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Bayerischer Finanzausgleich.

Auf Kosten der Gemeinden.

München  , 13. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) Nach langwierigen Berhandlungen im Schoße der Regierungsparteien ist dem baŋeri­schen Landtag nun endlich der Gesezentwurf über den vielum­strittenen innerbayerischen Finanzausgleich zuge­gangen. Die Vorlage, die schon im Laufe der nächsten Woche vom Barlament verabschiedet werden soll, enthält folgende Bestimmungen, durch die den Gemeinden, Bezirken und Kreisen neue Mittel zu­fließen: Die Gemeinden erhalten die Ermächtigung, von allen im Gemeindebezirk wohnenden Personen, die selbständig auf eigene Rechnung leben, eine sogenannte Berwaltungstoften ab gabe in der Höhe von höchstens 6 M. jährlich zu erheben. Von dieser Abgabe sind die Schwerkriegsbeschädigten und Klein- und Sozialrentner befreit. Für die Rechnungsjahre 1927 und 1928 wer-, den ferner 5 Proz. des Anteils der Gemeinden und Kreise an der

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Einkommens- und Körperschaftssteuer einbehalten und diese Gelder nach dem Berhältnis der Fürsorgelaften und der Aufwendungen für die Straßen vom Innenministerium verteilt werden. Weiterhin werden die Gemeinden ermächtigt, ihre Umlage bis auf 490 Proz. zu erhöhen, die Bezirke bis auf 230 Proz. und die Kreise bis auf 60 Proz. Aus diesen Bestimmungen ersieht man, daß die finanzielle Hilfe für die in schwerer Not be­findlichen Selbstverwaltungsförper in Bayern   nicht vom Staat ge= währt wird, sondern ausschließlich zu Lasten der Gemeinden selbst geht.

Ein Waffenlager des Stahlhelm.

Bei Sprottau   ausgehoben. Görlitz  , 13. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) Am Montag murde dem Reichsbannervorfizenden von Sprotta u mitgeteilt, daß sich in einem Schuppen des Gutsbesizers Weiß, eines Stahlhelm­mannes, ein großes Handgranatenlager befinde. Die Bolizei wurde benachrichtigt und nahm am Dienstagmorgen eine Haussuchung vor. Der Gutsbesitzer bestritt alles. Schnurstrads gingen nun die Beamten in den Schuppen. Dort fanden sie mit Zeltplanen und Decken vernagelt 43 volle Risten Stiel­handgranaten, 1039 Stück. Jetzt erklärte der Gutsbefizer, diese Munition sei wohl vor acht Jahren zu ihm gebracht worden und sei ins Vergessen geraten. Sie wurde beschlagnahmt und sofort im Munitionsdepot der Reichswehr   untergebracht. Der Gutsbefizer Weiß, sein Sohn und sein Sekretär sind Mitglieder des Stahlhelm und hervorragend tätig. Unglaubliches Unheil hätte mit dieser Munition in den Händen des Stahlhelm angerichtet werden können gegen die andersgefinnte Bevölkerung. Ein Brand hätte zu einer Katastrophe führen können. Rücksichtslose Unter­juchung und Bestrafung ist in diesem Falle am Plazze.

Jwan Kutisker gestorben.

Infolge einer plötzlichen Lungenembolie. Jwan Kufisker ist gestern mittag gegen 1 Uhr in der Charité plötzlich geftorben.

Die Berufungsverhandlung im Kutister- Prozeß hat mit dauern­der Anwesenheit eines Assistenzarztes der Charité stattgefunden, und noch am 7. Juli hat Geheimrat Professor Dr. His die Verhand­lungsfähigkeit Kutisters vor Gericht erneut festgestellt. An­scheinend ist der Tod durch eine jäh aufgetretene Lungenembolie herbeigeführt. Ueber das Ergebnis einer bevorstehenden ein­gehenden ärztlichen Untersuchung wird morgen dem Gericht Bericht erstattet werden. Die letzte Berhandlung gegen Ku­tisfer hat am Montag stattgefunden.

Der Tod Iwan Kutisters ist sehr überraschend gekommen. Iman Kutister unterhielt sich gerade mit einem seiner Bärter über die Aussichten des heute erfolgenden Urteils, als er, mohl infolge der Erregung über die letzten Verhandlungstage und den bevor­stehenden Richterspruch, plötzlich tot zusammenbrach. Der von dem Wärter sofort hinzugezogene Arzt konnte ihm nicht mehr helfen.

Kutiskers Ende.

Heute sollte das Urteil in der Berufungsverhandlung gegen Rutister verkündet merden. Gestern vormittag verstarb er plöglich, ohne den neuen Richterspruch abzuwarten. Der Staats­anmalt hatte eine Herabsegung der Strafe beantragt. Wie erinnerlich, lautete das Urteil der ersten Instanz auf 5 Jahre Zucht

haus und 10 Jahre Ehrverlust.

Man wird dem Kaufmann Kutister feine Träne nachweinen. Mit ihm scheidet aus dem Leben ein Mensch, der gewissermaßen die schlimmste Erscheinung in der Nachkriegs- und Inflationszeit, mit

Das Reichsgericht in Stuttgart  .

Kommunistische Prahlereien.

Hintergründe des politischen Prozesses. ,, Schwarze Polizeiwehr."

Stuttgart  , 13. Juli.  ( Eigener Bericht.)

Seit einem Monat tagt nun in Stuttgart   der 4. Straffenat des Reichsgerichts in seiner Eigenschaft als Staats gerichtshof, um Straftaten von Angehörigen der Kommu­nistischen Partei abzuurteilen, die im November 19 23 begangen wurden. Damals hatten die Inflationswirren ihren Höhe punkt erreicht, in München   hatte sich im Hitler- Ludendorff Putsch das Regiment des Algewaltigen Kahr totgelaufen, und General Seeckt, in dessen Händen die Befehlsgewalt lag, hatte das politisch völlig verfehlte Verbot der Kommunistischen Partei erlassen. Der Hochverrat.

trotz des Verbots zusammenzuhalten, werden, da die Ziele auf einen Die Versuche der kommunistischen   Agitatoren, ihre Anhänger mit verfassungswidrigen Mitteln angestrebten Umsturz der Staats­ordnung hinauslaufen, juristisch als Hochverrat angesehen, moraus sich die Zuständigkeit des Staatsgerichtshofes ergibt. In Verbindung damit sind zwei Straftaten abzuurteilen, die im Zusammenhang mit jenen Vorgängen erfolgt sind. Damals waren die Räume des Stuttgarter Kommunistenblattes, der Süddeut­schen Arbeiterzeitung", in der Geiftstraße" von Polizei­beamten besetzt, um das Erscheinen des Blattes zu verhindern. Gegen diese Besagung wurde in der Nacht des 26. November 1923 ein Bombenanschlag verübt, der jedoch infolge glüdlicher Zufälle nur Materialschaden anrichtete. Die Anklage lautet aber auf versuchten Materialschaden anrichtete. Die Anklage lautet aber auf versuchten Mord. Am Tage darauf war die Polizei bei der Recherche nach einem Einbrecher im Nebenzimmer eines übel beleumbeten Lokals in der Leonhardstraße auf die kommunistische Kurier­zentrale gestoßen, die sie sofort aushob und deren Material fie beschlagnahmte. 1. a. fand sie dort die Einladung zu einer Ge­heimjigung, die am gleichen Abend in der Alfredstraße in Ost­ heim   stattfand, und das Stichwort, unter dem man dort Zutritt erlangte. Der Kriminaloberwachtmeister Tschiersch drang mit noch einem Beamten dort ein und wollte die Anwesenden mit vor­gehaltenem Revolver dort so lange festhalten, bis sein Kollege Ver­stärkung herbeiholte. Als diese nach einigen Minuten tam, lag Tschierisch mit durchschossener Brust sterbend im Hausgang, und von den Sigungsteilnehmern war niemand mehr anwesend. Der Teilnahme an diesen beiden Verbrechen ist

eine größere Anzahl von Mitgliedern der Kommunistischen Partei beschuldigt,

von denen mehrere flüchtig sind und sich vermutlich in Rußland   auf­halten. Auf der Anklagebant selbst sizen Werkmeister Otto Bait­hardt, Redakteur Otto Lämmie, Tabakschneider Emil de Ier, Mechaniker Hermann Ruoff und Mar Stauß, Friseur August Groß, Schloffer Otto Braune, Schneider Franz Steg maier, Bäcker Eugen Klöpfer  , Bautechniker Richard Daniel, Hilfsarbeiter Hermann Hepperle und Paul Kuhnle.

Die Verhandlungen werden geleitet von dem schon aus früheren Brozessen ähnlicher Art bekannten Präsidenten Niedner, die An­flage vertritt Reichsanwalt Neumann mit seinem Hilfsarbeiter, Amtsrichter Weinkauf, die Verteidigung führen die Anwälte von Bagnato und Heinz aus Stuttgart  , Dr. Herzfeld und der preußische Landtagsabgeordnete Obuch aus Berlin  . In den zurückliegenden vier Verhandlungswochen ist es mehrfach zu

fehr erregten und teilweise persönlich verlehenden Auseinander­fehungen

zwischen der Verhandlungsleitung, der Reichsanwaltschaft und der Verteidigung gekommen, ohne daß jedoch bisher einer dieser Konflikte die Fortführung des Prozesses ernstlich gefährdet hätte.

Ungemein chleppend zog sich die Vernehmung der zahlreichen Angeklagten hin, die ihre Schuld bestreiten. Nach ihrer Darstellung ist der tödliche Schuß auf den Oberwachtmeister Tichiersch von dem jetzt in Rußland   befindlichen Ferdinand Metsch abgegeben worden, der zur Zeit der Tat aber erst 18 Jahre alt war! Die An­geklagten werden jedoch stark belastet durch Notizbücher und Briefe, die von ihrer eigenen Hand stammen und teils in Stutt­ gart  , teils in Mannheim   bei dem dortigen Kampfleiter, teils in Berlin   im kommunistischen   Fraktionszimmer des Preußischen Land tags und in der Paßfälscherzentrale in Neukölln beschlagnahmt worden sind. Daraus ist zu entnehmen, daß

Anschläge geplant

waren auf die Schupofaserne im hinteren Flügel des Residenz­

schlosses und auf die Bergfaserne in Stuttgart  . Ferner wird ins besondere dem Angeklagten Baikhardt die Beteiligung an einem Anschlag auf das Leben des Generals Seedt zur Last gelegt, der fich damals in Baden- Baden   aufhielt. Von dem Angeklagten Stauß wurde in Berlin   ein umfangreiches Schreiben an die Leitung der Roten Hilfe" vorgefunden, in dem er selbst

für sie persönlich wie für den ganzen Parteibetrieb bei den Kommu= nisten wenig schmeichelhafte Art herauszureden. Diese Angaben jelen erlogen und von ihnen nur gemacht worden, um sonst nicht erhältlich gewejene Unterstützungen und gefälschte Päffe zu bekommen, Braune, der schon in der Boruntersuchung einen Hungerstreit mit denen sie hätten ins Ausland gehen können. Der Angeklagte inszenierte und sich in der Verhandlung mehrfach sehr rabiat benahm, hat sich durch

üble Renommiftereien

sein Bedauern darüber ausgesprochen, daß die Lumpen dabet hereingeritten. Er hat nach dem Bombenattentat dritten gegenüber

nicht verred t" seien, versprach dritten nach der Revolution" Vertrauensstellungen, da er dann selbst Roter General" ein würde. Und was dergleichen Beweise für die politische Unreise der m der kommunistischen   Bewegung führenden Personen mehr

waren.

Einzelheiten aus den Zeugenvernehmungen. Ein Diplomlandwirt Bon allgemeinerem politischem Interesse waren bisher einige Schönleber war zu der kritischen Zeit bei der Polizei eingezogen und vermeigerte auf Grund einer Anweisung des Stuttgarter Polizeipräsidenten die Aussage über die Art und Dauer seiner Beschäftigung bei der Polizei. Da Schönleber fein Beamter war, focht die Verteidigung die Rechtsgültigkeit dieser Dienst­anweisung an. Ihre Anträge auf Ladung des Polizeipräsidenten, des Innenministers Bolz und des Staatspräsidenten Dr. Hieber murden jedoch vom Gericht abgelehnt. Es scheint also troh der entgegengesetzten Erklärung des Ministers Bolz im Württembergischen Landtag zu jener Zeit doch so etwas wie eine

" Schwarze Polizeiwehr"

bestanden zu haben. Die Vernehmung des früheren kommunistischen  Abgeordneten Hans Stetter  , der später aus seiner Partei aus­geschlossen wurde, ergab, daß ihm von der Leitung der Partei der Vorwurf der Feigheit gemacht worden war, weil er, als die Bolizei in eine von ihm geleitete Sigung im Stuttgarter   Theater­restaurant eindrang, feinen bewaffneten Widerstand(!) geleistet habe. Das Berhalten in der Sigung in Ostheim  , wo der Oberwachtmeister Tschiersch erschossen wurde, ist in dieser Rüge bezeichnet worden. Bei einigen Zeugen, die Mitglieder der Kommu­von der Partei ausdrücklich als maßgebend für solche Fälle nistischen Partei sind, fiel es auf, daß sie keine Aussagen machen wollten. Einer sagte direkt, er werde sich als Mitglied der KPD.  hüten", Aussagen zu machen. Die Verteidigung beftritt mit großer Leidenschaftlichkeit, daß die KPD. ein allgemeines Schweigegebot für ihre Mitglieder erlassen habe, aber die Reichsanwaltschaft brachte eine Anzahl Dokumente bei, die doch erkennen ließen, daß hinter den Kulissen mindestens der Versuch unternommen worden ist, einen Gewissenszwang auszuüben.

Den Höhepunkt der Verhandlung

bildeten bis jetzt die Vernehmungen der früheren kommunisti chen Parteimitglieder Diener und König, die schon früher in anderen Hochverratsprozessen zu mehrjährigen Zuchthausstrafen ver­urteilt worden sind, aber von den Angeklagten und der Verteidigung jetzt als Polizeifpigel, teilweise sogar als Lodspiel be zeichnet werden, da ihre Aussagen sehr belastend, ja gewissermaßen das Fundament der Anklage sind. Die Verteidigung gab sich große Mühe, den moralischen Wert der Persönlichkeiten dieser Zeugen herabzusetzen, aber der unbefangene Beobachter muß feft­stellen, daß ihre Bemühungen feinen sehr großen Erfolg hatten. Der Zeuge Diener ist überhaupt erst nach den unter Anflage stehenden Straftaten Nachrichtenleiter in der Partei ge­worden. Er erklärte, über die Instruktionen, die er in dieser Eigen­schaft erhielt, in Empörung geraten zu sein, da er vorher die Kampfmethoden der Partei nicht so gefannt hätte So sollte er bei einer Erwerbslosendemonstration einen

Angriff auf die Schutzpolizei durch Dachschüßen und andere Gewaltmittel organisieren. Das hätte niemals seiner Ueberzeugung entsprochen, und darum hätte er sich entschlossen, der Polizei erst indirekt und dann auch direkt Mitteilungen zukommen zu lassen, um die geplanten Verbrechen zu verhindern. Er habe niemals eine Bezahlung erhalten, noch Vorteile andere Art empfangen. Die Vernehmung der Zeugen gewährte einen er­schreckenden

Einblick in die moralische Berwilderung, die von der kommu­ nistischen   Partei durch die von ihr angewendeten politischen Kampfmethoden unter ihren Mitgliedern angerichtet wird.

Durch diese Zumutungen, die sie an alle Mitglieder stellt, gleich­viel, welches Temperament und welchen Grad von Intelligenz sie haben, trägt sie wohl den stärksten Teil der Schuld daran, daß die Begriffe von Recht und Unrecht, moral und Unmoral bei ihnen in

ihrer Raffgier und ihrem Spekulationsgeist, verkörperte. In der seine Beteiligung an dem Bombenattentat, fomie Berwirrung geraten, und ihnen zuletzt jeder innere Halt und jede

Deffentlichkeit gab es keine zwei Meinungen über das Gemein gefährliche der ihm zur Last gelegten Handlungen. Seine Gaunereien haben der Preußischen Staatsbant, wenn auch nicht ohne ihre eigene Schuld, etliche Millionen gekostet,

Im Augenblic seines Todes entsteht jedoch für die Deffentlich­feit die Frage: haben die Justizbehörden recht gehandelt, daß sie den ungezählten Anträgen der Verteidigung über die Verhandlungs­und Haftunfähigkeit des Menschen Kutister kein Gehör schenkten? Es kann nicht Aufgabe des Gerichts sein, einen Ange­klagten in den Tod hineinzuprozessieren, über einen Menschen indirekt ein Todesurteil wegen eines Verbrechens zu ver­hängen, auf das laut Gesetz nur Freiheitsstrafe steht. Das ist aber in diesem Falle, allem Anscheine nach, geschehen, und wird in so und so vielen Fällen, die weniger sensationnell sind als der Fall Rutister, bereits vorgekommen sein. Auch fordert es zu schärfster Kritik heraus, daß ein Mann für verhandlungsfähig erklärt wurde, der nur mit Einspritzung von Medikamenten wachgehalten wurde. Gegen einen derartigen Mißbrauch der Untersuchungs­haft muß aber ganz entschieden Einspruch erhoben werden. Die Berteidigung hatte die Hinzuziehung eines Gerichtsarztes beantragt, damit dieser die Entscheidung über die Haftunfähigkeit Rutisters treffe. Das Gericht begnügte sich aber mit dem Gutachten des Charitéarztes Prof. His, das immer wieder lautete: es besteht feine Lebensgefahr. Selbst vor wenigen Tagen wiederholte er diesen stereotypen Sah. Bestand also Lebensgefahr, oder bestand feine? Diese Frage wird nicht so sehr im Interesse Kutisters, der ja, trotzdem er außer Lebensgefahr war, die Unvorsichtigkeit hatte, zu sterben, als im Interesse der vielen Namenlosen, die unter Um­ständen gleich Kutisker in den Tod hineinprozessiert werden können, zu stellen sein. Der Geist Höfles, der unter ähnlichen Umständen verschied, geht immer noch um.

Ein neues Dominion?

London  , 13. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) Die britische   Re­gierung hat beschlossen, eine fönigliche Kommission nach Oft afrika   zu entsenden, um die Frage der Bildung eines o st afritani­schen Bundesstaates, welcher die Kolonien Kenya  , Ugala,

an der Erschießung des Polizeioberwachtmeisters, an verschiedenen Einbrüchen in Stuttgarter   Studentenhäusern und an dem Plan eines weiteren Attentats auf eine Polizeiwache darstellte. Die auf diese und ähnliche Art belasteten Angeklagten suchten sich auf eine

moralische Hemmung verloren geht. Eine Partei, die Ver­schwörer züchten will, zieht damit auch gleichzeitig die Ver= räter an den von ihr angezettelten Verschwörungen groß!

Sansibar  , Tanganyfa und wahrscheinlich auch Nord- Rhodesien   und| figen Handelsvertrages eingetroffen sei, zu dem die deutsche und fran­Nyassaland einschließen wird, zu studieren. Dies ist eine erste Frucht der vor kurzem in London   abgehaltenen Kolonialfonferenz.

Die zahlreiche indische Bevölkerung ist diesen Plänen gegen über durchaus feindlich eingestellt, da sie als Resultat der Bil­dung eines solchen ostafrikanischen Bundesstaates eine hoffnungslose unterdrückung und Ausbeutung durch die kleine re­gierende Schicht britischer Siedler befürchtet.

zösische Delegation am Dienstag gelangt waren. In den Kreisen des Parlaments verlautet, daß die Kammer aller Boraussicht nach vor Sessionsschluß der französischen   Delegation die von Bokanowski angeregte Verhandlungsvollmacht erteilen wird.

Völkerbund und Naturkatastrophen.

Abschluß der Staatenkonferenz.

Genf  , 13. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) Die Staaten­tonferenz für die Gründung des Welthilfsverbandes gegen Schädigungen durch Naturkatastrophen ist am Dienstag nach neuntägiger Dauer beendet worden. Der Schlußakt der Konvention wurde von einem Teil der Delegierten unterzeichnet ( darunter Deutschland  , Belgien  , Italien  , Spanien   und Bul­

Frankreich will den Zolltarif ändern. In Erwartung des Vertrages mit Deutschland  . Paris  , 13. Juli.  ( Eigener Drahtbericht.) In der Vormittags­figung der Kammer brachte der Sozialist Barthe eine Interpellation über den Stand der deutsch   französischen   Wirtschaftsgarien). Der Konferenzpräsident, ehemaliger Minister Külz  , schloß verhandlungen ein. Handelsminister Bokanowski forderte die Kammer auf, die Interpellation zu vertagen, da man zur Stunde nicht wisse, ob die Verhandlungen zu einem Ergebnis führen werden oder nicht. Von Frankreich   sei alles geschehen, um ein Zustande­kommen eines Abkommens zu ermöglichen. Er werde der Zoll­fommission die Abänderungen vorlegen, die in legter Stunde noch am französischen   Mindesttarif vorgenommen worden sind, um den Abschluß eines Abkommens zu erleichtern. Falls troßdem fein Abkommen zustandekommen sollte, so tönnte die Kammer für die Fortführung der Verhandlungen während der Barlamentsferien der französischen   Delegation vielleicht ähnliche Vollmachten erteilen, wie sie die deutsche Reichsregierung vom Reichstag erhalten habe. Der Antrag Barthe wurde daraufhin mit 295 gegen 260 Stimmen vertagt.

Die Aeußerungen Bokanowskis wurden im Laufe des Nachmit­tags durch eine anscheinend offiziöse Mitteilung bestätigt, daß noch teine Antwort aus Berlin   auf den Entwurf des vorläu­

die Konferenz mit einer Rede, in der er dem italienischen Senator Circaolo, dem Intendanten des Hilfswerks, für seine Anregung dankte, ferner den Wunsch äußerte, daß die internationale Rote= Kreuz- Organisation sich bald wieder einheitlich gestalten möge, und die Hoffnung aussprach, daß die Institution in ihrer weiteren Entwicklung herauswachse über ihre ursprüngliche Bedeu­tung als Welthilfsverband in Notfällen und zu einem neuen In­strument der im Geiste und in den Werken des Friedens und der Versöhnung sich verstehenden und gegenseitig achtenden Völker der Welt werde.

In der Schlußfizung war aus der Mitte der Versammlung das Beileid der Vertreter der Länder an Deutschland   aus Anlaß der sächsischen Ueberschwemmungstatastrophe zum Ausdruck gebracht

worden.

Die bulgarische Bolizei beschlagnahmte abermals das Arbeiter­blatt Nomini  " und verhaftete die gesamte Redaktion megen ,, Aufwiegelung der Bevölkerung gegen die Staatsgewalt".