Einzelbild herunterladen
 

Die Sonntagsruhe im Bäckergewerbe.

Eine der wichtigsten sozialpolitischen Maßnahmen."

"

Nach der Berordnung über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien" vom 23. November 1918( furz Bäcker- Vo.) darf an Sonn- und Festtagen in gewerblichen Bäckereien und Kon­titoreien nicht gearbeitet werden. Es dürfen nur nach 6 Uhr abends während einer Stunde Arbeiten vorgenommen werden, die zur Wiederaufnahme der Arbeit am folgenden Werktage not: wendig sind. Troßdem wurde, besonders in Konditoreibetrieben, das Berbot häufig durchbrochen und am Sonntagmorgen ungeniert ge­arbeitet, um jogenannte leicht verderbliche" are herzu stellen, obgleich jeder gute moderne Betrieb Einrichtungen hat, durch die solche am Bortage hergestellte Ware für den Sonntag tadellos frisch erhalten werden kann. Eine Reihe von Gerichten hat solche Bergehen straflos gelassen. Sie haben sich hierbei meist auf den § 105 c Abs. 1 3iffer 4 der Reichsgewerbeordnung berufen, der ,, Notstandsarbeiten" an Sonntagen freigibt.

Wirkliche Notstandsarbeiten sind selbstverständlich auch nach der Bäcker- Bo. erlaubt; eine regelmäßige Herstellung von feinen Kon ditoreiwaren jedoch als not standsarbeit" anzuerkennen, blieb deutschen Richtern vorbehalten. Solche Freisprüche wurden sogar von Oberlandesgerichten und selbst noch dann gefällt, nachdem das Reichsarbeitsministerium den gewerblichen Aufsichts­behörden durch Rundschreiben ausdrücklich bekanntgegeben hatte, daß der Notftandsparagraph der RGO. für die Herstellung der leichtver derblichen Ware nicht herangezogen werden fönne.

=

Im Berjahre hat dann aber der höchste preußische Gerichtshof, das Kammergericht, und fürzlich auch das Reichs. gericht, allen Auslegungsfünften anderer Gerichte einen Riegel vorgeschoben. Es ist in beiden Urteilen flipp und flar ausgesprochen und ausführlich begründet worden, daß die Vorausseßung des § 105 c 2bf. 1 3iffer 4 der RGD. bei regelmäßiger Herstellung auch leichtverderblicher Konditoreiware nicht gegeben sei. Bei der Ent scheidung müsse davon ausgegangen werden, daß die Bäcker- Bo. grundsäßlich völlige Sonntagsruhe vorsche und hiervon nur ganz wenige Ausnahmefälle zuläßt. Der Notstandsparagraph sei streng auszulegen; eine dehnende Auslegung, wie es andere Gerichte getan, fei nicht zulässig! Und schließlich sagt das Reichs­

gericht in feiner Urteilsbegründung wörtlich:

Dafür, daß eine möglichst strenge Durchführung der Sonn­fagsruhe gewollt war und die Ausnahmen auf das äußerste be­schränkt sein sollten, spricht auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Die Bäder- Bo. ist eine der wichtigsten jozial­politischen Maßnahmen, die der Rat der Voltsbeauf­tragten in Erfüllung seines im Aufruf vom 12. November 1918 gegebenen Berfprechens erlassen hat. Sie ist ein Arbeiterschutz­gesetz. Diese zwedrichtung, die schon in dem an 1. September 1918 dem Reichstag vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien zutage getreten ist, wurde noch dadurch verschärft, daß die in jenem Entwurf vorge­sehene vierstündige Arbeit an Sonn- und Festtagen gestrichen und grundsählich die volle Betriebsruhe für Sonn- und Festtage angeordnet wurde..."

Nach dieser Stellungnahme des Reichsgerichts, in der die Grund­sähe der Bäcker- Bo. wieder flargestellt wurden, darf man es wohl als ausgeschlossen halten, daß noch an irgendeiner Stelle der Irr tum" Plaß greifen fönnte, die Herstellung leichtverderblicher" Bare an Sonn- und Festtagen sei erlaubt. Es ist nicht nur Aufgabe der Bäder und Konditoren, sondern auch Aufgabe der organisierten Ar­beiterschaft im allgemeinen, mit darüber zu wachen, daß eine der ,, michtigften fozialpolitischen Maßnahmen" aufrecht erhalten wird. Die Bäckereiverordnung soll ein Schuh der Arbeitskraft fein, ihre Nichtbeachtung durch die rückständige Meisterschaft der Bäder- und Konditoreninnungen ist nichts weiter als eine Etappe im Kampfe der Realtion gegen den Arbeiterschutz im allgemeinen!

8014

ini an

Eine Verständigung mit der Reichsbahn.

Die vertragschließenden Organisationen der Eisenbahner haben fich gestern früh mit dem Reichsarbeitsminister. zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens in Verbindung gesetzt. Das Reichsarbeits­ministerium hat trotz starfer Inanspruchnahme in aller Eile Ber : handlungen anberaumt, die in der Arbeitszeit frage zu einer. vorläufigen Vereinbarung geführt haben.

Die Verhandlungen über die Lohnforderungen gehen weiter und werden hoffentlich noch im Laufe des Sonnabends beendigt.

Zohnvereinbarung im Berliner Baugewerbe.

Wie bereits mitgeteilt, waren die Lohnverhandlungen für das Berliner Baugewerbe abgebrochen worden, weil das zunächst voc­liegende Angebot der Unternehmer so überaus dürftig war, daß weitere Verhandlungen zwecklos erschienen. Nach internen Be­

ratungen der Unternehmer wurden die Verhandlungen am Mitt woch, dem 6. April fortgesetzt. In langwierigen Auseinander segungen, die sich besonders schwierig für das Tiefbaugewerbe ge­stalteten, fam folgende Bereinbarung zustande:

Der Stundenlohn aller am Vertrage beteiligten Gruppen erhöht sich mit Wirkung vom 6. April um 7 Pfennig, mit wirkung vom 28. September um weitere 3 Pfennig. Die Verhandlungskommission der Bauarbeiter hat beschloffen, den Mitgliedern die Annahme des Verhandlungsergebnisses zu empfehlen.

Neuer Schiedsspruch im Kraftdroschkengewerbe.

Der Schlichter von Groß- Berlin hatte den Deutschen Verkehrs­bund sowie die Kraftdroschkenbesiger zu Donnerstag nachmittag 3 Uhr noch einmal geladen, um eine Verständigung bezüglich der Berbindlichkeitserklärung herbeizuführen.

Dienstag ab, so daß es zu einer Verständigung nicht fam. Der Die Unternehmer lehnten den Vorschlag des Schlichters vom Echlichter lehnte aber auch die Verbindlichkeitserklärung des Schieds­spruches ab, segte eine neue Schlichtungskammer zusammen und fällte folgenden Schiedsspruch:

Der Festlohn für Kraftwagenführer beträgt bei einer Einnahme bis zu 10 m. 1,25 m., über 10-15 m. 1,50 M., über 15-20 m. 1,75 m., über 20-25 m. 2 M., über 25 m. 2,25 M. Der Satz von 25 Proz. der Einnahmen bleibt bestehen. Dieser Schiedsspruch hat Gültigkeit bis 1. Oftober 1927. Ertlärungsfrist der Parteien bis Dienstag. Die Kraftbroschfenbesiger lehnten es ab, sich dem Schiedsspruch von vornherein zu unterwerfen.

Für die Landarbeiter Mitteldeutschlands . Wie in zahlreichen anderen Teilen der deutschen Landwirtschaft ist auch in Mitteldeutschland ein seit Wochen währender Lohnstreit zu verzeichnen. Er führte dazu, daß am Mittwoch, dem 6. April, im Reichsarbeitsministerium ein Schiedsspruch gefällt wurde, der folgen­des besagt:

Die Spizenlöhne für Männer und Frauen merden um 1% Pfennig erhöht. Soweit der Freistaat Hessen in Frage tommit, soll die Erhöhung nur bei den Löhnen der Männer gelten. Alle übrigen Barlöhne erhöhen sich um denselben Prozent faz wie die Spikenlöhne. Die Erntezulage soll im Jahre 1927 in derselben Höhe mie 1926 gezahlt werden, und zwar 3 Bf. pro Stunde für 480 Arbeitsstunden. Die Erklärungsfrist über Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruches läuft am 19. April ab.

Die Mitglieder des Deutschen Landarbeiterverbandes werden sich in den nächsten Tagen mit dem Schiedsspruch beschäftigen. Soweit die Situation übersehen werden kann, hat der Schiedsspruch in den Reihen der Mitglieder des Deutschen Landarbeiterverbandes wenig Befriedigung ausgelöst.

,, Gemeinsamer Aufmarsch in Erfurt ."

besonderen Abzeichen, Karten ufm. während der Demonftration zu Dertaufen haben. In der Frage der Musikkapellen wurde vor­gefchlagen, zwei Berufsmujiferfapellen zu engagieren, und weiter wurde erwartet, daß die Musiker der Arbeitersportler und die Kapellen des Reichsbanners und der Roten Frontkämpfer an der Demonstration teilnehmen. Reichsbanner und Rote Front­fämpfer als Organisationen wurden nicht eingeladen. Be­sonders wurde betont, daß auf keinen Fall sich die Vorgänge vom Vorjahr wiederholen dürften, da damit für die Zukunft Demon­stationen der Gewerkschaften unmöglich gemacht würden. Fahnen sollen nur mie in jedem Jahre rote und solche von Gewerkschaften mitgeführt werden. Auf keinen Fall ist also die Demonstration ,, unter dem Drud der Massen" zustande gekommen, noch als eine gemeinsame der SPD., KPD . und der Gewerkschaften anzusehen.

-

-

Zur Breslauer Metallarbeiteraussperrung.

Bei den Verhandlungen über den Lohnstreit in der schlesischen Metallindustrie, in welchem von den Unternehmern bereits über 20 000 Arbeiter ausgesperrt worden sind, hatten die Ar­beitervertreter in den Verhandlungen darauf hingewiesen, daß infolge des deutsch - polnischen 3011triegs und der unglücklichen Berkehrsverhältnisse die Lebenstoften in dem früher verhältnis­mäßig billigen Schlesien jett höher sind als in den meisten anderen deutschen Wirtschaftsbezirfen. Die Unternehmer erklärten darauf, daß aus den gleichen Gründen auch die Produktions­bedingungen der Unternehmer verschlechtert worden sind. Demgegen­über betonen die Arbeiter, daß die Last einer verkehrten Wirtschafts­politit nicht allein von den Arbeitern in der Form von Lohn­türzungen getragen werden könne; außerdem sei zu berücksichtigen, daß der Lohnunterschied über die Sonderschädigung der schlesischen Betriebe noch hinausgeht.

Schiedsspruch für die Textilindustrie Südbayerns.

In dem Lohnfampf der füdbayerischen Textilindustrie wurde vom Landesschlichter folgender Schiedsspruch gefällt: Der Mantel­tarifvertrag vom Oftober 1925 bleibt mit Wirkung ab 1. April in Kraft. Gleichzeitig werden die Löhne um 7% Proz, ab 1. Oktober um Proz. erhöht. In Kraft bleibt gleichfalls das halbjährige Mehrarbeitszeitabkommen. Für die 49. bis 54. Ar­be it s ft unde ist ein Zuschlag von 20 Broz, ab 1. Juli der gesetz­liche Zuschlag auf den Stundenlohn zu bezahlen. Die Erklärungs­frist läuft bis 10. April."

Freie Gewerkschaftsjugend. Sente, Freitag, 7% Uhr, tagen die Gruppen: Hermannplay( Neukölln 2): Gruppenheim Jugendheim Sanderstr. 11, Ede Sobrechtstraße. Heimbesprechung und Diskussion: Wie bereiten wir uns fir eine mehrtägige Wanderung vor?" Oberschöneweide : Gruppenheim Jugend­webbing I: Gruppenheim Stadtbad Wedding, Gerichtstr. 65/69. Tagesbegeben­heim Laufener Str. 2( Roter Saal). Unser Geburtstag.( Bir werben.) heiten, Gedanken und Meinungsaustausch.

-

Nordring: Gruppenheim Jugend­heim Eberswalder Str. 10, Bimmer 12. Unsere Mark Brandenburg im Licht­bild. Zeppelinvlag( Webbing 3): Gruppenheim Städtisches Jugendheim Tu­riner Ede Geestraße. Vortrag: Unsere Forderungen zum Berufsausbildungs­gefez." Kreis Oberspree: Jugendheim Oberschöneweide, Laufener Str. 2. Gruppenveranstaltung mit besonderem Programm.

-

Jugendgruppe des 3b. Heute, Freitag, 7 Uhr: Südwest: Jugendheim Belle- Alliance- Str. 7/10. Wir gehen werben. Spandan: Jugendheim Linden. ufer 1. Lichtbildervortrag. Lichtenberg : Jugendheim Partaue 10. Borttag: Körperkultur"( Weigelt). Norbweft: Empfangsraum der Butab, Berftftr. 7, 2 Tr., Borbesprechung der im Bezirk Nordwest wohnenden Jugendmitglieder zum Zweck der Errichtung des Jugendbezirks Nordwest.

Unter dieser Aufschrift berichtete die Rote Fahne" am Sonntag von einem Beschluß der Jahresversammlung des Ortsausschusses Erfurt des ADGB. , am 1. Mai eine große gemeinsame Kundgebung Sonntag, 10. April, vormittags Uhr, bei kassuhn, Ert. Ede Donau­zu veranstalten. Hierzu wird uns berichtet:

Seit Jahren veranstaltete der Ortsausschuß des ADGB . am 1. Mai ein Demonstrationszug der Gewerkschaften, der sein Ende auf einem großen Plaz fand, wo vom Ortsausschuß bestimmte Redner zu den Demonstranten sprachen. Es wurde dabei immer so verfahren, daß auch ein oder zwei fommunistische Gewerkschafter zu Worte tamen, die aber keine Parteireden zu halten hatten, sondern im Sinne der alten Maiforderungen sprechen mußten. Die Parteien veranstalteten jedes Jahr am Nachmittag ihre eigenen Feiern. Es hat in den Vorjahren ab und zu fleine Reibereien gegeben, da die Kommunisten sich nicht stritte an die getroffenen Abmachungen hielten und im Vorjahre z. B. besondere Abzeichen verkauften.

Der Ortsausschuß, der sich aus 28 Anhängern der Amsterdamer Richtung und 17 Kommunisten zusammensetzt, hat auch dieses Jahr auf Vorschlag des Kartellausschusses beschlossen, einen Demonstrations­zug zu veranstalten. Besonders bemerkt wurde vom Borsigenden, daß die einzelnen Parteien und das zielte auf die PD.- teine

-

Zimmerer! Die Bezirksversammlungen find vom Freitag, 8., bis Sonntag, 10. April, abzuhalten, da am Montag Rahlstellenversammlung. Die Bezirks­versammlung des Bezirks 20( Neukölln) findet nicht am Montag, sondern am straße, statt. Zentralverband der Zimmerer, 8ahlstelle Berlin . Deutscher Bangewerksbund, Fachgruppe der Töpfer. Morgen, Sonnabend, vormittags 9 Uhr, im Gewerkschaftshaus, großer Gaal, Mitgliederversammlung. Bericht von den Lohnverhandlungen. Mitgliedsbuch legitimiert. Ohne dasselbe tein Zutritt. Bollzähliges Erscheinen erwartet Die Fachgruppenleitung.

Obleute der Maurer und Hilfsarbeiter Groß- Berlins! Die Obleuteverfamum lung der Maurer und Hilfsarbeiter nimmt morgen, Sonnabend, 9. April, zu dem Ergebnis der Lohnverhandlungen Stellung. Schriftliche Einladung iſt erfolgt. Um pünktliches Erscheinen wird dringend gebeten.

Die Sparkasse der Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten A.-G., Berlin , Wallstr. 65, ist täglich mit Ausnahme von Sonnabend von 9-3 Uhr und 4-6 Uhr, Sonnabends von 9-1 Uhr geöffnet. Berantwortlich für Politit: Victor Schiff; Wirtschaft: 6. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: Friebe. Chlorn: Feuilleton: St. S. Dier: Lotales Berlag: Vorwärts- Berlag, G. m. b. S., Berlin . Drud: Vorwärts- Buchbruceret und Sonstiges: Friz Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . und Berlagsanstalt Baul Ginger u Co., Berlin SW 68, Lindenstraße 3. Hierzu 3 Beilagen und Unterhaltung und Biffen".

WERTHEIM

Leipziger Str.

Königstraße

Messina- Apfelsinen

Amerik. Aepfel 30, 40 Pt.

Zitronen.

....

Dubend 40 Pf

Dubend

Blutorangen 75, 55, 45Pt. Bananen kanarische, Pid. 58Pf. Ananas frische, Pfund 98 Pf.

Rosenthaler Str. Moritzplatz

Kiste 100 850

u.150 Stck.

Spinat..... 3 Pfund 20 Pf. Blumenkohl Kopf von 15 Pf. an Salat... großer Kopi 15 Pr. Zwiebeln 2 Pfd. 25 Pf. Aegypter Malta- Kartoffeln 2Pid.35 Pt.

Kalifornische Aepfelto Kiste ca. 45 15 M

Auszug- Mehl 5- Pfund- Beutel 125 160

Weizenmehl Plund 23 Pt. Auszugmehl 25, 27, 30 Pt. Kartoffelmehl.Pfund 30 Pf.

.. LO

Maispuder Pfund 26 Pf. Weizenpuder Pfund 48 Pf. Mandeln suß und bitter 2.20

B

Sultaninen 54, 65, 80 Pr. Rosinen Pfund 60, 75Pf.

3.

Korinthen Pfund 54, 65 Pl. Zitronat..... Pfund 1.80 Orangeat.. Pfund 1M 1.20 Mandelio

400

Pfund 58PL

Hasen gestreift und ausgeworfen, Pfund 68 Pt.

Brat- u. Suppenhühner

( Wolgat Uhner), Pfund 1.15 an

Pfund von

Hirschblätter 85 Pf. an Frische Eier 10 Stück 75 Pf. an

Konserven

1/1 Dose

Jg.Brech- u.Schnittbohn. 55 Pt.

Haricots verts fein. 95 PL. Sellerie 50Pf Spinat 44Pt. Junge Karotten... 62 Pr Karotten 2 Kilo- Dose 72 PI. Rosenkohl 95 PL.

geschnitten

Junge Erbsen.... 68Pf.

1/2

Kaiserschoten D. 87PI.1.58 Junge Erbsen mittelfein

m. Karotten Dose 48Pf. 82 Pf.

mit

halbe Frucht

ohne

Abt.

Frische Blumen

( nur Leipziger Straße )

Stiefmütterchen. Staude 8 Pt. Wilder Wein starke Staude 65 Pt. Vergißmeinnicht u. Bellis 10 Pr. Efeu.... Topf 90 Pt. 1.90

Nelken u. Aurikeln Staude 25 Pf. Rhododendron, Tuja, Buxus

Obst, Gemüse, Fleisch und Fische werden nicht zugesandt.

Frisches Fleisch

Kalbskamm u. Brust.... Pfund 75 Pl. Kalbsnierenbraten... Pfund 85 Pj. Kalbskeule ganz u. geteilt.. ... Pfund 95 Pt. Schmorfleisch mit Knochen... Pfund 1 M Suppenfleisch Plund 80 Pt. Schweinebauch. Rücken, mit Beilage 88 Pf. Schweinekamm u. Blatt Pfund 95 P. Kaßler... 115 Liesen Pid. 80. Gehacktes Pjd. 75 Pj. Prima Ochsenfleisch, gefroren Suppenfleisch Pland 50 Pl. Kamm u. Brust....... Plund 55 P. Schmorfleisch mit Knochen... Pfund 60 PJ.

Fische

Pfund

Bratschollen........ Pfund 4 Pf. u. 10 Pt. Kabeljau ohne Kopf, ganze Fische... Pfund 12 p. Schellfische...

Grüne Heringe Lebende Karpfen

Prund 25 P

5 Pfund 35 Pl. Pfund 90 Pl. an Lebende Hechte...... Plund 90 Pt. 115 Lebende Schiele Pjund 145

11 Dose Gemischt. Gemüse fein 1.40 Rote Rüben( Pd 2.30) 50 PL Pflaumen Stein 75 Pf. Stein 1M Aprikosen 1/2 Dose 75 Pf. Reineclauden...... 1.10 Saure Kirschen o.Stein 1.50 Ananas Hawall, extra.. 1.55 in Holl. Kakao Marke Kamphuys Blech 160 Oelsardinen 4 Dos., hoch 72Pf Sandgebäck 4 Pld 25 Pf. Speiseschokolade 100 Gr. 27 Pf. Milchschokolade mit ganzen Haselnüssen, Tafel 100 Gramm 38Pf. fund von 225 Spezial- Mischung 20% Bohnenkaffee, Pfund 68PL 40% 1.12

aus Rind- und

Gulasch Schweinefleisch 1.35 Konfitüren, 2 Pfund- Eimer

dosen, ca. 1 Pfund

Ananas 1.65 Erdbeeren, Aprikosen, Himbeeren 1.45

Orangen 1.15 Pflaumen 1.10 Gebrannt. Kaffee eigene Rösterei

Tafel

Balkonkästen mit wildem Wein 675

bepflanzt. Meter

Hannov. Rotwurst Pfand 90 Pt.

Landleberwurst Pfund 1.10 Dampfwurst... Pfund 1.10 Speck fett, Pfd. 1.15 mager 1.30 Jagdwurst... Pfund 1.45 Schinkenwurst Pfund 1.45 Filetwurst.... Pfund 1.50 ( Braunschw. Mettwurst Art), Pfund 1.50

Bierwurst

Pfund 1,60

Leberwurst feine, Pfund 1.60 Schinkenspeck Pfund 1.65 Zervelat u. Salami

holsteinische, Pfund 1.70. Nußschinken ca. 2 Pfund Plund 1.85 Teewurst..... Pfund 1.90

Camembert vollfett... Schachtel 15 Pf.

Quadratkäse.. Pfund 32 PL. Holländer... Pfund 78Pf. Edamer... Pfund 78PL. Allgäuer Pfd. 62 vollfelt 98 Pf. Schweizer Pd 1.05 Pfd: 1.45

dän.

bayr.

Fettbücklinge

Flundern pomm. 28 Pf. 45 Pl. Sprott- Bücklinge Kiel . 40 Pr.

Tilsiter volliett, Pfd. 1.10 1.20 Speisetalg 1- Pfd.Paket 55 Pf. Margarine... Pfund 58 Pf. Tafelbutter Pfund 1.98 Dänische Butter Pfund 2. 10

Pfund 23 Pf. Seelachs in Stück., Pfd. 45 Pr. Dorschrogen.. Pfund 55 Pf.

Wein

Preise für Flasche ohne Glas

Nahewein

1.10 1.40

blum. Naturwein

1923 Langenlonsheimer Sonnenborn suffiger 1922 Briedeler Herzchen pikanter Mosel 1920 Ruppertsberger Reiterpfad Wachst. Hellmer 1.80 1922 Zeltinger Himmelreich pikant und fruchtig 1919 Rauenthaler Berg Wachst u. Orig.- Abf. m. Kork­brand Waldeck'sches Weingu 1921 Graacher Himmelreich Kellerei M. F. Richter feines Bukett

1921 Chât. La Fleur- Margaux eleganter Bordeaux

2M

2.50

2.90

2.40

1.80

2.75

4.25

an

Tarragona - Spezial rot, süß, vom Fa

Liter 1.40

1922 Ruppertsberger suffiger Pfalzwein, vom Faß, Liter 1.40

Muskateller Auslese würziger spanischer Dessertwein Deutschherrn- Likör( Karthäuser) Eicreme- Likör feine Qualität.