Einzelbild herunterladen
 

Die skandalösen Zustände im Obdach.

Was gedenkt der Magistrat zu tun? Die sozialdemokratische Stadtverordneten frattion hat folgende Anfrage eingereicht:

Im Anschluß an die Veröffentlichungen in der Sonntags. nummer des Vorwärts" über das Frauenasyl in der Wiesenstraße richten wir an den Magistrat die Anfrage, ob ihm die geschilderten Berhältnisse bekannt sind und welche Maß nahmen er zur Abstellung der Mißstände zu veranlassen

gedenft."

Die hohen Fleischpreise. Cadenfleischer für zollfreies Gefrierfleisch. Die Notwendigkeit der Aufhebung des Gefrierfleischkontingents und der freien Einfuhr von Gefrierfleisch, für die die parlamen­tarischen Vertretungen der Sozialdemokratie bekanntlich eintreten, mies in einem Vortrag der Fleischermeister Hermann Kerrn nach, der in der Delegiertenversammlung des Interessenverbandes der Laden fleischer Groß- Berlins am 19. Januar in dem Lehrervereinshaus über dieses Thema sprach. Gerade in den jetzigen Zeiten der Arbeitslosigkeit jei das Gefrierfleisch ein wichtiges Nahrungsmittel. Es wirte als Preisregulator. Solange aber die Kontingentierung bestehe, fönne bei der Berfnappung des frischen Rindfleisches durch Zurückhaltung des Gefrierfleisches eine Preisbeeinflussung nach oben stattfinden. Dem fönnte man nur beikommen durch eine völlige Freigabe der Einfuhr. In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, daß ein etwaiger 3oll auf Gefrierfleisch gerade von dem armiten Teil der Bevölkerung getragen werde. Der Abgeord: nete der Wirtschaftspartei, der fattsam bekannte Herr Dremis, trat in vielen Benn und Abers schließlich für eine 301lbelastung des Gefrierfleisches ein.( Eine Tatsache, die man nicht vergeifen jollte.) In einem weiteren Referat beschäftigte fich Syndikus Dr. Erb mit der polnischen Schweine ein fuhr. Angesichts der deutsch - polnischen Handlesvertragsverhand­lungen habe die Regierung die Abficht geäußert, ein bestimmtes Rontingent geschlachteter Schweine zur Einfuhr freizugeben und dieses der Fleischwarenindustrie zuzuführen. Demgegenüber ver­langen die Ladenfleischer einmal die Einfuhr von lebenden Schweinen. Sie weisen darauf hin, daß die veterinärpolizeilichen Bebenten, die gegen die Einfuhr lebender Schweine geltend gemacht merden tönnten, wenn man Grenzschlachthäuser einrichtete, in denen das zur Einfuhr kommende Lebendkontingent untersucht würde. Die Ladenfleischer verlangen aber weiter, daß die einge­führten lebenden Schweine auf den Viehmarkt kommen. Augen blicklich sei der Schweinepreis deswegen a normal hoch, meil die als Preisregulator wirkende Auslandsware fehle. Hier könne durch die Zuführung lebender Auslandsschweine für die Ber­billigung des Schweinefleisches eine zu begrüßende Aenderung ein­treten. In der Gefrierfleischfrage gelangte eine Entschließung, die die freie Einfuhr von Gefrierfleisch und die Aufhebung des Kontin­gents verlangte, einstimmig zur Annahme und auch in der polnischen Schweinefleischfrage fand eine im Sinne des Referenten gehaltene Entschließung die widerspruchslose Zustimmung der Bersammlung.

Der Polizeitransportwagen im Schaufenster.

Ein schwerer Berkehrsunfall trug sich gestern an der Straßen­freuzung Raiser Friedrich­und Fuldastraße in Neuköln zu. Ein Gefangenen- Transporttraftwagen des Polizei­präsidiums, der mehrere Polizeigefangene von Neuköllner Revieren abgeholt hatte, drohte an der Ecfe der Fulda - und Kaiser- Friedrich­Straße mit einem einbiegenden Lastkraftwagen zusammenzustoßen. Der Führer riß den Wagen im letzten Augenblic scharf herum,

wodurch der Wagen auf dem sehr schlüpfrigen Pflaster ins Schleudern gerict und auf den Bürgersteig fuhr. Er landete in einem Schaufenster des an der Unglücksstelle gelegenen Weiß marengeschäfts von Konradi. Die Fensterrahmen und Tür füllungen jowie Teile des Mauerwerkes wurden eingedrückt und schmer beschädigt. 3wei Gefangene zogen sich Berlegungen zu und mußten durch einen Sanitätswagen in das Staatstranten­haus geschafft werden. Der begleitende Polizeiaufseher erlitt eine leichte Handverlegung und konnte im Dienst verbleiben. Das schwerbeschädigte Auto mußte abgeschleppt werden. Zum Glück war in dem Geschäft niemand anwesend, so daß meitere Bersonen nicht zu Schaden gekommen sind. Der Borfall hatte eine große Menschenansammlung zur Folge. Fingerabdrücke beweisen!

Auf Grund zurückgelassener Fingerabdrücke am Tatort wurde en galizisch- polnisches Einbrecherpaar, der Klempner Giesmann Biernbaum aus Warschau und der Zuschneider Pinkus Flum aus Galizien , vor dem Schöffengericht Mitte wegen dreier Einbrüde zusammen mit ihrem Anhang, bestehend aus der Braut Siesmann- Biernbaums, der Friseuse Minna Gräger, dem Händler­chepaar Faibel- Kleimann und Sarah Kleimann sowie dem Gastwirt Hermann Mordowitz zur Verantwortung gezogen.

Im November 1924 war in der Wohnung der Mutter eines in Moabit amtierenden Staatsanwaltschaftsrates eingebrochen und den Tätern fand sich feine Spur. Unter ähnlichen Begleitumständen

Silber und Schmucksachen von hohem Werte erbeutet worden. Bon erfolgten im Mai und Juni 1926 wiederum Einbrüche. In dem einen Falle, bei dem Photographen Troß in der Zimmerstraße 24, dem außer Bargeld eine Münzsammlung im Werte von 30 000 mart gestohlen wurde, sowie bei einem Ehepaar Leschte in der Friedrichstraße. Im Falle Troß wurde am Schlosse des Schreibtisches ein Fingerabdruck entdeckt. Der Ertennungs­dienst des Polizeipräsidiums stellte fest, daß dieser Abdruck von dem inzwischen bei einem Einbruch auf frischer Tat ertappten Siesmann­Biernbaum stammte. Nunmehr erinnerte man sich auch des Ein­bruches bei dem Staatsanwaltschaftsrat, wo damals auf den Möbel­stücken zahlreiche Fingerabdrüde jämtlicher zehn Finger von einem der Einbrecher zurückgelassen worden waren. Biernbaum wurde in der Speisemirtschaft des Ehemannes Kleimann festgenommen. Biernbaum und Flum bestritten ihre Schuld. Krimi­naffommissar Lehmann vom Erkennungsdienst wies dem Gericht nach, daß die Fingerabdrücke ein untrügliches Er­rennungsmert mal feien, da die Linien in den Fingerspißen fich bei feinem zweiten Menschen wiederholen. Bei Diernbaum mar der Daumenabdruck um jo markanter, als er lints eine Narbe hat. Als Biernbaum zum Photographieren dem Erkennungsdienst vor­geführt wurde, biß er sich in den rechten Daumen. Es wurde ihm aber von dem Beamten lächelnd erwidert, er müsse auch schon in ben linten Daumen beißen, denn der Fingerabdruck an dem Troß­schen Schreibtisch sei von der linken Hand. Das Schöffengericht Mitte verurteilte Siesmann Biernbaum wegen Einbruchs­diebstahls in drei Fällen zu 5 Jahren Suchthaus und 5 Jahren Ehrverlust. Pintus- Flum fonnte nur in einem Fall der Hehlerei überführt werden und erhielt ein Jahr Gefängnis, Minna Gräger, das Ehepaar Faibel und Sarah Kleimann wurden wegen Begünstigung zu drei beziehungsweise vier Monaten Gefängnis und schließlich Hermann Mordowiz wegen schwerer Urfunden­fälschung( Baßfälschung) zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. ,, Gerichtseinheit" für Berlin .

W

In der Berliner Stadtverordnetenversammlung ruft ble fozialdemokratische Frattion ben Magiftrat auf, fich für die Beseitigung eines Buftandes einzusehen, der von ber Recht Juchenden Bevölkerung schon seit Jahrzehnten als sehr fäftig empfunden wird. Sie beantragt:

Die Stadtverordnetenversammlung befchließt, den Magistrat zu erfuchen, beim preußischen Justizministerium dahin vorstellig zu merben, daß endlich in Gemäßheit der Beschlüsse des Landtags und des Staatsrats die Berliner Landgerichte im Gebäude des Bandgerichts I in der Grunerstraße räumlich zusammenge. legt merben"

ham

Die Gefahr der Filmbrände.

Panikverhütung im Kino.

Die Kinokatastrophe, die sich vor einigen Wochen in Montreal ereignete und bei der ungefähr 80 Personen ums Leben gekommen sind, hat wiederum gezeigt, daß die größte Sorgfalt auf Schutz­maßnahmen zur Verhütung von Paniken gelegt werden muß. Wenn man bedenkt, daß in Amerika fast jeder Staat seine Sondervor­schriften für elektrische Anlagen besitzt, was ohne Zweifel nicht zwed­mäßig sein dürfte, so muß man doch darauf hinweisen, daß wir in Deutschland auch große Schwierigkeiten haben, einheitliche Vor­schriften für das ganze Reichsgebiet durchzuführen. Die Frage, ob bei uns alles nur mögliche zur Berhütung von Banifen bei Film bränden getan ist, wird man nicht ohne weiteres bejahend beant­worten fönnen. Es bestehen zwar Bolizeivorschriften, die erst im Vorjahre durch zusätzliche Bestimmungen des preußischen Ministers für Volkswohlfahrt vom 19. Januar 1926 ergänzt worden sind, die aber z. B. für Groß- Berlin erst am 16. August 1926 als Bolizei­vorschrift erhoben wurden. In anderen deutschen Ländern bestehen vielfach noch andere Vorschriften, bzw. finden die neueren Bor­schriften keine Beachtung, was auch auf Rinos in fleineren Orten Preußens teilweise zutrifft.

Der Feuergefährlichkeit wegen müssen die Borführungsräume durch feuersichere Wände vom Zuschauerraum getrennt sein, da die Filme faft ausschließlich aus leicht entflammbarem Zelluloid bestehen. Die Fabrikation von schwer entflammbaren Filmen hat bis heute feine für die Praxis günstige Resultate erzielt. Im Bildfenster des Vorführungsapparates wird der Film durch die Licht- und Wärme­strahlen der Lampe einer gewissen Erwärmung ausgesetzt. Der Filmstreifen wird vor dem Bildfenster derart schnell hindurchgezogen, daß jedes Bild nur ein Bruchteil einer Sekunde im Fenster fest­gehalten wird. Sobald nun durch irgendeinen Fehler das Filmband zum Stillffand fommt, fann die Erwärmung leicht zur Entflammung des Filmes führen. Zur Berhütung der Entflammung haben viele Kinos Einrichtungen, die ständig talte Luft gegen den Film blasen, Die bestehen­modurch die Brandgefahr stark vermindert wird. den Vorschriften über die Beleuchtung des Zuschauer raumes und über die Notbeleuchtung dürfen jedoch bei Beachtung auf alle Fälle eine Gewähr dafür bieten, daß auch bei einem völligen Ausbrennen des Borführungsraumes feine Beranlassung zur Banif vorliegt, da die Beleuchtung des Zuschauerraumes auf jeden Fall solange anhalten wird, bis auch die letzte Person das Theater verlassen haben wird. Die Ueberwachung der Kinos und die Beachtung der neueren Bestimmungen, die in bereits bestehen.

Der lahme" Bettler.

Wie man verurteilt werden kann.

Kürzlich wurde von einem Manne berichtet, der durch falsche Eintragungen in die Geburtsregister Männer und Frauen, ohne daß diese eine Ahnung davon hatten, zu Vätern und Müttern gemacht hatte. In ähnlicher Weise wurden verschiedene Personen durch einen Gauner wegen gewerbsmäßigen Bettelns verhaftet und sogar teil­weise bestraft.

den Theatern erst innerhalb zwei Jahren, mit geringen Ausnahmen, durchgeführt sein müssen, liegt den Polizeibehörden ob. Alljährlich muß jeder Kinobefizer über den Zustand der elektrischen Anlage ein Gutachten von einem polizeilich anerkannten Sachverständigen einreichen. In Berlin sind zurzeit etwa 27 Angestellte und Beamte und etwa 17 den freien Berufen angehörende Sachverständige aner fannt. Die Tätigkeit der einzelnen Sachverständigen erstreckt sich nicht auf bestimmte Bezirke, sondern jeder Kinobefizer tann sich einen ihm genehmen Sachverständigen wählen, fann auch, falls ihm das eine Gutachten nicht zusagt, sich einen anderen Sachverständigen nehmen, der ihm ein günstigeres Gutachten erstattet. Dieser Zustand hat in Berlin dazu geführt, daß verschiedentlich eine Reklame von Sachverständigen gemacht wird, die letzten Endes die Objektivität bei Abgabe der Gutachten stark beeinflussen muß. Auch hat dieser Zustand dazu geführt, daß einzelne Sachverständige ihr Arbeitsgebiet über ganz Groß- Berlin verteilt haben und äußerst ftart beansprucht sind, andere dagegen, die diese Sachverständigen tätigkeit nicht als ein reines Geschäft betrachten, nur verhältnis mäßig wenige Gutachten erstatten. Eine feste Gebührenordnung für die Berechnung der Gutachten besteht leider auch nicht. Ber­schiebene Großfirmen haben eigene Angestellte als Sach. perständige, die dann über selbst errichtete oder über eigene bzw. der eigenen Wartung unterliegenden Anlagen Gutachten ab­geben. Das ist zwar untersagt, aber die Anerkennung solcher Ange ftellten als Sachverständige schließt dieses bereits ein. Hier Wandel zu schaffen, müßte eine der vornehmsten Aufgaben der Behörden fein. Auch müßte bei der Auswahl der Sachverständigen größte Sorgfalt walten und nicht nur die Empfehlung einer Großfirma oder eines Elektrizitätswerkes genügen.

Auch die Ausbildung der Vorführer läßt vielfach zu wünschen übrig. Bohl müssen sich die Borführer einer gründlichen Prüfung unterziehen. Ob aber die Prüfung zur Erlangung des Borführerzeugnisses in jedem Falle eine Gewähr dafür bietet, daß der Vorführer der Gefahr eines Filmbrandes in jedem Falle ge wachsen ist, mag dahingestellt sein. Das Anlernen von Borführern ist für verschiedene Kinobefizer bzw. deren Borführer ein gutes Geschäft. Man sollte nur solche Bersonen zur Vorführerprüfung zulassen, die eine längere Braris im leftrotechnischen Beruf nach­weisen fönnen und eine Bescheinigung über die Erlernung des Bor­führerberufes von einem mit Lehrbefugnis ausgestatteten Bora führer beibringen können.

Die Ratastrophe in Montreal foll ein meiterer Ansporn zur Berbesserung der Schußeinrichtungen für das Publikum sein.

Eine Kolonie unter Wasser.

200 Familien bedroht.

Der Arbeiter R., ein junger, bisher unbestraffer Mann, der sich auch stets durch ehrliche Arbeit seinen Lebensunterhalt erworben hatte, erhielt eines Tages eine Borladung vor das Amtsgericht Spandau , um sich dort wegen Bettelns zu verantworten. Zu seinem Erstaunen mußte er vor Gericht hören, daß er sich im August in den Hauptstraßen Spandaus herumgetrieben, sich fälschlich als Lahmer ausgegeben und gebettelt habe. Seine Unschuldsbeteuerungen halfen ihm nichts. Belastend war, daß er zu jener Zeit gerade erwerbslos gewesen war. Von den drei Polizeibeamten, die als Zeugen vernommen wurden, war der eine, unsicher, der andere er­innerte sich überhaupt nicht mehr des Vorfalls. Dagegen erflärte der Polizeiwachtmeister, der den Bettler zur Bache gebracht hatte, daß er R. bestimmt wiedererkenne". Er erzählte auch, daß dieser sich besonders frech benommen habe, denn als er ihn wegen seines lahmen Beines untersuchen lassen wollte, und er daher zum Polizeipräsidium nach Berlin eingeliefert werden sollte, erklärte der Festgenommene, indem er sein Bein hin- und herschwang: Die Mühe tönnen Sie sich sparen. Ich habe so gesunde Beine wie nur ciner." R. wurde daraufhin vom Amtsgericht für schuldig be funden und wegen gewerbsmäßigen Bettelns zu vier Wochen Saft und zur leberweisung an die Landespolizei behörde verurteilt. Zu seinem Glüd legte R. gegen bas Urteil Berufung ein. Bald nach dieser Berhandlung erhielt ein Ar. das Amtsgericht Wedding. F. und R. waren seit Jahren Stamm­beiter F. ebenfalls eine Vorladung unter der gleichen Anflage vor gäste in einem Speiselotal in der Weberstraße, in der Nähe ihrer Wohnungen. Dort hatte früher auch ein Tischler Johann Beder verfehrt, und dieser hatte eines Tages einem ihm be­gegnenden anderen Bekannten aus dem Lokal erzählt, daß er jetzt auf Die Arbeit pfeife, er verdiene als lahmer Bettler leichter jein Geld, es tonne ihm auch nichts paffteren, da er immer falsche Papiere bei sich habe. F. trat nun einen Entlastungs­beweis an, so daß die Verhandlung vertagt werden mußte. In feiner Berufungsverhandlung vor der Straffammer des Land­ gerichts III hatte R. ebenfalls die Vorladung des Becker beantragt und ermittelt, daß dieser sich wegen anderer Bergehen gerade in Haft beim Amtsgericht Charlottenburg befinde. Er erinnerte sich jetzt auch, daß ihm im Frühjahr die Invalidenkarte in dem Lokal aus der Manteltasche gestohlen worden war. Johann Becker wurde der Straffammer vorgeführt. Bei seinem Anblick erklärte der Polizeiwachtmeister, der früher mit großer Be­stimmtheit R. wiedererkannt haben wollte: Der, und kein anderer ist der von mir Festgenommene." Johann Becker, ein junger fräftiger Bursche, gab auch ohne weiteres zu, daß er der Fest­genommene gewesen sei, und daß er sich sowohl für R. als auch für F. ausgegeben und in beiden Fällen auf der Polizei die Bereichen der Satire, dieser übrigens einzig annehmbaren Form nehmungsprotokolle mit deren Namen unterzeichnet habe. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob er das in anderen Fällen ebenso gemacht habe, verweigerte er die Auskunft. Angesichts dieser Sachlage hob die Straffammer das Urteil des Amtsgerichts Spandau auf und sprach R. auf Kosten der Staatstaffe frei. Für Beder wird die Sache noch ein böses Nachspiel haben, da er sich nun nicht nur wegen Bettelns, sondern auch megen Urkundenfälschung zu verantworten haben wird.

25 Kilometer vor den Toren Berlins , in der Nähe der Oft. bahn, liegt die Kolonie Alt- Landsberg- Süd, etma 500 Einwohner zählend. Die Kolonie, deren Einwohner haupt­fächlich Arbeiter, fleine Handwerfer und Beamte find, die mit un ermüdlichem Fleiß aus einem Stückchen märkischen Sandboden einen Obstgarten gemacht haben, ist seit 20 Jahren von einer immer mehr und mehr steigenden Stau- und Grundwasser. gefahr bedroht. Schon 20 Jahre lang hat die Wirtschaftsorganis fation der Kolonie, der Grundbesizerverein Alt- Landsberg- Süd", sich an die in Frage kommenden Behörden um Abhilfe gewandt. Da schon jahrelang die Keller der Häuser voll Wasser ftehen, das nach jedem Niederschlag sofort steigt, verlangten die Siedler sowohl vom Magistrat der Stadt Alt- Landsberg wie vom Landratsamt Niederbarnim , daß doch wenigstens die vorhandenen Borflutgräben gereinigt und in Ordnung gehalten würden, aber nichts geschah von dieser Seite. So entstand in jedem Jahr jedem Siedler großer Schaden dadurch, daß ihm seine Wintervor räte im Keller oder in den Mieten in Folge des Ansteigens des Waffers umfommen, die Wurzeln der Obstbäume verfaulen, sie drohen einzugehen, in den Häusern steigt der Schwamm hoch und gefährdet die Gesundheit der Bewohner. So mußte es tommen, daß in diesem Winter der Staumafferspiegel so hoch stieg, daß ein großer Teil der Kolonie ein riesiger See murde, der stellenweise 50 Zentimeter Tiefe erreichte. Den Bewohnern ge lang es nur mit Hilfe der Feuerwehr aus ihren Häusern zu kommen. Das Waffer lief von oben in die Keller und Parterre räume hinein. Am 1. und 2. Januar mußte die gesamte Einwohner­fchaft von morgens bis abends arbeiten, um dem Wasser einiger­maßen Abfluß zu geben. Jedoch trotz allem steigt das Wasser mehr und mehr Die mühsam errichteten Häuser drohen einzustürzen. Jahrzehntelange Arbeit hunderter fleißiger Hände geht zugrunde und immer noch wird nichts getan. 200 Siedlerfamilien rufen die Deffentlichkeit um Hilfe an, sie zu unterstützen im Kampf gegen die Gleichgültigkeit und Langsamkeit der Behörden, fie fordern Unter­stüßung im Kampf um die Erhaltung ihrer Eristenz und ihres Lebens.

Der Herr Erbkämmerer im Herzogtum Magdeburg .

Im Inferatenteil der Kreuz- Zeitung " tonnte man am Sonntag folgende niedliche Annonce lesen: Die Pfarrstelle Bareŋ a. d. Elbe , Bezirk Magdeburg ( Batronatstirche), ist fofort zu besetzen. Meldungen erbeten an den Bairon, Freiherr von Blotho- Paren Erbtämmerer im Herzogtum Magdeburg ." Da es die Streuz- Beitung" im Jahre 1927 in dem einzigen Teil, der an ihr beachtenswert ist, bringt, so muß es mohl jo sein. Im anderen Fall hätte man nämlich angenommen, es fet ein Nachdrud aus den Relationen des 17. Jahrhunderts, wie zur Zeit des Herzogtums Magdeburg die Zeitungen genannt wurden.

Billige Fischtage. Die reichliche Bersorgung des Marftes mit Fischen aller Art hält an. Am Donnerstag, Freitag, Sonnabend tommen zum Berkauf: Lebende Karpfen in allen Größen pro Pfd. Don 1,10 M. an, Mittelzander( gefroren) pro Bsd. 80 Pf., und sind noch große Bufuhren in frischen Heringen zu erwarten, die nad mie por für 15 bis 20 Pf. je nach Größe abgegeben werden. Die Berkaufsstellen find durch Blafate tenntlich gemacht.

Ein sonderbarer Diebstahl.

Aus einem Handkarren der Post, mit dem jeden Abend von einem Postzweigamt nach dem benachbarten Hauptpostamt der Kassen­bestand und die Wertzeichen während der Nacht geschafft werden, wurde am Dienstag abend ein Geldjad mit 7500 Mart gestohlen. Dem Wagen, den ein Poſtſchaffner zieht, sind ein Oberpostschaffner. und ein Oberpoftfekretäre zur Bewachung beigegeben. Die beiden folgten jedoch dem Wagen nicht auf dem Fahrdamm, sondern gingen auf dem Bürgersteig. Zeugen wollen beobachtet haben, daß ein Mann mit dem Umhang und der Müze eines Post­beamten unmittelbar hinter dem Wagen ging. In ihm wird der Dieb vermutet. Als der Wagen beim Hauptpoftamt antam, stand die Tür auf und der Geldsack war verschwunden.

Kabarett der Komiter. Das Januarprogramm steht ganz im tabarettistischer Vortragsweise. Drei recht aussichtsreiche Anwärter auf die Siegespalme versuchen, einander den Rang abzulaufen.

Allen voran Hans Reimann . In seinem Auftrittspsalm, wo er so liebevoll der scheenen Zeiten und des verflossenen Geenigs gedenkt, heißt's am Schlusse stets: Den macht uns feener nach." Und wenn er da seine Parodie des Kitsch- Chansons Das blonde Kind von Norderney " losläßt, dieses Kabinettstück der Glossierung falschen, oder besser gesagt, gar nicht vorhandenen Gefühls mit all seinem faden Drum- Rum, da perrät ihm der einstimmige Jubel der Menge das macht dir feiner nach". Paul Nikolaus führte eine überaus launige Conferénce, gewürzt mit geiftvoll- wizigen Aperçus und Hermann Vallentin brachte zeitgemäße Glossen. Die Stärke eigentlich im ersten Teil des Programms. Ilse Bais, die famose Barodistin, brillierte wieder in einer ihrer bekannten atem­beraubend schnellen Verwandlungsszenen und gloffierte Barieté typen. Zum Schluß gab's die Operette Märchen im Schnee" mit Paul Morgan .

des Abends lag diesmal

abweichend von aller Tradition

Fragen Sie Ihren Arzt,

und wenn Sie hören, daß Ihre Darmträgheit die Ursache Ihres Leidens ist, dann nehmen Sie Larin und Sie sind erlöft. Larin ist das ideale Abführmittel und schmeckt wie das feinste Konfekt. Eine Dose foftet M. 1.50. In allen Apotheken und Drogerien zu haben.