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mertlos find, glänzend gerechtfertigt. Und was tut die Stadt im Schöneberger Falle? Ursprünglich waren dort 93 Heftar Dauer­tolonien vorgesehen, dann wurden es 71 Hektar und heute sind es nur noch 60 Heftar, obgleich gerade in Schöneberg   die öffentlichen Freiflächen nur 4,5 Proz. der Bezirksfläche ausmachen und das bei einer Bevölkerungsdichtigkeit von rund 500 Personen je Hettar. Nun will man die lehte Lunge auch noch beseitigen und die Stadt Schöne­ berg   durch die neu zu errichtenden Häufer immer näher an die qualmende Bahn heranbringen. Warum sucht man sich zur Linderung der Wohnungsnot feine der vielen Freiflächen in Dahlem  , Behlen dorf, Köpenick   und vielen anderen Borprten aus, die absolut öde da liegen? Müssen es denn immer und wieder Laubenkolonien sein? Bozu ist denn ein Reichsfleingartengefeß gefchaffen worden, menn man es einfach nicht beachtet und dadurch immer mehr Erbitterung unter den Betroffenen anhäuft? Man sollte in erster Linie einmal zwangsläufig alle Baulüden in Berlin   zubauen und würde erstaunt fein, wieviel Kilometer weniger an neuen Straßen zu errichten und wieviel Taufend Kleingärtner weniger zu vertreiben wären. Dann würde dieser sogenannte Wasserkopf Berlin   auch nicht ins Unendliche wachsen, sondern eine planvolle Entwicklung nehmen.

Darum Hände weg von den Laubenkolonien! Sie find Lungen der Großstadt, ihre Bernichtung bedeutet Sauerstoffmangel der engen Wohnviertel und dadurch höhere Ausgaben für Krankenhäuser, Tuberkulofefürsorge, Kinderheime und dergleichen.

Die Hochbahn in städtischem Besih. Gestern fand die Generalversammlung der Hochbahngesellschaft statt, die nun auch formell den Uebergang der Hochbahn in den Besitz der Stadt beschloß. Eine kleine Gruppe von Aktionären versuchte noch durch Opposition die Aufmert­famfeit auf fich zu lenten und Vorteile für die Dividendenjäger zu erreichen, es ftellte sich jedoch nach längerer Aussprache heraus, daß fie in verfchwindender Minderheit waren, Nachdem die Bilanz und die Abschlußrechnung genehmigt und der Verwaltung Entlastung ertelit war, erfolgten die Neuwahlen zum Aufsichtsrat, wobei der Vertreter der Deutschen Bant, Geheimrat Steinthal, nicht mehr wiedergewählt wurde. Die Hochbahn ist also fraft Gesetzes und entsprechend Generalversammlungsbeschluffes ein rein tom­munales Unternehmen.

Sonderzüge zu Ostern.

Mehrtagefahrten nach Hamburg   und nach dem Riesengebirge  .

Dun

Der sechzehnjährige Mörder.

Zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Jugendgericht Oranienburg   verurteilte geffern den fechzehn-! fein, die Familie Dobrint zu besuchen, die er noch von Bromberg  jährigen Karl Ernst Müller wegen dreifachen Mordes und versuchten her fannte Raubes zu zehn Jahren Gefängnis...

Der fechzehnjährige Mörder ist somit zur gesetzlich zulässigen Höchst ftra fe verurteilt worden. Es waren zehn Jahre für jeden Mord angefeßt, jedoch konnte nur auf eine Gesamtstrafe von zehn Jahren erkannt werden. In der Urteilsbegründung brachte der Vorsitzende fein Bedauern zum Ausdruck, daß das Jugendgerichtsgefeh die Ber hängung einer höheren Strafe nicht gestatte: zehn Jahre seien feine genügende Sühne für dieses graufige Berbrechen. Bon Sühne fprad) auch der Staatsanwalt: Er äußerte die Hoffnung, daß die strenge Zucht des Gefängnisses den Angeklagten zur Einkehr bringen würde; Mensch ba, ein wenig über sein Alter entwickelter, nicht unintelligenter er widersprach einer Zuertennung mildernder Umstände. Der junge Sechzehnjähriger, saß da verstockt, verschlossen und troßig. Blays umränderie trübe Augen, die sich nur bei der Erwähnung seiner Mutter mit Tränen füllten, hoben fich aus einem mißfarbenen Ge­ficht wie fragend zum Staatsanwalt, als dieser ihm die faltblütige Ermordung der drei Menschen vorwarf. Bis zum legten Augenblick blieb er tros aller Ermahnungen des Borfizenden bei der Behaup tung, die er bereits anderthalb Stunden nach der Tat durch den Förster aufgestellt hatte: er habe seine drei Opfer erstochen

aus Furcht, daß man ihn bei der Polizei anzeigen und in die Fürsorgeanstalt zurückbringen werde. Das Gericht hat diefer Darstellung des Angeklagten nicht ges glaubt; vieles sprach tatsächlich dagegen, manches dafür. Für die Beurteilung des Sechzehnjährigen und seiner Tat ist es nicht ohne Bedeutung, ob es sich hier um einen talt blütigen morb ober einen Totschlag im Affett gehandelt hat: der graus fige Erfolg des Verbrechens bleibt aber in beiden Fällen derselbe. Die Frage, wie es möglich wurde, fann aber nur aus dem Lebens lauf des Angeklagten beantwortet werden die Antwort führt in das Seelenleben des Pubertätsalters und in die Probleme der Jugend- und Fürsorgeerziehung hinein. Die Tat des Sechzehnjährigen ist nur als Pubertätsverbrechen zu verstehen.

Nach dem Tode des Baters und nach dem Berlassen Deutsch­polens waren Mutter und Sohn von Ort zu Ort gewandert. Das unftete Leben, die fehlende Hand des Vaters, die Affenliebe" der Mutter wurden dem Jungen zum Berhängnis. Seine Kinder? rant­heiten machten ihn zum Sorgenfind. Zweimal lebte die Mutter bei Bauern, wo sie in Stellung war; der Junge wurde hier schwer misbanbelt. Als er später zweimal von der Mutter wegen feiner schwachen Lunge bei Bauern untergebracht wurde, entlief er ihnen, als sie ihn zu landwirtschaftlichen Arbeiten anhalten wollten, und fehrie zu Fuß zur Mutter zurüd. Der Dreizehnjährige lebte dann mit der Mutter in Stargard  . Nach der Schulzeit verfällt er in eine schwere Entwicklungstrife: er liegt monatelang im Bett, feine einzige Leftüre find Detektiv und Räuber­geschichten. Selbstverfaßte Gedichte und Erzählungen, die die ideen.

Die Reichsbahndirektion Berlin   beabsichtigt, bei ausreichender Befezung zu Ostern je etnen Sonderzug nach Hamburg   und nach dem tiefengebirge mit 33% Prez. Fahrpreisermäßigung verfehren zu laffen. Nach Hamburg   ist eine zweitägige Fahrt geplant. Der Sonderzug verkehrt am 1. Feiertag, morgens 7.10 Uhr, von Berlin   Lehrter Bahnhof   und trifft mittags 12.07 Uhr in Ham burg ein. Die Rückfahrt erfolgt am 2. Feiertag von Hamburg  7.18 Uhr nachmittags, die Ankunft in Berlin   12.35 nachts. Die Fahriarte 4. Klaffe nach Hamburg   und zurüd kostet 12,80 mt. Gleichzeitig mit den Fahrkarten fönnen Sujahtarten zu ermäßigten Breifen für ein Mittagessen, Stadtrundfahrt durch Hamburg  ( 4,50 m), für eine lebernachtung einschl. Frühstück( 5,50 mt. oberStargarder Zeitung" abbruckt, züchten in ihm Größenwahn 4,60 Mt.) und für die Hafenrundfahrt und Besichtigung des 21 000­Tonnen- Dampfers Hamburg  "( 1,50 Mt.) gelöst werden. Die Bu faßtarten werden während der Hinfahrt gegen Gutscheine umge­taujcht Die Fahrtarten und Zufagfarten werden in Berlin   bei der Fahrkartenausgabe Lehrter Bahnhof   und den Reifebureaus Bots bamer Bahnhof, Bahnhof Friedrichstraße  , Kaufhaus des Westens und Unter den Linden 57/58 verfauft. Der Sonderzug nach dem Riefengebirge fährt bereits am Gründonnerstag, abends 11.30 Uhr und zwar vom Bahnhof Friedrichstraße ab. Die Rück­fahrt des Sonderzuges erfolgt am 2. Feiertag nachmittags, die An­funft in Berlin   um Mitternacht. Für diesen Zug merden Fahr farten 3. und 4. Klasse nach Hirschberg, Oberschreiberhau und Krummhübel   ausgegeben. Die Fahrpreise betragen nach Hirschberg 3. Klasse 19,20 m., 4. Klasse 12,80 mt., nach Oberschreiberhau  21,40 m. unb 14,20 Mt., nach Krummhübel   21,60 mt. und 15 Mt. Die Fahrkarten für diesen Sonderzug merden nur von der Fahr fartenausgabe Friedrichstraße ausgegeben. Für beide Sonderzüge beginnt der Fahrkartenverkauf am Montag, dem 11. April b. 3.

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Wie die Reichsbahndirektion Berlin   mitteilt, sind für die Gel= tungsdauer der Sonntagsrückfahrkarten neue Tarifs bestimmungen erlassen worden. Demnach fann zu Ostern die Hin­fahrt bereits vom Gründonnerstag ab mittags 12 Uhr angetreten werden. Die Rückfahrt fann erfolgen am Karfreitag, am Sonn­abend nur bis 9 Uhr morgens, am Ostersonntag und-montag, femie am darauffolgenden Dienstag bis 9 Uhr morgens. Am Ofter sonnabend kann die Rückfahrt also nicht mehr während des ganzen Tages erfolgen.

Ferienheim- Genossenschaft Naturfreunde".

Der unermüdlichen Arbeit der Ferienheim Benoffen fchaft e. G. m. b. S., Thüringen  , ist es gelungen, taufende Hand und Kopfarbeiter aller Berufe mit ihren Angehörigen während ihres Urlaubes in den schönen Heimen der Genossenschaft unterzubringen. Die Heime sind auf Grund der gesammelten Er­fahrungen ausgebaut und den Bedürfnissen des einzelnen im Rahmen des Möglichen angepakt. Wie in den zurückliegenden Jahren, so stehen auch für die nächste Zeit die Heime bereit, die Erholungsbedürftigen aufzunehmen. Nachstehend aufgeführte Heime merden von der Genossenschaft bewirtschaftet: Genossenschaftsferien heim Friedrich roda. 50 Zimmer, 100 Betten, 450 Meter See­höhe, am Ausgang des Kurortes Friedrichroda  . Herrliche Ausflüge ohne Anstrengungen: Spießberg, Heuberg, Kühles Tal usw. Winter Sport, Rodelbahn, Stigelände, große Wiele für Kinder. Ferienheim Stutenhaus a. Adlersberg i. Thüringen  . 40 3immer, 90 Betten, 780 Meter Seehöhe, größeres Anwesen; allein gelegen, Spazier gänge im herrlichsten Wald nach allen Seiten. Ausflüge nach Ober­ hof  , Schmide, Suhl  , Beffertal. Wintersportplag, Stigelände, große Biefe für Kinder. Eigene Quellwasserleitung. Ferienheim Mul­denhaus, Bautenkranz i. 23. 650 Meter Seehöhe. Bon riesigen Waldungen des Erzgebirges und Vogtlandes umgeben. Gefündeste Lage. Ideales Wintersportgelände. höchfte Sprungschanze in nächster Nähe. Ferienheim Eisenhammer  . Schöner Laub und Nadelwald, die Dübener Heide, die sich stundenweit erstreckt. Bequeme Baldwege. Großer Teich für Badegelegenheit. Große Biefe. Ferienheim Steigerhaus b. Saalfeld Thüringen. i Eine halbe Stunde von der Stadt entfernt Herriiche Wälder, Aus­flüge nach dem Schwarzatal, Schwarzburg   usw. und nach dem oberen Saatetal. Neben diesen Ferienheimen stehen sechs Wan derheime für Touristen zur Verfügung. Die Preisberechnung für Aufenthalt und Berpflegung ist durchaus dem Einkommen der arbeitenden Bevölkerung angepaßt. Aufnahmegebühr in die Ge: noffenfchaft: Eintrittsgelb 1,50 Me, Geschäftsanteil 15 ml., Erinne rungsbeitrag laufend pro Quartal und Mitglied 50 Bf. Jezt ist es an der Zeit, an die Erwerbung der Mitgliedschaft zu denten, wenn in der kommenden Saison Anspruch auf Aufnahme in den Heimen erhoben wird. Nähere Auskunft( Rückporto erbeten) durch die Ge fchäftsstelle: Bilh. Grothe, Berlin   D112, Weichselstr. 10.

Eine Führung ungewöhnlicher Art durch Alt- Berfin findet am Sonn­tag, dem 10. April, durch Dr. Franz Redever tatt, und zwar eine Besichtigung der St. Detrifiturmipibe, der Schlagbaje, der Seiligengetitta pelle une des ehen auses. Treffpuntt 10 Uhr Spittelmarkt, Untergrundbahn. Teilnehmerfarten 1 M. an Drt tmb Stelle.

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Die Abenteuerleftüre hat ihm den Kopf verwirrt. Als er zu Pfingsten seine Tanie in Berlin- Schöneberg   befucht, fagt er thr: Bas Joil ich benn arbeiten, da wäre ich doch schön bumm. Du mußt boch aber irgendeinen Beruf haben. ,, Es gibt ja fp viele reiche Leute, die tann man ja berauben. Sie werden sich aber doch zur Wehr sehen." Da sticht man sie einfach nieder." Also damals hatte er sich bereits mit solchen Gedanken getragen. Nach feiner Rückkehr nach Stargard   nimmt sich das Provinzfürsorge. amt feiner an Er wird zur Begutachtung in eine Jrrenanstalt gebracht, hier für gefund erklärt und trotz seines eigenen Wider spruchs und bes ber Mutter der Fürsorgeanstalt Johanneshaus in Belgard   überwielen. Sieben Tage nach feiner Ankunft verläßt er zusammen mit einem Kameraden die An­ftalt und fährt nach Stargard   zur Mutter. Diefe gibt ihm 30 Mart und schickt ihn nach Berlin   zur Tanie. Hier bleibt er einige Tage, fauft fich die Taschenlampe in Form einer Pistole, das Jagdmeffer und einen Revolver und erflärt der Tante, er fahre nach Stettin  . Da soll ihm plößlich der Gedante gekommen

Eine noble" Firma.

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Müllers Laufbahn gibt die Lösung zu der Frage, wie er zu diesem furchtbaren Verbrechen fommen fonnte, fie liefert aber aud) erneut einen schlagenden Beweis dafür, wie sehr an jungen Leuten im Entwicklungsalter gefündigt wird, wenn man feinen Ein­gang zu ihrem Seelenleben findet. Und wie im Falle des Sommerfelder Verbrechens erhebt sich auch hier die Frage, ob es ratsam erscheint, ohne vorausgegangene pädagogische Diagnose junge Leute in offene Fürsorgeanstalten zu steden. Der Fall des fünfzehnjährigen Müller follie erneut eine Mahnung fei, mit immer größerer Sorgfalt und größerem Berständnis sich der Jugend­lichen im Entwidlungsalter anzunehmen.

Der Freitod eines Jugendlichen.

Die Mutter sagt: Gott sei Dank, daß er tot ist."

Eine Mutter flagt: Die Nachbarin hatte ihr ein schlimmes Wort an den Kopf geschleudert: fie trage die Schuld an dem Tod ihres Sohnes. Der Sechzehnjährige hatte sich das Leben genommen Der Vater vertritt sie breitspurig vor Gericht als Neben­fläger; die Tochter ist Zeugin. Es ist mie eine Berschwörung gegen den toten Jungen: Bater, Mutter, Schwester fie fanden fein gutes Wort für ihn.

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Sie verteidigen fich: Er sei von flein   auf einem unfeligen Wandertrieb verfallen gewefen. Ein schlimmer Psychopath, sei er balb acht Tage, balb fechs Wochen weg gewesen; habe die Eltern bestohlen; selbst der Arzt habe gejagt, daß aus ihm nichts werden merbe; beshalb fel er in die Fürsorgeanstalt gekommen. Und als er sich das Leben genommen hatte, fam die Mutter zu dem Arbeit­geber ihres Jungen und jagte: Gott sei Dant, daß er tot st. Er hat so wie so nichts getaugt. Hat er Sie denn nicht be= stohlen? Er hätte das bestimmt getan, wenn er länger gelebt hätte. Der Arbeitgeber, der fremde Mensch, fiel damals über die Mutter her: Die Eltern feien schlecht mit dem Jungen umgegangen, sie hätten ihn verstoßen, lind vor dem Gericht verteidigen die Arbeit­geber mit einer Stimme, die vor innerer Erregung zittert, den Toten gegen die eigenen Eltern, der eine fagt: er beschäftige feit zwanzig Jahren Hausdiener; einen so ordentlichen, charaktervollen, fleißigen und ehrlichen Hausdiener, wie dieser Junge es war, habe er nie gehabt und würde ihn auch nie mehr finden. Und der Gärtner, bei dem der Knabe zwei Jahre gelernt hatte, meinte, es sei ein selten bescheidener, sparsamer, guter und anhänglicher Junge gewesen. Nur habe man ihn immer traurig und niedergebrüdt ge­fehen. Wenn er Briefe von zu Hause erhalten habe. ba rannen ihm die Tränen über die Wangen, Was ist denn los, Junge?"" ch. Vater hat geschrieben; bie traurigen häuslichen Verhältniffe." Was gibt es nur zu Hause?"" Das tann ich nicht sagen." Und ein anderes Mal, als man ihn nach dem Grund feiner Tränen gefragt habe, fagte er: Ich bin zu Hause gewesen, da hat die Mutter die Tür geöffnet, hat gefragt: Was wollen Sie?" lind als ich sagte: Erkennst du mich denn nicht, ich bin es, dein Sohn, da hat sie die Tür zugeschlagen. Ich fann es nicht länger ertragen; wenn es so weiter geht, nehme ich mir das Leben. " Aber. Junge, bu bist schon so groß, du mußt doch ohne Mutter auskommen fönnen, bu befonders, da man bich schon vom neunten Lebensjahre fchlecht behandelt." Rein, ich fann nicht, ich sehne mich nad ber Mutter. Und 14 Tage später hat er sich erschossen. Alles gelegen," fagt der Bater, er hat stets gelogen. Wieso fönnen Sie fagen, daß wir ihn perftohen haben?"" Ja, wenn eine Mutter fagt, Gott sei Dant, der Junge ist tot. Und dann wurde das ja allgemein gesprochen." Der Richter findet, daß der Wahrheitsbeweis für die Schuld der Mutter am Tode des Jungen nicht geführt sei. Die Be flagte sei zu verurteilen, da diese Beleidigung jedoch als Antwort auf die von der Mutter ausgesprochene Beleidigung zu betrachten fei, so müffe von einer Strafe abgesehen werden. Bater. Mutter und Tochter verteffen selbstgefällig den Gerichtssaal. Sie find am Tode des Jungen unschuldig... ganz unschuldig. Man fah es aber dem Vater an, er hat seinen psychopathischen Jungen nicht richtig zu behandeln gewußt. Und wieviele Bäter verstehen das gleich ihm nicht?

ging. Die Boft hat einen Schaben pon über 600 m. Staatsanwalt­fchaftsrat Gyfae führte in feiner Anklagerede folgendes aus: Wäh rend so viele Arbeiter, die ehrlich und treu sind, heute auf Arbeit warten, hat die Postbehörde einen fünfmal wegen Diebstahls und zweimal wegen anderer Verbrechen bestraften Menschen eingestellt." Er beantragte wegen Unterschlagung amilicher Gelder und Unter­drückung von Briefschaften insgesamt ein Jahr drei Monate Ge­fängnis. Das Urteil erging auf ein Jahr drei Monate Gefängnis und drei Jahre Chrverlust.

Ein recht eigenartiger Borfell hat sich fürzlich in einem Blusen und Kleiderkonfettionshaus im Südwesten der Stadt abgespielt. Dort war einer der drei Firmeninhaber auf den Gedanken gekommen, daß Arbeiterinnen Blusen und Röcke stehlen. Der Verdacht wurde eines Tages durch eine anonyme An­stehlen. Der Verdacht wurde eines Tages durch eine anonyme An zeige bekräftigt, und um Gewißheit zu haben, wurde beschlossen, bei sämtlichen Arbeiterinnen einer Abteilung Hausfuchung abzuhalten. Die Kriminalpolizei des Reviers in der Kommandantenstraße murde verständigt und entsandte am nächsten Tage zwei Kriminalbeamte in die Geschäftsräume ber Doppel- Selbstmordverfuch im Schillerpark. Firma. Um 3 Uhr erschienen die Beamten. Um aber feinen Arbeits­verfuft zu haben, fießen die Chefs die Arbeiterinnen erst noch bis 11hr abends Ueberstunden machen. Dann wurden sämtliche frbeiterinnen nach der Polizeimache gebracht. Zwei Kriminalbeamte und der jüngste Chef fuhren dann mit in die Wohnungen der Arbeiterinnen. Nachts um 11 Uhr war man mit der ersten Haussuchung fertig. Dann ging die zweite Fahrt los. Bier Arbeiterinnen mußten aber noch zurückbleiben, Drei von diesen wohnten in Berlin  , die vierte in Köpenick  . Bei den drei Arbeiterinnen wurde nachts noch Hausfuchung abgehalten. Die pierte Arbei= terin mußte die Nacht auf der Polizeima che ver bringen. Am anderen Morgen wurde fie, ohne daß ihre Wohnung burchsucht worden war, entlassen. Entweder war bem Chef der Weg nach Köpenick   zu weit oder, und das ist das Wahrscheinliche, er hatte genug von den Haussuchungen. Das Ergebnis dieses Feldzugs gegen die Arbeiterinnen war nämlich gleich Null. Die einzige Feststellung, die bei dieser Arbeit ge nacht wurde, war, daß die verschwundenen Blusen und dergleichen garnicht gestohlen waren. Der eine Chef hatte nämlich eine Bouffade im Geschäft, und die war reichlich beschenkt worden. Da nun aber die anderen Chefs von den Geschenken nichts wußten und die Geschenke als Ausgang nicht gebucht wurden, fo entstanden jene Differenzen, mit denen man ehrbare und anständige Arbeiterinnen in den Berdacht des Diebstahls brachte und sie auch noch hochnot peinlichen Berhören ausfepte. Wer wird die Arbeiterinnen nun für eie erlittene Unbill entschädigen?

Ein Liebespaar, ber 25 Jahre alte Kaufmann Richard L. und eine 22jährige Stenotypistin Charlotte R., beide aus Herms dorf, beschlossen, aus dem Leben zu scheiden, um dem Jammer ein Ende zu machen. Heute morgen fuhren die Berzweifelten zur gewohnten Zeit nach Berlin  . Statt jedoch ins Geschäft zu gehen, begaben sie sich vom Stettiner Bahnhof nach den Rehbergen unb dem Schillerpart hinaus, Hier tranfen fic, auf einer Bant figend, Lnjol. Als jedoch die äßende Flüssigkeit zu wirken begann, änderten sie ihren Entschluß und eilten nach dem Birchow- Kranken­haus. Der junge Mann fonnte, nachdem ihm der Magen aus­gepumpt worden mer, die Anstalt sofort wieder verlassen, bes Mädchen scheint etwas mehr gelitten zu haben und mußte noch im Krankenhause bleiben.

Siebenmal vorbestraft und trotzdem Pofthelfer.

Bor dem Potsdamer Schöffengericht fand eine Ber handlung statt, die der Reichspost nicht gerade zur Ehre gereicht. Wegen Amtsunter logung mußte fich der 26jäh rige Postaushelfer Rudoff Spenft aus Saarmund   verant worten. Der Angeklagte ist nicht weniger als fiebenmal por bestraft. Auch ist zweimal auf Ehrveriuit gegen ihn erkannt marden, Trpg dieser Borstrafen gelang es ihm, bei der Boft anay tommen. Er wurde in aller Form vereidigt und der Boftagentur Saarmund als Bosthelfer überwiesen. Die Boft hatte den Bod zum Gärtner gefekt, Die Bandbevöfferung übergab dem S., der hie Briefbestellung ausführte, Geldanweisungen zur Beiterbeförderung mit. Bon diesen Geldern unterschlug der Angeklagte größere Be träge, auch eignete er fich Nachnahmebriefe an, vernichtete die Zahl­farten und zog die Betrage für sich ein. Diese Wirtschaft dauerte monatelang, bis der Posthelfer am 31. Januar d. 3. auf und dapon­

Backbusch aus der Haft entlaffen.

Der Kaufmann Baul Hackbusch, der im Januar auf dem Finanze amt Neukölln eine Bergmeiftungstat begangen hat, indem er feinen 14jährigen Sohn erschos, angeblich, irdem er ein Attentat auf einen Finanzbeamten geplant hatte, und der infolgedessen wegen Mordes und Mordversuches verhaftet worden war, wurde gestern dem Untersuchungsrichter beim Landgericht II, Landgerichsrat Schünemann, zu einem mündlichen Haftprüfungs perfahren vorgeführt. Rechtsanwalt Dr. Arthur Brandt   beantragte Meb.- Rat Dr. Dyrenfurth erklärt hätte, daß es sich um eine Lat die Aufheburg der Haft, da der hinzugezogene Sachverständige,

Forman

einfachstes mittel gegen Schnupfen wirkt frappant!