Einzelbild herunterladen
 

scheinen und deshalb wegen Meineids verurtheilt zu werden, I u. Braun( Selterwasser Fabrit) flagende Rutscher Greinke. drücklich von mehreren einschlägigen Entscheidungen desselben einfach nicht kommen können, weil sie eben keine Sozialdemo- Gründe Das Reichsgericht sche nach vorliegendem Er- Kenntniß, beschloß aber trotzdem die Verurtheilung der Ges fraten sind und sein wollen. Und wenn Genosse Gasch kenntniß( in Sachen Pieper gegen Stettiner Bergschloß nossenschaft, indem es das Borliegen eines Betriebsunfalles be= glaubt, daß die solchermaßen nicht für uns interessirten Brauerei) Kutscher dann als Handlungsgehilfen an, wenn tonte. Hiergegen erhob die Berufsgenossenschaft Rekurs. Najuck Kreise durch Rücksichten auf die Menschlichkeit zum sie den Verkauf betreiben( siehe oben die Ein machte auch jetzt wieder geltend, daß ihm der ganze Weg mit Anschluß an die Rettungsbewegung veranlaßt werden leitung), d. h. nicht blos Aufträge des Arbeitgebers ausführen. angerechnet wurde, weil es an Arbeitskräften in der Nähe seiner Tönnten, so ist das ein Optimismus, der seinen Geburtsort im In einem solchen Verhältniß hätten aber die drei Kläger ge- Arbeitsstätte gemangelt habe und die Forstverwaltung deshalb Tintenfaß, aber nicht im wirklichen Leben hat; denn standen. Nicht ins Gewicht falle nach dem Reichsgericht, daß darauf angewiesen gewesen sei, sich solche aus entfernteren Ort­der Hinweis auf den amerikanischen Gouverneur Alt die Kutscher ( Fahrer) Wagen und Pferd besorgen. Das sei hier schaften herbeizuholen. Das Reichs Versicherungsamt erklärte geld ist schon deshalb verfehlt, weil dieser Mann nebensächlich und charakterisire sie nicht als Gewerbegehilfen. jedoch den Rekurs der Berufsgenossenschaft für begründet und zur Arbeiterbewegung eine ganz andere Stellung ein- Den Erwägungen des Reichsgerichts habe das Gewerbegericht stellte deren ablehnenden Bescheid wieder her. Es liege hier nimmt, als die indifferenten" deutschen Bevölkerungsfreise. fich angeschlossen, schon aus dem Grunde, weil ein Gerichtshofteiner der Ausnahmefälle vor, welche eventuelle Unfälle auf Auf die übrigen Ausführungen Gasch's einzugehen, ist überflüssig, von der eminenten Bedeutung des Reichsgerichts volle Beachtung dem Wege zur Arbeit als Betriebsunfälle erscheinen ließen. weil sie nichts enthalten, das nicht schon in unserem Artikel be- verdiene. Jedenfalls könne nicht behauptet werden, daß die rührt wäre. Es sei daher zum Schluß nur noch be- früheren Gründe des Gewerbegerichts nun durchaus als die rich­merkt, daß die Kritik der Vorschläge des Redakteurs tigeren angesehen werden müßten. Dem Gewerbegericht würde

tanu.

" 1

Boziale Uebersicht.

besonders charakteristisch.

Gewerkschaftliches.

-

$

=

=

des" Correspondenten " nicht aus dem Bureau des Partei- es schlecht anstehen, gegen eine Judikatur anzufämpfen, die wahe. Depeschten und letzte Nachrichten. vorstandes stammt, sondern die Meinung der Redaktion scheinlich maßgebend werde für andere Gerichte, und deren des Vorwärts" ist, die sich erlaubte, Genossen Gasch darauf auf- Standpunkt auch schon vom hiesigen Landgericht betont worden sei. Breslau , 3. September. ( B. H. ) Der Breslauer General merksam zu machen, daß man, wie in gewerkschaftlichen, so auch Man würde ja dann zwei Judikaturen haben: eine nene bei Anzeiger" meldet: Die Feier des Sedanfeftes wurde hier die Ur­in politischen Dingen die Thatsachen nicht nach Belieben meistern Objekten von über 100 M., und eine andere Lei solchen fache eines furchtbaren Unglückes, welches sich auf der Fährauer­unter 100 M. Die Gründe des Reichsgerichts seien gebilligt straße vor dem Laden des Papierhändlers Gärtner ereignet. Herr worden.- In den Sachen des Bierkutschers Rathenow, der in Gärtner befand sich im Besitz einer Granate; er hegte die Absicht, der Berliner Kellerei der Münchener Löwenbrauerei, und des dieselbe zur Verherrlichung des patriotischen Festes als Feuer­Mitfahrers Grünberg, der für die Brauerei Friedrichshöhe werkskörper zu benutzen. Infolge von Ueberfüllung mit Bulver thätig war, erklärte sich das Gewerbegericht für zuständig. explodirte die Granate mit donnerartigem Krach in der Mitte der Eine Warnung, zu der vermuthlich überall Stoff vor. hinsichtlich des ersteren deshalb, weil derfelbe vielfach im Keller schauluftigen Menge. Ein herzzerreißendes Jammergeschrei ertönte, handen wäre, veröffentlichte der Bürgermeister des sächsischen arbeitete und als Kutscher nur bereits bestelltes Bier an Ort und eine Anzahl Menschen lag schwerverwundet in ihrem Blute. Der Städtchens& im ba ch, Herr Dr. Goldenberg. Sie lautet: Stelle schaffte; hinsichtlich des Grünberg, weil dieser direkt von Fleiſchermeister G. Lachmann erlitt Wunden am linken Arm, sodaß Wie mir mitgetheilt worden ist, wird der Polizeiwacht- der Brauerei engagirt und auch von ihr bezahlt wurde. Der Vor- voraussichtlich eine Amputation nothwendig sein wird. Dem meister wegen seiner gewissenhaften Thätigkeit siende führte zur Begründung noch aus: Was die Frage der Schulknaben Pfrader wurden gleichzeitig die beiden Beine auf­als Fabriten revisor, welche er auf höhere Anordnung im Stellung der Mitfahrer anlange, fo babe das Gewerbegericht gerissen. Ein anderer Knabe erlitt schwere Verlegungen an Einem Mann drang ein Granat­Auftrage des Stadtrats auszuüben hat, vielfach, namentlich die Ansicht vertreten, daß, soweit der Mitfahrer von der Brauerei Armen und Beinen. an Biertischen arg angefeindet und zum their selbst engagirt werde, wie in diesem Falle geschehen, ein gewerb splitter in den Leib, so daß die Eingeweide heraustraten. schwer beleidigt. Ich warne nachdrücklich vor derartigem liches Arbeitsverhältniß vorliege. Der Mitfahrer fei kein Ver- Die Kranken wurden in die hiesigen Krankenanstalten überführt, unqualifizirbaren Vorgehen und werde vorkommendenfalls gegen fäufer, sondern lediglich der Helfer des Verkäufers( Fahrers), der drei in ihre Wohnungen, darunter der Fleischermeister Dirnte, jeden Beleidiger, sei es, wer es wolle, Strafantrag bei im Falle Grünberg gestellt sei von der Brauerei, also von seiten welcher an der Brust und den Beinen schwer verletzt worden ist. Der Staatsanwaltschaft wegen Beamtenbeleidigung stellen, da ich eines felbstständigen Gewerbetreibenden.--- Begen Un Unter den umher geflogenen Granatsplittern befanden sich solche wurde schließlich noch unmöglich dulden kann, daß ein Rathsbeamter lediglich um des zuständigkeit abgwiefen von der Schwere eines Pfundes und es ist immerhin zu ver Willnow, welcher gegen den Inhaber wundern, daß das Unglück keine größeren Dimensionen ans willen, weil er seine Aufträge genau und gewissenhaft der Mitfahrer Willnow, ausführt, öffentlich beleidigt wird." der Weizenbier Brauerei, Oswald Berliner klagte. Willnow Die Stelle: fei es, wer es wolle", ist für die Sache noch war von einem Fahrer, icht Handlungsgehilfen, des Be- genommen hat. Der Papierhändler wurde verhaftet. Breslau , 3. September. ( W. T. B.) Wie die Breslauer flagten engagirt und auch entlohnt worden. Das Gericht deduzirte: W. sei nicht Handlungsgehilfe, stehe jedoch in einem Beitung" aus Schneidemühl meldet, ist der katholische Pfairer gewerblichen Verhältniß nicht mit der beklagten Brauerei, sondern Wodda aus Friedheim nach dem Lesen der Messe unter Ver mit jemandem, der seinerseits bei derselben als Handlungsgehilfe giftungserscheinungen gestorben. Der Wein, welchen der Pfarrer angestellt sei. Nun wäre aber im§ 105 der G.-D., dem ersten Para- beim Meßopfer getrunken hat, war vergiftet; der Rest des graphen des 7. Titels, welcher sich mit dem gewerblichen Arbeits- Weines sammt dem Behälter und Pokal wurde polizeilich bes An alle böhmischen und mährischen Holzarbeiter in verhältniß befasse, von der Festsetzung der Verhältnisse zwischen den schlagnahmt und die Staatsanwaltschaft sofort benachrichtigt. Deutschland richtet deren heimathliches Fachorgan, der in Prag selbständigen Gewerbetreibenden und den gewerblichen Frankfurt a. M., 3. September. ( B. H. ) Die Frank. türzlich erschienene Drevodelnit", einen Aufruf, worin die Arbeitern die Rede, und§ 2 des Gewerbegerichtsgesetzes be- furter Beitung" leitartikelt über den gestrigen Trinkspruch des Redaktion fagt: Wir stellen uns in die Reihen der Kämpfer für zeichne als Arbeiter in seinem Sinne diejenigen Gefellen, Kaisers und glaubt, derselbe werde der bereits seit einiger Zeit die Arbeiterfache. Obgleich uns bewußt ist, mit welchen Be- Gehilfen, Fabrikarbeiter und Lehrlinge, auf welche der VII. Titel betriebenen Agitation für ein Ausnahmegesetz willkommene neue schwerden diese Aufgabe verbunden ist, so unternehmen wir sie doch, der Gewerbe- Ordnung Anwendung finde. Daraus erhelle, daß Nahrung geben. Die Agitation werde, fürchtet das Blatt, die da wir überzeugt find, daß unser Wirken für das Gedeihen der Kläger seine gegen den betreffenden Fahrer zu richtenden An- Welt bald mit ihrem Lärm erfüllen und könne leicht die Regie­Holzarbeiter- Organisation in Böhmen , Mähren und Schlesien sprüche beim ordentlichen Gericht geltend machen müsse und rung mit sich fortreißen. Gefchehe dies und hole man das Aus­ersprießlich ist. Wir gedenken alle unsere Berufsgenossen derart nicht beim Gewerbegericht, da doch der Fahrer bezw. Handlungsnahmegesetz vom Jahre 1878 aus der Versenkung hervor, in zu organisiren, daß sie ein wichtiger Faktor in der Arbeiter gehilfe nicht zu den selbständigen Gewerbetreibenden gerechnet welche man es 1890 unter faft allgemeiner Zustimmung des bewegung werden. Wir bauen auf allseitige Unterstützung und werden könne. deutschen Volkes verschwinden ließ, so sei der Regierung eine hoffen, mit Eurer Hilfe, durch Euer Abonniren auf den Drevodelnik", unserer Aufgabe entsprechen zu können. Der Entschädigungsanspruch der nach§ 124 G.-D. die neue Niederlage sicher. Wien , 3. September. ( B. H. ) Aus New York geht dem Abonnementspreis beträgt für ein Jahr 1 fl. 40 fr., für ein Arbeit aufgebenden Arbeiter. Seitens der meisten halbes Jahr 70 fr., vierteljährlich 35 kr. Adresse: Redaktion des Kammern des G- G. Berlin wird den Arbeitern ein Ent- Extrablatt" die Meldung von einem unweit der Koney- Inseln Ein dicht mit Personen " Drevodelnik" im Kgl. Weinberge bei Prag 278." schädigungsanspruch allgemein versagt, wenn sie aus einem der stattgefundenen Eisenbahnunglück zu. in§ 124 G.-D. aufgeführten Gründe die Arbeit niederlegen. besetzter Eisenbahnzug stieß mit einer Lokomotive zusammen. Zu gunsten der Streikenden von Carmang fand am Diese Auslegung des Gesetzes enthält für den Arbeiter eine große Etwa hundert Personen wurden verwundet, darunter eine ganze Sonnabend Abend in Tivoli- Vaux- Hall zu Paris ein Meeting Härte und ist es wohl angezeigt, sie einmal auf ihre Anzahl tödtlich. statt, das, wie uns von dort geschrieben wird, zu den größten Richtigkeit eingehend zu prüfen.§ 122 R.-G.-D. fichert Laibach, 3. September. ( W. T. B.) Gestern Abend 11 Uhr gehört, die Paris je gesehen hat und das wohl Zeugniß dafür dem Arbeiter eine 14 tägige Kündigungsfrist zu. Hält 8 Minuten wurde hier ein furzer, aber sehr heftiger Erdstoß vers ablegt, wie sehr sich das arbeitende Frankreich eins fühlt der Arbeitgeber sie nicht ein, so muß er den Arbeiter spürt, welchem geringere Erschütterungen vorausgingen und mit den Streifenden von Carmaux und wie fehr es entschädigen. Nach der oben angegebenen Praxis des Gewerbes folgten. Die Bevölkerung, welche durch das heftige Getöse sich bewußt ist, daß der Streich, den der Patentfälscher gerichts hat der Arbeitgeber ein leichtes Mittel in Händen, den allarmirt wurde, beruhigte sich bald wieder. Es hat sich keinerlei Refféguier gemeinsam mit der Regierung gegen die organisirte Arbeiter fofort los zu werden: Er wirft ihm die gröbsten Be Unfall ereignet. Arbeiterschaft von Carmaux führt, ein gegen alle Arbeiter- leidigungen an den Kopf, mißhandelt ihn, er zahlt ihm Gilli, 3. September. ( B. H. ) Auf der hiesigen Station organisationen geführter Streich ist, daß der in Carmaux hervor feinen Pfennig Lohn oder giebt ihm bei Stüdlohn gan; stieß ein Laftzug mit einem im Rangiren begriffenen Zuge gerufene Kampf mehr als ein Kampf zwischen dem Direktor der unzureichende Beschäftigung fur er bringt gegen den zusammen. Viele Waggons wurden zertrümmert, der Zugführer Glashüttenwerke und seinen Arbeitern, daß es ein Kampf des Arbeiter ein Verhalten zur Anwendung, welches diesem das und der Bremser verwundet. Ausbeuterthums überhaupt gegen das klassenbewußte organisirte Verbleiben in dem Arbeitsverhältniß unmöglich macht. Da soll Proletariat ist. Schon lange vor der anberaumten Stunde stauten denn der Arbeiter einfach nur die Wahl haben, entweder die fich die Arbeitermassen vor dem Versammlungslokal und als um ungehörige, dem Wesen des Arbeitsvertrages widersprechende 9 Uhr die Versammlung eröffnet wurde, war das Lokal, das an Behandlung zu ertragen oder aber, wenn er von dem ihm ver­7000-8000 Perfonen faßt, so gedrückt voll, daß von den zahl- liebenen Recht zum Verlassen der Arbeit Gebrauch macht, auf jede reich Außenstehenden niemand mehr Ginlaß finden konnte. Nicht Lohnforderung für die Kündigungszeit zu verzichten. Das kann doch wenig zu dieser so überaus imposanten Versammlung hat bei- nicht in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben! getragen, daß Genosse Jaurès , der sozialistische Abgeordnete von Die oben angegebene Praxis des G.-G. stützt sich an­Paris, 3. September. ( B. H. ) Am 22. Oktober erfolgt die Carmaux als Hauptredner vorgemerkt war. Und in der That scheinend auf eine in Rogers Sammlung ohne Gründe abgedruckte Wiedereröffnung des Parlaments. war niemand mehr, als er, der als Vertheidiger Géroult Entscheidung des Reichsgerichts aus dem Jahre 1881, welche Bayonne , 3. September. ( W. T. B.) Die Manifeftationen Richards Cafimir Perier so niederzuschmettern wußte, daß sich kritiklos von vielen Kommentatoren der G. D. als maßgebend begannen in der letzten Nacht aufs neue vor der Unterpräfektur, diefer nicht mehr erheben konnte, geeignet, dem Patent- zitirt wird. Es ist bezeichnend für das geringe Jntereffe der wo mehrere Fensterscheiben durch Steinwürfe zertrümmert wurden. fälscher Refféguier und die ihn stützende Regierung den Fachjuristen an der Ausgestaltung des gewerblichen Arbeits- Die Ruheftörer wurden durch Militär zerstreut. Prozeß zu machen. Als er geendet und fich der vertrages, daß diese wichtige Frage nirgends gründlich untersucht, Nimes , 3. September. ( W. T. B.) Der Munizipalrath Beifallssturm, den er hervorgerufen, gelegt hatte, erklärte Genosse vielfach gar nicht berührt wird. Nur in dem großen Kommentar beschloß als Protest gegen das Verbot der Stierkämpfe die Be Vaillant namens aller übrigen vorgemerkten Redner, daß fie, des badischen Ministerialdirektors Schendel wird sie näher willigung eines Kredites zur Veranstaltung eines solchen Kampfes um den Eindruck, den die Rede Jaurès gemacht, nicht zu ver- besprochen und in einem für die Arbeiter günstigen Sinne am 8. d. M. bei unentgeltlichem Eintritt. wischen, auf das Wort verzichteten. Wie groß die Einnahme beantwortet. Brüssel, 3. September. ( W. T. B.) Der Soir" meldet, die war, die aus dieser Versammlung zu gunsten der Streifenden Es ist ein allgemeiner Rechtssat, daß derjenige, der durch belgische Regierung habe infolge einer Reihe von Minister= erzielt wurde, ist noch nicht festgestellt, doch wird sie in jedem sein Verschulden im Vertragsverhältniß dem andern Kontrahenten fonferenzen zur Zeit völlig auf den Gedanken verzichtet, den Falle recht erheblich sein. Schaden zufügt, diefen Schaden ersetzen muß. Der Arbeits. Kongostaat sofort an Belgien anzugliedern. Die Gründe lägen vertrag erfordert, daß beide Theile ein dem Vertrags: hauptsächlich in den Vorfällen am Kongo, dem Aufstande am zweck entsprechendes Verhalten bethätigen. Die Gewerbe- Aruwimi und am Kassai und der Aussicht, sofort eine Expedition Ordnung hat in§ 123 und 124 eine Reihe von Thatumständen Soziale Rechtspflege. als solche hingestellt, die ein Zuwiderhandeln gegen den Vertrags- absenden zu müssen. Die Regierung habe im Einverständniß mit dem König beschlossen, vielleicht bei dem nächsten Zusammentreten Gewerbegericht. Bierfahrer und Kutscher als zweck darstellen, bei deren Borliegen daher eine Fortsetzung des der Kammern im November dem Lande ihren Entschluß dahin Vertragsverhältnisses dem andern Theil nicht zuzumutben ist. Handlungsgehilfen. Schon wieder einmal ist das Ber- Sofern die zur Vertragauflösung führenden Thatsachen durch den mitzutheilen, den Plan bis 1900 zu vertagen, um von hier aus finer Gewerbegericht" höchsten Gerichtshof" liebe

M

seiner bisherigen Praxis zum Schaden bestimmter Arbeiter- standenen Schaden ersetzen. Dieser besteht in dem entgangenen

einzufordern. Zwei Klagen von Bierfahrern, zwei von

Dwor herrscht eine furchtbare Feuersbrunft. Das Rathhaus, Warschau , 3. September. ( B. H. ) In der Stadt Nowy das Steueramt, eine Kirche und die bedeutendsten Geschäfte sind bereits ein Raub der Flammen geworden. Die Bevölkerung tampirt zum größten Theil im Freien. Man vermuthet Brand­Stiftung.

Richtung im Kongostaat zu geftatten.

fategorien abgewichen, und zwar geht es diesmal die Bierfahrer Werdienst, sofern der Arbeiter nicht anderweit Arbeit gefunden Amsterdam , 3 Septbr.( W. T. B.) Aus mehreren Provinzen und Kutscher an, die auf der Tour neue Kunden zu beschaffen hat. Es tritt, wie bei anderen Vertragsverhältnissen, an Stelle werden weitere große Brände gemeldet, unter anderem sind in der verpflichtet sind und welche selbständig Verkäufe abschließen, wo der Erfüllung des Vertrages, die dem einen Theil durch Verschulden Stadt Vollenhove, Provinz Oberniffel, das Kloster St. Johann für ihnen Prozente( Spundgeld zc.) gewährt werden. Vor einigen des andern unmöglich gemacht ist, der Schadenersatzanspruch. Das ist und 18 Häuser niedergebrannt; in der Gemeinde Mörgeſtel, Wochen erschien der Brauereibefizer Lehmann als Beklagter etwas so Naturgemäßes, den Grundsäßen des preußischen Rechts Ent- Provinz Nordbrabant , sind sieben Häuser ein Raub der Flammen vor der Kammer VI und brachte als Einwand gegen die sprechendes, daß es wunderbar erscheint, wie eine gegentheilige Auf geworden. Zuständigkeit des Gewerbegerichts in der Sache London , 3. September. ( W. T. B.) Wie aus Havanna des klagenden Bierfahrers Michael einen Zeitungsausschnitt mit, fassung, die dem Arbeiter den Schadensersatz versagt, sich so bat worauf ein Reichsgerichts- Erkenntniß vermerkt war, nach dem die festsegen können, daß sie auch von dem Gewerbegericht in vielen gemeldet wird, hat bei Ramon de las Yaguas ein achtstündiges Entscheidungen beibehalten ist. Gefecht zwischen 850 spanischen Truppen unter General Canellas Bierfahrer als Handlungsgehilfen anzusehen und infolge dessen Dabei hat doch gerade, wie Schenckel nachweist, das und 3500 Aufständischen unter Maceo stattgefunden. Von den Ansprüche aus ihren Engagementsverhältnissen nicht vom Ge- Berliner Landgericht I, dessen Entscheidungen sonst von dem Spaniern find todt: 1 Offizier, 12 Mann; verwundet: 9 Offiziere, werbegericht zu entscheiden sind. Der Vorsitzende, Assessor eo, Gewerbegericht respektirt werden, in mehreren in den Blättern 39 Mann; von den Aufständischen 36 todt, 80 verwundet; vertagte nun die Sache, um zunächst das in keinem Bande für Rechtspflege im Bezirk des Kammergerichts abgedruckten Canellas ist leicht verwundet. der Reichsgerichts Entscheidungen abgedruckte Erkenntniß Urtheilen dem die Arbeit aus Gründen des§ 124 Nr. 2 bis 4 Dem Reuter'schen Bureau" wird aus Bombay gemeldet, des Reichsgerichts von Der Gerichtsschreiberei desselben niederlegenden Arbeiter Schadensersatz zugesprochen. daß in Dhulia im Distrikte Randesh ein blutiger Zusammenstoß Mitfahrern und eine von dem ehemaligen Kutscher einer Selter- Reichs- Versicherungsamt. Unfälle auf dem Wege zwischen Hindus und Mohamedanern stattgefunden hat; fünf wasser- Fabrik, die inzwischen noch einliefen, wurden ebenfalls von und zur Arbeit sind nach der ständigen Praxis des Mohamedaner find getödtet. vertagt, um nach dem Eingehen des erwähnten Erkenntnisses in Retursgerichts nicht entschädigungspflichtig, außer wenn sie schon London , 3. September. ( B. H. ) Das Parlament wird bis einem Termin verhandelt zu werden. Und zwar erfolgte die oder noch im Banne des Betriebes erfolgen. Hierauf stügte die Donnerstag vertagt werden. Bertagung der letzteren fünf Sachen, obwohl keine der schlesische landwirthschaftliche Berufsgenossenschaft einen Bescheid, London , 3. September. ( B. S.) Daily Chronicle" meldet, fraglichen Parteien den Einwand der Unzuständigkeit durch den fie den Rentenanspruch des Waldarbeiters in Warschau sei ein großes nihilistisches Komplott entdeckt und erhoben hatte. Das Gericht müsse seine Zuständigkeit( Holzschlägers) Najuck zurückwies. Najuct, welcher im Ujefter zahlreiche Verhaftungen vorgenommen, sowie eine große Menge von Amtswegen" prüfen, meinte der Vorsitzende Leo; Forstrevier von der Hohenlohe'schen Forstverwaltung be- Waffen und Munition beschlagnahmt worden. es seien Umstände eingetreten, die Zweifel an feiner schäftigt wurde, war unweit seines Wohnortes verunglückt, als Brooklyn , 3. September. ( W. T. B.) Auf der Sea- Beach­bisherigen Pragis aufkommen ließen, welche erst gehoben werden er sich auf dem Wege zu der etwa eine Meile entfernten Arbeits­müßten. Die Umstände" waren der Einwand des Brauerei stätte befand, und zwar, als er den Wald noch nicht betreten Bahn stieß eine führungslose Lokomotive von rückwärts auf besizers Lehmann. Der 29. August war nun dazu ausersehen, hatte. Najuck legte Berufung ein und berief sich besonders darauf, flüglern gefüllt war. 50 Personen wurden schwer verletzt. einen Zug, der mit den Arbeiterfeiertag" begehenden Aus­die Entscheidung zu bringen. Wegen Unzuständigkeit daß ihm die Zeit, die er zum Zurücklegen des Weges brauchte, fie abgewiesen, weil den Handlungs in seinem Tagelohn als Arbeitszeit angerechnet worden sei. Die Tanger , 3. September. ( W. T. B.) Briefe aus Mazagan gehilfen gehörten, wurden zunächst die Bierfahrer Berufsgenossenschaft dagegen verwies auf die erwähnte Praxis melden, daß 6 Mauren wegen Mitschuld an der Ermordung Michael und Stövhase und der gegen die Firma Bauer des Reichs- Versicherungsamtes. Das Schiedsgericht nahm aus. Rockstroh's verhaftet wurden.

"

-

à u

V

"

"

Verantwortlicher Redakteur: Max Pfund in Halensee bei Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Druck und Verlag von May Bading in Berlin . Hierzu 1 Beilage.