Fällt die Todesstrafe?
Prof. Kahl zur Abschaffung der Todesstrafe geneigt.
said Reichsrat gegen Keudell. 16 mit
In einer Gigung des Berliner Bezirksverbendes Beschluß des Reichsrats: Kendells Vorwürfe gegen Badt waren unbegründet. des Breußischen Richtervereins hielt Prof. Kahi gestern abend einen Vortrag über die Rechtsangleichung zwischen Deutschland und Desterreich. Nach einer historischen Darlegung über die Entstehung der Bestrebungen auf deutsch - österreichische Rechtsangleichung fam der Bortragende auf die Unterschiede zwischen dem in Deutschland und dem in Desterreich ausgearbeiteten Gefeßentwurf zu sprechen. Den wesentlichen Unter schied sah Kahl in der Frage der Todesstrafe. Nach seiner Auffassung hängt die Entscheidung lediglich davon ab, ob der Staat nach dem jezigen Stande der Kriminalität für äußerste Fälle auf die äußerste Strafe verzichten tönne.
In der öffentlichen Bollfigung des Reichsrats vom Dongers-| minister des Innern hat gegen diese Darstellung Stellung genom tag abend, die von Staatssekretär 3 weigeri geleitet wurde, stand der Bericht des 8. Ausschusses des Reichsrats über die Erflä rung des Reichsministers des Innern in der Vollsigung vom 14. Juli dieses Jahres auf der Tagesordnung. Namens des Ausschusses berichtete der braunschweigische Gesandte Boden über die Verhandlungen des Ausschusses wie folgt:
Insoweit stimmten seine Ausführungen in der Richterversamm. lung mit denen im Reichstag überein. Dann aber hob er hervor, daß ein einheitliches Strafrecht für beide Länder nur durch Abfchaffung der Todesstrafe herzustellen sei, da in Defterreich an ihre Wiedereinführung nicht zu denken fei.
Er fuhr fort:
„ Um des einheitlichen Strafrechts willen müssen Opfer der Kampfführung auf beiden Seifen gebracht werden." Noch deutlicher wurde Kahl leider nicht. Aber soviel geht aus seinen Aeußerungen hervor; er würde die Todesstrafe opfern, wenn mit diesem Opfer ein einheitliches Strafgeset in beiden Ländern zu ertaufen wäre. Damit ist in die Phalang der Anhänger der Todesstrafe Bresche gelegt. Es wird Sache der Sozialdemokratischen Bartei sein, die Bresche zu erweitern und den Kampf gegen die Todesstrafe mit verstärkter Energie fortzuführen.
Deutschnationale für Ausdehnung der Todesstrafe!
In der fortgesetzten Beratung des Strafgefehaus. fchusses des Reichstags über die Todesstrafe gab Ministerialdirektor Schäfer für die preußische Justizverwaltung statistische Angaben über die in Preußen vorgefommenen Morde und Verurteilungen zum Tode. Er stellte fest, daß aus den Zahlen nicht geschlossen werden könne, daß die Morde abnehmen, wenn die Zahl der Hinrichtungen wachse. Noch in den Jahren 1924/25 feien zwei junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren hingerichtet worden. Was die Frage der Recht sirrtümer betreffe, so seien in Preußen in den Jahren von 1920 bis 1926 51 Menschen wegen unschuldig erlittener Strafhaft entschädigt mor den. Von diesen hätten vier unschuldig im Zuchthaus gesessen.
men und in ihr eine Irreführung der Deffentlichkeit erblidt. Der Reichsrat ik hierzu der Meinung, daß die fachliche Auseinandersehung über diese Frage von den Regierungen des Reiches und Preußens auszutragen ist, da die Darlegungen des Minifterialdirektors Badt nicht im Namen des Reichsrats, fondern im Namen der preußischen Regierung erfolgt sind. Er beschränkt sich deshalb auf folgende Meinungsäußerung:
Der Reichsminister des Innern fonnte zu seinem Borwurf der Irreführung dadurch gelangen, daß Ministerialdirektor Dr. Badt bei feinen Darlegungen über die Berzögerung der Beratung der Feiertagsfrage den Umstand unerwähnt ließ, daß die Bertagung der Beratung vom 30. Juni auf den 7 Juli nicht auf Wunsch der Reichsregierung, sondern auf Verlangen eines Landes erfolgt ist. Andererseits fonnte Ministerialdirektor Dr. Badt annehmen, daß er den erwähnten Umstand nicht nochmals ausdrücklich mitzuteilen brauchte, weil er den Grund für die Bertagung der Reichsratsberatung vom 30. Juni auf den 7. Juli in der öffentlichen Boll
Meine Herren! Der Gegenstand, der uns an dieser Stelle bes schäftigt, ist die bekannte Erflärung, die der Herr Reichsminister bes Innern Dr. v. Keudell in der Vollsigung des Reichsrats am 14. Juli dieses Jahres, in der er zugleich den Vorsig führte, ab. gab, und in der er an dem Verhalten des preußischen Reichsrats. bevollmächtigten, Herrn Ministerialbirettor Dr. Babt, in der Verhandlung des Reichspflegeausschusses des Reichstags vom 8. Juli dieses Jahres über die Feiertagsfrage eine eingehende Kritit übte, die die Erhebung bestimmter Vorwürfe gegen den genannten preußischen Bevollmächtigten in sich schloß; diese Vorwürfe waren in der Hauptsache einmal der, Ministerialdirektor Badt habe die Vertraulichfeit von Gigungen der Reichsrats. ausschüsse gebrochen, zweitens der Ministerialdirektor Badt habe durch Verschweigen einer Tatsache die Deffentlich- fihung des Reichsrats am Tage zuvor bereits selbst vorgetragen feit irregeführt. Der uns beschäftigende Gegenstand ist weiter die bekannte Gegenerklärung, die der preußische Herr Minister präsident Dr. Braun in der Bollfigung des Reichsrats am 21. Jufi dieses Jahres abgab, und in der er sowohl gegen die Form des Vorgehens des Reichsministers des Innern in der Sigung vom 14. Juli Verwahrung einlegte, als auch die sämtlichen gegen den Vertreter Preußens von dem Reichsminister des Innern erhobenen Vorwürfe als jeder Berechtigung entbehrend namens der preußifchen Staatsregierung zurüdwies.
Der Ausschuß für Verfassung und Geschäftsordnung hat sich bemüht, diese ungewöhnliche Angelegenheit einer Erledigung im Wege einer verföhnlichen Verständigung zwischen den unmittelbar Beteiligten, d. h. dem Reichsminister des Innern und der preußischen Staatsregierung, zuzuführen.
Es muß heute festgestellt werden, daß eine solche Berständigung fich nicht als erreichbar erwiesen hat. Deshalb steht heute der Reichsrat vor der Notwendigkeit dieser Stellungnahme.
Der Ausschuß für Verfassung und Geschäftsordnung hat sich, und zwar einmütig, dahin schlüssig gemacht, der Vollsigung des Reichsrats für diese Stellungnahme folgenden Borschlag zu unterbreiten:
Das Urteil des Ausschusses.
hatte.
Neben diesen beiden, die sachlichen Vorwürfe gegen den Ministerialdirektor Dr. Badt behandelnden Punkten war der Reichsrat 3. vor die Frage gestellt, wie das Vorgehen des Reichsministers des Innern Dr. v. Keudell, so wie es sich in der Vollsjizung am 14. Juli abgespielt hat, formell vom Standpunkt der bisher für das Zusammenwirten von Reichsregierung und Reichsrat geltenden Regeln zu würdigen sei. Die Betrachtung dieses Punktes fann heute auf sich beruhen bleiben,
nachdem der Reichsminifter des Innern in einer inzwischen dem Reichsrat zugegangenen Erklärung die ausdrückliche Berficherung abgegeben hat, daß ihm bei der gewählten Art des Borgehens jede Absicht einer Beeinträchtigung der Würde und des Ansehens des Reichsrats ebenso wie die Absicht, einem Mitglied des Reichsrats eine Rüge zu erteilen, ferngelegen habe. Der Reichsrat erblickt hiernach, zumal fein Zweifel besteht, daß die erklärte Auffaffung des Reichsministers des Janern zugleich als die Auffassung der Reichsregierung gelten fann, feinen Anlaß zu der Besorgnis, als fönnte der Borgang vom 14. Juli fich zum Schaden des seitherigen vertrauensvollen und har monischen Zusammenwirtens zwischen Reichsrat und Reichsregierung wiederholen. Er sieht damit diesen Punkt als zur Befriedi. Das Wort zu einer Erörterung wurde nicht gewünscht. Der Borsitzende stellte fest, daß die Bollversammlung des Reichsrats den Borschlägen des Ausschusses zugestimmt habe.
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gung erledigt an." Der Reichsrat hat den gesamten Sachverhalt, der den Erklärungen des Herrn Reichsministers des Innern und des Herrn preußischen Ministerpräsidenten in den Bollfigungen des Reichsrats am 14. und 21. Juli zugrunde liegt, eingehend geprüft. Er spricht danach folgendes aus:
1. Die Frage, ob durch eine im Reichstag gemachte Mitteilung über geschäftliche Vorgänge aus einer Sigung der Reichsratsaus
Abg. Barth( Dnat.) trat für die Beibehaltung der Todesstrafe ein. Sie sei gegenüber scheußlichen Verbrechen eine unbedingte Notwendigkeit. Die Sozialdemokraten hätten beim Republit. schutzgesetz selbst die Todesstrafe beantragt. Die preußische Regierung, in der auch die Sozialdemokraten figen, hätte sich gegen die Abschaffung der Todesstrafe ausgesprochen.( Genosse Landsschüsse die Vertraulichfeit im Sinne des§ 35 der Geschäftsberg: Wissen Sie, mit welcher Mehrheit die preußische Regierung Dies beschlossen hat?) Der frühere Justizminister Rabbruch habe erflärt, er sei zwar für die Abschaffung der Todesstrafe, er wolle
aber damit feineswegs sagen, daß nicht auch im Falle des Ar. tikels 48 der Reichsverfassung unter Umständen geboten sei, die Todesstrafe anzudrohen.( Genosse Rosenfeld: Das ist nicht wahr.) Auch in Desterreich zeigten sich seit den Wiener Vorgängen vom Juli dieses Jahres Widerstände gegen die Beibehaltung der Abschaffung der Todesstrafe. Der steiermärkische Landtag habe sich jogar für die Wiedereinführung der Todesstrafe ausgesprochen. Hoffentlich werde es gelingen, den fozialdemokratischen Partikularismus in Defterreich zu überwinden und die Todesstrafe auch in Desterreich wieder einzuführen.
Genosse Rosenfeld stellte als Berichterstatter fest, daß der Abgeordnete Barth die Aeußerung Radbruchs falsch wiedergegeben habe. Er verlieft den Wortlaut dieser Aeuße rung, und es ergibt sich, daß Genosse Radbruch lediglich gesagt hat, mit der Beseitigung der Todesstrafe sei noch nicht die juristische Frage entschieden, ob nicht auch dann noch auf Grund des Ar tifels 48 der Reichsverfassung eine Berordnung ergehen fönne, die die Todesstrafe androhe.
Genoffe Saenger setzte sich für den sozialdemokratischen Antrag auf Abschaffung der Todesstrafe ein. Er führte aus, daß mit der Statistit allein weder für noch gegen die Todesstrafe etwas erwiesen werde. Aber das eine stehe fest, daß in den Ländern ohne Todes strafe teinesfalls eine Vermehrung der Mordtaten eingetreten sei. In England fei erwiesen, daß die Aufhebung der Todesstrafe für Banknotenfälschungen günstig gewirkt habe. Je milder ein Strafsystem werde, um so mehr gingen die Verbrechen zurück. Ein Mörder habe vielleicht unmittelbar vor seiner Hinrichtung eine ab. Schreckende Wirkung der Hinrichtung ertennen laffen, aber im Augenblick der Tat denke er weder an die gesetzliche Androhung der Todesstrafe noch an den Bollzug der Strafe. In England sei fest gestellt worden, daß von 167 Hingerichteten 161 vorher Hinrichtungen beigewohnt hätten. Eine abschreckende Wirkung tönne alfo nicht behauptet werden. Was die Maffenmörder anbetreffe, so seien fie meistens geistig nicht gefund. Unter dem Gesichtspunkt der Befferung fönne die Todesstrafe wirklich nicht in Frage kommen. Allerdings habe der konservative Abgeordnete p, Thadden im Norddeutschen Reichstag gesagt, nichts bessere so sehr wie der Tod, dem Hingerichteten werde nur nicht die nötige Zeit dazu ge lassen. Woher nehme der Staat das Recht, zu sagen, daß die Vernichtung eines Menschen durch einen Mörder das schwerste Verbrechen ist, das begangen werden fönne? Es gebe viel schwerere Delikte, z. B. die Sittlichkeitsverbrechen, die an jungen Menschen verübt würden und ihre Seele töteten. Weber unter dem Gesichtspunkt der Abschreckung noch unter dem der Besserung sei die Aufrechterhaltung der Todesstrafe gerechtfertigt. Einem Bolt, das sich so start gezeigt habe, wie das deutsche, könne das Recht nicht vorenthalten werden, in die Reihe der Kulturffaaten einzutreten, die die Todesstrafe abgeschafft haben.
ordnung des Reichsrats verlegt wird, hängt insbesondere von einer Abwägung der Rechte und Pflichten ab, die fich für die Bevollmächtigten der Länder aus Artifel 33 der Reichsverfassung und
der Geschäftsordnung des Reichsrats ergeben. Bei der EntScheibung ber Brage find die Geſamtumſtände bes einzelnen Falles maßgebend zu berücksichtigen. Im vorliegenden Falle fonnte ministerialbirettor Badt den Standpunkt seiner Regierung im Reichstag nicht ohne Erwähnung der geschäft lichen Vorgänge im Reichsratsausschus darlegen. Da das Maß der hiernach erfolgten Mitteilungen über Borgänge, die an fich unter die Bertraulichkeit des§ 35 der Geschäftsordnung fallen, dem Ermessen der einzelnen Ländervertreter oder ihrer Regierungen überlassen bleiben muß,
fann nicht anerkannt werden, daß der Borwurf des Reichs. minifters v. Reudell, Ministerialdirektor Badt habe die Bertraulichkeit einer Sigung der Reichsratsausschüsse verlegt, in den tatsächlichen Hergängen eine Stüße findet. Daß auf Grund einer abweichenden Auslegung der Geschäftsordnung der Reichsminister v. Reudell zu feiner Auffaffung gelangen fonnte, verkennt der Reichsrat hierbei nicht.
2. Was den Vorwurf der Jrreführung anlangt, so steht fest, daß Ministerialdirektor Badt in der Sigung des Rechtsausschusses des Reichstags am 8. Juli über die Gründe gesprochen hat, die nach Meinung der preußischen Regierung die Berzögerung der Beratung der Feiertagsfrage im Reichsrat veranlaßt haben. Der Reichs:
Finanzlage und Beamtenbesoldung. Demokratische Kritik im Haushaltsausschuß.
Im Namen der preußischen Regierung gab hierauf Staatssekretär Weismann folgende Schlußerklärung ab:
" Die preußische Staatsregierung stimmt den einstimmig ge= faßten Ausschußbeschlüssen zu. Sie entnimmt ihnen
an erster Stelle, daß der dem Ministerialdirektor Dr. Badt ge= machte Borwurf des Bruches der Bertraulichkeit nicht begründet ist. 2. daß der Reichsrat sich zur Entscheidung der Frage, ob eine 3rreführung der öffentlichen Meinung durch Dr. Badt vor
liegt, für nicht zuständig erklärt hat.
Indem ich außerdem der Genugtuung darüber Ausdrud gebe, daß die Besorgnisse, die angesichts des Vorgehens des Reichsminifters D. Reubell im Reichsrat entstanden sind, durch eine schriftliche Erklärung beseitigt sind,
darf ich den Herrn Vorsitzenden biffen, dem Herrn Reichsminiffer des Innern Dr. v. Keudell den Wunsch der preußischen Staatsregierung zu übermitteln, daß er in einer Plenarsigung des Reichsrats Herrn Ministerialdirektor Dr. Badt die ihm hiernach zukommende Erklärung abgibt.
Borsigender Zweigert: Ich werde dem Herrn Reichsminister des Innern über den Verlauf der Sigung berichten und ihm den Wunsch der preußischen Staatsregierung übermitteln.
Herr von Keudell hat sich vom Reichsrat verurteilen laffen. Er hat es darauf ankommen lassen, daß die preußische Regierung ihn nach der Entscheidung des Reichsrats durch den Vorsigenden der Plenarsizung ersuchen läßt, nunmehr eine Entschuldigung abzugeben. Die Haltung des Herrn von Keudell entspricht nicht der Würde eines Reichsministers.
! fassungen zur Kenntnis des Landes gebracht werden. Die Berhaftung seiner Anhänger und die Verhängung der Zenfur beweisen, daß es in Rumänien wirklich eine Bewegung zu= gunsten feiner Rüdtehr gebe.
Die Trennung von der Freundin.
Wien , 27. Oftober. Nach einer aus Bukarest durchgelassenen Meldung teilte der Innenminister mit, qus einem beschlagnahmten Briefe der Frau Lupescu an ihre Mutter ergäbe sich, daß die Trennung von Prinz Carol nur vorübergehend gewesen sei und politische 3 mede verfolgt habe.
Die Nachricht von der Flucht der Königin Maria wird amtlich dementiert.
• Scheu vor Schwarzrotgold. Ein netter Polizeioberst.
In der fortgeführten Aussprache im Ausschuß für den Reichs. haushalt über die finanzielle und wirtschaftspolitische Lage Deutsch lands zog der bemokratische Abgeordnete Dr. Fischer die Besoldungsreform heran und erklärte, daß die Demokratische Partei diese Besoldungsreform, so wie sie der Reichsfinanzminister auf der Magdeburger Tagung den Beamten angekündigt habe, annehmen werde und zwar mit allen Rüdwirtungen auf die Bezüge der Kriegerhinterbliebenen und Kriegsbeschädigten. 3m felben Atemzuge verlangte er dann sehr energisch einen weiteren Steuerabbau und fündigte eine Reihe weiterer Forderungen an. So vermiffe er in dem Bilde, das der Finanzminister gegeben habe, die Vorsorge für die Erfüllung von erforderlichen Ansprüchen und Berpflichtungen. Die Vorlage des Kriegsschädenschlußgefeges entſpreche nicht den zu stellenden Ansprüchen. Er fönne fich nicht vorstellen, daß man die Geschädigten mit einer Milliar de Kapitalbetrag abfinden wolle. Es sei vielmehr ein Anspruch von etwa 2% Milliarden gerechtfertigt. Wenn man die 1,6 milliarden nicht als Kapital aufbringen könne, müsse für entsprechende Schuldverschreibungen im Etat ein Betrag von ift Polizeiobert Bedert, der Rommandeur der hannoveretwa 150 Millionen Mart als Zinsen und Amortisationsdienst eingesetzt werden. Wie stehe es mit den Vorzugsattien der Reichsbahn zur Ausbringung der einen Williarde Kapital betrag? Die Lohnsteuer sei zu mildern. Er wünsche zu wiffen, ob die Regierung noch an ihrem ursprünglichen Programm festhalte, daß feine Ausgabe ohne Dedung zu erfolgen habe. Was habe der Minister gemacht, um die Länder und Gemeinden zu verAbg. Hanemann( Dnat.) protestiert gegen alle Versuche, die anlassen, die Verpflichtung zur Sentung der Realsteuern Todesstrafe auch nur einzuschränken. Keinesfalls dürfe eine Aus- zu erfüllen nötig fet ein Breis abbau. Dieser wird aber nur nahme für junge Menschen gemacht werden, auch gegen Juburch Einschränkung der Anforderungen der öffentlichen Hand gendliche unter 18 Jahren fei oft genug bie ganze herbeigeführt werden können. Mit der Finanz- und BerwaltungsSchärfe bes Gefeges gerechtfertigt. Es gebe Ber. reform und mit der Aufgabenabgrenzung zwischen Reich, Ländern und Gemeinden müffe endlich begonnen werden. brechen, die schwerer seien als der Mord. Deshalb hätten auch viele Die allgemeine Aussprache soll morgen fortgeführt werden. Kulturstaaten die Todesstrafe nicht nur für Mord, sondern auch für andere gemeingefährliche Delikte angedroht. Die Deutschnationalen würden bei der Beratung des besonderen Teiles des Strafgefeß buches die Frage der erweiterten Androhung der Todesstrafe zur Erörterung stellen.
Kollontai wieder Sowjetgefandte in Oslo . Frau Kollontai wurde zur Sowjetgefandten in Norwegen ernannt. Der bisherige Gesandte in Oslo , Maker, murde zum Sowjetgefandten in Merito ernannt. Als Grund für die Rückkehr der Kollontai nach Norwegen werden gesundheitliche Rücksichten angegeben,
Ein Brachtexemplar von einem republitanischen Bolizeioffizier fchen Schußpolizei. Als vor kurzem in Hannover auf dem Exerzierplaß der Welfenfaserne ein Reitturnier der Schußpolizei sein sollte und deswegen der Plaz mit den Fahnen des Staats, des Landes und mit den schwarz rotgoldenen Reichsfarben geschmückt werden sollte, ließ plötzlich der Polizeichef, dem Meldung von dieser Ausschmüdung gemacht worden war, die Fahnen fortschaffen und verhinderte die Beflaggung. Die hannoverschen Polizeioffiziere und-beamten nehmen selbstverständlich an, daß die Ausschmüdung verboten worden ist, weil die schwarzrotgoldenen Farben gezeigt werden sollten, und find wegen des Verhaltens ihres Kommandeurs empört. Der Kommandeur hat die Beflaggung verboten, nachdem bereits der Polizei= präsident feine Genehmigung erteilt hatte. Es ist selbstverständlich, daß die Beamten und Offiziere der Schußpolizei zu
Bewegung zugunsten des Ex- Kronprinzen. einem Kommandeur, der in so auffälliger Weise feinen Unwillen
Die gibt es aber nur in Rumänien .
Paris , 27. Oftober.( Eigenbericht.)
Der rumänische Erfronprinz erflärte Havas: Als Rumäne und Bater habe er das Recht, über die Größe der Nation zu wachen, damit sein Sohn ein unantastbares Erbe erhält, wenn seine Zeit gekommen ist. In den bei dem verhafteten Staatssekretär a. D. Manoilescu gefundenen Briefen habe er verlangt, daß seine Auf
gegen die Verfassungsfarben tundgibt, tein Vertrauen haben tönnen. Mit Recht wirft unser hannoversches Parteiblatt die Frage auf. was der Minister mit diesem Polizeikommandeur zu fun gedenkt, nachdem die preußische Regierung sich in energischer Weise für das Schmücken mit schwarzrotgoldenen Fahnen bei offiziellen Feierlich teiten eingesetzt hat und jedem Beamten die Pflicht auferlegte, fein Erscheinen bei Festlichkeiten von der Ausschmüdung mit der Reichsflagge abhängig zu machen,