200100092
44. Beilage des Vorwärts
Nr. 7144. Jahrgang
Charlotte von Kalbs Grab.
Ein falter Regenschauer jagt über die Gräberreihen des Dreifaltigkeitsfriedhofes, der abseits vom Welttrubel in der Bergmannstraße liegt. Männer, die dem geistigen Berlin vor hundert Jahren Inhalt gaben, ruhen hier den ewigen Schlaf, aber auch bedeutende Frauen deckt der Rasen Neben anderen ruht hier Charlotte von Kalb , die von Goethe und Herter verehrte, von Schiller und Jean Paul geliebte und bewunderte Frau.
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In Mannheim jah sie Schiller zuerst und erglühte zu ihr, deren Mann im nahen Landau als Offizier in Diensten der Franzosen stand, in brennender Leidenschaft. Ernsthaft dachte sie an Lösung ihrer unbefriedigenden Ehe, als Charlotte von Lengefeld Schiller für immer in ihren Bann zog. Berbittert zog sie sich zurüd und verbrannte die von Schiller zurückerhaltenen Briefe, was sie später selbst mit Bedauern empfand. Wie spät habe ich erkannt, daß es vielen geraubt war." Bald trat Jean Paul zu ihr in nähere Beziehungen; er hat sie auch in seinem Titan" als" Linda" verewigt. Das Jahr 1803 war ein Unglüd für sie; ihr fürstliches Vermögen verlor fie fast vollkommen. Drei Jahre später verübte ihr Mann, der Obrist von Kalb, in München Selbstmord durch Erschießen. Zu allem Unglüd tamen förperliche Leiden hinzu, im Jahre 1821 erblindete sie. Die Sehkraft verließ die von Jean Paul besungenen fchönen Augen. Zum Glück erhielt ihre Tochter Edda als Hofdame der Prinzessin Wilhelm eine Anstellung und nahm mit der Mutter Wohnung im Schloß. Doch noch einmal sollte sie die Unbill des Schicksals erfahren, als sich ihr zweiter Sohn in einer pommerschen Festung als junger Offizier durch Pistolenschuß das Leben nahm. Den Lippen der schwergeprüften Frau entrannen die Worte:„ Der Mensch hat durchaus fein Recht auf Glück des Dajeins." Knapp 82 Jahre alt erlöfte fie am 12. Mai 1843 ein sanfter Tob. Der Grabstein trägt die tiefsinnige Inschrift:
Ich war auch ein Mensch, sagt der Staub! Ich bin auch ein Geist, sagt das All!"
220 Freitag, 11. Februar 1927
Don bedeutendem Ruf gewonnen.
Einen Ausspracheabend veranstaltete gestern das Hauptge=| zelnen Patienten betont. Für manche Kranken reicht ein kurzer sundheitsamt der Stadt Berlin im großen Hörsaal des hygieni- Aufenthalt in einer Walderholungsstätte aus, doch viele, die dort nicht schen Instituts der Universität in der Dorotheenstraße. Zur Dis- geheilt werden können, gesunden in Kurorten des Hochgebirges. Im tussion stand das Thema: Hochgebirgsturen bei der Behandlung der Jahre 1924 fonnte Peters von 100 Patienten im dritten Stadium Tuberkulose?" Besonderer Nachdruck wurde dabei auf die Frage als ein Heilmittel betrachtet werden, ohne das man im Kampf gegen 47 als voll arbeitsfähig entlassen. Das Hochgebirgsklima darf nicht gelegt, ob die Kurorte in der Schweiz mehr zu empfehlen seien als ein Heilmittel betrachtet werden, ohne das man im Kampf gegen zu beien die Tuberkulose nicht auskommt, es bietet aber bie notwendige Beals die Heilstätten in Deutschland . Als Referenten hatte man Aerzte gänzung zu der allgemeinen Behandlung. Man ftimmtheit sagen, welche spezifischen Elemente des Klimas heilend Selbstverständlich fann eine derartig schwerwiegende Frage im wirken, ebensowenig für welche Fälle es unbedingt notwendig ist. Es Rahmen eines Ausspracheabends nicht endgültig beantwortet werden, tommt hier auf die Erfahrung des Arztes an, allgemein darf und es tam auch schließlich nur auf die Stellungnahme prominenter man sagen, Patienten, die bei anderer Behandlung nicht ausreichenh Aerzte an, auf eine Fühlungnahme untereinander. Zusammenfassend geheilt worden sind, müßten ins Hochgebirge. Wenn 3.B. der Ge fann bemerkt werden, daß weder Referenten noch Diskussionsredner fundheitsprozeß bei einer Mittelgebirgsbehandlung plöglich ins die heilsame Wirkung der Hochgebirgsturen bestritten, nur über die Stoden gerät, dann ist unbedingt eine Hochgebirgstur anzuraten, Einzelheiten gerieten die Geister aneinander. Als erster sprach Dr. man sollte aber niemals länger als drei Monate mit ihrem Beginn Ulrici, der ärztliche Direktor des Tuberkulosetrantenhauses der warten. Hier entscheidet aber nicht allein die Einsicht des Arztes Stadt Berlin ; er steht durchaus skeptisch dem Ruf der Schweiz und der Wille des Patienten, von ausschlaggebender Bedeutung ist gegenüber. Das Gebirgsklima der Schweiz werde bei der Behand die Stellungnahme der großen Versicherungsanstalten, die grundlung der Tuberkulose bevorzugt, froßdem seien teine nachweisbaren fäßlich feine Zuschüsse nach dem Ausland bewilligen, eine Ansicht, Borteile vorhanden Allerdings habe das Hochgebirgsflima im all bie nicht zu billigen ist. gemeinen dem Tieflandklima manches voraus: die geringe Feuchtigfeit, den niedrigen Luftdruck, die ständige Luftbewegung, es fennt teine Schwüle, vor allem teine heißen Nächte, das Klima ist dem Eintrocknen der Lunge günstig und der Sauerstoffmangel beschleunigt die Atem- und Pulsfrequenz. Die verstärkte Sonnenstrahlung ist allerdings fein allzu schwerwiegender Faktor, denn der Himmel ist der Schneeschmelze auf die Kranken ungünstig einwirft. Das alles sind aber nur Momente von geringerer Bedeutung. Am wichtigsten ist die rein psychische Wirkung, die die Berge auf den Kranten ausüben. Unverständlich bleibt es, daß nun aber gerade Davos Wunder wirken soll, ein Sanatorium im Allgäu z. B. auf derselben Höhe wie Davos könnte dieselben Resultate zeitigen.
Schiller hat ihre Charakterzüge in der Person der Königin auch in der Schweiz zuweilen bewölkt, hinzu kommt, daß die Zeit Elisabeth im„ Karlos" verewigt.
Der zu spät widerrufene Meineid.
Ein unerbittliches Schwurgericht. Zum zweiten Male beschäftigte sich das Schwurgericht II mit einem Meineidsfall, der durch die besonderen Umstände schon bei der ersten Verhandlung Aufsehen erregt hatte. Es handelt sich nämlich darum, daß die Strafanzeige eine halbe Stunde früher eingegangen war als der Widerruf des Eides.
gericht gehen.
Der
Dr. Peters, der Chefarzt der deutschen Heilstätte in Davos Wolfgang, wandte sich gegen die Ausführungen Ulricis mit der Be mertung, Ulrici hätte nicht genügend die Verschiedenheiten der ein
Oeffentliche Vortragsreihe Wohlfahrt und Wirtschaft
3. Vortrag:
Reform der Wohlfahrtsverwaltung" Referent: Dr. Ernst Hamburger , Breslau Freitag, den 11. Februar 1927, abends 8 Uhr, im Saal des Hauptgesundheitsamtes, Berlin , Fischerstraße 39/42 1. Hauptausschuß für Arbeiterwohlfahrt E. B.
gefeß vergangen hat. Terrin in der Sache steht am 25. Februar dieses Jahres vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte an. Es wäre zu wünschen, daß man dem provokatorischen Treiben derartiger Händler, die sich meistens noch mit einem Kreise von halb wüchsigen Gesinnungsgenossen in Hitler - Uniform umgeben, überall entschieden entgegenträte.
Butter mit Wasser.
Der Verkäufer muß Stichproben machen. Eine Frau P., die ein Buttergeschäft leitet, das ihrem Ehemann gehört, war wegen fahrlässiger Buwiderhandlung gegen die Bor. schriften des Nahrungsmittelgeseges vom 14. Mai 1879 zur Berantwortung gezogen worden.
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Professor Bauer Hamburg begann darauf seine Ausführungen mit einem Bebauern darüber, daß es bis jetzt an einer großzügig angelegten Klimaforschung fehle. Das ganze Problem ist eraft wissenfchaftlich nicht gelöst worden, die persönliche Erfahrung des Arztes entscheidet allein, ebenso bei der Frage, welcher Patient in das Hochgebirge geschickt werden soll. Sieht man von finanziellen Dingen ab, fo fommt es bei einer Entscheidung auf die Konstitution, auf das allgemeine Krankheitsbild des Patienten und darauf an, ob es sich um Heilung oder nur um Linderung des Leidens handelt. Berücksichtigt muß werden, daß das Hochgebirgsklima teineswegs auf alle gleich wirft, manchmal führt bereits ein einfacher Klimamechsel zur Gefundung und das Hochgebirge erübrigt sich dann. Im allgemeinen trifft iedoch die Behauptung zu, daß nach quter ärztlicher Behandlung das Hochgebirge immer zu empfehlen ist und deshalb sollte man Kranfe, wenn die finanziellen Mittel irgendwie ausreichend sind, nach genauer ärztlicher Untersuchung in die Schweiz schicken.
Opfer des Betriebes.
Auf noch ungeklärte Weise tam gestern Abend der Eisenbahnbote Alexander Hempel, der in der Stralauer Allee 17 wohnt, ums Leben. 5., der als Bote bei der Reichsbahn angestellt ist, hatte in den gestrigen Spätnachmittagsstunden auf den Bahnanlagen in Niederschöne weide zu tun. Er wurde einige Zeit vermißt, bis er furz nach 9 Uhr von Bahnangestellten zwischen den Geleisen liegend, tot gefunden wurde. Vermutlich ist der junge Mann in der Dunkelheit von einer ausfahrenden Rangiermaschine erfaßt und überfahren worden. Ein weiterer schwerer Unfall ereignete sich gestern Abend an der Goßtowsti- Brüte. Der bei einer großen Berliner Asphaltgesellschaft tätige Arbeiter Albert Rugner aus der Rostocker Straße 34 war mit dem Rochen von Leer beschäftigt. Plößlich schlug eine Flamme aus dem Feuerloch auf die Teermasse über; K. wurde von einer Stichflamme getroffen. mit schweren Berbrennungen mußte er durch einen Wagen des Städtischen Rettungsamtes in das Moabiter Krankenhaus geschafft werben. Auf dem Europahaus Neubau trug sich heute vormittag gegen 12 Uhr ein schwerer Unfall zu. Ein Bauarbeiter wurde zwischen zwei starte Bleche eingetlemmt. Mit schweren Verlegungen wurde er zur Unfalltlinik in der Johannisstraße geschafft, wo ihm unmittelbar nach der Einlieferung der rechte Fuß bis zum Oberschenkel amputiert werden mußte. Der Zustand des Berunglückten Beim Ueberschreiten des Fahrist sehr bedenklich. dammes vor dem Hause Reinickendarfer Straße 37 wurde heute vormittag gegen 11 Uhr die 78jährige Stiftsinfaffin Marie Grell von einem Straßenbahnwagen der Linie 32 überfahren. Die Greifin fonnte nur noch als Leiche geborgen werden. Den Fahrer der
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Die Angeklagte, eine Frau Behrend aus Neukölln, hatte in einem Mietstreit beschworen, daß sie die von der Hauswirtin zurück. gewiefene Poftanweisung nicht zurückbekommen habe. Nach dem Termin drohte die Hauswirtin mit der Meineidsanzeige, und Frau B. stellfe zu Hause fest, daß sie sich geirrt hatte. Obwohl sie sofort einen Widerruf auffeßte und zum Gericht brachte, fam fie damit zu spät. Die Anzeige der Hauswirtin war schon eingegangen, als Frau B. ihren Widerruf nachmittags gegen 1% Uhr in den Briefkasten des Amtsgerichts warf, vor dem der Eid geleistet war. Das Schwurgericht hatte Frau B. megen fahrlässigen Falscheides zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Hiergegen hatte Rechtsanwalt Dr Siegfried Aron Revision beim Reichsgericht eingelegt, die sich gegen eine derartig formale Auslegung des§ 163 Abs. 2 des Strafgesetzbuches, wie sie das Schwurgericht vorgenommen hatte, richtete. 2. Straffenat des Reichsgerichts hatte das Urteil auf gehoben und die Sache zur nochmaligen Verhandlung an das Schwurgericht zurüdverwiesen. Es wurde festgestellt, daß der Einwurf in den Brieftaften genüge, und daß der Widerruf nicht zu der gegebenen Beit bereits zur Kenntnis des Gerichtes, das den Eid abgenommen hatte, gekommen fein brauchte. In der jezigen neuen Verhandlung vor dem Schwurgericht wurde ein neuer eingehender Beweis darüber erhoben, ob die Strafanzeige vor dem Briefeinwurf erfolgt sei. Da der diensttuende Polizeibeamte mit Bestimmtheit befundete, daß er an dem fraglichen Tage nur bis Mittags Dienst gehabt habe, wurde Frau Behrend vom Schwurgericht DON neuem schuldig befunden und wegen fahr lässigen Falscheides zu derselben Strafe von sechs Monaten Gefängnis mit Bewährungsfrist verurteilt. Der Fall Im März 1926 war festgestellt worden, daß Frau P. Butter in Behrend wird nun zum zweiten Male zur Revision an das Reichsäljcht war. Frau B. bestritt, fich strafbar gemacht zu haben, unglückte direkt in den Wagen hineingelaufen ist. Geschäft verkauft hatte, die durch Wafferzujag ver P. Straßenbahn trifft keine Schuld, da nach Zeugenausfagen die Verda sie die Butter von einem Lieferanten B. bezogen hätte, der bisher Noch keine Entscheidung über den neuen Verkehrstarifftets einwandfreie Butter geliefert habe. Sie habe sich auf den Lieferanten B. verlassen; auch könne von ihr nicht verlangt werden, daß sie jedes Patet Butter untersuche. Ein Sachverständiger Dr. R. bestätigte, daß die Butter, die Frau B. in ihrem Laden verkauft habe, einen hohen Wasserzusah gehabt habe; die Feststellung des Wassergehalts von Butter sei leicht zu bewertftelligen. Das Amtsgericht Frankfurt a. d. D. verurteilte darauf Frau 3. zu einer Geldstrafe und betonte, die Angeklagte habe sich dar. auf verlassen, daß der sich bisher als zuverlässig erwiesene Lieferant B. ihr gute Butter liefern werde, die nicht durch Wasserzufag ver. fälscht sei. Die Angeklagte fel dafür verantwortlich, daß sie ihren Runden einwandfreie Butter liefere; fte sei verpflichtet ge. wesen, die Butter vor dem Bertauf zu prüfen und zu untersuchen. Wenn auch eine eingehende und besonders sorgfältige Untersuchung der von ihr feilgehaltenen Lebensmittel nicht gefordert werden könne, so sei sie doch im allgemeinen verpflichtet, eine Brüs fung der Lebensmittel vorzunehmen, die an das Publikum verfauft werden sollen. Bon dieser Prüfungspflicht befreie fie nicht der Umstand, daß der Lieferant längere Zeit ihr einwandfreie Butter geliefert habe. Die Berurteilung der Angeklagten aus§ 11 des Nahrungsmittelgefeßes erscheine gerechtfertigt, da die Angeklagte Schon oftmals wurde darüber Klage geführt, daß die Ber verfälschte Butter aus Fahrlässigkeit in ihrem Geschäft verkauft habe. fäufer der Hafentreuzblätter vor dem Café Baterland Diese Entscheidung focht Frau P. durch Revision beim sich äußerst provokatorisch benahmen. Es schien so, als hätten sie den Kammergericht an und hob hervor, sie habe die betreffende Eindruck, daß das ganze dort verfehrende Bublifum aus Haten Butter in dem Geschäft ihres Ehemannes verkauft und sich darauf freuzlern oder zum mindeſten mit diesen Sympathisierenden bestehe. verlassen, daß B. ihr stets einwandfreie Butter liefern werde. Der Kürzlich ist einer von dieser Gilde aber doch an den Unrechten 3. Straffenat des Kammergerichts wies aber die Revi gefommen. Er pries seine Blätter laut an und rief dabei fion der Angeklagten als unbegründet zurück und führte gleichzeitig: Wir brauchen teine Jubenrepublit! unter anderem aus, die Vorentscheidung sei einwandfrei und ohne Nieder mit der Jubenrepublik!" Als er einen Leut- Rechtsirrtum ergangen; insbesondere habe der Vorderrichter den nant der Schub polizei bemerkte, der für feine Blätter Begriff der Fahrlässigkeit nicht verkannt und angenommen, die AnIntereffe zeigte, glaubte er wahrscheinlich einen Gesinnungsgenoffen getlagte habe sich nicht unbedingt auf den Lieferanten verlaffen vor sich zu haben und ließ sich in seinen provokatorischen Ausrufen dürfen, ber sonst stets einwandfreie Butter geliefert habe; sie sei nicht stören. Er fam an den Unrechten. Der Polizeioffizier führte verpflichtet gewesen, von Beit zu 3eit Stichproben vorzuihn nach der Polizeimache, wo er als der Händler Ernst Döring, nehmen; ba fie dies nicht getan und die Butter ohne jede Prüfung Holzmarktstraße 61, festgestellt wurde. Es wurde Anzeige vertauft habe, habe sie fahrlässig gehandelt und sei mit Recht ver gegen ihn erstattet, weil er sich gegen das Republitschuurteilt worden.( 3. 6. 340. 26. Nachdruck verboten.) G.
Der Aufsichtsrat der Berliner Straßenbahn sollte heute nachmittag seine Beratungen über die wirtschaftlichen Grundlagen und Wirkungen des festzuseßenden Berkehrseinheitstarifes wieder aufnehmen. Die Sigung ist aber abgesagt worden, weil man zunächst noch mit dem Polizeipräsidium Fühlung nehmen zu müssen geglaubt hat. Bei dem Polizeipräsidium, das als Aufsichtsbehörde an der Tariffeftfeßung mit zuwirken hat, sollen Bedenten entstanden sein. Anscheinend wird befurchtet, daß aus der plötzlichen Zunahme des Umsteigeverkehrs fich verfehrspolizeiliche Schwierigteiten ergeben tönnten. Erst wenn die Bedenten des Polizeipräsidiums behoben find, will der Aufsichtsrat der Straßenbahn feine Entscheidungen treffen. Seine nächste Sigung ist auf Freitag nächster Woche an beraumt worden. Anzuhören ist übrigens auch noch die Reichsbahndirektion Berlin, die Aufsichtsbehörde für die Ber liner Kleinbahnen.
Völkische Provokationen am Potsdamer Play.
Beamtenrecht!" In dem Bericht über die Sigung der Bezirks arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Beamten und Lehrer in der heutigen Morgenausgabe ist irrtümlicherweise der Genosse Thurau als Diskussionsredner genannt. Genosse Thurau war aber infolge Rrantheit verhindert an der Sigung teilzunehmen. reichsbahn - beamtenrechtlichen Angelegenheiten wurden behandelt von dem Genossen Paul Lehmann.
Selbstmord eines Gefreifen der Reichswehr . Mit feinem Dienstrevolver erschoß sich vor kurzem der Gefreite Herbert Don ber 2. Kompagnie Des Bauzener Brefcher Reichswehrbataillons. Bei Uebungen seiner Kompagnie auf dem Schießstand in Bärwalde bei Baußen entfernte er sich von seinem Truppenteil und schoß sich eine Kugel in den Kopf. Er war sofort tot. Die Beweggründe zur Tat find rein privater Natur. Prescher war durch ein Liebesverhältnis in Schulden geraten.
Der Verband der Staatenlosen veranstaltet morgen, Sonnabend, den 12. Februar, abends 8 Uhr, im Saale des Spatenbräu, Friedrichstraße 172,
einen öffentlichen Ausspracheabend. Gäste willkommen.
Jur Einführung in den Cu foertehr veranstaltet die Urania einen Vortragszyllus unter dem Titel„ Der moderne Luftver febr." Am 11. Februar: von 23 interfeld: Ditalienerpe. ition der Deutschen Lufthansa." Am 18. Februar: J. C. Lamberty: Der Deutsch - Russische Flugverfebr." Am 25. Februar: Dr. Orlovius:„ Das Flugzeug im Dienste des Vertehrs und Handels." 2m 4. März: Reg.- Baumeister Dr.- Ing. Ewald: Luftfabrt und Deimatfunde." Am 11 März: Dr. Bentendorf: Wetterdienst für die Flugsicherung." Am 18. März: Brof. 6. T. eit: Das Flugzeug im Dienste des Nachrichtenwelens." Am 25. März: Brof. Franz Boerte: Die Flugreise als Erlebnis." Am 1. April: Prof. Dr. E. Eberling, Technische Hochschule : Was jeder von der lugtechnik wissen muß. Die Vorträge finden in bem binal der Urania jeweils pünktlich um 9 Uhr abends statt und werden durch Lichtbilder und Filme erläutert. Preis für den Einzelvortrag 1 W., für die geschlossenen 8 Vorträge 6 M.
Volt und Zeit", unsere illustrierte Wochenschrift, liegt der heutigen Postauflage bet.
VOLKS- FILMBUHNE Von Freitag, den 11., bis Sonntag, den 13. Februar: Erstaufführung Unter Ausschluss
NEUKOLLN, BERGSTRASSE 147
SPIELTAGE: Freitag, Sonnabend und Sonntag BEGINN DER VORSTELLUNGEN: an Wochtagen 7 u. 9 Uhr, an Sonntagen 5, 7 u. 9 Uhr EINTRITT: Auf allen Plätzen 0,80 M. Einheitspreis