Die Grünöung der neuen Arbeitsgerichte Tie Borbereitungsarbeitcn. Alle vom neuen ArbÄtsgerichtsgcsetz dazu berufenen Behörden sind jefot damit beschäftigt, die neuen Arbeitsgerichte ins Leben zu rufen. 2a diese schon am 1. Zuli 1927 ihre Tätigkeit beginnen sollen, sind alle nötigen Vorarbeiten zu beschleunigen. Zunächst sind schon eine Reihe behördlicher Erlasse dazu er- gangen. In P r e u ß e n ist durch das Staatsministerium als oberste Landesbehörde für die Sozialverwaltung im Sinne des Arbeitsge- richtsgesetzes der Minister für Handel und Gewerbe bestimmt worden. Die Oberlandesgerichtspräsidenten haben die Weisung be- kommen, wegen der Frage der Sitze und Bezirke der neuen Ar« beitsgerichtc und Landesarbeitsgerichte und der bei ihnen zu er- richtenden Kammern nach Anhörung der Landgerichtspräsidenten sich ntlt den Regierungspräsidenten des Bezirks in Verbindung zu setzen. Nachdem auch noch die Vorsitzenden der Gewerbe, und Kaufmanns- geeichte gutachtlich gehört worden sind, soll ein P l a» der Organi- Ration der Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgericht« entworfen werden. Es sollen nicht unzweckmäßig kleine Arbeitsgerichtsbezirke gebildet werden. Auf jedes Gericht sollen Arbeitsstreitigkeiten in solcher Zahl entfallen, daß es die nviigen Erfahrungen sammeln und seine Sitzungen mit so kurzen Fristen anberaumen kann, wie es die nötige Befchlemügung des Verfahrens erfordert. Der Vor- sitzende und die Beisitzer müssen öfters praktisch Gelegenheit haben, sich mit ihrem Aufgabenlstsis eingehend vertraut zu machen. Ein Bedürfnis zu einem Arbeitsgericht für mehrere Amtsgerichts- bezirke ist besonders dann gegeben, wenn ein wirtschaftlich in sich abgeschlossenes Industriegebiet entstanden ist, dos sich über mehrere Amtsgerichlsbezirke erstreckt.' Wo bisher ein Gewerbegericht besteht, wird regelmäßig auch ein Arbeitsgericht zu errichten fein. Die Landesarbeitsgerichte sind bei den Landgerichten zu er- richten. Regelmäßig sind bei jedem Arbeitsgericht eine Kammer für Streitigkeiten der Arbeiter, eins Kammer für Strestigkeiten der Angestellten und eine Fachkaanmer für Streitigkeiten des Handwerks(Haudwerksgericht) zu errichten. Bei kleinen Ar. beitsgcrichten soll von der Bildung getrennter Kanunern für Arbeiter und Angestellte abgesehen werden. Für Streitigkeiten bestimmter Berufe oder Gewerbe können Fachkammern gebildet werden. Die Bildung der Fachkammern für das Handwerk ist zwingend vorgeschrieben. Nachdem der vorläufige Plan der Sitze und Bezirke der Ar- bcitegcrichte ausgestellt ist, ist die Anhörung der Wirtschaft- lichen Vereinigungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer einzuberufenden Sitzung gemeinsam mit den Regiemngs« Präsidenten vorzunehmen. Die zu der Sitzung am Sitze des Ober- landesgerichts von dessen Präsidenten einzuladenden wirtschaftlichen Bereinigungen sollen von den Regierungspräsidenten benannt werden. Zur Borbereitung der Sitzungen soll den Vereinigungen der vorläufige Plan, der auch die voraussichtliche Geschästslast und die Art und Zahl der beabsichtigten Kammern erkennen läßt, drei Wochen vorher zugestellt werden. Den Vereinigungen der Arbeit- geber und Arbeitnehmer soll Gelegenheit gegeben werden, unter- einander oder anch miteinander die Fragen vorher zu besprechen. Eingehende Vorbereitung und Besprechung durch alle Beteiligten er- scheint dem Justizmimstcr dringend erforderlich. Diesen Richtlinien ist in der Berliner Besprechung von Unter- nehmer- wie von Arbeiterseite grundsätzlich z u g e st i m m t worden, weil sie aus wirtschaftlichen und sozialen Erwägung«, vernünftig sind und ied« andere Regelung mit dein Ziel der ganzen Arbens- gerichtsbarkeit in schärfstem Widerspruch stehen würde. Di« gleichen Erwägungen wie für die Arbeitsgerichte müssen, wie das auch in den ministeriellen Erlassen zum Ausdruck gelangt, für die Organisation der Landesarbeitsgerichte, insbesondere ihr Verhältnis zu den Landgerichten maßgebend seh,. Wie unmöglich etwa eine schematische Anlehnung an die vori handenen Amts- und Landgerichte ist, zeigt der Umltand, daß es in Preußen rund 1000 Amtsgerichte und SS Landgerichte gibt(eine für
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die Arbeltsgerichtsbarkeit viel zu hohe Zahl) und daß die Durch- fchnittsbelastung der bisherigen Gewerbegerichte(276 in Preußen) 1924 215 Fälle(ohne die 17 größten Gerichte sogar nur IIS Fälle) betrug und'die Durchschnittsbelastung der bisherigen Kaufmanns- gerichte(177 in Preußen) 1924 124 Fälle(ohne die 11 größten Ge- richte sogar nur 56 Fälle): der gemeindliche Charakter der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte hatte eben zu einer Bildung von viel zu vielen Zwerggerichtcn mit geringer Beschäftigung statt einer kleinen Zahl fach- und sachkundiger Gerichte mit qualifizierten Vorsitzenden geführt. Dem neuen preußischen Justizminister erwächst hier in Gemeinschaft mit dem preußischen Handelsminister eine dankbare Aufgabe, nämlich dafür zu sirgen, daß der Erlaß seines Vorgängers auch in die Wirklichkeit umgesetzt und nicht durch provinzielle und lokale Eigenbröteleien und Juristenerwägungen, die nur zu gern eine überkommen- Gerichtsorganisation konservieren statt Wirtschaft- liche Gesichtspunkte anwenden wollen, durchkreuzt wird. Wir möch- ten die dringende Erwartung aussprechen, daß es nicht erst par- lamentarischer Erörterungen und der Vorstellungen der Spitzen- orgamsätionen bedarf, um— im Sinne der preußischen ministeriellen Richtlinien— zu einer wirklich leistungsfähigen Organisation zu ge- langen. Die Suchörucker zum Tarifvertrag. Zustimmung trotz ungenügender Zugeständnisse. Di« Berliner Buchdrucker hatten gestern in den Germaniasälen ein« außerordentliche Generalversammlung, die sich mit der letzten Lohn- und Manteltorifbewegung beschäftigt«. Genosse Braun, der den Bericht von den Verhandlungen gab, schilderte zunächst die Entwicklung der Bewegung und die Anträge der Unternehmer, die ein wahres Sortiment von Verschlechterungen darstellten. Er betont«, daß es allein schon ein großer Erfolg der Organisation gewesen sei, diese beabsichtigten Verschlechterungen bis auf«in geringes Maß abzuwehren. Der größte Erfolg sei die Beseitigung der Mehrarbeit, wodurch praktisch der Achtstundentag im Buchdruckgewerbe wiederhergestellt sei. Es liegt nun allerdings an den Betriebsräten und den Buch- druckern selbst, auf die Jnnehaltung des Achtstundentages zu achten und nicht wieder das Ueberstundenunwesen einreißen zu lassen. Die durch den Schiedsspruch festgesetzte Lohnerhöhung entspricht nicht den Forderungen der Gehilfen. Es muß aber be- zweifelt werden, daß bei einer Ablehnung des Schiedsspruchs von der staatlichen Schlichtungsinstanz«in für die Gehilfen günstigerer Schiedsspruch gefällt worden wäre. Zusammenfassend könne gesagt werden, daß sich die Buchdrucker mit dem Erreichten vor der Oeffent- lichkest wohl sehen lassen können. In der Diskussion wurde das Ergebnis der Verhandlungen von den kommunistischen Rednern als völlig ungenügend und unannehm- bar bezeichnet und die Wlehnung sowie die„Vorbereitung und 2luf- nahm« des Kampfes" gefordert. Die Versammlung zeigte für diese Phrasen kein Verständnis und legte ihr« Auffassung in folgender, mit erdrückender Mehrheit angenommener Entschließung nieder: „Die am Montag, den 7. März, tagende Generaloersammlung des Vereins der Berliner Buchdrucker und Schriftgieße? Hot den Bericht über die Lohn- und Manteltarifverhondlungen entgegenge- nommen und erkennt an, daß die Gehilfenvertreter bestrebt waren, den berechtigten Forderungen der Gehilfen Geltung zu verschaffen. Die Versammlung bringt aber demgegenüber zum Ausdruck, daß das Ergebnis sowohl in bezüg auf den Lohn- als auf den Manteltaris
den Erwartungen der Gehilfenschaft nicht entspricht vnd in dauert bei der geringen Lohnerhöhung die langfristige Festlegung des Lohnabkommens. Wenn die Versammlung dem Abkommen trotz- dem zustimmt, so geschieht dies in der Erkenntnis, daß infolge der jetzigen politischen Lage auf dem Weg« der Verhandlungen nicht mehr zu erreichen war." E i n st i m m i g angenommen wurde eine weitere Entschließung. die gegen das Urteil des 4. Senats des Reichsgerichts protestiert und u. a. die Amnestie der verurteilten Setzer und ein« Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen verlangt.
Kundgebung der Landarbeiter. Die Rationalisierung in der Landwirtschaft. Halle, 8. März.(Eigener Drahtbericht.) Der Gau Halle(Re- gterungsbezirk Merseburg , Freistaat Anhalt ) des Deutschen Land- arbeiterverbandes veranstaltete am Sonntag und Montag eine Tagung in Halle. Am Sonntag fand eine Delegiertenkonferenz statt, die den Organisationsbericht des Gaulesters entgegen- nahm, wobei der Verbandsvorsigends Georg Schmidt- Berlin über die Entstehung des Verbandes und seine Aufgaben in der Gegenwart sprach. Weiter wurde durch Hille-Halle die Be- deutung der Tarifverträge für die Landarbester erläutert. Ein weiteres Referat behandelte die Unsallverhütungsvor- s ch r i f t e n. Es wurde eine Erhöhung der Beiträge um 16 Pf. vorgenommen und drei Entschließungen angenommen, die sich mit der„LandflPht", der Arbeitslosenversicherung, dem Wöchnerinnen- schütz und der Unfallverhütung befaßten, und die hierzu bekannten Forderungen der freigewerkschaftlichen Landarbeiter aufstellten. Der zweite Tag brachte eine Kundgebung zur Frage der Rationalisierung in der Landwirtschaft. Nach zwei Refe- raten von Prof. S e e d o r f- Göttingen und Direktor Kühle- Quedlinburg und Korreferaten von Georg Schmidt- Berlin und Hille- Halle wurde eine Entschließung angenommen, die die Rationalisierung als notwendig erkennt, die Mitarbeiter der Landarbeiter zusichert, aber fordert, daß die Rationalisierung nicht auf Kosten der Arbeiterschaft durchgeführt werden darf, daß vielmehr gleichzeitig die Lage der Arbeiterschaft vom rein mensch- lichen und sozialen Standpunkt aus verbessert wird.
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