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Der Vorbestrafte.

Aus dem Arbeitsverhältnis ausgestoßen.

In der Turbinenfabrit der AEG. war ein Kran­uhrer beschäftigt. Da sah ihn ein Angestellter des Verbandes Serliner Metallindustrieller. Dieser mußte, daß der Kranführer wegen gewerbsmäßiger Hehlerei eine Zuchthausstrafe von 1% Jah­ren hinter sich hatte. Er teilte das der Firma mit, die daraufhin den Kranführer entließ. Der Betriebsrat erblickte in der Entlassung eine unbillige Härte und flagte beim Gewerbegericht. Der Ver­treter der Firma behauptete, der Entlissene habe außer der Zucht. hausstrafe noch andere Strafen wegen Eigentumsvergehen erlitten. Die Strafaften wurden eingefordert. Es zeigte sich, daß die Zucht hausstrafe die erfte und einzige Strafe des Entlassenen ist. Sie hat thren Grund darin, daß der Bestrafte in der schlimmsten Inflations­zeit Teilnehmer eines Handelsgeschäfts mit Altmetall war, wo viel gestohlene Ware vertrieben wurde. In der Strafanstalt hat sich der Mann derart geführt, daß ihm ein halbes Jahr der Strafe im Gnadenwege erlassen wurde.

Mir find gern bereit, zu erklären, daß auf Rammer 41 Berleumdungen die Gegner gearbeitet haben. Allen Anfeindungen bes Gewerbegerichts eine forrefte und objektive zum Troz marschiert auch im schwarzen" Oberschlesien der Gedanke Rechtsprechung geübt wird. In unserer Zuschrift vom der freien Gewerkschaftsbewegung rüftig vorwärts.

9. Februar ist auch nichts anderes behauptet worden.

Wahlsieg der Eisenbahner.

Bei den Betriebskaffenwahlen im Bezirk Oppeln . Im Bereiche der Reichsbahndireftion Oppeln erfolgten die Wahlen der Versichertenvertreter zum Ausschuß der Retchsbahn­betriebstrantentasse am 4. Februar. Abgegeben wurden für die Liste 1: Einheitsverband" 6019 Stimmen, für die Liste 2: Einheitsliste für bessere Rassenleistungen" 2651 Stimmen. Außerdem wurden 260 ungültige Stimmen gezählt. An Sigen im Ausschuß erhalten: Der Einheitsverband 15 Size, die Das Gericht, unter Borfiz des Obermagistratsrats Schulz, Ginheitsliste für bessere Rassenleistungen 7 Size. Da jedoch bei einigen Dienststellen Unregelmäßigteiten bei der Wahl vor­erfanne auf Abweisung der Klage mit der Begründung: gekommen sind, ist es nicht ausgeschlossen, daß sich die Zahl der auf Beçen eines in der Jnslationszeit begangenen fleinen Eigentums­vergehens würde die Entlassung angefochten werden können. Hierede Liste entfallenden Ausschußvertreter zugunsten des Einheitsver­handelt es sich aber nicht um ein aus Leichtsinn oder Not begangenes Bergehen, sondern um ein gewerbs- und gewohnheitsmäßiges fchweres Eigentumsverbrechen. Der Firma fönne nicht zugemutet werden, einen derart Borbestraften zu beschäftigen. Im Gegensatz zu diesem Urteil müssen wir sagen: Die Ent­laffung des Mannes ist nicht nur eine unbillige Härte, sondern eine Grausamkeit. Die Handlung des Bestraften die wir selbstverständlich in keiner Weise beschönigen wollen ist ja durch seine Buchthausstrafe gefühnt. Damit muß es sein Be wenden haben. Man barf den Bestraften die Rückkehr zu ehrlicher Arbei; nicht verschließen. Das geschieht aber, wenn jeder Arbeitgeber nach dem Grundjag handelt, der in dem

vorliegenden Urteil des Gewerbegerichts ausgesprochen ist. Es ist nichts dagegen zu sagen, wenn man einen wegen Eigentumsvergehen Bestraften nicht an einer Stelle beschäftigt, wo er Gelegenheit hat, sich an fremdem Eigentum zu vergreifen. Aber die Arbeit des Kran­führers bietet solche Gelegenheit nicht. Wenn dem Bestraften je de Arbeitsmöglichkeit verschlossen wird, so bedeutet das, ihn nach Verbüßung der rechtmäßig verhängten Freiheitsstrafe un­rechtmäßig mit Berhungern zu bestrafen oder ihn erneut auf die Bahn des Verbrechens zu drängen. Nicht verschließen, nicht erschweren, fondern nach Möglichkeit erleichteru soll man dem Bestraften die Rückkehr zu ehrlicher Arbeit.

Zur Rechtsprechung des Gewerbegerichts. Bom Baugewerksbund wird uns geschrieben:

In der Morgenausgabe des Borwärts" vom 10. Februar hat der Berichterstatter des Vorwärts" beim Gewerbegericht eine Erwiderung unter der Ueberschrift Die Rechtsprechung des Gewerbegerichts" auf eine Zuschrift des Deutschen Bau­Diese Erwiderung enthält unter gewerksbundes veröffentlicht. anderem folgenden Sag: Ob sich die Ansicht des Bertreters des Baugewerksbundes auf Erfahrungen stügen läßt, bie er bei den beiden Baufammern gemacht hat, mit denen er ausschließlich zu tun hat, weiß ich nicht, denn ich habe die Sigungen dieser beiden Kammern felten besucht." Durch die gleichzeitige Nennung der beiden Baufammern in diesem Zusammenhange ist der Eindruc erweckt worden, als wenn auf der Kammer 4 des Gewerbe­gerichts unter Vorsiz des Herrn Magistratsrats Dr. Lindenthal dieselbe von uns fritisierte Rechtsprechung vorhanden wäre wie auf Kammer 5.

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bandes ändert.

Eine Gegenüberstellung mit der letzten Wahl zur Reichsbahn. betriebsfrankenkasse im Jahre 1923 ergibt, daß trotz der von der Gegenseite getriebenen, geradezu schamlosen Agitation der Erfolg dem freigewertschaftlichen Einheitsverbande zugefallen ist. Die Lifte 2 leistungen" ist die Liste der christlichen Gewerkschaft deutscher mit dem Rennwort: Einheitslifte für beffere Raffen Eisenbahner, des gelben Allgemeinen Deutschen Eisenbahner­verbandes und der fämtiichen übrigen deutschvölkischen und sonstigen Klimbimvereine im Eisenbahnbetriebe. Zweck der Einheitsliste für beffere Kaffenleistungen" war, dem freigewertschaftlichen Einheits­verband eine empfindliche Niederlage beizubringen und seine Mehr­heit im Ausschuß der Betriebskrantenfasse zu beseitigen. Von den hintermännern der sogenannten Einheitslifte" wurde eine wüste Heze mit anonymen Flugblättern getrieben. Man warf den Mitgliedern des Einheitsverbandes im Vorstand der Betriebs frankenkasse vor, daß sie Gelder unterschlagen hätten und daß sie sich auf Kosten der Betriebskrankenkasse widerrechtlich bereichert hätten. Bier solcher Flugblätter wurden verbreitet, um den Einheitsverband und seine Mitglieder im Borstand der Be. triebsfrankenkasse zu verleumden. Das Ziel der Hehe wurde nicht Da aber die Verfasser der anonymen Flugblätter in­erreicht. zwischen bekannt geworden waren, beschäftigt sich im Augenblick die Staatsanwaltschaft mit diesen Flugblättern. Jedenfalls werden die Hintermänner der Einheitslifte für bessere Kassen­leistungen" wegen öffentlicher Berleumdung bestraft

werden.

Bei der Wahl im Jahre 1923 wurden für den Einheitsverband 58,31 Proz. und für die Gegner des Einheits­( DEB .) 4692 Derbandes 3354= 41,68 Proz. Stimmen abgegeben. Im Ausschuß der Betriebstrantenfasse waren vertreten: Der Einheitsverband mit 26 63,41 Proz., die Gegner mit 15 36,59 Proz. Versicherten­vertreter.

Die Zahl der Bertreter wurde jetzt von 41 auf 22 herabgesetzt. 67,52 Broz. der Stimmen entfielen auf den freigewerkschaftlichen Einheitsverband, auf die Einheitsliste" aller Gegner der freien Ge werkschaften 29,68 Proz.( ungültig 2,80 Proz.).

Diese Gegenüberstellung ergibt ganz einwandfrei, daß trotz der schamlosen Heze der Gegner die Eisenbahner in Oberschlesien sich für den freigemerfschaftlichen Einheitsverband ausgesprochen haben. Das Ergebnis der Wahl stellt einen glänzenden Sieg des Einheitsverbandes dar, wenn man berücksichtigt, mit welchen

Der Eisenbahnerstreik in Britisch- Indien. Wie uns uns die Internationale Transportarbeiter- Föderation ( ITF .) mitteilt, nimmt laut telegraphischer Nachricht der Britisch­Indischen Eisenbahner- Föderation, die Mitglied der ITF. ist, der am 11. Februar auf der Linie Bengal- Nagpur proflamierte Eisenbahnerstreit immer größeren Umfang an, so daß bereits 20 000 Berfonalmitglieder aller Dienstabteilun gen in den Kampf verwickelt sind. Sieben der wichtigsten Eisen­bahnerzentren befinden sich infolge der Stillegung des Betriebes in größten Schwierigkeiten. Die Behörden versuchen, die streitens den Eisenbahner mit Waffengewalt auseinander. zutreiben, wobei viele verwundet und elf arretiert wurden. Ferner werden die Streifenden aus ihren Sie sind aber trotz allem voll guten Mutes.

Häusern geholt und gezwungen, Dienst zu tun.

Die Hauptursachen des Konflikts sind in der Nichtaner. der Borgesetzten, in Entlaffungen, mangelhafter Bereitstellung von fennung der Organisation, dem willkürlichechn Borgehen Wohnungen usw zu suchen, und die unzufriedenheit, die dadurch unter dem Personal Plaz gegriffen hat, führte zum Ausbruch des Streifs. Alem Anschein nach hat auch die indische Gewerkschafts. bewegung, um eine Anerkennung durch die Unternehmer zu er Geldsendung der ITF. nach Britisch- Indien unterwegs; dieſe hat wirten, dieselben Schwierigkeiten durchzumachen wie die europäische, Wie wir hören, ist auf diesbezügliches Ersuchen bereits eine erste ferner ihre Mitgliedsorganisationen aufgefordert, zu einem Unter­it ügungsfonds zugunsten der Streifenden einen Beitrag zu leisten. Die JTF. hat außerdem bei dem Bizefönig British. Indiens gegen die Gewaltmaßnahmen, welche gegen die Streifenden ergriffen wurden, protestiert und schließlich noch ihre Vertreter in England ersucht, die englische Regierung auf diese Zustände aufmerksam zu machen.

Achtung, Dienstmänner! Auf Beschluß der Funktionäre ist jeder Berufskollege verpflichtet, die blaue Legitimationsfarte des Deutschen Verkehrsbundes für das Jahr 1927 bei sich zu führen und auf Ber langen vorzuzeigen. Wir ersuchen alle Funktionäre, die hauptsächlich in Druckereien beschäftigt sind, dahin zu wirten, daß, wenn Auf­träge vergeben werden, diese nur solchen Dienstmännern zu über. mifieln, bie mit einer Legitimationstarte versehen sind. Der Dienst mann, der teine blaue Begitimationstarte vorzeigen tann, ist un­organisiert. Hoch die Solidarität!

Deutscher Verkehrsbund, Settion II. J. A.: Die Branchenleitung.

Tapezierer! Seute abend 7 Uhr in Dresdener Rafino": Bollversammlung ber Tapezierer und Näherinnen aller Branchen Tagesordnung: Tarifvertrag unb Lohnabkommen. Wirtschaftslage und Beruf. Im eigenen Intereffe ift Erscheinen Pflicht. Ohne Berbandsausweis fein Zutritt. Aufnahmen am Saaleingang. Die Branchenleitung.

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Berantwortlich für Politik: Victor Schiff: Wirtschaft:. Alingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Ekkorn; Feuilleton: Dr! John Schikowski ; Lotales und Sonstiges: Frik Karstädt; Anzeigen: Th. Glocke; fämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchbruckerei und Berlagsanftalt Baul Singer u. Co., Berlin SB 68, Lindenstraße 3. Sieran 1 Beilage.

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