Schlechte Gebisse, ja völliges Fehlen der Zähne ist bei fungen 1 Menschen unter 20 Jahren feine Seltenheit. Auch der Kropf ift sehr häufig: unter den Arbeiterinnen bildet sein Fehlen geradezu eine Ausnahme.
Der Anblick solcher Mensch en ruinen als Opfer hemmungsloser Profitsucht fordert geradezu den Vergleich mit den Stiaven des Altertums heraus mit dem Ergebnis, daß deren Los ein befferes gewesen ist. Denn für ihre Herren moren sie ein Wertgegenstand, der im eigenen Interesse pfleglich behandelt wurde. Dagegen fann der heutige Arbeitgeber durch Raubbau frühzeitig aus- und abgenußte Arbeiter leichtherzig beiseite schieben, denn auf den Blak jedes Berbrauchten warten zwei andere, denen feine Wahl bleibt. Elend und Krankheit ist gewißlich eine 2ohnfrage. Aber es ist ebenso auch eine Wohnfrage, denn wir haben ja gefehen, daß, wie ein Arbeiter in einer Streitversammlung es in diesen Tagen ausdrückte, der Hund des Fabrikanten besser gebettet ist als das Kind des Arbeiters.
Deutschland ist arin an Rohstoffen. Sein größtes, wich tiges Kapitel find aber um so mehr die Menschen, und dieses Kapital dauernd zu schwächen, zu zerstören, Raubbau an ihn zu treiben, bedeutet endlich Vernichtung der wirtschaftlichen Machtstellung unseres Bol tes und was in den Elendsjahren nach dem Kriege vorübergehend sich anbahnte, daß die deutschen Betriebe, und gerade auch die tabatverarbeitenden Betriebe, fich nur noch als Zwischenmeister für ausländische Unternehmergruppen halten Ponmen, das fönnte für immer eintreten. Deutschland wird Menschenöfonomie treiben, oder es wird als selbständige Wirtschaftsmacht nicht sein. Für einen bloßen ,, Nachtmächterstaat", der nur aufpaßt, daß die Ausbeutung und Zerstörung feines wertvollen Menschentapitals nur in den formalrechtlichen Grenzen sich vollzieht, gibt es heute auf die Dauer feine Lebensmöglichkeit mehr.
Staat
Gin seiner Pflicht bewußter Gta ai mird sich durch das Geschrei der in der Ausbeutung der Gesamtheit Gestörten nicht abschrecken laffen, attiv einzugreifen, um fein wert nolfftes Rapital, den arbeitenden und Werte fchaffenden Menschen, zu schützen.
Kleiner Betriebsunfall.
Keine Einigkeit der Bürgerbleckparteien im Hauptausschuß. In der Sitzung des Ausschusses für den Reichshaushalt wurden bei ben vielen und verwickelten Abfiimmungen über die Gestaltung des 5 Abschnittes des Beamtenbesoldungsgesetzes, betreffend die Regelung der Bartegelder, Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge gerabe an der entscheidenden Stelle im§ 25 des Gesetzes, forvohl die Regierungsvorlage wic alle dazu gestellten Anträge abgelehnt. Damit ist eine Lüde entstonden, die welttragende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen muß. Der Zentrumsführer v. Guérard beantragte darauf, fofort ben Reichsfinanzminister Dr. Köhler vor den Ausschuß zu laden, um ron ihm selbst zu hören, wie er und die Reicheregierung sich zu den com Wussaß gefaßten Beschlüssen stellen. Dr. Köhler, der alsbald erfchien, geb folgende Grflärung ab.
Ich bin davon unterrichtet, daß die Vorlage der Regierung in erheblichem Umfange verändert worden ist. Es ist meine Pflicht, darauf hinzuweijen, daß die Einstufung der Benfionäre und lipensionäre Gegenstand besonderer Sorge und Prüfung der Reichsregierung gewesen ist. Bir haben uns insbesondere dieferhalb mit dem größten Lande, mit Breußen, ins Benehmen gescht. Bir waren und sind bereit, den Wünschen im Rahmen des finanziell Möglichen soweit entgegenzufommen, wie es irgendwie tragbar ist. Ueber den gegebenen finanziellen Gesamfrahmen aber hinauszugehen, ist der Reichsregierung zurzeit nicht möglich, weil die finans ziellen 2ufwendungen nicht nur für die Reichshoheitsbehörden, sondern auch für die Betriebsverwaltungen und auch für Länder und Gemeinden hier ihre Grenze finden. Ich möchte deshalb dringend belonen, daß es der Reichsregierung nicht möglich ist, über den Gesamirahmen der Kosten hinauszugehen. Ich will entgegenfommend versuchen, mit dem Ausschuß wie bisher über Wege zu beraten, ob in diesem Gesamtrahmen einzelne Berschiebungen möglich find. Aber ich muß mit Bestimmiheit ertlären, daß dies über das finanzielle Gefamlausmaß hinaus, das der Vorlage zugrunde liegt, nicht mög
lich ift."
Nach dieser Erflärung des Reichsfinanzministers wurde die Cigung auf Mittwoch vertagt.
Elternrecht und Schule.
Das Antragsrecht der Erziehungsberechtigten. Der Bildungsausschuß des Reichstages führte am Diensing die Beratungen des§7 des Schulegesetzes zu Ende, der insbesondere das Recht der Erziehungsberechtigten, neue Schulen zu beantragen, behandelt. Eine Anzahl sozialdemokratischer Abänderungsanträge verfielen der Ablehnung. Aber auch die Regierungsvorlage erfuhr insofern eine Aenderung, als der vierte 2bjatz gestrichen wurde, der den Ländern die Befugnis übertragen follte, folchen Bersonen, welche die Reichsangehörigkeit nicht besigen, das Recht zur Stellung von Anträgen zuzuerkennen. In der Schlußabstimmung erhielt der§ 7 dann folgende Fassung:
Innerhalb einer Gemeinde ist zur Stellung eines Antrages auf Einrichtung der in§ 2 genannten Schulformen oder auf Ume wandlung einer Schulreform in eine andere jeder deutsche Reichsangehörige berechtigt, der bie Sorge für die Berfon eines Boltsschulflichtigen und die Wolfsschule befuchenden Kindes zusteht. Das Antragsrecht ruht, solange der Antrags berechtigte geschäftsunfähig oder mur beschräntt gefchäftsfähig ist. Steht Eltern die Sorge für die Person des Kindes zu, fo genügt es, wenn der Antrag von einem Elternteil gestellt wird, es sei denn, daß der andere Elternteil ausdrücklich widerspricht. Sin diesem Falle kann die Bermittlung oder Entscheidung des Bormundschaftsgerichts beantragt werden. Auf dessen Verfahren firdet§ 2 Abjak 3 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung vom 15. Juli 1921( Reichsgesenblatt Seite 939) Anwendung.
Die Justiz in Zahlen. in Zahlen.
Arbeiter als Geschworene und Schöffen.
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Der Amiliche preußische Pressedienst" teilt 3ahlen aus der darauf hin, daß der Morphinismus und der Rotainismus in legter Justizverwaltung mit, die interessante Einblide gewähren.
Die Beteiligung der Arbeiter an den zum Schöffen oder Geschmorenenamt ausgewählten Personen stellt sich prozentual folgendermaßen im Geschäftsjahr 1927:
Geschworene: Oberlandesgerichtsbezir? Königsberg 8.45 Prozent, Oberlandesgerichtsbezirk Hamm 31,02 Prozent, im übrigen schwankend zwischen 10,59 Prozent im Kammergerichtsbezirt und 19,27 Prozent im Oberlandesgerichtsbezirt Frankfurt a. M.
( Schöffen bei Straffammern schwankend zwischen 16,21 Prozent( Oberlandesgerichtsbezirk Breslau ) und 36,98 Prozent ( Oberlandesgerichtsbezirt Hamm).
Schöffen bei Schöffengerichten schwankend zwischen 16,6 Prozent( Oberlandesgerichtsbezirk Königsberg ) und 35,78 Brosent( Oberlandesgerichtsbezirk Hamm).
Der Anteil der Arbeiter entspricht also nicht ihrem Anteil an der Bevölkerung!
Die Meineidsjustiz.
Im Jahre 1925 find in Preußen Strafberfahren wegen Eidesverletzungen jeder Art( also auch wegen Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen, fahrlässigen Falscheides, Ver. leitung zum Meineid usw.) eingeleitet worden gegen 25 619 Berfonen Die Staatsanwaltschaft hat eingestellt in... 17 397 Fällen Außer Verfolgung gesezt durch Gerichtsbeschluß ist in...
Beit einen großen Umfang angenommen hätten. Die schädlichen Wirkungen des Morphiums und des Kotains seien faum geringer als die des Alkohols. Es sei notwendig, Personen, die solche berauschenden Mittel zu sich nehmen, in Heilanstalten unterzubringen. Genosse Sollmann hob die große Bedeutung der Trinferheilanstalten hervor und begrüßte das Gefeß, das eine Wohltat für die Familien der Truntjüchtigen bedeute. Er verlangte nur eine Erweiterung der jeßigen Bestimmungen. Genosse Landsberg wies auf die Unmöglich feit hin, jemanden mit Gefängnis zu bestrafen, der unter der Wirkung des Alkohols, den er gewohnheitsmäßig zu sich nehme, eine Straftat begangen habe. Man müsse allerdings berücksichtigen, daß die Unterbringung in eine Anstalt eine einschneidende Maßnahme sei, die nur dann getroffen werden dürfe, wenn eine Heilung noch möglich sei. Ministerialbirettor Bumte stimmte den sozialdemokratischen Rednern im allgemeinen zu.
Bei der Abstimmung wurde sowohl ein sozialdemokra tischer Antrag, der die Unterbringung in Trinferheilanstalten erleichtern soll, wie auch ein weiterer Antrag, der das Anhören eines Facharztes vor der Unterbringung fordert, anges nommen. Infolge dieser auf sozialdemokratischen Antrag erfolgten Verbesserung des§ 57 stimmten Deutschnationale, Zentrum und Wirtschaftsparti gegen den ganzen Paragraphen, der mit den 13 Stimmen der Sozialdemokraten, Demokraten und der Deutschen und Bayerischen Boltspartei angenommen wurde.
Auf andere Beise sind die Verfahren eriedigt fäffig erklärt, wenn jemand wegen Bettelns, wegen Ausschidens zum
( Tod, Amnestie und dergl.) in. Durch Urteil sind erledigt Davon ist Verurteilung erfolgt in Freisprechung in
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erledigt.
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Die aus Aniaß des 80. Geburtstages des Reichspräsidenten in Preußen ausgesprochenen Gnaben erweise haben inzwischen die Zahl 8500 überschritten.
Das Strafgesetz und die Entgleisten. Gefängnis oder soziale Maßnahmen?
Der Strafgefeßausschuß des Reichstages fegte gestern seine ratungen fort. Bor Eintritt in die Tagesordnung teilte der Borfigenbe bg. Sahl unter allgemeinem Beifall des Ausschusses mit, daß er Bürgermeister Seit die herzlichsten Wünsche des Ausschusses, dessen Mitglieder erft fürzlich in Wien die Gäfte des Bürgermeisters gewesen sind, übermittelt habe.
Der Ausschuß wandte sich dann der Beratung des§ 58 zu, der die Unterbringung in einem Arbeitshaus für zu1Betteln, wegen Landstreichens oder wegen gewerbsmäßiger Unzucht bestraft ist. Genosse Rosenfeld beantragte, zunächst allgemein die Frage zu besprechen, ob in folchen Fällen überhaupt Gefängnisstrafe zulässig sein soll. Es gehe nicht an, Menschen mit Gefängnis zu bestrafen, die in ihrer Not solche Delifte beg igen hätten. Der Ausschuß beschloß demgemäß, zunächst eine allgemeine Beratung dieser Frage stattfinden zu lassen.
In dieser Beratung vertrat die Genoffin pfülf die sozialdemotratische Auffassung, nach welcher Menschen, die sich in den Produktionsprozeß nicht mehr einordnen tönnen oder wieder herausgeschleudert werden, weil ihnen die Kraft zum Arbeiten fehlt, nicht mit Gefängnis bestraft werden dürfen. Wer dem Berhungern nahe sci, werde betteln, wenn er nicht stehle. Das Strafgeses sei tein Mittel, der Bettelei entgegenzutreten.
Genosse Sollmann fritisierte die Strafbestimmung, nach welcher mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft werden solle, wer gea, Bewohnheitsmäßig zum Erwerbe Unzucht treibe und diesem Erwerbe in der Nähe von Kirchen oder Schulen oder anderen zum Besuche durch Kinder und Jugendliche bestimmten Dertlichkeiten nachgehe. Diese Bestimmung sei undurchführbar insbesondere z. B. auch in Köln , wo man in der Altstadt nicht weit gehen fönne, ohne auf eine Kirche oder Kapelle zu stoßen.( Heiterkeit.) Man solle endlich fozialen Nöten, die sie zum Betteln führten, mit fozialen Maßnahmen entgegenarbeiten und von Strafbestimmungen absehen. Die Weiters beratung wurde alsdann auf morgen veriagt.
Alsdann wurde die Beratung des§ 57 fortgesetzt, der die Unterbringung in eine Irinterheilanstalt oder in eine Entziehungsanstalt betrifft. Genoffe Dr. Mojes mies
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Joffes Selbstmord unmittelbar nach dem Ausschluß von Troßfi| rußland nor. Die Mittel follten durch entsprechenden prozentualen und Sinomjer mußte den Eindruck erweden, daß er in Berbindung mit den Kämpfen innerhalb der Kommunistischen Bartei stehe. Die offizielle Sowjetpreffe hatte sich deshalb beeilt, eine Erklärung des 3entralkomitees der Kommunistischen Partei zu veröffentlichen, die als Ursache des Selbstmords Joffes Nervenkrankheit bezeichnete.
Bei den strengen Zensurverhältnissen, die in Rußland herrschen, mar man selbstverständlich allein auf Bermutungen angewiesen. Im höchsten Grade verdächtig schien es aber, daß die Reden Rakowskis, Sinowjews und Trottis bei der Beerdigung letterer galt als Joffes bester Freund- gleichfalls von der Zensur unterdrückt wurden. Nun erfährt man aber von dem Berichterstatter der französi schen Zeitung Paris Matinal", Bernard Lacache, der sich augenblicklich in Moskau aufhält, fenfationelle Einzelheiten sowohl über die Motive des Joffefchen Selbstmordes als auch über die Borgänge bei seiner Beerdigung.
Trofi einen Briefgerichtet, in dem er u. a. fagt, daß er Joffe habe, heißt es da, einige Tage vor seinem Tode an der Kommunistischen Partei die letzte Warnung zukommen laffen balb der Kommunistischen Partei Ausdruck und fordert die Komwolle. Er gibt darin seinem Bedauern über die Zwiftigkeiten innermuniften auf, sich der revolutionären Führung Troßlis anzuver munisten auf, sich der revolutionären Führung Troßlis anzuvertrauen. Da er jo schreibt er in diesem Briefe nicht mehr die dienen, so hoffe er wenigstens, durch seinen Tod ihr zu nutzen. Möglichkeit habe, der Kommunistischen Partei mit seinem Leben zu Dieser Brief ist nicht in Trohkis Hände gelangt, da er von der GPU. und dem Zentralfomitee beschlagnahmt wurde.
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Sein Inhalt ist jedoch in Mostau belannigeworden. Intereffantes erzählt Lacache auch über die Beerdigung Joffes. Es hatte sich eine große Menschenmenge eingefunden, die in der Hauptsache aus Mitgliedern der Opposition, etwa 3000 an der Bahl, bestand. Die Miliz versuchte zwar, den Zutritt zum Friedhof zu verweigern, mußte jedoch dem Ansturm der Menge schließlich nach geben. Aus der Red: Trogtis fand besonderen Beifall sein Schwur, bis zuletzt im Namen Marg und Lenins zu fämpfen. Nicht gerin geren Beifall erntete Rakowiti, als er die Menge aufforderte, Joffe cwohl im Leben wie im Tode nachzueifern. Alle drei Oppositions. führer wurden schließlich von der Menge auf den Händen aus dem Friedhof getragen. Die Polizei nahm einige Verhaftungen vor.
Steht die Sorge für die Person des Kindes neben anderen Personen einem Vormund oder einem Pfleger zu, so nilt im Falle einer Meinungsverschiedenheit zwischen Bater oder Mutter einerfeits und Bormund oder Pfleger andererseits der Grundfos des§ 3 Absatz 1 des Gejeges über die religiöse Kindererziehung. Das Antragsrecht fann nur in der Gemeinde ausgeübt werden. in der das Kind die Boltsschule bejut. Das Antrags- aus der Rede Jaroslawitis auf der 16. Moskauer Partei
recht ist unabhängig von dem Wohnort des Antragstellers.
Jeder Antrag ist schriftlich zu stellen und von dem AntragsDie nächſte Sigung wird bereits auf 6 Uhr abends angefegt.
Es entspinnt sich eine längere Debatte über das Antragsrecht der Ausländer. Das Auswärtige Amt soll in der heutigen Sigung Aus funft darüber geben, ob andere Staaten bel der Gründung von Schulen den Auslands deutschen das Antragsrecht gewähren, meil diese Feststellung für die Rechtsstellung der Ausländer im deutschen Schulgejek von Wichtigkeit ist.
Bis eng Joffe mit der Opposition verbunden roar, erfährt man fonferenz. Es heißt da, daß man in den Papieren Josses, die nach feinem Tode vom Zentralfomitee und von dem Kommissariat für äußere Angelegenheiten versiegelt wurden, bie Statuten eines
Roten Kreuzes" gefunden habe mit der Ueberschrift: Die Hilfe für die wegen ihrer Zugehörigkeit zur Opposition verfolgten und geschädigten Genoffen wie beren Familien.
Diese Statuten, die fechs Baragraphen enthielten, fehen die Gründung einer zentralen Organisation mit Unterabteilungen über ganz Sowjet
Abzug vom Einkommen aufgebracht werden; ferner durch Sammlungen, Veranstaltungen von Vorträgen und dergleichen mehr. Die Hilfe follte Oppofitionellen, die ihrer Arbeit verlustig gegangen oder der Verhaftung anheimgefallen sind, zuteil werden. Die Organisation war streng geheimzuhalten. Also eine Rote Hilfe" für die Opfer der RAP.!
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Diese Statuten befanden sich unter den Papieren Joffes in mehreren Exemplaren. Man darf wohl sagen, daß die oppositionelle Gruppe eine gewisse Weitsichtigfeit offenbart hat. Berüdsichtig: man, daß augenblicklich in Moskau bereits ein Politisches Rotes Kreuz" eritiert, das gewissermaßen die Fortsetzung des illegalen Politischen Rolen Kreuzes zur Zeit des Zarismus darstellt und zur Aufgabe hat, den jezigen politischen Opfern des bolfchemistischen Terrors materielle und moralische Hilfe zu leisten, jo entbehrt die Tatsache der Gründung eines zweiten illegalen politischen Roten Kreuzes" durch die Oppo fitionellen niat einer gewissen Bifanterie. Die Dppofitionellen gehen eben den Weg aller Sterblichen in Rußland , nämlich den Weg in die Gefängnisse der GPU.
Die ungarische Rentenfälschung.
Senator Reynald unter Berdacht.
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Paris , 29. November. Senator Rechtsanwalt Reynald, dessen Name im sammenhang mit der ungarischen Rentenfälschungsaffäre wiederholt genannt wurde, und der von den heutigen Morgenblättern verdäftigt wurde, unter dem Schuge feines Diplomatenpaises nit falfchen Stempeln versehene Wertpapiere von Wien nach Frankreich geschmuggelt zu haben, erklärt dem Paris Soir", er. sei seit drei oder vier Jahren nicht mehr in Wien gewesen. Er habe in dieser Zeit Frankreich nur zu Bortragsreifen in Deutschland oder Belgien verlassen. Der„ Paris Midi" teilt mit, dem Untersuchungsrichter jei das Ergebnis der in Wien gea führten Nachforschungen noch nicht bekannt. Er fönne gegen die Unterzeichner oder die Urheber des dort aufgefundenen Bertrages teine Entscheidung treffen, folange er nicht im Besitze einer beglaubigten Abschrift oder einer Photographie sei. Diesen Bertrag, der die Beteiligten vor strafrechtlicher Berfolgung Schüßen selllte, hat Reynald entworfen und, wie es beißt, fogar eigenhändig geschrieben: daher wohl der Wunsch des Untersuchungsrichters nady einer Photographie! Die„ Liberté vera zeichnet ein Gerücht, daß der Senat sich demnächst mit einem Ander parlamentarischen Immufrage auf Aufhebung be nität Reynalds zu befaffen haben werde.
Erkrankung des Genojien Silberschmidt. In der gestrigen Sigung des Sozialpolitischen Reitagsansidhuffes teilte der Borfratiche Aegeordnete Silberschmidt am Montag einen Schle fizembe, Abgeordneter Bartschot( Dem.) mit, daß der sozialdemo anfall erlitten habe.
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