Annahme des Geschlechtskrankengesetzes.
Nur unentgeltliche Behandlung Minderbemittelter.
Daraus geht doch hervor, daß die Privafichulen gar nicht die Abficht haben, abzubauen, sie wollen ihre Schulen erhalten. Sie( nach rechts) wollen dazu beitragen, daß die Kinder der Privat.
Grundschuldebatte im Reichstag, ichulen dauernd von der großen Masse der übrigen Kinder fern
ein sozialdemokratischer Protest.
Der Reichstag nahm gestern die dritte Lesung des Gefeßes zur Befämpfung der Geschlechtskrankheiten vor.
Abg. Frau Schröder- Schleswig- Holstein( Soz.) begründet einen sozialdemokratischen Antrag, der die Borlage in mehreren wesentlichen Bunften verbessern will, und non beffen Annahme die 3uftimmung der Sozial demokraten zum Gesez abhängt. Der Antrag fordert, daß burch Ausführungsbestimmungen dafür Sorge zu tragen ist, daß bie Behandlung der Minberbemittelten, die feinen Anspruch auf anderweitige ärztliche Behandlung haben, oder denen die Behandlung auf Grund einer Versicherung wirtschaftliche Nachteile bringen fonnte, aus öffentlichen Mitteln sicher gestellt mir".
Wer die Berhältniffe im Lande kennt, muß befürchten, daß fich die Durchführung der im Gesetz vorgesehenen Bestimmungen gegen die minderbemittelte Bevölkerung auswirken wird. Zum§ 7 bringt die fozialdemokratische Fraktion folgenden Antrag ein: Dem Ahfaz 1 foll als dritter Saß angefügt werden: Die Reichsregierung hat in den Ausführungsbestimmungen eine Liste derjenigen Krankheiten und Leiden der Geschlechtsorgane aufzustellen, die unter diese Beftimmung fallen.
Diese Zufagformulierung ist notwendig, da aus den jetzigen Bestimmungen sehr leicht eine Unsicherheit entstehen könnte. Die Rednerin beantragt, daß im§ 15a hinter dem Wort„ Kasernierung" einzufügen ist: Sowie die Führung von Polizeilisten der gemerbsunzuchttreibenden Frauen." Keineswegs darf durch die istenführung den Prostituierten eine Rückkehr in das normale Leben versagt werden.
Abg. Rädel( Komm.) begründet einen Antrag, der besagt, daß bodi einer Beschlechtsfrankheit Leidenden die Bilicht haben, fich
von einem Arzt oder Heilkundigen behandeln zu lassen. Die Behandlung soll fostenfrei geschehen. Ferner sollen heilt un dige zur Behandlung zugelassen werden, die durch einen Befähi
gungsuachweis ihre Qualität erbracht haben.
Bel der Abstimmung wird der sozialdemokratische Antrag mit 164 gegen 146 Stimmen angenommen, der die unentgeltliche Behandlung von Minderbemittelten fordert. Der sozialdemokratische Abänderungsantrag zum§ 7 wird abgelehnt. Die§§ 8 bis 15 erhalten die Zustimmung des Hauses in der Formulierung der zweiten Lesung. Vor der Schlußabstimmung gibt Abg. Moses( S03.)
folgende Erklärung ab:
Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion legt diesem Gesetz entwurf aus volksgesundheitlichen und wohlfahrtspflegerischen Grün den die allergrößte Bedeutung bei; sie bedauert deshalb um so mehr, ihm nicht in ihrer Gesamtheit zustimmen zu können.
Die Ablehnung der unentgeltlichkeit der Behandfung in diesem Gefeß somie die Einbeziehung aller Krankheiten oder Leiden der Geschlechtsorgane in den lediglich den für das Deutsche Reich approbierten Aerzten zustehenden Behandlungsfreis macht es einem Teil der Fraktion unmöglich, seine 3ust im= mung zu dem Gefeßentwurf zu geben. Auch die übrigen Abgeordneten bedauern aufs tiefste, daß heute erneut unser Antrag
gehalten werden. Auch wir wollen, daß unnötige Härten vermieden werden und haben aus diesem Grunde unsere Abände rungsanträge gestellt. Es ist zu befürchten, daß die Privatschulen ihre Entschädigungsansprüche so hoch schrauben werden, daß tein Finanzminister, besonders in der fommenden Rechtsregierung. es wagen wird, diese Ansprüche hier zu vertreten, und dann haben Sie die Möglichkeit gefchaffen, daß die Privatschulen überhaup nicht abgebaut werden brauchen. Auch die deutsche Lehrerschaft hat sich gegen diese Vorlage ausgesprochen, ebenso hai der Borstand des deutschen Städtetages dageger protestiert, weil die mit großen Mitteln aufrechterhaltenen öffentlichen Schulen der Länder und Staaten durch das Privatschulwesen gefährdet werden. Sie( nach rechts) lassen sich aber bei Ihrem Borgehen von politischen und weltanschaulichen Rücksichten leiten und vernachlässigen darüber das öffentliche Wohl. Wir warnen Sie( nach rechts) in legter Stunde, vor der Verabschiedung dieses Gefeßes, nehmen Sie unseren Antrag an, dann wird niemand geschädigt werden, aber alle billigen Ansprüche können erfüllt werden.( Lebhafter Beifall bei den Soz.) Die weitere Beratung wird gegen 5 Uhr auf Donnerstag nach
Aus der Beratungen der Nationalversammlung über diese Be stimmung der Verfassung geht deutlich hervor, daß die Brivat schulen und Vorschulklassen gänzlich beseitigt werden sollten, auch das Zentrum und alle Verfassungsparteien waren dafür. Beim ersten Grundschulgesez sind die Termine für den Abbau genau festgelegt worden. Jetzt foll aber die Erfüllung der Reichsverfaffung abhängig gemacht werden von einer neuen Angelegenheit, die in der Berfassung teine Begründung hat, neuen Angelegenheit, die in der Verfassung feine Begründung hat, daß nämlich die Entschädigung gefeßlich festgelegt wird, die Er füllung der Verfassung wird also durch ein Sperrgefeh unmöglich gemacht. Das ist also eine enderung der Berfassung, und die Herren, die das wollen, werden sich schon darum bemühen müssen, für eine qualifizierte Mehrheit zur Annahme dieses verfassungsändernden Gesetzes zu sorgen. Sie( nach rechts) begründen Ihr Vorgehen mit der wirtschaftlichen Schädigung der vom Abbau betroffenen Lehrkräfte. Wir haben nicht gefunden, daß Sie die gleiche Rücksicht auf alle anderen vom Krieg und der Nachmittag 2 Uhr vertagt. kriegszeit, von der Inflation geschädigten Boltskreise genommen hätten. Diese Gilfertigkeit ist um so erstaunlicher, als die Regierung im Ausschuß ausdrücklich erklärt hat, daß ein Gesetz zur Entschädigung der Lehrkräfte an den Privatschulen bald vorgelegt werden soll. Für Ihr Vorgehen sprechen aber ganz andere Motive. Dahinter steckt bei den Vätern der Vorlage der Wunsch, die Privatfchulen als monarchistische Gesinnungs- und als Standesschulen zu erhalten.
Bir sind aus grundsäglichen Erwägungen teine Freunde des pripaten Schulwefens, wenn wir auch zugestehen, daß gewisse Privatschulen für Besucher über das schulpflichtige Alter hinaus erhalten werden förnen, wenn sie die ihnen von der Verfassung auferlegten Pflichten erfüllen, besonders in bezug auf die Beza der Lehrkräfte. Und wir möchten die Regierung barum bitten, gerade barauf ihre Aufmerksamkeit zu lenken, daß bei den noch bestehenden Privatschulen die gefeg lichen Bestimmungen erfüllt sind. Es ist richtig, daß die Entschädigungsfrage noch nicht in vollem Umfange geregelt wor den ist. Aber wir meinen, daß die Privatschulen selbst sich mehr um die Entschädigurg zu fümmern haben. Sie haben das bisher nicht getdy, sie haben abgewartet und find dann an die Parteien herangetreten, um sie zu retten".
Die Rotswerte und Chemische Fabriken ftelle gemäß Art. 12. 14 der Verordnung Attiengesellschaft in Berlin hat die Spruch
vom 8 Juli 1926( RGB. I. G. 403) mit dem Antrage auf Entscheidung angerufen, daß ihre Benfionseinrichtung als Betriebspensionstafe im Sinne des§ 63, Abs. 2, gelten hat, bak die Mittel der Kaffe minBier 6 und des§ 64 des Aufw.- Gef. zu deftens zur Hälfte aus freiwilligen 8u wendungen der Arbeitgeberin herrühren und daß das Vermögen der Kaffe gesondert vom Betriebsvermögen der Arbeitgeberin zu verwalten und anzulecen war und ver waltet und angelegt worden ist. Die Ent bigern, auch foweit fie fich nicht an dem scheidung mirtt gegenüber allen Gläu
Berfahren befettigen, einheitlich
Berlin . den 22 Januar 1927. Spruchstelle beim Kammergericht.
abgelehnt wurde, nach dem ein über den Rahmen der Geschlechts: KLEINE ANZEIGEN
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frankheiten hinausgehender 3wang verhindert werden sollte. Diese Abgeordneten glauben jedoch nicht die Berantwortung dafür übernehmen zu fönnen, daß durch ihre Ablehnung das ganze Gesez fällt. Seit Jahrzehnten fämpfen große Kreise der Bevölkerung, die Frauen, Aerzte, Serualforscher, Abolitionisten zufammen mit der Sozialdemokratischen Partei für die Beendigung ber nur noch in wenigen Staaten aufrecht erhaltenen Kulturschande der Bordellierung und Kafernierung. Durch dieses Gefeh wird endlich dieses alte und veraltete System der Proffitutions bekämpfung verlaffen, und an Stelle der bisherigen polizeilichen Maßnahmen die reichsrechtliche Grundlage für fürsorgerische und wohlfahrtspflegerische Aufgaben gegeben. Gerade die Tatsache, daß täglich aufs neue durch die große Erwerbslosigkeit und Wirtschaftsxot zahlreiche Frauen und Mädchen in Gefahr kommen, der Prostitution anheimzufallen, läßt uns diese Maßnahmen und deren Durch führung in den Ländern und Gemeinden für unbedingt notwendig erscheinen, da wir in einer rechtzeitigen Fürsorge das alleinige Mittel einer wirklichen Bekämpfung der Prostitution sehen. Aшe diese Gründe veranlassen einen Teil der sozialdemofratischen Frattion, trotz der erwähnten Bedenken dem Gefeß zuzustimmen. Die gesamte sozialdemokratische Fraktion ist sich aber einig darin, daß, wenn heute dieses Gesetz angenommen wird, sie nicht ruhen wird, um sich daraus ergebende Mängel oder unnötige Härten fo schnell als möglich abzu stellen, und sie behält sich deshalb vor, Berbesserung stinganzige, Gehrodanzüge, Jadettan anträge sowohl in sozialer wie in gesundheitlicher Hinsicht jeder zeit im Reichstag einzubringen.
In der Schlußabstimmung wird dem Gefeh zugestimmt.
Es folgt die zweite Beratung der vom Zentrum und den beiden Rechtspartelen eingebrachten Anträge zur
Abänderung des Grundschulgesetzes.
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Der Ausschuß für das Bildungswesen beantragt, dem§ 2 des Ge fezes eine neue Fassung zu geben, wonach für private Borgarberstraße achtzehn. Spezialgefchäft schulen und Borschulklassen, wo eine baldige Auflösung oder ein baldiger Abbau erhebliche wirtschaftliche Härten für die Lehrkräfte oder die Unterhaltsträger mit sich bringen würde oder aus örtlichen Gründen untunlich sei, die Auflösung auf: geschoben werden fann. Bevor die Entschädigung an die Lehrkräfte oder die Unterhaltsträger aus öffentlichen Mitteln nicht gefeglich geregelt ist, foll der Abbau oder die Auflösung der privaten Vorschulen nicht erfolgen.
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begründet einen Abänderungsantrag, wonach die Auflösung der Borschulen bis zum Beginn des Schuljahres 19291930 erfolgen soll, in Einzelfällen foll den Privatschulen, wo der Beginn des Abbaues Ostern 1927 erhebliche wirtschaftliche Här ten mit sich bringen würde, ein Aufschub um ein Jahr gemährt werder. Länder und Gemeinden, in denen bereits eine Regelung erfolgt ist, sollen nicht unter die, neue Belicher Tonfülle. Langjähriger Garantiestimmung fallen, ebenso nicht Privatschulen, in denen die Gesamtzahl der Schüler, der Borklassen, die Anzahl dieser Schüler bei Infrafttreten des Grundschulgeseßes übersteigt. Der Redner meist darauf hin, daß in der Nationalversammlung fämtliche Bar teien fich mit Begeisterung für die Grundschule ausgesprochen haben, später find aber immer wieder reue Durchlöcherungen des Grundschulgeseßes vorgenommen worden. Jezt soll der Abbau der Privatschulen überhaupt perhindert werden, und zwar dadurch, daß er von der Entschädigung aus öffentlichen Mitteln abhängig gemacht wird. Im Grundschulgefeß war eine Entschädigung für die abgebauten Lehrkräfte vorgesehen, jetzt soll dieses Entgegenkommen dazu benußt werden, um den Abbau der Borschulen überhaupt zu verhindern, denn die jetzige Borlage verbietet den Abbau der Privatschulen, wenn nicht die gesetzliche Entfchädigung geregelt worden ist.
Wir sehen in diesem Berfahren eine Verfaffungsänderung. Jn der Berfaffung ist der Abbau der Privatschulen und Borschullaffen feffgelegt, es wäre eine Berfaffungsänderung, wenn wir ihn auf unbestimmte Zeit hinausschieben würden.
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