Die Havelregulierung.
,, Die Vorarbeiten haben begonnen."
Es hat den Anschein, als ob die Regierung nun doch mit den Arbeiten zur Regulierung der Havel ernst machen wolle. Da auch alle Fraftionen des Landtages sich eingehend mit dieser Frage beschäftigen, dürfe endlich den bedrohten Orten, vor allem Lieben. walde und Zehdenick , Hilfe zuteil werden.
Die Reichs- und Landesbehörden beginnen sich mit der Angelegenheit ernsthaft zu beschäftigen. Sie haben mit den 23or arbeiten zur Senkung des Wasserstandes im Gebiet der„ Schnellen Savel" angefangen. Das Reichswirtschaftsministerium hat, nachdem eine besondere Rommission( die wievielte ist das eigentlich? D. Red.) die Angelegenheit nachgeprüft hat, beschlossen, das sogenannte Döllifließ regulieren zu lassen und hat an Stelle der bei Liebenwalde e ingestürzten Betonbrüde eine Notbrüde errichtet. Im Verkehrsministerium ist das Projekt einer Regulierung des für die Schiffahrt außerordentlich wichtigen Boßfanals ebenfalls fertiggestellt. Nach Durchführung dieser Arbeiten wird es nicht nur möglich sein, die gewaltigen Wassermengen schneller abzuleiten, die von der Mecklenburgischen Seenplatte durch die Havel herunterkommen, sondern auch die Schiffahrt wird dadurch sehr erheblichen Aufschwung nehmen können. Die Reichswasserbau verwaltung foll in Zukunft die Verwaltung und In standhaltung des Boßkanals übernehmen. Das Hauptprojett, nämlich die Regulierung der Schnellen Havel", die durch ihre Versandung in der Hauptsache zu den rie figen Ueberschwemmungen in erster Reihe beigetragen hatte, muß jedoch im Landtag erst erörtert werden, damit von der preußischen Regierung und vom Reich die hierfür notwendigen erheblichen Mittel bereitgestellt werden können. Darüber hinaus müssen aber vom Bandtag noch sehr erhebliche Mittel bewilligt werden, um die durch das jahrelange Hochwasser vollkommen verschlammten und sauer gewordenen Wiesen und Aeder durch Melioration wieder ertragsfähig zu machen. Die Arbeiten in den Kreisen Templin und Niederbarnim werden voraussichtlich faum vor dem Sommer 1928 beendet werden können.
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Der Landtag wird zweifellos die notwendigen Mittel bewilligen. Hoffen wir, daß nicht irgendein Fischmeister oder sonst eine in der breiten Deffentlichkeit nicht allzubekannte zuständige Stelle" wieder unendlich lange die Abgabe irgend eines Sachverständigen gutachtens oder sonst eine dienstliche Angelegenheit bis in alle un endlichkeit hinauszögert und so mit Erfolg die vom Landtag gewollte Hilfe zum Schaden der Anwohner der Havelniederung sabotiert.
Er will sich bei Hindenburg beschweren..
Der Kulturfilmregiffeur Häusler hatte aus Anlaß einer deutschnationalen Rundgebung im Lustgarten eine Ansprache gehalten. Seine Zuhörer bestanden zum größten Teil aus Arbeitern, die sich jedoch nicht von ihm belehren ließen. Daraufhin pöbelte Häusler fie
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an und schimpfte auf die Juden" und die Saurepublit". Die Arbeiter ließen H. wegen dieser Böbeleien feststellen. Auf dem Wege zur Wache schimpfte H. weiter und mußte von Arbeitern geschüßt werden, weil die in Erregung geratene Menge Miehe machte, ihn zu lynchen. Vor Gericht spielte H. nun eine wenig heldenhafte Rolle. Er war in der ersten Instanz zu 300 M. Geldstrafe verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung gab er zu, Juden mab Saure publit geschimpft zu haben, will sich aber so ausgebrüdt haben, daß die Republit eine Saurepublit fei, die solche Anhänger habe. Er will also nur die Arbeiter beleidigt haben. Das Gericht stellte nach ausführlicher Vernehmung der vier Beugen feft, daß er allgemein ,, Saurepublit" geschimpft habe. 5. be. nehm sich vor Gericht so flegelhaft, daß dem Vorsitzenden die Geduld riß und er H. wegen ungebührlichen Betragens bestrafen wollte. Er erklärte, daß jeder Arbeiter, ja jeder Verbrecher sich vor Gericht besser zu benehmen wisse. Der von H. beigebrachte Ent lastungszeuge machte so ungenaue Angaben, daß das Gericht auf eine Würdigung der Aussagen feinen Wert legen fonnte. Als der Richter auf Antrag des Staatsanwalts die Strafe des Borderrichters für angemessen erklärte, erfundigte sich H. nach dem Namen des Richters, um sich ,, bei Hindenburg be. schweren" zu können. Man glaubt wohl, die Republik beleidigen zu können, man glaubt, daß man fich flegelhaft benehmen dürfe, wenn man nur ,, rechts gerichtet" fei. Man hält es aber nicht für nötig, fich die einfachsten Kenntnisse über das Wesen öffentlicher Einrichtungen anzueignen. Warum auch nicht! Je dümmer und unwiffender einer ist, um fo größer pflegt sein Selbstgefühl zu sein, um so beffer fann er über die Republik schimpfen und ohne Gewissensbisse mit innerster Ueberzeugung die unfinnigsten Dinge behaupten.
Der Kampf um die schwarzweißrote Fahne.
Wegen Teilnahme an einem Landfriedensbruch wurde unter Aufhebung der freisprechenden Urteile in der ersten Instanz gestern der Arbeiter B. pon der Berufungskammer des Landgerichts II zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Es handelte sich bei der Anklage um einen Zusammenstoß zwischen Anhängern von rechts und links am 20. Juni, am Tage des Volfsentscheids. Ein meist von jungen Leuten besetztes Propagandaauto mit schwarzweißroten Fahnen wurde unterwegs mit Steinen beworfen und dann in der Kolonnenstraße in Schöneberg angehalten. Hier fam es zu einem Zusammenstoß. Einem fünfzehnjährigen Schüler wurde die schwarzweißrote Fahne entrissen. Dabei foll der Angeflagte mit zwei Freunden, ebenfalls wie er vom Roten Frontkämpferbund , tätig mitgewirkt haben. Nach der Behauptung der Zeugen soll der An getlagte die Fahne entrissen und versucht haben, sie über dem Knie zu zerbrechen. Das Gericht hielt das aber nicht für wahrscheinlich, da er ein Kriegsverlegter ist, der die eine Hand nicht mehr brauchen fann. Der Angeklagte behauptete auch, daß er die Fahne von der Erde aufgehoben habe. Er sei in Erregung gewesen, weil sie selbst überfallen worden seien. Man habe seinem Freunde M. das Glasauge herausgeschlagen gehabt, und da habe er eingreifen wollen. Die Straffammer nahm an, daß der Angeklagte an einer 3u fammenrottung zum 3wede von Gewalttätigteiten teilgenommen habe, und es wurde auch festgestellt, daß er mindestens die Fahne in der Hand gehabt habe. Das Urteil lautete auf die Mindeststrafe für Landfriedensbruch(!) von drei Monaten Gefängnis, jedoch wurde dem Angeklagten für die Strafe dreijährige Bewährungsfrist bewilligt.
Das
Der Barmat- Prozeß.
Starker Andrang der Zuhörer. Ein befangener Sachverständiger.
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Im großen Schwurgerichtssaal in Moabit begann heute pünftlich um 9% Uhr der Riesenprozeß, der sich gegen die Gebrüder Barmat und eine Reihe anderer Angeflagter richtet.
Schon eine Stunde vorher drängten sich die Zuhörer, um Bläge im Saal zu erhalten, und nur ein fleiner Teil Bevorzugter fonnte auf der ersten Bank Platz nehmen, ehe der Sturm derer, die im Regen geduldig ausgeharrt hatten, einsetzte. Im Zuhörerraum sah man viel Angehörige der Angeklagten, auch die Vertreter einiger Banten, sonst aber Kriminalstudenten, die von dem Prozeß offenbar gleich am ersten Tage Ueberraschungen erwarten.
Während die Angeklagten mit ihren Verteidigern die ganze linke Seite des Saales bis zu den Zuhörerbänken erfüllen und die Vertreter der Presse in drangvoll fürchterlicher Enge fizen, hatte man die früheren Geschworenenbänke für die Vertreter der Behörden der Verhandlung jedoch nicht ein Bolitiker, und nur die beiden neu und der Parlamente freigelassen. Tatsächlich erschien bis zu Beginn hinzugeladenen Sachverständigen Professor Leidmann und Regierungsrat Seldmann saßen einsam auf den reservierten Blägen. Präzis um 10 Uhr betrat das Gericht unter Vorantritt des Verhandlungsleiters Landgerichtsdirektor Neumann den Saal. Es erfolgte die Bereidigung der Schöffen und der Erfahleute und dann Dr. Neumann und vernahm die Angeklagten zur Person. Julius trat man in die Verhandlung ein. Ohne Präliminarien eröffnete Barmat ist 1889 in Uman in der Ukraine geboren und bezeichnet sich als staatenlos. Er war vom 7. Januar 1925 bis 23. Mai 1925 und vom 7. März 1926 bis 17. März 1926 in Untersuchungshaft. Henry Barmat ist 1892 in Lodz geboren, auch er ist staatenlos. Er war ungefähr die gleiche Zeit wie sein Bruder in Haft. Der Geschäftsführer Klonste, der 1894 geboren ist, stammt aus Bom mern . Er war 1925 2½ Monate in Untersuchungshaft. Oberfinanzrat a. D. Hellwig stammt aus Leipzig , er war 3% Monate in Untersuchungshaft. Bei dem Angeklagten Reichstagsabgeordneten ange Hegermann, der aus Bottrop stammt, stellt der Bor. figenbe fest, daß entgegen einigen Breffeäußerungen das Gericht auf dem Standpunkt stehe, daß die Voraussetzungen für eine Strafperfolgung gegen ihn als Abgeordneten gegeben feien. Lange Hegermann nahm diese Mitteilung ohne Widerspruch zur Kenntnis. Von den übrigen Angeklagten ist erwähnenswert, daß Rabbino. wiz und Hugo Staub noch als Anwälte, Walther und Hahlo noch als Versicherungsdirektoren tätig sind. Dagegen ist der Oberzollinspektor Stachel zurzeit vom Dienst svendiert.
Nach Vorlesung des Eröffnungsbeschlusses ergriff Rechtsanwalt Juliusburger II das Wort, um im Namen von Julius Barmat und Klonske den Sachverständigen Regierungsrat Seldmann
wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Geldmann war schon in der Boruntersuchung Sachverständiger des
Staatsanwalts und habe als solcher ein Gutachten erstattet, das zum fich dabei nicht auf Ausführungen über die wirtschaftliche Bewertung Teil wörtlich in die Anklageschrift übernommen worden sei. Er habe der Barmat- Unternehmungen beschränkt, sondern sich auch über ein Rechtsgebiet ausgelassen, nämlich über die Frage, ob Betrug vor: liege. Er ſei also Hilfsarbeiter der Staatsanwaltschaft gewesen und könne infolgedeffen nicht geeignet sein, jetzt als unparteiischer Sachverständiger in der Hauptverhandlung aufzutreten.
Der Verteidiger verlas darauf zwei Briefe, und zwar der Chromo A.-G. und der Bernsdorfer Kunstseidenspinnerei an die Amerima. Diese Briefe habe Regierungsrat Seldmann dazu be nugt, um ihren Inhalt in das Gegenteil zu perfehren und so die Schreiben in seinem Sinne für die Anklage zu benutzen. Die Ablehnung des Sachverständigen müsse aber auch erfolgen, weil er für das Landesfinanzamt Steuerverfahren gegen Julius Barmat und Klonske durchgeführt habe. Die Bernehmungen in diesen Sachen seien in den Räumen der Staatsanwaltschaft erfolgt. Seldmann sei also ein Silfsarbeiter der Staatsanwaltschaft gewefen. Schließlich sei der Sachverständige vor. eingenommen, denn er habe nech vor wenigen Tagen zu dem Direktor der Treuhandgesellschaft Müller geäußert: Nun, halten Sie Julius Barmat immer noch für einen Engel?" Rechtsanwalt Dr. Frankfurter schloß sich für die Gesamtverteidigung diesem Generalstaatsanwalt Rohdo bat, die Anträge der Antrage an. Berteidiger abzulehnen, da Seldmann nur gutachtlich in dem ganzen Verfahren tätig gewesen sei. Wenn schließlich Regierungsrat Seld. mann sich zu dem Direktor der Treuhandgesellschaft in dem wiedergegebenen Sinn geäußert habe, so sei es die Ansicht eines Privatmannes gewesen, und diese Angelegenheit stehe mit der gutachtlichen Tätigkeit Seldmanns in feinem Zusammenhang.
Regierungsrat Seldmann selbst verwahrte sich dagegen, daß man aus den umfangreichen Unterlagen einzelne herausgreife und gegen ihn auswerte. Eine Aeußerung, wie sie ihm hier von der Berteidigung in den Mund gelegt worden sei,
habe er auf keinen Fall getan, auch nicht eine ähnliche, dazu fei er viel zu vorsichtig gewesen. Er sei in seinen Berichten rein fachlich geblieben und halte fich für völlg unbefangen.
Der Borsigende wies dann, um in diesem Streit zu vermitteln, darauf hin, daß der Sachverständige immer nur ein Hilfsorgan des Gerichts sei, daß es vom Gericht abhänge, welche Fragen an ihn gestellt würden, inwieweit man ihm glauben könnte und inwiefern man sein Gutachten für ergänzungsbedürftig halte. Aus diesem Grunde sei wohl die Frage der Ablehnung nicht von so großer Bedeutung.
Rechtanwalt Frankfurter beantragte dann in längeren Aus führungen die Hinzuziehung zweier weiterer Sachverständiger, und juar des Sommerglenrats Dunaj je une des Synoitus Weiß zwar des Sommerzienrats Manasse und des Synditus Weiß
Großdachstuhlbrand am Hausvogteiplat.
Der Schaden sehr beträchtlich.
Nachdem erst gestern nachmittag vier Löschzüge der Feuerwehr mit der Bekämpfung eines großen Dachstuhlbrandes in der Kochhannstraße mehrere Stunden lang bis in die Abendstunden hinein beschäftigt waren, wurde im Laufe der Nacht gegen 22 Uhr die Feuerwehr nach dem Grundstück Hausvogteiplay 6/7 gerufen, wo im Dachgeschoß des umfangreichen Geschäftshauses Feuer ausgeim Dachgeschoß des umfangreichen Geschäftshauses Feuer ausge brochen war.
| barth der Handelskammer, weil beide Herren als Sachverständige für den ganzen Fragenkomplet notwendig seien.
Es trat dann eine furze Pause ein, um der Verteidigung Gelegenheit zu geben, sich über die Frage der Ablehnung des Sachverständigen Selckmann zu beraten.
Der Sachverständige überführt.
Erklärung ab: Regierungsrat Dr. Geldmann hat mir inzwischen Nach der Pause gab Landgerichtsdirektor Neumann folgende mitgeteilt, daß Direktor Müller von der Treuhandgesellschaft hier anwesend sei und ihn zu der Erklärung autorisiert habe, daß die in bezug auf Julius Barmat angeblich gemachte Aeußerung nicht gefallen sei.
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Rechtsanwalt Juliusberger hat darauf, Direktor Müller über die umstrittene Aeußerung des Regierungsrates Seldmann sofort zu vernehmen. Das Gericht beschloß dementsprechend und ließ Direktor Müller aus dem Zuhörerraum vortreten. Der Zeuge, der Liquidator der Liquidations - und Treuhandgesellschaft ist, erflärte, er bedauere, daß durch die Berteidigung diese ganz private Aeußerung des Regierungsrates Seldmann in die gerichtet: Glauben Sie noch immer, daß Julius Barmat ein Engel Debatte geworfen sei. Tatsächlich habe Seldmann an ihn die Frage ist?" und er habe darauf geantwortet: Ein Engel gerade nicht. Ich habe im übrigen erft während der Pause Herrn Seldmann er fucht, seine vorhin abgegebene Erklärung, daß dieses Gespräch zwischen uns nicht stattgefunden habe, beim Herrn Vorsitzenden richtigzustellen. Ich bedauere, daß das nicht geschehen ist. Diese umstrittene Unterhaltung begann gierungsrat Seldmann: damit, daß Herr Müller mich fragte, ob Barmat Zuchthaus oder Gefängnis bekommen werde. Im übrigen bestreite ich immer noch, daß diese Aeußerung meinerseits gefallen sein kann. Direktor Müller( erregt): Diese Angelegenheit geht mich jetzt aber doch erheblich mehr an, als bisher. 3u 3eugen dafür, daß meine Be fundungen richtig sind, benenne ich Herrn Bankdirektor Scheffer, der das Gespräch mit angehört hat. Der Borsigende unterbrach die Ausführungen mit der Erklärung, daß er weiter feinen Zeugen benötige, das Gericht werde am Mittwoch beraten und am Donnerstag verkünden, ob Regierungsrat Seldmann als Sachverständiger fungieren soll oder nicht. Rechtsanwalt Schwersens: Nachdem Herr Regierungsrat
Seldmann hier die Wahrheit zu leugnen verfucht,
halte ich ihn nicht für würdig, das Amt eines Sachverständigen zu befleiden. Bors.: Ich muß sehr bitten, alle persönlichen Angriffe fortzulaffen. Rechtsanwalt Juliusberger: Wie man die Dinge hier auch auffassen mag, feststeht, daß Regierungsrat Seldmann objektiv die Wahrheit nicht gesagt hat.
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Die Laufbahn Julius Barmats.
Nachdem der Streit um den Sachverständigen vorläufig abge. schloffen war, wurde in den Mittagsstunden endlich in die eigentliche Verhandlung, und zwar in die
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Der
Vernehmung des Angeklagten Julius Barmat eingetreten, der zunächst auf Wunsch des Vorsitzenden ausführlich feinen Lebenslauf schilderte. Als zweiter Sohn einer in Petrifau in der Utraine lebenden Rabbinerfamilie geboren älteste Sohn war Salomon Barmat hatte er zunächst die handelshochschule in Lodz besucht, wo er ein so guter Schüler war, daß ihm im zweiten Schuljahr das Schulgeld erlassen wurden Die Absolvierung eines Polytechnikums in Kiew mußte er nach furzer Zeit wieder aufgeben, meil ihm die Mittel dazu fehlten, vor allen Dingen deshalb, weil seine Eltern ihm eine andere Erziehung angedeihen lassen wollten. Er war nämlich ursprünglich zum Rabbiner bestimmt. Im Alter von 16 Jahren gab er dann Stunden, und zwar bereitete er Lehrlinge für die Handelshochschule vor. 1907 ging Julius Barmat nach Holland , wo er zunächst als Rorrespondent in dem Bankgeschäft Winterlind in Rotterdam , gleichzeitig aber auch als Lehrer und als gerichtlich beeidigter Dolmetscher für die russische und polnische Sprache tätig war. 1909 wurde er neben dieser Lehrer- und Dolmetschertätigkeit Direttor der Auslandsabteilung der Grundstücksankaufsgesellschaft Beider Belang". Sein damaliges monatliches Gesamteinkommen bezifferte er auf 1500 bis 1600 Gulden. Daneben hatte er noch eine eigene Exportgesellschaft, die offene. Handelsgesellschaft Julius Barmat, für den Handel mit Rußland gegründet, die eigene Bertretungen in Warschau und Odessa besaß. Sein Vermögen betrug damals 15 000 bis 20 000 Gulden, sein Geschäft ging angeblich sehr gut, da er Bertretungen für zahlreiche Firmen hatte, die, wie der Angeklagte heute
erklärte, noch jetzt sehr erstaunt über das ganze Vorgehen gegen ihn, Julius Barmat, feien. Sein Umfaz habe schließlich 1 Million Gulden betragen, so daß sich seine Ersparnisse allmählich auf 100 000 Gulden beliefen. 1911 dehnte er das Geschäft weiter aus und gründete mit zwei Teilhabern die Niederländisch- ruffische Handelsgesellschaft", 1913 erwarb er ein Grundstück für 32 000 Gulden und übernahm bald darauf die Attiengesellschaft La Novita" mit weiteren Grundstücken.
Bei Kriegsausbruch, der das Rußlandgeschäft sofort unterband, soll sich das Vermögen Julius Barmats auf rund 1 Million Gulden.
beziffert haben, und zwar zum größten Teil Bargeld, zum kleineren Teil in Effekten, da fein Geschäft mehr Bargeld als Betriebskapital benötigte.
( Fortsetzung in der Morgenausgabe.)
des Feuers läßt aber darauf schließen, daß es schon längere Zeit geschwelt haben muß.
Verhaftung eines Brandstifters.
Große Unruhe verursachten in dem Hause Knesebecstraße 20 zu Neukölln seit längerer Zeit wiederholte Versuche, den Dach- ituhl in Brand zu stecken. Ende v. 3. wurde viermal in Bodenverschlägen Feuer gelegt. Durch Zufall wurde aber jedesmal ein größeres Umsichgreifen des Brandes verhütet. Hausbewohner famen stets noch so zeitig dazu, daß sie die Brandherde erflicken fonnten. Jepesmal waren Lumpen und Sägeipäne mit Petroleum übergoffen und angezündet worden. Der Verdacht fiel schon bei den ersten Versuchen auf einen 26 Jahre alten Friz L., der in dem Hause wohnt. Er leugnete aber stets, und man tonnte ihm bisher auch nichts nachweisen. Vorgestern wiederholte sich der Berfuch, abermals auf einer Bodenkammer. Jetzt hatte der Brandstifter auch mit Petroleum getränkte Lappen benutzt. Das Feuer wurde wieder im Entstehen erstickt, bevor Unheil angerichtet war. Neuköllner Kriminalpolizei brachte nun gegen T. so viel Beweismaterial zusammen, daß er unter dessen Last ein Geständnis ablegte. Ueber seinen Beweggrund läßt sich der Verhaftete nicht aus. Allem Anscheine noch hat ihn die Lektüre von Schundschriften auf den Gedanken gebracht, durch Brandstiftung Aufsehen zu erregen und dabei selbst eine Rolle zu spielen.
In der„ Urania " sprach am Sonntag Dr. med. Gdy midt über Thema„ Sechs Jahre praftifche Alters bekämpfung. Dr. Schmidt hat seit Jahren systematisch die bioVorübergehende nahmen kurz vor 2 Uhr auf dem Dache des logische Altersbekämpfung betrieben, sehr viel Material gesammelt und daher erhebliche praktische Erfahrung auf dem sehr heiflen Hauses einen Feuerschein wahr. Die Feuerwehr wurde sofort alar. Gebiete der Verjüngungs" wiffenfchaft, Er konnte daher auch miert, die schnell mit vier Löschzügen unter Leitung der Bauräte fonkrete Ergebnisse mitteilen. Im übrigen galt der Vortrag in der Footh und Papte an der Brandstelle eintraf. Als der erste Hauptsache dem. Wunsch, gewisse Irrtümer, die sich der Laie von den Bug erschien, loderten bereits meterhohe Flammen empor. Große reaktivierenden" Methoden der modernen Medizin macht, zu be- Rauchmassen wurden auf die Straße niedergedrückt. Das ganze richtigen. Es gilt weniger der„ Berjüngung" als vor allem der oberste Stockwerk im Dachgeschoß, in dem die Geschäftsräume der Jungerhaltung. Der verarmte Mitteleuropäer ist durch Deutschen Tapisseriefabrit Witttomsti u. Co. untergebracht wirtschaftlichen Ruin gezwungen, über das normale Arbeitsalter find, brannte lichterloh. Das Feuer fand an leicht brennbaren Gegenhinaus zu arbeiten. Seltsamerweise trat man den Verjüngungsständen überaus reiche Nahrung. Der Sturm erschwerte die Löschtheorien in Deutschland sehr steptisch entgegen und machte sie lächer- arbeiten außerordentlich. Die Flammen sprangen auf den angrenzenlich. Man mar, wie Schmidt ausführte, sehr unsachlich eingestellt. Den rechten Seitenflügel über, in dem Lagerräume sind. Große Der Internationale Kongreß für Sexualforschung sei daher ein Er- Stoffvorräte und Fertigfabrikate wurden vernichtet. Durch eignis gewesen. Der Redner behandelte sodann die wichtigsten einen umfassenden Löschangriff über Treppenhäuser und zwei meMerkmale der Steinachschen Theorie, die erfolgreichen chanische Leitern es wurde aus fünf Schlauchleitungen Wasser Bersuche der geschlechtlichen Umbildung, die man mit Meerschweinchen gegeben fonnte das Feuer eingetreift und eine noch größere Aus durchgeführt hat, bei denen man Männchen in Weibchen umwandelte. dehnung verhindert werden. Die Aufräumungsarbeiten dauerten Die physische Umbildung bedingte naturgemäß auch eine seelische. bis in die Morgenstunden hinein. Der Material und GeEine große Anzahl Kontrollphotographien, die Schmidt in drei Erd- bäude schaden ist sehr beträchtlich. Die Entstehungsursache teilen gesammelt hat und die zweifellos überraschende Ergebnisse konnte nicht mehr festgestellt werden, da die Behren schon bei ihrem beweisen, wurden von dem Redner vorgeführt, Eintreffen einen ausgedehnten Brandherd vorfanden. Die Heftigkeit| vermutlich verursacht.
Deckeneinsturz in der Budapester Straße.
Die
In einem Automobilgeschäft in der Budapester Str. 9 stürzte gestern nachmittag gegen 6 Uhr ein Teil des Deden studs hinab, ohne glücklicherweise jemand zu verlegen. Einige in dem Raum stehende Automobile wurden erheblich beschädigt. Die Feuerwehr nahm eine eingehende Untersuchung vor, doch besteht feine weitere Einsturzgefahr. Regeneinflüsse haben den Einsturz