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2. Beilage ües Vorwärts
Sonaabenö, 24. März 1427
Aufwertung ser Betriebspensionskassen Den Betriebspensiouären mutz ihr Recht werden.- Ein Schritt der freien Gewerkschafte«.
Die freien Gewerkschaften der Arbeiter und Angestellten haben gestern dem Reichstag und der Reichsregierung eine umfangreiche Denkschrift über die„Neuregelung der Rechts- ansprüche an Betriebspensionskassen� übergeben. Die Denkschrift des ADGV. und des AfA-Bundes berührt den wunde st en Punkt der ganzen Aufwertungsgesetz- g e b u n g. Sie kommt gerade zur rechten Zeit, um bei den jetzt stattfindenden Verhandlungen über Aufwertungsfragen im Reichstag berücksichtigt zu werden. Die Forderungen der Gewerkschaften, die am Schlüsse dieses Aufsatzes abgedruckt sind, entsprechen der ursprünglichen Absicht des Gesetzgebers, die Aufwertung von Ansprüchen an Betriebspensions- lassen n i ch t an die Höchstgrenze von 2S Proz. zu binden. Der Wille des Gesetzgeber, ist durch die Verordnung des Reich». wirtfchaftsministers vom S. Zuli 1926 gebrochen worden. Diese Durchführungsverordnung hat eine solche Erklärung für den Begriff der Betriebspensionskasie„erfunden", daß in Praxis, wie sich jetzt gezeigt hat, vielleicht Z0 Kasten in ganz Deutschland darunter fallen! Dagegen bleiben alle die Betriebspensionskosten, die in Form sogenannter kleiner Berflcherungsvereine errichtet war- den sind, von der Sonderregelung ausgenommen. Dabei handelt es sich um nicht weniger als 239 Kasten mit mehr als 42 000 Pensio- nären! Deren Ansprüche richten sich nun entgegengesetzt der ur- sprünglichen Absicht des Gesetzgebers nach den allgemeinen Grundsätzen für die Auswertung von Versicherung« an- sprüchen. Das bedeutet praktisch, daß die Leistungen dieser Pensionäre. die Jahrzehnte dazu beigetragen haben, die R e n t a b i l i t ä t der Unternehmen zu heben, weil die Gelder im Betrieb ar- beiteten, vielleicht zu 15 Proz. oder noch weniger aufgewertet werden, wobei sie sich fast immer auch noch die Anrechnung der Leistungen der Reichsverstcherung gefallen lassen müsten. Die Durchführungsverordnung, die von den freien Gewerkschaften von Anfang an bekämpft worden ist, geht an der besonderen Eigen- ort der Betriebspensionstasten vorbei und trägt der sozialen Not der Betriebspensionäre nicht Rechnung. Die besondere Eigenart der Detriebepeusionskasteu besteht in ihrer engen Verknüpfung mit dem Arbeits- vertrag und dem Vermögen des Unternehmens. In fast allen Fällen war der Arbeitnehmer gezwungen, mit Dienst- antritt der Betriobspensionskast« beizutreten. Die Leistungen der Unternehmer für die Kassen stellen einen vorenthaltenen Teil de» Einkomm en» des Aroeiters dar. Andererseits hat da« Vermögen der Betriebspensionskasten auch dort, wo es formal ge- trennt vom Betriebsvermögen verwaltet wurde, zur Vergrötze- rung der V e r m S g e n s a n l a a e n des Unternehmens und der Erhöhung seiner Kreditwürdigkeit gedient. Eine besondere Schädigung haben die Angestellten durch die Ver- koppelung der Betriebspensionskasten mit den reichsgesetzlichen Ver- ficherungseinrichtungen erfahren. Weil sie Mitglied der Betriebs- penfionsiasten werden mußten, hoben sie um Befreiung von der eigenen Beitragsleistung zur Angestelltenversicherung nachkommen mästen. Sie wurden so zu Halbversicherten und erhallen demzufolge auch heute ein« geringere Unterstützung aus der Angestelltenver- sicherung. In der Inflationszeit haben die meisten Kasten ihre Leistungen einfach eingestellt, und auch heute noch ruhen bei fast der Hälfte oller als Nein« Versicherungsvereine aufgezogenen Kosten die Leistungen. Fünfzig Kassen sind überhaupt a u f g e l ö st. Nur 88 kleine Versickerungsvereine, die heut« 16 600 Pensionäre unter- stützen, sind auf neue Währung umgestellt. Aber was will das heißen? Di« Leistungen dieser Kasten sind durchweg völlig unge- nügend. Die Pensionäre sind aus da« besondere Wohlwollen ihrer Arbeitgeber angewiesen, und es soll nicht verkannt werden, daß in einzelnen Fällen die Unternehmer freiwillig die Leistungen aufge- wertet haben. Die meist«, Pensionäre aber fallen der östenlsicheu lvohstahrt». pflege anHeim.. 2huf die freiwilligen Leistungen der Unternehmen haben die Pensio- näre keinen Rechtsanspruch und die Fürsorge der Kommunen kann die Last der Betriebspensionäre nicht ertragen. Ein typischer Fall in dieser Beziehung ist die Lage der Kruppschen Pensionskasse, die 11200 Pensionäre zu versorgen hat. Die Firma hat von sich au» die Ansprüche bisher bis zu 17 Proz. auf
gewertet, will aber jetzt die Leistungen einstellen, wenn chr vom Staat nicht besondere Mittel dafür gewährt werden. Eine solche Hisse im Einzelsall würde aber durchaus ungerecht fein. Es kommt alles daraus an, den Pensionären und Anwärtern wenigstens über die schwerste Not hinwegzuhelfen. Dazu ist vor allem schnelle Hilfe notwendig. Dort, wo das Vermögen der Betriebspensionskassen denZweckendesUnternehmens gedient hat, muß das Untern eh men für seine Pensionäre ein- treten. Dort, wo das Vermögen der Kasten in öffentlichen Anleihen angelegt worden ist, hat der Staat im Rahmen des Anleiheablösungsgcsetzes Hilfe zu bringen. Aus diesen Grundsätzen ergeben sich die LorSerungen öer freien Hewerkfchastea zur Vermeidung von Härten bei der Durchführung von Ansprüchen an Betriebspenstonskassen: 1. Betriebspensionskassea find für den Bereich de» Unternehmens geschaffene Einrichtungen— ohne Rücksicht auf ihre juristische Form—, die auf Grund einer allgemeinen Regelung(Ge- schäftsplan) dem Zwecke der Atters-, Invalidität»-, Hinterbllebenen- fürsorge oder einer ähnlichen Fürsorge für seine Arbeitnehmer dienen. t. Die Aufwertung de» Vermögen» richtet sich nach der Anlage des Vermögens. 3. Soweit da» Vermögen— oder Teile desselben— dem Zwecke des Unternehmen» selbst dienstbar gemacht worden ist, hat die Betriebspensionskaste dem Unternehmen gegen- über Anspruch bis zur vollen Aufwertung. Dabei ist für die Höhe der Aufwertung neben der Vergrößerung der Ver- mögensanlagen de» Unternehmens auch fein« jetzige Rentabilität maßgebend, lleber die Höh« der Aufwertung entscheidet die Aufwertungsstelle gemäß der DB. vom 7. August 1026. 4. Soweit da» Vermögen— oder Teile desselben— in öffentlichen Anleihen angelegt war, deren Aufwertung gemäß dem Anleihe- ablösungsgesetz erfolgt, haben die Betriebspensionskasten das Recht auf Barabfindung gemäß§ 42 Abs. 2ff. de» Anleiheablösung»- ««setze». 5. Soweit das Vermögen— oder Teile desselben— tu Hypotheken angelegt wurde, die dem Ausbau von Wertswoh- n u n g e n oder dem Bau von Wohnungen durch vom Unternehmen geförderte Genossenschaften zugute kamen, hat volle Aufwer- tung der Hypotheken stattzufinden, ohne daß eine Belastung der Mieter erfolgt. 6. Das gemäß Ziffer 2 bis 6 aufgewertete vermögen dient zur Aufwertung der satzungsmäßigen Ansprüche, welche diejenigen an die Betriebspensionskaste zu stellen haben, die bei Einstellung der Lei- stungen bereit» pensioniertwarenoderdieAnwart- schast besaßen. Diejenigen, welche zu diesem Zeitpunkt die Anwartschaft nicht besaßen, haben lediglich Anspruch auf Rückzahlung ihrer selbst gemachten Einlagen in Höhe des Satzes, nach dem auch das Vermögen der Kasse aufgewertet worden ist.' Die Durchführung der Anträge bezüglich Aufwertung von Ansprüchen an Betriebs- pensionskassen bei den Aufwertungsstellen im Sinne der DV. hat bevorzugt zu erfolgen und ist nach Möglichkeit zu beschleunigen. 7. Ein Anspruch auf Auszahlung der aufgewerteten Ansprüche besteht ab 1. Januar 1927. Bis zur Fessstellung des auf- gewerteten Vermögens der Betriebspensionstaste hat die Betriebs- pensionskaste auf ihre Leistungen in Höhe von mindestens 60 Proz. der Leistungen auf Grund der letzten Vorkriegssatzungen in den Fällen und dem Ausmaß der Ziffern 3 und 5' und in Höhe von IS Proz. der Leistungen auf Grund der letzten Vorkriegssatzungen in den Fällen der Zifer 4 zu gewähren. Eine Anrechnung der Lei- stungen auf Grund des Angestelltenversicherungsgesetzes darf dabei nicht stattfinden. 8. Zur f o f» r t i g e« Herbeiführung der Leistungen der Be- triebepensionskoste gemäß Ziffer 7 hat das Reich den Be- triebspensionskassen Darlehen zu gewähren. Die Verwaltung dieser Darlehen untersteht der Aufsicht des Reichs- arbeitsminssteriums im Benehmen mit den wirtschaftlichen Dereini- gungen der Ardeitgeber und Arbettnehmer. Die Darlehen des Reichs gellen nur für die Abgeltung der Ansprüche solcher Versicherten, die ihre Anwartschaft bereits bei Aussetzung der Leistungen der Betriebs- pensionskaste erfüllt hatten. 9. Die Ansprüche der bei den Betriebspensionskasten Versicherten bleiben auch im Falle einer Rechtsnachfolge durch den Rechtsnoch- folger und den Rechtsvorgänger in vollem Umfange aufrechterhalten.
versthlechterung auf öen Netallmärkten. Tie Verlängerung des Kupfersyndikats.— Auf dem Wege zum Zinksyndikat. Nachdem in den ersten Tagen des Monats März«in Höhepunkt des Geschäfts in allen Metallen erreicht worden war, trat ein leichter Rückgang ein, der auf das Nachlassen der Konsumkäufe und das weiter großgebliebene Angebot zurückzuführen ist. Die beschlossenen und begonnenen Produktionseinschränkungcn der amerikanischen Kupfer-,' Blei- und Zintgesellschaften können sich frühestens im April auswirken, während der Handel sogleich nach Eintreffen der ersten Meldungen über die Einschränkung der Erzeugung größer« Verträge auf Lieferung von Metallen abgeschlossen hat. Wenn man auch nicht verkennen kann, daß sich seit End« Februar die Lage insofern ver- ändert hat. als die m e ta ll v er b ra u ch end en Industrien nach langer Unterbrechung wieder größere Aufträge erteilten, so ist doch immer der spekulativ« Einfluß so groß, daß Rückschläge nicht ausbleiben können. Di« Preisbewegung ergibt sich aus folgender Zusammenstellung:
Elektrolhtkupfer Hüttenblei.. tunenzinl.. 'NN....
24. 2. 1927 126,25 M. 68-. 62,-. 645,—.
7.8.1927 128,25 M. 67,75. 61.50. 640,-.
23.8. 1927 128,— M. je 100 kg 56,-. 62,25. 645,-.
Eine Ausnahme macht wieder Zinn. Hier sind die sichtbaren Vorräte infolge geringerer Verschiffungen Ende Februar
auf ungefähr 13 100 Tonnen van 14 200 Tonnen z u r L ckgegangen. Amerika hat allein einen Monatsbedarf von ungefähr 6000 Tonnen. Diese Verknappung der Bestände führte zu neuen Preis- steigerungen, so daß die sogenannten Rekordpreise von Anfang Januar 1927 bereit» durch neue Spitzenkurse überholt worden sind. Bei Kupfer fällt die Steigerung der amerikanischen Vorräte stark ins Gewicht, die auf ein« Verminderung des Monatskonsums, die sich auf etwa 10000 Tonnen beläust, zurückzuführen ist. Trotz der noch großen Produktion und Vorräte und der nicht gerade glänzenden G«schäftsai'ssichten haben aber die Brüsseler Verhand- langen am 15. und 16. März Über die Verlängerung des internationalen K u p f e r k a r t e l ls zu einem Erfolg geführt. Man hat den Syndikatsoertrag auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Kündigung verlängert, weil man sich darüber klar war. daß auf keinen Fall Maßnahmen zur Produktionseinschränkung durch Uneinigkeit im Kartell gehindert werden dürfen. Das Ziel ist hier: einen hohen festen Preis durch Einschränkung der Erzeugung zu schaffen und durch Anziehen der Kartellschraube. Bei Blei und Zink sind die Vorrät« unter dem Druck der großen Erzeugung im Januar und dem Nachlasten des amerikanischen Bedarfs gestiegen. Beachtenswert ist es aber, daß das europäische Geschäft be- sonders durch größer« Einkäufe der deutschen In- dustri« im Gegensatz zum amerikanischen seit Anfang Februar besser geworden ist. Die Verhandlungen über die Schaffung einer i n t e r n a t i o- nalen Erzeugungskontrolle der Zinkproduzenten sind noch nicht zum Abschluß gelangt, da man erst das Ergebnis der Besprechungen der oberschlestschen Zinkindustriellen abwarten will. Der Zinnmarkt zeigte in den letzten Tagen eine-gewisse Unsicherheit.
die darauf zurückzuführen sst, daß die holländischen und englischen PriKiuktionsgesellschasten den Markt künstlich beeinflussen wollen. Sie haben nämlich im Laufe des oergangsnen Monats auf niedriger Basis Verträge abgeschlossen, die jetzt und im April erfüllt werden müssen. Sie wollen sich natürlich nur zu geringeren Preisen, als sie jetzt gültig stnd, eindecken._ R. B. ftuch ein internationales kohleokartell! Neue deuksch-englische Zndustriekonferenzeu. Der belgische Arbeitsminister, Genosse Wauters, hat gelegentlich einer Berichterstattung beim belgischen Kabinett über die Lage der belgischen Kohlenindustrie Aeußerungen gemacht, die vermerkt werden müssen. Wie gemeldet wird, führte er aus, daß der Zusammen- schluß in der belgischen Kohlenindustrie in Kürze weitere Fortschritte machen werde und von den Zechenbesitzern deshalb begünstigt worden sei, weil man in belgischen Industriekreisen mit einem baldigen Zusammenschluß der europäischen Kohlen» industrie etwa auf der Grundlage des Roh- stahlpattes rechne. Die belgischen Zechenbesitzer beabsichtigten, für diesen Fall durch eine einheitliche Organisation gerüstet zu fein. Man wird natürlich abzuwarten haben, ob diese Meinung der belgischen Zechenbesitzer zutreffen wird. Sie ist aber nicht ganz un- wahrscheinlich, besonders angesichts der Tassache, daß die im Roh- ftahlpakt organisierten Industrien zum größten Teil mit Zechen kombiniert sind und daß die Mitglieder des europäischen Rohstahl- kartells sehr energisch bereits an der Schaffung von i n t e r- nationale» V e r k a u f s v e rb ä n de n für Stahl- und Walzwerksprodutte arbeiten. So sieht die Tagesordnung der Mitgliederversammlung des Internationalen Stahlkartells de- merkenswerterweise die Gründung eines Der-taufsbureau» fürStabeisen.Halbfabritate. Patinen und Band- eisen vor. Ebenso soll die Frag« der Bildung eines europäischen Walzeisensyndikts und eine» verkauf sbureaus für Walz- eisen behandelt werden. Die ursprünglich vorgesehene Kontingentie- rung der Erzeugung und Reservierung der nationalen Märkte greift also bereits sehr weit auf die organisatorische und preisliche Regelung und Beherrschung aller Märkte hinaus. Entgegen früher von industrieller Seit« geäußerten Meinungen werden auch die periodischen Aussprachen zwischen Industriegruppen und Verbänden der einzelnen Länder mü Nachdruck fortgesetzt. So hat jetzt der Letter de« deusschen Chemie- trustes, Duisburg , jene englisch « Industriellengruppe für Ende April oder Anfang Mai nach Leverkusen eingeladen, die im vorigen Jahr« die Zusammenkunft deutscher und englischer Industrieller in R o m s a y veranlaßt hat. Ebenso dürste schon jetzt fessstehen, daß die seinerzeit bald nach der Zusammentunst in Romsay stattaefundeae Konferenz zwischen den Vertretern de« Reichsverbandes der deutschen Industrie und der Reckerotion of British Industries in diesem Sommer in Deusschland ein« zweit« Auflage erfahren wird.
Sturz der Sohlenpreis« tu Polen . Wie gemeldet wird, sind in- ige der Absatzschwierigkette» auf dem polnischen Sohlenmarkt die � reise für die einzelnen Kohlensorten bis zu 30 und mehr Prozent heruntergedrückt worden. Nam sittlich trage die scharfe Konkurrenz der oberschlestschen sowie der freien polnischen Zechen zum Sturz der Preise bei. Der Wucher mit vaustosseu— wetllaus der Mieten. Eharakte- ristisch dafür, wie die erwartet« Bautonjunttur die Bau- stoffpreis« in die Höhe treibt, und wie der Baustoffwucher nicht nur diese Konjunktur selbst gefährdet, sondern auch die Neu- mieten hochtreiben muß, sst eine Mitteilung der„Bauwelt", des Hauptorgans der deutschen Bauindustrie. Danach hat der bayerische Baugewerbeverband in einem Schreiben an den Münchener Stadtrat die Forderung gestellt, den Satz von 123,75 M. für den Quadratmeter Wohnfläche, der im vorigen Jahre den B a u d a r l« h e n zugrunde gelegt war, auf 145 M. zu er- höhen. Der Antrag wird ausschließlich mit der starken Erhöhung der Baustosfpreise begründet: Ziegel und Dachziegel hätten sich von 32 auf 35 M. je Tausend oder um 9,3 Proz., Bretter von 45 aus 58 M. je Festmeter oder um 26,6 Proz., Kantholz von 54 aus 64 M. oder um 18,5 Proz., Schreincrholz von 65 aus 80 M. oder um 23 Proz., Eicheuparkett von 9 auf 12 M. je Quadratmeter oder um 3 3 Proz., Eisen von 125 aus 152 M. je Tonne oder um 21,6 Proz., Rohrmatten von 12,5 auf 18 Pf. je Quadratmeter oder um 44 Proz. und Sand von 4 M. auf 4,50 M. je Tonne oder um 12� Proz. verteuert. Aus diesen Feststellungen wird mit Recht geschlossen, daß die Erhöhung der Mieten in der Erhöhung der Boustoffpreise schon vorweg genommen werde, bevor diese Erhöhung noch erfolgt' sei. Da gleichzeitig durch die Bau- stoffteuerung die Neubaumieten steigen müßten, sei nicht abzu- sehen, wie bei dieser Steigerung der Baustoffpreise die Angleichung der Alt- an die Neumieten jemals erfolgen könne. Der Münchener Oberbürgermeister forderte, daß jede Steigerung der Bau- stoffpreise im Keime erstickt werden müsse. Auch die Reich»- und Länderregierungen werden sich die ernstesten Gedanken zu machen haben, wie diesem Baustosfwucher zu begegnen sein wird, wenn sie wirtlich ernsthaft daran arbeiten wollen, da» Problem des Wohnungsbaues und der Miete mit Er- folg zu lösen. Normung von Glasslaschen. Im deutschen Normenausschuß wurde von den Vertretern der Flaschen erzeugenden und verbrauchen- den Wirtschaftskreise ein Fachnormenausschuß gegründet, der sich die Normung von Glasfloschen aller Art zum Ziele gesetzt hat. E» handelt sich darum, Inhalte, Durchmesser und Halsweiten zu ver- einheitlichen. In Unterausschüssen soll tne Flaschennormung für Wein, Bier, Mineratwasser, Trinkbranntwein und Isolierflaschen speziell behandelt werden. Di« Normung von Milchflaschen ist bereit« seit längerer Zelt in Arbeit und soll demnächst abgeschlossen werden. Zu den Beratungen werden auch die Vertreter der Flaschenerzeugungsmaschinen- sowie Spül- und Füllmaschinen- industrie zugezogen. helfe wa» Helsen magl Sett etwa sechs Wochen befindet sich die Börse in recht schlechter Stimmung und Verfassung. Die drohen- den Kursverluste sind Veranlassung zu den unwahrscheinlichsten Ge- rüchten. In den letzten Tagen nährt« sich die Haussespekulation von der Hoffnung auf einen amerikanischen Bergarbeiter streik zum 1. April, und man sprach sogar von einem französischen Bergarbeiterstreik zum 15. April. Daraus kann man ersehen, wie stark die jüngste Kohlenkonjunktur durch den eng- tischen Bergarbeiterstreit die Börse mitgerissen hat. Jetzt wird der Wunsch zum Vater des Gedankens.
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