Beiratstagung im Baugewerksbund.
Der Reichstarifvertrag angenommen.
Wie schon früher berichtet, hatte der Beirat des Baugewerks: bundes am 15. März in Berlin beschlossen, überall in Deutschland Bezirkskonferenzen am 20. März abzuhalten, diese Konferenzen ihr Urteil über den Reichstarifvertrag fällen zu lassen und dann am 23. März endgültig durch eine erneute Beiratskonferenz über Annahme oder Ablehnung des Reichstarifvertrages für das Baugewerbe zu entscheiden. Diese Konferenz hat nunmehr in Hamburg statt gefunden. Der Berichterstatter Bernhard teilte mit, daß die Konferenzen rund 2000 Teilnehmer aufzuweisen hatten, wovon sich rund
neun Zehntel für Annahme des Vertrages erklärten. Deshalb dürfte sich die heutige Konferenz des Beirats gleichfalls für die Annahme des Vertrages entscheiden können. Die Gegnerschaft auf den Konferenzen bestand nicht etwa aus prinzipiellen Ablehnern des Vertrages, es waren nur einzelne Vertragsbestimmungen, die sie zur Ablehnung des Vertrages veranlaßt haben. In der Hauptsache war es die ihnen zu hoch erscheinende Lohnspanne zwischen Facharbeitern und Hilfsarbeitern, die ihrer Metnung nach ungenügend geregelte Lehrlingsfrage, die Bestimmungen über Fundierungsarbeiten und die Akkord: klausel, die sie zu ihrem ablehnenden Standpunkt veranlaßten. In der Aussprache berichteten die Bezirktsvorsitzenden im einzelnen über die Ergebnisse der Konferenzen. Interessant war, zu erfahren, daß sich auch
die Kommunisten für Annahme des Vertrages gewesen waren. So wurde aus dem Bezirk Baden berichtet, daß die vorher durch die kommunistische Presse scharf gemachten Kommunisten nach Borlegung des Vertrages und dessen Erläuterung angenehm überrascht waren; in diesem Bezirk wurde der Vertrag einstimmig angenommen. Auch im Bezirk Thüringen haben die Kommunisten einstimmig für die Annahme des Vertrages votiert. Auch im Bezirk Provinz Sachsen , Anhalt und Braunschweig stellten sich die Kommunisten dem Tarifvertrag sachlich gegenüber, nur hatten sie die ,, Eile", mit der der Vertrag unter Dach und Fach gebracht werden soll, zu bemängeln. Das ist eine treffliche Illustration zu der Einstellung der kommuni stischen Presse zum Reichstarifvertrag. Diese Presse schrieb von ,, Schandvertrag", von einem ,, elenden Kompromiß", von einem schamlosen Kuhhandel", und„ brandmarkte" in bekannter Weise die Führer der Bauarbeiter als ,, Arbeiterverräter". Die Antwort haben in diesem Falle die Kommunisten selbst erteilt.
Einstimmig beschloß die Konferenz, den Bundesvorstand zum Abschluß des Reichstarifvertrages zu ermächtigen. Mit der gleichen Einmütigkeit wurde zum Ausdruck gebracht, daß nunmehr, da im Reichstarifvertrag eine geregelte Arbeitszeit nicht abgeschlossen ist, überall in den Bezirken bei den bezirklichen Verhandlungen
am Achtstundentag festgehalten werden muß.
Der Baugewerksbund hat bisher keinem Vertrage, der über diese Arbeitszeit hinausgeht, seine Zustimmung gegeben. Daran ist auch in der Zukunft festzuhalten. Die Bauarbeiter sollen zeigen, daß sie nach wie vor Pioniere des Achtstundentages find, von ihrer Ueberzeugungskraft und von ihrem Tatwillen ist es
munmehr abhängig, daß ihnen der Achtstundentag unter feinen Um-| Serien hinzielten, standen die der Gewerkschaft gegenüber, in denen ständen irgendwo entrissen wird.
zu bemerken wäre, daß der 3immererverband am 28. März entscheiden wird. Der Verband der Maschinisten und Heizer sowie der christliche Bauarbeiterverband dürften dem Vertrage bereits ihre Zustimmung gegeben haben. Ueber die Entscheidung der am Reichstarifvertrag beteiligten Unternehmerver bände liegt zurzeit Nachricht noch nicht vor.
Da die Lohnabkommen im Lande nur bis zum 31. März verlängert sind und die neuen Verhandlungen erst nach dieser Zeit zum Abschluß gebracht werden können, ermächtigte der Beirat des Baugewerksbundes seinen Vorstand, über die Frage der Verlängerung des alten Lohnes über den 31. März hinaus eine Vereinbarung herbeizuführen.
Tarifverhandlungen bei der Reichspost.
Rückkehr zum Achtstundentag.
Am 30. März beginnen im Reichspostministerium die Ver. handlungen über die Neuregelung der gekündigten Teile des Tarifvertrages vom 31. März 1924 und den Lohntarif vom 1. Juli 1926. Diese Verhandlungen sind für die Arbeiter der Reichspost deshalb von besonderer Bedeutung, weil es sich dabei nicht nur um eine schon wegen der eingetretenen Teuerung unbedingt notwendigen Erhöhung der Löhne handelt, sondern vor allem um eine Berkürzung der Arbeitszeit von 54 auf 48 Stunden wöchentlich.
Die Forderung der Allgemeinen deutschen Postgewerkschaft geht dahin, die Löhne auf die vertürzte Arbeitszeit umzurechnen und auf die umgerechneten Löhne eine an= gemessene 3ulage zu zahlen. Es wird weiter eine angemessene Erhöhung der Entschädigung der bei auswärtigen Arbeiten beschäftigten Arbeiter gefordert, sowie einige andere Verbesserungen der geldlichen Lohnbestimmungen des Tarifvertrages.
Die Allgemeine deutsche Postgewerkschaft hat thre Forderungen den Vertretern des Reichspoſtministeriums in einer unverbindlichen Aussprache am 4. März unterbreitet, in der die Prüfung der Forderungen zugesagt wurde. Die Organisation hält die von ihr aufgestellte Forderung, insbesondere die Verkürzung der Arbeitszeit und die Erhöhung der Löhne für durchführbar. Sie ist sich aber auch darüber klar, daß die Durchsehung ihrer Forderung auch von den Reichspoſtarbeitern abhängt und daß es dringend notwendig ist, daß auch der letzte unorganisierte Arbeiter den Weg zur Gewerkschaft
findet.
Jahresversammlung der Konfektionsschneider.
Die im Deutschen Bekleidungsarbeiterverband organisierten Schneider , Zuschneider und Zuschneiderinnen der Konfektionsbranche hatten am Dienstag in den Residenzfälen ihre Jahresversammlung. Der Branchenleiter Genosse Alde ging in seinem Geschäftsbericht zunächst auf die Beschäftigungsmöglichkeiten des Vorjahres ein, die im ersten Halbjahr nicht sehr glänzend, im letzten Halbjahr infolge der Winteraufträge dagegen ganz gut waren. Der Stundenlohn betrug im Anfang des Borjahres für Hemdnäherinnen 50 Pf., für Maschinennäherinnen 57 Pf. und für männliche Arbeiter 77 Pf. Die Unternehmer hatten bereits im November 1925 Anträge auf Berschlechterung des Reichstarifvertrages gestellt und wiederholten bzw. ergänzten diese Anträge auch zu Beginn des Vorjahres. Den Anträgen der Unternehmer, die besonders auf eine Ausdehnung der
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eine Verbesserung des Reichstarifvertrages gefordert wurde. Im Mai 1926 hatte der Unternehmerverband eine besondere Kommission eingesetzt, die die Vorschläge zur Abänderung des Reichstarifvertrages ausarbeiten sollte und die denn auch vom Ausschuß des Unternehmerverbandes gebilligt wurden. Bei den Verhandlungen brachten die Unternehmer zum Ausdruck, daß sie alle Anträge der Gewerkschaften abgelehnt hätten, und daß der Ausschuß beschlossen habe, seine Beschlüsse den Mitgliedern als Anweisung befanntzugeben, wenn sie von den Gewerkschaften nicht bedingungslos engenommen würden. Trotzdem sich die Organisation und ihre Mitglieder gegen dieses Diktat energisch zur Behr sehten, wurde durch einen verbindlich erklärten Schiedsspruch des Reichswirtschaftsmini steriums der Tarif in einigen Positionen verschlechtert.
Die Reichskonferenz der Herrenkonfektionsarbeiter hatte im De zember beschlossen, nachdem der Tarif zum 30. November gekündigt worden war, eine zwanzigprozentige Lohnerhöhung und die Rege lung der Bezahlung an Spezialmaschinen zu fordern. Ueber diese Forderung wurde dann im Januar verhandelt und schließlich am 30. Januar ein Schiedsspruch gefällt, der das Unrecht vom Borjahre wenigstens zum Teil wieder ausglich. Die Organisation war jedenfalls im Vorjahre bemüht, sich mit allen Mitteln für die Interessen ihrer Mitglieder einzusehen. Wenn ihr das nicht immer gelang, so waren dann neben der allgemeinen ungünstigen wirtschaftlichen Lage auch die gewerkschaftliche Interesselosigkeit und die organisatorische Zersplitterung eines großen Teiles der in der Herrenkonfektion Beschäftigten schuld.
In der kurzen Diskussion wurde an dem Geschäftsbericht keine Kritik geübt. Genosse Alde forderte dann noch die Mitglieder auf, sich reger für die Agitation zur Verfügung zu stellen und darauf zu halten, daß in allen Betrieben auch Betriebsvertretungen gewählt werden. Die danach vorgenommenen Wahlen ergaben die wiederwahl des Branchenleiters und des Vertreters zur Ortsverwaltung gegen zwei Stimmen. Durch die Wahlen der Branchentommission und der Delegierten zur Generalversammlung treten einige geringe Veränderungen ein.
Wie kommunisten Inserate sammeln. Bom Ortsausschuß Berlin des ADGB. werden wir um die Veröffentlichung folgender Erklärung ersucht:
Inseratenatquisiteure der ,, Wett am Abend" und der ,, ArbeiterIllustrierten" behaupten Interessenten gegenüber, vom Ortsausschuß Berlin des ADGB . zum Einsammeln von Inseraten beauftragt zu sein. Dazu ist zu erklären, daß der Ortsausschuß niemand beauftragt hat, Inserate einzusammeln, es sich also nur um einen groben Mißbrauch mit dem Namen des Ortsausschusses handeln kann. Nötigenfalls werden wir gegen die betreffenden Berfonen die entsprechenden Schritte unternehmen. Dazu bemerken wir noch, daß auch wir Mitteilungen über die höchst sonderbaren Methoden kommunistischer Inseratensammler erhalten haben. Durch ganz unverhüllte Drohungen wird versucht, einen Druck auszuüben, wobei die Sammler nicht nur mit einem Gesezesparagraphen in Konflikt geraten.... Es handelt sich dabei um Inseratensammler der ,, Roten Fahne".
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Berantwortlich für Politik: Victor Schiff; Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: Fr. Ekkorn; Feuilleton: Dr. John Schilowski; Lokales: Berlag: Borwärts- Verlag, G. m. b. S. Berlin. Drud: Vorwärts- Buchdruckeret und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . und Berlagsanstalt Paul Ginger u Co., Berlin SW 68, Lindenstraße 3. Hierzu 1 Beilage.
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