Wo ist öer Zrouenmoröerl Das Absteige«suartier zwischen Bülow- und Potsdamer Straße . Die Nachferschungen der Mordtommission waren im letzten Mordfall besonders darauf gerichtet, den V e r b l e i b der ermordeten Hausangestellten Frieda Ahrendt, über den nur spärlich« Nach- richten vorlagen, zu ermitteln. Die Bekanntmachungen in den Zeitungen haben nun eine Reihe von Zeugen veranlatzt, sich zu melden, so daß man neue Ausschlüsse erhielt. Das Mädchen war am Sonntag, dem 13. März, während der Besuchszeit zwischen 2 und 3 Uhr nachmittags im V i r ch o w- Krankenhaus gewesen und hatte eine Bekannte aufgesucht. Im Anschluß daran erschieß sie zwischen 4 und 5 Uhr bei befreundeten Leuten in der G r o l m a n n st r a ß e und erzählte hier, daß sie im Haushalt eines Delikatesienhändlers in Moabit eine Stellung ge- iunden haben, die ihr zusage. Um 10% Uhr ging sie aus der Grolmannstraße fort, ohne mitzuteilen, wohin. Fünf Tage später, am 18. März, besuchte sie in den Nachmittagsstunden eine Haus- angestellte in der W i n t e r f c l d t st r a ß e, plauderte hier über Nebensächlichkeiten und entfernte sich bald wieder. Wo sie sich während der nun folgenden sechs Tage aufgehalten hat, ist noch nicht ermittelt. Ihre Spur taucht erst wieder am 24. März auf, wo sie um 4% Uhr nachmittags eine Bekannte in der N o l l e n d o r f- st r a ß e besuchte. In Begleitung zweier junger Leute fuhr sie von dort um 7 Uhr nach Lichterselde hinaus, um sich den Demonstrationszug anzusehen. Man kehrt« gegen 10?!» Uhr zurück. An der Ecke der Bülow- und Potsdamer Straße verabschiedete sich die Ahrendt von ihren Begleitern und ging die Potsdamer Straß« entlang in der Richtung nach der Brücke. Offenbar hat sie in der Kegend der Bülow- oder Potsdamer Straße ein Quartier gelabt, in dem sie nächtigte und sich umkleiden konnte. Da sie sich weiter hauptsächlich dort aufgehalten hat, so neigt man zu der Annahme, daß sie in jener Ge g e n d, vielleicht in einer der Seitenstraßen, auch ermordet worden ist. Die jungen Leute, die sie nach Lichterfelde begleiteten, sind bekannt, haben aber mit dem Verbrechen nichts zu tun. Auch sonst hat man noch keine Spur von dem Mörder des Mädchens gefunden.
�Nosenmontag�. Die gestorbene Romantik. „Ein Drama, wie es glücklicherweise nicht oft vorkommt, hat sich vor dem Gericht abgerollt:«in Dranw, das die Angeklagten selbst„Unser Rosenmontag- genannt haben*, sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Der Elektromonteur P. und die Frau des Postschaffners H. hatten den Film„Rosenmontag* gesehen. Auch sie liebten sich, sie glaubten die Hindernisse, die durch die Ehe der Frau bestanden, nicht beseitigen zu können. So sagte sie zu ihm. nachdem sie den Film gesehen hatten:„Auch bei uns kann es ein- mal so kommen, wenn wir ober sterben, so wollen wir es hübsch machen.* Sie beschlossen zu sterben und den dreijährigen Jungen mitzunehmen. Und es kam wirklich so. Vor Gericht war sie geneigt, ihm die Schuld zuzuschieben: Wenn cr mich so geliebt hätte, wie er dies behauptete, so hätte er doch sagen können: Komm, nehmen wir den Jungen und gehen wir davon. Die oninutig-hllbsche, freundliche und intelligente Frau hatte als zwölfjährige Hausangestellte den neunzehnjährigen H. kennenge- lernt. Die Jahre, die H. im Felde verbrachte: schrieben sie ein- ander. Im Jahre 1920 heiratete sie ihn— nicht aus Liebe, sagt sie.— Sie trug ein dreimonatiges Kind unter dem Herzen. Die junge Ehe wurde bald unglücklich: der Mann trank und gab zu wenig Wirtschaftsgeld, kümmerte sich gar nicht um die Frau. Da entzog sich ihm meine Liebe, sagt sie. Im Theaterverein lernte si« den P. kennen. Sie fühlte sich zu ihm hingezogen. Lang- sam entstand zuerst ein freundschaftliches Verhältnis, ein geistiges Band zwischen beiden: sie gab ihm ihre Courths-Mahler - und Eschstruth-Romane, er seine Groschenschmöker. Der schüchterne Lieb- hab«r wurde aber von ihr zu weiterem ermuntert. P. wurde in ihr Haus eingeführt. Sie empfanden es als ein Unrecht, daß sie den Ehemann der Frau hintergingen, der dos Verhältnis duldete. Er sprach von Selbstmordgedanken, die ihm H. ausredete: sie war nahe daran, ihr« Selbstmordabsichten zu verwirklichen,„der Tod ist doch so schön, so süß"— er hinderte sie daran. Blieb er fort, so rief H. ihn zurück, sie steckte ihm leidenschaftliche Zettel zu, schrieb ihm Liebesbriefe. Ihr Leben neben dem brutalen Mann wurde aber immer unerträglicher. P. sprang mit Wirtschaftsgeld ein. holte den Mann nachts aus den Kneipen, er litt die Leiden seiner Geliebten. „Gib sie frei,* sagte er dem Freunde,„damit ich sie heiraten kann.* H. schwieg. Als dann Frau H. Verdacht schöpfte, daß ihr Mann sein Geld bei einer anderen Frau laste, kam die Katastrophe. In der Nacht zu Montag hatte der Mann Nachtdienst, da sollte es geschehe»! Vorher wollten sie aber noch einen guten Tag leben. Sie oeranlaßte ihren Geliebten, Blumen, Champagner, Tarragona- wein, Zigaretten einzukaufen, um—„hübsch zu sterben*. Er holte diese Dinge und kam am Montag abend zu ihr. Das Kind schlief. Sie tranken Sekt und Wein, rauchten Zigaretten, besprachen noch einmal ihr ganzes Leben, weinten zusammen und schrieben Ab- schiedsbrief«: der Tag graute schon. Es war höchste Zeit, der Mann konnte nach Hause kommen. Sie holte den Revolver, er entsicherte ihn.„Ich kann nicht das Kind erschießen.*„Du mußt es tun.*— „Nein, ich kann nicht das Kind erschießen.* Sie gab zu verstehen, daß auch sie dann nicht aus dem Leben gehen würde. Plößlich krachte der Schuß und zertrümmerte das Gehirn des Kindes. Wer hatte ihn abgefeuert? Er sagt: sie: sie sagt: er. Dann schoß er auf sie und auf sich. H. fand das Kind tot, die Frau bewußtlos, den Liebhaber mit einer Kopfwunde bei Bewußtsein. Die Sachverständigen Sanitätsrat Dr. Leppmann und Medi- zinalrat Dr. Dürenfurth sprachen von schwerem Affekt, verneinen jedoch das Vorhandensein des Z 51. Der Staatsanwalt beantragte für die Angeklagte wegen Totschlages die geringste zulässige Straf« von sechs Monaten und neun Monate Gefängnis für P. wegen Totschlags am Kind« und Körper- Verletzung an der H. Die Verteidiger, die Justizrät« Dr. W r o n k e r und Dr. David söhn forderten den' Freispruch aus§ 51. Das Gericht oerurteilte dem Zlntrage des Staatsanwalts gemäß Frau H. zu sechs Monaten Gefängnis und P. zu neun Monaten unter Anrechnung von zwei Monaten Untersuchungshaft. Er verlieh beiden Bewährungsfrist. Frau H. kehrt nun zu ihrem Manne zurück, mit dem sie jetzt bei ihren Schwiegereltern lebt. P. ivird sein unselbständiges Leben Im Hause seiner Mutter fortsetzen. Ihre„Romantik* hat Schiffbruch erlitten.
Zur internationalen Krauentagung.
Auch in Eharlottenburg fand die Internationale Frouenwoch« einen Boden, der gut vorbereitet war. Der Anmarsch nahm einen eindrucksvollen Verlauf. Die Kundgebung selbst, die in den Spichernsälen stattfand, wurde vortrefflich eingeleitet durch den Frauenchor der Genostinnen, die uns die Lieder:„Wir Frauen* und das Bergmannslied zu Gehör brachten. Dann sprach das Mit- glied des polnischen Senats, die Genossin Kluschynska. Sie führte aus, daß schon die Tatsache, daß heute eine Vertreterin der polnischen Sozialdemokratie in Berlin sei, die große Tatsache beweise: Wir sind nicht mehr Feinde! Gewiß liebt jeder sein Vater- land, aber wollen wir, die wir einen Weltkrieg erlebt haben, noch einen Weltkrieg erleben? Nein. Im Sinne des Sozialismus ziehen wir unsere Kinder groß. Und die 15 Millionen Menschen, die der Weltkrieg gekostet hat, lassen die internationale Sozialdemokratie aufhorchen, wenn es jetzt am Balkan wieder zu drohen scheint. Der Krieg mag«in Glück für die Kapital! st en sein, er ist ein Unglück für die Arbeiter. Und wenn man an den lieben Herrgott glaubt, dann kann man nur seine Lose verlieren. denn im Kriege hätten alle Völker gebetet: Gib unserer Fahne den Sieg! Heute müsse man von einer Gesellschastsunordnung sprechen, aber das alte Haus soll umgebaut werden. Und schon jetzt, so sagte die polnische Genostin, sieht man in meinem Lande die Wandlung: gestern Zwang, heute aber durch Organisation Fortschritte nicht nur in den Großstädten, sondern sogar in der Landarbeiterbewegung.\
Und so soll es überall werden! Der Kapitalismus ist einig und int er- national, aber wo die Demut aufhört, da muß auch der Kapitalis- mus aufhören. Und so wollen wir zusammenarbeiten! Als zweit« Referent in sprach die Genossin Adele Schreiber . Sie knüpfte an an das Wort Bebels: Die Frau Ist das erste menschliche Wesen, das die Knechtschaft zu kosten bekam. Das Christentum hat für die Frauen nichts getan. Die französische Revolution von 1789 pochte auf die Menschenrechte, wo aber blieben die Frauenrechte. Denke man an das Napoleons habe die Frauen entrechtet. Denke man an das Wort Luise Ottos:„Ich weine über jeden unserer Feinde. Haben sie denn nicht Mütter wie wir?* Und niemals wollen wir es der Frau vergesten, daß an dem Kampfe der rustischen Revolutio- näre gegen den Zarismus die Frauen in hervorragendem Maße beteiligt waren. Aber heute gelle es, auch im nationalen Sinne gegen die Unterdrückung der Arbeiterklaste und— für uns— der arbeitenden Frau im besonderen zu kämpfen. National gehe es gegen den Vürgerblock, international gegen den Faschismus, jeder Sieg in einem Land ist ein Sieg in der ganzen Welt. Und in diesem Sinne arbeiten wir auf die nächsten Wahlen hin. Nieder mit dem Bürgerblock, Dolkswohlsahrt und Dölkerver- ständigung, Friede nach allen Richtungen, das ist unser« Parole, und in zäher Kleinarbeit werden wir den Sieg erringen!— Unter stürmischem Beifall schloß die Rednerin. Zum Abschluß der Kund- gebung trug der Chor eindrucksvoll ein Kampflied vor.
Stunöung öer Hauszinssteuer. Sämtliche für das Steuerjahr 1926(1. April 1926 bis 31. März 1927) bewilligten Stundungen der Hauszins- st e u e r mit dem Ziele auf Niederschlagung laufen mit Ende März 1927 ab. Soweit die Voraussetzungen für eine Stundung mit dem Ziele auf Niederschlagung nach dem 1. April 1927 noch fortbestehen, sind die Anträge, zu denen die von der Stadt heraus- gegebenen Vordrucke zu verwenden sind, zu wiederholen. Die An- träge auf Stundung können nur durch den Hauseigentümer bei der zuständigen städtischen Steuerkaste gestellt werden. Sie sind voll- ständig auszufüllen und sowohl von dem Mieter als auch von dem Hauseigentümer bzw. Verwalter zu unterschreiben. Sozial- rentner, Kleinrentner, K r i e g e r h i n t e r b l i e b e n e und Kriegsbeschädigte, die eine Zusatzrente erhalten, und solche Personen, die lausend eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln beziehen, haben sich wie bisher wegen des Antragsformulars und der Bedürftigkeitsbescheinigunq an die Wohlfahrtsämter zu wenden, die Erwerbslosen an die Arbeitsämter. Für die anderen Personen sowie für gewerblich genutzte Gebäude oder Räume können die Vordrucke zu den Anttägen von den Steuerkassen abgeholt werden. Vordrucke zu Sammelanträgen(nur zweckmäßig, wenn Stundung für mehrere Mieter eines Hauses beantragt wird) werden ebenfalls von den Steuerkassen an die Hauseinentümer ausgegeben. Sämlliche Einzelanträge der Mieter müssen den Sammelanträgen beigefügt werden. Da zurzeit noch nicht feststeht, wie sich die Er- höhung der Mieten auf die Höhe der Hauszinssteuer auswirkt, empfiehlt es sich, die Anträge auf Stundung bei den Steuerkassen erst nach dem 1. April 1927 einzu- reichen. Die Einreichung bis zum Fälligkeitstag der Hauszins st euer(15. April 1927) genügt. Soweit Bedürftig- keitsbescheiniguugen der Wohlfahrtsstellen oder der Arbeitsämter cr- forderlich sind, wird den für eine Stundung in Frage kommenden Personen empfohlen, die Ausstellung der MiUellosigkeitsbcfcheini- gungen schon jetzt zu beantragen. Die übergroße Anzahl der Stun- dungsanträge kann es mit sich bringen, daß in der Bearbeitung eine Verzögerung eintritt. Hierdurch können aber irgendwelche Nachteil« oder Weiterungen sowohl für die Vermieter als auch für die Mieter nicht entstehen, denn bis zur Entscheidung über die Stundungs- antrüge werden wegen der Beträge, für die Stundung beantragt ist, weder Mahnungen noch Zwangsbeitreibungen eingeleitet. Soweit Stundungsanträge nicht gestellt sind, muß die Steuer an die Steuertasse bis zum 15. April 1927 abgeführt werden. Der Zeitraum, für welchen die Stundung gill, ist aus dem dem Haus- eigentümer erteilten Stundungsbescheid ersichtlich. Nach Ablauf dieser Frist sind die Anträge zu wiederholen. Di« Sozialistische Arbeiterjugend Groß-Serstn veranstaltet eine Morgen» feier unter dem Motio„(ins Leben hinein* am Sonntag, dem 3. April, vorm. 11 Uhr, im©rohen Schauspielhaus.
Lion Feuchtwanger , der erst vor wenigen Tagen den Funkhörern als Ethiker vorgestellt wurde, kam diesmal als Drama- tiker zu Gehör. Seine Nachdichtung aus dem indischen„Dasantosena* zeigte sich der Funkübertragung günstig. Denn dieses Spiel legt auch bei der Darstellung auf der Bühne keinen Wert aus Szenen- bilder. Und so verminderte ihr Fehlen das Verständnis bei der Funkllbertragung nicht. Die Aufführung von Grete Iacobsen, Ernst Karchow , Walter Frank , Artur Kraußneck und anderen tüchtigen Kräften getragen, verdiente allen Dank.— Auch die Nachmittags- Veranstaltungen zeugten von dem erfreulichen Willen, den Funk- Hörern Gutes zu bieten. Dem von tüchtigen Kräften bestrittenen Kammerkonzert ging eine halbe Stunde„chinesische Ethik* voran. Sehr anmutig wirkte die kleine Novelle„Der gelb« Rock*. Einen Vortragszyklus über die soziale Liebestätigkeit be- gann Helene Braun mit einer warmherzigen Einleitung. Dr. Johannes Radloß betonte in interessanten Ausführungen, daß die Musik in den verschiedensten Zeiten in engem Zusammen- hang mit Kultur und Politik gestanden und sie sogar bisweilen unmittelbar beeinflußt hat.— Auch Oberregierungsrat Dr. Engels Mitteilungen über das neue Angara, die ein anschauliches Bild des Landes skizzierten, paßten sich dem Rahmen der Rundsuntdar- bielungen gut an.
die Sraut oder die Stellung! Wie schlecht sind doch die Menschen im allgemeinen— und wie oft verkennen sie die besten Absichten in der schnödesten Weisel Besonders wenn ein Arbeitgeber sich einmal wahrhaft„väterlich* um das Wohl seiner Angestellten bemüht, lohnt man es ihm, ach so oft, mit schwärzestem Undank. Da war dieser Tage eine Verhandlung vor dem Kauf- mannsgericht. Der Kläger , ein junger Kaufmann, war von seinem Chef fristlos entlassen worden, weil er sich nicht auf dessen Wunsch von seiner Braut lossagen wollte.„Also entscheiden Sie sich: Entweder Sie geben den Verkehr mit dem Fräulein aus oder Sie verlassen Ihre Stellung!* Und da der Angestellte darauf beharrte, seine Privatoerhältnisse gingen dem Chef nichts an, forderte man ihm sofort die Geschäftsschlüssel ab, die cr auf Grund seiner Stellung bis dahin gehabt hatte.— In der Verhandlung bestritt der Herr Chef freilich, daß das als fristlose Entlastung anzusehen fei« er hätte dem Angestellten nur vom„unpassenden* Verkehr ab- bringen wollen, und da eine umfangreiche Zeugenvernehmung droht. versucht der Vorsitzende, unter allen Umständen einen Vergleich zu- stände zu bringen. Und das gibt lehrreiche Einblicke in die„Vcr- gleichspraxis*. Der beklagte Chef hatte seinen ehemaligen An- gestellten, der sofort bei der Konkurrenz eine Stellung gefunden halte, durch zum Teil sogar unrichtige Angaben über eine Vorstrafe des jungen Mannes aus dieser Stellung gebracht, er hatte auch durch die wahrheitswidrige Bemerkung auf dem Zeugnis:„Verläßt die Stellung auf eigenen Wunsch* seinem ehemaligen Angestellten den Bezug der Erwerbslosenunterstützung auf sechs Wochen unterbunden und gegen den Chef schweben sowohl Derleumdungs- wie Schaden- ersatzklage. Trotzdem hält der Borsitzende es für richtig, einen Ber - gleich vorzuschlagen, der den Angestellten verpflichtet, alle Klagen zurückzuziehen, auf jeden sonstigen Anspruch zu verzichten, wenn der Herr Chef ihm... ganze 3 0 Mark zahlt und ihm ein neues Zeugnis ausstellt, in dem auch seine einwandfreie Führung im Geschäft bescheinigt wird. Und dann wird die Verhandlung noch unterbrochen, damit Herr Schulz sich mit seinem Geschäftsführer darüber besprechen kann, ob das Geschäft wohl die Hergabe solcher Summe verttägt. Auf dem Korridor nimmt der Herr Chef sogleich die Gelegenheit wahr, seinen beiden Zeugen den Drehpunkt der Verhandlung klarzumachen. denn er hat sich entschlossen, auf den Vergleich nicht einzugehen, besonders, weil sein unverschämter Angestellter sogar 50 M. ver- langt, denn:„Was sind 30 M. für sechs Wochen der Existenz- losigkeit* meinte er wohl nicht mit Unrecht. — Also muß der Herr Vorsitzende doch in die Zeugenvernehmung eintreten. Nur eine Zeugin— eine Zeugin des beklagten Chefs— wird gehört. Erst auf ernstliches Zureden entschließt sie sich, die Vorgänge am Ent- lassungstag selbst zu schildern. Zeugen des Klägers werden nicht gehöxt. Schon zieht sich das Gericht zur Beratung zurück... und es ergeht ein Zwischenurteil.„Die Frag« der fristlosen Entlastung scheine nach den Aussagen der Zeugin nicht ganz geklärt. Iehen- falls habe sich der Kläger aber, wenn es eine fristlose Entlastung gewesen sei, einverstanden erklärt, denn er habe ja für die drei Tage seit der letzten Zahlung Lohn angenommen.— Bis die Strafanzeige des Chefs gegen„Unbekannt* wegen einer m seinem Betriebe zu der Zeit vorgekommenen Unregelmäßigkeit erledigt sei, solle er dem Angestellten ein interimistisches Zeugnis geben. Im übrigen sei die Sache vertagt, bis durch die Erledigung der Verleumdungs- und Schadenersatzklage sowie der Strafanzeige die Angelegenheit ge- nügend geklärt sei._ VNadenkoazerk der Schupo zu freiem Au tritt. Das Kommando der Schutzpolizei veranstaltet mit seinem 100 Mann starken Sinfonieorchester, dem gemischten Ebor der Schutzpolizei und dem Männerchor der Polizei- beamten, Eharlottenburg, in Stärke von 200 Sängern am Karfreitag, nachmittag» s Uhr, im Großen Schauspielhau», Karlstraße, ein Osterkonzert sär Kriegsbeschädigte, Kriegerhinterbliebene, Sozial- und Kleinrentner. Die Leitung de» Konzerts liegt in den Händen deS bewährten Kapellmeisters Kamills Hildebrand. Eintrittskarten werden an die sich ausweisenden Personen ab 1. April durch die WohlsahrtZstellcn bei den Bezirksämtern der Stadt Berlin und die Orgamsatwneu der Freie» WahisahrtSpfiege kostenlos verausgabt.
Keine Ermüdung der Hand, wenn man mit den Ly-Federn der ersten deutschen Stahlsedersabrik Heintze und Blanckertz, Berlin , schreibt. Ly-Federn gleiten leicht über das Papier. Sie werden sich schnell von der Vorttefflichkeit dieser Erfindung überzeugen. Die Ly 695 ist in allen Papiergeschäften zu haben.
Abteilung Dampfwäscherei erMiiL Osierwäsdie
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