Arbeitszeit in der Großeisenindustrie.
un Eine hinausgeschobene Verordnung des Reichsarbeitsministers.
Die Rüdsicht auf die Industriellen
Arbeitnehmer der. Kölner Metallindustrie den von dem Sonder. schlichter des Reichsarbeitsministeriums am Sonnabend gefällten Schiedsspruch abgelehnt.
" Aus allgemeinen wirtschaftlichen Gründen"
Nach den Besprechungen der Vertreter der Großeifenindustrie Artifel 2 verpflichtet die Arbeitgeber, einen Abdrud dieser Ver: Keine Lohnerhöhung für die Braunkohlenarbeiter! beim Reichsarbeitsminister ist eine Verordnung über die Arbeitszeit ordnung im Betriebe an sichtbarer Stelle auszuhängen. in Stahlwerken, Walzwerken und anderen Anlagen der Großeisenindustrie unterm 16. Juli 1927 herausgefommen. Nach Artikel 1 dieser Verordnung findet die Beschränkung des§ 7 Abs. 1 der Arbeitszeitverordnung, in der Großindustrie auf folgende Gruppen von Arbeitern Anwendung:
1. in Hochofengießereien und Röhrengießereien auf die an den Defen und in der Gießhalle beschäftigten Arbeiter;
2. in Martin, Thomas, Bessemer, Elettro- und Tiegel stahlmerken auf die mit Arbeiten an dem Mischer, den Defen den Konvertern beschäftigten Arbeiter einschließlich der Zufuhr des flüssigen Roheisens zu dem Mischer und des Einbringens des Schmelzguts in den Defen und Konventer und einschließlich der Abfuhr des flüssigen oder warmen Erzeugnisses, der Gußform und der Schlacken;
3. in Buddelwerfen auf die Puddler, Ofenarbeiter und Luppenschmiede;
4. in Walzwerken, abgesehen von den Kaltmalzwerfen, auf die mit Arbeiten an den Tieföfen, Defen und Walzenstraßen beschäftigten Arbeiter einschließlich des Beschneidens und Ausrichtens der noch warmen Walzerzeugnisse;
5. in Hammer- und Preßwerfen auf die mit Arbeiten an den Defen sowie mit Schmieden und Pressen beschäftigten Arbeiter einschließlich der Zufuhr des Eisens und einschließlich der Abfuhr der warmen Erzeugnisse;
6. in den unter den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Anlagen auf die Arbeiter an Generatoren, soweit nicht nach Feststellung des Gewerbeaufsichtsbeamten durch die Art der Einrichtung befondere Gefahren für Leben oder Gesundheit der Arbeiter ausgeschlossen sind.
Handwerker und Hilfsarbeiter, die in den im Abs. 1 genannten Anlagen beschäftigt sind, unterliegen der Beschränkung des§, 7 Abs. 1 der Arbeitszeitverordnung nur, wenn fie überwiegend mit Arbeiten beschäftigt sind, die unter der unmittelbaren Einwirkung von Hize, Staub oder giftigen Gasen
vorgenommen werden.
lebt ein Arbeiter eine der in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Tätigkeit nur während eines Teils feiner Arbeitszeit aus, so greift die Beschränkung des§ 7, Abs. 1 nur an den jenigen Tagen Blaz, an denen er mindestens vier Stunden damit beschäftigt wird.
Kein Streik im Gastwirtsgewerbe.
fommt in dem Artifel 3 zum Ausdruck, der den Unternehmern nahe legt, die für das Infrafttreten der Verordnung erforderlichen Vorbereitungsarbeiten bis zum 1. Januar 1928 Dorzunehmen, da mit diesem Zeitpunkt die Verordnung in Kraft tritt. Damit jedoch die Unternehmer durch die nach vier Jahren seit dem Erlaß der Arbeitszeitverordnung beginnende Rücksicht auf die Schwerarbeiter nicht etwa bedrängt werden, haben sie die folgende Konzession erhalten:
„ Soweit zu diesem Zeitpunkt die wirtschaftliche Lage das In
frafttreten in einem Teil des Reichsgebiets oder in einzelnen Betrieben ohne schwere Befährung der Industrie oder des Betriebs infolge besonderer Umstände nicht gestattet, kann der Reichsarbeitsminister das Infrafttreten nach Anhörung der obersten Landesbe. hörde auf unbestimmte Zeit hinausschieben."
Auf unbestimmte 3eit! Diese Kautschutbestimmung ist geradezu typisch für die Art, in der die Arbeitszeitregelung erfolgt.
In§ 7 der Arbeitszeitverordnung dreht es sich um Gewerbezmeige oder Gruppen von Arbeitern, die unter besonderen Gefahren für Leben oder Gesundheit arbeiten, um Arbeiter, die in außergewöhnlichem Grabe bei Einwirtung von Sige, giftigen Stoffen, Staub und dergleichen ausgesetzt sind.
Auch für sie ist noch eine Ueberschreitung der Arbeitsgrenzen zulässig, wenn die Ueberschreitung aus Gründen des Gemeinwohls dringend erforderlich ist oder wenn sie sich in langjähriger Uebung als unbedenklich erwiesen hat und eine halbe Stunde nicht übersteigt. Die Unternehmer werden sich mit den Vorbereitungen zur Durchführung dieser Berordnung, nach der Zusicherung die sie er reicht haben, Zeit laffen. Sie werden ihre Aufmerksamkeit darauf richten, ihre Behauptungen zu wiederholen, daß die wirtschaftliche Lage der Industrie durch die Einführung dieser Verordnung schwer gefährdet sei und damit erreichen, daß deren Infrafttreten auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben wird.
Es wird Sache der Metallarbeiter sein, durch die Stärkung ihrer Organisation dafür zu sorgen, daß die Verordnung mit dem 1. Januar 1928 und nicht am St. Nimmerleinstag in Kraft tritt.
schreibender Besserung der Wirtschaftslage gegen Mitte des fommenden Jahres der underflausulierte Achtstundenta g eingeführt werden müsse und könne.
Kommunistisches Schwindelmanöver. Die vorgenommene Ura bstimmung unter den Ber liner gastwirtschaftlichen Arbeitnehmern über den Schiedsgesehenen Regelung des Lohnausgleichs. Nach dem Schiedsspruch Spruch des Schlichtungsausschusses, ber bekanntlich das bisherige Lohnabkommen bis zum 30. September ohne Zulagen längert, hat feine Mehrheit für den Streit ergeben. Bon insgesamt 12 982 abgegebenen Stimmen lauten auf Nein, d. h. für Streif, 3181, mährend 9801 mit Ja gestimmt haben bzw. fich der Stimme enthielten.
Trogdem also von der Roten Fahne" mit allen Mitteln gearbeitet wurde, um eine flare Entscheidung zu verhindern, trogdem mit allen Mitteln von der KPD . dafür gesorgt wurde, daß möglichst viele Neinstimmen abgegeben werden sollten, hatten die Verwir rungsversuche feinen Erfolg. Die Rote Fahne " vom Sonntag schreibt über eine im Alten Asfanier" in der Freitagnacht abge haltene Versammlung angeblich der Betriebe am Potsdamer Plag. Die Rote Fahne " verschweigt vorsichtigerweise das Versammlungslokal und faselt von einer überfüllten Versammlung" und einer ,, wuchtigen Abrechnung".
In Wirklichkeit hat die KPD. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen diese Versammlung einberufen. Das Verfammlungslotal faßt im Höchstfalle 150 Personen, so daß nicht einmal ein einziger Betrieb am Potsdamer Plaz seine gesamte Belegschaft dort hätte unterbringen fönnen. Die Versammlungszettel zu dieser Versammlung trugen die Unterschrift:„ Die Betriebsräte am Botsdamer Play". Abgesehen davon, daß es nicht Sache der Betriebsräte ist, solche Versammlungen einzuberufen, hat die KPD. auch in diesem Falle wieder geschwindelt. Weder ein Betriebsrat oder auch nur ein einziges Betriebsratsmitglied der vielen gastwirtschaftlichen Großbetriebe am Potsdamer Platz haben ihre Zustimmung zu dieser Versammlung gegeben, noch sind sie darum gefragt worden. Auf derselben Höhe wie diese Machinationen find, bewegt sich natürlich auch der Bericht der Roten Fahne", auf den einzugehen es sich nicht mehr lohnt.
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Noch schärfer war die Ablehnung der im Schiedsspruch vorwürde keine Verbesserung, sondern geradezu eine Verschlechterung des bisherigen Zustandes eintreben, joweit Bezahlung der Ueberstunden in Frage fäme, und zmar sowohl für die Lohn-, Fach- wie auch die Hilfsarbeiter. Von großer Bedeutung sei auch und darauf wird von den Arbeitneh mern besonders hingewiesen die Bestimmung im Schiedsspruch, nach der ein Lohnausgleich nur in Frage tommen fönne, menn neue Hilfsarbeiter nicht eingestellt würden. Diese Bestimmung sei geeignet, Sinn und Absicht des so viel umstrittenen Arbeitszeitnotgesetzes ins Gegenteil zu ver fehren. Der ausgesprochene 3med dieses Gesetzes sei gewesen, durch planmäßige Bertürzung der Arbeitszeit neue Arbeitsmöglichkeiten für jezt noch Erwerbslose zu fchaffen und dadurch einen weiteren und im allgemeinen volkswirt fchaftlichen Interesse notwendigen Rückgang der Zahl der Arbeitss lofen zu bewirken. Die Arbeitnehmer erblicken, so heißt es weiter, in diesem Schiedsspruch einen ersten Versuch, das Arbeitszeitnotgesetz zu durchfreuzen. Aus allen diesen Gründen, so wird in der Erklärung betont, haben die
Einstimmig
hat man erklärt:
Der Wahre Jacob
Der Reichsarbeitsminister hat es abgelehnt, aus allgemeinen wirtschaftlichen Gründen den Lohnschiedsspruch für den mittelSchiedsspruch sah eine Lohnerhöhung ab 4. Juli um 3 Proz. vor, um deutschen Braunkohlenbergbau für verbindlich zu erklären. Der etwa 20 Pf. pro Schicht.
Zu dieser merkwürdigen Handlungsweise des Reichsarbeitsminifters wird noch einiges zu sagen sein.
Die Arbeitszeit im Baugewerbe.
Der Reichsarbeitsminister wird, wie verlautet, noch in dieser Woche den Berufsverbänden des Baugewerbes eine Antwort auf die von Arbeitgeberseite beantragte reichsrechtliche Aenderung der Arbeitszeit im Baugewerbe zukommen laffen. Dieser Antrag hatte eine Berücksichtigung der Konjunktur des Baugewerbes in den verschiedenen Jahreszeiten zum Ziele. Es steht aber nicht in Aus= ficht, daß noch zum Ende des Bausaison wesentliche reichsrechtliche Aenderungen durchgeführt werden. Auf Grund früherer Abmachungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden soll der Schlichter für diese Fragen zuständig sein. Deshalb wird die Regelung der Arbeitszeit im Baugewerbe für die einzelnen Bezirte einer Regelung für das ganze Reich vorgezogen
Die Bremer Angestelltenkammer 1926.
Wie rationalisiert wurde.
Einen sehr instruktiven Bericht über das Wirtschaftsjahr 1926 In veröffentlicht die Bremer Angestelltenkammer. diesem Bericht werden die wirtschaftlichen Zusammenhänge eingehend besprochen und die Ursachen und Auswirkungen der Rationali. fierung aufgezeigt. Es heißt da unter anderem:
„ Die Zwangsläufigkeit der Aufblähung des Produktionsapparates, wie sie in der Inflationszeit entstanden ist, blieb häufig unbeachtet, und so blieb die Rationalisierung vielfach im Einzelbetriebe steden, anstatt sich auf den gesamten Gewerbezweig zu erstrecken. Vor allem war auch troß der vielen Konfurje, Liquidationen usw. in zahlreichen Handelszweigen, sowohl des Groß wie des Kleinhandels, noch eine meit über das tatsächliche Bedürfnis hinausgehende Anzahl von Betrieben vorhanden. Diese Uebersezung der Produktion und der Warenverteilung hatte eine gesunde Preisgestaltung.. starf behindert."
Und über die Zusammenschlüsse im Handel und der Industrie, die im abgelaufenen Jahre vorgenommen wurden, heißt es in diesem Zusammenhang dann:
" Die meisten Zusammenschlüsse verfolgen aber die Tendenz, eine natürliche Wettbewerbsentwidlung aus= zuschalten, um den Markt zu beherrschen und außerdem, mie aus der Praxis zahlreicher Kartelle hervorgeht, die Absicht, die Preise auf der Grundlage der Erzeugungskosten des leistungsIch wächsten Betriebes festzusehen. Bei solcher Tattit kommt eine Betriebskostenersparnis nicht der Allgemeinheit zugute, sondern erhöht nur den Unternehmergeminn.
Die Angestelltenfammer von Bremen hat im abgelaufenen Jahr unter anderem eine Erhebung über das Einkommen der bremischen Angestellten vorgenommen und dabei festgestellt, daß fast 60 Proz. der Angestellten ein Einkommen von meniger als 135 M. monatlich haben, daß meitere 15 Proz. nur ein Ein. fommen von 135 bis 165 m. haben. Nach der bremischen Teue. rungsziffer bedeutet das ein Borfriegseinkommen von 94 bzw. 115 m. monatlich.
Der Bericht geht dann eingehend noch auf die Preis. fentung saftion, die Konjum finanzierung und die Sozialgefeßgebung ein. In einer übersichtlichen, mit vielen graphischen Tabellen versehenen Darstellung untersucht der Bericht die Arbeitslosigkeit der Angestellten, die zum guten Teil verursacht wurde durch den oft mahllos vorgenommenen Abbau, mas viele Unternehmer als den eigentlichen Zweck der Rationalisierung betrachteten.
Alles in allem ist der Bericht eine wertvolle Darstellung der Wirtschaftslage und der wirtschaftlichen Sünden der deutschen Unternehmer.
Einigung in der Schneidemühler Holzindustrie.
Der seit vier Wochen mährende Streif der Tischler und Maschinenarbeiter der hiesigen Holzindustrie, der 400 Personen umfaßte, ist Ende der Woche beigelegt worden. Es fam eine Einigung dahin zustande, daß der Stundenlohn um 3 Pf. auf 85 Pf. erhöht wurde.
Der Allgemeine Eisenbahnerverband, der sich in einer Berichtigung in unserer gestrigen Abendausgabe dagegen mehrte, indirekt als gelber Verband bezeichnet zu werden, ist dabei unter die christliche Gewerkschaftsrichtung geraten. Wie schon seine Zugehörigkeit zum Gemertschaftsring besagt, zählt er zur Hirsch- Dunderschen Gewerkfchaftsrichtung.
Eins wollen wir aber noch festhalten: daß die Rote Fahne" am Sonntag aufforderte, den Schandspruch des Schlichtungsausschyuffes mit überwältigender Majorität abzulehnen. Hinterher schreibt dieses Blatt aber nun nicht etwa, daß durch Arbeitsniederlegung ein besseres Lohnabkommen erzwungen werden soll, sondern es schreibt, es fomme darauf an, sich. die Hände freizuhalten, um in geeigneten Situationen vorzustoßen und zu fämpfen das Witzblatt, das die Arbeiterfamilie braucht! aftr. 65, ift täglich mit 2lusnahme von Sonnabend
für ausfömmliche Löhne, d. h. also, daß die Rote Fahne " nicht einmal den Mut zur Konsequenz hat.
Die Arbeitnehmer im Gastwirtsgewerbe brauchten jedenfalls nicht die„ Rote Fahne" dazu, um sich darüber schlüssig zu werden, ob sie es im gegenwärtigen Augenblick auf einen Kampf ankommen laffen können. Die Arbeitnehmerschaft wird vielmehr nunmehr alles daran setzen, zum 30. September auf jeden Fall zu einem annehmbaren Lohnabkommen zu kommen.
ist
Die völlig vergriffene Auflage der 1. Nummer, die gewaltig gesteigerte Auflage der 2. Nummer und die überaus zahlreichen Vorausbestellungen auf die am 6. August erscheinende Sondernummer
Zum Verfassungstag
sind die Zeugnisse einer übereinstimmenden Anerkennung der Güte des Blattes!
Politische Satire, Volks humor, gediegene Unterhaltung sind die Pfeiler, auf die ,, Der Wahre Jacob " sich stützt!
Die Spartaffe der Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten von 9-3 Uhr und 4-6 Uhr, Sonnabends von 9-1 Uhr geöffnet.
Am
Deutscher Baugemertsbuub, Baugemertschaft Berlin . Affordmaurer! Mittwoch, 20. Jul, 17 Uhr, findet im Gaal 1 des Gemertschaftshauses eine äußerst wichtige Versammlung der Alfordmaurer statt. Tagesordnung: Stellungnahme zur Einheitsorganisation. Wegen der Wichtigkeit der Tagesordnung werden die Kollegen ersucht, bestimmt und pünktlich zu erscheinen. Der Vereinsvorstand.
Sattler, Tapezierer- und Bortefeuillerverband. Donnerstag, 21. Juft, 19 Uhr, im Gewertschaftshaus, Engelufer 24/25, Generalversammlung. Vortrag und Geschäftsbericht. Zutritt nur gegen Berbandsausweis.
Freie Gewerkschaftsjugend Groß- Berlin. Heute, Dienstag, 19% Uhr, tagen die Gruppen: Frankfurter Allee : Gruppenheim Städtisches Jugendheim Litauer Straße 18, 8immer 3. Lichtbildervortrag: Unsere gefiederten Gänger." Lichtenberg : Gruppenheim Jugendheim Dosseftr. 22.
Süd
absberger Plaz: Gruppenheim Dieſtelmeŋerſtr. 5. Frohsinn und Heiterkeit. tarische Jugendbewegung." Treptow : Gruppenheim Schule WildenbruchStraße 53/54( Sortzimmer). Hosemann wird Leben in die Bude bringen. Briz: Gruppenheim Chauffee- Ede Hannemannstraße. Heimabend. arbeitersportplag an der Oberfpree. Humboldt: Jugendheim Graun Ede Westfreis: Lorgingstraße. Bortrag: Wie verbringen wir unsere Freizeit?" Baden im Plößensee. Beppelinplag: 18 Uhr Treffen zum Baden MüllerEde Geestraße.
Köln , 18. Juli. ( TU) Die Organisation der Arbeitnehmer in 30 Karikaturen Nummer. Und das für 30 Pfennig een: Spielen auf dem Sportplag. Schöneweide: Spielen auf dem Metall
der Kölner Metallindustrie hat heute in einer Sigung der Tariftommiffion zu dem am Sonnabend gefällten Schiedsspruch Stellung genommen und ihn nach eingehender Beratung abgelehnt. die Ablehnung waren folgende Gedankengänge maßgebend:
Für
Die Arbeitnehmer betrachten die Frage der Arbeitszeit als grundsägliche Frage. Das äußerste Zugeständnis auf diesem Gebiete war die 51- Stunden- Woche. Daher mar die 52.Stunden Woche grundsäglich abzulehnen, be sonders im Hinblick auf die lange Laufzeit des Schiedsspruches. Die Arbeitnehmer sind der Auffassung, daß bei fort
ungerechnet die reichlichen amusanten Textbeigaben! Das ist 1 Pf. für 1 Karikatur! Das ist
erschwinglich für jeden!
Jugendgruppe bes 8b. Heute, Dienstag, ab 19 Uhr Spielen auf der Spielwiese 7 im Treptower Bart und auf dem Spielplag an der Razbachstraße ( Kreuzberg ). Rasenspiele, Bolkstänge, Ballspiele.
Berantwortlich für Politit: Bictor Schiff; Wirtschaft: G. Alingelhäfer; Gemertschaftsbewegung: Fr. Ekkorn; Feuilleton : Dr. John Schitowski; Lokales und Sonstiges: Frig Karstabt; Anzeigen: Th. Glode; sämtlich in Berlin . und Berlagsanftalt Vaul Ginger u Co.. Berlin SW 68. Lindenstraße 3. Sierau 2 Beilagen und Unterhaltuna und Biffen".
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