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beabsichtigt, das Gebäude mit Schmudanlagen zu umfäumen. Die I

Anstalt, um die fich Gen. Stadtrat Herbst verdient machte, wurde handelt es sich bagegen um Angehörige, bie infolge ihrer Ausbildung Parteinachrichten

am 31. März einer öffentlichen Besichtigung unterzogen. Bau und Anlage erforderten im Rahmen der vorgesehenen Mittel den Betrag von 117 000 M.

Aus den Bezirken.

15. Bezirk- Friedrichshain.

Die leßte Sigung der Bezirksversammlung hat glücklich ganze drei Punkte erledigt. Die Kommunisten haben plöglich ihr weites Herz für den Sportplagbau in der Lasterstraße ent bedt. Man erinnert sich, daß fie früher nicht dem Plan zustimmten. Stabtrat Genoffe Klodt erwiderte auf die Anfrage nach dem Fortschritt des Baues, daß der Magiftrat noch nicht endgültig über die Bewilligung der Mittel entschieden habe. Genoffe 3ohn unter strich diese Ausführungen und hob hervor, daß in Borjahre der Bezirk Friedrichshain 1,2 Bf. pro Kopf der Bevölkerung ausgeben fonnte, während Charlottenburg   20,9 Pf. zur Verfügung standen. Nach Abstrichen stehen dem Stadtamt für Leibesübungen heute 1054 000 Mart zur Verfügung. Genosse Theet fragte an, ob die Angriffe der Roten Fahne" auf die Säuglingsfürsorgeftelle Mirbachstraße den Tatsachen entspreche. Stadtrat Genoffe Klodt erflärte, daß nur die ungeheure Raumnot zutreffend sei. Beschwerden über das Personal lägen nicht vor. Für eine Krippe find 8000 Mart bewilligt, doch tönnen teine Räume beschafft werden. Zu einem weiteren Buntt der in der letzten Sizung zum vorzeitigen Schluß führte begründete Genosse Siegle noch mals feinen Abänderungsantrag zum Antrag der Deutschnationalen zur Erwerbslosenunterstügung, der nun folgenden Wortlaut hat: Die Bezirksversammlung molle beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, den Magistrat zu ersuchen, dahin zu wirken, daß allen Arbeitnehmern, die Beiträge zur Erwerbslosenfürsorge leisten, auch ein Rechtsanspruch auf selbständige Erwerbslosenunterstützung ga rantiert wird und damit die Bestimmungen in der Reichsverordnung über Erwerbslosenfürsorge(§ 3 und 7) in Wegfall fommen, wonach die Frage der Bedürftigkeit, Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit, Ausstand oder Aussperrung die Gewährung der Unterstützung in ungerechter Beife beeinträchtigt." Der Antrag Siegle fand An­nahme. Durch geschmacklose Ausführungen des Kommunisten Leo Ostrowski endete auch diese Sigung mit einem Tumult.

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19. Bezirk Pankow  .

In der am 30. März stattgefundenen Bezirksverfammlung wurde Genosse Löffler als Nachfolger für den zum Stadtrat ge­wählten Genoffen Gütig vom Borsigenden eingeführt. Eine erneute Anfrage der Fraktion nimmt Bezug auf die Berieselung des Guts: gartens in Blantenburg, der mitten in bewohnter Gegend und in der Nähe des Krankenhauses liegt, durch die Verpestung der Luft eine schwere gesundheitliche Gefahr bedeutet, aber von der Gutsver­maltung trog aller Beschwerden nicht eingestellt wird. Im weiteren Berlauf wurden Berbesserungen der Arbeitsbedingungen für die Rotstandsarbeiter beschlossen. Von unserem Redner wird darauf hingewiesen, daß es Pflicht jedes Arbeiters ist, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Die Versammlung nahm ein vorzeitiges Ende, weil die Tribüne in unverantwortlicher Weise die Ber­fammlung mit persönlichen Beleidigungen überschüttete. Die Kom munisten führten hier ein Schauspiel auf, das jeden Freund der Arbeiterbewegung mit tiefster Scham erfüllen muß. Diese Art der Interessenvertretung" ist nur zu sehr geeignet, Wasser auf die Mühlen der Gegner zu leiten.

Mieterschutz für den Erben.

Wer ist berechtigt, die Wohnung zu behalten?

Nach den Borschriften des bürgerlichen Rechts tann beim Tode des Mieters sowohl der Erbe als auch der Vermieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gefeßlichen oder der etwa ver­einbarten Frist fündigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, wie lange der Mietvertrag noch lief. Infolge des durch die wirtschaftlichen Umwälzungen eingetretenen Wohnungsmangels mußte u. a. auch das Kündigungsrecht des Bermieters zugunsten des Erben eingeschränkt werden, wie es im§ 19 des Mieterschutzgesetzes geschehen ist. Nach der genannten Gefeßesbestimmung fann nämlich der Bermieter dann nicht fündigen, wenn der Erbe des Mieters der Ehegatte oder ein volljähriger Berwandter bis zum zweiten Grade ist, der beim Tode des Mieters zu dessen Hausstand gehört hat.

Zwei Voraussetzungen müssen also erfüllt sein, wenn der Erbe dem Bermieter gegenüber berechtigt sein soll, die Wohnung des per­storbenen Mieters zu behalten. Der Erbe muß entweder der Ehe­gatte fein oder ein volljähriger Verwandter bis zum zweiten Grade. Sierunter fallen Kinder, Enfel, Großeltern und Geschwister des Mieters, nicht aber der Schwager oder die Schwägerin. Bei den Berwandten muß die Bo! ljährigteit( 21. Lebensjahr) oder die ihr gleichstehende Bolljährigkeitserklärung( zulässig mit Bollendung bes 18. Lebensjahres) bereits beim Lode des Mieters por­handen sein. Ein minderjähriger Berwandter der genannten Art würde also den Schutz des§ 19 nicht genießen, dagegen braucht bie hinterbliebene Ehefrau nicht volljährig zu sein. Weitere Voraus­Segung für den Mieterschuh ist, daß die genannten Erben beim Tode des Mieters zu dessen Hausstand gehört haben. Das gilt auch für die Ehefrau. Lebte diese also von ihrem Manne getrennt, oder umgekehrt der Ehemann von seiner verstorbenen Frau, falls diese etma ausnahmsweise Alleinmieterin war, so hat der überlebende Chogatte nicht das Recht, die Wohnung zu beziehen. Für die in Frage kommenden Verwandten wird eine Zugehörigkeit zum Haus. stande des Mieters dann nicht anzunehmen sein, wenn sie bereits wirtschaftliche Selbständigkeit erlangt hatten und weder die Wohnung

Berlin   6 68, Sindenstraße 3,

für Groß- Berlin

ftets an bas Bezirksjefretariat, 2. Hof, 2 Trep. rechts, zu richten.

Voranzeige.

mit dem Mieter teilten, noch im Haushalte ständig verpflegt wurden vorübergehend, wenn auch längere Zeit, von Hause abwesend sind, in bestimmten Zeitabschnitten aber zurückkehren und die wirtschaftliche infendungen für diese Rubrit find Selbständigkeit noch nicht erlangt haben, so dürfte ihre Zugehörig teit zum Hausstande zu bejahen sein. Der im§ 19 des Mieterschutz­gefeßes getroffenen, durchaus zu begrüßenden Regelung lag der Gedanke zugrunde, daß es sich in den meisten Fällen um die Bitwe, Eltern oder Kinder des Verstorbenen handelte und es einem Gebot fozialer Billigkeit entspricht, daß der Tod des bisherigen Wohnungs. inhabers für die Hinterbliebenen nicht den Berlust der Wohnung nach inhabers für die Hinterbliebenen nicht den Berlust der Wohnung nach fich zieht.

Wer Erbe ist, richtet sich nach bürgerlichem Rechte. Danach fann jemand gefeßlicher oder teftamentarischer Erbe sein. Gefeßliche Erben find z. B. die Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte des Erblaffers, ohne daß es eines besonderen Testamentes bedarf. Andererseits ist aber zu beachten, daß auch diese gefeßlichen Erben ben Mieterschuß nicht genießen, wenn fie z. B. auf die Erbschaft verzichtet haben oder erbunwürdig sind.(§ 2339 BGB.) Wie ist nun aber die Rechtslage, wenn der Erbe nicht zum Hausstand des Mieters ge­

Am Sonnabend, dem 9. April, abends 8 Uhr, spricht in den Schillerfälen, Biesdorf  , Königftraße, Stadtbaumeister, Friedrich Bromstrup über:

Städtebaugesetz und Siedler

Alle Einwohner von Biesdorf  , insbesondere alle Siedler, find dazu eingeladen. 122. Abteilung Biesdorf.  

hört hat? Sowohl der Erbe als auch der Vermieter fönnen fündigen. Infolge der Kündigung müssen aber die bereits benannten näheren Familienangehörigen nicht etwa die Wohnung räumen, sondern die Ründigung hat die Wirkung, daß die Familienangehörigen, trotzdem fie Nichterben sind, z. B. infolge Enterbung, in die Rechte und Pflichten des bisherigen Mieters eintreten. Es bleibt indessen jedem Familienangehörigen überlassen, dem Vermieter unverzüglich zu erflären, daß er das Mietverhältnis nicht fortsetzen wolle. Dann wird er aus dem neu gefchaffenen Mietverhältnis nicht berechtigt, aber auch nicht verpflichtet.

Die Rechtsstellung des nicht zum Hausstande gehörigen Erben gegenüber den zum Hausstande des Mieters gehörigen Nichterben ist im Absatz 3 des§ 19 festgelegt. Er fann von den Familienange hörigen die Herausgabe der Meteträume nur verlangen, wenn die Gründe vorliegen, unter denen der Bermieter auf Aufhebung bes Mietverhältnisses flagen fann. Solche Aufhebungs gründe wären hauptsächlich erhebliche Beläftigung des Erben oder erhebliche Vernachlässigung des Mietraumes durch einen Familien angehörigen, Mietrückstände für längere Zeit als zwei Monate sowie ein derartig dringendes Interesses des Erben an der Erlangung des Mietraumes, daß die Vorenthaltung eine fchwere Unbilligkeit für den Erben darstellen würde. Weiter fann auf die Aufhebungsgründe hier nicht eingegangen werden; bemerkt sei nur, daß ein dringendes Jntereffe im Sinne des Gefehes nicht vorliegt, wenn der Erbe den Mietraum lediglich zur Bergrößerung feines in demselben Gemeinde­bezirk liegenden Betriebes benötigt. Liegt teiner der genannten Aufhebungsgründe vor, so muß der Erbe den Familienangehörigen die Mieträume gegen eine vom Mieteinigungsamt festzusehende Ent­schädigung belaffen. Busammenfaffend fei nochmals folgendes festgestellt:

1. Beim Tode des Mieters sind die Ehefrau oder volljährige Familienangehörige vorhanden, die zum Hausstande gehören und Erben find; hier fann der Vermieter nicht fündigen, wohl aber bie Erben.

2. Die volljährigen Familienangehörigen find Nichterben, der Erbe gehört aber nicht zum Hausstande des Erblassers. Sowohl der Erbe als auch der Bermieter fönnen fündigen; die Kündigung bewirkt aber nicht die Aufhebung des Miet verhältnisses, sondern schafft ein neues Mietverhält nis zwischen dem Vermieter und den Familienangehörigen."

3. Weder der Vermieter noch der Erbe fündigen. Dann fann der Erbe nicht die Herausgabe der Mieträume von den Familien angehörigen verlangen, sondern muß ihnen den Besitz überlassen.

Notffandsarbeiten, in Lichtenberg  . Im Bereich des Bezirksamts Lichtenberg   werden als Notstandsarbeiten zurzeit Kanalbauten, Straßenbauten und Arbeiten auf den Spiel und Sportplägen durch­geführt. An Mitteln sind für diese Arbeiten, die sich bereits feit Mitte vergangenen Jahres im Bau befinden, r und 3 200 000 m. vorgesehen. Ende März 1927 betrug die burchschnittliche Zahl der mit Notstandsarbeiten beschäftigten Erwerbslofen 480. Hierin sind nicht einbegriffen die sogenannten Stammarbeiter, welche bei den jenigen Arbeiten, die durch Unternehmer ausgeführt werden, mit 15 Broz. der insgesamt beschäftigten Arbeiter zugelaffen find. I nach dem Umfang der Arbeiten werden Erwerbslose. bis Ende Juli d. J. beschäftigt werden.

Führungen durch Alt- Berlin. Der große Zuspruch, den die Führungen des Schriftstellers Georg Bamberger zu den ver­geffenen Winkeln des ältesten Berlin   hatten, veranlaßt die Beranstalter

das Bezirksamt Schöneberg  , diese Führungen fortzusetzen und auszubauen. Die nächste Führung findet am Sonntag, dem 10. April, statt. Treffpunkt 11 Uhr auf dem Spittelmarkt, Ausgang der Untergrundbahn. Teilnahme 50 Pf. Borverkauf: Buchhandlung Dobbertin  , hauptstr. 140.- Buchhand. lung am Bayerischen Blab 13.- Beot"( Nikolaische Buchhandlung), Rheinstr. 65. Posttarten und Photo­verlag, Berlin   C. 2, Boftftr. 12.

Jubiläum. Herr Bruno Gading, Grelnau- Faltenberg, bridle ant 1. April 1927 auf eine 25jährige Tätigkeit als erfter Expedient im Haufe der Firma Gebrüber Kroner, Cos- Werte, Berlin  - Danzig  - Sofia  , surüd.

Mifa

Schalsen 27

Deffentliche Kundgebung am Donnerstag, dem 14. April, abends 7% Uhr, in der neuen Welt", Hasenheide 108/113. Reichstagsabgeordneter Wilhelm Dittmann   und die 1917 zum Tode verurteilten, später begnadigten Marineangehörigen Beders aus Aachen   und Weber aus Rheine   i. W. sprechen über das Thema:

,, Die Marinerevolte im Weltkriege." Wir erfuchen die Parteigenoffen, bei ihren Dispofitionen auf Der Bezirksvorstand. diese Kundgebung Rüdficht zu nehmen.

2. Rreis Tiergarten. Achtung, Zeitungstommiffionsmitglieder! Sämtliche Mit. gliebez nehmen heute, Freitag, 8. April, 7% Uhr, im Gewerkschaftshaus, Engelufer 24/25, Saal 1, an der Bersammlung teil.

7. Kreis Charlottenburg  . Arbeiterwohlfahrt: Freitag, 8. April, 8 Uhr, im Jugendheim Rosinenfte. 4, 1 gr., Sigung aller in der Wohlfahrtspflege fätigen Genofsinnen und Genossen,

16. Areis Röpenid. Freitag, 8. April, 8 Uhr, in der Aula der Rörner- Schule, Lindenstraße, Bortrag ernster und heiterer Dichtungen von Friz Richard, Mitglied des Deutschen Theaters in Berlin  . Eintritt 40 B1.

Heute, Freitag, 8. April:

81. Abt. Friebenan. 8 Uhr bei Alabe, Handiernstr. 60/61, Funktionärsigung. Bollzähliges Erscheinen fämtlicher Funktionäre unbedingt erforderlich. 118. bt. Lichtenberg  . 8 Uhr bei Sarimann, Rosenfelder Ede grenenstraße, wichtige Funktionärsigung.

127. Abt. Sohenschönhausen. Die Genpffen treffen sich bereits um 7 Uhr vor der öffentlichen Bersammlung zu einer kurzen Besprechung in der Aula. Morgen, Sonnabend, 9. April:

1. Abt. 75 Uhr bei schiefing, Aderftr. 1, wichtige Funktionärsbung 25. Abt. 7 Uhr bei Kästner, Elbinger Str. 24, Sigung ber Bezirksführer und ber Betriebsvertrauensleute und sonstiger Funktionäre. Niemand darf fehlen.

$ 5. Abt. Alle Genofsinnen und Genossen werden aufgefordert, an der Werbe­feier der Sozialistischen Arbeiterjugend in der Schulaula Frankfurter Allee 37 teilzunehmen. Ratten find noch bei den Bezirtsführern und an der Raffe zu haben. Die Bezirksführer rechnen die Rarten im Laufe des Sonnabendnachmittag beim Genossen Adolf Biertel, Schreinerstr. 38, ab. 52. Abt. Charlottenburg  . 8 Uhr bei Bade, Raiserin- Augusta- Allee 52, Funk. tionärsizung. 74. Abt. Behlendorf  . Werbefeier der Sozialistischen Arbeiterjugend in der Oberrealschule Burggrafenstraße. Erscheinen aller Genoffinnen und Ge. noffen mit ihren Familienangehörigen und Bekannten unbedingt notwendig. 90. Abt. Rentölln, 7% Uhr im beallafino, Weichselstr. 8, Gigung des Ab. teilungsvorstandes und sämtlicher Funktionäre.

124. Abt. Wahlsdorf. 8 Uhr bei Breidau, Sönower Str. 49, wichtige Funk.

tionärsigung, Gämtliche Funktionäre müffen unbebingt erscheinen.

131. Abt. Niederschönhausen.  & Uhr im Lokal Alinbt, am Friedensplas, wich.

tige Funktionärsigung.

Frauenveranstaltungen.

9. Abt. Sonnabend, 9. April, 7 Uhr, im Artushof, Berleberger Straße 29, Seiterer Frauenabend. Gefang, Regitationen und Licht­bildervortrag: Die Wohlfahrtspflege." Gäste find herzlichst willfommen.

Arbeitsgemeinschaft der Kinderfreunde,

14. Areis Neukölln. Begen technischer Schwierigkeiten muß bie für heute, Freitag, angelegte Helferversammlung ausfallen. 17. Rreis Lichtenberg. Osterfahrt nach Uegdorf vom 14. Bis 18. april. A. gemeiner Treffpunkt: Stettiner Borortbahnhof, pünktlich nachmittags 5 Uhr. CPRTATOFELE FELIPITEUERUHIERE

69. Wht. Bilmersborf. Conntag, 10. April, Gefelliger Abend im Biftoriagarten, Wilhelmsaue 114/115. Mufit, Rabarett, Tang. Mit mirkende: Erna Klein, Räte Begner- Beifer, Then Maret, De, Fauft. Einlak 6 Uhr. Beginn 7 Uhr. Cintritt 75 Pf. einfchließlich Tanz. Bir bitten die Genofsinnen und Genossen, recht zahlreich mit ihren An gehörigen und Bekannten zu erscheinen.

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Jungfozialisten.

Gruppe Wedding- Gesundbrunnen: Heute, Freitag, 8. April. 8 Uhr, im Jugendheim des Bebigenheims, Am Brunnenplag, Eingang Orthstr. 10, Laden, Bortrag: Rationalisierung." Referent Alfred Rudat. Bünktliches Erscheinen ift unbedingt notwendig. Gäste find herzlichst eingeladen. Gruppe Mitte: Heute, Freitag, 8. April, 8 Uhr, in der Schule Gipsstr. 25a Ausfprache: Führer und Masse." Gäste willkommen. Gruppe Süben: Die Berliner   General­verfammlung findet nicht am Montag, 11., fondern am Montag, 25, April, ſtatt.

Sterbetafel der Groß- Berliner Partei- Organisation

12. Abt. Am Montag, 4. April, verstarb plöglich unfer langjähriger Ge­noffe, der Konsumlagerhalter Georg Ewald  , Beuffelstr. 55. Ehre feinem Andenken, Einäfcherung heute, Freitag, 8. April, nachmittags 3 Uhr, in Arematorium Gerichtstraße. Un recht zahlreiche Beteiligung wird gebeten.

181. Abt. Rieberschönhausen. Unsere Genoffin Schaper lt am Mittwoch, 6. April, verstorben. Wir werden ihr ein ehrenbes Andenken bewahren. Cin

äicherung am Sonnabend, 9. April, nachmittags 1 Uhr, im Krematorium Gericht. ftraße. Wir bitten die Geneffinnen und Genossen unt recht zahlreiche Be

teiligung.

Zanenhien- Palaft. Der rote Birat", die Iuftige Seeräuberei mit Red fa Rocque, die in der gesamten Preffe als die beste Filmgroteste ber Tegien Jahre bezeichnet worden ist, hat beim Publikum einen derartigen Erfolg gefunden, baß wir diesen Film um eine Woche verlängert haben. Jm Programm läuft Sonnenschein". gleichzeitig weiter die amüsante Nevuekomödie mit Bera Reynoles Sa der

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Wetterbericht der öffentlichen Wetterdienftfelle für Berlin   und Umgegend ( achbr. verb.). Meist trübe mit Regenfällen, ziemlich fühl, frische Binde aus Südwest bis West. Für Deutschland  : Bon Weft nach Olt fort wenig verändert. fchreitende Regenfälle, in Ostpreußen   etwas mild, sonst Temperaturen

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übergibt man nur bem Madweis des Deutschen Mufiterverbandes, Berlin  , Rom  mandantenstr. 63/64 Dönhoff 3277-78 Geschäftszelt 9-5, Sonntags 10-2 Uhr. Auf Wunsch: Bertreterbefuch.

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