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Str. 10 44. Jahrg Ausgabe A nr. 6

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Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutfchlands

Redaktion und Verlag: Berlin   SW. 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292–297.

Freitag, den 7. Januar 1927

Vorwärts- Verlag G.m. b. H., Berlin   SW. 68, Lindenstr.3

Bostichedtonto: Berlin   37 536 Bankkonto: Ban? der Arbeiter, Angestellten und Beamten. Ballitz. 65: Diskonto- Gefellschaft. Depofitenlaffe Lindenstr. 3.

Der Haushalt des Reichspräsidenten  . Die neue Strafprozeßnovelle.

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Gesamtsumme: 622 300 Mark.

Der Haushalt des Reichspräsidenten zerfällt in zwei Teile, in| 3umendungen 700 000. benötigt. Im Jahre 1925 betrug diese bie fortdauernden Ausgaben, die den Reichspräsidenten   Berfügungssumme 2% Millionen, im Jahre 1924 1,9 millionen. felbft betreffen und in die laufenden Ausgaben, die fein Bureau erfordert. Diese letzteren Kosten betragen 367 300 m. und find gegen den Voranschlag des Berjahres( 305 000 M.) um 61 000 m gestiegen. Die Mehrtosten sind entstanden, weil u. a. die Zahl der beschäftigten Beamten sich um einen vermehrt hat und

Es würde die Uebersichtlichkeit erhöhen, wenn auch diese Verfügungs. summe im Haushalt des Reichspräsidenten   angefordert würde. Der Etat des Reichspräsidenten schließt ab in der Endsumme Der Etat des Reichspräsidenten schließt ab in der Endsumme mit 622 300 gegen 560 800 m. in 1926. Die Steigerungen Voranschlag 440 000 m., in 1924 250 410 m.

der Leiter des Bureaus, der schon seit 1923. die amtliche Bezeichnung gegen die Jahre vorher sind bedeutend. In 1925 betrug der

Staatssekretär führte, bisher aber das Gehalt eines Ministerial: direktors bezog, jetzt auch das Gehalt eines Staatssekretärs erhalten foll. Die Kosten der Hilfsleistungen durch Beamte haben sich um rund 8000 M. verringert, dafür sind die Kosten der Hilfsleistungen nichtbeamteter Sträfte um rund 7000 gestiegen. Der größte Teil der Mehranforderungen entfällt auf die Verwaltung der beiden Dienstgebäude in Berlin  , Wilhelmftr. 73, und in der Schorf heide am Werbelliner See. Das Berliner   Dienstgebäude ist, wie mitgeteilt wird, fast 190 Jahre alt und bedarf zur Erhaltung der Gebäudesubstanz einer durchgreifenden außerordentlichen Instandsegung, für melche als einmalige, fünftig wegfallende Fondsverstärkung 50 000 m. eingestellt worden sind.

Die Bezüge des Reichspräsidenten sind die gleichen wie 1926. Der Reichspräfident erhält 60 000 m. Gehalt und 120 000 m. Auf mandsentschädigung, in Summa 180 000. Außerdem steht wie im Vorjahr ein Fonds von 75 000 M. zu feiner Berfügung. Ganz unabhängig von diesen Bezügen ist im Haushalt des Reichsfinanz­minifteriums noch eine sogenannte Berfügungssumme des Reichs präsidenten in Höhe von 3,8 gegen 3,5 millionen in 1926 ausge­bracht. Bon dieser Summe werden nach dem Boranschlag 1927 für Unterstützungen an ehemalige Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebene 2,6 Millionen, für sonstige laufende und einmalige

".

Um den Einheitstarif. Zunächst noch keine endgültigen Beschlüsse. Der Aufsichtsrat der Berliner   Straßenbahn. 21.- 3. beschäftigte fich mit den von den Direktoren und Sachver Ständigen der Berkehrsunternehmungen gemachten Vorschlägen zur Bereinheitlichung der Tarife und der Organisationen der Berliner   Verkehrsunternehmungen. Die Borschläge sehen vor, unter Abschaffung der Jonentarise bei 2boag und Hochbahn  , die Einführung einer gepolsterten Einheitswagenklasse bei der Hochbahn, ähnlich wie es bei den beiden anderen Berkehrsunternehmungen der Fall ist. Auf Grund eines Einheitsfahrscheines, dessen Preis auf 20 Pf. bemeffen wird, sollen die Fahrgäste der Hoch- und Straßen. bahn das Recht zum Umsteigen nicht nur innerhalb des eigenen Nehes, sondern auch zur anderen Berfehrsunternehmung baben. Die Einbeziehung des A boag- Berkehrs in dieses Umsteigesystem wird aus betriebstechnischen Gründen vorläufig nicht für angängig gehalten. Die Sachverständigen erwarten, daß es auf einer folchen Grundlage möglich sein wird, das Berliner   Schnellbahnnetz im be­Schleunigten Tempo auszubauen. Die Gesellschaften sollen unter­einander einen Interessengemeinschaftsvertrag abschließen, der die gemeinsame Berwendung ihrer Einnahmen zur bestmöglichsten Förderung des gesamten Verkehrswesens ermöglicht. Der Aufsichts­rat faßte noch teinen endgültigen Beschluß, ermächtigte aber feinen Borsitzenden, bei den weiteren Berhandlungen mit den städtischen Instanzen zu erflären, daß die gemachten Borschläge als geeignete Grundlage für die endgültige Entscheidung angesehen werden.

Gestern vormittag trat unter Vorsitz des Oberbürgermeisters die Verkehrsdeputation zusammen, nachdem vorher der eingesetzte Unter­ausschuß zu den Vorschlägen Stellung genommen hatte Die De­putation trat nach einleitendem Referat des Stadtverordneten Dr. Adler und des Stadtrats Gen. Reuter in eine eingehende Debatte über den ganzen Fragenfomplex ein. Da aber die Einzel­heiten der ausgearbeiteten Borschläge und des anfäßlich der neuen Tarifvereinbarung zwischen den beteiligten Gesellschaften abzu­schließenden Interessengemeinschaftsvertrages nach Meinung der De­putation noch einer eingehenden Nachprüfung bedürfen, vertagte Die Deputation die endgültige Beschlußfassung, um den Fraktionen Gelegenheit zu geben, zu den Vorschlägen ihrerseits Stellung zu nehmen.

Nicaragua   protestiert. Gegen das Verhalten der Union  .

Wie aus New York   gemeldet wird, hat die vom Staatspräsi­denten Sacasa geleitete Nicaraguaregierung der Liberalen in Washington   einen Protest gegen die Landung nordamerikanischer Truppen in Nicaragua   überreichen lassen. Der konservative Gegen­präsident Diaz, dem die Washingtoner Regierung die Waffeneinfuhr erlaubt, wird von den füdamerikanischen Staaten nicht anerkannt. Angeblich versucht Merifo, cu der pazifischen Küste Nicaraguas  Kriegsmaterial für die Liberalen zu landen, was nach dem Verhalten der Union   nur zu begreiflich wäre.

Die Bertreter Englands und Staliens sollen dem Ge Jandten Nordameritas in Managua   erflärt haben, daß sie die Ber.

Das

Es bedurfte erst des Todes des Ministers Höfle und des verfahrenen Verfahrens gegen den Großkaufmann Haas, um endlich ein Gesetz zu schaffen, das nun auch Taufenden meniger privilegierten Untersuchungsge= fangenen zugute fommen wird. Die für unser demokra­tisches Staatswesen tiefbeschämende Tatsache bleibt jedoch beſtehen: Wäre damals im Untersuchungsgefängnis nicht ein Minister zugrunde gegangen und hätte das grausame Juftizipiel der Kölling- Tenholt nicht einem Großtaufa mann gegolten, wer meiß, ob selbst heute noch ein Gesetz Wirklichkeit geworden wäre, das schon seit Jahr Der erste Reichspräsident, Genosse Ebert, bezog in 1924 und Tag von der Sozialdemokratie gefordert an Gehalt und Aufwandsgeldern insgesamt 53510 m. Der und nun endlich einstimmig vom Reichstag verabschiedet Fonds zu feiner Berfügung war mit 15 000 m. dotiert. Am morden ist. Diese einstimmige Annahme der Strafprozeß­M. 28. Februar 1925 starb Genosse Ebert   und nach der Wahl des novelle, die dem Sturze der Regierung auf dem Fuße folgte, jezigen Reichspräsidenten von Hindenburg   wurde alsbald das Geist vielleicht auch mit der Grund dafür, daß die Deffentlichkeit, balt auf 60 000 M., die Aufwandsgelder auf 120 000 m., der Fonds von der Regierungsfrise so völlig in Anspruch genommen, zur Verfügung des Reichspräsidenten auf 30 000 m. erhöht. In diesem Gesezesfortschritt nicht die Aufmerksamkeit schenkte, 1926 wurde dieser Fonds dann auf 75 000 m. gebracht. die er verdient hätte.

Sind die Ausgaben für die Spize der Republik   seit 1924 auch um mehr als das Doppelte gestiegen, so betragen sie doch immer nur einen Bruchteil derjenigen, die Preußen für die hohen zollerndynastie, die übreign deutschen   Länder für ihre ange­stammten Fürstenhäuser zu zahlen hatten. Im Jahre 1913 betrug die Ziniffifte für das fönigliche Haus allein in Breußen 19,2 mil lionen Mark. Dazu tamen die Riesensummen, mit denen die übrigen Länder ihre Fürsten auszusteuern hatten. In Bayern  wurden 4,2 millionen, und dazu noch für Reichsvermefung und panagen 1,1 Millionen gezahlt. In Sachsen   3,4 Millionen und 757 000. Apanagen usm Nach dem Stande des Jahres 1910 müßten in Deutschland   für die Fürsten   jährlich rund 36 Mil lionen Mart aufgebracht werden.

antmorhmg für die Gefährdung ihrer Staatsangehörigen, die durch die nicaraguaischen Wirren unmittelbar gegeben sei, dem Bräsidenten Diaz auferlegen. Daraufhin soll die Landung amerikanischer Truppen erfolgt sein. Infolge der höchft parteiifchen Maßnahmen der Bereinigten Staaten von Nordamerika   hat der merikanische Staatspräsident Calles die merikanischen Behörden angewiesen, gegen diejenigen Firmen, die auch nach demi L. Januar ohne die nach den neuen merikanischen Land- und Petroleumgesetzen notwendige Erlaubnis, fich in Merito aufhalten, vorzugehen. Diese Maßnahme fann mit der Konfistation des nordamerikanischen Besizes enden.

Die Dinge in Mittelamerita haben sich aufs äußerste zugespitzt. Irgendwie muß es zu Auseinandersetzungen zwischen der Diaz­Regierung und den amerikanischen   Truppen auf der einen, den liberalen Aufständischen in Nicaragua   auf der anderen Seite tommen. Möglich, daß noch Versuche mit Erfolg unternommen werden, die Gegensätze diplomatisch auszugleichen. Bemerkenswert ist hierbei, daß der deutsche und der französische   Gesandte in Nicaragua  fich der Intervention der Engländer und Italiener nicht ange­fich der Intervention der Engländer und Italiener nicht ange­schlossen haben.

Weitere Truppenentsendung der USA  . Washington  , 6. Januar.  ( WEB.) Sechs meitere Kriegsschiffe, darunter der Kreuzer Cinicinnati" und" Marblehead  ", haben Befehl erhalten, nach Nikaragua   auszulaufen." An Bord der Schiffe befinden sich 400 Mann Marinetruppen. Wie das Marinedeparte ment mitteilt, verfolgt die Entfendung weiterer Truppen nach Nikaragua   den 3wed, Admiral Latimer instand zu sehen, das Leben und Eigentum der amerikanischen   Staats­angehörigen unter allen Umständen zu schützen.

Keine Korridorverhandlungen.

Einmütigkeit aller polnischen Parteien. Warschau  , 6. Januar.  ( Eigener Drahtbericht.) Der Auswärtige Ausschuß des Sejm hat die Debatte über die auswärtige Bolitik be­endet, ohne eine bestimmte Entscheidung zu fällen. Immerhin zeigte der Verlauf der mehrtägigen Debatte, daß alle polnischen Parteien Verhandlungen über den polnischen Korridor ab lehnen. Auch die Diskussion über die Locarnopolitit ergab nicht gerade eine allzugroße Anhängerschaft innerhalb der polnischen Parteien, die die Verschiedenheit des deutsch  - polnischen Locarnovertrags vom Rheinpatt mißbilligen. 6

In seinem Schlußwort erklärte der Außenminister, daß er trop der gerade nicht leichten Situation ohne Sorge für Polen   in die Zukunft blide. Das Bündnis mit Frankreich   habe sich eher gestärtt als geschwächt. Weitere Sicherheitsmomente für Bolen feien sein Ratssig, fein gutes Berhältnis zu der Tschechoslowafei, Jugoslawien  , der Türkei   und endlich auch das Bündnis mit Rumänien  .

Die Sozialisten brachten im Budgetausschuß des Sejm   einen Antrag ein, dem monarchistischen Justizminister als Miß trauensausdrud demonstrativ 100 Zloty feines Gehalts zu streichen. Der Antrag murde angenommen.

Die Aufgabe der Strafprozeßordnung ist, die Rechtsfindung zu gewährleisten. Sie bedeutet aber zu gleicher Zeit die große Charta der Rechtsgarantien für den Angeschuldigten. In dem Augenblick, da der Staat mit der ganzen Wucht seines behördlichen Apparates eingreift, stünde er hilf- und schutzlos da, wenn das Gefeß ihm, dem Angeschuldigten, nicht bestimmte Rechte zur Selbstver­teidigung gewährte. Mit der Festlegung dieser Rechte allein ist es jedoch nicht getan. Der Angeschuldigte muß seine Rechte auch tennen und er muß überdies in der Lage sein. von ihnen Gebrauch zu machen. Das gilt in erster Linie für den Unbemittelten, der sich in der Regel feinen Ber= teidiger leisten tann. Hier wird es Pflicht der Justizorgane selbst, um des wirklichen oder vermeintlichen Interesses des Rechtes willen nicht das Interesse des Bürgers zu übersehen, dessen moralische und physische Eristenz, dessen Wohlstand und Familienglück durch den Eingriff des Justizapparates ver­nichtet werden kann.

Was bringt nun das neue Gefeß? Seine Vorzüge gegen­über dem Bestehenden könnten in drei Hauptsägen zusammen­gefaßt werden: Es ermöglicht dem Beschuldigten, im münd= lichen Verfahren persönlich die Berechtigung seiner Berhaftung zu bestreiten und die Notwendigkeit seiner Frei­laffung zu beweisen; es macht der Just izbehörde zur Pflicht, aus eigenem Antriebe heraus die Haftgründe zu überprüfen; es bewirkt eine gewisse Angleichung des un bemittelten Angeschuldigten an den bemittelten, in­dem jener unter gewiffen Bedingungen das Recht auf einen Berteidiger für das mündliche Ueberprüfungsverfahren während der Untersuchungshaft erhält.

Für den plötzlich aus seiner gewohnten Umgebung und feiner Berufsarbeit herausgerissenen Angeschuldigten gab es nichts Qualvolleres als daß er oft tagelang nichts Genaues darüber wußte, welche Belastungsmomente gegen ihn vor­liegen. Oft war er selbst nicht in der Lage, seinen Nächsten von der Verhaftung Mitteilung zu machen. Seine Haft= beschwerde wurde von irgendwelchen Richtern erledigt, denen er feine Klagen und Gründe nicht versönlich vorbringen durfte. Ohnmächtig mußte er in der Einsamkeit seiner Relle vor Berzweiflung vergehen, während draußen Tag für Tag. Stüd für Stück ein Teil seines Lebensglücks nach dem andern unwiderruflich abbrödelte. Diesem Zustande foll die neue Strafprozeßnovelle ein Ende machen.

Hat der§ 114 in alter Form geschrieben, daß im Haftbefehl der Grund der Verhaftung anzugeben sei, und der § 115 gefordert, daß der Berhaftete spätestens am Tage nach der Einlieferung durch einen Richer über den Gegenstand der Beschuldigung gehört werde, so fordert jetzt der§ 114, daß der Beschuldigte bei seiner Bernehmung auf die ihn belastenden Umstände hinzuweisen sei. Es soll ihm auch Gelegenheit gegeben werden, die Verdachts­gründe zu beseitigen und die Tatsachen geltend au machen, die zu seinen Gunsten sprechen. Nicht ohne Belang ist auch, daß der neue§ 114a es den Behörden zur Pflicht macht, auf Verlangen des Verhafteten dessen Angehörigen oder sonstige Personen; an denen er Inter­effe haben tönnte, von Amts wegen von seiner Berhaftung in Kenntnis zu sehen. Auch sonst soll ihm sofort dazu Gelegenheit geboten werden. Von ausschlaggebender Be­deutung wird aber der§ 114d, der das mündliche Ber fahren der Haftüberprüfung bestimmt. Es erfolgt auf Antrag des Verhafteten und darf nicht später als drei Wochen nach Eingang diefes Antrages stattfinden. Von diesem Rechte auf ein mündliches Verfahren wie auch vom Beschwerderecht ist der Beschuldigte jedesmal in Kenntnis zu sehen.(§ 115.)

Hat aber der Untersuchungsrichter auf Antrag des Berhafteten den Haftbefehl im mündlichen Verfahren zu überprüfen, so ist das Gericht verpflichtet, in bestimm ten Fristen von sich aus zu prüfen. ob die Untersuchungs, haft aufrechtzuerhalten fei: Zum erstenmal geschieht dies,