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Gesundheit um In der Gesellschaft für Schul gesundheits- pflege, die unter dem Vorsitz von Stadtmedizinalrat Profesior von Drigalfki tagte, hielt Dr. W e n d e n b u r g, der als Stadtarzt in Gelsenkuchen wirkt, einen Vortrag überGesundheitliche S ch u l e r z i e h u n g". In Deutschland   besitze man in weiten Kreisen heutzutage immer noch nicht das genügende Verständnis für die Bedeutung der Ge- sundheitspflege und des Gesundheitswertes des Menschen. Wolle man auf gesundheitlichem Gebiete ooranschreiten, so müsse eine viel stärkere Anteilnahme an Fragen des Gesundheilswesens und der Menschenökonomie im Volksbewuhlscin verankert werden. Ein geeigneter Weg zu einem solchen Ziele sei die gesundheitliche Er- ziehung der Jugend in den Schulen. Dr. Wendenburg wünscht, daß überall im Lande größere Scharen von Lehrern und Lehre- rinnen in dreisemestrigen Kursen durch geeignete Aerzte in Fragen der Biologie, der Gesundheitslehre und der Eugenik unterwiesen werden, damit dann die Lehrerschaft der Schuljugend Gesundheils- unlerrichl erteilen kann. Nicht nur auf den Volksschulen, sondern auch auf höheren Schulen! Jetzt hätten auch die meisten Gebildeten keine Ahnung von dem Bau und den Funktionen der wichtigsten Organe des menschlichen Körpers: die bedeutsamsten Fragen einer hygienischen Lebensführung ständen für die meisten in einem Buch mit sieben Siegeln. Dr.'Wendenburg forderte ferner, man solle dafür sorgen, daß die Schüler und Schülerinnm auf ihre Körper­pflege mehr achten, und meinte, dies könnte am besten in der Art geschehen, daß die Kinder schon recht frühzeitig im Unterricht und durch geeignetes Werbematerial auf die Regeln derKörperpflege im täglichen Leben" hingewiesen würden und dann gegenseitig auf- einander achteten. Mit der Befürwortung dieser Methode der Selbst- erziehung hat Dr. Wendenbuvg sicherlich Recht. Er irrt nur, wenn er glaubt, das Iugendrotkreuz fei die geeignete Organisation, die etwa an allen deutschen Schulen dieser Art volksgesundheitlichen
\ Schuljugend. Strebens und Wirkens der Schuljugend die sichtige Plattform geben könnte. Stadtarzt Genosse Dr. K o r a ch trat dem Redner in der Aus- spräche entgegen und erklärte, das Iugendrotkreuz. das eine Tochter- gesellschnft des Deutschen Roten Kreuzes sei, könne eine solche Mission nicht erfüllen, da das Rote kreuz in Deutschland   im Gegensatz zu fast allen anderen Ländern der Welt die unbedingt notwendige parteipolitische Neutralität immer wieder ganz osseu- sichtlich vermissen lasse und seine Tätigkeit aus dem Gebiete sozialer Fürsorge immer wieder in aufreizender Form mit politischer pro- paganda in tendenziöser weise verquicke. Deshalb könne in den Schulen die von Dr. Wendenburg mit Recht als so wichtig betonte selbsterziehliche Körperpflege der Schuljugend nur auf neutraler Grundlage im Rabmen des Erziehungswerks organisiert werden. Auch Stadtmedizinalrat v. D r i g a l s k i meinte, die Zusammen- setzung der maßgebenden Körperschaften des Roten Kreuzes sei revi- sionsbedürftig: er verspricht sich von einer Heranziehung neuer Kräfte mancherlei Förderung. Aber auch er bezweiselle, daß unter den heutigen VerhäUnissen das Iugendrotkreuz als neutrale Organi- sation für eine etwaige Durchführung der von Dr. Wendenburg geforderten individuellen Körperpflege der Schuljugend in den Berliner   Schulen in Betracht käme. Regierungsrat G r i e n e i s e n vom Rotm Kreuz versuchte dann die Neutralität seiner Organisation zu veranschaulichen. Der Generalsekretär des preußischen Zentralkomitees für hygienische Volksbekchrung, Genosse Dr. B o r n st e i n, wies dann noch mit Reckt darauf hin, daß der Gesundheitsunterricht in den Schulen so lange Stückwerk bleiben werde, als es nicht gelinge, einigermaßen des Wohnungselends Herr zu werden und die Hunderttausende von Schulkindern, die jetzt in Quartieren des Jammers und der Krank- heit untergebracht sind, in eine hygienisch einwandfreie häusliche Umwelt zu verpflanzen.
ein wirres Durcheinander. Wieviel an diesen Aussagen wahr ist, kann man schwer beurteilen. Den Gefangenen Humbert Tedeschi sollen beide Angeklagten während ihres Besuches in der katholischen Kirche   veranlaßt haben, die Tat auf sich zu nehmen. Er hatte auch wirtlich sich selbst bezichtigt: es stellte sich jedoch heraus, daß er zur Zeit der Tat im Gefängnis gewesen war. Die Angeklagten müssen zugeben, daß sie dem Tedeschi 50 M. geschenkt haben.»Es ist bei uns Sitte, unsere Genossen bei der Befreiung zu beschenken", er- klären sie. Der Zeuge Lllbbert, der von der Verabredung zwischen Tedeschi und Jasse Bescheid gewußt haben will, hat bald so, bald anders ausgesagt. Eine Reihe von Zeugen, die früher behauptet hatten, die I a s s e s hätten sich im Gefängnis ihrer T a t laut gerühmt, wollen jetzt nichts mehr davon wissen. Schließ- lich tritt em Zeuge auf, der von der Verteidigung erft zu dieser Verhandlung geladen war: er erklärt, er wisse einen Menschen, der sich selbst als Täter bezeichnet habe. Nun stellen die Verteidiger, die Rechtsanwälte Lücke, Dr. Frey und Hans Wolff, den Antrag, diesen Zeuge,, herbeizuschaffen. Es bleibt dem Gericht nichts ande- res übrig, als die Gerichtsverhandlung auf Dienstag zu vertagen. Es wird nicht leicht fein, in dieser Sache das Urteil zu fällen. Im März war das Verbrechen geschehen: erst im Dezember fanden die ersten Gegenüberstellungen zwischen Angeklagten und Zeugen statt. Die ganz« Angelegenheit ist von unbrauchbarem Material so sehr umwachsen, daß man wahrhaftig nicht weiß, welchen Zeugen zu glauben ist. So kann auch der Zeuge Borchordt kaum als klassischer Zeug« bezeichnet werden. Er hat allen Grund, dem Angeklagten Berndt nicht hold zu sein. Wie erinnerlich, hat Borchardt in der Wohnung Berndts feine Frau getötet. Dienstag wird man nun endlich wissen, wie das Gericht über die Teilnahme der drei Ange- klagten denkt.
die öremse versagt. Onnc Protestresolution der Berliner   Straßenbahner. Eine Versammlung des Gesamtpersonals des Berliner   Straßenbahnbetriebs G. m. b. H. beschäftigte sich vor kurzem in eingehender Weise mit Wesen und Wirkung der heutigen Bremseinrichtungen. Die Ausführungen der Red- nern gipfelten darin, daß dem heutigen Bremssystem sehr starke Mängel anhaften, die sowohl dem fahrenden Publikum als auch dem Fahrpersonal oftmals verhängnisvoll werden. Da die Be- triebsleitung nicht gewillt ist, die Mängel zuzugeben, wird die Schuldfrage meistens zu Lasten des Personals gelegt. Um die Oeffentlichkeit auf die schwerwiegenden Vorgänge aufmerksam zu machen, wurde die nachfolgende Entschließung angenommen: Anläßlich eines am Görlitzer Bahnhof eingetretenen tödlichen Unfalles stellt die am 10. Mai stark besuchte Versammlung der Straßenbahner mit Entrüstung fest, daß noch immer im Straßen- bahnbetrirb schwerste Schäden für Leib und Leben des Personals, der Fahrgäste und der Straßenpassanten durch die trotz aller neu- zeitlichen Verbesserungen noch immer unzulängliche Strombremse verursacht werden. Die Versammlung erwartet von der Verwaltung eine Brems«, die nicht unvermutet oersagt und auch bei Plötzlich eintretender Gefahr einfacher und sicherer zu bedienen ist, als die viel zu komplizierte Strombremse. Es ist festgestellt, daß bis in die letzten Tage hinein Versager in der Strombremse vor. gekommen sind und die sich daraus ergebenden Folgen dem Personal zur Last gelegt werden. Die Versammlung weist den Versuch der Verwaltung zurück, dem Fahrpersonal Unfälle zur Last zu legen, die nur auf das Konto der Strombremse kommen. Das Personal der Straßenbahn erwarte» von der Presse, den Behörden und dem Publikum Unterstützung in seinem Kampf um die Sicherheit des Äertehrs."_
Entgleiste Seamte. Ein Eisenbahnobcrsckrctär bestiehlt Amtskollegen. Bei den Güterkassen der Nordbahn waren lang« Zeit bindurch rätselhaft« Fehlbeträge entstanden. Es hatte sich zwar schon längst ein leiser Verdacht gegen den an einer der Schalterkassen tätigen Eisenbahnobersekretär Sasse erhoben. Man wagte aber ohne positive Anhaltspunkte diesem Verdacht nicht laut Ausdruck zu geben, da S. feit 1 908 Beamter ist und sich niemals etwas hatte zuschulden kommen lassen. Die Sache blieb un- erklärlich. Es fehlten immer wieder mehr oder weniger große Be- träge in den verschiedenen Kassen, und die betroffenen Beamten waren genötigt, das Manko aus der eigenen Tasche zu decken. Als ein Eifenbahnbeamter, der eine große Familie hatte und in Bedrängnis war, auch einen erheblichen Verlust hatte, wurde er von seinem Kollegen S. ganz besonders bedauert. Um so mehr war man überrascht, als eines Tages S. selbst durch die z u s ä l l i g e Beobachtung eines jungen Mädchens, das am Schalter auf die Abfertigung wartete, als der Dieb entlarvt wurde. Das Mädchen stand am Schalter, als S. seinem Nachfolger die Kasse abgab. Während jener abrechnete, und einmal S. den Rücken drehte, faßte dieser blitzschnell hinter dem Rücken des anderen in die Kasse, nahm hastig einen Fünfmarkschein heraus, den er sosort zerknittert in die Tasche steckte. Die Mankogelder hatten im Laufe der Zeit 120 0 Mark betragen. Als S. vor den Beomtenrat zur Rechtfertigung gezogen wurde, gab er die Schuld zwar nicht direkt zu, bestritt sie ober auch nicht direkt. Er sagte nur, wenn er es getan habe, dann müsse es imDusel" geschehen sein Er weinte dabei und bat, ihn nicht unglücklich zu machen, er wolle den Schaden ersetzen. Als sich S. vor dem Erweiterten Schöffengericht Mitte wegen fortgesetzten Diebstahls und Amtsunterfchlagung zu verantworten hatte, b e st r i t t er seine Schuld und behauptete, daß er die Aeußerung nur in- folge eines Nervenzusammenbruchs getan habe. Er Hab« den Schaden decken wollen, um allen Weiterungen aus dem Wege zu gehen. Die Beschuldigungen bezeichnete er als einen Rache- akt aus politischen Gründen, und aus Neid über sein solides Leben, weil er sich nie an den Saufereien beteiligt habe. Es stielten bei der Anklage noch eine Reihe anderer Fälle Kiit, und der Staatsanwalt beantragte 1 Jahr 3 Monate Gefängnis. Rechtsanwalt Dr. Schwindt bezweifelte bei den meisten Anklagepunkten, daß dem Angeklagten eine Schuld nachgewiesen werden könne. Das Schöffen- gericht verurteilte den Angeklagten auch nur wegen fortgesetzten Diebstahls zu 3 Monaten Gefängnis: es nahm an, daß die rätfel- haften Mantogelder nur durch die Unredlichkeit des Angeklagten entstanden feien, um so mehr als dieselben vollständig aufgehört haben, nachdem Sasse aus dem Dienst entfernt worden war. Veruntreuungen eines Studienrats. Wegen Betruges zum Nachteile des Reichsentschädi- gungsamtes wurde der Studienrat a. D. Arndt vom Schöffen- gericht Mitte zu Iii Iahren Gefängnis und 3 Jahren Ehrverlust verurteill. Der Angeklagte war aus Straßburg   oertrieben worden und ist 1022 im Reichsbund für die vertriebenen Elsaß  - Lothringer   beschäftigt gewesen. Dann erhielt er eine Anstellung im .Reichsentschädigungsamt und rückte zu der Stellung e i n e s D e- z e r n e n t e n für die Vergleichsabschlüsse auf. Durch die Krankheit seiner Frau war er in Schulden geraten. Besonders drängte ihn ein Amtskollege wegen einer Forderung von 500 M. Da er die Schuld nicht zurückzahlen tonnte, machte der Gläubiger ihm den Vorschlag, selbst Vergleiche auszufertigen, und die auf diese Weise unberechtigt abgehobenen Gelder mit ihm zu teilen. A. ging auf den Vorschlag ein und fertigte als Dezernent fünf Vergleichs- vertrüge auf fingierte Namen an, mit Hilfe deren er 18000 Mark abhob. Als Bevollmächtigter veranlaßte er zwei Landsleute aus
dem Elsaß  , an der Kasse aufzutreten. Als der Schwindel herauskam, oerübte der Versucher, ein Kommissar Sch. vom Reichsentschädigungs- amt, Selbstmord. 21. war geständig. Er hatte als Dezernent die Be- rechtigung, Vergleiche bis zu einer gewissen Höhe abzuschließen. Als Entschädigungsempfänger hatte er Personen, die aus Samoa  , An- goro, Schiras   und anderen Orten des Auslandes während des Krieges um ihr Besitztum gekommen waren, angegeben. Von den beiden Männern, die als Bevollmächtigte an der Kasse ausgetreten waren, konnte dem einen, der nur einmal mitgewirkt hatte, nicht widerlegt werden, daß er im guten Glauben gewesen sei. Das wurde aber bei dem zweiten Mitangeklagten, der viermal mit Anweisungen auf wechselnde Namen an die Kasse gegangen war, einem Kaufmann E., nicht angenommen, und er erhielt wegen Beihilfe zum Betrüge 6 Monate Gefängnis.  _
Ein Wanöelbarer. v Parteizugehörigkeit und Gesinnung. Vor der Berufungsinstanz Landgericht I   stand gestern als Nebenkläger der Vorsitzende der Deutschnationolen Partei in Lichten- rade W u n d r i ch. Er wurde vertreten durch den Fürstenanwalt und Reichstagsabgeordneten E v e r l i n g. Angeklagt waren von Herrn Wundrich der Vorsitzende der Reichsbannergruppe in Lichten- rade Putschin und der Vorsitzende der örtlichen Sozialdemokratischen Partei Genosse Büderich. Herr Wundrich behauptete, daß diese ihn herabgewürdigt hätten, indem sie ihn in einer Notiz, die kurz vor dem Volksentscheid im Lichtenrader   Tageblatt erschienen war, der politischen Wandelbarkeit geziehen hätten. Da tonnte er natürlich einen besseren Verteidiger als ein Mitglied der politisch so wandel- baren Deutschnationalen Partei schwerlich finden. Zur Sache selbst. Herr Wundrich hatte kurz vor dem Volks- entscheid an die Lichtenrader   Bürger ein Flugblatt versandt, in dem er sie aufforderte, beim Volksentscheid sich ihrer Stimme zu ent- halten und ihr Einverständnis mit dieser Stellungnahme zum Volks- entscheid durch ihre Unterschrift zu dokumentieren. Herr Wundrich hatte insofern Pech, als er das Schreiben ausgerechnet auch einem Reichsbannerkameroden ins Haus fliegen ließ. Dieser legte das Flugblatt dem Vorsitzenden der Reichsbannergruppe und der Sozial- demokratischen Partei vor, und die beiden Organisationen erklärten sich einverstanden mit einer Notiz, die der Reichsbannermann für das Lichtenrader   Ortsblatt versaßt hat. Darin hieß es u. a.:Das Haupt der Deutschnationolen Partei, einstmals Sozialdemokrat, dann Demokrat, habe es nicht gewagt, in eigener Versammlung aufzu- treten. Deshalb sammle er Unterschriften für die Stimmentbaltung." Herr Wundrich erklärte darauf, nie Sozialdemokrat oder Demokrat gewesen zu sein: in der Notiz erblickte er eine beleidigende Herab- Würdigung und strengte deshalb Prioatklage an. Die Beklagten führten jedoch in der ersten Instanz den Beweis, daß Wundrich vor dem Kriege acht Jahre lang Mitglied des Holzarbeitcrverbandes gs- wesen sei, also seiner Gesinnung nach Sozialdemokrat hätte sein müssen, und daß er nach der Revolution eingeschriebenes Mitglied der Demokratischen Partei gewesen sei. Das Gericht er st er In stanz sprach darauf die Angeklagten frei und er- klärte in der Urteilsbegründung, daß die Feststellung des ZL-echscls in den politischen Anschauungen keine persönliche Herabwürdigung be- deute. Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn behauptet worden wäre, daß der Anschauungswechsel sich aus gewinnsüchtigen Gründen vollzogen hätte. In der neuen Gerichtsverhandlung versuchte der Herr Eoerling den Nachweis zu führen, daß die Zugehörigkeit zum Holzarbeiter- oerband vor dem Kriege durchaus keine sozialdemokratische Gesinnung vorausgesetzt habe, wie auch die Zugehörigkeit zur De- motratischcn Partei nach dem Kriege durchaus nicht von einer demokratischen Gesinnung zeuge. Herr Eoerling hätte als hervorragende Illustration für seine Beweis- führung die Feststellung treffen können, daß die Zugehörigkeit zur Deutschnationalen Partei unter den heutigen Verhältnissen durchaus keine deutschnationale Gesinnung voraussetze. Diesen Schluß hat er allerdings in seiner Bescheidenheit den Zuhörern überlassen. Er war auch klug genug zu erklären, daß der Vorwurf der politischen Wandel- barieit tatsächlich in sich nichts Herabwürdigendes enthalte aller­dings könnte die Deutschnationale Partei schön aussehen, wenn ihr so prominentes Mitglied das Gegenteil behaupten wollte. So bemühte sich Herr Eoerling den Beweis zu erbringen, daß die Feststellung der Wandelbarkeit seines Parteigenossen Wundrich in der Notiz nur so zu verstehen sei, als ihn wirtschaftliche Gründe kür den Wechsel seiner Anschauung unterschoben werden sollten. Genosse Dr. Weinberg als Verteidiger hatte keine große Mühe, diese Beweisführung zu zer- pflücken. Das Gericht verwarf die Berufung und legte die Kosten des Verfahrens dem Privattläger auf.
Die neue Derkehrskarle der Vecliner Straßenbahn mit Fahr- plan Sommer 1927 und Straßenverzeichnis ist soeben er- schienen: sie ist bei den Schaffnern, Betriebsaufschern, �sowi« in der Hauptausgabestelle, Leipziger Platz 14. und auf den Straßenbahn- Höfen für 10 Pf. erhältlich.
Geräüert! Todesopfer eines gewissenlosen Chanffeurs. Ein schwerer Straßenunfall wurde gestern abend kurz nach 6 Uhr durch das rücksichtslose Fahren eines Kraft- Wagenführers verursacht. Vor dem Haus« Schlestsch« Straße 2 wollte der 30jährige Maschinenbauer Adolf Haering aus der Wrangelstraße 54 den Fahrdamm überschreiten. Von links her nahte in außerordentlich scharfem Tempo ein Geschäftskraftwagen, dessen Führer erst so spät Warnungssignal« gab, daß H. nicht mehr der Gefahrenzone entrinnen konnte und überfahren wurde. Das Vorder, und Hinterrad ging über den Unglück- lichen hinweg, so daß der Tod wenig« Minuten später infolge schwerer innerer Verletzungen eintrat. Der rücksichtslose Chausseur suchte, ohne sich um den Schwerverletzten zu kümmern, sein Heil in der Flucht und entkam unerkannt Die Leiche des Derun- glückten wurde polizeilich beschlagnahmt. Wünschenswert wäre es, wenn Possanten, die den Vorfall beobachtet haben, der Kriminal- polizei zweckdienliche Angaben machten, die zur Feststellung des unbekannten Chauffeurs dienen könnten. Wenn diesem Verhalten gewisser Chauffeure, das keinerlei Rücksicht auf Fußgänger nimmt, nicht bald ein Riegel vorgeschoben wird, wird man mit allem Noch- druck verlangen müssen, daß die zulässige Autoschnelligkeit innerhalb der Stadt herabgesetzt wird._ Serliner Schulbau-Programm. Neben der Erledigung nebensächlicher Fragen hat die gestrige Stadtverordnetenversammlung einer Dringlich- lichkeitsvorlage des Magistrats zugestimmt, in welcher für das Jahr 1027 die Summe von 21 Millionen Mark als erste Rote gefordert wird für Schulneu- und-um- bauten in Berlin  . Zu dieser Summe treten noch rund 6 Mil- lionen Mark hinzu, die für früher genehmigte Schulneubauprojekte bereits in die verschiedensten Bezirksetats für 1927 eingestellt worden sind. Den Hauptanteil beanspruchen die zu errichtenden Berufs- und Fachschulen. Dafür sind von den insgesamt 27 Mil- lionen Mark über 10 Millionen Mark vorgesehen und bewilligt worden. Di« Volks- und Mittelschulen folgen mit rund 9 Millionen und auf Neu- und Umbauten für höhere Schulen fassen zirka 8 Millionen Mark. Diese ersteuliche Tatsache, daß Magistrat und Stadtverordnete so erhebliche Mittel bewilligt haben für Schulneubau- zwecke wird hoffentlich den vorhandenen großen Mangel an Schul- gebäuden, vor allem sür das Berufsschulwesen, mildern. Im Laufe der nächsten Jahre muß dann durch weitere Bewilligung größerer Beträge dieser Mangel ganz beseitigt werden.
Der Unfall des Stadtrats Wutzky. Unser Genosse Stadtrat Wutzky hat bei dem Unfall, über den wir heute i» unserer Morgenausgabe berichteten, erfreulicher- weise geringeren Schaden genommen, als im ersten Augenblick be- fürchtet werden mußte. Im Stadthaus auf einer Steintreppe aus- rutschend, siel er sehr unglücklich aus die Seite, so daß er bei dem Jschiasleiden, von dem er seit einiger Zeit geplagt wird, heftige Schmerzen auszustehen hatte. Die Meldung, daß er innere Verletzungen und eine Gehirnerschütterung erlitten habe, bestätigt sich nicht. Der Arzt ist der Ansicht, daß Genosse Wutzky durch Abkürzung des Krankhcitsurlaubs, den er in den letzten Wochen hatte, den Fortschritt der Heilung seines Jschiasleidens gestört und beeinträchtigt hat. Zurzeit ist Wutzkys Befinden zufrieden- st e l l e n d. Die Berufunstsverhandlnng geflen Bartel.?. Nach mehrwöchiger Verhandlung wuvde am Freitag in dem Berufungsprozeß gegen Regierungsrat Bartels und Po- lizeibetriebsaffistent Rothe vor der Großen Strafkammer des Landgerichts I die Beweisaufnahme geschlossen. Staais- anwaltschaftsrat Dr. Ziegel beantragte, die Berufung beider An- geklagten zu verwerfen. Bei Bartels mit der Maßgabe, daß die Ein- Ziehung der Bestechungsgelder in Höhe von 24 000 Mark in Fortfall komme. Eine Milderung der Strafe sei nicht ange- bracht, weil die Milderungsgründe, die für Bartels sprechen, schon in dem auf 1 Jahr und 4 Monate Gefängnis lautenden Urteil des Schöffengerichts vollauf berücksichtigt seien. Bezüglich der vom Staatsanwalt selbst eingelegten Berufung stellte er dem Gericht an- beim, zu erwägen, ob eine Erhöhung der Strafe am Platze sei. Die Urteilsverkündung wurde von Landgerichisdirektor Dr. Tolck auf Dienstag früh jestgefetzt.
Eine Dassersporlansstellung in Polsdam, zu der die Stadt Pots- dam auch die Berliner   Presse geladen hatte, muß von unserer Seite unberücksichtigt bleiben, da die Veranstalter den Geladenen der Linkspresse gegenüber sich jener Formen bedienten, die demPots- damer Geist" so wohl anstehen, bei Andersgesinnten aber als Pro- vokation empfunden werden.