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Lohnforderung der Zigarrenarbeiter.

Das Kampfziel der Arbeiterschaft.

Der größte Teil der ausgesperrten und zum Zwecke der Aus­Sperrung gekündigten Zigarrenarbeiterschaft weiß nicht einmal recht, weshalb, warum und wozu diese Generalaus= Sperrung. Denn alle die nicht in Leipzig , Schlesien oder den sonstigen Teilstreifgebieten wohnenden Zigarrenmacher können doch nicht einfach deshalb ausgesperrt werden, weil sie mit ihren Löhnen zufrieden" waren, d. h. sich an den durch Ver­bindlichkeitserklärung diktierten Lohntarif hielten. Die in einen Streif um Lohnzulage eingetretenen Arbeiter wissen immerhin, weshalb sie ausgesperrt wurden, worum der Kampf denn eigentlich geht. Für die übrigen Ausgesperrten dagegen ist es eine ganz unmögliche Situation, daß sie aufs Pflaster fliegen und nicht missen, warum, oder doch aus dem ganz merkwürdigen Grunde, den wir eben schon andeuteten, weil sie sich mit ihren Löhnen bis zum Frühjahr abgefunden hatten.

gefellschaft, zwei Bersonalabteilungen jenes Barenhauses ge­geben hat. Die erste Auskunft unterm 20. September lautete:

" Wir sind überrascht, daß Ihre geschäßte Firma bei uns Aus= tünfte wegen der Einstellung eines Küchenmädchens einholt. Wenn es sich um einen Direktor oder einen Rayonchef gehandelt hätte, wäre uns Ihre Rückfrage verständlich. Klein liche Unternehmer, die sehr viel Zeit haben, holen vielleicht derartige Auskünfte ein; Ihrer Firma haben wir aber etwas der artiges nicht zugetraut. Bis auf die Frage nach der Ehrlich­feit lehnen wir die Beantwortung Ihrer Fragen überhaupt ab. Wir können Ihnen bestätigen, daß Fräulein N. N. ehrlich war; wir hätten sie wahrscheinlich nicht über zwei Jahre beschäftigt, wenn sie unbrauchbar gewesen wäre. Wenn uns ein guter Rat gestattet ist, dann empfehlen wir Ihnen, Arbeitnehmer probeweise einzustellen und sich selbst zu überzeugen, was sie leisten tönnen, aber auf die bisher von Ihnen beliebten Auskünfte, weil sie sowieso von sehr zweifelhaftem Wert sind, zu verzichten. Unter Umständen bedeuten nämlich solche Auskünfte eine Verächt­lichmachung und verstoßen gegen die guten Sitten."

Eine zweite Auskunft" vom 31. Oktober war etwas fürzer: " In Erledigung Ihres Schreibens vom 26. Oktober teilen wir Ihnen mit, daß wir es ablehnen müssen, Auskünfte über ein Küchenmädchen zu geben. Wenn es sich um einen Direktor han deln würde, wäre die Sache etwas anderes. Wir stellen anheim, Fräulein K. einzustellen und sich von ihrer Leistungsfähigkeit zu überzeugen.

Der Deutsche Tabatarbeiterverband wie auch der Zentralverband christlicher Tabatarbeiter haben dieser Situation ein Ende gemacht, indem sie dem Reichsverband der Bigarrenhersteller am 31. Oktober eine allgemeine Lohnforderung von 15 Proz. unterbreiteten. Sie konnten das nur tun, nachdem die Unternehmerorganisation wider Willen den Weg durch die Kündigungen der Arbeiter und deren Aussperrung dazu freigemacht hat. Jest missen die Ausgesperrten wenigstens, worum der Kampf geht. Nachdem sie von den Unterschrecken lassen. Wo es einmal zur Gewohnheit geworden ist, ist ihm nehmern in den Verteidigungskampf gedrängt wurden, ohne dazu ingendwelchen Anlaß gegeben zu haben, machen sie aus der Not der Aussperrung eine Tugend des Kampfes um Lohnzulage.

Die Tabakarbeiter sind sehr friedliche Arbeiter. Sie find im Oktober 1911, vor 16 Jahren, schon einmal im westfälisch: Ippeschen Zigarrenindustriebezirk ausgesperrt worden, weil sie bei einigen Fabrikanten in den Streit getreten waren. Länger als 15 Jahre ist es zu größeren Kämpfen in der Zigarrenindustrie nicht gefommen, bis jetzt der Reichsverband, getrieben durch das schlechte Lohngewissen des größten Teils seiner Mit­glieder auf den verzweifelten Einfall einer Generalaus­Sperrung fam. Die Herren faltulierten ganz logisch, wenn in Leipzig die Löhne ein wenig aufgebessert würden, auch die Arbeiter in den übrigen Bezirken die gleiche Zulage für sich in Anspruch nehmen würden. Die Aussperrung hat bis jetzt den Erfolg, daß die Zigarrenarbeiterschaft ganz Deutschlands aufgerüttelt wurde, auch die zaghaftesten, ängstlichsten Gemüter rebellisch wurden und nun wohl oder übel den Kampf um eine Lohnzulage von 15 Pro3. führen müssen.

Um

Durch diesen Mißerfolg wird das System sich natürlich nicht ab­mit Vernunftgründen nicht beizukommen. Es gibt einen anderen Weg: in jedem Falle, wo ein Angestellter ohne Angabe von Gründen abgewiesen wurde, trotzdem Arbeitskräfte verlangt wurden, gegen den letzten Arbeitgeber Klage beim Arbeitsgericht wegen nachteiliger welche Auskunft er der anfragenden Firma gegeben hat. Dann Auskunft anzuftrengen. Der Beklagte muß unter Eid aussagen, werden derartige Auskünfte weniger oder doch vorsichtiger gegeben

werden.

Das Koftgeld der Lehrlinge.

Vor dem Berliner Arbeitsgericht flagte der Arbeiter B. gegen den Bildhauer P. wegen Nichtzahlung des richtigen Rostgeldes für seinen Sohn. Laut Lehrkontratt betrug das wöchentliche Kostgeld im vierten Lehrjahre 6 M. Im§ 5 des Lehrvertrages war jedoch vorgemerkt, daß die Erziehungsbeihilfe ( Kostgeld) für den Lehrling jich nach den von der Handwerks­richtet. fammer Berlin in ihren jeweiligen Richtlinien aufgestellten Sätzen"

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Der Deutsche Tabatarbeiterverband ist tariftreu. Er hat seine Gänse 1.10 Mitglieder bis auf 180 Mann in Leipzig dazu gebracht, die Arbeit nicht einzustellen. Trotzdem fündigte die fächsische Bezirksgruppe des Reichsverbandes sofort 12 000 Arbeiter, um sie auszusperren. Auch dann noch versuchte der Tabalarbeiterverband den Konflikt bei­zulegen. Auch von unparteiischer Seite wurde vergeblich versucht, eine Verständigung herbeizuführen; die Unternehmer forderten be­dingungslose Wiederaufnahme der Arbeit. dieses Machtgebot durchzusetzen: Generalaussperrung. Die hunger­peitsche soll geschwungen werden, um die geduldigen Zigarrenarbeiter ganz zufrieden" zu machen. Das Gegenteil ist erreicht. Die Organisation der Zigarrenarbeiterschaft muß sich außer Stande erklären, dem Drängen ihrer Mitglieder auf eine Ausgleichszulage weiteren Widerstand entgegenzusehen. So hat der Kampf ein Ziel bekommen, ein anderes Ziel, als das ihm pon den Unternehmern gesteckte.

In dem Verlauf dieses Kampfes wird es nicht unwichtig sein, die Stellung des Reichsarbeitsministeriums zu beobachten, das den Zigarrenarbeitern im Frühjahr eine Lohnrege­lung wider ihren Willen bis zum nächsten Frühjahr aufgezwungen hat. Diese Lohnregelung hat sich als unzureichend erwiesen, mas weder von den Unternehmern, noch vom Reichsarbeitsministe­rium bestritten werden kann. Was wird geschehen, um die damalige Regelung, bei der die inzwischen eingetretene Lebensmittelverteue­rung nicht im voraus berechnet werden konnte, den gegenwärtigen Berhältnissen anzupassen?

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Die Gesamtheit der organisierten Arbeiter schaft Deutschlands wird jedenfalls die Zigarrenarbeiterschaft in dem ihr aufgezwungenen Kampfe unterstützen und wenn nötig, aud Blumenspenden in ihrer Eigenschaft als Konsumenten der Zigarrenfabrikate

Kampf in der rechtsrheinischen Textilindustrie.

Barmen, 3. November. ( Eigenbericht.)

Die Verhandlungen in den Bezirken der rechtsrheinischen Textil­industrie sind gescheitert, so daß 5000 Zegtilarbeiter am Freitag in Streit treten werden. Die Unternehmer haben die Gesamtaussperrung beschlossen, von 63000 Arbeiter betroffen werden.

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An die verkehrte Adresse gekommen. Das Leberangebot an Arbeitskräften gestattet den Unternehmern eine recht forgfältige Auswahl nach den verschiedensten Richtungen hin. Das Schwarze Listen System in der Großindu strie, das den Arbeiter selbst nach seiner politischen Einstellung mertet, die ihm als besonderer Borzug gebucht wird, wenn er einer rechtsstehenden Organisation angehört, als Verbrechen dagegen, wenn er Mitglied einer linksstehenden Organisation ist, dürfte ziemlich be­fannt sein. Erst fürzlich, in Nr. 513 des Vorwärts", haben wir auf das System der Berliner Kaffeehausbesiger hin­gewiesen, bei dem in der leichtfertigsten Weise jeder Angestellte auf die Liste der Nichtwiedereinzustellenden kommt, der angeblich bei seinem Austritt aus einer Stellung seinem Arbeitgeber, nach dessen Angabe, Schaden mannigfacher Art" zugefügt haben soll.

Bor uns liegt der Fragebogen der Personalleitungen eines großen Berliner Warenhauses. Er beschränkt sich auf die Fragen, als was und wie lange der oder die Angestellte beschäftigt mar, ob er sich für die Stellung, um die er sich bewirbt, eignet, melche besonderen Fähigkeiten er besitzt, weshalb er entlassen wurde, ob er ehrlich war, ob er sehr viel fehlte( d. h. öfter frant war) und ob er auch im Kündigungsmonat öfter fehlte( was sicher weit weniger vorkommen würde, wenn den im Kündigungsverhältnis stehenden Angestellten genügend Zeit gelassen würde, sich nach einer anderen Stellung umzusehen).

Zugegeben, daß die Leitung eines derartigen Betriebes ein Interesse daran hat, möglichst einwandfreies Personal zu bekommen, um etwaigen Differenzen von vornherein vorzubeugen, so dürften doch zu diesem Zweck die bei der Bewerbung vorzulegenden Papiere genügen. Die Auskunft des früheren Arbeitgebers ist doch in vielen Fällen nicht sachlich. Wenn aber ein Angestellter oder eine An geftelte wirklich einmal irgendeine mehr oder minder grobe Un­gehörigkeit begangen hat und dafür durch die Entlassung oder gar gerichtlich bestraft worden ist, darf er deshalb obendrein für sein ganzes ferneres Leben von seiner Berufstätig=

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Diesen Richtlinien war die Bildhauer- 3mangsinnung durch Bes schluß beigetreten und setzte das Kostgeld für das vierte Lehra jahr auf 8 M. fest. B. verlangte nun von P. die Zahlung der 8 M., was dieser jedoch ablehnte, indem er sich auf den rechtmäßig abges schlossenen Vertrag berief. Das Gericht unter Vorfiz des Amts­gerichtsrats Scholz nahm jedoch von vornherein den Standpunkt ein, daß hier das Recht auf seiten des Klägers sei, da der Beklagte Mitglied der Innung ist und sich infolgedessen nach deren Beschlüssen zu richten habe, da sowohl durch Innungsbeschlüsse wie rechtmäßige Tarifvereinbarungen die Vertragssätze jederzeit abgeändert werden fönnen. So fonnte P. nicht umhin, einen Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden anzunehmen, dem Kläger B. für die letzte Zeit eine Nachzahlung des zu wenig gezahlten Kostgeldes zu bewilligen und die Verpflichtung zu übernehmen, in Zukunft den erhöhten Gaz von 8 M. zu zahlen.

Die Insel Wieringen als Arbeiterquartier. Entsetzliche Mißstände bei den 3uidersee Berten find in Holland aufgedeckt worden. Die Unterbringung der Arbeiter auf der Insel Wieringen ist so schlecht, daß selbst bürgerliche Blätter zugeben müssen, viele tausende von Arbeiterfamilien seien buchstäblich schlechter daran als die Schweine. In manchen Baraden fommt das Wasser bei Regen in dicken Strahlen durch, so daß mit der Zeit in diesen Wohn­stätten ein verpestender Gestank herrscht. Für diese Ställe zahlen die Leute an den Eigentümer wöchentlich 5 Gulden. Es handelt sich dabei um den seinerzeit dem deutschen Erkronprinzen eng befreundeten Schmied auf Hypolitushof. Einen Raum zur Auf­bewahrung der Kleider und Haushaltungsgegenstände haben die Bewohner dieser Hütten nicht. In einer Barade von 15 Quadrat­metern schlafen nachts 12 Arbeiter.

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