Um den Ueberstundenzuschlag.
Entgelten, nicht abgelten!
Die Arbeitszeitnotverordnung ist ein Labyrinth, in dem sich fein Mensch auskennt auch nicht die Unternehmer, die sich zu sammen mit ihren Helfershelfern in den Regierungsparteien seiner zeit redlich abgequält haben, um ein möglichst undringliches Durch einander zu schaffen, in dem sie die Arbeitnehmer an der Nase her umführen wollten. Die unflare Fassung der Bestimmungen, por allem des§ 6a, schafft in der Bragis eine Fülle von Schwierigkeiten und Umständlichkeiten, die be= sonders für größere Betriebe sehr läftig werden fönnen. Die Unters nehmer versuchen deshalb jetzt, mit Hilfe der nach§ 6a 2bs. 2 ftatt eines Zuschlags von 25 Broz. angeblich zulässigen anderen Regefung eine Ablösung des Zuschlags durchzusetzen. Gegen diese neueste Arbeitszeitnepperei muß aufs schärfste Front gemacht
merden.
Man will den Zuschlag für Überstunden mit ein paar Bfennigen Lohnerhöhungen aus dem Wege räumen. Demgegenüber muß daran festgehalten werden, daß im§ 6a ausdrücklich durch einen besonderen Zuschlag auf die Mehrarbeitsstunde die Mehrarbeit belaftet und ihr Mißbrauch eingeschränkt werden sollte. Das war ja schließlich doch der 3med der Uebung: Regelarbeitszeit und Mehrarbeit sollten flarer unterschieden und die Mehrarbeit besser entlohnt werden. Auch der Reichsarbeitsminister hat das wiederholt hervorgehoben. Gilt man jetzt den besonderen Ueberstundenzuschlag mit einer Zohnerhöhung ab, dann wird die einzige Bestimmung der Rotverord= nung, die für die Arbeitnehmer Bedeutung hat, mertlos gemacht. Wenn Regelstunden und leberstunden in gleicher Weise entlohnt werden, dann hört damit die lieberstundenbelastung und lieberstundeneinschränkung auf. Kostet die Ueberstunde nicht mehr als die Regelstunde, dann wächst bei dem Unternehmer wieder der Anreiz zur Berlängerung der Arbeitszeit.
Mit dem Ablösungs- und Abgeftungsunfug muß deshalb Schluß gemacht merden. Die Wege, die hier beschritten merden, sind für die Arbeitnehmer selbst dann bedenklich, menn sich die eine oder andere Arbeitergruppe bei einer Ablösung der lleber stunden finanziell etwas besser stellen sollte; denn die Ablösung hindert die Befämpfung der Arbeitszeitverlänge. rung. Genau betrachtet, sind die Arbeitnehmer bei der Ablösung doch die Geprellten, denn sie gilt praftijd nur als Lohnerhöhung und wird bei jeber meiteren Lohnforderung vom Arbeitgeber sofort in Rechnung gestellt.
Der Ueberstundenzuschlag darf sich nicht durch faule Manöver berflüchtigen, er muß gesteigert werden. Im Washingtoner Abfommen sind für den Ueberstundenzuschlag 25 Bro 3. norgesehen. Diese 25 Broz. müffen im kommenden Arbeitsschuks gefez ebenso wie im Washingtoner Abkommen Mindestiat sein Die Reichsregierung ist, wenn ihre Bersicherung zur Bereitschaft der Ratifizierung des Washingtoner Abkommens ernst sein soll, fchon jetzt gezwungen, darauf hinzuarbeiten, daß praktisch der Mindestsatz von 25 Proz. erreicht wird.
Nicht Beseitigung des Ueberstundenzuschlages durch Abgeltung und Ablösung, sondern Steigerung des Zuschlages Das ist augan= hi clich die Aufgabe, an der gegenüber allen Braftifen der Unter nehmer unerbittlich festgehalten merben muß. Wenn die Unternehmer sich in dem Dickicht der Arbeitszeitbestimmungen selbst nicht mehr auskennen, dann haben sie noch immer die Möglichkeit, durch flare Tarifvereinbarungen eine Lösung der Weber ftundenbezahlung zu schaffen, die die Lohnbureaus nicht übermäßig belastet.
Verbandstag der Justizbureaubeamten.
Gestern wurde in den Räumen des Preußischen Landtages der Berbandstag des Reichsverbandes der Justizbureaubeamten und anwärter eröffnet. An der Tagung nahmen neben den 80 Delegierten ein Vertreter des preußischen Justizministernums, sowie eine Anzahl Bertreter von Behörden, befreundeten Organisationen und Barlamenten, vornehmlich Abgeordneten der sozialdemokratischen Landtagsfraktion teil.
Nach der Wahl der Verhandlungsleitung erstattete der erste Vorsitzende des Verbandes Bollad den Geschäftsbericht für das Jahr 1926/1927. Er beschränkte sich in seinen Ausführungen ledig: fich auf einige Ergänzunguen des gedruckt vorgelegten Berichtes ber eine günstige Entwicklung des Verbandes
aufzeigt. Im Anschluß an die folgenden Berichte des Rechnungsführers und der Kaffenprüfungsfommission sprach Ministerialrat Weber als Vertreter des preußischen Justizministeriums, der die in Aussicht genommenen Maßnahmen des Ministeriums bekannt gab, fomeit fie die Stanzleibeamten angehen.
Im Mittelpunkt der Tagung stand ein Referat des Vorstands: mitgliedes des DB. Dr. Völfer über Besoldungsfragen. Er ging zunächst auf die schwebende
Besoldungsaktion
Der Nachmittag der Tagung murhe ausgefüllt non der Debatte über den Geschäfts- und Kassenbericht und einem Referat des Landessekretärs des ADB. Ruge über die Besoldungsaktion, soweit Preußen daran beteiligt ist.
Die geffrige Kundgebung.
Donnerstag abend fand im Lehrervereinshaus eine vom A- gemeinen Deutschen Beamtenbund einberufene Kundgebung der im Justizdienst tätigen Bureaubeamten und anwärter statt, die trotz des Aufmarsches der Beamten im Lustgarten ziemlich gut besucht war. Reichsverbandsvorsitzender Bollad bemerkte in seinem Referat einleitend, daß es seit 1920 das erste mal fei, daß diese Beamtengruppen zu einer öffentlichen Rundgebung sich zusammenfinden. Seit 1920 habe man den Beamten das Recht por enthalten, in höhere Beamtenstufen eingruppiert zu werden. Die Art der niedrigen Einstufung sei allmählich zu einem bitteren Unrecht gegen die Beamten geworden, beson ders gegen diejenigen, die 1920 noch unverheiratet maren. Hier sei Abhilfe dringend notwendig. Das Recht, das für andere Beamte gelte, müsse auch den im Justizdienst tätigen Beamten gewährt merden. Die einzelnen Forderungen wurden in einer EntIhließung zusammengefaßt. Der Redner richtete zum Schluß an das Justizministerium die Bitte, die berechtigten Forderungen der Beamten endlich zu verwirklichen.
In der Diskussion sprach zunächst ein Vertreter Sachsens, der die Unhaltbarkeit der sächsischen Beamtenverhältnisse schilderte. Die Sozialdemokratische Partei seze sich jetzt in Sachsen für die Beamten ein. Bente, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft deutscher Justizund Strafanstaltsbeamten, sagte volle Unterstützung in dem Kampf um eine gerechte Lösung der zur Debatte stehenden Beamtenfragen zu. Ruge vom Landessekretariat Preußen des Allgemeinen Deutmieder zu einem eventuellen Beamtenabbau kommen fönne. Eine Entschließung, die an die Regierung appelliert, den Wünschen der Justizbureaubeamten, die im einzelnen aufgeführt merden, noch vor der zu erwartenden Besoldungsneuregelung gerecht zu werden, fand einmütige Annahme.
Mit einem anfeuernden Schlußwort des Vorsitzenden endete bie Veranstaltung.
ein, die durch die Initiative des ADB. eingeleitet worden ist. Er betonte, daß allerdings wenig Aussicht bestünde, daß schon jezt eine ini Sinne der Beamtenschaft liegende Regelung der Besoldung porgenommen werden wird. Besonders beleuchtete er das Spiel der Reichsregierung und der Länderregierungen, die sich gegen seitig die Bälle zuwerfen, um sich um die notwendige sofortige Geschen Beamtenbundes, mahnte zur Wachsamkeit, damit es nicht haltserhöhung herumzudrücken. Besonders mandte er sich gegen die Behauptung, daß die zur restlosen Erfüllung der sozialdemokra tischen Forderungen auf eine ab 1. April rückwirkende vorläufige Gehaltserhöhung in den Gruppen 1 bis 7 um 20 Mart notmendigen Mittel vom Reiche nicht aufgebracht merden fönnten. Wenn man berücksichtigt, daß 3. B. zur Linderung der auch nicht im Etat vorgesehenen ochwasserschäden in Preußen Mittel freigemacht wurden, und wenn man weiter in Betracht zieht, daß der legte Ausmeis über eingegangene Reichssteuern zeigt, baß das Reich noch über beträchtliche Geldreserven verfügt, so ist es einfach undenkbar, daß zur Erhöhung der Beamtengehälter fein Geld da fein soll. Die Zusage der Regierung, doß ab 1. Oftober die Beamten eine Gehaltserhöhung bekommen sollen, bedeutet prgftisch, baß sie vor Weihnachten nichts be: tommen werden. Wenn ihnen dann auch ab 1. Oftober etwas nach: gezahlt wird, se haben sie doch wieder mehrere Monate darben müssen. Wenn auch der ADB. alles versuchen wird, um den Beamten zu einer sofortigen Gehaltserhöhung zu verhelfen, so liegt Entscheidung doch beim Reichstag.
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Tischlerstreif in Strehlen( Schlesien).
Die Tischler und Hilfsarbeiter der Firma Hensel, Möbel. fabrit in Strehlen, sind am 20. Juni einmütig in den Streit ge treten. Seit langer Zeit sind die Lohn- und Arbeitsverhältnisse bei dieser Firma, die überall ihre Fabrikate zu Schundpreisen anbietet, die denkbar schlechtesten. Der gezahlte Lohn steht bis zu 26 Pf. unter dem für Strehlen vereinbarten Lohn des Lohnabkom mens für Schlesien. Die Affordpreise werden entgegen den Bestimmungen des Reichsmantelvertrages nicht mit dem Arbeiter vereinbart, sondern von den Betriebsinhabern einfach dittiert Diese Preise sind so niedrig, daß viele Tischler nicht einmal im Afford auf die miserablen Löhne fommen. Der Fehl betrag wird dann auf den nächsten Afford verrechnet und gleich zu Anfang abgezogen. Verhandlungen geht die Firma aus dem Wege, indem sie erklärt, es sei niemand da, obwohl beide Inhaber den ganzen Tag im Betriebe sind.
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Die Beamten müssen sich bei Urteilen über die Parlamente darüber flar sein, daß es nicht der Reichstag oder der Landtag ist, der ihre Forderungen ablehnen, sondern eine bestimmte Mehrheit in diesen Barlamenten, die sie sich merken müssen. Genosse Bölter ging dann noch näher auf die geplante große Besoldungsreform ein und betonte, daß gefordert werden müsse, daß diese Besoldungsreform vor allem der Notlage der unteren Beamtenschaft Rechtleinerer Teil dem christlichen Holzarbeiterverbande an. Die Firma nung trägt. Er ersuchte die Mitglieder des Reichsverbandes, den Allgemeinen Deutschen Beamtenbund in seinem Kampfe um die berechtigten Forderungen der Beamten meiterhin tatkräftig zu unterſtügen.
Die Streifenden gehören teilweise dem Deutschen und ein wird versuchen, mit Hilfe verlockender Inserate Streitbreder zu gewinnen. Pflicht jedes Arbeiters ist es, für Aufklärung zu forgen und 3 uzug nach Strehlen in Schlesien streng fer11zuhalten.
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