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Nr. 230+44. Jahrgang

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2. Beilage des Vorwärts Dienstag, 17. Mai 1927

Kampf ums Brot der Industrie.

Diktatorischer Kohlenwucher. Anschlag auf die gesetzliche Kohlenwirtschaft.

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Es war zu erwarten, daß die Zechenherren an der Ruhr ihren Campf um die Erhöhung der Kohlenpreise mit dem schwersten Geschütz führen, und daß sie bei dem jezt schon einhelligen Wider stand der Deffentlichkeit ihren Kampf mit den schärfsten Drud mitteln durchzusehen suchen. Noch war die Deffentlichkeit bisher im Zweifel, ob die Front der Kohlenindustrie eine einheitliche sein

wird.

Die Einheitsfront der Kohlenherren. Nicht ganz flar war es, ob auch die Staatsbergwerke hinter den Preiserhöhungsanträgen stehen, unbefannt war die Stellung der Braunfohlenindustrie, die noch vor kurzem für Mittel- und Ostdeutschland erklären ließ, daß eine Preiserhöhung nicht ins Auge gefaßt sei. Ebenso lagen auch für die Steinkohlen­gebiete außerhalb des Ruhrgebiets noch keine Mel­bungen darüber vor, ob diese Gebiete sich den Preiserhöhungsan­trägen der Ruhr anschließen werden. Aber wie auf dem Gebiet der Sozialpolitik die Schwerindustrie aller Schichten einen. reaktionären Block bildet, so scheinen auch die Kohlenindustriellen aller Art und aller Gebiete einhellig der furzsichtigen Anschauung zu sein, durch eine allgemeine Breiserhöhungsmelle die einmaligen Konjunktur gewinne der letzten Monate auf alle 3eit stabilisieren zu fönnen. Dem Ruhrfohlensyndikat und seinem Preiserhöhungsan­trag haben sich Niedersachsen ( Ibbenbüren ) und das Aachener Stein. fohlengebiet angeschlossen. Sie fordern ebenfalls eine Preiserhöhung non 7% Proz. Ebenso haben das Mitteldeutsche und das Ostelbische Brauntohlensyndikat Breisprogramme den gesetzlichen Instanzen zur Genehmigung vorgelegt, die je Tonné Gesamtabsatz eine Preiserhöhung von über Proz. Dorsehen. Da inzwischen befannt geworden ist, daß auch die Staatszechen sich den Anträgen des rheinisch- westfälischen Syndikats angeschlossen haben, ist die front der Zechenherren zur Berteuerung des Brotes der Industrie geschlossen.

Die Preiserhöhungsanträge des Kohlenkapitals fallen in die gefahrenvollste Beit seit der Stabilisierung der Währung. In welcher Gefahrenspannung fich die deutsche Bolkswirtschaft regenwärtig befindet, haben die Ereignisse der letzten Tage gezeigt. Die Kreditanipannung Deutschlands ist so groß und so gefährlich, , ähnlich wie im April 1924, mit Rüdjicht auf die Hausse rer ausländischen Devisen eine Drosselung der Kredite erfolgte, so daß jede Preiserhöhung diese Gefahrenspannung noch verschärfen muß. Das inländische Preisniveau, die inländischen Produktions­foften durch die Berteuerung der Schlüsselprodufte jezt erhöhen, heißt den Import von Rohstoffen verstärken, den Export von Fertigwaren und in der Zeit der schärfsten Kreditanspannung damit die Devisenanforderungen ver= mehren. Die Folgen daraus liegen auf der Hand

Strupellose Begründung.

spanne pon annähernd 2 Mart steden muß, daß die Deffentlichkeit wie auch die zuständigen Stellen über die tatsächlichen Erlöse vollständig im Duntet gehalten werden, und daß auch für die Behörden jede Diskussion über eine Preiserhöhung von vorn. herein ausgeschlossen bleiben muß, solange die Zechen nicht restlos herein ausgeschlossen bleiben muß, solange die Sechen nicht reftios über die Selbstkosten und tatsächlich erzielten Erlöse Auskunft gc­geben haben werden. Wie selbstverständlich die Schwerindustrie Guf die Zustimmung der gcjeglichen Instanzen und scheinbar auch des Reichswirtschaftsministeriums rechnen, dafür ist charakte ristisch, daß diese Stellen erft jüngst die Unterlagen haben einfordern müssen, obwohl in den nächsten Tagen bereits die Entscheidung fallen soll.

Gegen die öffentliche Preiskontrolle.

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falte Privatisierung der öffentlichen Kohlen­mirtschaft zum Nugen der Zechenrente, unbefümmert um gesamtwirtschaftliche Rücksichten und gesetzliche Bestimmungen. Sie proklamieren für die Kohle den Staatim Staate, dem sich die gesamte Volkswirtschaft zu fügen hat. Damit wächst die Frage der diesmaligen Kohlenpreiserhöhung über alle Wirtschaftsdiskussio­nen hinaus. Sie wird zu einer politischen Frage allerersten Ranges, eine Frage, für deren Lösung alle gegeneinander spielenden Inter­effen zum Kampf aufgerufen werden. Was am 18. Mai im Reichs­fohlenrat und im Reichstohlenverband verhandelt wird, ist keine An­gelegenheit der vom Gesetz geschaffenen Verwaltungsförperschaften der Kohle mehr, sondern Angelegenheit der breitesten Deffentlichkeit. Der Reichswirtschaftsminister hat nicht mehr nur über die Kohlenpreiserhöhungen zu bestimmen, sondern alle Fragen der wirtschaftlichen Sanierung Deutschlands und die gesetzliche Schlen wirtschaft selbst sind zur Diskussion gestellt. Weif über die Arbeiterschaft, hinaus wird an sämtliche Ber braucher, an die gesamte weiterverarbeitende Industrie und aud) an die öffentlichen Werte die Schicksalsfrage gestellt, ob in der Zukunft das offene Machtgebot der Schwerindustrie gelten soll Aber die Zechenherren begnügen sich nicht mit einer Preis­oder ob die Marktgefeße und das Interesse der Gesamtheit in der erhöhung. Sie führen auch den schwersten Schlag gegen die ge­jegliche Kohlenwirtschaft. Mit jesuitischer Kunst will deutschen Boltswirtschaft noch etwas zu gelten haben. Auf den man der Deffentlichkeit die beantragte Breiserhöhung dadurch Instanzen der öffentlichen Kohlenwirtschaft und auf dem zuständigen schmackhafter machen, daß man sie als eine einmalige hinstellt. Ministerium ruht so eine Verantwortung, deren Bedeutung ange­Das Kohlensyndikat regt an", daß die tohlenpreise bis zum Ab­Das Kohlensyndifat regt an", daß die Kohlenpreise bis zum Abfichts der heutigen gefahrvollen Lage der Boltswirtschaft gar nicht lauf des Kohlenjahres, d. h. bis zum 31. März 1928 stabilisiert überschäzt werden kann. werden sollen. Aber das Kohlensyndikat faßt die Voraussetzungen, die zur Ermöglichung dieser Stabilisierung geschaffen werden müssen, so auf, daß die gesetzliche Rohlenwirtschaft mit einem Schlage zer­trümmert wird. Der Reichstohlenverband und der Große Reichs fohlenrat jollen nach dem Vorschlag des Syndifats am 18. Mai einen Beschluß dahin fassen, daß das Kohlensyndikat in der Preisstellung autonom wird. Es sollen zwar jetzt die erhöhten Preise von den Instanzen beschlossen werden, aber wenn das Syndikat in einzelnen Monaten bezw. in einzelnen Sorten unter den beschlossenen Preisen bleibt, soll es in ande= ren Sorten felbftändig darüber hinausgehen dürfen. Die Kon. trolle der gesetzlichen Instanzen wird praftisch ausgeschaltet, denn es ist absolut unmöglich, wie zur Aufrechterhaltung einer Schein­kontrolle vorgeschiegen wird, daß die gesetzlichen Stellen die An­gemeijenheit der Preisänderungen prüfen sollen. Als ein Beschwerde Eventuallösung soll der einzelne Abnehmer recht haben, das aber naturgemäß mirtungslos bleiben mird, meil fein Abnehmer seinen Kohlenbezug durch den Lauf der Beschwerde zu gefährden wagen fann. Das Beto des Reichswirtschafts­ministeriums wird praktisch ebenfalls beseitigt.

Nicht mehr und nicht meniger als die Zerschlagung der gesetzlichen Kohlenwirtschaft, die Beseitigung der öffentlichen Preiskonfrolle ist hier beabsichtigt. Aber das schwere Geschüß, das hier aufgefahren wird, scheint mit besonderer Absicht aufgestellt zu sein. Die Deffentlichkeit soll verwirrt, durch Aufrichtung einer zweiten Kampf­position von der Hauptsache abgelenft werden, die die Preis. erhöhung bleibt. Wenn dieser Anschlag gegen die gesetzliche Kohlenwirtschaft abgeschlagen wird, dann soll die deutsche Boltsmirt schaft dafür um so sicherer die Erhöhung der Kohlenpreise schlucken.

Die uns vorliegende Begründung des rheinisch- westfälischen ahlensyndifats für die von ihm beantragte Kohlenpreiserhöhung ift ein Muster von Strupellosigkeit. Es fällt den Bechenherren Das faudinische Joch der Käufer. car nicht ein, sich zu fragen, ob im Intereffe der Gesamtwirtschaft Sohnerhöhungen heute nicht vom Kapital getragen wer den müssen. Nachdem in der Geschichte der Kohlenwirtschaft eine Leistungssteigerung von unerhörten Ausmaßen ein­getreten ist, nachdem fürzlich vom Ruhrbergbau selbst festgestell murde, daß der Gewinn aus der Leistungssteigerung erheblich größer war als die vermehrte Lohn- und Sozialbelastung, nach­dem der englische Streif nie erträumte Gewinne gebracht hat und hie inländische Konjunktur weiter einen günstigen Absatz verspricht, hätte der Kohlenbergbau jagen müssen, weshalb er diese Ber­änderungen für nichts achtet. Kein Wort davon. Es wird fest­geftellt, daß Lohnerhöhungen und die Aenderung der Arbeitszeit heftimmungen die Arbeitskosten um rund 5 Proz. erhöht hätten. Mehmen wir an, das sei wahr, so folgert das Kohlensyndifat daraus aber automatisch die Notwendigkeit" einer Preissteigerung von 5 Broz. auf alle Produkte. Ebenso selbstverständlich erscheint ihm, daß die insgesamt hereinzuholend: Breiserhöhung aus martttechnischen Gründen" nur vom unbestrittenen Gebiet getragen werden muß. Das Syndikat gibt also offen zu, daß das Inland höhere Preise zahlen soll, weil die Pedenrente im bestrittenen Gebiet vom Ausland bedroht ist. Das Syndikat hält es für selbstverständlich, daß für das Inland eine Preiserhöhung sogar von 10 Proz. nötig märe, meil nur 50 Proz. des Gesamtumiages im unbestrittenen Gebiet abgelegt merden, und es erscheint dann als Gnade, daß die Herren von der Ruhr nicht diese 10 Broz., zu denen fie eigentlich berechtigt" pären, sondern nur" Proz. Preiserhöhung fordern. Bie ein Hohn mutet die Behauptung an, daß die Deckung der erhöhten Arbeitskosten aus Gewinnen nicht möglich sei, meil die Erlöse insgesamt und je Tonne seit Februar sinkende Ten­denz hätten und, wie mit gewohnter Prophetengabe hinzugefügt mirb, auch weiterhin haben werden, so daß die Erlöskurve unter Die Selbstkostenfurve finfe. Hier liegt nichts vor als eine dreiste Behauptung ohne jeden Beweis. Wir haben fürzlich icitgestellt, daß in den heutigen Erlösen noch eine Gewinn

Aber die Zechenherren haben noch eine britte Basti on vorbereitet, um ihre Pläne durchzusetzen. Die natürliche Folge der eine Ausdehnung der Auslands: Kohlenpreiserhöhung würde lenkurrenz im bestrittenen und möglicherweise auch eine Expansion im unbestrittenen Gebiet sein. Für diesen Fall ist es von höchster Bedeutung, daß man die Abnehmer im bestrittenen Ge­biet zu Lieferungsverträgen mit dem Kohlen­9nbitat zwingen fann. Zu diesem Zweck verlangt das Syndikat das Recht, einen Aufschlag bis zu 25 Pro 3. von den Abnehmern fordern zu dürfen für den Fall, daß die Abnehmer bei vorübergehendem Kohlenmangel Mengen beziehen wollen, auf deren Lieferung ein vertragliches Recht noch nicht besteht. Es soll also nicht nur möglichst weitgehend die Teuerung für das bestrittene Gebiet mirksam gemacht werden, sondern jenen Abnehmern, die durch Vertragsabschlüsse mit der Auslandskonkurrenz porteilhafter fich glauben eindecken zu können, foll die Schlinge um den Hals gelegt werden für den Fall, daß die Aus: landsversorgung versagt und auf die Inlandsversorgung zurück­gegriffen werden muß. Der Abnehmer soll sich die Verlegenheit, die ihm durch die 25prozentigen Preiszuschläge erwachsen fann, dadurch ersparen, daß er sich von vornherein zu Lieferungsverträgen mit dem Syndikat zwingen läßt.

Aber nicht genug damit, auch für das Inland werden ampfmaßnahmen vorgesehen: Wer kein vertragliches Recht auf Belieferung hat, vom Reichstohlentommissar aber dieses Recht auf Belieferung zugesprochen erhält, der soll nach den Anträgen des auf Belieferung zugesprochen erhält, der soll nach den Anträgen des Syndikats mit Aufschlägen von 10 bis 25 Proz. büßen. Wohin dieser Antrag zielt, ist klar. Er zielt auf Außenseiter und Selbstversorger, die, wie die Gemeinden, etiva in die Lage tommen fönnen, eine dem Kohlensyndikat und den Zechenbaronen nicht genehme Politik zu treiben.

Eine politische Frage ersten Ranges.

Diese Anträge des Kohlensyndikats sind das Tollste, mas die Geschichte der letzten Jahre aufzuweisen hat. Sie zielen auf eine

Die Siegerländer Subvention abgebaut.

Durch übereinstimmende Beschlüsse der beteiligten Reichs- und Staatsstellen ist der bereits seit längerer Zeit beabsichtigte Abbau der Suventionen für den Erzbergbau im Sieg-, Lahn - und Dill­gebiet fomie Oberhessen endgültig festgelegt worden. Ab Ende September 1927 hören die Zahlungen vollständig auf. 3wischen April und Ende September sollen zwar noch Zahlungen geleistet werden, doch wird die Subvention von 2 M. pro Tonne Erzabjag fortschreitend bis zur Aufhebung verringert.

Wie von den zuständigen Stellen mitgeteilt wurde, sei die Sieger­ länder Subvention eine der wenigen Notstandsmaßnahmen ge­mesen, die nicht nur durch die Ersparnis von Arbeitslofenunter­stügungen einen Ueberschuß gebracht habe, sondern auch auf der ganzen Linie einen Erfolg insofern, als nach drei Monaten die monatliche Erzförderung fast vervierfacht worden sei, wobei auch die Halden voll abgesezt morden wären. Gegenüber den Be fürchtungen, daß die Notstandsattion wieder aufleben könnte, wurde versichert, daß das ausgeschlossen sei.

Diese entschiedene Zuversicht der Behörden ist gewiß erfreulich. Die Freude über die große Wirksamkeit der Subvention dürfte aber faum voll berechtigt sein. Die Subvention märe in der Tat nur dann voll wirksam gewesen, wenn die Selbsttosten der in Betrieb gehaltenen Werke so gründlich gesenkt worden mären, daß die Kenfurrenzfähigkeit in der Zukunft auch bei schlechter Abfazlage gewährleistet wäre. Einmal aber scheint es wirklich so zu sein, daß die Behörden über diese Wirksamkeit der fönnen, der

mannigfachen Kommiffionen, die die Bersellung der Gelber Doe­zunehmen und die Würdigkeit der Betriebe festzustellen hatten. 3um anderen muß die Preispolitif sehr überraschen und miß­trauisch machen, die von den Siegener Werken verfolgt wird. Die Eisensteinrichtpreise für sämtliche Erzsorten wurden nämlich vom Berg- und Hüttenmännischen Berein zu Weglar an dem Tage iofort um 20 Pf. heraufgesetzt, an dem der erste Ab­zug an der Subvention erfolgen sollte. Eine zweite Preis= erhöhung wird jezt angekündigt, und zwar wiederum um 20 Pf. Sie wird ausdrücklich mit dem teilweisen Fortfall der Erzfubventionen begründet.

Diese Begründung scheint die 3 uversicht der Behörden feineswegs zu rechtfertigen. Entweder brauden die Werte diese Preiserhöhungen zu ihrer Rentabilität. Dann hatte die Subvention nicht den Erfolg, von dem die Behörden sprechen, oder aber die Werke erhöhen die Preise, obmohl sie rentabel sind, dann wird zweifelhaft, ob die Subvention wirklich so zmedmäßig war, als sie scheint und ob nicht die Englandkonjunktur auch schon ohne Subvention zu sehr großen Erfolgen und vielleicht zu noch größeren Ueberschüssen im Staatssäckel geführt hätte.

Der Zentralverband deutscher Konsumvereine hat seinen 24. ordentlichen Genossenschaftstag zum 20., 21. und 22. Juni nach Essen ( Städtischer Saalbau) einberufen. Die in der Konsumgenossenschaftlichen Rundschau" Nr. 20 veröffentlichte Tages. ordnung umfaßt die Berichte des Vorstandes und des Ausschusses, ferner Referate über die Finanzierung des Konsums, über den end­Markenartikelverband, über internationale Angelegenheiten, das gültigen Reichswirtschaftsrat, über Konsumgenossenschaften und tonfumgenossenschaftliche Fortbildungswesen, die Pensionskaffe des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine und schließlich die Er­ledigung mehrfacher geschäftlicher Dinge. Anschließend daran wird die 15. ordentliche Generalversammlung der Verlagsgesellschaft deut­scher Ronfumvereine abgehalten werden.

DA UNSERE GESCHÄFTSRAUME, ROSENTHALERSTR.1, DER NACH FRAGE NACH DEN BELIEBTEN SALAMANDER SCHUHEN NICHT MEHR GENÜGTEN,

EROFFNEN WIR HEUTE, NACHM.4 UHR,

UNSERE VERGRÖSSERTE VERKAUFSSTELLE, nommoilov

BRUNNENSTR.188

ZUR ZWANGLOSEN BESICHTIGUNG

LADET EIN:

MARKE

SALAMANDER AND