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Aufklärung der Munitionsfunde.

Patronenhülsen und Leuchtpatronen.

Zum Plakpatronenfund im Keller des Hauses Friedrich­straße 236, der tatsächlich, wie wir schon gestern berichteten, an die Firma Walter Hirsch vermietet ist, erfahren wir noch folgen­des: Die Firma Hirsch hat zum 1. April ihren in der Friedrich ftraße 16 gelegenen Werkzeughandel verkauft. Ihren Lagerfeller in der Friedrichstraße 236 aber hat sie behalten, und sie befaßte sich in der letzten Zeit hauptsächlich mit dem Engroshandel von Schrottmaterial. In diesen Tagen tam die Firma H. mit einer Potsdamer Reichswehrformation in Berbindung, die ihr einen Posten von etwa 500 000 unbrauchbar gewordenen Bichpatronen ( abgeschossenen Hülsen) verkaufte. Die betreffende Reichs­wehrstelle verpackte diese Patronen nun unverantwortlicherweise in Kisten mit der Aufschrift: Borsicht! Scharfe Munition!" Das führte zu der Vermutung, daß im Keller tatsächlich scharfe Munition lagere. Nach dem Eingreifen der Abteilung la des Polizeipräsidiums hat tie Firma H. ihre Belege vorgewiesen, die durchaus in Ordnung waren. Die Firma glaubte vollkommen einwandfrei zu verfahren, da sie die Verhandlungen mit Offizieren in Reichswehruniform ge­führt hatte. Tatsächlich aber bestehen Bestimmungen, nach denen der Verkauf von unbrauchbarem Heeeresmaterial nicht auf direktem Wege an einen beliebigen Althändler, sondern über eine von der Reichswehr festgesetzte Stelle zu erfolgen hat. Wahrscheinlich lag bei der Potsdamer Dienststelle die Absicht vor, durch den Verkauf ber Blakpatronen die Regimentstaffe aufzufrischen.

Der Räuberstudent im Hotel Esplanadz.

Auch einer vom Bund Oberland ".

auch irgendwelche Behörden dahinter gesteckt haben müssen, die dem W. auch eine Anstellung verschafft hatten. Als sein Onkel ihm das Ultimatum stellte: Entweder ernstes Studium oder Berweigerung weiterer Unterstüßung, brach er mit dem Onkel und begab sich nach München , wo er als Mitglied des Bundes Oberland feine politische Betätigung fortjent.

Eine in mancher Hinsicht bemerkenswerte Gerichtsverhandlung| erfuhr man nicht. Nur soviel wurde bekannt. daß antiyelnend fand heute morgen vor dem Schöffengericht Berlin- Mitte unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Arndt statt. Zunächst der Täter und seine Lat: En 21jähriger Student begeht mit dem Revolver in der Hand einen Raubüberfall auf einen Hotelgast im Esplanade". Dann die Prozeßführung: Alles, was geeignet gewesen wäre, das abenteuerliche Leben dieses rechtsradikalen Jüng­lings zu enthüllen, wurde sorgsam verschwiegen. Schließlich das Monaten Untersuchungshaft. Mild und dem Fall entsprechend. Nun Urteil: ein Jahr, zwei Monate Gefängnis unter Anrechnung von sechs Monaten Untersuchungshaft. Mild und dem Fall entsprechend. Nun zum Täter und seiner Tat selbst:

Am 5. Oftober vorigen Jahres hatte der Fabritbefizer 3. ge­heiratet und beabsichtigte, am nächsten Tage seine Hochzeitsreise an­zutreten. Soeben hatte er um 12 Uhr fein Zimmer betreten, als an die Tür geklopft wurde. Im nächsten Augenblid stand schon ein junger Mensch vor ihm, forderte von ihm mit vorgestrecktem Revolver unter dem Ausruf hände hoch" fein Geld. Während 3. zögerte, der Forderung nachzukommen, sagte seine Frau vom Toilettetisch aus: Schämen Sie sich, wir befinden uns auf der Hochzeitsreise. Als der Räuber nun die Waffe gegen die Frau richtete und auch sie auf Die friminalpolizeilichen Ermittlungen in der Leucht forderte, die Hände hochzuheben, benutzte 3. die Gelegenheit, den patronen Angelegenheit, haben bisher noch zu feinem Räuber ans Handgelenk zu fassen und ihm den Revolver zu ent positiven Ergebnis geführt. Vor allen Dingen kam es darauf an, reißen. Der davoneilende Uebeltäter, dem er noch eine Kugel nach­den Absender, einen Hamburger Spediteur, der die sandte, wurde im Vestibül verhaftet. Der Angeklagte Ehrhardt W., sandte, wurde im Vestibül verhaftet. Der Angeklagte Ehrhardt W., Sendung von 60 Risten mit je 1000 Stück Leuchtpatronen per ein erblich schwer belasteter, schwächlicher junger Mensch, der, wie Auto Laftzug nach Berlin fandte und bei der Spediteurfirma er selbst von sich sagte, den ganzen Karl May beherrschte, war schon Schluride auf Lager gab, zu ermitteln. Die Feststellungen nach dieser als Gymnasiast vaterländischen Berbänden in die Hände gefallen und Richtung haben überraschenderweise ergeben, daß der als Absender so widmete er sich in Breslau anstatt se nem Studium aftiver natio­angegebene Spediteur in Hamburg überhaupt nicht be so widmete er sich in Breslau anstatt se nem Studium aktiver natio­fannt ist. Die ganze Anegelegenheit läßt auf eine Art Eins ponnalistischer Tätigkeit. Welcher Art diese Tätigkeit war, geschäft" wie sie in letzter Zeit mehrfach die Deffentlichkeit be­schäftigten, schließen.

Er will ins Zuchthaus.

Um seine Gegnerin auch hineinzubringen! Vor dem Schwurgericht des Landgerichts III wurde ein ganz außergewöhnlicher Meineidsprozeß verhandelt. Das Besondere an diesem Prozeß liegt darin, daß sich der eine Angeklagte, der Bäckermeister Ahr aus Bernau , selbst des Meineides bezichtigt und mit Aufbietung aller Energie seine Schuld nachzu­weisen sucht, um also ins Buchthaus zu kommen. Dabei tommt es

Freidenker- Genossen!

Heute abend ist Wahl in allen Bezirken. Die Kommunisten erstreben die Herrschaft in eurer Drganisation, um die Kassen des Feuerbestattungsbundes für ihre Parteizwede dienstbar zu machen. Barteigenossen, die Mitglieder des Bundes für Freibenker tum und Feuerbestattung sind, dürfen heute Abend den Bezirks­bersammlungen nicht fernbleiben, sondern müssen

ihm sehr darauf an, auch seine Gegnerin, eine. Frau Dhlerich, Sozialdemokratisch wählen!

mit ins 3uchthaus zu bringen.

Er beschuldigt sie, ihn zu einem Meineide in ihrem Interesse an gestiftet zu haben. Das weitere Merkwürdige an diesem Prozeß ist, daß sich zwei Parteien auf der Zeugenbank gegenüber befinden. Die eine Gruppe schwört nacheinander Tatsachen, die von der anderen Gruppe ebenso entschieden unter Eid entgegengesett dargestellt werden. Die ganze Beweisaufnahme drehte fich schließlich auch um die Nachprüfung der Glaubwürdigkeit der Gruppe der Ent- und Be­lastungszeugen. Bei den eingehenden Befragungen traten allent halben Widersprüche zutage. Frau Ohlerich wurde viel Schlechtes nachgesagt, und es wurde behauptet, daß sie Leute, die sie als Zeugen für verschiedene von ihr geführte Prozesse gebraucht habe, im Testament als Erben einzufeßen pflege, wenn sie sie nicht mehr benötige, stoße sie das Testament um. Zeugen, die Gewissens bedenken haben, etwas unwahres auszusagen, würden beschimpft und müßten geliehenes Geld sofort zurückzahlen. Staatsanwalt. schaftsrat Dr. Leffer beantragte, es als erwiefen anzusehen, daß Ahr falsch geschworen habe und diesen wegen Meineides zu 1 Jahr 3 Monaten Buchthaus, Frau Ohlerich wegen Anstiftung zum Meineide zu Jahren Zuchthaus zu verurteilen und gegen die Angeklagten außerdem auf 5 Jahre Ehrverlust zu erkennen. Angesichts dieses hohen Strafantrages bat Justizrat Hirsch um eine Pause, damit er nochmals mit Ahr Rücksprache nehmen fönne. Nach erfolgter Besprechung erklärte er, daß Ahr bei seiner Selbst­bezichtigung des Meineides verbleibe und daß er sein Gewissen er­leichtern wolle. Der Berteidiger bat, die Reue des Angeklagten zu berücksichtigen, ihm eine mildere Strafe und Bewährungsfrist zu geben. Rechtsanwalt Dr. Mendel verwies als Verteidiger der Frau Ohlerich auf die zahlreichen Widersprüche in der Beweisauf­nahme. Das Bild sei so unklar und die Motive des Ahr für sein Geständnis" seien höchst undurchsichtig. Anscheinend handele es sich um ein Rachefomplott gegen die verhaßte Frau. Der Verteidiger erinnerte an einen Ausspruch des gegenwärtigen Schwurgerichtsvor fizenden Landgerichtsdirektor Bombe, anläßlich des Freispruchs im Schmachtenhagener Mordprozeß: Es sei besser, einen Schuldigen laufen zu lassen, als einen Unschuldigen zu verurteilen. Das Schwur­gericht III verurteilte den Bäckermeister Emil Ahr aus Bernau wegen Meineides zu 1 Jahr Zuchthaus und 3 Jahren Ehrverlust, Frau Berta Ohlerich wegen Anftiftung zum Meineide zu 3 Jahren 3uchthaus und 5 Jahren Ehr

verlust.

Ein Einbrecher bei Strausberg erschossen.

Billeneinbrecher machten seit einem halben Jahr die Gegend von Wald- Siewersdorf unsicher. An mehreren Stellen wurde wiederholt eingebrochen, jo auch bei dem Rittergutsbesiger Rohr, der dort ein Landhaus bewohnt. Hier erbeuteten die unbekannten Ber­brecher in der Nacht zum 31. März für 6 000 mart Gilberzeug. In der Nacht zum 21. April famen sie wieder. Mit einer Leiter ver­suchten sie, in ein Zimmer des Obergeschosses einzusteigen. Bevor ihnen das gelang, kam ein Wächter auf seinem Rundgang heran. Einer der Einbrecher, der auf der Leiter stand, schoß sofort von oben herab auf ihn, aber ohne zu treffen. Der Wächter erwiderte das Feuer und traf den Angreifer so schwer, daß er von der Leiter herunterfiel und tot liegen blieb. Die beiden anderen ergriffen die Flucht und entfamen, obwohl ihnen der Wächter einige Schüsse nach fandte. Ausweispapiere, die man bei dem Erschossenen fand, lauteten, wie die Ermittlungen ergaben, offenbar auf einen falschen Namen Die Berliner Kriminalpolizei stieß bei ihren Nachforschungen auf einen 46 Jahre alten Walter Krentel aus der Strausberger Straße, der am 20. April mit dem Rad aus Berlin weggefahren und seitdem verschwunden war. Als diefer Krenkel wurde dann auch der Tote festgestellt. Die beiden Spießgefellen des Erschossenen sind noch nicht ermittelt.

Der ewige Nackttanz- Unternehmer.

Mit geradezu fanatischem Eifer widmet sich ein schon oft ge. nannter Siegismund Kohnte der Aufgabe, Leuten, die trog der cerlängerten Polizeiftunde noch nicht nach Hause gehen wollen, Attrattionen" zu bieten. Sein Spezialgebiet ist der Madt. tanz. Trotzdem ihm im Laufe eines halben Jahres die Polizei feinen Betrieb" wohl ein Duhend mal schloß, eröffnete er ihn anermüdlich immer wieder an anderer Stelle. Die Beamten des Sonderdezernats, die ihn ständia beobachteten, hatten festgestellt, raß er neuerdings in einem Hotel" in der Luisenstraße ein neues Unternehmen eröffnet hatte. Diesmal hatte er sogar den Spanner­Dienst selbst übernommen, weil seine früheren Angestellten diesen hochwichtigen Posten nicht mit genügendem Eifer verfahen. Leider hatte er noch mehr Pech als sie. Er wurde auf seinem Beobach

tungsposten im gegenüberliegenden Hausflur ertappt und mußte persönlich der Aushebung seiner Vergnügungsstätte" beiwohnen. Die anwesenden 18 Gäste, alles Herren aus der Provinz, mußten zur Feststellung ihrer Personalien den Weg zur Wache antreten. Berlin die Stadt der Tierquälerei?

Der Deutsche Tierschutzverein zu Berlin ( gegründet 1841) hielt fürzlich seine 87. Hauptversammlung ab. Aus dem Tätigkeitsbericht des Borstandes für 1926 entnehmen wir folgendes: Der Verein unterhält drei vom Polizeipräsidium bestätigte Tierschuin­fpeftoren und verfolgte im Jahre 1926 1910 Tierquäle­reien, eine 3iffer, wie sie in feinem anderen Tierschutzverein des In- und Auslandes zu verzeichnen ist. Es handelt sich hierbei in 868 Fällen um Quälereien von Pferden, in 712 Fällen um Miß­handlungen von Hunden, 238 von Razen, 45 von Vögeln und 38 gegen andere Tiere. Von diesen Quälereien konnten 95 Fälle durch strenge Berwarnung erledigt werden, 1618 mußten jedoch wegen ihrer Schwere den zuständigen Behörden zur Bestrafung, übergeben werden. Auf dem Städtischen Vieh­und Schlachthof" wurde gegen mehrere Viehtreiber eingeschritten. Der Verein unterhält die beiden Anstalten Tierheim zu Lank­wiß, Dessauer Straße 21, und Tierhort, Berlin D., Schidler­ftraße 4. Der Eingang an Hunden betrug 20 172, an Ragen 7621. Außerdem eine große Zahl Haustiere, Affen, Papageien, Kanarien- und Waldvögel. Durch die Uebernahme des Hundefanges, zu dem sich der Verein auf das viele Drängen der tierliebenden Bewohner Berlins und im Interesse des Tier­schußes gezwungen sah, erwächst dem Tierhort viel erger, schwere Arbeit und unzählige andere Unannehmlichkeiten. Zu letteren ge­hören in erster Linie die vom Magistrat jeden Sonnabend und Mittwoch in der Woche stattfindenden Auktionen, der von den polizeilichen Fangbeamten in unserem Tierhort abgelieferten und dort verpflegten Hunde, da der von seinem Besizer bis zum vierten Tage nicht ausgelöste und gefeßlich als Fundja che an­gesehen wird und deshalb als folche öffentlich und meistbietend ver­steigert werden muß. Es ist dem Tierschutz bisher noch nicht ge­lungen, Wandel in dieser Angelegenheit zu schaffen, trojdem beim Ministerium des Innern in Gemeinschaft mit dem Berband der Tierschutzvereine Berlins und dem Ausschuß für Hundefragen ein­gehende Beratungen wiederholt stattgefunden haben. Eisenbahners Tod.

In der Nähe des Bahnhofes Erfner ereignete sich in der Nacht vom Donnerstag zum Freitag gegen 42 Uhr ein schwerer Unfall. Der Reservelokomotivführer Willi Maschtow, der in Köpenick wohnt, wurde beim Ueberschreiten der Geleise am Bahn­damm 12 von einem Güterzug überfahren und auf der Stelle getötet. Die Leiche wurde beschlagnahmt.

Dann begab er sich nach Berlin , mietete sich, in der Hoffnung auf eine Anstellung bei der Ufa , in einem Hotel ein, ließ auch seinen Freund und dessen Frau aus München zu sich kommen und hatte schließlich nach drei Wochen 250 Mart Schulden gemacht. 3u stolz, sich an seinen Onkel oder an seinen Vater zu wenden, da er ihnen in seinem überspannten Geltungsbedürfnis seine Selb­ständigkeit beweisen wollte, beschloß er den Raubüberfall im Hotel Esplanade. Er mietete sich daselbst ein Zimmer und wählte sich den 3. als Opfer.

Der Gerichtsarzt Dr. Bürger charakterisierte den Angeklagten als phantastischen Psychopathen. Der Staatsanwalt beantragte wegen versuchten schweren Raubes und unbefugten Waffenbefizes eine Gefängnisstrafe von 1 Jahr 2 Monaten. Rechts anwalt Dr. Straub machte für seinen Klienten den Umstand geltend, daß er ursprünglich seinen Raubüberfall mit einer Füllfeder in Form einer Pistole begehen wollte. Er habe also auch nicht die 2bficht gehabt, von der Schußwaffe ernstlich Gebrauch zu machen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu der eingangs genannten Strafe. In der Urteilsbegründung geißelte der Borsitzende das unverantwortliche Treiben der Vaterländi­schen Verbände, die solche jungen Leute zu ihren 3weden mißbrauchen. Der Fall selbst beweist allerdings wieder ein mal, wozu unter Umständen nationale Jünglinge sich hinreißen laffen.

Explosion in einer Pulvermühle.

Neustadt a. d. Aisch, 29. April. ( WTB.) In der Nacht zum Freitag ist in der Pulvermühle der Firma Georg Schorr u. Co. eine Explosion des Aluminiumftaubes erfolgt. Der größte Teil des Werkes ist zerstört, das Dach abge­riffen und weit fortgeschleudert worden, sämtliche Fenster zer­frümmert. Zwei im Betrieb befindliche Männer fonnten sich noch vor der Explosion retten. Die Feuerwehr mußte sich auf die Rettung der Nachbargebäude beschränken.

Bilderdiebstahl im Moskauer Museum.

Das Museum für die schönen Künste in Moskau befizt, bekanntlich eine Unmenge Gemälde von unschäzbarem Wert. In der Nacht zum Freitag find aus diesem Museum fünffeiner wertvollsten Gemälde gestohlen worden, und zwar Rembrands Christus", Tizians Ecce homo", Cor. reggios ,, Heilige Familie", der Heilige Johannes" von Carlo Dolci und Leiden Christi " von Pisano. Der Wert der ge­stohlenen Gemälde beträgt weit über eine Million Goldmart. Bon den Tätern fehlt jede Spur. Die Gemälde sind, da sie welt­befannt, so gut wie unverfäuflich. Auffällig ist es, daß sich ausschließlich um Bilder mit religiösen Dar ftellungen handelt.

Die Gasbetriebsgesellschaft gegen den Schiedsspruch. Für die Arbeiter der Gasbetriebsgesellschaft war vom Schlich­tungsausschuß am 20. April ein Schiedsspruch gefällt worden, der genau wie der Schiedsspruch für die städtischen Gas- und Wasser­arbeiter von der ersten Lohnwoche im April 5 Pf. Lohnerhöhung und von der ersten Lohnwoche im Oktober weitere 3 Pf. vorsah. Die Erklärungsfrist war auf Montag, den 25. April, festgesetzt worden. Während die Arbeiter dem Schiedsspruch zugestimmt worden. haben, hat die Gas betriebsgesellschaft jedoch überhaupt feine Ertlärung abgegeben, was nach den juristischen Ge­pflogenheiten der Ablehnung des Schiedsspruches gleich­tommt. Dieses Verhalten ist nicht nur eine grobe Ungehörigkeit, sondern geradezu eine Herausforderung der Beleg schaft, die, wenn die Arbeiter genau so unverständig wären wie die Direktion, zu den schwersten Komplikationen führen tönnte. Der Gemeinde und Staatsarbeiterverband hat im Auf­trage der Belegschaft beschlossen, beim Schlichter die Verbind. Tichteitserklärung des Schiedsspruches zu bean. tragen. Der Vorsitzende des Schlichtungsausschusses hatte beim Fällen des Schiedsspruches ausdrücklich erklärt, daß er außerstande sei, für die Gasbetriebsgesellschaft einen anderen Schiedsspruch zu fällen als für die städtischen Werke. Auch die Arbeiter der Gas­betriebsgesellschaft sind nicht in der Lage und auch nicht gewillt, fich mit weniger zu begnügen als den Arbeitern der städtischen Werke zuerkannt worden ist. Es ist kaum zu bezweifeln, daß der Schlichter diesem Versteckspiel der Gasbetriebsgesellschaft ein Ende macht. Die Hochbahner lehnen den Schiedsspruch ab Urabstimmung morgen Sonnabend.

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In der Bockbrauerei" fand gestern abend eine sehr start be­suchte Bollversammlung des Verkehrspersonals und des technischen Personals der Berliner Hoch- und Untergrundbahn statt.

Knobel vom Verkehrsbund berichtete über die Lohnverhand­lungen, die sich infolge der Unnachgiebigkeit des Arbeitgeber.

Eine folgenschwere Spirituserplosion trug fich heute vormittag in der Wohnung des Drehers Adolf Köppen heute vormittag in der Wohnung des Drehers Adolf Köppen in der Chriftinenstraße 23 zu. R. mar mit Bolierarbeiten beschäfverbandes ziemlich schwierig gestalteten. An der Forderung einer in der Christinenstraße 23 zu. K. war mit Bolierarbeiten beschäf tigt, wozu er Spiritus verwandte. Die Flüssigkeit, die sich in einem Rocher befand, explodierte plöglich. K. fonnte sich nicht mehr recht­zeitig in Sicherheit bringen; es wurden ihm beide Hände schwer verstümmelt. Der Verunglückte fand im Krankenhaus Aufnahme.

Feuer in der Technischen Hochschule. Durch Kurzschluß in einem Isolator entstand heute früh gegen 45 Uhr in der Technischen hochschule in Charlottenburg Feuer. Die Feuerwehr Die Feuerwehr löschte den Brand nach furzer Zeit. Trokdem ist durch das Schmo­ren einiger Kabel erheblicher Schaden entstanden.

Geschäftliche Mitteilungen.

Nach Regen folat Sonnenschein und es hat den Anschein, als ob wir jeg endlich Sommer bekommen. Es wird daher die höchste Reit, fich für einen schönen neuen Comm chut zu intereffieren, der unbedingt zu einer sommerlichen Kle dung gehört. Die Anschaffung des Sutes wird Ihnen bei der Firma Geschw . Gutmann, Brinzenstr 81( am Morinplay) sehr le cht gemacht. Sie finden Taufende von Hüten in den ver chiebensten Farben und Formen. Hinzu fommt noch, daß auch die Größen der Kopfweiten io fortier: am Lager vorhanden sind. daß von der fleinsten Ropfgröße bis zur stärksten Frisur Süte vaffen Was jeder Frau angenehm fein wird zu erfahren, ist, daß die Preise sehr billig find, und wir verweisen auf das Infernt in der heutigen Au lage

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allgemeinen Lohnerhöhung um 10 Bf. mußte festgehalten werden. Man sei bemüht gewesen, dem Ziele der einheitlichen Lohn. regelung für alle Berliner Bertehrsbetriebe näherzukommen. Da es zu teiner Verständigung tam, mußte der Schlichtungsausschuß eine Entscheidung treffen. Es wurde der be. Pannte Schiedsspruch gefällt, monach die Lohnfäße ein Jahr lang Geltung haben sollen. Für männliches Personal über 24 Jahre würden im ersten halben Jahr fünf, im zweiten halben Jahr weitere drei Pfennige, unter 24 Jahre vier und drei Pfennige Lohnzulage gezahlt. Die Zulage für weibliches Personal entspräche der Er­höhung der Löhne für männliches Bersonal unter 24 Jahren. Ferner soll die Kinderzulage um einen Pfennig erhöht werden. Der Redner gab schließlich bekannt, daß die Funktionäre in einer vorher­gehenden Sigung beschlossen haben, eine Urabstimmung über den Schiedsspruch herbeizuführen. Es sei darum not­wendig, daß alle Kräfte für die Organisation nuzbar gemacht werden.

Nach längerer, zuweilen erregter Aussprache wurde der Schiedsspruch wegen seiner Unzulänglichkeit gegen eine Stimme abgelehnt und entsprechend dem Borschlag der Funktionäre die Urabstimmung beschlossen. Diese findet morgen, Sonn­abend, in allen Betrieben der Hoch- und Untergrundbahn statt. Der Ausgang der Abstimmung wird für alle weiteren Maßnahmen der Organisation bestimmend sein. Für die Ablehnung des Schieds. Spruches ist fagungsgemäß eine Dreiviertelmehrheit erforderlich. Eine fommunistische Entschließung, in welcher u. a. ber

Zur Maikundgebung des arbeitenden Berlin mußt Du Sonntag mit ag

1 Uhr im Luftgarten sein!