Gewerbegericht- Kaufmannsgericht- Arbeitsgericht.
Die Umbildung der gewerblichen Rechtsprechung.
Das Gewerbe- und Kaufmanns gericht der Stadtgemeinde Berlin stellt am 30. Juni seine Tätigkeit ein. Diese wird vom 1. Juli ab vom Arbeitsgericht Berlin fortgesetzt, und zwar in denselben Räumen- Zimmerstraße 90/91- -, die bisher das Gewerbe und Kaufmannsgericht innehatte.
Das Gewerbegericht wurde im Jahre 1890 auf Grund des am 29. Juli desselben Jahres erlassenen Gewerbegerichtsgesetzes von der Stadtgemeinde Berlin eingerichtet. Die Räume des Gerichts befanden sich einige Jahre im Köllnischen Rathause. Nachdem dieses zum Abbruch bestimmt war, wurden sie in das städtische Gebäude Zimmerstraße 90/91 verlegt.
Gegenüber dem früheren Zustand bedeuteten
die Gewerbegerichte einen Fortschrift,
da sie die Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis den ordentlichen Gerichten erster Instanz entzogen und bei der Rechtsprechung neben einem vom Magistrat bestellten Vorsitzenden je zwei Beisitzer der Arbeiter und der Unternehmer mitwirkten, die jeweils auf drei Jahre von den Arbeitern und den Unternehmern des Gerichtsbezirks gewählt wurden.
Außer der Rechtsprechung hatten die Gewerbegerichte die Möglichkeit, bei Lohnkämpfen auf Anruf der Beteiligten als Einigungsämter zu wirken. Das Berliner Gewerbegericht ist zum erstenmal bei dem großen Streit der Konfektionsarbeiter und -arbeiterinnen im Jahre 1896 als Einigungsamt in Funktion getreten. Es hat bei dieser Gelegenheit durch eingehende, allgemein beachtete Erhebungen das Elend der Konfettionsheimarbeit öffentlich beleuchtet. In der Folgezeit hat das Gewerbegericht als Einigungsamt noch viele Lohnfämpfe meistens unter meistens unter dem Vorsitz des inzwischen verstorbenen Magistratsrats Mag von Schulz geschlichtet. Diese Tätigkeit ist nach dem Kriege auf die Schlichtungsausschüsse übergegangen.
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Durch die Errichtung des Kaufmannsgerichts auf Grund des Gefetzes vom 9. Juli 1904 wurden
auch den kaufmännischen Angestellten,
für deren Rechtsstreitigkeiten mit den Arbeitgebern bis dahin noch die ordentlichen Gerichte zuständig waren, die Vorzüge des gewerblichen Sondergerichts zuteil.
Als die Einheitsgemeinde Groß- Berlin geschaffen war, wurden die Gewerbe- und Kaufmannsgerichte, die in den einzelnen Vororten bestanden, mit dem Berliner Gewerbe- und Kaufmannsgericht zufammengelegt. Die fachliche Zuständigkeit dieses Gerichts wurde im Jahre 1923 dadurch erweitert, daß ihm die Streitigkeiten aus dem Betriebsrätegesez, die bis dahin vom Schlichtungsausschuß entschieden wurden, zugewiesen wurden.
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Das am 1. Juli in Tätigkeit tretende Arbeitsgericht hat nun alle Streitfälle zu entscheiden, für die bisher das Gewerbe- und Kaufmannsgericht zuständig war. Außerdem aber sind die gewerblichen Rechtsstreitigkeiten einer Reihe von Arbeiterkategorien, die bisher beim ordentlichen Gericht flagen mußten, dem Arbeitsgericht zugewiesen. Hierher gehören vor allem die Land- und Forstarbeiter, die Hausangestellten, die Hausgewerbetreibenden, die Arbeitnehmer in der Binnenschiffahrt, die Angestellten der Rechtsanwälte, die Arbeiter und Angestellten in Staats- und Gemeindebetrieben sowie in Wohlfahrtsanstalten, Musiker und Schauspieler, auch wenn sie als Künstler anzusehen sind.
Eine für die Durchführung der Tarife bedeutsame Neuerung wirtschaftliche Organisationen als Kläger
ist, daß
auftreten können, um die Innehaltung des Tarifs zu erzwingen. Bisher war es fo: Wenn in einem Beruf ein Tarif besteht und ein Arbeiter auf Zahlung des Tariflohnes flagen, und er mußte ihm zuArbeitgeber den Tariflohn nicht zahlt, dann konnte der einzelne gesprochen werden. Aber nicht jeder Arbeiter wagte eine solche lage. Jetzt kann in solchen Fällen die Gewerkschaft auf Innehaltung des Tarifs flagen, ohne daß die von der Tarifuntreue des Unternehmers betroffenen Arbeiter hervorzutreten brauchen. Auch Streitigteiten der Tarifparteien untereinander werden Dom Arbeitsgericht entschieden. In der
Zusammensetzung des Arbeitsgerichts
Aus dem Reichsbahnbetrieb.
Die Reichsbahn schätzt, wie aus dem Bericht des Eisenbahntommissars hervorgeht, die neuen Ausgaben, die ihr aus der Erhöhung der Löhne und der Einschränkung der Arbeitszeit erwachsen, auf 75 000 000 m. jährlich und auf 50 000 000 m. für den zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 1927 liegenden Zeitraum. Die Neuregelung der Beamtengehälter würde für die Reichsbahn bei einer Erhöhung von 10 Proz. ungefähr eine Mehrausgabe pon 150 000 000 m. jährlich verursachen.
Das Personal der Reichsbahn, das im September 1926 724 616 umfaßte, von denen 317 516 Beamte und 407 100 ständige oder Zeitarbeiter waren, hat bis zum Februar 1927 langsam und ständig abgenommen. Im Februar betrug der Personalstand: 652 617 Bedienstete, von denen 315 400 Beamte und 337 217 Arbeiter waren. Während im Monat März die Zahl der Beamten weiterhin leicht fiel, brachte die Wiederaufnahme der Zeitarbeiten eine beträchtliche Erhöhung der Zahl der Arbeiter. Der Gesam bestand hat sich so auf 680 688 Bedienstete erhöht, vont denen 315 112 Beamte und 365 576 Arbeiter waren. Wenn man auf die Statistik vom 1. Oktober 1923, die vor der Durchführung der Abbauperordnung erstellt wurde, zurückgreift, stellt man eine Verminderung um 328 732 Bedienstete fest( 110,796 Beamte und 217 936 Ar= beiter).
Der norwegische Gewerkschaftskongres.
Der nächste Kongreß der norwegischen Gewerkschaften findet am 4. November dieses Jahres statt und wird sich u. a. auch mit der Frage der internationalen Verbindungen beschäftigen. Am internationalen Gewerkschaftsfongreß in Paris nehmen die norwegischen Gewerkschaften als Gast teil.
Boltstänze.
ist insofern eine A enderung eingetreten, als die Spruchlammern neben dem rechtskundigen Vorsitzenden nicht mehr von je zwei, sondern von je einem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeifizer besetzt sind. Die Beisiger werden nicht mehr gewählt, sondern auf Grund von Vorschlagslisten der wirtschaftlichen Organisches Wochenende, wie es ist und wie es sein soll." sationen durch die Verwaltungsbehörde berufen.
Anscheinend wird sich hierdurch das Gesicht des Arbeitsgerichts Berlin gegenüber dem Gewerbe- und Kaufmannsgericht nicht wesentlich ändern. Die Kammervorsitzenden bleiben mit wenigen Ausnahmen dieselben. Aufsichtführender Vorsitzender des Arbeitsgerichts ist der bisherige Borsigende einer Kaufmannsgerichtskammer, Obermagistratsrat Depéne, der nunmehr den Titel Amtsgerichts: direktor führt.
Das Arbeitsgericht hat 17 Kammern für Arbeiter, 13 Kammern für Angestellte, eine Kammer für Gärtnerei, Land- und Forstwirtschaft sowie fünf Kammern für das Handwerk, die als Nachfolger des ebenfalls am 30. Juni eingehenden Innungsschiedsgerichts gelten können.
Jugendgruppe des ZDA. Heute, Donnerstag, 19% Uhr, Bezirk Schöneberg : Jugendheim Hauptstr. 15( Thüringenzimmer). Diskussionsabend. Ab 19 Uhr Spielen auf dem Spielplatz im Schillerpart. Rasenspiele, Ballspiele und Freie Gewerkschaftsjugend. Heute, Donnerstag, 19% Uhr, tagen die Gruppen: Südwesten: Jugendheim Nordstr. 11. Diskussionsabend: ProletariJugendheim Grünauer Str. 5. Heiterer Abend. Jugendheim Parkaue 10. Jack- London- Abend. Lyzeum Germaniaftr. 4/6. Lieder und Spielabend. bühne." Wedding 1: Jugendheim Turiner Ede Seeftraße. Vortrag: Individualismus Dualismus Gemeinschaft ." Treptow : Spielen auf der Wiese 8 im Treptower Part.
Köpenid: Gruppenheim Lichtenberg: Gruppenheimt Tempelhof: Gruppenheim Südosten: Gruppenheim
Reichenberger Str. 66( Feuerwehrhaus). Vortrag:" Vom Wesen der Bolts
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Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter, Ortsverwaltung Berlin , Branche V Straßenreinigung und Fuhrpart. Heute 19 Uhr in den Andreass Festsälen, Andreasstr. 21, Versammlung aller Straßenreiniger und Kraftfahrer, bie im Verband der Gemeinde- und Staatsarbeiter organisiert find.
Verantwortlich für Politit: Bictor Schiff; Wirtschaft: G. Klingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: J. Steiner; Feuilleton : K. S. Döscher; Lokales und Sonstiges: Frig Karstädt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . und Berlagsanstalt Baul Ginger u Berlag: Vorwärts- Berlag 6. m. b. S., Berlin . Druck: Borwärts- Buchdruderet Co., Berlin SW 68, Lindenstraße 3. Sierzu 3 Beilagen,„ Unterhaltung und Wiffen" und Jugend- Vorwärts".
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