Unschuldig hingerichtet?
In Mecklenburg wird eine Todesstrafe vollzogen, obgleich der Indizienbeweis lückenhaft ift.
Im März 1925 wurde der russische Staatsangehörige Joseph Jakubowski vom Schwurgericht Neustrelit megen Mordes an seinem unehelichen Kinde Ewald Nogens zum Tobe verurteilt. Die rom Verteidiger eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht verworfen. Das Gesuch um Begnadigung wurde von der mecklenburgischen Regierung abschlägig beschieden. Der Berurteilte wurde am 15. Februar 1926 hingerichtet. Der Berurteilte hat seine Unschuld bis zum letzten Augenblid beteuert. Seine Berurteilung erfolgte auf Grund eines sogenannten InDizienbeweises.
Der Anklage lag folgender Tatbestand zugrunde: In Ballingen, einem Bauerndorf in der Heide, im Lande Raze burg, verschwindet im November des. Jahres 1924 der vier Jahre alte uneheliche Sohn des Berurteilten Jakubowiti und wird wenige Wochen später von einem Arbeiter in der Heide in einem Kaninchens loch tot aufgefunden. Der Obduktionsbefund ergibt, daß das Kind erdrosselt wurde. Der Verdacht lenkt sich alsbald auf den Ver. urteilten, der troh seiner Unlschuldsbeteuerungen als des Mordes an seinem unehelichen Rinde für überführt erachtet wurde. Die Berurteilung gründet sich einmal darauf, daß Jakubowski über die Beit des Verschwindens seines Kindes widerspruchsvolle Angaben gemacht habe. Jakubowski hatte in der Verhandlung vor dem Schmurgericht gebeten, ihm einen Dolmetscher zu stellen, damit er sich verständlich machen könne. Diese Bitte wurde vom Vorfizenden abgelehnt. Tatsächlich sprach der Verurteilte zwar deutsch, aber so gebrochen, daß die Möglichkeit eines Mißverständnisses feineswegs ausgeschloffen ist. Eine wesentliche Rolle in der Ver. handlung spielte der Nachweis des libis. Von der Be völkerung aus wurde der Verdacht auf ein Individuum gelenft, das nach seinem ganzen Borleben weit eher als Täter in Frage fam als Jakubowski. Als dieser Berdächtige außerstande war, anzugeben, wo er sich an dem Mordtage in der fraglichen Zeit auf. gehalten habe, erklärte der Borsigende leichthin, daß man auf Zeitangaben auf dem Lande nicht viel geben fönne. Dem Angeklagten indessen wurde es zum Verhängnis, daß er nicht anzugeben ver. modyte, wo er sich in der fraglichen halben Stunde aufgehalten habe. Der Hauptbelastungszeuge war ein Schwachfinniger, der nicht einmal in der Lage war, fein alter anzugeben, und den das Gericht wegen Berstandesschwäche nicht zu vereidigen vermochte. Allein dieser Zeuge hatte befundet, daß er den Angeklagten an dem fraglichen Tage mit seinem Rinde in der Richtung auf die Heide habe zugehen sehen. Dieser Zeuge ist inzwischen vollständiger Geistestrantheit verfallen und befindet sich in der Irrenanstalt.
Noch niemals, fo muß zur Ehre der deutschen Justiz gejagt merden, ist ein Mensch auf Grund eines lo fchwachen und teilweise haltlosen Indizienbeweises zum Tode verurteilt worden. Reine Feststellung findet fich im Urteil, bei ber man fagen fönnte, daß fie als Beweis für die Täterfchatt gewertet merden fönnte. Nichts als allgemeine Erwägungen, nichts als Anhaltspunkte, die genau fo auf jeden anderen Täter hätten zu treffen tönnen. Man bedente, daß man diesem Menschen die Zu ziehung eines Dolmetschers verweigert hat, in einem Falle, in dem es um Leben oder Tod ging, und daß man dann seine widerspruchs bollen Angaben als Indizien gegen ihn verwertet hat. Ob Jafubomiti tatsächlich unschuldig hingerichtet worden ist, fann mit Sicher heit noch nicht gesagt werden.
Das im Auftrage der Deutschen Liga für Menschenrechte von bem Berliner Rechtsanwalt Dr. Arthur Brandt betriebene Wiederaufnahmeverfahren wird barüber Klarheit schaffen. Schon die Vorstellung, daß hier ein Mensch wegen eines Mordes an seinem Rinde hingerichtet worden ist, den er nicht begangen hat, ist zu grauenhaft und zu erschütternd, als daß man sich mit dieser Vorstellung überhaupt beschäftigen fönnte. Eines aber ift nicht wegzuleugnen: daß hier ein Mensch, der bis zum legten Augenblic seine Unschuld beteuert hat, von dessen Unschuld nahezu die gesamte Bevölkerung und alle die Personen, die mit ihm in Berührung tamen( mit Ausnahme der Richter), fest überzeugt waren, auf Grund eines Indizienbeweises zum Tode verurteilt worden ist, der in den Annalen der deutschen Justiz wohl einzig dastehen dürfte; und es ist nicht wegzuleugnen, daß gerade dieser Mann in einer Beit, in der faum ein Todesurteil mehr vollstreckt zu werden pflegt, auch hingerichtet worden ist, obwohl die mecklenburgische Regierung nur einen Blick in die Urteilsgründe zu tun brauchte, um die Lückenhaftigkeit dieses Indizienbeweises" zu erkennen.
Rarl Großmann,
Gefretär ber Deutschen Liga für Menschenrechte E. B.
Englands Verhandlungsbereitschaft.
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Hard pussi sur 301)
Das unsympathische Symbol.
EINGANG
Kronst
An den Flaggenmasten der Ausstellungshalle zur Grünen mehr oder weniger tattfest vorgetragen wurden, und wir fahen Boche des Brandenburgischen Landbundes meht das schwarz- turnerife llebungen, die wenig mit Sport zu tun hatten, rotgoldene Banner von Weimar . Und selbst der Guts befizer von Brüsewiz bemerkte es und fragte: Was sind denn das für komische Farben da oben auf der Fahne? Habe das nie erklärte ihm ein Berliner .„ Richtig, richtig," sagte Brüsewiß. Bir in meinem Leben gesehen!"„ Das sind die Farben der Republit", haben ja jetzt eine Republit. Ra, dapon merkt man gottlob bei mir zu Hause nicht viel."
Nun, von der deutschen Republik und ihren Symbolen hat man gestern in den Fefträumen der Alten Automobil Aus. ftellungshalle am Raiserdamm, in der sich unter verstärktem Altoholtonjum das Fest des märkischen Landpoltes" abrollte, gleichfalls nicht viel oder, sein wir ehrlich, rein gar nichts bemerkt. Dafür aber hörten wir eine Unzahl braper alt preußischer Märsche, die von uniformierten Jünglingen
„ Berlin muß volkstümlich werden!"
Die vom Bezirksamt Berlin- Mitte veranstaltete Vortragsreihe Berlin in Wort, Bild und Lied" tommt dem lebhaften Berlangen vieler Berliner , über Berlin und Berlinertum belehrt zu werden, in danfenswerter Weise entgegen. Aufs neue zeigte sich das an dem dritten Bortragsabend, der wieder eine so große 3ahl von Freunden Berlins nach dem Bürgersaal des Rathauses geledt hatte, daß wegen lleberfüllung viele feinen Einlaß mehr erhalten fonnten. Unter den Gästen war auch Oberbürgermeister Böß, dessen Begrüßung durch den Bortragenden von der Zuhörerschaft mit Beifall begleitet wurde.
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,, und nennt man uns auch schönheitsarm trog märf'schem Wald und See, So schlägt das Herz doch doppelt warm am grünen Strand der Spree."
Berlin muß volkstümlich werden!" fagte Dr. Franz Lederer in seinem Vortrag über Berliner Humor der Biedermeierzeit". Was er an Proben davon bot, war in hohem Maße geeignet, für Berlin zu werben. Mancher Berliner unferer Tage mag fich darüber wundern, wie sehr vor hundert Jahren der Berliner Wig und Humor noch des Gepfefferten" entbehrie. In diesem Punkt waren die Berliner von damals noch ziemlich anDie abgelehnten Vorschläge. spruchslos, aber dafür ließ ihre Schlagfertigteit nichts zu London , 3. Februar.( Reuter.) Die von England den beiden wünschen übrig. Dr. Lederer brachte Proben aus der Volksdichtung chinesischen Regierungen überwiesenen Vorschläge enthalten folgende und aus der Kunstdichtung, aus Heine und Guzkow, aus Julius Grundsäge: 1. Die englische Regierung ist bereit, die Zuständigkeit der Handwerfer) und Glaßbrenner( Edensteher Nante), aus dem in v. Boß( Strahlower Fischzug) und Karl v. Holtei, aus Angeln( Fest moderner chinesischer Gerichtshöfe für alle 3ivil der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aufblühenden Berliner Ilagen anzuerkennen, die durch oder gegen britische Staatsan: Boltsstüd, das in Karl Heimerding und Anna Schramm seine begehörige anhängig gemacht werden, und gleichzeitig auf das Recht liebtesten Darsteller gefunden hat. In der Wiedergabe wiziger und zu verzichten, einen britischen Vertreter zu den betreffenden Bere humorvoller Dichtungen bewährte Dr. Lederer sich als Kenner des handlungen zu entsenden. 2. Die englische Regierung ist bereit, ein Berlinertums. Die Zuhörer fachten Tränen. Für die Gefangpor: auf vernünftigen Grundsägen aufgebautes Gesetz über die chiträge ernteten Charlotte Frener und Alexander Fleß burg reichsten Beifall. nefische Staatsangehörigkeit als rechtsgültig anzuerfennen. 3. Die englische Regierung ist bereit, in britischen Gehörerschaft und war für das vielgelästerte Berlin ein rechter Diefer heitere Abend hatte starken Erfolg bei der angeregten Zurichtshöfen, die in China amtieren, soweit praktisch durchführbar, Werbeabend. Die Veranstaltung schloß finnig mit einem Kompliment ein modernes chinesisches bürgerliches und Handels für die Berliner , mit dem von Freyer und Fleßburg gesungenen gesetzbuch( mit Ausnahme der gefeßlichen Bestimmungen über alten Coupletvers: das Prozeßverfahren) zur Anwendung zu bringen. 4. Die englische Regierung ist bereit, die britischen Staatsuntertanen in China zur Bahlung solcher Steuern zu verpflichten, wie sie in ganz China fämtlichen Staatsbürgern auferlegt und von ihnen tatsächlich bezahlt werden, unter der Voraussetzung, daß diese Steuern teine Sonderbesteuerung britischer Staatsangehöriger oder bri. tischer Baren darstellen. 5. Die Regierung ist bereit, sobald ein Aus dem Kreis Teltow wird uns geschrieben: Bor längerer revidiertes chinesisches Strafgefeßbuch zur rechtsträftigen Ber Zeit ist an dieser Stelle schon einmal auf tommunistische öffentlichung gelangt, und in chinesischen Gerichtshöfen in Anwen Schwindelmeldungen über die Verhältnisse im Kreise hindung gebracht wird, die Anwendung dieses Strafgesetzbuches auch in gewiesen worden. Diese Notiz hatte den Schreiber der Berichte in den britischen Gerichtshöfen, die in China amtieren, in gebracht. Als Vorsitzender der kommunistischen Kreistagsfraktion und ber Brovinzausgabe der Roten Fahne" ganz aus dem Häuschen Betracht zu ziehen. 6. Die englische Regierung ist bereit, unter Be- Angestellter der russischen Handelsgesellschaft in Berlin fühlte er fich rücksichtigung der besonderen Umstände in jebem der hierbei in Be- jedoch verpflichtet, sein Licht auch weiterhin leuchten zu lassen. Es tracht kommenden Häfen in Berhandlungen über eine Abände versteht sich von selbst, daß die Beschimpfungen und Berleumdungen der Gemeindeverwaltung der britischen Konzef nicht der Reattion, sondern in erster Linie der Sozialdemofionen einzutreten und darüber Vereinbarungen abzuschließen, mit tratie galten. Alles mögliche und Unmögliche mußte herhalten, dem Ziel, die Gemeinder ermaltungen der betreffenden Konzessionen in um bie toramunistischen Leser von der alleinfeligmachenden bolfches Uebereinstimmung mit den chinesischen Berwaltungen zu bringen, mistischen Lehre zu überzeugen. Zu wiederholten Malen wurden die in frühere Konzelfionsgebieten geschaffen worden sind, oder auch marsch im Kreis Teltom angefabeit und das allmähliche Absterben bie höchften Zone über den unaufhaltsamen fommunistischen Borihre Verschmelzung mit früheren, nunmehr unter chinesischer unserer Parteiorganisationen prophezeit. infere Parteigenajien Berwaltung stehenden Ronzessionsgebieten herbeizuführen oder mit nahmen zwar den Mund nicht so vou, arbeiteten aber prattijd) für dem Ziel der lehertragung der Bolizeibefugnisse in ben die Arbeiterschaft des Kreises. Bon den fommunistischen Partei Konzessionsgebieten an die, chinesischen Behörden. 7. Die Remitgliedern find fchon verschiedene abgesprungen, magrend uniere gierung ist bereit, den Grundfos zuzustimmen, daß englische Mis Bartelorganisationen einen erfreulichen Aufstieg fionare in Zukunft nicht mehr Anspruch auf das Recht zu Land- verzeichnen haben. Seither ist auch der Berichterstatter der " Roten Fahne" etwas schweigsamer geworden. Nachdem er selbst für erwerbungen im Innern Chinas erheben dürfen, sowie, daß von ein fleines Wohnhaus die staatliche Hauszinssteuer in Anspruch geden Missionen bekehrte Chinesen für ihren persönlichen Schuß auf nommen hat, erhebt er auch nicht mehr gegen den parteigenössischen bie chinesischen Geseze und nicht mehr auf die Verträge mit Gemeindevorsteher den Vorwurf der unberechtigten Benußung Dem Auslande verwiesen werden sollen. eines Bufchuffes aus den Erträgen der Hauszinssteuer. Es wird dem
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Kommunistische Kampsmethoden.
statt dessen aber um so mehr an das populäre Augen- und Handrollen auf den weiland Kasernenhöfen Seiner Majestät erinnerten. Und weiterhin fiel die Tatsache ins Auge, daß sich unter dem bunnemals stedt eben noch immer in den Knochen, und man märkischen Landvolk das Monocles oder Einglastragen ganz ausnehmender Beliebtheit erfreuen muß. Der Leutnant von markiert ihn, selbst wenn man damals, als es noch wirkliche echte fönigliche preußische Leutnants gab, noch turze Hosen ge= tragen hat. Anerkannt freilich soll werden, daß wir wirklich schöne Boltstänze und einen wohlgelungenen Ernte 3 ug gesehen haben. Und soviel ist sicher: Das märkische Landvolk hat sich, laut und lebhaft, wie es nun einmal bei festlichen Anlässen zu fein pflegt, ausgezeichnet amüsiert, was man allerdings von der Mehrzahl der anwesenden Berliner nicht eben behaupten fann.
ehrenwerten Kommunisten ficher unangenehm sein, baran erinnert zu werden. Aus alledem ergibt sich die ganze 3iellosigkeit der fommunistischen Bolitit. Daher bedarf es nur weiterer Arbeit unjerer Barteigenoffen, um das kommunistische Häuslein immer mehr zusammenschmelzen zu lassen.
Ein falscher Dr. jur.
Mit 55 000 Mark durchgebrannt.
Nach Unterschlagung von 55 000 Mart ist ein 28 Jahre alter aus Minden in Westfalen gebürtiger angeblicher Dr. Bil helm Hasse", der in einem hiesigen großen Betriebe angestellt war und in der Kaiser- Allee 70 zu Friedenau wohnte, flüchtig ges worden. Hasse hatte der Betriebsleitung vorgespiegelt, daß er u. a. auch in Berlin die Rechte studiert und den Dottor erworben habe. Seit geraumer Zeit bekleidete er eine Bertrauensstellung. Am vergangenen Sonntag verließ er mit Gepäd seine Wohnung und gab an, daß er zur Beerdigung einer Tante verreisen müffe. Eine Nachprüfung in dem Betrieb ergab jeßt, daß er schon seit längerer Zeit unterschlagungen begangen und sie durch Bücherfälschungen verdeckt hatte. Nach einem neuen Griff in die Kaffe war
er verschwunden. Die Veruntreuungen belaufen fich auf 53 000 Mart. Berlin gar nicht studiert hat und den Doktortitel zu Unrecht Die Schöneberger Kriminalpolizei stellte fest, daß der Flüchtige in führte. Sie ermittelte meiter, daß Haffe unter den falschen Namen Karl Ritter " und Karl Helmich bei zwei hiesigen Banten ein Konto hatte. An beiden Stellen hat er seine Guthaben abge. hoben. Es wird vermutet, daß sich Hasse unter einem falschen Ramen in der Brovinz aufhält, es ist aber auch nicht aus geschlossen, daß er sich, wieder auf einen falschen Namen, einen Ausbeschaffung des Geldes ist eine Belohnung von 10 Broz. der herbeilandspaß beschafft hat. Auf seine Ergreifung und die Wieder geschafften Summe ausgefeßt. Der Flüchtige ist faum mittelgroß, hat ein rundes blaffes Geficht, dunkles gescheiteltes Haar, ein kleinen Schnurrbart und als besonderes Kennzeichen an der linken Halsseite eine drei 3entimeter lange Narbe, die mahrschein lich von einer Mandeloperation herrührt. Mitteilungen über sein Auftauchen an den 2. Bezirk der Kriminalinspektion Schöneberg .
Der Reichsbund der Kriegsbeichädigten, Kriegsteilnehmer und Krieget. hinterbliebenen, Gau Berlin veranstaltet am Donnerstag, ben 8. februar, lie Rundgebung. Referent: Kamerad Augenstein. Kriegsabends 8 Uhr, in Schöneberg , Schloßbraueret, Hauptstr. 122, eine offent opfer, erscheint in Massen!
Ein schwerer Straßenunfall ereignete sich heute mittag gegen auf dem schlüpfrigen Asphalt ins Schleudern. Der Fahrer verlor 12 Uhr am alleschen Zor. Eine Kraftdroichte geriet die Gewalt über die Steuerung und rafte auf den Bürgersteig. 3wet Borübergehende murden hierbei überfahren. Der 34jährige Arbeiter Gustav L. aus der Lübbener Str. 19 und die 76jährige Rente nerin Berta A. aus der Brandenburgstr. 5 erlitten erhebliche Berlegungen und mußten zur haheliegenden Rettungsstelle& gebracht werden, mo ihnen Rotverbände angelegt wurden. Die Schuldfrage fonnte nicht geflärt werden.
Tödliche Schüsse in der Notwehr.
Gelsenkirchen , 3. Februar. ( WIB.) Das Polizeipräsi dium feilt mit: Am Mittwoch abend gegen 10 Uhr wurden zwei Polizeibeamte in Rotthausen aus einer Wirtschaft zur Hilfe gerufen, wo eine große Anzahl von Personen den Wirt bedrohte. Die beiden Beamten wurden hart bedrängt und ihnen die Seitengewehre und Gummifnüppel enfriffen. In großer Not machten sie von der Schuhwaffe Gebrauch. Dadurch wurden zwei Personen getötet und eine schwer ser legt. Mehrere Personen wurden verhaftet,