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Die berechtigten Interessen der Arbeiter." alien unterſtügungsfages pro Teilnehmer), aur Verfügung zu

Wie sie die Deutschnationalen wahren.

Der Besigbürgerblod soll nach Hindenbung auch die berech tigten Interessen der Arbeiter" wahrnehmen. Es erscheint daher

angebracht, einmal einen Blick in einige pommersche Kreis. tarife zu werfen, die zwischen dem durchaus und stramm deutsch­nationalen Bommerschen Landbund und seiner Arbeit. nehmergruppe" abgeschlossen wurden. In dem Landbundtarif für den Kreis Stolp heißt es:

Das Wohnrecht der Familienmitglieder des Deputanten ist beschränkt auf die Ehefrau, die schulpflichtigen Kinder und die schulentlassenen Kinder, soweit sie im Betriebe des. felben Arbeitgebers arbeiten. Für alle anderen Bersonen ist die Zustimmung des Arbeitgebers Borausfegung und gift bei Zuwiderhandlungen als Kün­digungsgrund.

Nach diesen Bestimmungen, die auch in einer ganzen Reihe Arbeitgeber, nicht der Bandarbeiter, darüber, welche Personen sich

anderer Landbundtarife Pommerns enthalten sind, bestimmt der

in der Wohnung emes Landarbeiters aufhalten dürfen.

Der Landbundtarif für den Kreis Greifswald weist folgende Bestimmung auf:

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Rann der Deputant überhaupt teinen Hofegänger stellen, so fann im Einverständnis mit dem Arbeitgeber diese Verpflich tung durch Leistung von 700 Frauen Arbeits: stunden abgelöst werden. In diesem Falle fällt jebody bei Nichtgewährung die entsprechende Sonderentschädigung für Hose gängerhaltung fort. Bird fein Hofegänger gestellt und ist die Frau von 700 Stunden verpflichtet, so wird das Korndeputat für jebe weniger als 700 geleistete Stunde um 1 Pfund verkürzt." Die Berpflichtung, Familienmitglieder zur Arbeit zu schicken, wird in noch viel stärferem Maße in dem Landbundtarif für den Kreis Schlawe betont. Es heißt dort:

Arbeitsfähige Personen, bie in Guiswohnungen wohnen, dürfen außerhalb teine Arbeit annehmen. In alien Familien, die weniger als 2 Sofegänger stellen, ist jede dort mohnende Person verpflichtet, als erfier bzw. weiter Hofegänger zur Arbeit zu gehen."

Der Landbundtarif für den Kreis Belgard enthält folgende

Bestimmung:

Wer sich eines Eigentumsvergehens gegen seinen Arbeit. geber schuldig macht oder zu einer solchen Handlung in irgendeiner Form Beihilfe leistet, fann fofort entlassen werden. Außer Er stattung des Wertes hat er für jeden Fall die Strafe bis zu einem Zentner Roggen zu zahlen."

Reichsmittel über bie zulässige Höchstgrenze( bas find 50 Bros. bes täglichen stellen. Es hätte finngemäß, da der Bescheid der Deffentlichkeit itärteren finanziellen Unterstützung finanzschwacher unterbreitet wird, auf die anfangs erwähnte Bereitwilligkeit zur Gemeinden( über 50 Bro3. hinaus) aus Reichsmitteln hingewiesen

werden müssen.

ein Urlaubsanspruch zu, als ihnen Tage auf den Urlaub angerechnet

Demnach steht ben beteiligten Arbeitern nech für fo viele Tage worden sind, an denen Feierschichten eingelegt waren. Dieser An­spruch würde nur dann hinfällig werden, wenn die Grube ihnen für die zu unrecht angerechneten Tage die in Ziffer 4 vorgesehene Bergütung zahlen würde. Diese Entscheidung ist endgültig."

Wir empfehlen diese sehr wichtige Entscheidung der Beachtung

Mit diesem Hinweis foll für die Arbeitervertreter in Gemeinden und Arbeitsämtern erneut erwähnt werden, daß die Zuschüsse auch für die nicht unterstüßungsberechtigten jugendlichen für die Belegschaften und Betriebsräte aller Bergbaubetriebe. Teilnehmer an beruflichen Lehrgängen den Gemeinden zu zahlen sind.

Eggert über die Aufgaben der Gewerkschaften.

Tarifbewegung der Maler.

Der Berband der Maler und Ladierer hatte zu Sonntag vor Stellung zu nehmen. mittag nach dem Gewerkschaftshaus eine Versammlung der Maler einberufen, um zu en bevorstehenden Reichstarifverhandlungen

Genosse Schiemann beleuchtete eingehend die Positionen des Reichstarifes, die sich in der Braris als völlig unhaltbar gezeigt haben und dringend einer Abänderung bedürfen. Es sind nicht nur die Löhne, die völlig unzureichend und abänderungs­bedürftig sind, sondern auch die Bestimmungen über den Urlaub. die Betriebsvertretungen fomie die örtlichen Vereinbarungen über die Fahrzeit- und Fahrgeldentschädigung, die Landzulage, den Ar beitsnachweis usw.

Maschinen- und Autoschloffer am Montag in ben Mufiterfälen sprach In der leider nur mäßig besuchten Branchenversammlung der Genoffe Eggert vom DGB. über Die Wirtschaftslage in der Metallindustrie und die Aufgaben der Ar beiterschaft". Er ging zunächst auf die gewaltigen Zusammen­schlüsse des internationalen Kapitals ein und zeigte an einem reich haltigen Zahlenmaterial die Leistungssteigerungen, wie sie sowohl in der eisenerzeugenden wie in der Maschinenindustrie bei verminderten Belegschaften eingetreten find. So hat zum Beispiel, um nur eins pon vielen Beispielen zu nennen, die deutsche Maschinenindustrie 1925 im Monatsdurchschnitt 230 000 Tonnen an Maschinen ausgeführt. Die Diskussion, die sich mit geringen Ausnahmen im Sinne der 1926 ift die Ausfuhr an Maschinen ganz gemaltig gestiegen und betrug im November 1926 rund 405 000 Tonnen. Das Bider Ausführungen des Genoffen Schiemann bewegte, ließ flar erkennen, finnigste jedoch ist, daß troß der Senkung der Produktionsfosten in baß die Berliner Maler gewillt find, ganz entschieden für eine Ber­folge der Rationalisierung die auftraft im Inlande gebesserung des Reichstarifes sowie des Ortstarifes einzutreten. Die broffelt wird durch Niedrighaltung der Löhne und Bersanimlung nahm zum Schluß gegen wenige Stimmen folgende von der Ortsverwaltung vorgeschlagene Entschließung an: Hochhaltung, ja teilmeise sogar durch Steigerung der Preise.

Diese durch die Kartelle verursachte Entwicklung ist auf die Dauer einfach unhaltbar, da nicht nur die breiten Boltsmassen immer mehr verarmen, sondern schließlich auch die deutsche Wirtschaft in wendigkeit der Erhöhung der Reallöhne ist die Berfürzung der ihren Erzeugnissen erstiden muß. Eng verbunden mit der Not Arbeitszeit Es ist bedauerlich, daß ein großer Teil der Arbeiterschaft das nicht begreifen will und immer noch der irrigen Auffassung ist, durdy lleberstunden ihr Realeinfommen erhöhen zu können. Wenn die Aktion der Spizengewerkschaften auf Wieder einführung des Achtstundentages von Erfolg gefront werden soll, dann muß in den Betrieben selbst der Kampf gegen das Ueberstundenunwesen viel stärter einfegen. Wenn es nicht

Die am 23. Januar im Berliner Gewerkschaftshaus tagende Mitgliederversammlung der Maler beauftragt den Filialvorstand, bein Hauptvorstand zu beantragen: 1. Angesichts der eingetretenen Verteuerung der Lebensmittel und Bedarfsartifel somie der bereits vorgenommenen und weiter beabsichtigten Erhöhung der Mieten eine angemessene Erhöhung des jezigen Tariflohnes zu for dern; 2. die Ferienfrage tariflich so zu regeln, daß auch tat fächlich alle Maler in den Genuß der Ferien fommen; 3. tariflich festzulegen, daß in allen Betrieben, in denen feine Betriebsvertretung besteht, die Organisationsleitung die Rechte der Betriebsvertree tung hat.

gelingt, diese Forderung durchzusehen und somit einen großen Teil Beendigung der Haupttarifverhandlungen beim Dristarifurent außer

der Erwerbslofsen wieder in Arbeit zu bringen, werden die not­wendigen Kämpfe der in Arbeit Stehenden um Erhöhungen der wendigen Kämpfe der in Arbeit Stehenden um Erhöhungen der Löhne stets sehr schwer sein. Der Kampf um die Berkürzung der Arbeitszeit ist ein Kampf um die Eristenz der Arbeiterschaft selbst und muß als solcher erfannt und auch geführt werden.

Nach dem Referat brachte der Kommunist König in einer längeren Zeit, als der Referent zu seinem Bortrag gebraucht hatte, feine fommunistischen Weisheiten an den Mann, die in der Forde rung: Abschluß von Rampfbündnisfen mit ben Bergarbeitern und Berkehrsarbeitern, Aufnahme der Erwerbslosen in die Organisation, Aufnahme von Kämpfen auf breiter Front usw. gipfelten. Die ihm

Nach dieser Bestimmung wird ein Eigentumsvergehen nicht weniger als dreimal bestraft, erstens durch sofortige Entlassung, zweitens burch Rückerstattung des Wertes des gestohlenen Stücks und drittens durch eine Sühnestrafe von 1 Zentner Roggen. Eme andere Bestimmung in demselben Landbundtarif hat folgenden Kommunisten bliesen natürlich in dasselbe Horn. folgenden Wortlaut:

Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit oder unbe­rechtigtes Entfernen von der Arbeit oder Arbeitsunfähigkeit durch Trunfenheit berechtigt den Arbeitgeber zur Einbehaltung des Zagelohnes und des Geldwertes des Naturallohnes. Für Schaden an Bieh und Inventar durch Verschulden des Arbeitnehmers oder ferner Angehörigen haftet Arbeitnehmer nach dem Gesez bis zur Höhe des 15fachen Ortslohnes( nach der Reichsversiche rungsordnung) fann der Arbeitgeber sich an den Dienstlohn halten."

An die gesetzlichen Bestimmungen hält man sich bei den Land

bundtarifen längst nicht mehr Die Arbeitszeit, die nach der vorliegenden Landarbeltsordnung mit höchstens 2900 Stunden im Jahre festgefeht ist, ist in vielen pommerschen Kreisen bereits mesentlich überschritten. In den Kreifen Franzburg und Greifswald beträgt die tarifliche Arbeitszeit jährlich 2922 Stunden, in Grimmen und auf Rügen 2929 Etunden, in Schivelbein 2961, Köslin und Random 2963, Greifenberg 2973 und Regenwalde

2974 Stunden.

An diesen wenigen Feststellungen ist deutlich zu erkennen, was von der deutschnationalen Arbeiterpolitik zu halten ist. Von dem Mitfühlen mit den Landarbeitern" spricht man, aber die allmäh­liche Beseitigung ihrer Errungenschaften und bie ständige Berschlechterung ihrer Arbeitsverhält nisse meint man. Das kann auch gar nicht anders sein, venn man bedenkt, daß nicht die Not der Landarbeiter, sondern lediglich der Wunsch der deutschnationalen landwirtschaftlichen Unternehmer, eine rüdfiátslos eingestellte und gut funktionierende Interessenver tretung zu befizen, zur Bildung der Landbundorganisationen geführt hat. In dieser deutschnationalen Boltsgemeinschaft" werden die berechtigten Arbeiterinteressen" gewahrt, so wie der Befitbürger­blod sie vertreten soll.

Für die erwerbslose Jugend. Widersprüche im Reichsarbeitsministerium.

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Der Reichsarbeitsminister hatte am 29. November vorigen Jahres in einem Rundschreiben an die Landesbehörden die Maß nahmen für erwerbslose Jugendliche auf dem Ge­biete der beruflichen Fortbildung einer besonderen Würdigung unter. zogen. Nach der bisher herrschenden Braris hatten die Gemeinden mindestens 50 Proz. ber Kosten folcher Veranstaltungen zu tragen. Der Reichsarbeitsminister gab durch dieses Rundschreiben die Möglichkeit, sie zu mehr als 50 Broz. aus Mitteln der Er merbslosenfürsorge zu finanzieren und erklärte fich bereit, den ent­sprechenden Anteil auf Mittel des Reiches zu übernehmen".

In dem foeben erschienenen neuen Reichsarbeitsblatt" Nr. 3 mirb num ein Bescheid des Reichsarbeitsministers an den badischen Minister des Innern vom 6. Januar 1927 veröffentlicht, der sehr merkwürdig ist. Er stellt nämlich fest, das nicht beabsichtigt war,

Als Eggert in seinem Schlußwort ihnen manchmal sehr bittere Wahrheiten fagte, antworteten sie entweder mit ganz dummen Zwischenrufen oder trateelien, was den Referenten jedoch nicht hinderte, die Auffassung der Gemerffchaften über Gemerfschafts. politit sachlich und bestimmt flarzulegen.

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Der Berliner Filialvorstand erhält weiter den Auftrag, nach antragen: 1. Die Fahrgeldfrage so zu regeln, daß nach halb der 6 Berliner Berwaltungsbezirle gelegenen Arbeitsstellen das gesamte Fahrgeld zu zahlen ist; 2. die Landzulage mit festen Entschädigungssägen tariflich festzulegen; 3. das Obligatorium für den Arbeitsnachweis ortstariflich zu vereinbaren; 4. die Gerüstzulage wieder einzuführen sowie das Abbummeln der lleberstunden seit­zulegen.

Amerika und seine Wirtschaftspolitik.

Dr. Ing. Müller führte am Sonnabend abend im Hörsaal der Urania feinen am Mittwoch gehaltenen Vortrag über., Die ameritanischen Wirtschaftserfolge als Auswir tungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer­politit" zu Ende. Seine an sich objektiven Ausführungen, von guten Lichtbildern unterstüßt, gipfelten in der Empfehlung an die deutschen Unternehmer, ähnlich wie die amerikanischen Unternehmer ihre Arbeiter durch eine vernünftige Wertspolitit, durch menschenwürdigere Behandlung und höhere Löhne au das Werk zu feffeln. Als wirksamstes Mittel sieht er die finanzielle Beteiligung der Arbeiter am Wert durch Arbeiteraftien Er überfah ganz, daß troß dieser finanziellen Beteiligung der Ar beiter in Amerika der Arbeiterwechsel in den Werken zum Teil äußerst hoch ist, was auch aus den von ihm mitgeteilten Zahlen hervorging. Immerhin boten feine Ausführungen vieles, was den den Urlaub angerechnet. Die Gewerkschaft war der An­Unsinn der Wirtschafts- und Arbeiterpolitik der deutschen Unter sicht, daß die Arbeiter, die während der Feier- nehmer grell beleuchtete, zugleich aber auch zeigte, wie berechtigt die shiten Urlaub haben, materiell nicht besser Forderung der deutschen Gewerkschafen nach einer vernünftigen gestellt fein follen als Arbeiter, die ohne Lohn Wirtschaftspolitit ift. bezug feiern müssen.

Feierschichten und Lohnurlaub im Bergbau.

Die Gewerkschaft Glimmerode hatte denjenigen Arbeitern, beren Urlaub in eine 3cit fiel, mährend der auf dem Werke Feierschichten eingelegt waren, diese Feierschichten auf

Die betroffenen Arbeiter erhoben bei der tariflichen Revier fchiedsstelle Kassel Klage auf Gewährung des vollen 2ohnurlaubes, murden jedoch zurüdgewiefen.

Im Berufungsverfahren vor der Oberschiedsstelle in Halle haben die Kläger unter dem unparteiischen Borsiz des Se natspräsidenten Thielmann recht bekommen.( Streitfall H. T. 109 vom 11. Dezember 1926.)

In der Begründung heißt es im wesentlichen:

Achtung, Siemens- Rebelwert! Mittwoch, den 26. Januar, nach­mittags 4 Uhr, findet eine Berfammlung sämtlicher SPD. - Arbeiter und Angeftellten im Lokal Alemannia - Sportplag statt. Jeder muß er fcheinen. Der Fraktionsvorstand.

Bolier, Bert- und Schachtmeister.Bund, Bezirksverein Groß- Berlin. Mith woch, den 26. Januar, abends 7% Uhr, in den Sophien- Sälen, Gophien ftraße 17/18, außerordentliche Generalversammlung. Tagesordnung: 1. G fchäftsbericht für das Jahr 1926; 2. Raffenbericht für das 4. Quartal 1926; 3. Neuwahl des gesamten Vorstandes und fämtlicher Rommiffionen; 4. Auf

Die Spartaffe der Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten A.-G., Berlin , Wallstr. 65, ist täglich mit Ausnahme von Sonnaben son 9-3 Uhr und 5-7 Uhr, Sonnabends von 9-1 Uhr geöffnet.

Aus der Partei.

Die Bestimmungen des Tarifvertrages vem 29. Septembernahme neuer Mitglieder und 5. Berschiedenes, 1925 regeln in dem§ 10 den Lohnurlaub" und bemessen seine Dauer je nach der Dauer der Tätigkeit im Bergbau nach Arbeits. tagen". Die Steigerung der Urlaubsbauer nach der Dauer der Tätigkeit spricht dafür, daß der Urlaub eine Bergünsti, gung sein foll; es soll der urlaubsberechtigte Arbeiter an Tagen, an denen seine Kameraden arbeiten, das Recht haben, sich zu erholen und dabei den Lohn erhalten, den er haben würde, menn er mitarbeitete. Würden die Feierschichten mit in Den Urlaub eingerechnet werden, so würde der beur. laubte Arbeiter an diesen Tagen teinerlei Berjährige Jahresversammlung vom 16. bis 18. April in Nürnberg günstigung genießen, er mürde an diesen Tagen teinen Lohn urlaub" haben. Daß die Feierschichten nicht in den Urlaub ein burechnen sind, folgte auch aus der Ziffer 7 Satz 1, nach der während des Urlaubs teine andere Lohnarbeit ausgeführt werden darf....

Mit dieser Auffaffung stimmt die Entscheidung der Reichsurlaubstommision vom 26. Oftober 1923 überein,

die besagt:

Benn in den Urlaub eine vom Wert angeordnete Feierschicht fällt, soll diese auf die Urlaubsdauer nicht angerechnet werden, es sei denn, daß sie bezahlt mird."

Die Frage der Vergütung von Urlaubstagen bei ver. türater Arbeitszeit ist im vorliegenden Falle nicht zu entscheiden.

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Der Berband sozialdemokratischer Akademiker hält seine dies ab. Im Mittelpunkt der Tagung stehen die Referate der Genossen Universitätsprofessor Dr. Lederer- Heidelberg : Der moderne Imperialismus und der Sozialismus und Dr. Mennide, Direktor an der Hochschule für Politik, Berlin : Der Sozialismus als sittliche Idee." An jeden der Bors träge wird sich eine Aussprache anschließen. Zur Teilnahme sind alle Parteigenossen eingeladen. Der Zutritt zu allen, auch ben geselligen Beranstaltungen, ist unentgeltlich. Nähere Auskunft erteilt die Geschäftsstelle des Berbandes, Heidelberg , Neue Schloß­straße 7a.

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