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Nr. 450+44. Jahrgang
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2. Beilage des Vorwärts
Gefährdung der Gemeindewirtschaft.
Ueberflüssige Erschwerung und Verteuerung der Auslandsanleihen.
Außerdem aber führt diese Stellungnahme der Beratungsstelle zu einer Zunahme der zweifellos besonders unerwünschten cho furzfristigen Verschuldung der Gemeinden,
Der deutsche Anleihemartt, der sich um die Jahreswende| dirette Aufnahme ihnen verwehrt wird.( Siehe Chapman- Projekt, 1926/27 außerordentlich aufnahmefähig zeigte, versagt seit Monaten. Berliner Wohnungsbau usw.) Seit dem Frühjahr ist es nicht mehr möglich gewesen, eine größere deutsche Anleiheemission herauszubringen. Nicht unerhebliche Be träge bereits emittierter Obligationen sind im Laufe der letzten Monate zurückgeflossen und mußten von den beteiligten Banken zweck's Kursstügung zu einem nicht unerheblichen Teil aufgenommen wer= den. Diese schwierige Lage des deutschen Kapitalmarkts hat zur Folge gehabt, daß die Frage der Begebung von Auslandsanleihen wieder in starkem Maße in den Vordergrund getreten ist. Große Wirtschaftsunternehmungen, wie der Stahltruft, das Rheinisch- Westfälische Elektrizitätswert u. a., haben langfristige Anleihen in Amerika aufgenommen. Weitere Abschlüsse dürften bevorstehen. Auch die Deutsche Bank hat zum erstenmal ihre eigene Anleiheoperation im Ausland durchgeführt, um dadurch die erfor derlichen Mittel für die Gewährung langfristiger Kredite an die mittlere und fleinere Kundschaft zu erhalten.
In einer besonders eigenartigen Situation aber befinden sich die öffentlichen Körperschaften, insbesondere die Gemein den. Ihnen ist die Aufgabe zugewiesen, durch Förderung des Wohnungsbaues der drückenden Wohnungsnot, die ein wich tiges wirtschaftliches und soziales Problem in Deutschland darstellt, entgegenzuwirken und für ausreichende Herstellung von neuem Wohnraum zu forgen. Die Städte sind außerdem als Träger des Berkehrswesens und der Kraftwirtschaft gezwungen, die seit über einem Jahrzehnt eingetretene Rückständigkeit Deutsch lands auf diesen Gebieten schnellstens zu überwinden und die Möglichkeiten einer konkurrenzfähigen Wirtschaft durch ihre eigenen Ein richtungen zu schaffen und zu steigern. Sie sind also seit der Stabilisierung in einem ungewöhnlichen Maße gezwungen, Investierungen durchzuführen, für die ihren bei der ungünstigen Gestaltung des Finanzausgleichs in Deutschland feinerlei Mittel aus dem ordentlichen Haushalt zur Verfügung stehen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in einem besonders starken Maße
in diesen Uebergangsjahren Anleihen aufzunehmen, deren Notwendigkeit selbstverständlich in jedem ein zelnen Falle von den zuständigen Organen der Selbstverwaltung auf das eingehendste geprüft werden muß. Außerdem sind die Kommunalaufsichtsinstanzen in der Lage, bei der erforderlichen Genehmigung dieser Anleihen dahin zu wirken, daß nur wirklich brings liche und im Interesse des wirtschaftlichen Wiederaufbaues Deutsch lands unbedingt notwendige Projekte verwirklicht werden.
Diese Prüfung durch die letzten Endes verantwortlichen Organe der Selbstverwaltung und die Aufsichtsbehörden müßte ausreichend sein, und wenn die damit gegebenen Voraussetzungen erfüllt sind, dürften die Kommunen unter feine weiteren erschwerenden Sonderbestimmungen gestellt werden. Dies ist aber tatsächlich in starkem Maße der Fall. Seitdem auf die Initiative des Reichsbantpräsidenten hin, deffen sonderbare Stellungnahme gegenüber öffentlichen Auslandsanleihen genügend bekannt ist, die
denen durch Vermittlung deutscher Banken in großem Umfang Gelder auf mehrere Monate zur Verfügung gestellt werden, von denen man im allgemeinen annehmen kann, daß sie aus dem Ausland stammen. Diese kurzfristige Webernahme von Verbindlichkeiten ist zweifellos sowohl vom Standpunkt der Gemeinden als auch von dem der deutschen Währungspolitit aus betrachtet unerwünscht, und es ist dringend geboten, daß gerade die Reichsbank dafür Sorge trägt, daß an die Stelle dieser kurzfristigen Darlehen baldigst lang fristige Anleihen treten.
Die Beratungsstelle hat, das kann zusammenfassend gesagt wer= den, dahin gewirkt, daß wirtschaftlich berechtigte Bedürfnisse der Gemeinden ungünstiger behandelt werden als die der Privatwirtschaft, so daß dadurch eine wesentliche Beeinträchtigung der öffentlichen Unternehmungen eingetreten ist. Sie hat ferner durch ihre Politik beigetragen, die kurzfristige Verschuldung in Deutschland außerordentlich zu fördern, von der alle Verschuldung in Deutschland außerordentlich zu fördern, von der alle Sachtenner überzeugt find, daß sie eine wesentlich größere Ge fahr für die wirtschaftliche Konjunktur und die Währungsstabilität in Deutschland darstellt als langfristige Anleiheschulden. Sie hat außerdem dadurch, daß sie die öffentlichen Körperschaften indirekt gezwungen hat, Gesellschaften und für diesen Zweck gegründete Unternehmungen zu Trägern von Anleiheverpflichtungen zu machen, zu einer Verteuerung der her eingenommenen Auslandskredite beigetragen und auf diese Weise der deutschen Gesamtwirtschaft einen sehr erheblichen Schaden bereits zugefügt.
Es ist also an der Zeit, sehr fargfältig und eingehend zu prüfen, ob sich das System der Beratungsstelle aufrechterhalten läßt Jedenfalls hat es sich bisher als eine schwere Gefährdung der Gemeindewirtschaft erwiesen, die um so verhängnisvoller wirkt, je mehr die Einnahmen der Kommunen durch andere Maßnahmen des Reiches beschränkt werden.
Aushöhlung der Kalibewirtschaftung. Private Trustdiktatur.
Protest Preußens. Christlichen gegen liffentliche Wirtschaft.
Die
In der am 20. September stattgefundenen Sitzung des Reich s= talirates erfolgte u. a. die Beratung eines Antrages des Kalisyndikats auf Genehmigung von Aenderungen des Gesellschaftsvertrages, besonders§ 7 Absatz 3. Ein Vergleich der alten mit der neuen Fassung des S7 Abfah 3 zeigt far, worauf es ankommt. Wir stellen zur besseren Uebersicht beide nebeneinander: Neue Faffung.
O
Alte Fassung. ,, Die Gesellschaften- Der Aufsichtsrat mählt versammlung wählt ferner für die Dauer seiner Wahlzeit den Borfizenden des Aufsichts- aus feiner Mitte einen rats, der dadurch Mitglied des ersten, zweiten und dritten Aufsichtsrats wird, sofern er Borsigenden, die gemeinnicht zu den gemäß Absatz 2 jam das Präsidium bilden. dieses Paragraphen bereits ge- Die Verteilung der Geschäfte wählten Mitgliedern des Auf unter die drei Mitglieder regelt fichtsrats gehört."
Beratungsstelle beim Reichsfinanzminifterium eingerichtet worden ist, besteht ein ununterbrochener Kampf megen der Genehmigung von Auslandsanleihen von Ländern und Ge meinden. Ohne Rücksicht auf die berechtigten Anforderungen der öffentlichen Körperschaften, die man bei der Aufnahme von Aus landsanleihen unter ein Sonderrecht gegenüber der Privatwirtschaft stellt, werden die bei der Beratungsstelle gestellten Anträge entweder ganz oder zu einem sehr erheblichen Teile abgelehnt, weil diese Anleihen angeblich weniger produktiven 3weden dienen, als die von privatwirtschaftlichen Unternehmungen abgeschlossenen Darlehensgeschäfte. Eine als Aktiengesellschaft betriebene Straßenbahn hat feine Schwierigkeit, sich die erforderlichen Mittel zum Ausbau durch eine Auslands- Obligationsanleihe zu beschaffen. Gehört das felbe Unternehmen aber einer Gemeinde oder einem Gesamtverband, dann werden dieselben Verkehrseinrichtungen als un produktiv erklärt und nicht genehmigt. Aehnlich liegen die Berhältliche Hand( Preußen, Anhalt) fällt aus. nisse bei einer Reihe von anderen Betriebsunternehmungen der Kommunen, so daß diese Methoden der Beratungsstelle zwangsläufig dahin treiben, zum Zwecke der Finanzierung ihrer Erweiterungsbedürfnisse kommunale Regieunternehmungen in die aktienrechtliche Form zu überführen.
Beim Wohnungsbau werden die Kommunalverwaltungen durch diese Verhältnisse geradezu gezwungen, Rechtskonstruk tionen zu suchen oder zu wählen, die nach den geltenden Bestimmungen die Aufnahme von Auslandsanleihen ermöglichen, deren
das Präsidium selbst. Die Beschläisse des Präsidiums werden mit einfacher Mehrheit gefaßt." Die drei Vorsitzenden sind aus den drei großen Ralikonzernen genommen; d. h. also, fie haben sich selbst gewählt. Wintershall mit 39,34 Proz. Beteiligung stellt Herrn Aschersleben- Westeregeln Herrn Birtler mit 23,83 Rosterg ; Burbach mit 17,40 Pro3. Herrn Korte und Brozent als Vorsitzenden. Die übriger 20 Prozent bleiben unberücksichtigt. Das Präsidium ist also rein privat; die öffent
Mit beabsichtigter Brüstierung hat man Preußen die Tür vor der Nase zugeschlagen, vor der Nase zugeschlagen, von einer Beteiligung der Arbeiter erst gar nicht geredet. Es mar deshalb auch zu erwarten, daß sich die preußische Staatsregierung diefe glatte Herausforderung nicht bieten lassen voürde. Mit scharfer Betonung der besonderen gesetzlichen Regelung der Kaliwirtschaft legte sie gegen die Aenderungen der Sagung Verwahrung ein und stimmte gegen die Aenderungen. Eis verlangte mit starkem Nachdruck einen unparteiischen Boifigenden des Aufsichtsrats, um bei den vielfach auseinandergehenden Interessen der Rali
Freitag, 23. September 1927
erzeuger untereinander und gegenüber den Verbrauchern, den Arbeitnehmern und den Kommunalperbänden polle Gemähr für einen Ausgleich dieser Interessen zu bieten. Darauf verlangte ein Vorstandsmitglied des Bergarbeiterverbandes Vertagung und nochmalige Beratung des Gesellschaftsvertrages im Aufsichtsrat des Syndikats. Der Antrag wurde von den Unternehmervertretern in Gemeinschaft mit den Vertretern der Landwirtschaft niedergestimmt.
Bei der Abstimmung über die Sagungsände. rungen enthielten sich die Vertreter der christ= lichen Gemertschaften der Abstimmung. Nur infolge dieser Etimmenenthaltung fonnte der Antrag des Syndikats angenommen werden. Von den Vertretern der Landwirtschaft, die Fisher jedem Preiserhöhungsantrag des Kalisyndikats zugestimmt haben, und denen hohe Handelsrabatte das wichtigste sind, war taum etwas anderes zu erwarten. Mögen die kleinen Landwirte die Kosten dieser Politik bezahlen.
Die Vertreter der preußischen und der badischen Regierung stimmten mit den Arbeiterp ertretern aus den freien und den Hirsch- Dunckerschen Gewerkschaften gegen den Syndikatsantrag, der Vertreter Thüringens nach einem echten Eiertanz dafür, weil ja gerade Thüringens Arbeiter und Angestellte, die Thüringer Kommunen und ihre Geschäftsmelt die„ Segnungen" der privaten Kalispekulation am fühlbarsten mit genossen haben.
Der Antrag wurde so mit Mehrheit angenommen. Der Bertreter des Reichswirtschaftsministeriums hatte bereits in der Ausschußsizung die Ausschaltung der öffentlichen Hand ausdrücklich gebilligt. Bir werden gelegentlich auf die allmählich sonderbar anmutende Haltung dieses Herrn Regierungsvertreters zurückzukommen haben. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Wirtschaftskörper des Völkerbundes.
Der zweite Ausschuß der Völkerbundspersammlung hat fürzlich zwei Entschließungen über die Ergebnisse der Wirtschaftskonje renz beraten und angenommen. Die zweite Entschließung legt den Umriß des zu bildenden neuen Wirtschaftsrates fest, der aus 35 Mitgliedern in gleicher Zusammenseßung mie die vorberei tende Wirtschaftskommission besteht, zu dem das Internatio= nale Arbeitsamt drei Arbeitervertreter entsendet und der vierteljährlich zusammentreten wird. Ueber den daneben bestehenden Wirtschaftsausschuß sprachen der französische Genosse Jou haug und unser deutscher Genosse Breitscheid das Be= dauern aus, daß diesem Ausschuß, der als Bindeglied zum Bölkerbundsrat funttioniert, ein so großes llebergewicht erhalten bleibe. Ferner verlangte Genoffe Breitscheid, dem die deutsche diplomatisch- politische Korrespondenz ein erhebliches Verdienst an der Bildung der Körperschaft zuschreibt, für die Landwirtschaftsabteilung im Wirtschaftsrat Vertrauensmänner der Landarbeiter und Kleinbauern.
Interessenkämpfe in der Elektroindustrie.
Wie verschwendet wird.
dar.
Hinter den sensationellen, Kurssprüngen der Voigt und häffner Aktien, die seit Wochen die sonst sehr flau geſtimmte Börse in Aufregung versehen, stehen geheime Intereffens fämpfe von wirtschaftlicher Bedeutung. Die Voigt und Häffner A.-G. Frankfurt stellt mit ihrer Belegschaft von 4000 mann und ihrem Aktienkapital von über 7 Millionen eins der bedeutendsten Spezialunternehmen der Installationsindustrie In dieser Industrie vollzieht sich seit längerer Zeit eine auffallende 3usammenschlußbewegung. Führer dieser Bewegung ist neuen Lüdenscheider Konzern" die Lüdenscheider das Hannoversche Bankhaus Ephraim Meyer, das in dem Metallwerke, Fischer u. Basse A.-G. und Busch u. Gebr. Jäger A.-G. bereits zusammengefaßt hat. Als nächstes Unternehmen sollte die Boigt und Häffner A.-G. eingegliedert werden, die ihrerseits aber gar feine Luft verspürte, ihre Selbständigkeit aufzugeben. Durch umfangreiche Aktienkäufe versuchte nun der Neue Lüdenscheider Konzern sich maßgebenden Einfluß bei Voigt und Häffner zu sichern, um auf diese Weise das Unternehmen zum Zusammenschluß zu 3 mingen.
Aufkäufe und Verschmelzungen von Unternehmen können ihre Berechtigung haben, wenn ungünstig arbeitende oder finanziell schwache Geseilschaften zur Erhaltung der Betriebe von stärkeren Unternehmen aufgenommen werden oder wenn aus Rationalisierungsgründen gleichgerichtete Betriebe vereinigt werden. In diesem Falle fommt aber feiner dieser Gründe in Frage. Die Voigt und Häffner 2.-G. arbeitet seit Jahren sehr rentabel und hat außerdem ein ganz anders gerichtetes Produktionsprogrammi als der Neue Lüdenscheider Konzern. Die beabsichtigte Verschmelzung hat also weder mit Rationalisierung etwas zu tun, noch liegt irgendeine andere wirtschaftliche Notwendigkeit vor.
Welche Unsummen zu diesem Zweck verschwendet werden, zeigen die Kurssprünge an der Börse. Die Voigt und Häffner
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