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Arbeitsschutzgesetz und Eisenbahner.

Die Reichsbahngesellschaft ist der größte Arbeitgeber Deutsch­ lands . Sie beschäftigt gegenwärtig rund 700000 Arbeiter und Beamte. Die Arbeitsbedingungen, vor allem die Arbeits­zeit des Personals, sind deshalb für die gesamte Arbeitnehmerschaft von der größ.en Bedeutung.

Auf Grund des Reichsbahngefeßzes fann die Reichsbahn die Arbeitszeit der Beamten eigenmächtig festiegen und die Beamtenarbeitszeit, falls feine tarifliche Regelung zu stande fommt, auf die Arbeiter übertragen. Der vom Reichsarbeitsminister im Anschluß an die Schlichungsverhand lungen vom März 1925 verbindlich erklärte Schiedsspruch setzte die bis dahin für rund 200 000 Arbeiter geltende Arbeitszeit des frühe ren Tarifvertrages wieder in Kraft. Für das übrige Personal blieb es bei den Bestimmungen des Reichsbahngefeßes; es wurde lediglich angeordnet, eine Na chprüfung der Arbeitszeitverhält niffe dieser Personalgruppen vorzunehmen. Die Verhandlungen darüber sind trotz lebhaften Drängens der Gewerkschaften

noch immer nicht abgeschlossen

da die Reichsbahngesellschaft sich selbst den bescheidensten Forde. tungen widersetzte und die Gewerkschaften unter Hinweis auf das tommende Arbeitsschußgefeß zu vertrösten suchte.

Borbereitungs- und Ergänzungsarbeiten gemäߧ 12 auf höchftens 9 Stunden täglich oder, 54 Stunden wöchentlich herabgelegt werden. Die schönsten Blüten im Kranz der Ausnahmen find die Bestimmungen über die Arbeitsbereitschaft"(§ 13).

Auch hier erhebliche Abweichungen vom Washingtoner Abkommen! Die Eisenbahner müssen sich einer zu weiten Auslegung des Be­griffs Arbeitsbereitschaft angesichts der Erfahrungen seit Ein­führung der Dienstbereitschaft" im Jahre 1922 sehr energisch wider­sehen.

In jahrelangem Kampf um die Verkürzung der Arbeitszeit haben sich die Eisenbahner zu der Ueberzeugung durchgerungen, daß fie den Acht st un dentag nur aus eigener Kraft er ringen fönen und müssen. Sie stehen mit großer Mehrheit hinter den Forderungen des Einheitsverbandes und werden nicht ruhen, bis ihre Forderungen von den geseggebenden Körperschaften erfülli worden sind.

SPD. - Metallarbeiter

| rungen nach elastischer Gestaltung" der Arbeitszeit und der Leistung freiwilliger Ueberzeitarbeit" zu begründen, unter der selbstverständlichen Voraussetzung allerdings, daß dabei die Orga­nisationen der Bantangestellten zugezogen werden, also ein fontradiktorisches Verfahren stattfindet. Das Ergebnis einer folchen Aussprache hätte der Allgemeine Verband nicht zu fürchten.

Die Berliner Bierbrauer vor dem Streik. Die am Montag und Dienstag in den Berliner Brauereien durchgeführte Ur abstimmung hat mit großer Mehrheit den Streitbeschluß ergeben. Eine überfüllte Funktionärkonferenz nahm gestern zu diesem Abstimmungsergebnis Stellung und be­Schloß den fofortigen Streit. Da sich in letzter S.unde die Unternehmer zu Berhandlungen bereit erklärten, die heute mitt­| woch mittag fta.tfinden sollen, empfahlen die Cohnkomm ffion und die Organisationsvertreter den Funktionären, heute noch nicht in den Streif zu treten, sondern erst das Ergebnis der Ber. handlungen abzuwarten. Zu diesem Berhandlungsergebnis werden die Funk.ionäre heute Mittwoch, abends 6 Uhr, in den Residenz- Festfälen nochmals Stellung nehmen und die endgültigen Beschlüsse faffen. Näherer Bericht über die gestrige Bersammlung

Das Mindeſte, was die Eisenbahner vom Arbeitsschungeles besucht die Wahlkirperversammlungen! folgt in der heutigen Abendausgabe.

fordern müssen. ist, daß das Gesetz mit dem Washingtoner Ueber­einfommen in Uebereinstimmung gebracht und die Ausnahme­bestimmungen gegen die Eisenbahner restlos beseitigt werden. Keine Arbeitnehmerschidy in Deutschland leidet unter so unerträglichen Arbeitszeiten, wie die Eisenbahner. Die Arbeitszeit beträgt im Wochendurchschnitt in der Regel 9 bis 10 Stundei täg lich; die zulässige Arbeitszeit tann

auf eine Schichtzeit von 16 Stunden verteilt und noch überschritten werden. Zu den planmäßigen Ueber schreitungen dieser Arbeits- und Schichzeiten kommen dann noch vielfach leberschreitungen durch Zugverspätungen und Betriebs­unfälle. Wenn also irgenwo, dann ist gerade gegenüber dem Eisenbahnpersonal eine Berfürzung der Arbeitszeit am Plage.

Der Einheitsverband der Eisenbahner fordert, daß die Absicht der Gesegesvoriage, die Eisenbahner in eine dauernde Ausnahmestellung zu bringen und ihnen den Acht fundentag praktisch vorzuenthalten, aufgegeben wird. Die nach der Borlage vom Gesez ausgenommenen Beamten und Beamtenanwärter der Reichsbahn müssen dem Gesetz unter. stellt und die in den§§ 16 und 37 der Vorlage vorgesehenen Mög lichkeiten, die Beamtenarbeitszeit auf die Arbeiter zu übertragen, befei.igt werden. Die Beamten und Beamtenanwärter müssen mindestens denselben Schuh genießen, wie die Ur: beiter und Angestellten. Der Einheitsverband hält nach Die vor an seiner grundsäglichen Auffassung fest, daß die Reichs­bahnbeamten den übrigen Beamten gleichgestellt sind. Die Ueber. tragung der Beamtenarbeitszeit ist ein

schwerer Eingriff in das Arbeitsvertragsrecht

und eine auf die Dauer unerträgliche Beeinträchtigung der in der Reichsverfassung garantierten Gleichberechtigung. Außer dem muß die Absicht der Vorlage, die Arbeitsaufsicht dem General­direktor der Reichsbahn zu unte. ftellen, aufgegeben und die Reich s. bahn der allgemeinen Arbeitsaufsicht unter stellt werden.

Der Abschnitt über die Arbeitszeit bedarf ganz wesentlicher Berbesserungen. Die im§ 10, Abfaz 1, 3iffer 4 bis 7 enthaltenen Bestimmungen über eine andere Berteilung der zulässigen Arbeits zeit müssen gestrichen und ebenso wie die Mehrarbeit nach§ 14 der tariflichen Vereinbarung überlassen werden. Nach dem Wortlaut der Borlage ist anzunehmen, daß nicht nur an einen Acht stundentag im Jahresdurchschnitt", sondern auch an eine neun und zehnftündige Arbeitszeit im Jahresdurch Ichnitt als zulässige Arbeitszeit gedacht ist. Wenn diefe An. nahme zutreffend ist, müßte man die Vorlage als Gefeß zur restlosen Beseitigung des Achtstundentages" be: zeichnen. Die erwähnten Bestimmungen stehen auch im Wider fruch mit dem Washingtoner Abkommen. Die Bochenarbeitszeit, die nach§ 11 bei ununterbrochenen Arbeiten in der Regel 65 Stunden betragen soll, muß auf 48 Stuns den im Wochendurchschnitt beschränkt und die Ueberschreitung bei

Banken und Arbeitszeit.

Eine Gegenerklärung der Bankangestellten. Gegenüber der Bekämpfung des fommenden Arbeitszeit- Not­gesetzes durch fünf am Bantverkehr beteiligte Unternehmerverbände bittet uns der Allgemeine Verband der Deutschen Bantangestellten folgendes festzustellen:

1. Die zeitgerechte Erledigung aller den Banten erteilten Auf­träge läßt sich im Rahmen einer regulären achtstündigen Ar­beitszeit sehr wohl bewerkstelligen, vorausgelegt natürlich, daß eine vernünftige Betriebsorganisation und eine ausreichende Anzahl von Angestellten vorhanden ist. Benn aber unter dem Dedmantel einer elastischeren Gestaltung" der Arbeitszeitbestimmungen für den Banf und Kreditverkehr von den fünf Unternehmerverbänden die Berewigung des heutigen Zu­standes gefordert wird, der darin besteht, daß man viel zu wenig Angestellte beschäftigt und von diesen dann die freiwillige" Leiftung zahlreicher Ueberstunden ohne Bezahlung ver­langt, so wird ein solches Bestreben stets auf den stärksten Wider

stand der Bankangestellten stoßen. 2. Wenn der Bankverkehr sich in außerdeuischen

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Ländern bei einer dort bestehenden wöchentlichen Arbeitszeit von 43 Stunden gegen zurzeit 52% Stunden im Bedarfsfalle bei uns flaglos abwickeln läßt, dann ist nicht einzusehen, warum das gleiche Resultat in Deutschland nicht möglich sein sollte. Den Nachweis des Gegenteils werden die Bankleitungen nicht erbringen fönnen.

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3. Die ganze Aktion der Bankenverbände läuft darauf hinaus, in das Arbeitszeitnotgesetz nicht einbezogen zu werden. Sie wollen für sich den§ 11 Abj. 3 der gegenwärtig geltenden Arbeitszeit­ordnung zur Norm machen, der die Duldung oder Annahme frei­williger Mehrarbeit für den Unternehmer straffrei läßt, einer Be= stimmung, die zur direkten Ursache der unhaltbaren Ar beitszeitverhältnisse im Bantgewerbe geworden ist. Hier hat erfreulichermeise der erste Straffenat des Reichsgerichts in einer Entscheidung vom 26. November 1926 festgestellt, daß der Arbeit: geber die Ueberstunden, die aus einer 3 mangslage des Ar: beitnehmers heraus, freiwillig" geleistet werden. Furcht vor Abbau bestraft werden muß. Dieses Reichs, gerichtsurteifies, gegen deffen Tendenz sich die Erklärung der Banten in Wirtlichkeit richtet. Sie wollen nach wie vor die Notlage der Angestellten ausbeuten", wie in jenem Urteil des Reichs­gerichts ausgesprochen wird. Einem solchen Mißbrauch aber mill das Arbeitszeitnotgefeh mit Recht einen Riegel vorschieben.

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4. Einverstanden ist der Allgemeine Verband mit dem Vor­schlage der Bantenverbände, mündlich gegenüber den Frattionen des Reichstages und sonstigen maßgeblichen Stellen seine Forde I

AfA- Funktionäre der Metallindustrie.

Die am gestrigen Dienstag vom Schlichter für den Bezirk Groß­Berlin angelegten Bergleichsverhandlungen sind ergeb= nislos verlaufen, da Bertreter des VBMJ wie üblich, zu diesen Berhandlungen nicht erschienen find. Die Entscheidung des Schlichters geht den Parteien nunmehr schriftlich zu und wird morgen, Donnerstag, in der AfA- Funktionärversammlung in den Germania - Sälen, Chauffeeftr. 110, befanntgegeben. Die Mit­glieder des AfA- Metallkartells treffen sich bereits um Uhr int gleichen Lokal.

Bei der Dringlichkeit der Tagesordnung erwarten wir die restlose Beteiligung aller AfA- Funktionäre. AfA- Metallfartell Günther. Lange. Rothe.

Die Holzarbeiteraussperrung in Württemberg . Die Aussperrung soll nach dem Beschluß der Industriellen in Stuttgart heute, in den übrigen Teilen des Landes a m 26. Februar beginnen und dürfte etwa 9400 Bertrags­arbeiter umfassen. Davon sind etwa 8 bis 10 Proz. bei den Christlichen, die übrigen bei den freien Gewerkschaften organisiert.

Die Berhandlungen bei der Firma Georg Schöttle in Stutgart sind ergebnislos verlaufen. Für Dienstag waren die Parteien von dem Borsitzenden des Schlichtungsausschusses in Stuttgart , Dr. Kimmich, zu einer Bermittlungsaktion eingeladen.

Freie Gewerkschaftsjugend. Heute, Mittwoch, 7% Uhr, tagen bie Gruppen: Neukölln 1: Cruppenheim Jugendheim Bergftr. 29, of. Bortrag: Wie lebt eine Großftabt?" Südwesten: Gruppenheim Bezirksjugendheim Etädtische Schwimmhalle Bärwaldstr. 64. Vortrag: Entstehung und Entwicklung der Relig on". Charlottenburg : Gruppenheim Jugendheim Deutsches Kranken­tassenhaus, Berliner Str. 137. Ein Jahr Gruppe Charlottenburg . Norbring: Gruppenheim Jugendheim Eberswalder Str. 10. Bortrag: Das Kommunist.sche Manifeft". Baumfaulenweg: Gruppenheim Jugendheim Ernststr. 16. Humor und Laune. Weißensee: Gruppenheim Partstr. 36. Lichtbildervortrag: Die

Mark Brandenburg".

Jugendgruppe des 8b. Seute, Mittwoch, 7% Uhr, finden folgende Ber anstaltungen statt: Renthin: Jugendheim Nogatstr. 33. Bortrag:" Cozialismus ( Weigelt).. Webbing- Gesundbrunnen : Jugendheim Schönstedtstr. 1( Lebigen­heim Tr.). Portrag: Reflame einft und jest"( Schumann). Schöneberg : Jugendheim Hauptstr. 15. Sing- und Spielabend. Often: Jugendheim Große Frankfurter Str. 16( 3immer 8). Lichtbildervortrag: Unser Wandern"( Kohler). Charlottenburg : Jugendheim Rosinenstr. 4. Lönsabend. Mittwoch 8 Uhr Turnabend in der Halle der Schule Batuther Str. 20.( Turnfachen mitbringen!) Baugewertsbunb, Fangruppe der Töpfer. Morgen, Donnerstag, 5 Uhr; bet Petfch, Landsberger Str. 31, Mitgliederversammlung. Bericht von den Lohnverhandlungen. Mitgliedsbuch legitimiert. Ohne dasselbe tein Zutritt. Bollzähliges Erscheinen erwartet Die Fachgruppenleitung.

Berantwortlich für Politik: Victor Schiff; Wiricht G. Kling hörer; Gewerkschaftsbewegung: r. Enkorn; Feuilleton: Dr. John Schiloms Lokales und Sonstiges: Frig Karstadt ; Anzeigen: Th. Glocke; sämtlich in Berlin . Berlag: Borwärts.Berlag 6. m. b. S. Berlin. Drud: Borwärts- Budbruderei und Berlagsanftalt Bau! Singer u. Co. Berlin SW 68. Lindenstraße 3. Sierzu 2 Beilagen, Unterhaltung und Wissen".

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