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Börſenſpekulation mit gestohlenen Effekten. Das furchtbare Autounglück bei Lübeck  

135 000 Mark veruntreut.

Die mit Hilfe von unterschlagenen Effekten gemachten Börsen­spekulationen waren in einer Verhandlung vor dem Erweiterten Schöffengericht Mitte der Hintergrund einer Anklage, die sich gegen den 26jährigen Bankbuchhalter Kurt Kahnt wegen Unterschlagung, Betruges und schwerer Urkundenfälschung und den Inhaber der Banffirma Gebrüder Niedlich, den Bankier Erich Berndt, sowie den Kassierer dieser Firma Armin Spanowski wegen gewerbs­mäßiger Hehlerei richtete. Rahnt war im vollen Umfange geständig und belastete die Mitangeklagten auf das schwerste. Mit Spanowski war er seit langem befreundet und hatte mit ihm erörtert, wie durch Spekulationen an der Börse Ersparnisse gemacht werden könnten,

Spanowski gab die Anregung, unter seinem Namen bei seiner Firma Börsenspetulatonen zu machen, und dadurch die Kundenprovisionen zu ersparen. Bunächst gab Rahnt 1200 Mart mit dem Bemerken, daß das alles fei, was er befize. Das erste Geschäft schloß mit Berlust ab und die Firma Gebr. Niedlich drängte auf Deckung. Nach Spielerart entnahm Kahnt aus dem Tresor seiner Firma Effekten und übergab sie dem Freunde. Anfängliche Ge­winne machten ihm Mut, und er unternahm weitere Eingriffe in den Tresor der Bantfirma, bei der er eine Bertrauens­stellung genoß. Nun kamen aber Verluste. Inzwischen hatte auch der Bantinhaber Berndt davon erfahren, daß Kahnt hinter den Ge­schäften von Spanowski stehe und verlangte der höheren Provision wegen, daß Kahnt selbst ein Kundenkonto eröffne. In der Folge­zeit wurden dann drei verschiedene Konten, das eine auf den Namen des Bruders von Kahnt in Amsterdam   und schließlich ein weiteres auf den Namen einer vermögenslosen Verkäuferin, der Freundin des Rahnt, eröffnet. Es wurden große Transaktionen mit Farben­aftien und anderen Börsenpapieren unternommen. Ein Kaufauftrag von 300 000 m. nom. Schultheiß  - Attien, der sich nach dem damaligen Kurse im Sommer 1926 auf eine Million Reichsmart belief, rief an der Börse große Aufregung hervor. Der Auftrag fonnte aber nicht voll ausgeführt werden, weil die Bantfirma Niedlich dafür nicht ge­nügend Kredit besaß, und so fam es, daß die bereits erworbenen Papiere erefutiert wurden. Wie bei den meisten früheren Geschäften gab es auch hierbei einen großen Verlust. Berndt soll nun dauernd gedrängt haben, daß weitere Deckung gegeben wurde. In einem Falle überwies Kahnt von seiner Firma 60 000 fl. ungarische Goldanleihe, die an den Kaffenverein gehen sollten mittels einer Fälschung an die Gebr. Niedlich. Der Angeklagte Kahnt vertrat vor dem Gericht die Meinung, daß Berndt und sein Freund Spanowski nur darauf ausgegangen seien, an Provisionen zu verdienen, um die Geschäftsverluste des Banthauses zu decken. Nach seiner Berechnung habe Berndt und Spanowski in einem Bierteljahr 20 000 bis 25 000 Mart Provision verdient. Die Unterschlagungen Kahnts belaufen fich auf etwa 135 000 mart.

Das Urteil lautete gegen Rahnt wegen fortgefeßten Dieb­stahls auf ein Jahr sechs Monate Gefängnis, gegen Berndt wegen fortgefeßter Hehlerei auf ein Jahr brei Monate Gefängnis, gegen Spanowski wegen fortge segter Hehlerei auf ein Jahr Gefängnis. Der Vorsitzende jagte in den Urteilsgründen, daß Kahnt seine Tat eingeftanden habe. Berndt und Spanowski seien nach Ansicht des Gerichts der fortge­setzten Hehlerei überführt. Sie feien im wesentlichen belastet durch die Aussagen des Kahnt. Berndt und Spanowfti hätten gewußt, daß es sich bei den Börsengeschäften des Kahnt um eigene Spefulationen des Angeklagten gehandelt habe und nicht etwa um Spekulationen für ein Konsortium. Hätten sie das aber gewußt, dann hätten sie auch zu dem Ergebnis kommen müssen, daß es sich um durch Kahnt ver­stellungen bejaht und aus diesem Grunde seien Berndt und Spanowsti zu verurteilen gewesen.

untreute Wertpapiere gehandelt habe. Das Gericht habe diese Fest­

Mehr Jugendherbergen!

Fünf Tote. Fahrlässigkeit eines Schrankenwärters.

Lübed, 25. Juni.  ( Drahtbericht.) Wie bereits furz gemeldet, hat sich am gestrigen Sonnabend mittag um 11% Uhr bei Lübeck   am Bahnübergang der Rageburger Allee ein furchtbares Automobil unglüd ereignet. Das Auto einer Hamburger Autoverleih­anstalt, das außer dem Chauffeur mit einer aus vier Personen bestehenden Hamburger Familie befeht war, wurde auf dem Ueber­gang, da die Schranken nicht geschlossen waren, von dem Steffin­Lübecker Eilzug erfaßt und zermalmt. Alle Insassen fanden dabei sofort den Tod, ihre Leichen sind fürchterlich verstümmelt. Der schuldige Schrantenwärter wurde sofort verhaftet. Bir erfahren über dieses Unglück folgende Ginzelheiten:

| Stettin   herannahte. Raum hatte der Kraftwagen die Gleise er reicht, als sein Führer auch schon zu seiner Rechten dicht neben fich die heranbraufende Botomotive des Zuges fah. Jm nächsten Augenblid war unter den Entsetzensschreien der Infaffen wie der Augenzeugen auf der Chauffee, die Katastrophe eingetreten. Die Maschine riß die Trümmer des Wagens und die aus ihm herausgeschleuderten Infassen noch etwa 75 meter mit sich mit, bevor es dem Lokomotivführer gelang, den Zug zum Stehen zu bringen.

Den Herbeieilenden bot sich ein fürchterlicher Anblick. Auf den Gleisen lagen die faum noch erkennbaren Ueberreste der entsetzlich verstümmelten fünf Autoinfassen, denen bei dem Anprall und dem Schleifen über den Bahndamm buchstäblich die Kleider vom Leibe An der Böschung lagen die Trümmer des Kraft­geriffen waren. bargen die Polizei und Sanitätsmannschaften Leichen, die nach dem Lübecker Schauhaus geschafft wurden. Da nach den übereinstimmenden Aussagen des Zugpersonals und der Augenzeugen feststand, daß die Schranken an diesem verkehrsreichen Uebergang nicht vorschriftsmäßig geschlossen waren, wurde der verantwortliche Schrankenwärter Brüggemann sofort Er hatte, wie er selbst zugab, von dem in haft genommen. nächsten Wärterhaus dieser Strecke das gewohnte Läutesignal er­halten, das den Stettiner Eilzug ankündigte. Nach seinen Vor­schriften hatte er nach Ertönen der Glocke noch etwa vier Minuten zu warten und dann die Schranke herunterzulassen. Der Schranken. wärter hatte diese Bestimmung nicht beachtet, vielmehr nach Ertönen des Signals noch in aller Ruhe den Abort aufgesucht. Als er auf seinen Bosten zurückam und nun, nachdem schon etwa sieben Minuten verftrichen waren, die Schranke schließen wollte, war das Unglück gerade geschehen.

Der Inhaber der Hamburger Exportfirma Wolfenmann u. Co., Hans Debald, hatte am gestrigen Sonnabend früh von dem Hamburger Autoverleihinftitut Allerdist einen offenen Touren wagen zu einer Fahrt nach Bad Schwartau   an der Lübecker   Buchtwagens. gemietet, wohin er feine Gattin bringen wollte, die sich nach längerer Krankheit dort erholen sollte. An der Fahrt nahmen außer dem die Eltern des Kaufmanns, der 70jährige Oberzoll­sekretär a. D. Ferdinand Debald aus Hamburg   mit seiner Frau teil. Der Wagen wurde von dem Chauffeur Krieger des erwähnten Instituts gesteuert, und zwar wählte man nicht die Chaussee über Oldesloe  , sondern die landschaftlich schönere Strede über Mölln   und Ratzeburg  . Nach 12 Uhr mittags näherte sich der Wagen in ziemlich scharfer Fahrt auf der Rageburger Allee übed. Vor der Stadt treuzt diese Chauffee die von Wismar  kommende Eisenbahnlinie. Da die Schranken des Eisenbahnüber­ganges nicht gefchloffen waren, verringerte der Chauffeur die Ge­schwindigkeit nicht, sondern fuhr in gleichem Tempo weiter, ohne auf den Schienenweg zu achten, auf dem zur gleicher Zeit von Osten her der um 11,49 Uhr in Lübeck   eintreffende Eilzug von jedes Jahr zwei Monate Gerichtsferien" gibt, in denen mur beson, ders dringende Angelegenheiten als Feriensachen" bearbeitet werden.

Wieder der Meineidsparagraph.

Ein Ehrenmann, der seinen Zeugen denunziert.

Es ist schon mehr als einmal an dieser Stelle hervorgehoben worden: der Meineidsparagraph ist in den Händen von Denunzian­ten ein vorzügliches Werkzeug. Hat man mit einem Gegner ein Hühnchen zu rupfen und ist er Beuge in irgendeinem Prozeß ge wesen, so gibt es nichts Leichteres, als gegen ihn eine Meineidsan­zeige zu erstatten. Eine schlagende Illustration dafür lieferte neulich eine Gerichtsverhandlung in Moabit  .

einen Stadtreisenden, der mujitjchüler für ihn Der Leiter einer Berliner   Musikschule, Herr N., beschäftigte war b. Er besuchte die Mütter schulpflichtiger Kinder, legte ihnen Verträge vor, und diese gingen auf das Abzahlungsgeschäft ein: wes­halb sollten denn auch nicht die Musittalente ihrer Kinder in so be­quemer Weise zur Entfaltung gebracht werden? Als dann aber die Zahlungstermine von den Frauen nicht eingehalten wurden, strengte Herr N. auf Grund der Verträge Zivilprozesse an. Die Frauen er­flärten nun, fie seien betrogen worden: der Stadtreisende des er im Austrage des Rettors ber Boltsschule fomme; Herr N., Herr K., habe ihnen bei seinem Besuche vorgetäuscht, daß allein aus diesem Grunde hätten sie den Vertrag unterzeichnet. K. bestritt dies und beschwor seine Aussage. Die Frauen verloren den Prozeß. Dann entstanden aber eines schönen Tages zwischen Herrn N. und seinem Agenten, den Herrn K., finanzielle Streitig feiten. Es handelte fich dabei um Provisionen, die zu zahlen sein So drohte er eines Tages dem K., wenn du dich nicht mit sollten. Herr K. flagte. Herr N. fürchtete den Prozeß zu verlieren. mir pergleichst, zeige ich dich wegen Meineids an. Dder haft bu etwa nicht falsch geschworen, als bu in meinem Prozeß als Zeuge für mich auftratft? K. betrieb jedoch seinen Prozeß weiter. N. feinerzeit verloren hatten, tonnten zwar nicht mehr mit Be dem Landgericht I erscheinen. Die Frauen, die den Prozeß gegen stimmtheit sagen, ob K. bei seinem Besuche behauptet hatte, im fie jedoch dies mit größter Entschiedenheit ausgesagt; hinterher hatten Namen des Rettors zu kommen. In der Voruntersuchung hatten fie aber auf Beranlassung von K. dem Gericht mitgeteilt, daß sie sich geirrt hätten. Das Gericht schenkte ihren abgeänderten Aussagen teinen Glauben. Es verurteilte K. wegen Meineides zu echs Monaten Gefängnis und billigte ihm eine Be­währungsfrist zu. Er war nur mit fnapper Mühe einer währungsfrist zu. Er war nur mit fnapper Mühe einer Buchthausstrafe entgangen: das Gericht hatte aber angenommen, daß er nicht anders habe aussagen können, da er sich sonst selbst strafbar gemacht hätte. N. triumphierte; nun hatte er fein Mütchen an seinem Stadtreifenden gekühlt. Vor Gericht machte der rundliche Herr einen aalglatten Eindruck. Was soll man auch von einem Ehrenmann fagen, der seinen eigenen für ihn arbeitenden Beugen wegen Meineides anzeigt, um sich an seinen Provisionsansprüchen zu bereichern.

Aus dem Rathaus tommt eine Klage, daß die Mehrung der Jugendherbergen zu langsam fortschreitet. Auch hier habe der Finanzausgleich den Berlinern einen Strich durch alles gemacht, was eine Großstadtbevölkerung zur Pflege des Jugend­wanderns fordern muß. 3war verwaltet die Stadt Berlin   heute erstattete darauf Anzeige wegen Meineides. So mußte K. vor schon 22 Jugendherbergen in den Wandergebieten. Es fehlt aber für Berlin   noch eine große Innenstadt- Jugendherberge, die es in Frankfurt   a. M. und in München   längst gibt. Gerade in Berlin   wird für die ankommenden Jugendlichen nicht so gesorgt, wie fie es von der Reichshauptstadt erwarten dürften. Auch im Spree  wald braucht Berlin   eine große Musterherberge. Das wichtigste ist wohl ein das ganze Gebiet der Borortbahnen über spannendes Jugendherbergene. Die Berlin   am nächsten liegenden Jugendherbergen werden erfahrungsgemäß am stärksten besucht, besonders im Winter. Kargheit des Berdienstes und gar Mangel an Arbeit nötigen die Jugendlichen, sich lange Bahn­fahrten zu versagen. Hätten die Gebiete dicht bei Berlin   mehr Jugendherbergen, so wären dort am Wochenende und in den Ferien nicht Tausende, sondern Behntausende von Jugend­wanderern zu Gaste. Werden wir das einmal erreichen und wann?

Wohnungszuweisung wird nicht unterbrochen.

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Das Zentralwohnungsamt teilt folgendes mit: Die vom Magistrat für den Monat Juli angeordnete Schließung des Zentralwohnungsamts und der Wohnungsämter scheint von einem Teil der Presse mißverstanden worden zu sein. Das Zentralwohnungsamt und die Wohnungsämter stellen während des Monats Juli ihre Tätigkeit nicht etwa ein, fie find vielmehr während dieser Zeit nur für den allgemeinen Bublifumsverfehr" gefchloffen. Schriftliche Anträge werden also auch während des Monats Juli bearbeitet. Auch erleidet die Wohnungszuwei­sung durch die Schließung nicht die geringste Unter­brechung. Besonders dringende Angelegenheiten fönnen auch während der Schließung mündlich vorgebracht werden. Lediglich der allgemeine Bublifumsverkehr" ist im Juli ausgeschlossen, d. h. Anträge und Beschwerden in nicht besonders bringlichen Fällen sind nicht mündlich vorzubringen, sondern schriftlich einzu reichen. Es soll bei dieser Gelegenheit der Hinweis darauf nicht unterbleiben, daß es seit Jahrzehnten bei den ordentlichen Gerichten

Die Schönheitssucher organisieren sich.

Der neuerdings bei uns erwachte Schönheitsdurft, vom Aus land geweckt, von ein paar findigen Spekulanten als angenehme Berdienstmöglichkeit in Form von Schönheitskonkurrenzen ausges schlachtet, ward ins enge Kleid der Vereinsmeierei gesteckt. Wer fünftig ungestraft auf Aphroditens Spuren wandeln will, der muß fich zuvor dem Reichsverband für Schönheitsmett bewerbe E. B." verschrieben haben. Wilde Konkurrenz ausge schlossen! Daß die bisherigen Veranstaltungen dieser Art meist einen etwas tumultartigen Charakter trugen, hervorgerufen durch die Balastrevolution der Zurückgewiesenen, war eigentlich das einzig Amüsante dabei. Nun, da man der Sache auch noch das bißchen Humor nahm, was bleibt da übrig? Blödsinn in Reinfultur. Aber man will jezt noch weit tiefer ins Mysterium weiblicher Schönheit dringen, als es der ohnehin schon recht gefällige Schönheitsgrad|

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meffer", das vorschriftsmäßige Badetritot, zuließ. Der neue Berein fahndet neben proportionaler Ausgeglichenheit auch noch nach dem seelischen Schönheitsideal. Man darf gespannt sein, wie dies Examen vor sich gehen soll. Es ist immerhin ein erfreuliches Zeichen, daß der strenge, unerbittliche Alltag noch Zeit und Luft für solch findlich Treiben läßt. Ob sich dieser Bissen" allerdings als so sett erweisen wird, daß der ganze Apparat davon satt wird?

Vor dem Urteil im Grosavescu- Prozeß. Der Staatsanwalt plädiert auf Mord.

Wien  , 25. Juni.  ( Eigener Drahtbericht.)

richtshof folgende Fragen gestellt: Eine Hauptfrage be zwei Bufabfragen, eine auf zeitweilige Sinnesperrudung treffend Mord, eine Hauptfrage betreffend Totschlag und und eine zweite Frage auf Sinnesverwirrung. Hierauf hielt der Staatsanwalt eine Schlußrede, die dahin ging, daß der Ermordete ein fügsamer Mann war, und als er einmal nicht mehr nachgeben wollte und noch einen Rest von Männlichkeit in sich ent­bedte, die Frau von Eifersucht geplagt wurde, die jedoch nicht wirtliche Eifersucht war, sondern ein Gefühl des Zusammen Plädoyer des Verteidigers dauerte über brei Stumber brechens. Der Staatsanwalt sprach zweieinhalb Stunden, das

Den Geschworenen wurden im Prozeß Grofavescu vom Gei

Staatsanwalt Luppy hat Schuldfrage auf vorbedachten Mord beantragt, und stellte teine Eventualfrage auf Lotschlag, doch überließ er es, ex officio eine Frage auf Totschlag anzufügen. Gegen die Zusatzfrage auf Sinnesverwirrung wolle er nichts ein. wenden. Der Verteidiger erklärte, daß an der Anklage auf vorbedachten Mord bisher nichts geändert sei. Ihn interessiere daher die Frage auf Totschlag nicht. Für ihn fomme es darauf an, ob die

Tat vorbedacht sei oder nicht, ob sie im Zustand der Sinnesverwirrung

und Sinneszerrüttung begangen sei.

Das Urteil ist nicht vor Mitternacht zu erwarten.

Eröffnung der, Gugali" in Liegnih.

nungsfeier der Deutschen   Gartenbau und Schlesischen Liegnih, 25. Juni.  ( WTB.) Heute vormittag fand die Eröff Gewerbe Ausstellung Liegnig 1927( ugali) statt. Reichsjustizminister ergt, der preußische Minister für Landwirt­fchaft Dr. Steiger, der Präsident des Reichstags Löbe und die Spizen der Behörden waren anwesend. Stadtrat Dr. Elsner übergab die Ausstellung dem Oberbürgermeister mit dem Wunsch, sie möge zeigen, daß das deutsche Bolt die Kraft besitzt, neue Höchstleistungen zu vollbringen. Nach Oberbürgermeister Charbonnier ergriff Reichss justizminister Hergt das Wort. Er leitete seine Rede damit ein, es sei ihm eine besondere Ehre, namens des Reichspräsidenten  , des Ehrenprotektors, Liegnig und Schlesien   die herzlichsten Glüc wünsche auszusprechen. Auch die Reichsregierung nehme lebhaftesten Anteil an dem Gelingen des Wertes. Trotz aller Nöte und Schwierig. teiten Deutschlands  , so fuhr der Minister fort, bricht überall wieder die Schaffenstraft des deutschen   Boltes sich unaufhaltsam Bahn, Zum Schluß ergiff der preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Dr. Steiger, das Wort und übermittelte die Grüße der preußischen Staatsregierung.

Gerüchte über Martyrium einer Sechzehnjährigen.

Einen großen Auflauf gab es gestern vor dem Zigarrengeschäft von Land in der Reichenberger Straße. Frau Land wurde beschuldigt, daß sie ihre 16 Jahre alte Nichte habe hungern und übermäßig arbeiten laffen. Dazu habe sie sie auch noch sadistisch mißhandelt. Das Fürsorgeamt soll bereits mit der An­gelegenheit befaßt worden sein. Eine Schwefter ließ das Mädchen jetzt in eine Fürsorgeanstalt bringen. Diese Beschuldigungen ver anlaßten einen Auflauf von etwa 300 Personen und tamen so auch zur Kenntnis der Kriminalpolizei, die jetzt den Dingen auf den Grund geht.

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