2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 245.
Gerichts- Beitung.
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Sonnabend, den 19. Oktober 1895.
12. Jahrg.
einlegte, so konnte die Untersuchung weiter geführt werden. Da umschrift zu dem Gesuche um 25 pet. Lohnerhöhung baten, entließ. dies nicht geschehen, so hatte die Verjährung Play gegriffen.
Eine Arbeiterin
diesen
In letzter Zeit hat nun die Firma Hahn, Dresdenerstr. 82-83 des öfteren im Sprechsaal der keramischen Rundschau nach Malern annonzirt.
verhältnissen!
weisen. Der Verdienst ist in jeder Weise unauskömmlich( für Kollegen! An Euch allen liegt es nun, Solidarität zu beweisen. Der Verdienst ist in jeder Weise unauskömmlich( für Galanteriemaler; ein von Porzellanmalerei kommender kann nicht Maler 10-14 M. pro Woche) und dies für eingearbeitete soviel verdienen, und das bei den theueren Berliner Lebensund laßt Euch nicht durch glänzende Annoncen locken, nehmt in Darum nochmals: Achtung Kollegen! Beweist Eure Solidarität Berlin nur Arbeit durch Bermittelung des Arbeitsnachweises. Ihr tragt dann alle mit dazu bei, den Arbeitsnachweis zu einer hr tragt dann alle mit dazu bei, den Arbeitsnachweis zu einer Schneidigen Waffe für uns zu gestalten. Der Arbeitsnachweis befindet sich beim Kollegen Johann
Richter, SO., Reichenbergerstr. 182."
Versammlungen.
Aus dem
er fie. der Versammlung am 5. Oktober wurden die Uebelstände. Der Vorsitzende des Breslaner Arbeiter. Sänger: bundes, Handschuhmacher H. Scheerbaum, wurde am 17. Mai Schiffen. Eine äußerst ernste und traurige Geschichte aus dem Von den Qualen der Kohlenzieher auf deutschen einer eingebenden Kritik unterzogen, wobei interessante Details ans Licht gefördert wurden. dieses Jahres vom Schöffengericht zu einer Geldstrafe verurtheilt, Seemannsleben ist es, welche den Stoff zu einer Verhandlung Konkurrenzgeschäfte. Herr Tausig will sich nun seine Malerinnen In nächster Zeit entstehen für Herrn Taufig einige neue weil er das Vereinsgesetz in zwei Fällen übertreten haben sollte. vor der Strafkammer des Landgerichts Bremen gegen den Ihm wurde zur Laft gelegt, die Generalversammlung des Bundes Maschinisten Ernst Martin Blanke, geboren am 9. September wurde ihnen ein Kontraft vorgelegt, nach welchem sie sich durch verpflichten, die gegenwärtig einige 30 im Hauſe arbeiten. 3. vom 25. März d. J. der Polizeibehörde nicht angemeldet zu 1864 zu Bremerhaven , wegen Mißhandlung eines Unterschrift verpflichten mußten, unter einem Jahre nicht haben. Im Gegensatz zu dem Angeklagten hielt das Gericht die Rohlenzieher3 bildet. Sängervereinigung für einen politischen Verein, dessen folgender: Der Koblenzieher Karl Röste war im März d. J. für schehen, so müßten die betreffenden Arbeiterinnen eine RonDer Sachverhalt derselben ist von der Firma Hahn wegzugehen; sollte dies geGeneralversammlung der Polizei hätte angemeldet werden den Lloyddampfer Kaiser Wilhelm II ", welcher in ventionalstrafe von 75 Mart bezahlen, ferner dürfen müssen. In der Begründung wurde hervorgehoben, daß nach New- York lag, angeheuert und wurde mit mehreren anderen Leuten pentionalstrafe von 75 Mart bezahlen, ferner dürfen feinem Statut der Bund den Zweck verfolge, die Arbeiter- Gesang- mit dem Lloyddampfer„ Trave" dorthin befördert. Röske verbrannte sie weitere fünf Jahre für kein gleiches Geschäft vereine zu einem großen Ganzen zu vereinigen und in Gemein- fich auf der„ Trave " den Arm und hatte noch, als er zu seiner arbeiten. schaft Lieder freiheitlichen Inhalts zu beschaffen und ein- Arbeitsstätte fam, eine Binde um den Arm. Die Aerzte hatten daß er entweder keine Ahnung von der Gewerbe- Ordnung hat, Durch diese Maßregel hat uns nun Herr Tausig bewiesen, zuüben. Das Gericht gab der Ueberzeugung Ausdruck, daß hier ihn sonst gesund geschrieben, aber befürwortet, daß man ihn oder daß er um 200 Jahre zu spät geboren wurde. Dem Unterdie Freiheit gemeint sei, wie sie die Sozialdemokratie verstehe. vorerst bei leichten Arbeiten beschäftige. Am 3. April, als sich Denn, führte es aus, die neun Vereine, aus welchen der Bund das Schiff bereits auf der Reise nach Genua befand, hatte nehmer ist wohl im heutigen Klaffenstaate eine viel größere bestehe, gehörten der sozialdemokratischen Partei an. Blanke, als dritter Maschinist, den Röske an die Maschine Arbeiter, jedoch soweit sind wir nicht mehr zurück, oder soweit Machtstellung eingeräumt, als dem alle Werthe schaffenden Dann inserire der Bund nur in der sozialdemokratischen kommandirt, wo er zuerst beim Aschenhieven half. Wie alle ist es noch nicht gediehen, daß ein Unternehmer ſeine ArVolkswacht" und betheilige fich an sozialdemokratischen anderen Arbeiter erhielt auch Röske feinen Schluck Schnaps. beiter ganz zu Sklaven machen kann. Festen; bei der Maifeier 1895 Darauf half Röske beim Herausschaffen von Kohlen aus den( Malerin) wurde entlassen, da sie sich weigerte, zum Beispiel hätten Bundesmitglieder in beiden Versammlungen in der für Bunkern. Plöglich wurde Röste frant und fiel um. Der vierte Kontrakt zu unterzeichnen, der feiner Malerin ein Hinderniß sein Breslau Ost und der für Breslau- West, laut Bericht der Maschinist Briesmeyer sprang ihm zu Hilfe, suchte ihn wieder auf- fann, troß ihrer Unterschrift die Arbeitsstelle zu verlassen, da er ,, Volkswacht" Lieder gesungen. Das Gericht zieht den Schluß, zurichten und goß ihm taltes Seewaffer über die Brust, um ihn daß der Bund nur eine Unterabtheilung des sozialdemo- aufzufrischen. Röste kam auch wieder zu sich und wollte sich er einfach ungefeßlich iſt. Die Maler mußten den Kontrakt auf fratischen Vereins für Breslau und Umgegend sei, welcher durch heben, das konnte er aber nicht, sondern wurde vielmehr immer vierwöchentliche Kündigung unterschreiben. das gesprochene und gesungene Wort, wie beim gemeinsamen fränter. Die Heizer Friedrich Ludwig und Carl Michaelis Turnen u. f. w. für die sozialdemokratische Partei neue Mit- schafften ihn an die Backbordseite, er fonnte schon nicht mehr glieder zu werben und ihr die alten zu erhalten suche. Der sprechen. Stach einiger Zeit trug Michaelis den Kranken in den Bunft Verschiedenes" der Tagesordnung hatte es dem Gericht Kohlenraum an der Steuerbordseite. In diesem Augenblick fam ebenfalls angethan. Diese dehnbare Bezeichnung laffe und Blanke herbei, dieser glaubte, wie er behauptet, der Mann solle seiner Meinung nach alle möglichen Erörterungen fei total betrunken und schleppte ihn in den Heizraum, wo zulaffen, auch folche, welche die Gesammtheit des er ihn auf die Beine setzte, dabei gab er ihm jedesmal einen Gemeinwesens und das gesammte öffentliche Intereffe berühren. Stoß in den Rücken, daß er nach vorn überfiel, dann warf Das Gericht nahm nun ganz einfach an, daß unter Verer ihn in den Bunker an Backbordseite und trat ihn wohl schiedenem" in jener Generalversammlung vom 23. März sechs Mal mit Füßen, so daß der arme tranke ganz sicher öffentliche Angelegenheiten zur Be- Mensch laut vor Schmerz aufschrie. Dann schleppte er sprechung gelangt wären, wenn ein Polizeibeamter die Ver- ihn bis an die Plattform im Maschinenraum, wo er ihn hin sammlung nicht schon gleich nach der Eröffnung aufgelöst warf und mit Seewasser begoß. Röste lag ganz behätte. Das Landgericht, bei welchem Rechtsanwalt Marcuse finnungslos da und starb am folgenden Tage. Nach den Angeklagten vertrat, wies die Berufung desselben insofern dem ärztlichen Gutechten stehen die Mißhandlungen in zurück, als es die Strafe nur von 40 M. auf 25 M. teinem ursächlichen Zusammenhang mit dem Tode, denn dieser ermäßigte. Es hielt Sch. ebenfalls für schuldig, jedoch trat infolge i schlages ein, sie waren aber gefährdend für nur in einem Falle. Das Berufungsgericht ging aber von das Leben des Mannes. Blanke stellt jede Miß= anderen Erwägungen aus, wie die Borinstanz. Es nahm an, handlung seinerseits in Abrede, gesteht jedoch, daß er dem daß in der fraglichen Versammlung öffentliche Angelegenheiten Röste, um ihn zu ernüchtern, einen halben Eimer Wasser durch gesprochene Worte nicht erörtert oder berathen werden follten. Auch die Nr. 4 der Tagesordnung, Verschiedenes", gewähre dafür keinen Anhalt, da man nur vermuthen, aber nicht für thatsächlich erwiesen erachten könne, daß unter diesem Punkte öffentliche Angelegenheiten zur Besprechung kommen sollten. Da gegen, führt das Landgericht weiter aus, sei kein Zweifel, daß der Verein als solcher bezwecke, auf öffentliche Angelegenheiten einzuwirken, indem er durch das Einüben von Liedern die Mitglieder in ihrer sozialdemokratischen Gesinnung bestärke. Dies ergebe fich daraus, daß nach dem Stutut Lieder freiheitlichen Inhalts beschafft und eingeübt werden sollten, wobei zweifellos die Freiheit im Sinne der sozialdemokratischen Anschauung gecher ein Sozialdemokrat besonders lesen solle. Nach einem meint sei. Der Verein habe nicht die Gesangskunst pflegen, furzen Streifzuge in die Gebiete der Nationalökonomie, der Gesondern hauptsächlich den Text, den Inhalt der Lieder als beschichte und der Völkerkunde empfahl der Redner am Schlusse sonders wirksam verwerthen wollen, wenn auch in Gesangsform. organ der Porzellanarbeiter, die" Ameife", veröffentlicht in dieser Wissensgebiete. Genoffe Mausolf vertrat jedoch die Ansicht, Ein Bild aus der keram schen Industrie. Das Fach- feines beifällig aufgenommenen Referats besonders das Studium Als Versammlung eines solchen Vereins sei die in Rede stehende Nummer 41 über die Firma Hahn( Inhaber Rosen und Tausig ), daß ein Arbeiter alles lefen solle, was geeignet sei, feinen Geist Bersammlung aber anmeldepflichtig gewefen. Die hiergegen vom Berlin , Dresdenerstraße 82/88, eine Echilderung, die auch im zu bilden. Beim Punkt Vereinsangelegenheiten wurde beschlossen, Angeklagten eingelegte Revision, welche in der mündlichen Ver- Borwärts" wiederzugeben wir ersucht wurden. Wir kommen bald nach Gricheinen des Protokolls vom Breslauer Parteitag handlung vor dem Kammergericht vom Rechtsanwalt Gerhard dem Wunsche gerne nach. Die Schilderung, die, beiläufig vertreten wurde, führte gegenüber dieser Auslaffung des Be- bemerkt, vom zweiten Berliner Ortsverein der Porzellanarbeiter dieses an die Mitglieder zu vertheilen. Hoch gab bekannt, daß rufungsgerichtes folgendes an: Das Urtheil enthalte einen Widerspruch insofern, als zunächst festgestellt werde, daß in der durch C. Huhl vertreten wird und an die Ma l'er gerichtet ist, gehalten werden. Die Mitglieder wurden zwecks Aufnahme einer fraglichen Versammlung öffentliche Angelegenheiten durch„ Schon lange Zeit, durch viele Versammlungen hindurch, Statistik ersucht, bei der Zahlung der Beiträge Ort und Datum follten, während es weiter eine Feststellung vermissen lasse, daß waren es immer und immer wieder die traurigen Arbeits. ihrer Geburt sowie ihren Beruf anzugeben, ferner bei den Vorzur Kommunalwahl sich in den Dienst der Partei zu etwa in dieser Versammlung gesungen werden sollte. Weil und Verdienstverhältnisse bei der Firma Hahn, welche uns Stoff stellen. Schwarzenberg rügte, daß in den zum 15. Kommunaldiefelbe als eine Generalversammlung eine rein geschäftliche habe 8 ftundenlangen Erörterungen gaben. Wahlbezirk gehörigen Straßen, die im 3. Reichstagswahlkreis Im August vorigen Jahres war es, wo von dieser Firma liegen, am letzten Sonntag teine Flugblätter verbreitet worden sein sollen und die Tagesordnung gefangliche Vorträge nicht enthielt, hätte Sch. nach den Feststellungen des Vorderrichters frei- zwei Kollegen gemaßregelt wurden, weil sie eine 25 prozentige wären. Man erwiderte ihm, dies sei Sache des Wahlkomites Lohnerhöhung forderten, da es ohne diesen Zuschlag unmöglich gesprochen werden müssen, wobei es auf die Frage garnicht ankommen konnte, ob der Verein durch Lieder auf öffentliche sei, selbst für die bestens eingearbeiteten Kollegen einen unserem für den 15. Kommunal- Wahlbezirk gewesen. In einer großen öffentlichen Sattlerversammlung, die Angelegenheiten einwirken wollte. Aber auch die Feststellung des Normallohn nur annähernd entsprechenden Verdienst zu erzielen. In der Versammlung vom 11. August 1894 erklärten sich alle am 16. Oftober bei Brochnow in der Sebastianstraße abgehalten Berufungsgerichts, daß der Verein in dieser Weise habe wirken wollen, sei hinfällig, da Gesangsvorträge fich nur oder vor und wählten eine Kommission, welche mit den Inhabern der Mittel und Wege zur Verbesserung der Lage der Sattler, wobei wollen, sei hinfällig, da Gesangsvorträge sich nur oder vor Kollegen mit der Handlungsweise der Gemaßregelten einverstanden wurde, referirte Kollege Maurer unter reichem Beifall über wiegend an die Empfindungen der Menschen wendeten, das er zu dem Schluß kam, daß sich nur durch vereinigtes Auftreten Gesetz aber Erörterungen, also eine gedankliche Operation Firma Hahn in Unterhandlung treten sollte. Betreffende Kommission wurde von der Firma auf das der gesammten Arbeiterschaft gegenüber der geschlossenen Kapitalverlange. Auch die Annahme, daß die Mitglieder in ihrer entgegenkommendste empfangen. Herr Taufig erklärte fogar, er macht etwas Ersprießliches erreichen lasse. Den Hauptpunkt der sozialdemokratischen Gesinnung bestärkt werden sollten, reiche nicht sehe selbst ein, daß ein Maler unter 24 M. pro Woche in Berlin Verhandlungen bildete der gegenwärtige Stand des Streiks bei hin, um die Anmeldeverpflichtung für den Vorsitzenden des Ver- nicht existiren könnte, und brachte Lohnbücher angeschleppt von Scholz Nach fl. in Schöneberg . Kollege Börsch gab einen eins zu fonstruiren. Der Straffenat des Kammergerichts erkannte am 17. Oktober, daß das Berufungsurtheil aufzuheben Anno dazumal, aus welchen er festfiellte, daß bei ihm immer furzen Ueberblick über dessen Ursache und bisherigen Verlauf. Die und die Sache zu nochmaliger Verhandlung in die zweite Instanz noch schön verdient werde und derartig niedrige Löhne, wie sie Arbeit wurde niedergelegt, weil von den Firmeninhabern die Preise, zurückzuverweisen fei. Das Gericht trat der Ausführung der die die Elberfeld - Barmer Fabrikanten zahlen, nicht bewilligt worden sind. Durchschnittlich werden von dem Schöneberger Fabrikanten Vertheidigung über den erwähnten Widerspruch bei, welcher, wie für deutsche Tornister nur 4,50 M. gezahlt, für Patronentaschen es meint, eine nochmalige Erörterung der Thatsachen erforderlich im Verhältniß noch weniger. Im Ausstand befinden sich 37 Kollegen mache. Das Kammergericht führte dann noch weiter aus: 3war und 3 Kolleginnen; 20 find verheirathet und haben insgesammt könnten sehr wohl durch den Gesang eines Liedes öffentliche An25 Kinder; nur die Hälfte der Streitenden ist organisirt. Der gelegenheiten erörtert werden, aber die Thatsache, daß der Verein Es wurden ihm die auf ihn bezüglichen Punkte des gegenwärtige Streit steht im allgemeinen günstiger als seinerzeit freiheitliche Lieder beschaffen und üben wolle, reiche doch nicht zu einer so allgemeinen Feststellung aus, wie die des landgericht- Protokolls vorgelesen, wo es heißt, daß nicht ein einziger Maler der Streik bei Loh und Dotti, da fich, mit Ausnahme von lichen Urtheils fei. Selbst dann nicht, wenn es sich bei dem den Durchschnittsverdienst von 45 Pf. pro Stunde erreicht bei 2 oder 3, auch der größte Theil der Heimarbeiter an der Befreiheitlichen Inhalt der Lieder lediglich um Freiheit im sozial- Schrift; auf Flachmalerei sei überhaupt kaum die Hälfte zu ver- wegung betheiligt. In der Fabrik selbst hat gegenwärtig nur ein dienen. Einer der charakteristischen Aussprüche des Herrn Hahn Arbeiter angefangen, der aber aber voraussichtlich auch auch bald demokratischen Sinne handle. Es bedürfe immerhin der Prüfung, einem Maler gegenüber, der sich über die schlechten Preise be- wieder aufhören wird. Vortheilhaft für die ganze Situation ist welche Lieber im einzelnen in Frage kämen, d. h. welchen schwert, lautet:" Ich kann nichts zulegen, die Maler müffen eben noch, daß auch die Zuschneider mitstreiken. Bezeichnend ist, daß Juhalt diese hätten. mehr arbeiten, dann verdienen sie mehr." dem Firmeninhaber Herrn Delacroix polizeiliche Hilfe auf sein Ersuchen im reichsten Maße zu theil wurde; außer einer Anzahl Kriminalisten erschienen am Montag noch acht Mann in Uniform vor der Fabrik. Komisch erscheinen die Gründe, die zur Entlassung zweier Arbeiterinnen geführt haben. Eine soll die Arbeiter aufgewiegelt haben, eine andere hat sich
Der Wahlverein für den dritten Kreis hielt am über den Kopf gegossen habe. Die meisten Zeugenaussagen lauten 16. Oktober im Märkischen Hof", Admiralstraße 18c, seine recht ungünftig für Blanke. Der Staatsanwalt führt aus, ordentliche Generalversammlung ab. nach seiner Ansicht seien die Fußtritte und auch die Behandlung von Kräter erstatteten Vorstandsbericht ist hervorzuheben, daß mit dem Schlauch bewiesen, und das seien Mißhandlungen; er im letzten Vierteljahr 70 neue Mitglieder aufgenommen wurden. beantrage daher das Schuldig und eine Strafe von 200' M. Den Kaffenbericht gab Kassirer Gottfried Schulz. Danach Rechtsanwalt Dr. Suling als Vertheidiger des Angeklagten betrugen einschließlich des Ueberschusses vom vorigen Quartal, will die belastenden Aussagen nicht gelten lassen und beantragt die Einnahmen im 3. Quartal 682,77 M.; nach Abzug der Ausdie Freisprechung des Angeklagten. Das Gericht spricht gaben im Betrage von 417,20. blieb ein Bestand von Blauke frei, der Mensch bleibt unbestraft. 265,57 M. Auf Antrag des Revisors Schölzel ertheilte die Versammlung dem Kassirer Decharge. Hierauf hielt Genosse Wit einen Vortrag über das Thema, welche wissenschaftlichen
gesprochene Worte nicht erörtert oder berathen werden
"
Gewerkschaftliches.
lautet im wesentlichen:
angegeben, von 15-20 M. felten einmal vorkommen, und er sei gerne bereit, die schlechten Muster etwas aufzubessern. Schon in furzer Zeit wiederholten sich die Klagen über den unauslömmlichen Verdienst. Herr Taufig erschien auf eine Einladung hin selbst in einer Kommissionsfizung vom 1. Februar
1895 bei Streit.
Nun folgen die Aeußerungen des Herrn Tausig, die in der betreffenden Kommissionssitzung gefallen:
im Winterhalbjahr die Vereinsversammlungen alle 14 Tage ab
arbeiten
Gegen den Redakteur der Frankfurter Volts: ft imme" den Reichstags- Abgeordneten Wilhelm Schmidt in Frankfurt a. M. war im Herbst vorigen Jahres ein Meine Herren, ich gebe zu, daß in meinem Geschäfte die Strafverfahren wegen Beleidigung eingeleitet worden. Nachdem Preise auf Flachmalerei etwas schlecht sind, bei Schrift stellen sie am 25. November 1894 die letzte richterliche Handlung gegen ihn fich bedeutend besser. Ich kenne die Bedürfnisse der Arbeiter, kam erfolgt war, trat am 2. Dezember der Reichstag zusammen und auch nach Berlin mit leeren Taschen, und nun ist es mir gelungen, das fürchterliche Vergehen zu schulden kommen lassen, mit einem es fand dann erst wieder am 28. Mai dieses Jahres, also nach ein Geschäft selbst zu leiten, ich bin noch Arbeiter und weiß, daß streikenden Kollegen zu sprechen. Eine dritte Arbeiterin legte fechs Monaten und drei Tagen eine richterliche Handlung gegen man unter 24 M. in Berlin nicht existiren kann. Es soll mein Bewegen der Entlassung der beiden selbst die Arbeit nieder. Schmidt statt. Als es am 20. Juni dieses Jahres zur Haupt- ftreben sein, wo Mißstände sind, dieselben abzuändern. Wenn meine Die Stimmung der Streikenden ist siegesbewußt. verhandlung fam, erkannte das Landgericht Frankfurt a. M. alten erprobten Leute kommen und mehr wünschen, lege ich diesen ist gelungen, die zugereisten Kollegen auf Privatarbeit theilte unterzubringen. Zur Unterstützungsfrage wegen Verjährung auf Einstellung des Verfahrens. Das Gericht gerne das entsprechende zu. Börsch war der Ansicht, daß das Gesetz vom 28. März 1893 Ueberhaupt find schon viele dahingehende Aenderungen in den beantragten Beschluß der Ichten Vereinsversammlung ( lex Rintelen) nur dann Anwendung finde, wenn der meiner Fabrik getroffen und kommt es da überhaupt auf ein mit, wonach den verheiratheten Streifenden 12 M. und für jedes Reichstag die Sistirung des Strafverfahrens verlangt habe, paar hundert Mart nicht an, die ich auf Malerei zulege. Meine Kind 1 M. mehr, den unverheiratheten 10 M. und den Kolleginnen was hier nicht geschehen sei. Der Staatsanwalt legte Damen, die malen, sind ganz zufrieden und haben mich schon 7,50 M. wöchentliche Unterstützung gezahlt werden soll. Die Ver= Revision ein und vertrat die Ansicht, daß die Verjährung öfters ersucht, sie vor Zudringlichkeiten zu schüßen, da sie keinen sammlung änderte diesen Beschluß dahin ab, daß der höhere der von Reichstags. Abgeordneten begangenen Delikte überhaupt Grund zur Klage hätten, daher verbitte ich mir jede auf meine Unterstüßungssah so lange inne zu halten ist, als der Streit ruhe, wenn der Reichstag versammelt sei. Der erste Straf- Damen zielende Aufwiegelei." teine größeren Dimensionen annimmt; in Beziehung auf die Den Schilderungen des Herrn Tausig nach sind die Hahn'schen Arbeiterinnen Unterstützung sei fenat des Reichsgerichts verwarf die Revision als unbegründet. den beiden Stepperinnen Die Verjährung habe nur dann zu ruhen, wenn die Strafver- Malerinnen meistens Beamtentöchter u. s. w., die sich einbilden, der beantragte Satz zu zahlen, der Lohnarbeiterin das der Betrag ihres Wochenlohnes von 6 Mart. folgung noch nicht begonnen hatte oder nicht fortgesetzt werden nicht zu den Arbeitern zu gehören und zufrieden sind, wenn sie gegen fonnte auf grund einer gesetzlichen Bestimmung. Das treffe im nur einige Mark die Woche verdienen. Bur etwa nöthigen Abänderung dieser Unterstüßungssäge vorliegenden Falle nicht zu. Nur zur Einleitung des Straf- In diesem Tone ging es weiter; Herr Taufig überbot sich selbst wurde eine dazu einzuberufende öffentliche Versammlung iür verfahrens während der Session bedürfe cs der Genehmigung des in kaufmännisch glatten Redensarten. Er verstand unsere Bewegung, fompetent erachtet. Weiter beschloß die Versammlung, daß die Reichstages. Wenn wie hier der Reichstag sein Veto nicht er fühlte mit uns. Als aber zwei Kollegen die Malerinnen um ihre Unterstützung vom Tage der Arbeitsniederlegung an gezahlt
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