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Abendausgabe

Nr. 439 44. Jahrgang Ausgabe B Nr. 217

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Vorwärts

NO

Berliner Volksblaff

10 Pfennig

Freitag

16. September 1927

Berlag und Anzeigenabteilung: Geschäftszeit bis 5 Uhr Berleger: Borwärts- Berlag GmbH. Berlin S. 68, Lindenstraße 3 Fernsprecher: Dönhoff 292–297

Zentralorgan der Sozialdemokratischen Partei Deutfchlands

Wahlterror beim Volksentscheid.

Die Justiz spricht die Junker frei.

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B. S. Landsberg a. d. W., 16. September. Das Schöffengericht Landsberg hatte sich heute mit einem Nachspiel zum Voltsentscheid über die Fürsten abfin­dung zu beschäftigen. Unter der Anklage der Wahlverhinde­rung hatte sich der Rittmeister a. D. Ernst Schulze aus Friedeberg( Neumark) zu verantworten. Schulze hatte kurz vor dem 20. Juni 1926, dem Tage des Volksentscheids, in dem von ihm verantwortlich geleiteten Organ Landbund Friedeberg" folgende Mitteilung an die Landbundmitglieder veröffentlicht:

" Wir bitten nochmals, dafür zu sorgen, daß am 20. Juni die Wahllokale von früh bis abends überwacht werden. Alle, die zur Wahl gehen, werden in schwarze Liften eingetragen. Auch werden ihre Namen öffentlich gebrandmarkt werden."

In dieser Ankündigung erblickte die Staatsanwaltschaft eine Bontottandrohung und damit eine Wahlverhinderung. Sie erhob demgegenüber Anklage gegen Schulze, doch lehnte das Amtsgericht Landsberg die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Auf Beschwerde des Oberstaatsanwalts wurde dann das Ver­fahren vor dem Schöffengericht Landsberg , und zwar auf Anweisung des Justizministeriums, unter hinzuziehung eines zweiten Richters eingeleitet.

Die Ausreden der Landbündler.

Den Borsiz in der heutigen Berhandlung führte Landgerichts­direktor Dr. Henning, während der Angeklagte von Rechtsanwalt Böttger- Berlin verteidigt wurde. Schulze gab zu, daß er für diese Bekanntmachung in dem Organ des Kreislandbundes Friede­berg, das eine Auflage von etwa 3000 Exemplaren habe, verant­wortlich sei. Er habe sich zu dieser Handlung für verpflichtet gehalten, weil die Abstimmung über die Fürstenenteignung, wie vorher von Ministern und führenden Persönlichkeiten öffentlich zugegeben worden jei, unbedingt verfaffungswidrig gewesen sei.(!) Außerdem sei_er als Geschäftsführer des Reichslandbundes auf dessen Sagungen verpflichtet und habe die Interessen der Organisation wahrzunehmen. Diesem Interesse drohte aber eine schwere Schädi­qung durch eine Abstimmung, denn die Fürstenenteignung follte nach fozialistischer und kommunistischer Auffassung der erste Angriff auf das Privateigentum fein.(!) Auf den Vorhalt des Borsitzenden, daß jeder Deutsche das uneingeschränkte Recht habe, zu wählen, erwiderte der Angeklagte, daß in der Bekanntmachung nach feiner Auffassung keine Wahlbeeinträchtigung zu erblicken sei, auf der anderen Seite glaube er, daß im Wahlkampf alles er= laubt sei.

Außerdem habe ein ausdrüdlicher Beschluß der Vertrauens­männerversammlung des Kreislandbundes vorgelegen, durch den der Geschäftsstelle aufgegeben wurde, vor dem Bolfsenfscheid diefe Bekanntmachung zu veröffentlichen.

Er glaube infolgedessen, daß ihm Paragraph 193( Wahr­nehmung berechtigter Interessen) zur Seite stehe. Auf Befragen

Frankreich kämpft für Sicherheit".

Und verzögert die Abrüstung.

V. Sch. Genf , 16. September.

Paul Boncour hat in der heutigen Bormittagssigung der Abrüstungsfommission seien vorgestrigen Borstoß gegen die englische Obstruktion durch eine zweite Rede und durch die Ein­bringung einer konkreten Resolution weitergeführt. Der Sinn feiner Rede war: gewisse Staaten erklären, daß sie wegen ihrer verfassungsrechtlichen Besonderheiten oder aus anderen Gründen das Genfer Sicherheitsprotokoll in der vorliegenden Form nicht an­nehmen können. Gut. Wir wollen diesen Staaten entgegenkommen und versuchen, das Protokoll ihren Sonderwünschen anzu= passen. Wir nehmen den Antrag Nansens auf Ausgestaltung der Schiedsgerichtsbarkeit und die Anregung de Broudères auf, um alles aus dem Batt herauszuholen, was darin für den Sicher­heitsgedanken enthalten ist und bisher nicht ausgebaut wurde; wir schlagen zwar keinen Kontinentalpakt vor, aber eine Reihe von gesonderten Sicherheitsverträgen, die durch den Bölkerbund zu einem Ganzen ausgestaltet werden könnten, das der Lage eines jeden Landes Rechnung trägt.

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Wahlverhinderung soll erlaubt sein!

feines Berteidigers, Rechtsanwalt Dr. Böttger, befundete Schulze weiter, daß das betreffende Drgan überhaupt nur den Mitgliedern des Landbundes zugegangen fei, an die es unentgeltlich abgegeben werde. Tatsächlich habe man teine schwarzen Listen aufgestellt, denn man habe ja nicht gewußt, wie die Leute, die zur Wahl gingen, ab­gestimmt haben. Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts fei der Bontott erlaubt und nicht strafbar. Nach seinen Sagungen sei der Kreislandbund innerhalb seiner Organisation zum Boykott oder Ausschluß seiner Mitglieder berechtigt. Eine solche Maßnahme fönnte aber nur vom Borstand oder von der Generalversammlung beschlossen werden.

Der Staatsanwalt fordert Gefängnis.

Der Vertreter der Anklage betonte, daß nach der Reichsverfassung alle Gewalt vom Bolte ausgehe, insbesondere beim Boltsbegehren und beim Volksentscheid sei das Bolt völlig jouverän. In dieses durch die Verfassung gewährleisteten Recht habe der Angeklagte ein­zugreifen versucht, indem er den zur Wahl Gehenden öffentlich mit einem Angriff auf die Ehre gedroht habe. Von der Anwendung des§ 193 fönne feine Rede sein, weil es sich nicht um die Beein­fluffung einer gewöhnlichen Wahl, sondern um einen strafbaren Eingriff in eine Wahlhandlung von besonderer Be­deutung handele. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Monaten mit dem Anheimgeben, Strafaussetzung zu gewähren. Rechtsanwalt Böttger erflärte als Verteidiger, nach der Rechtsprechung des Zivilsenats des Reichsgerichts sei der Bontott nicht strafbar, wenn er nicht gegen die guten Sitten verstoße. Da die Fürsten zum Teil auch Mitglieder des Reichsland bundes seien, habe der Angeklagte gegen die entschädigungslose Enteignung vorgehen müssen, wenn er nicht seine Stellung verlieren wollte, und deshalb stehe ihm§ 193 zur Seite. Der Anklagevertreter replizierte hierauf, daß der Landbund ja Stimmenthaltung beim Boltsentscheid proklamiert habe. Wenn man also die öffentliche Brandmarkung aller derjenigen androhe, die überhaupt zur Wahl gegangen seien, dann wäre es ganz egal, ob die Betreffenden mit ja" oder" nein" abgestimmt hätten, denn auf jeden Fall hätten diejenigen fich nicht an die Parole des Landbundes gehalten. Die bloße Veröffentlichung der Namen würde eine Be­einträchtigung der Ehre dieser Vereinsmitglieder herbeigeführt haben. Das Urteil: Freispruch!

Nach kurzer Beratung

sprach das Gericht Schultze auf Kosten der Staatskasse frei. Begründend wurde ausgeführt: In der Ankündigung, daß die Namen der zur Abstimmung Gehenden öffentlich gebrandmarkt werden würden, liege teine Androhung eines Bergehens oder einer strafbaren Handlung, sondern es solle bamit nur gesagt werden, daß die betreffenden Namen öffentlich bekannt gemacht würden. Das sei aber erlaubt und nicht strafbar.

Wie wir hören, wird Oberstaatsanwalt Gerlach gegen dieses Urteil Berufung einlegen.

a) diese Lasten über eine größere Anzahl von Staaten ver­teilt wären, b) als ihre besonderen Berpflichtungen larer definiert wären.

Daher empfiehlt die Bölkerbundsversammlung:

Die Wahlen in Südslawien.

Ein Spiegelbild innerer Zerrissenheit.

Bon Hermann Wendel .

In welch ganz anderem Zeichen zogen vor zweieinhalb Jahren die großen füdslawischen Parteien in die Wahlschlacht! hier marschierten die serbischen Radikalen siegesficher in geschlossener Kolonne hinter dem greisen Baschitsch, dessen langer Bart ihnen wie eine Fahne voranflatterte, und holten fich fast die absolute Mehrheit in der Stupschtina. Dort leitete der Führer der Kroatischen Bauernpartei, R aditsch, aus seiner Gefängniszelle die Operationen seiner Truppen und heftete ebenfalls den Sieg an seine Fahnen. Jetzt ist nach Baschitschs Tod die raditale Partei einem bedenklichen 3ersegungsprozeß anheimgefallen, der sie um ihr nadtes Leben bangen läßt, und da Raditsch kurz nach jenen Wahlen aus einem ,, Republikaner " ein Monarchist, aus einem Unnachgiebigen ein Opportunist wurde, hängt der Lorbeer­franz, den er sich immer wieder selber bestätigt, schäbig und zerschliffen um seine Stirn.

Wenn ferner 1925 die Stammesgegenfäße: Serben wider Kroaten aufeinanderprallten und die Losungen: Hie Zentralismus! Hie Föderalismus ! über das Blachfeld hallten, so ritten diesmal nur mehr die selbständigen Demo­fraten Bribitschewitschs das Steckenpferd der zentralistischen Staatsgestaltung vor; damit gelang es ihnen, zur Not ihren Besigstand von 23 Mandaten zu behaupten. Als ihre Gegen­spieler traten, für eine föderalistische Lockerung des Staats­gefüges werbend, der Kroatische Block und die montenegri­nische Partei auf; jenem fielen glücklich zwei, dieser ein Parlamentssitz zu. In der Tat, was schiert die Wähler Bentralismus oder Föderalismus , da ihnen seit langem die Wirtschaftskrise höllisch auf den Nägeln brennt; ihre Lösung als Wahlparole hätte die Massen leidenschaftlich ge­packt. Aber davon war nur in den Kulissen die Rede; breit über den Vordergrund der Bühne warf ein unheimliches politisches Problem seinen Schatten: die Diktatur!

Nicht mit Unrecht gilt der Ministerpräsident Bukitsche­witsch als Handlanger von Kreisen, die entweder ehrlichen Gemüts an die Heilswirkung des Belagerungszustandes bei ökonomischen Krisen glauben oder die es aus anderen Grün­den nach dem Ruhm Mussolinis und Primo de Riveras ge= lüstet, denen auf jeden Fall der in der Verfassung festgelegte Parlamentarismus im Wege ist. Die Abschaffung des Pro­portionalwahlrechts und die Einführung eines Oberhauses steht zunächst auf ihrem Programm, und um für diese Pläne eine gefügige Mehrheit zu gewinnen, löfte Wukitschewitsch die Stupichtina auf. Was ihm vorschwebte, war die vierte Partei", ein Sammelsurium aus Ueberläufern aller Bar­lamentsgruppen, das unter dem letzten Obrenowitsch den Wandschirm für das despotische Regime Wladan Djordje= witschs abgab.

Zu diesem Ende war freilich nicht an die Bermürbung mehrerer Parteien zu denken, die in den ehemals habsburgi­schen Gebieten so unerschütterlich stehen wie der Zentrums­turm in Deutschland . Wirklich verlor Raditsch, trotz­dem sein Ansehen täglich fadenscheiniger wird, dank der mangelnden Aufklärung der kroatischen Bauernmassen, von 1. Den Abschluß von Schiedsgerichtsverträ- feinen 68 Mandaten nur 8. Die bosnischen Moslems gen, die die friedliche Regelung aller Streitigkeiten sichern und zwischen allen Ländern gegenseitiges Vertrauen faffen würden, das unerläßlich ist, um das Wert der vorbereitenden Abrüftungskommiffion zweckmäßig fortzusetzen. 2. Die Völker bundsversammlung ersucht den Rat, die vorbereitende Ab rüstungstommission zur selben Zeit, wie sie einen Vor­entwurf der Beschränkung und herabsehung der Rüstungen ausnahme an der Regierung verpflichtet, darf Wukitsche= gearbeitet hat, die Maßnahmen prüfen zu lassen, die geeignet wären, allen Staaten die Sicherheitsgarantien zu verleihen, die notwendig wären, um ihnen zu gestatten, das Niveau ihrer Rüftungen in einem internationalen Abrüftungsvertrag zu den möglichst niedrigen 3iffern anzugeben.

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Dieser Borstoß Boncours ist zweifellos sehr geschickt, denn er drängt England noch mehr als bisher in die Defensive. Allerdings ist in der heutigen Vormittagsfizung den Engländern ein etwas unerwarteter Bundesgenosse in der Person des ehe­maligen schwedischen Ministerpräsidenten, des Sozialdemokraten Sandler entstanden, der sich gegen den Vorschlag de Brouckères auf Prüfung der Möglichkeiten, die noch unausgenügt im Völker bundsstatut liegen, mit der Begründung wandte, daß das die Die von Boncour eingebrachte Resolution hat folgenden weitere Prüfung des Abrüstungsproblems erschweren würde.

Wortlaut:

,, Die Völkerbundsversammlung nimmt Kenntnis von dem in technischer Hinsicht erzielten Fortschritt der Arbeiten der vorläufigen Abrüftungsfommission somie der Arbeiten des Rats fomitees zum Zwecke der schnelleren Einberufung des Rates und Der Ausarbeitung seiner Beschlüsse im Falle einer Krise. Die Ver­fammlung ist bestrebt, die politischen Vorbedingungen zu verwirklichen, die unerläßlich sind, um den Abrüstungsarbeiten zum Erfolge zu verhelfen. Sie ist überzeugt, daß dieser Erfolg nur erreicht werden kann, wenn jeder Staat in der Gewißheit, daß er nicht allein durch seine besonderen Rüstungen für seine eigene Sicherheit Sorge zu tragen hätte, diese Sicherheit auch auf der gemeinsamen und organisierten Attion des Völkerbundes be= ruhen lassen fann. Die Versammlung erklärt, daß dieje Aktion des Bölkerbundes in der Hauptsache darauf abzielen soll, jede Anwendung des Krieges zu verbieten, ihn porzubeugen oder aufzuhalten, im Eventualfalle in wirk famer Weise jeden Staat zu schützen, der Opfer eines Angriffes werden würde. Die Versammlung ist überzeugt, daß die Lasten, die daraus für die verschiedenen Staaten entstehen könnten, um so leichter von ihnen atzeptiert werden würden, als

Die Kuomingtang einigt sich wieder. Eine neue Regierung in Kanton.

Santon, 16. September. ( Ch. N. A.) Das Zentralexekutiv- und das Zentralkontrollkomitee sind zu einer Konferenz zufammengetreten. Die Regierungen von Nan­einer Konferenz zufammengetreten. Die Regierungen von Nan An ihrer Stelle ting und Wuhan find aufgelöst worden. An ihrer Stelle übernahm ein Komitee von 30 Mitgliedern die Leitung der Regie. rungsgeschäfte. Sein Siz ist Nanking .

Eugen Tichen ist skeptisch.

Mosfau, 16. September.

Der seit einiger Zeit in Mostau meilende ehemalige Minister des Aeußeren der Kantonregierung, Eugen Tschen, gab vor Breise­Dertretern eine Erflärung über seine Einstellung zu den jüngsten Er­eignissen in China ab. Tschen stellte feft, daß die letzten Mandlungen in China ihn veranlaßten zu erklären, daß die Nationalregie rung als fonfreter politischer Faktor zu bestehen aufgehört have.

kehrten mit 16 statt mit 15 Abgeordneten wieder, und der christlichsozialen Slowenischen Volkspartei fielen 21 statt 20 Size zu. Da die Moslems im Parlament mit den Demokraten, deren Führer Marinkowitsch dem Kabinett an­gehört, eine Gruppe bilden, und ein vor den Wahlen abge= fchloffener Batt die slowenischen Christlichsozialen zur Teil­mitsch die Erfolge dieser Parteien bis zu einem gewissen Grade auf der Habenseite seines Hauptbuches eintragen.

Im wesentlichen wurde daher dieser eigentümliche Wahl­kampf zwischen den beiden vorwiegend serbischen Parteien, Radikalen und Demokraten, ja, recht eigentlich im Innern Der radikalen Partei ausgefochten. In so ziemlich allen Wahlkreisen kandidierten Radikale gegen Radikale, Trabanten Wukitschewitschs gegen Erben Baschitschs, in manchen Bezirken verzeichnete man vier radikale Listen! Der Wahlterror der Regierung, deren Faust diesmal noch schonungsloser als sonst niederfiel, fegte am 11. September die meisten Kandidaten dieser Fronde weg, aber alle Gewalt permochte nicht zu hindern, daß die Radikalen, rund 30 Man­date verlierend, Haare ließen, und die Demokraten Dawido= witschs, von 36 auf 63 anschwellend, einen großen Erfolg buchten. Da Raditsch wegen politischer Unzurechnungsfähig­feit für feine Koalition in Frage kommt, bilden freilich die 111 Radikalen immer noch den Kern einer Regierung, die mit den Demokraten, Moslems und Christlichsozialen 201 von den 315 Abgeordneten der Stupschtina, vielleicht auch noch die 6 Deutschen und den Ungarn , umfaßte und so eine 3 wei­Drittelmehrheit hinter sich hätte. Die Frage ist nur, inwieweit Dawidowitsch, dem doch ein ehrlich demo­fratisches Herz in der Brust schlägt, geneigt ist, im Gefolge Wukitschewitschs die Kammer zum Schleppenträger einer un­verantwortlichen Kamarilla herabzuwürdigen.

Das ist für die nächste Zeit Südstawiens politisches Problem, auf dessen Lösung die Arbeiterklasse leider | chne jeden Einfluß sein wird. Fielen bei den Wahlen von 1925, als nur die stammeschauvinistischen Parolen zogen, die Klaffenparteien glatt unter den Tisch, so zeigte sich dies­mal eine kleine Wandlung. Der Landwirte bund ver­doppelte seine Mandate von vier auf neun, und auch die