Die Reichsbahn organisiert Katastrophen. Reichskonferenz der Arbeitsnachweisangestellten.
Sie überlastet Eisenbahner und Arbeitsmarkt.
Der Zentralverband der Angestellten veranstaltet für seine Reichsfachgruppe Arbeitsnameisangestellte am Welch unerhörte Arbeitszeitverhältnisse bei der 27. Februar in seinem Erholungsheim Bad Finkenmühle im Reichsbahn vorherrschen, zeigt am deutlichsten der Betriebs Schwarzatal eine Reichsfonferenz der Arbeitsnachweisangeund Verkehrsdienst. In ihm verteilte sich die planmäßige stellten. Auf dieser Konferenz wird zu den drängenden Fragen des Dauer der Arbeits- und Schichtzeit nach der Statistit der Arbeitsnachweismefens, der Arbeitslosenversicherung und der StelReichsbahngesellschaft auf das Gesamtpersonal( insgelung des Personals in den Arbeitsnachweisen Stellung genommen famt 425 018 Beamte und Arbeiter) wie folgt: werden. Die zu fassenden Beschlüsse werden für die Weiterentwid fung der Gesetzgebung und Verwaltung auf diesem Gebiete von befonderer Bedeutung sein.
Dauer der Arbeitszeit wöchentlich bis 48 Stunden 3,6 Proz. des Personals, 49 bis 53 Stunden 17,9 Proz., 54 Stunden 48,9 Proz. und 55 bis 60 Stunden 29,4 Proz. Nach dieser Dienstdauerstatistik müssen 125 324 Eisenbahner das ganze Jahr
möchentlich 54 bis 60 Stunden arbeiten. Davon haben eine
möchentliche Arbeitszeit von 57 bis 60 Stunden 74 154 Personen 21 Prozent dieses Personals.
Die Dauer der Schichtzeit wöchentlich bis 54 Stunden erfaßt 17 Broz. des Personals, 55 bis 60 Stunden 34,4 Proj., 61 bis 72 Stunden 41,27 Pro3., 72 bis 93 Stunden 7,25 Pro3. Diese Arbeits- und Schichtzeiten verteilen sich dienstplanmäßig in der Regel auf die ganze Woche einschließlich Sonntag.
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Während in Deutschland den übrigen arbeitenden Menschen in der Regel 52 Sonntage und eine Anzahl anderer Feiertage zur Er holung zur Verfügung stehen, müssen nach dieser Statistik 3244 Gifen bahner das ganze Jahr durchschnittlich täglich einschlißlich Sonn- und Feiertage 14 bis 15% Stunden zur Ver fügung der Reichsbahngesellschaft stehen und haben in der Regel nur 39 Ruhetage jährlich. Nach der genannten Statistik haben 118 415 Beamte und Arbeiter der Reichsbahn jährlich weniger als 52 Ruhetage. Davon haben 38 000 nur 39 Ruhetage von durchschnittlich 32 Stunden. Die täglichen Ruhezeiten sollen beim stationären Personal mindestens 8, beim Zugpersonal mindestens 10 Stunden betragen. Diese Ruhezeiten können jedoch nach den Dienstdauervorschriften auf 6 bzw. 5 Stunden herab gesezt werden! 53 112 Eisenbahner haben weniger als 16 Ruhesonntage; sie haben also günstigenfalls jeden dritten Sonntag frei! So werden Katastrophen organisiert, Eisenbahnkatastrophen und soziale Katastrophen, wie die gegenwärtige Arbeitslosigkeit.
Für den Achtstundentag.
Der Tarifvertrag in der Herrenkonfektion.
Die in der Berliner Herrenkonfektion beschäftigen Schneider, Zuschneider und Zuschneiderinnen beschäftigten sich in ihrer Bran chenversammlung am Montag in den Residenzfälen mit der Ber. bindlichkeitserklärung des legten Schiedsspruchs für die gesamte Herrenkonfektion Genosse Kuebach vom Deut schen Bekleidungsarbeiterverband gab noch einmal einen Rückblick auf die Einleitung dieser Lohnbewegung, die nach ergebnislosen Berhandlungen mit den Unternehmern zunächst mit einem Schiedsspruch endete, der neben der Lohnerhöhung von 5 bzw. 8 Proz. und einigen anderen Verbesserungen die Eingruppierung der an Spezialmaschinen arbeitenden Frauen brachte. Diese legte im Schiedsspruch vorgesehene Regelung hat auch hauptsächlich bewirkt, daß der Schiedsspruch durch die im Reich vorgenommene Abstimmung von den Bekleidungsarbeitern und-arbeiterinnen angenommen wurde. Zweifellos war die Regelung der Frauenarbeit an den Spezialmaschinen gegenüber dem bisherigen ungerechten Zustand ein Fortschritt, der die geringen Mängel des Schiedsspruchs aufwog. Infolgedessen wurde auch vom Bekleidungsarbeiterverband, nachdem die Unternehmer den Schiedsspruch ab gelehnt hatten, seine Verbindlichkeitserflärung beantragt.
In den Verhandlungen vor dem Reichsarbeitsministerium stellten die Vertreter der Arbeiter den Antrag, einige Bestimmungen des Schiedsspruchs zu streichen, die für die Arbeiterschaft untragbar seien und auf deren Beseitigung die Organisation beim Ablauf des Tarifs dringen würde, wenn sie jetzt trotz des Einspruchs verbindlich erklärt würden. Die Unternehmer beantragten die Ablehnung der Verbindlichkeitserklärung, da der Schiedsspruch für sie nicht nur wegen der darin ausgesprochenen Lohnerhöhung, sondern überhaupt untragbar sei. Der Schiedsspruch wurde trotz des Sträubens der Unternehmer für verbindlich erklärt, mit Aus. nahme der Bestimmungen über die Eingruppie rung der an Spezialmaschinen arbeitenden Frauen und der Zulassung neuer Serien für einige Sorten. Jin lekteren Falle hätte die Verbindlichkeitserklärung eine nicht unerhebliche Verschlechterung für die Arbeiterschaft der betreffeneines anf die Dauer unhaltbaren Zustandes. Die Barteien einigten sich jedoch dahin, daß die ftrittig gebliebenen Punkte bald wieder verhandelt und eine Einigung erstrebt nerden soll.
Ein Appell der Funktionäre des Verkehrsbundes. Die Berliner Ortsverwaltung des Verkehrsbundes hatte zuten Orte bedeutet, im ersteren Falle jedoch die erstrebte Berbesserung Mittwoch abend nach dem Gewerkschaftshaus cine Versamm= Iung ihrer sämtlichen Funft onäre einberufen, die außerordentlich starf besucht war. Der Genosse Oltersdorf hielt zunächst ein fehr gut ausgearbeitetes Referat über den Arbeitsschuhgesetzentwurf. Seine beifällig aufgenommenen Ausführungen flangen darin aus, endlich den parteipolitischen Streit in den Gewerkschaften einzustellen und in altbewährter Solidarität wieder Schulter an Schulter gegen das einige Unternehmertum zu fämpfen, welches nur allein die Früchte des Bruderzwistes in der Arbeiterschaft erntet.
Es war für jeden Gewerkschafiler eine stille Freude, zu hören, wie sachlich und befruchtend eine längere Diskussion auch unter Beteiligung von Kommunisten geführt werden kann. Der letzte fommunistische Diskussionsredner versuchte allerdings, noch eine politische Giftgasbombe in die Versammlung zu werfen, die aber ihre Wirkung verfehlte. Die eindrucksvoll verlaufene Bersammlung nahm zum Schluß einstimmig eine Entschließung on, in der gegen die sozialpolitische Reaktion der Bürgerblockregierung protestiert wird und in der es weiter heißt:
„ Die ffandalösen Schiedssprüche, die Verschleppung des Notgejezzes für den Achtstundentag, die schändliche Farce des sogenannten Arbeitsschuhgesegentmurfes müssen sich in Anbetracht der dauernden Massenarbeitslosigkeit zu einem neuen Berbrechen am Bolfe ausmirfen. Wir richten deshalb als Funktionäre an die Kollegen in den Betrieben den Appell:
llebt Solidarität gegenüber euren darbenden erwerbslosen Arbeitsbrüdern, fämpft. mit uns gegen das lleberstundenumwesen. Rüftet für die fommenden schweren Kämpfe um Erhöhung der Löhne und den Achtstundentag. Gelobt, im Betriebe, in den Lokalen, auf der Straße, allüberall zu agitieren und zu werben für eure Berufsorganisation, den Deutschen Verkehrsbund, nur so werden wir, einig im Willen, start in der Tat, unserem Kampfe den Erfolg verbürgen!" Ebenfalls einstimmig angenommen wurde eine Entschließung, die gegen den Massenmord der unterdrückten Chinesen protestiert und die Kampfmaßnahmen der Schanghaier Gewerkschaften begrüßt.
Zum Schiedsspruch im Bankgewerbe.
leber die Auswirkungen des gestern in später Nachtſtunde im Reichsarbeitsministerium gefällten Schiedsspruchs für die Banfangestellten erfahren wir folgendes: Außer der Gehaliserhöhung von 7½ Proz. soll jeweils zu Weihnachten eine Gratifitation in Höhe eines halben Monatsgehalts durch die Banken ge= zahlt werden, wodurch eine frühere Bestimmung im Manteltarif mieder hergestellt wird. Wenn diese Gratifikation auch nicht in der früheren Höhe wieder festgelegt ist, so sollen doch die Banfangestellten einen Rechtsanspruch auf diese Gratifikation haben, unabhängig davon, ob sie zu der Zeit, wo die Gratifikation fällig ist, im Betrieb noch tätig sind oder nicht.
Die Bestimmung über die Arbeitszeit ist nicht mur hinfichtlich der Bezahlung der vorgesehenen Leberarbeit, sondern vor allem auch wegen der Festjeßung der Ueberarbeit nicht annehm. bar. Wenn auch durch den Schiedsspruch die 46- Stunden- Woche grundsäglich" festgelegt ist, fo fann doch die Bankleitung i m Bedarfsfalle" die Arbeitszeit bis zu 51 Stunden ver längern, ohne daß die Betriebsvertretung den Bedarfsfall verneinen fann. Es ist weiter untragbar, daß der gesamte Schiedsspruch bis zum 1. März 1928 gelten soll. In Anbetracht der bevorstehenDen Mieterhöhung und der dauernden Berteuerung sämtlicher Lebens. mittel und Bedarfsartikel fönnen sich die Bantangeftllten unmöglich mit dem Abschluß eines Gehaltsabkommens auf ein Jahr abfinden.
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Genosse ugeba ch betonte, daß die Organisation alles daran sezen wird, die Frauenarbeit an den Spezialmaschinen tarif lich zu reçeln. Wenn bei den in Aussicht gestellten Berhandlungen eine zufriedenstellende Regeluna nicht getroffen werden sollte, wird beim Ablauf des Tarifs fein Mittel unversucht bleiben, um diese Forderung durchzusehen. Von der Agitation der Verbandsmitglieder für die Organisation und dem Erfolg dieser Agitation wird es abhängen, ob die Forderung durchgesetzt wird oder nicht. Er forderte zum Schluß die Versammelten auf, in allen Betrieben die Nachzahlung der Lohnzulage zu verlangen, die rück wirkend bis zur Lohnwoche die auf den 31. Januar folat, festgesetzt ift. Nach einer furzen Diskussion über den Bericht gab der ift. Nach einer turzen Diskussion über den Bericht gab der Branchenleiter Genosse Albe noch bekant, daß für die Gummitonfettion Das Lohnabkommen çetündigt worden ist und über die Verhandlungen in der Knaben- und Burschenfonfektion in einer Versammlung der in dieser Branche Beschäftigten am nächsten Donnerstag berichtet werden wird.
Zwei Schiedssprüche im Kreise Solingen .
Köln , 24. Februar.( Eigener Drahtbericht.) Im unteren Kreise Solingen find in der Metallindustrie zwei Schiedssprüche gefällt worden, con denen der eine den bisherigen Rahmentarif bis zum 30. Juni 1927 veriängert, während der zweite Spruch die Löhne von der laufenden Lohnwoche ab um 6 Proz. erhöht. Das letztere Abkommen fann mit 14tägiger Frift erstmalig zum 30. Juni 1927 gekündigt werden. Der Arbeitgeberverband hat beiden Schiedssprüchen zugestimmt, während die Gewerkschaften den Lohnspruch angenommen, den Spruch über die Verlänge rung des Rahmentarifs aber abgelehnt haben. Die Arbeitgeber haben die Berbindlichkeitserklärung des letzteren beantragt.
, Bedauerlicher Mitgliederrückgang."
Die Ortsverwaltung Berlin des Zentralverbandes der Schuhmacher schreibt uns bezüglich unserer Anmerkung zum Bericht in Nr. 82 des ,, Borwärts":
Der Mitgliederrüdgang ist eingetreten teils im 2. Quartal auf Grund der langandauernden Erwerbslosigteit einer sehr großen Zahl von Mitgliedern, von denen viele in andere Industriezweige abgewandert sind oder ihre Mitgliedschaft verfallen ließen, teils im 4. Quartal als Folge der Erhöhung und Neugruppierung der Beitragszahlung, die ab 1. Oftober 1926 lediglich bemessen wird nach dem Alter des Mitgliedes, ohne Rücksicht auf die Höhe des Verdienstes. Der Rückgang der Mitgliedschaft ist somit zurückzuführen cuf wirtschaftliche Verhältnisse und organisatorische Neuerungen und nicht, wie die Nachschrift der Redaktion" irrtümlicherweise annimmt, nicht, wie die ,, Nachschrift der Redaktion" irrtümlicherweise annimmt, infolge der Gewerkschaftspolitik der derzeitigen Ortsverwaltung". Dieser so entstandene Rückgang braucht deshalb nicht bedauert werden(?!) und wird auch in der Tat weder von der Ortsverwaltung des Schuhmacherverbandes noch von der der Organisation treu gebliebenen Mitgliedschaft bedauert(!); da er Folgeerscheinung von Umständen ist, die von der Zahlstelle Berlin nicht geändert werden fönnen(!).
Die Nachschrift der Redaktion" spricht dann weiter von einer allgemeinen Steigerung der Mitgliederzahlen in den Gewerkschaften und folgert aus dem Rückgang im Schuhmacherverband ein Berschulden der kommunistischen Ortsverwaltung. Demgegenüber muß
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hervorgehoben werden, daß in Berlin wenige durch sozialdemokratische Ortsverwaltungen geleitete Gewerkschaften vorhanden sind, die ein ähnliches Verhältnis der Mitgliederzahlen zur Zahl der im Beruf Beschäftigten aufweisen können, wie dies der Schuhmacherverband in der Lage ist. Nach dem Geschäftsbericht der Ortsverwaltung waren in den Berliner Schuhfabritbetrieben im Dezember 1926 beschäftigt etwa 4600 gewerbliche Arbeiter, von denen etwa 3200, rund 70 Proz., Mitglied der Gewerkschaft sind.
Ein weiterer Beweis für die Richtigkeit der oben angeführten Tatsachen ist die Berteilung der Mitglieder auf die einzelnen Beitragsklassen vor und nach der Neuregelung der Beitragsentrichtung. Im ersten Quartal, dem höchsten Mitgliederstand des Jahres 1926, wurden Mitgliedsbeiträge in der höchsten Beitragstlaffe 37% Broz, im vierten Quartal dagegen 54½ Proz. aller entnommenen Beitragsmarfen entrichtet, gegenüber 62% Proz. bzw. 45% Pro3. in den übrigen vier Beitragsklassen. Die Gesamtzahl der überhaupt entnommenen Beiträge ist im 4. Quartal um rund 40 Proz. höher als im 1. Quartal, trotz der gesunkenen Mitgliederzahl.
Der Rückgang der Mitglieder ist fast ausschließlich bei den weiblichen Mitgliedern zu verzeichnen, die von den gewerkschaftlichen Ideen noch nicht durchdrungen sind, um den Willen aufzubringen, die ihnen durch den Verbandstag auferlegten Opfer zu tragen. Die kommunistische Ortsverwaltung hat es sich zur Aufgabe gestellt, diese Abtrünnigen zu überzeugten gewerkschaftlichen Kämpfern zu erziehen. Wenn dabei die sozialdemokratischen Mitglieder behilflich sein wollen, ist es der Ortsverwaltung sehr erwünscht. Von einer Unduldsamkeit Andersdenkender" fann im Schuhmacherverband keine Rede sein(?!). Jeder, der es ehrlich meint, wird im Schuhmacherverband geachtet und kann in den Versammlungen seine Ansicht vertreten, auch wenn sie sich nicht mit denen der Ortsverwaltung oder der Mehrheit der Mitgliedschaft deckt.
Anmerkung der Redaktion: Wir nehmen an, daß diese Ankündigung in der Zukunft auch eingehalten wird. Was den prozentualen Mitgliederstand betrifft, so macht sich die Ortsverwaltung die Sache sehr leicht. Sie sucht sich sozusagen die Rosinen aus dem Kuchen heraus. Wie es in den Handmertsbetrieben aussieht, sagt sie nicht.
Der Reichstarif im Malergewerbe verlängert.
Der nun schon seit 1910 bestehende, inzwischen natürlich wiederholt reformierte Reichsiarifvertrag im Malergewerbe, der am 15. Fe bruar abgelaufen war, ist soeben vom gleichen Zeitpunkte an bis 15. Februar 1928 verlängert worden. Dabei wurde ein Nachtrag vereinbart, durch den u. a. gewissen Mißständen infolge Beschäftigung ungeeigneter, ungelernter Arbeiter beim Anstrich von Eisentonstruktionsarbeitern gesteuert werden soll. Weitere Vereinbarungen betreffen die Einspruchsfrist gegen tarifwidrige Lohnberech nungen, die Funktionen der örtlichen Tarifinstanzen ohne Unparteiische, die Bezahlung der mit Maler- und Anstreicherarbeiten in nicht zum Malergewerbe gehörenden Betrieben Beschäftigten usw. Auch zur Lohnfrage wurde Stellung genommen und dabei vereinbart, daß zwar zunächst das bestehende Lohnabkommen nebst feiner Klausel, die unter gewissen Umständen eine Erhöhung der Tariflöhne vorsieht, bestehen bleibt. Sedoch soll besonders auch die tommende Mieterhöhung berücksichtigt werden und darum demnächst eine weitere Regelung der Löhne durch das Haupt tarifamt erfolgen.
Lohnbewegung im rheinischen Gastwirtsgewerbe.
Köln , 23. februar.( Mtb.) Die im Gastwirtsgewerbe bereits feit einiger Zeit bestehenden Differenzen haben nunmehr dazu geführt, daß der Zentralverband der Hotel-, Restaurant- und CaféAngestellten den noch bis zum 1. April gültigen Manteltarif gekündigt und dem Arbeitgeberverband seine neuen Forderungen überreicht hat. Es wird von dem Bedienungspersonal an Stelle des bisher üblichen Bedienungszuschlages von 10 Proz. ein Zuschlag pon 15 Pro 3., von den Bimmerfellnern in den Hotels 1 Proz des Zimmerpreises als Entlohnung gefordert. Diese Forderungen werden von den Arbeitgebern als aussichtslos bezeichnet. Die Ber handlungen sollen in etwa drei Wochen beginnen.
Aus der Partei.
Der Generalrat der belgischen Sozialdemokratie befaßte fich mit und" de Broudère entlarpten die Arbeiterhilfe" als vertappte der Internationalen Arbeiterhilfe". Die Genossen van Roosbroek fommunistische Bellenorganisation, deren Hauptziel die Schädigung der Sozialdemokratischen Partei und der freien Gewerkschaften ist. Nach einem Verteidigungsversuch des Genossen Garard wurde einstimmig eine Entschließung angenommen, in der die Mitgliedschaft sowie die Mitarbeit oder Unterstügung ber Arbeiterhilfe als unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der belgischen Arbeiterpartei erklärt wird.
Sport.
Reit- und Fahrturnier.
Der Mittwoch brachte der Veranstaltung sowohl am Nachmittag wie am Abend einen sehr guten Besuch. U. a. traten die Bewerber für den Preis des preußischen Ministeriums für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten an, der als Materialsprüfung für Reitpferde, als Preis von Ostpreußen ausgeschrieben war. Es blieben Sieger( dreibis vierjährige leichte Pferde) Geheimrat Stiers vierjähriger dunkelbrauner Wallach Coefficient( Frau v. Gottberg).( fünf- bis fechsjährige leichte Pferde) K. Rothes sechsjähriger Fuchswallach Phänomen( Bes.),( drei bis vierjährige schwere Pferde) H. Hildsbergs vierjähriger dunkelbrauner Wallach Tiberius ( Bef.),( fünfbis sechsjährige schwere Pferde) R. Müller- Bremens sechsjähriger Fuchswallach Paradiesvogel( Frau Althée Müller). Die Hengste aus Celle und Osnabrück werden jezt nachmittags stets im schwersten Zug und als Reit- und Springpferde gezeigt. Der Abend bringt immer spannende Momente, da bekanntlich bei fehlerfreiem Springen die Zeit entscheidet. Folglich gilt es oft, den Mittonkurrenten um eine Sekunde zu schlagen.
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