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und vier Kinder.

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Beim Abspringen vom Pferdebahnwagen verunglückt, am Montag Vormittag in Rigdorf der in der Hermannstraße wohnhafte Gärtner Hensel.. tam so unglücklich zu Falle daß er ein Bein brach.

Festgestellt worden ist der Mann, der am Sonntag Nach mittag in der Lothringerstraße, als er eben einen Pferdebahn wagen besteigen wollte, rücklings vom Trittbrett fiel und bald darauf in einem Krankenhause starb. Es ist der Schlächtermeister Karl Witt aus der Lothringerstr. 54.

Strafmaß.

fonen, die auf der vorderen Plattform des Pferdebahnwagens Beschuldigung zu vertheidigen, wider besseres Wissen in einem gerichts I erörtert wurden. Der Angeklagte ist Epileptifer. Gr standen, verlegt wurden. Der 56jährige Backbossarbeiter Johann Briefe den Kaufmann Barlen aus Düsseldorf   bezichtigt zu haben, hat in verschiedenen Frrenanstalten Aufnahme gefunden, ist aber Wilting aus der Ackerstr. 150 trug eine schwere Verletzung am mit einer gewissen Ködderk, die im Bochumer   Gefängniß eine immer entsprungen und hat strafbare Handlungen verübt, wie er Unterleib davon. Die Wunden gingen schließlich in Eiterung Strafe abbüßte, im Lagerraum des Gefängnisses Unzucht ge- angiebt, um ins Gefängniß anstatt ins Frrenhaus zu fommen, über, und Wifting ist inzwischen im St. Hedwigs- Krankenhaufe trieben zu haben, mit anderen Worten, den Kläger ver- Fun Gefängnisse werde den Insassen eine gerechte Behandlung zu in der Gr. Hamburgerstraße gestorben. Er hinterläßt eine Frau leumderisch beleidigt zu haben. Der Thatbestand ist folgender: theil, im Frrenhause nicht. Schlimm sei es schon in Dalldorf  , Der Dütenfabrikant Wilhelm Barlen wurde von der Ködders an aber am schlimmsten in der Heilanstalt für Epileptiker in Dorsten  Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei!" Die auf Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei!" Die auf dem Tage, an welchem sie aus der Haft entlassen wurde, vor in Westfalen  , von wo er in diesem Frühjahr entwichen sei. Der administrativem Wege über Dr. Bruno Wille   verhängte Haft- dem Gefängniß erwartet, um ein Packet in Empfang zu Angeklagte hatte sich nach Berlin   gewandt und hier fofort einen Im städtischen Asyl für ftrafe ist, wie die" Bolts- Zeitung" mittheilt, nicht auf 250 Tage, nehmen. Er ist mit derselben in den Keller des Gefängniß verschmitten Betrug begangen. er einen Anstreicher tennen gelernt, gebäudes gegangen und hat daselbst mit derselben Schnaps ge- Obdachlose hatte sondern nur auf" drei Monate feſtgefeßt, da das Provinzial- trunken. Dies ist dem Staatsanwalt zu Ohren gekommen. Er dem die frohe Nachricht wurde, daß ihm durch Erbschaft 2000 m. Schulkollegium nicht über drei Monate erkennen darf. Man sieht, wie beschränkt auch die Machtbefugnisse eines orthodoxen erließ ein Protokoll nach Gelsenkirchen  , nach welchem die Ködderz zugefallen feien. Der Angeklagte hatte sich dem Erben als Ge­Provinzial Schulkollegiums find. eidlich zu vernehmen sei, ob sie mit Barlen in näherer Beziehung richtssekretär aus Dorsten   vorgestellt, der bei seinem Besuch in Nicht einmal über drei Monate! gestanden habe und ob derselbe mit ihr im Gefängniß Unzucht Berlin   von Dieben völlig ausgeplündert worden sei und nun im getrieben habe. Obwohl die K. das Gegentheil beschwor, hat Asyl auf Mittel aus der Heimath warten müsse. Er bot dem Ruckser ein Schreiben erlassen, in welchem dem Barlen das Be- Anstreicher an, ihn mit nach Dorsten   zu nehmen, er treten der Anstalt untersagt wird, weil er an dem fraglichen Tage wolle ihm dort sofort eine Stelle als Schreiber beim verschaffen. Dies Anerbieten wurde mit die aus dem Gefängniß Entlassene in Empfang genommen, mit Magiftrat ihr im Keller Branntwein getrunken und offenbar Unzucht getrieben Freuden angenommen, fie hoben zunächst die Erbschaft habe. Zunächst wird zum Verhör der Zeugin geschritten. Die ab, der Erbe schoß dem Herrn Gerichtssekretär" 400 M. vor Zwei jugendliche Ladenkaffen- Diebe wurden in Rigdorf felbe wird vereidet und bekundet, sie sei am 1. Auguft v. J. aus und beide traten die Reise nach Dorsten   an. In Köln   wurden festgenommen, als sie einem Bigarrenhändler in der Erfstraße einer mehrmonatlichen Gefängnißhaft entlassen und vor dem Ge- einige Tage flott gelebt und dann zog der Angeklagte es vor, die Ladenkaffe ausgeraubt hatten. Beide sind bereits vor- fängniß von Barlen in Empfang genommen worden. Sie sei mit feinen leichtgläubigen Begleiter heimlich zu verlassen. Außer bestraft. demselben in den Lagerraum des Gefängnisses gegangen und da es diesem Betruge hatte der Angeklagte noch mehrere Schwindeleien Es ist schon oft vor dem Waschen farbiger Gegenstände, ihr übel geworden sei, habe sie Barlen gebeten, etwas Branntwein zu geringfügiger Natur begangen. Er wurde zu zwei Jahren Gefängniß und dreijährigem Ehr wenn jemand auch nur die geringste Verlegung an den Händen holen. Dieser habe es gethan und sie habe zwei Schnäpfe getrunken, hat, gewarnt worden. Das Außerachtlassen der erforderlichen während Barlen den Inhalt des Packets besichtigte. Unzucht sei nicht verlust verurtheilt. Vorsicht in dieser Beziehung hat der 54jährigen Kaufmanns- getrieben worden. Auf die Frage, ob sie schon wegen gewerbs­Der Tod der beiden Rigdorfer Schulfuaben, die im wittwe Louise Sirte, die seit dem vergangenen Frühjahr bei mäßiger Unzucht bestraft set, muß sie gestehen, daß sie im Sommer dieses Jahres beim Spielen an der Freiarchenbrücke ins dem Faktor Röhn in der Nostizstraße 20 die Wirth Jahre 1884 und 1892 wegen gewerbsmäßiger Unzucht und 1894. schaft führt, eine bedenkliche Erkrankung eingebracht. wegen Diebstahls bestraft sei. Barlen führt nach diesen Aus- Wasser fielen und ertranken und dann zu dem Gerücht Ver­Frau Hirte hatte sich mit einer Gabel in die Hand sagen an: Es sei hart für ihn, auf solche Weise verleumdet anlassung gaben, daß sie wegen einer in der Schule erhaltenen Züchtigung sich das Leben genommen hätten, hatte nun auch gestochen, der an sich auch geringfügigen Verlegung aber feine zu werden; er habe nur aus Menschenfreundlichkeit und wiederum ein noch ein gerichtliches Nachspiel, welches Bedeutung beigelegt. Ohne auch nur einen Verband anzulegen, Mitleid gehandelt. Durch die Aufbauschung der Angelegenheit meineidsverfahren im Gefolge haben wird. verichtete sie in der gewöhnlichen Weise ihre Arbeiten. Nachdem sei er persönlich sowie geschäftlich im höchsten Grade geschädigt einen Knaben, Frau Schmidt, hatte sich, wie die Rixdorfer 3tg." fie gelegentlich auch farbige Strümpfe gestrickt hatte, trat bald worden. Er stellte den Antrag auf das höchste zulässige meldet, mit einer Nachbarin, einer Frau Fey, verfeindet. Gine eine Anschwellung der Hand ein, die die Frau am Sonnabend nöthigte, ein Krankenhaus aufzusuchen. Es war eine Blut­Der Vertheidiger nahm für den Staatsanwalt den Schutz des andere gefällige Nachbarin, eine Frau Märtel in Rixdorf, erzählte nun eines Tages der Frau Schmidt, daß die Frau Fey zu ihr vergiftung entstanden, deren Heilung auch im günstigen Falle§193 in Anspruch. Auch in der Form sei er über die Grenzen des geäußert haben solle, ihr, der Frau Schmidt's Sohn habe durch längere Zeit in Anspruch nehmen wird. §193 193 nicht hinausgegangen. Die Rüge auszusprechen sei der Staatsanwalt auch deshalb berechtigt gewesen, weil er an der fortgesette Mißhandlungen seiner Mutter den Tod im Waffer Glaubwürdigkeit der Zeugin wegen ihrer Vorstrafen habe zweifeln gesucht und gefunden. Frau Schmidt hatte nun nichts Giligeres zu tönnen. Er bitte daher, den Angeklagten freizusprechen. thun, als gegen die Frau Fen eine Beleidigungsklage anzus Das Urtheil, welches der Vorsitzende, Herr Gerichtsassessor   strengen, in welcher Frau Märtel als Belastungszeugin auftrat. Berghof, verkündete, lautete: Der erste Staatsanwalt Ruckjer ist Während eine ganze Anzahl anderer Zeugen, die bei dem Vorfall der Uebertretung des§ 185 schuldig und wird zu einer Geld- ugegen waren, als Frau Fey die beleidigende Aeußerung gethan haben soll, unter ihrem Eide   aussagten, daß sie diese Aeußerung Im Landwehrkanal am Tempelhofer Ufer fanden Montag, strafe von fünfzig Mark verurtheilt. Im unvermögensfalle tritt der Frau Fen nicht gehört aber hätten hören müssen, da sie in abends gegen 6 Uhr, zwei Arbeiter die Leiche einer Frau, die an stelle von je fünf Mark ein Tag Haft. Dem Antrag auf Buße unmittelbarer Nähe gestanden, beschwor Frau Märtel ungeachtet etwa 30 Jahre alt gewesen sein mag. Um wen es sich handelt, fonnte nicht stattgegeben werden, weil die Feststellung der aller Warnungen des Vorsitzenden des Schöffengerichts ihre Aus­hat man bis jetzt nicht feststellen tönnen. Nach Dresden   zeigt Schädigung über den Rahmen der Verhandlung hinausgeht; in insofern eine Spur, als die Schnürstiefel der Frau die Firmen- betreff dieser wäre der Weg des Zivilprozesses zu betreten. Die fage, die keinen Glauben fand. Frau Fey wurde freigesprochen und Frau Schmidt zur Tragung sämmtlicher Kosten verurtheilt. bezeichnung Heinrich Rumpel, Dresden  , Schloßstr. 34" tragen. Begründung des Urtheils lautet: Der Staatsanwalt hat sich Die Aften wurden aber sofort der Staatsanwaltschaft zu­der schweren Beleidigung schuldig gemacht, indem er dem Polizeibericht. In der Nacht zum 21. d. M. hatte eine unverheiratheten Barlen vorwarf. Unzucht getrieben zu haben. gestellt, um nunmehr gegen Frau Märtel wegen Meineids vor­in der Hollmannstraße wohnhafte Frau den Verfuch gemacht, Freilich war er berechtigt, dem Barlen als Untergebenen eine sich und ihre drei Töchter im Alter von 7, 4 und 11/2 Jahren Rüge zu ertheilen. Er hat aber diese Befugniß überschritten, Kriegsgericht und Ober- Verwaltungsgericht. durch Kohlendunft zu vergiften. Unter ärztlichem Beistande er- insofern er dem Barlen vorwarf, Unzucht getrieben zu haben, 3. Juli 1892, so wird der Bolts- Zeitung" gemeldet, fand in holten sich jedoch die Kinder bald und auch die Mutter wurde obwohl die Zeugin unter ihrem Gide bekundet hatte, daß solches einer Gemeinde bei Trier   ein sog. Patronatsfest statt, und mancher ins Leben zurückgerufen.- Abends sprang am Tempelhofer Ufer nicht geschehen sei; darin liege die Beleidigung. Strafmildernd der Ortseingesessenen trant an diesem Tage mehr als ihm gerade eine Frau in den Landwehrkanal und ertrant. An der Ecke falle bei der Bemessung der Strafe ins Gewicht, daß Ruckser dienlich war. Auch der Maurer Pauly ineipte zu Ehren des der Markgrafen- und Jägerstraße wurde eine Frau durch eine wohl die Ueberzeugung haben konnte, die Zeugin sei nach ihrem Kirchenpatronats recht fleißig, und seine frohe Laune stieg von Droschte überfahren und am Arme und Beine erheblich verletzt. Vorleben nicht glaubwürdig. Erschwerend wirke dagegen der Stunde zu Stunde. Erst gegen 11 Uhr abends taumelte Im Laufe des Tages fanden acht unbedeutende Brände statt. Umstand, daß der Angeklagte Erster Staatsanwalt sei und als er singend und lärmend nach Hause. Sein Weg führte ihn Witterungsübersicht vom 22. Oktober 1895. solcher die Pflicht habe, zu meiden, was dem Gesetze zuwider sei. an einer Gastwirthschaft vorüber, in welcher zufällig der Gendarm Schmidt anwesend war. Dieser trat heraus Wegen Nöthigung hatte sich vor der 8. Straffammer am und verbot dem Pauly sein ungehöriges Benehmen. ES Landgericht I der Schriftseger Otto Spalke zu verantworten. In entstand nun zwischen den beiden Männern ein Wortwechsel, der Druckerei von Gustav Schenk in der Jerufalemerstraße war ein Knall, wie von einer Ohrfeige herrührend, wurde vernehmbar. der Angeklagte eine zeitlang beschäftigt gewesen, aus Ber- Pauly stürzte zu Boden und mußte bewußtlos fortgetragen wer­anlaffung des vielleicht noch erinnerlichen, wegen eines unerhörten den. Drei Tage nach diesem Vorfall war Pauly, eine Leiche Lohnabzuges entstandenen Streiks aber mit einer Reihe anderer und zwar war er, wie sich alsbald herausstellte, infolge eines Schriftseter ausgetreten. Einige Tage darauf, am 19. Juli d. J., übergab Schenk dem Lehrling Mießner drei Postkarten, damit Schädelbruches gestorben. Die Eltern des Verstorbenen erhoben er dieselben in den Briefkasten brächte. Die Karten waren an nunmehr an den Gendarmen Schmidt Schadenersatzansprüche drei Schriftseter gerichtet, welche sich trotz der Sperre um Arbeit aus der Begründung, daß der Tod ihres Sohnes durch den beworben hatten und denen auf denselben die Annahme bestätigt Schlag, den er von Sch. erhalten habe, herbeigeführt worden sei. wurde. Als der Lehrling zur Thür hinaustrat, soll der An- Konflikt und machte geltend, es sei nicht ersichtlich, daß Schmidt Die Regierung zu Trier   erhob aber zu gunsten des Gendarmen den geklagte auf ihn zugekommen sein, und ihm die Hand fest­gehalten haben, in welcher Miegner die Postkarten trug. Dann seine Amtsbefugnisse überschritten habe. Schmidt selbst hatte aus­habe er die Karten mehreren anderen Schriftsetern vorgelesen, geführt, Pauly fei jedenfalls infolge seiner Trunkenheit selbst ge= die inzwischen gleichfalls herangetreten waren. Einer von diesen fallen und habe sich hierbei den Kopf zerschlagen. Das Kriegs­notirte die ihm von Spalte vorgelesenen Adressen, dann ließ der gericht hatte sich ebenfalls mit der Angelegenheit beschäftigt und letztere die Hand des Lehrlings wieder los. Wiener hatte sich auch mehrere Beugen vernommen. Zwei derselben hatten über­daß man sich vor den Setzern, die im Sinne ihrer Orga: Pauly mit den Händen in der Luft umherfuchtelte; plößlich nicht widersetzt; es sei in der Druckerei die Rede davon gewesen, einstimmend bekundet, daß sich zwischen dem Gendarm und dem angeheiterten Pauly ein Wortwechsel entsponnen hatte, wobei nisation gehandelt haben, in Acht zu nehmen" habe. Er hätte hätte dann der Gendarm dem Pauly einen laut flatschenden auch den Vorfall nicht seinem Chef mitgetheilt, wenn nicht einer Schlag verseßt, worauf Pauly mit dumpfem Falle zu Boden von den neu engagirten Streitbrechern bei seinem An­tritt dem Schenk eine Karte von der Streitkommission vorge: Schmidt frei, mit der Begründung, daß troß der Zeugen geftürzt sei. Das Kriegsgericht sprach trotzdem den Gendarm zeigt hätte, die ihm zu gleicher Zeit mit derjenigen von Schenk ugegangen war und worin er aufgefordert wurde, in die aussagen der fragliche Schlag nicht als erwiesen anzusehen, da uckerei des letzteren nicht einzutreten. Die anderen beiden engagirtenes bunkel gewesen sei und mithin ein Frrthum nicht ausgeschloffen erscheine. Das Ober Verwaltungsgericht aber unter dem Sriftfeber ließen überhaupt nichts von sich hören, sodaß wohl Borsize feines Chefpräsidenten Persius, welches sich nunmehr anzunehmen ist, daß sie sich auf ihre Pflicht besonnen haben. mit dem Konflikt zu beschäftigen hatte, erachtete es für nicht er­Der Angeklagte behauptete in der Verhandlung, von der ganzen wiesen, daß der Gendarm Schmidt den verhängnißvollen Schlag Sache nichts zu wissen, er müſſe das Opfer einer Personen- nicht geführt habe und erklärte demnach den Konflikt der Re­verwechselung geworden sein. Der Lehrling Miegner will ihn jedoch wiedererkannt haben. Der Staatsanwalt beantragte gegen gierung für unbegründet, so daß das gerichtliche Verfahren den Angeklagten 100 M. Geldstrafe, der Gerichtshof urtheilte gegen den Gendarm wegen Schadenersatz seinen Fortgang zu nehmen hat. milder und erkannte auf 30 M. Geldstrafe. Bom Jskrant. Gelegentlich des letzten Wahlkampfes batte Pfarrer Jetraut über den freisinnigen Bigarrenfabrikanten Hesse  in Eschwege   in Hinsicht auf seine Fabrikate ungünstige Gerüchte verbreitet. Lügner. Es kam zur Klage. Hesse   nannte den Pfarrer darauf einen Ein schöffengerichtliches Urtheil diftirte Heffe 30 M., der widerverklagte skraut wurde zur gleichen Strafe verurtheilt. Die Sache änderte sich in der zweiten Instanz vor der Kasseler Straffammer. Hier wurde Heise irei­gesprochen und Iskraut auf die Widerflage hin zu 100 M. und Tragung fämmtlicher Kosten verurtheilt.

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Cork Aberdeen. Paris  .

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|( 5° C. 4° R.)

Wetter- Prognose für Mittwoch, den 23. Offober 1895. Rübles, zunächst meistens trübes Wetter mit Niederschlägen und frischen westlichen Winden, nachher aufklarend.

Thaten

Berliner   Wetterbureau.

Gerichts- Beifung.

A

zugehen.

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Am

Gegen den Anarchisten Schloffer Karl Wiesenthal wurden gestern vor der neunten Straffammer des Landgerichts 1. zwei Auflagen wegen Aufreizung" verhandelt. Am 4. Juli d. J. fand in einem Lofale eine Anarchisten- Versammlung statt, in welcher u. a. auch der Angeklagte als Redner auftrat. Nach den Aufzeichnungen des überwachenden Polizeilieutenants Schmidt hat der Angeklagte dabei ausgeführt, daß einige Genoffen sich zu Thaten hätten hinreißen lassen, welche sich mit dem engen Ver­stande der besitzenden Mitbürger nicht vertrügen. Der Redner foll nach der Antlage Verbrechen verherrlicht und speziell Ravachol und seine That gepriesen haben. Im Wege des Wiederaufnahme Verfahrens wurde Der Angeklagte war ferner als Redner in einer Versammlung gestern vor der 8. Strajkammer des Landgerichts I   gegen den Maurermeister Rudolf Stach verhandelt, welcher in einer der Metallarbeiter aufgetreten, welche am 5. September in früheren Verhandlung wegen versuchten Betruges zu einem Lokale in der Alten Jakobstraße stattfand. Er knüpfte einer Gefängnißstrafe von drei Monaten verurtheilt worden war. an die Rede des Kaisers vom 2. September an und soll den Stach hatte von dem Kaufmann Labisch in der Danzigerstraße Arbeitern Mangel an Muth zu Thaten" vorgeworfen haben. ein Grundstück erworben, welches er bebaute und dann an einen Der Angeklagte behauptete, daß seine Ausführungen von gewissen Schulze für 223 000 m. verkaufte. Schulze wurde dann den Beamten falsch aufgefaßt worden seien. Er habe die vom Magiftrat wegen eines Beitrags von 6800 m. zu des Ravachol und anderer nicht verherrlicht, Pflasterungs- und Kanalisationskosten in Anspruch ge= sondern nur darauf hingewiesen, daß sie erklärlich seien. Er sei nommen und hat zahlen müssen. Dem Angeklagten wurde Diebstahlsprozeß. Aus Darmstadt   wird berichtet. In überhaupt nicht mehr für die Propaganda der That, sondern zum Vorwurf gemacht, daß er dem Käufer verschwiegen dem Diebstahlsprozeß Püz wurde Montag Abend das Urtheil habe seine Anficht in dieser Beziehung geändert. In hatte, daß diese Lasten auf dem Grundstücke ruhten; gesprochen. Nach der" Frantf. 8tg." erhielt Püz insgesammt feiner zweiten Rede habe er den Kampf von 1870 nur bild: ba Schulze aber durch den Kauf immerhin ein gutes 29 Jahre Zuchthaus, und zwar wegen der Einbrüche, wegen lich herangezogen, er habe angesichts der Thatsache, daß Geschäft gemacht hatte und ein Vermögensnachtheil nicht Widerstands und Führung eines falschen Namens. Zimmermann viele Fabrikanten ihre Arbeiter am Sedantage hätten feiern laffen, nachzuweisen war, hatte das Gericht nur einen versuchten Betrug erhielt 5 Jahre 9 Monate, Adam Hock 4 Jahre 9 Monate, ohne sie zu entschädigen, den Generalstreik empfohlen und nach als vorliegend erachtet. Sein Vertheidiger, Rechtsanwalt Wronker, Katharina Frohnhöfer 1 Jahr 6 Monate, ihr Vater 2 Jahre, dieser Richtung sie zum Kampf aufgefordert. Die Beweisaufnahme fette alle Hebel in Bewegung, um das Wiederaufnahmeverfahren die Ehefrau Brandschmidt 1 Jahr Zuchthaus. Die Ehefrau ergab dasselbe Bild wie in früheren ähnlichen Verhandlungen, den Belastungszeugen traten Entlastungszeugen entgegen, welche die zu erwirken, nach mehrfacher Ablehnung gab das Kammergericht Frohnhöfer und Zimmermann sen. sind freigesprochen. dem Antrage statt. Im gestrigen Termine führte der Ver­Ausführungen des Angeklagten in seinem Sinne aufgefaßt hatten. theidiger aus, daß die erste Berurtheilung auf grund rechts­Staatsanwalt Kanzow stellte sich natürlich auf seiten der Be amten, er hielt den Angeklagten in beiden Fällen für überführt irrthümlicher Auffassungen erfolgt sei. Der Vorbesitzer Labisch habe das unbebaute Grundstück von der Aktien- Gesellschaft für Für die Errichtung eines Gewerbegerichts für beantragte Gefängnißtrafe Grundbesitz gegen ihn eine und von einem Jahre. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Biber, mit gleichzeitig die Verpflichtung, die Auslagen für Frei- entfalten die dortigen Arbeiter eine lebhafte Agitation, deren Hypothekenverkehr übernommen und das Deutsch   Wilmersdorf  , Halensee   und Rheingau  plädirte auf Freisprechung, worauf der Angeklagte selbst noch eine legung, Einrichtung legung, Einrichtung, Pflasterung und Entwässerung Pflasterung und Entwässerung der Förderung Zweck einer Volksversammlung war, die am letzten längere Bertheidigungsrede hielt, worin er sich besonders dagegen Straße zu decken. Dieser Verpflichtung habe Labisch seinem Sonntag in Wilmersdorf   abgehalten wurde. In einem Vortrage verwahrte, daß er Mord und Diebstahl als geeignet bezeichnet Käufer Stach gegenüber feine Erwähnung gethan, Labisch habe über den Werth haben solle, die Lage der Arbeiter zu verbessern. Der Gerichtshof vertragsmäßig nur seine Rechte, nicht aber seine Pflichten an A. Körsten, Beisitzer am Berliner Gewerbegericht, das Ver­der Gewerbegerichte verglich Genosse hielt nur im ersten Falle der Anklage eine Aufreizung für vor­Stach übertragen. Der Angeklagte habe deshalb keine Veran- fahren vor den Zivilgerichten mit dem vor den Gewerbegerichten. liegend und erkannte hierfür auf 6 Monate Gefängniß, laffung gehabt, dem Käufer Schulze von dieser Verpflichtung Mit Er hob alle jene Nachtheile hervor, die das zivilgerichtliche wovon ein Monat durch die erlittene Untersuchungshaft für ver­theilung zu machen. Da durch die Beweisaufnahme die Be- Verfahren für den Arbeiter mit sich bringt: die Langwierigkeit, büßt erachtet wurde. hauptungen des Angeklagten erwiesen wurden, so wurde das die erheblichen Kosten, der Mangel der entscheidenden Richter frühere Urtheil aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen. an Sachverständniß u. f. w., und stellte diesen Nachtheilen die Aus Furcht vor dem Irrenhause wollte der Schreiber offenkundigen Vortheile gegenüber, die den Arbeitern erwachsen, Bruno Breithaupt eine Menge Schwindeleien verübt haben, wenn sie ein Gewerbegericht in Anspruch nehmen können. An welche gestern vor der zweiten Straſkammer des Land- einer Reihe von Beispielen aus der Praxis des Berliner  

und

Die Verurtheilung des Staatsanwalts Nuckfer. Ueb den bereits gemeldeten Fall wird aus Bochum   des weiteren berichtet: Der Staatsanwalt Ruckser stand Sonnabend als 2n geilagter vor dem hiesigen Schöffengericht, um sich gegen die

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Versammlungen.