Einzelbild herunterladen
 

Schiedsspruch für die Metallindustrie.

Fünf Ueberstunden ohne Zustimmung des Betriebsrates!

Gestern nachmittag fanden unter dem Vorsiz des Gewerberats Körner die Schlichtungsverhandlungen über den Neuabschluß des Manteltarifvertrages für die Berliner Metall industrie statt. Die freien Verhandlungen waren bekanntlich über die Frage der Ueberarbeit nicht hinausgekommen.

der VBMI. auch gestern wieder jedes 3ug eständnis ab, so daß nach etwa dreistündigen Auseinandersetzungen fich der Schlichtungsausschuß zurückzog und nach wiederum zweieinhalb stündiger Beratung einen Schiedsspruch fällte, der im wesent­lichen folgendes besagt:

gen. Der Faschismus macht sich nur 1aerith, wenn er fis pornimmt, die freie Aeußerung der Arbeitermeinung außerhalb des Landes zu verhindern, indem er mit Gewalt regiert. Der Protest der Arbeiter wird auch in diesem Jahre in Genf erfolgen, wie er in den vorigen Jahren erfolgt ist. Die Gewerkschaftsorganisationen werden von dem ihnen vertraglich zustehenden Rechte Gebrauch machen, um den faschistischen Rorporationismus zu entlarven, der nichts als ein gehässiger Gegenzug gegen die Arbeitergewerkschaften ist. Man tann die Vertreter der Arbeiter. bewegung nicht dazu zwingen, etwas in ihrer Bruft zu bergen, was sie für würdelos halten. Trotz der Rede Grandis und trotz der Flunkereien des Lavore d'Italia" wird sich in Genf nichts an der Haltung der Arbeiterorganisationen gegenüber dem faschistischen Korporationismus ändern!"

Die Berliner Metallindustriellen wollten sich das Recht nicht nehmen lassen, ohne Zustimmung der gesetzlichen Betriebsver­tretung die neunte Stunde auf unbegrenzte Zeit dürfnissen können für den Betrieb oder Gruppen von Arbeitneh - Sigung des Verwaltungsrats des Internationalen

anordnen zu können und kehrten unverhohlen ihren aus der Borkriegszeit fattfam befannten Herrn- im- Hause- Standpunkt heraus. Wenn sie das auch nicht so traß zum Ausdruck brachten( im Wandel der Zeiten ändern sich ja auch die Sitten!), so war diese ihre Ein­stellung jedoch unverkennbar. Nicht anders war ihre Ein­stellung bei den gestrigen Schlichtungsverhand= lungen. Von den Vertretern des Metallfartells wurden nach­einander sämtliche Tarifpofitionen durchgenommen, zu denen Ab­änderungsanträge gestellt waren, und diese Anträge fachlich begründet. Die wichtigsten Abänderungsanträge feien hier noch einmal inhaltlich furz zusammengefaßt:

Vor allem war gefordert Wiedereinführung der 46% stündigen Arbeitsmoche, die Zustimmung einer gefeßlichen Betriebsvertretung, zu jeder Ueberarbeit und die Zahlung eines 25prozentigen 3u­fchlages für jede über die normale tägliche Arbeitszeit hinausgehende Ueberstunde. Für Ueberstunden über die zehnte Stunde hinaus und für Sonn- und Feiertagsarbeit wurde ein Zuschlag von 50 Broz gefordert. Weiter wurde verlangt, daß für alle im fließenden Arbeitsprozeß Beschäftigten eine Pause von zehn Minuten pro Stunde gewährt wird und im fließenden Arbeitsprozeß nur in 2ohn gearbeitet werden soll. In der Urlaubsfrage wurden unter anderem Verbesserungen dahin gehend gewünscht, daß jeder Arbeiter nicht mehr nach sechsmonatiger, sondern bereits nach dreimonatiger Beschäftigungsdauer in einem Be­trieb Anspruch auf Urlaub hat, und daß allen Arbeitern ein längerer Urlaub als bisher gewährt wird. Wie üblich, lehnte

Streik bei Zwietusch.

30 Prozent Abzug- feine Zulage. Sechs Abteilungen der Firma 3wietusch- Charlottenburg hatten eine Lohnerhöhung von 10 Broz. beantragt. Nachdem die Verhandlungen zwischen dem Betriebsrat und der Firma gescheitert maren, reichte der Metallarbeiterverband dem Verband Berliner Metallindustrieller die gleiche Forderung ein. Leider war es nicht möglich, die Firma im Verhandlungswege zu einer Berständigung zu bewegen; die Firma lehnte es tonsequent ab, selbst über den BBMI. die Differenz beizulegen. In einer nochmaligen Berhand­lung mit dem Betriebsrat bewilligte die Firma für den Wert. zeugbau und für die Abteilung Rohr post eine Zulage von nur 3 Pf. pro Stunde, während für die anderen Abteilungen wie Dreherei, Schlosserei, Maschinenschlosserei und Tischlerei keine Zulagen gegeben werden sollten, obwohl im vorigen Jahre Abzüge von 15, zum Teil sogar bis 30 Proz. gemacht wurden. In der Bersammlung, die gestern stattfand, beschlossen deshalb die in den Abteilungen beschäftigten Arbeiter, den ablehnenden Standpunkt der Betriebsleitung nur mit 29d Streit beantworten zu können. Deshalb treten die Arbeiter nbengenannter sechs Abteilungen ab heute früh geschlossen in den Streif.

( ban

Der Schwerbeschädigte in der Knorrbremse. Rationalisierung oder Schifanierung?

-

Ein Schwerbeschädigfer M. war seit 1919 im Betriebe der Knorrbremse als Revisor beschäftigt. Da er bei dieser Arbeit figen fonnte, so verursachte sie ihm teine Beschwer den. Aber mit seinem Meister stand er sich nicht gut. Es gab manchmal fleine Reibereien, deshalb war ihm der Meister nicht ge­rade wohlgesinnt. Kürzlich wurde M. in eine Abteilung des Be­triebes verfekt, wo er Schlosserarbeiten zu verrichten hatte. Verhältnismäßig leichte Arbeit zwar, aber sie mußte stehend ausgeführt werden. Das konnte M. nicht vertragen. Er ist mit einem chronischen Darmleiden behaftet und das perschlimmert sich bei andauerndem Stehen. M. fette alle Hebel in Bewegung, um wieder zu einer Arbeit zu fommen, bei der er sitzen fonnte. Aber seine Vorstellungen und der Hinweis auf sein Leiden waren vergebens. M. ist der Meinung, er habe seine Versetzung dem Meister, mit dem er in gespanntem Verhältnis lebt, zu danken. Die Betriebsleitung versichert jedoch, davon fönne teine Rede sein. Rationalisie rung, Umstellung des Betriebes. Das sei die Ursache, die es unmöglich mache, M. als Revisor weiterzubeschäf tigen. Er sei gelernter Schlosser und müsse nun leichte Arbeiten am Schraubstock verrichten. Eine Beschäftigung, die sigend ausgeführt werde, könne ihm nicht ge­boten werden.

-

-

Die reine Arbeitszeit beträgt in der Woche 48 Stunden. Je nach der Eigenart oder den wirtschaftlichen Be mern an den Wochentagen von Montag bis Freitag einschließlich Ueberffunden bis zu einer Stunde Dauer je Tag angeordnet werden. Ohne Genehmigung der gesetzlichen Arbeiterver tretung darf die Arbeitszeit innerhalb von 12 Wochen 51 Stun. den im Wochendurchschnitt nicht übersteigen.

Für alle Ueberstunden über diese Dauer hinaus bedarf es der Zustimmung der gesetzlichen Betriebsvertretung. Für Ueber. stunden über die normale achtstündige Arbeitszeit hinaus muß ein Zuschlag von 15 Broz gezahlt werden, für Ueberstunden an Sonn- und Feiertagen 50 Proz. Weiter wurde durch eine Pro­tofollnotiz festgelegt, daß der§ 3 der Berordnung über die Arbeits­zeit vom 14. April 1927 ausgeschaltet wird, der dem Unternehmer gestattet, an 30 Tagen im Jahre, je nach Wahl, bis zu zwei leber­stunden pro Tag anordnen zu können. Ebenfalls gilt der Ueber­stundenzuschlag unbeschadet der Bestimmungen der Arbeitszeitver­ordnung für alle Arbeitnehmer. Die Forderung des Metallfartells in bezug auf die Einlegung von Baufen bei fließendem Arbeits­prozeß, die Berbesserung des Urlaubs usw. werben in dem Schieds. spruch nicht berüdsichtigt. Der Schiedsspruch bringt inso­fern eine Berbesserung in bezug auf die Arbeitszeit, daß er den Unternehmern nicht zugesteht, unbegrenzt Ueberstunden anordnen zu können.

M. arbeitete also am Schraubftod. Was er befürchtet hatte, trat nur zu bald ein. Sein Darmleiden verschlimmerte sich derart, daß er mehrere Wochen das Krantenbett hüten mußte. Als ihn der. Vertrauensarzt für gesund und arbeitsfähig erklärt hatte, fühlte sich M. durchaus noch nicht gesund. Aber er mußte sich doch zur Arbeit melden. Wieder wurde ihm sein Platz am Schraubstock angewiesen. M. erhob dagegen Einspruch. Er verlangte, daß man ihn fizend beschäftige. Eine folche Arbeit werde sich in dem großen Betriebe wohl für ihn fin den, wenn der gute Wille vorhanden sei. Aber es blieb dabei: M. sollte die Schlofferarbeit wieder aufnehmen. Das tat er nicht, denn er wollte den Rest seiner Arbeitsfähigkeit nicht völlig ver­nichten. Er verließ die Arbeitsstätte, weil er sich trot vertrauens. ärztlicher Bescheinigung noch frant und zu der ihm angebo. tenen Arbeit nicht fähig fühlte. Einige Tage später wurde er von einem anderen Arzt wieder frant geschrieben. Inzwischen hatte die Firma den Schwerbeschädigten M. wegen unbefugten Berlassens der Arbeit" fristlos ent Iassen. Hiergegen flagte er beim Gewerbegericht mit dem An­trage, festzustellen, daß die fristlose Entlassung unbegründet sei und das Arbeitsverhältnis fortbestehe. Die Klage wurde von der Rammer 8 abgewiesen mit der Begründung, der Kläger habe die Arbeit unbefugt verlaffen, er sei zur fraglichen Zeit nicht nach weislich frant gewesen. Ja: Nachweislich frant war M. allerdings nicht, denn der Bertrauensarzt hatte ihn ja gesund geschrieben. Aber er ist doch durch die Arbeit am Schraubst od nachweislich

Zu diesem Schiedsspruch werden die Funktionäre des Metall­fartells Donnerstag vormittag im Saalbau Fried. richshain Stellung nehmen. Die Erklärungsfrist für den Schiedsspruch läuft bis zum 1. Juni.

frant geworden. Kann man ihm denn zumuten, diese Arbeit wieder aufzunehmen, mit der sicheren Aussicht, daß er dadurch in ganz furzer Zeit wieder nachweislich frant werden würde? Was hat übrigens die Beschäfti nehmer bei der Zuweisung von Arbeit nicht die besonderen Leiden gung von Schwerbeschädigten für einen 3wed, wenn der Unter­und förperlichen Mängel der Betreffenden berücksichtigt? Wenn ein Großbetrieb wie die Knorrbremse einem Schwerbeschädigten, der das Stehen nicht vertragen fann, feine fizend zu verrichtende Ar­beit geben gu tönnen behauptet, so ist das wohl nicht ausschließlich durch die Umstellung des Betriebes bedingt.

Deutschnationale Reiniger.

Sie zahlen Hungerlöhne auf Kosten der Oeffentlichkeit.

gesinnten landwirtschaftlichen Unternehmertums Die grenzenlose Unehrlichteit des deutschnational fand vor kurzem bei der Beratung des Landwirtschaftsetats im Breußischen Landtag durch einen Zwischenfall eine überaus drastische Beleuchtung. Auf eine Bemerkung des deutschnationalen Abgeord­neten Hillger Spiegelberg während der Rede des sozialdemo­fratischen Abgeordneten Brandenburg fam aus den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion der Zuruf: Arbeitslosen haben Sie 12 Pfennig für die Stunde gezahlt." Um sich zu rechtfertigen, verlas tags darauf Hillger Spiegelberg ein Schreiben des Magistrats Neustadt a. d. Dosse, in dem folgendes gesagt wird:

Der Gutsbesiger Hillger- Spiegelberg war nach Rücksprache mit dem Unterzeichneten bereit, den Erwerbslosen, damit dieselben noch einen Verdienst erhielten, Arbeit zu geben. Er ließ durch die Erwerbslosen Arbeiten verrichten, die er sonst nicht hätte ausführen laffen. Die betreffenden Arbeiter erhielten neben der vollen Erwerbslosenunterstützung einen Stundenlohn von 20 Pfennig."

Danach steht fest, daß der Gutsbesizer Hillger- Spiegelberg erwerbslose Arbeiter, die in Neustadt a. d. Dosse die volle Erwerbs. lofenunterstügung bezogen, auf sein Gut nahm und bestimmte Ar­beiten gegen 3ahlung eines Stundenlohnes von sage und schreibe 20 Pfennig verrichten ließ. Ein deutschnatio­naler Landtagsabgeordneter ließ also auf seinem Gut Arbeiten auf Rosten der Erwerbslosenfürsorge ausführen! Hillger- Spiegelberg gehört zu der Partei, die die Er werbslosenfürsorge als eine der forrumpierendsten Errungen­schaften der Staatsumwälzung bezeichnet. Ein Reiniger!

Betriebsrätewahl bei der deutschen Reichspost.

Erfolg der freigewerkschaftlichen Liste.

Die Betriebsrätewahlen bei der deutschen Reichspost fanden am 15. und 16. Mai statt. Die bisher bekanntgewordenen Wahl­resultate weisen einen bedeutenden Erfolg der freigemerf schaftlichen Liste auf. Im OPD.- Bezirk Berlin wurden für die Liste I( freigewerkschaftliche) 8244 Stimmen abgegeben. 1000 mehr als im Vorjahr. Die Liste II( christliche) erhielt 1271 Stimmen. Im OPD.- Bezirk Leipzig erhielt die Liste I( freigemert­schaftliche) 1900 und die Liste II( chriftliche) 166 Stimmen. Im OBD. - Bezirk Dresden erhielt die Liste I 1790 Stimmen und die Lifte II 392 Stimmen. Im DPD.- Bezirk Breslau erhielt die Liste I ( freigewerkschaftliche) 1269 Stimmen, die Liste II( chriftliche) 140 Stimmen.

Jouhaux gegen den Faschismus.

Aus Mailand wird uns berichtet:

Die Drohung des Unterstaatssekretärs im faschistischen Außen­ministerium, Grandi, der in der Kammer erflärt hatte, die italienische Vertretung werde aus dem Internatio nalen Arbeitsamt herausgezogen, falls sich der Protest gegen die Vertreter der faschistischen Arbeiter wiederholen würde, war nichts als ein Erpressungsversuch. Zu dieser Frage hat daher Jouhaug, der Borsigende der französischen Delegation beim Internationalen Arbeitsamt, scharf umrissene und unwiderruf­liche Erflärungen abgegeben:

-

Arbeitsamts.

Genf , 24. Mai( WTB.) Der Verwaltungsrat des Inter. nationalen Arbeitsamts trat Dienstag vormittag unter Vorsitz des Delegierten der französischen Regierung Arthur Fontaine zu einer Sizung zusammen, die mit der Prüfung des Berichtes des Direktors des Arbeitsamts Albert Thomas begann. Die Arbeiterdelegierten Poulton- Großbritannien und Oudegeeſt­Holland traten neuerdings für die Ratifitation des Washingtoner Abkommens über den Achtstundentag ein. Der Verwaltungsrat hat die Einladung der Reichsregierung, eine seiner nächsten Tagungen in Berlin abzuhalten, angenom­men. Der Verwaltungsrat wird infolgedessen im Ottober dieses Jahres seine regelmäßige Herbsttagung in Berlin abhalten.

Ich kenne" so erklärte er der Libertà"- die Rede Grandis und die faschistischen Pressefommentare; mit beiden habe ich mich in einem für den Operaio Italiano" geschriebenen Artikel auseinandergesetzt. Es handelt sich um leere Drohun

Zum Streik der rheinisch- westfälischen Straßen. walzenmaschinisten.

T

Bom Zentralverband der Maschinisten und Heizer erhalten wir folgende Zuschrift: in

Der Westdeutsche Straßenwalzenbetrieb Köln- Deutz gibt sich die größte Mühe, die Streifenden zur Auf­nahme der Arbeit zu veranlassen. Je nachdem, wie der einzelne veranlagt ist, versucht man es mit Bersprechungen oder Drohungen. Erfolg hat diefe noble Firma mit diesen Androhungen noch nicht gehabt und wird ihn nicht haben.

Nunmehr versucht die Firma unter Borspiegelung falscher Tat­fachen Arbeitswillige anzuwerben. Aus Thüringen hat fie einige Leute herangelodt, um ihre stillftehenden Walzen in Betrieb zu setzen. Auch damit hatte sie bisher fein Glüd. Die nach Köln gebrachten Leute haben nach erfolgter Aufklärung sofort die Arbeit wieder eingestellt und sind in ihre Heimat abgereist.

Streit im Dombrowaer Grubengebiet. ist gestern wegen Lohnstreitigkeiten ein Streit der Metallarbeiter Warschan, 24. Mai. ( WTB.) Im Grubengebiet von Dombrowa ausgebrochen. Der Ausstand umfaßt vorläufig 10 000 Arbeiter.

Die Tarifvereinbarung für das Glasergewerbe ist nunmehr, wie uns vom Deutschen Baugewerksbund mitgeteilt wird, auch von den Unternehmern angenommen worden. Damit haben die neuen Lohnfäße Gültigkeit.

Achtung, Zimmerer! Die über die Firma Rolodziej, Neu­tölln, Raiser- Friedrich- Straße, 99/100, verhängte Sperre besteht noch; alle Baustellen der Firma sind zu meiden.

und

der Hotel -, Restaurant- und Café- Angestellten haben anerkannt: Aufgehobene Sperren. Den Tarifvertrag des Zentralverbandes. Grünau , Inh. Wich Restaurant Sportdenkmal, Restaurant Bismardwarte, Inh. Robert Carl, zwischen Müggel- und Langensee .

Gesperrte Gastwirtsbetriebe. Wegen Tarifbruch resp. Nichtan­erkennung des öffentlichen Arbeitsnachweises find folgende Betriebe für organisierte Arbeitnehmer des Gastwirtsgewerbes gesperrt: Bürgergarten, Pantom, und Pantower Ratsteller, Inh. Hilgener, Lindners Ronzerthaus, Pantom, Breite Straße, Café und Restaurant von Matschke, Grünheide .

Freie Gewerkschaftsjugend. Seute, Mittwoch, 25. Mai, 7% Uhr, tagen bie Gruppen: Neukölln 1: Gruppenheim Jugendheim Bergstr. 29, Sof. Luftiger Abend. Char lottenburg 1: Gruppenheim Jugendheim Deutsches Krankenkassenhaus, Ber Moabit : Jugendheim Lehrter Str. 18-19. Vortragsabend. finer Str. 137. Bunter Abend. Nordring: Gruppenheim Jugendheim Ebers­walder Str. 10. Bortrag: Jugendpsychologie." Baumschalenweg: Jugend­Jugendheim Partstr. 36. Vortrag:" Das neue China ." heim Baumschulenweg, Ernststr. 16. Unterhaltungsabend. Weißensee: Zentrum: Jugend­heim Zehdenicker Str. 24-25. Vortrag: Die heutige Berufsschule." Frant furter Allee und Landsberger Play: Spielplat Elbinger Straße, Wiese Nr. 3. Eintritt nur mit Heimausweis. Schöneweide: Jugendheim Niederschöne weide, Berliner Straße . Susammenkunft. Kulturabteilung: 7 Uhr. Pro­gramm: 1. Jwan der Schreckliche. 2. Eroberungen der Meerestiefe.

-

Jugendgruppe bes 86. Heute abend 7% Uhr finden folgende Veran ftaltungen statt: Bezirk Reutöln: Jugendheim Nogatstr. 53. Gruppenabend. fält aus, wie gehen auf Fahrt. Bezirk Schöneberg: Jugendheim Hauptstr. 15 ( Thüringenzimmer). Heilbrunn: Arbeiterdichtung." Bezirk Webbing- Gesund brunnen: Jugendheim Schönstedtstr. 1( Ledigenheim), 5 t. 8wed und 8iel bes. Berbabes." Bezirk Often: Jugendheim der Schule Litauer Str . 18. Weigelt: Seelenverfassung der Jugend." Bezirk Charlottenburg : Jugend­heim Rosinenstr. 4. Lefeabend. Zurnabend von 8-10 Uhr in der Turnhalle der Schule Baruther Str. 20.( Turnsachen mitbringen.)

Berantwortlich für Politik: Victor Schiff; Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: J. Steiner; Feuilleton : K. H. Döscher; Lokales und Sonstiges: Friz Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . Berlag: Vorwärts- Berlag G. m. b. S., Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Verlagsanstalt Paul Singer u Co., Berlin SW 68, Lindenstraße 3. Sierau 2 Beilagen und..Unterhaltuna and Wiffen".

CONTINENTA

CONTINENTAL

Ontinental

CONTINENTAL

Fahrrad- y. Kraffrad- Reifen

besitzen alle Eigen­schaften, die man von hochwertigen Reifen verlangt. Sie

sind elastisch, dauer haft, billig im Ge

aus

brauch und bestem Cordgewebe

gefertigt.

ENVER BEY GOLD 5Zigarette

ist die beste