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Wahlprogramm der Deutschnationalen. Gegen Einheitsstaat, Parlamentarismus  , Gemeinwirtschaft.

Die Parteivertretung der Deutschnationalen hat gestern eine Tagung abgehalten, in der Fragen der Verfassungs­und Wirtschafts reform erörtert wurden. Nach Refe= raten der Abgg. Berndt und Hugenberg wurde eine Entschließung angenommen, die als Richtlinie für die be­ginnenden Wahlfämpfe zu betrachten ist.

Der erste Teil der Entschließung wendet sich gegen den ,, unitarischen Einheitsstaat". Sodann werden, unbeschadet der monarchischen Gesinnung" der Partei folgende ,, Berbesserungen" der republikanischen Verfassung vorge schlagen:

a) Die Alleinherrschaft der Bartamente ist durch Ausbau der verfassungsmäßigen Rechte des Reichspräsiden ten und der Staatspräsidenten einzuschränken.( Be­rufung und Entiaffung der Minister unabhängig von der Parlaments­mah helt, Einspruchsrecht gegen Parlamentsbeschlüsse.)

b) Unter dieser Vorausseßung ist der Dualismus von Reich und Preußen dadurch zu überwinden, daß der Reichspräfident zugleich preußischer Staalspräsident wird. Dann können die Aemter des Reichskanzlers und des preußischen Minister­präsidenten in einer Hand vereinigt werden. Dagegen wird der Gedanke die einzelnen preußischen Ministerien durch die ent­sprechenden Reichsminister leiten zu lassen, als praktisch undurch führbar, finanziell belanglos und zu Breußens Mediatifierung führend, abgelehnt. Die befondere Stellung der süddeutschen Länder ist zu sichern.

Im gelben Sumpf

Schn

Wiedemann

ift furchtbarer Streit ausgebrochen. Molch und Kröte werfen einander vor, daß der andere ein Sumpfreptil sei!

Preffe, Republik   und Strafgesetz.

Forderungen der republikanischen Preffe.

c) Die gesetzgeberischen Rechte des Reichsrates find zu stärken. Durch bindende Vorschrift muß die Ausgabenbewilli g.u.n.g ber Regierungsvorlagen hinaus ver­hindert werden. Als vorübergehende Notstandsmaßnahme ist der Reichssparfommiffar zu einer in ihrer Entstehung und Die Bereinigung Republikanische Presse veranstaltete am ihrem Bestende vom Reichstage unabhängigen Kontrollstelle Diskussionsabend mit dem Thema Bresse, Republik   und ihrem Bestende vom Reichstage unabhängigen Kontrollstelle Donnerstag abend in den Räumen des Demokratischen Klubs einen auszubauen, mit der Befugnis, die Reichsausgaben nachzuprüfen und Strafgeset". Das Referat hatte Genoffe Otto Landsberg  bet neuer Ausgabenbewilligung des übernommen, der in überaus fesselnder die wirken. Entsprechende Einrichtungen sind für Länder und Gemein hänge zwischen der Freiheit im Staate, der unbeeinflußten Mei öffentlicher Interessen in dem gleichen Maße verlangen, wie sie bei

der Selbstverwaltungsförper find verfassungsmäßig scharf gegen einander abzugrenzen, um das Durcheinander von behördlicher Arbeit und widerstreitenden Kompetenzen zu beseitigen. Der Staat muß sich der Uebergriffe auf wirtschaftliche Gebiete enthalten, die von der privaten Hand billiger und fachkundiger bewirtschaftet werden. Der Finanzausgleich muß Ländern und Selbstverwaltungsförpern aus reichende eigene Steuereinnahmen unter Ent lastung der Realsteuern und Wiederherstellung der Selbst­verantwortung für die kommunale Ausgabenwirtschaft belassen.

Die Versicherung, daß diese Entschließung ,, unbeschadet der monarchischen Strömung" der Deutschnationalen ange­nommen worden sei, war nicht notwendig. Man merkt es ohnehin. Denn was da vorgeschlagen wird, ist weiter nichts als die alte Monarchie, zu der vorläufig nur noch die Monarchen fehlen. Deren Amt soll einstweilen noch von den Reichs- und Staatspräsidenten versehen werden, bis die Ablösung von Gottes Gnaden tommt.

Reichstag und Landtage sollen in die ohn mächtige Stellung zurückgedrängt werden, die sie vor der Staats­umwälzung innehatten. Für die Masse der Wähler soll es wie vordem leißen: Wählen dürft ihr zwar, aber es hilft euch nichts!"

wollen, bünft uns eine absonderliche Idee. Zu erklären ist Unter dieser Parole eine Wahlflacht schlagen zu diefes Programm wohl nur aus der Spetulation auf die Geldschränke der Großfapitalisten, die vor mangenehmen Eingriffen des Staates die die Schwerindustrie spitzt die Ohren und vor läftigen Real Steuern geschützt werden sollen. Es ist also schon möglich daß diese Entschließung den Deutschnationalen einen ganz hübschen Bazen Geld einbringt.

Aber Wähler...??

mungsbildung und der Mitarbeit des Volkes am Gemeinwesen be­leuchtete. Landsberg   führte etwa aus:

und ihre Freiheit. Sie sind von dem Gefühl beherrscht: wie lange Despoten haben immer ein tiefes Mißtrauen gegen die Presse wird sich eine Staatsform erhalten lassen, in der immer die einen oben, die anderen unten find? Sie fürchten die unbegrenzte Aufnahmefähigkeit des geschriebenen Wortes. Für alle unfreien Länder ist es charakteristisch, daß das Erscheinen von Zeitungen an Konzessionen getnüpft und dem 3ensor unter. stellt ist. Ein solches System drückt jeder Zeitungsnummer im

obrigkeitlich regierten Land feinen Stempel auf.

politische Bresse ist überall die hervorragendste Kämpferin für die In einem freien Land hingegen ist die Presse stolz. Eine freie staatsbürgerliche Freiheit. Für den erwachsenen Menschen ist sie dasselbe wie für den werdenden die Schule. In fortgeschrittenen Ländern fümmert man sich auch nicht darum, ob die öffentliche Kritik einmal daneben haut was ja jogar Gerichten zuweilen passieren soll. Die gehobene Stellung der freien Bresse im Bollsftaat ist ein Anfporn, immer Befferes zu leisten.

Justiz gegen Bolfsstaat.

Aus der Zeit des Obrigkeitsstaates tamen wir mit einem Sprung jedoch war, daß die Menschen blieben, die sie ausführten, in die Freiheit. Die alten Geseze blieben; fchlimmer und die nicht verstehen oder verstehen moffen, daß die Freiheit daß in dem noch jungen, nicht eingespielten parlamentarischen System der Preffe für den Boltsstaat eine Lebensbedingung ist. Hinzutommt, die Macht der Bureaufratte no piel größer ist als je früher. In der Justiz herrscht der reaktionäre Richter, der feit Bismards planmäßiger Berfonalpolitit den fortschrittlichen Bismards planmäßiger Berfonalpolitit den fortschrittlichen Kreisrichter vollständig verdrängt hat. Nach kurzem Schwanken merkten die Justizbeamten, daß sie es gar nicht nötig hatten, die Rechtsanschauung und die Rechtspraxis dem neuen Boltsstaat anzu paffen. Daraus ergaben sich für die Bresse furchtbare Konsequenzen. Landsberg   erläutert sie an dem Beispiel des Reichsgerichts, das den Behörden in einem Falle gegen alles Recht zugestand, den Notwehrparagraphen zur Zerstörung einer politisch unangenehmen Druderei anzuwenden. Er wies ferner auf die literarischen Hochperrats. prozesse hin mit ihren Konsequenzen für die Meinungs freiheit und auf die noch jegt unzulängliche Regelung des Beugnispermeigerungsrechts, die das Bertrauen der Deffentlichkeit zur Bresse schädigt. Beseitigt werden fömmen alle diese Gefahren nur durch eine Personalreform in Juftig und Berwal­tung. Die Beamten müssen nicht etwa nach irgendeinem Partei­mitgliedsbuch, sondern unter dem Gefichtspuntt ausgewählt werden, ob sie auch das Bild des neuen Boltsstaates in seiner ganzen Reinheit und Schönheit im Herzen tragen.

Marg über Besatzungsnot. Die alten Klagen, nur fleine Verbesserungen. Reichstanzler Dr. Marg gab heute im Reichstagsausschuß für die befehten Gebiete ein Referat über die Ergebnisse seiner Rhein­lantreise. Er führte u. a. aus, die Besatzungsverminde= rung von 10 000 Mann sei durchgeführt, mache sich aber wenig bemerkbar, da die Besagung das Bierfache der früheren deutschen  Garnisonzahl ausmache. Im Rheinland   seien noch über 1000 Mannfarbige Truppen vorhanden. Die Last der Besatzung merde materiell und physisch noch heute sehr start empfunden. Besonders schlimm ist die sogenannte Musterungsordon nanz. Bon der Bevölkerung wird sie einmütig als Mobilmachungs­Dorbereitung gegen Deutschland   empfunden. Sie sieht jedenfalls den einschlägigen Mobilmachungsvorbereitungen, die ja bekanntlich Deutschland   selbst verboten sind, zum Verwechseln ähnlich. Die Reichsregierung muß auf Beseitigung der Ordon nanz bestehen. Im übrigen haben sich Deutschland   und Frankreich  geeinigt, die zahlreichen Ordonnanzen auf 12 zu beschränken. Die weiteren Verhandlungen amischen Reichskommissar und Rheinland­kommission betreffen den Gehalt der Drdonnanzentwürfe. Bis auf wenige Einzelpunkte ist diese Aussprache zu Ende geführt. Die ent­fcheidende Stellungnahme der Gegenseite steht noch aus. Die Ausschlimmster weisungen sind start zurückgegangen. Bir müssen aber die Ausmerzung der Ausweisungsmöglichkeit aus dem Ordonnanzen system verlangen, weil sie dem Rheinlandabtommen zu widerläuft.

Der neue Strafrechtsentwurf.

flärung von Mißständen. Die jetzt vorgeschlagene Fassung würde leichtern, linksstehende Politiker noch risikolofer als bisher zu belei= in den Händen der heutigen Richter es der reaktionären Bresse er­igen. Für linksstehende Bublizisten aber würde dabei sicher nichts herauskommen. Die Presse muß die Straffreiheit in Wahrung

Das neue Strafgesetzbuch bringt in einer großen Zahl von Einzelparagraphen die Veränderung des. Rechts, die der staats. politischen Veränderung seit 1918 Rechnung trägt. Der Reichsrat hat den Hochperratsparagraphen gegenüber dem ersten Entwurf verschlechtert und feiner Anwendung gegen links weiten Raum gelassen. Die neuen Bestimmungen über Landesverrat ermöglichen sogar eine Verfolgung wegen dieses Bergehens, wenn iemand nur geheim zu haltende Nachrichten über einen deutschen  Freistaat an irgendeine andere deutsche   Person meitergibt.. Redak­teure und selbst Abgeordnete werden mit solchen Bestimmungen schlimmster Billkür preisgegeben, zumal selbst die Beschaffung der über Butschpläne mit schwerer Strafe bedroht find. artiger Nachrichten, alfo etwa die Einholung von Erfundigungen

3weierlei 3ntereffen.

Breffeverbote und Breffeverordnungen find zurückgegangen. Filmperbote haben zugenommen. Auch in der Frage, der Ein besonderes Kapitel ist die Wahrnehmung der be. Rückgängigmachung der Vereine und Verbandsverbote, rechtigten 3ntereffen, die bei privaten Auseinander die in der Aera der Gewaltpofitif zu einer langen Verbotslifte ge- segungen dem Beleidiger Straffreiheit zufichert, bei Wahrnehmung führt haben, find nennenswerte Fortschritte nicht erzielt. Mit der öffentlicher Intereffen durch die Preffe den Redakteuren jedoch ver­Militäriuftis ist es besser geworden, immerhin mußten im weigert wird. Der neue Entwurf bringt hier den unzulänglichen ersten Halbjahr 1927 noch über 700 deutsche Bürger vor den Militär- Bersuch einer Besserung, indem er es in das Ermessen des Richters geritten erscheinen. Gefangenenmißhandlungen kommen immer stellt, was er als wichtiger ansieht: das private Interesse des ge­noch vor. Die Zahl der Ausschreitungen von Militär- schädigten Beleidigten oder das öffentliche Interesse an der Auf­personen beträgt, wie im vorigen Jahre, über 100. Die Be­fazungsbordelle sind aufgehoben worden.

Eine Uebersicht über die Fürsorgetätigkeit des Mini­fteriums für die besetzten Gebiete beschloß das Referat.

Quidde   und Buiffon Nobelpreisträger.

Wie fett offiziell feststeht, ist der diesjährige Frie densnobelpreis zur Hälfte dem deutschen   Professor Dr. Budwig Quidde und zur anderen Hälfte dem früheren französischen   Deputierten Ferdinand Buisson   suge sprochen worden. Buisson   ist bereits in Oslo   eingetroffen, während sich Quidde   auf der Reise dorthin befindet.

Schloß Wetterstein.

Theater in der Königgräger Straße.

zugebilligt ist.

-

erst

So werden die republikanischen Parteien am neuen Strafrecht jenigen Stellung in der deutschen Republik zu verhelfen, auf die fie noch wichtige Arbeit zu vollbringen haben, um der Presse zu der­Anspruch hat. Aber nicht die gesetzliche Veränderung ist das Wich­figste. Erst wenn ein neues Geschlecht heranwächst, das sich der er­rungenen Freiheit freut und ihr nicht nur in Verfassungsartikeln ein Wohnrecht gibt, sondern auch in der Rechtsausübung dann ist die Wendung zum Besseren zu erwarten. Daß aber das neue Geschlecht in diesem Geiste aufwächst, dazu wird nicht zuletzt die deutsche verantwortliche Breffe felbst ihr Teil beitragen können. Redakteure Stampfer, Feder, Schwarzschild   und Dem Referat folgte eine ausgiebige Diskussion, an der sich die Schuzinger somie Abgeordneter Paul Levi   und Rechtsanwalt Halle beteiligten.

In seiner Inszenierung des Schauspiels Schloß Wetterstein", in dem Frank Wedekind   seine Anschauungen über Ehe und Familie hat niederlegen wollen, betont Barnowiti schon äußerlich durch die Mode, daß es in der Zeit vor 25 Jahren spielt. Diese zwei Dutzend Jahre haben leider genügt, um diese Ansichten ziemlich gleichgültig werden zu lassen. Troßdem ist der Beifall des Publi fums dank der virtuofen Darstellung der Pamela Webetind und des Frizz Kortner recht herzlich. Dgr.

Einstimmige Annahme fanden die nachfolgenden

Entschließungen:

1.

Die Presse tann die hohen Aufgaben, die ihr zur Wah. füllen, wenn sie im Bolle 2 chtung und Bertrauen ge­rung öffentlicher Interessen zugewiesen find, nur dann er­schädigen und seine Standesebre zu verlegen, über Tatsachen aus nießt. Kein Journalist fann, ohne das Ansehen der Bresse zu einigung Republitanische Preise" fordert von der Gesetzgebung die fagen, die ihm in Ausübung feines Berufs und im Vertrauen auf feine Berfchwiegenheit befannigegeben morden sind. Die Bar­Breffe festgehaltenen Grundlages in der Weise, daß den 3ourna Anerkennung dieses von allen Standesorganisationen der listen ift en das gleiche Recht zur Zeugnisverweige rung zuerkannt wird, wie es die Abgeordneten des Reichstags und der Landtage befizen.

2.

18

Die Bestimmungen des Strafgefeßentwurfes über Landesa dürfen der Abänderung zum mindesten dahin, dah perrat find in der vorgeschlagenen Form unannehmbar. Sie be­

1. Objekt der Straftat nur das Reich, nicht ein Land sein fann,

2. Der dem bisherigen Strafrecht unbetamte Tatbestand der ,, Ausspähung Don Staatsgeheimniffen" zu streichen ist,

3. der Berrat von Staatsgeheimnisfen", entsprechend dem geltenden Gefeß, nur strafbar ist, wenn die Mitteilung öffentlich oder an eine ausländische Regierung erfolgt,

4. ein strafbarer Landesverrat nicht vorliege, menn die Mitteilung in der Absicht erfolgt, dem Lande nicht zu schaden, sondern zu dienen.

Don

3.

Die Versammlung erhebt schärfften Einspruch gegen die pressefeindliche Auslegung des§ 193 St B. durch das Reichsgericht Die Presse ist eines der unentbehrlichsten Mittel zur Berteidigung von Rechten" und zur Wahrnehmung berechtigten Intereffen" geworden. Daß das Reichsgericht dies bestreitet, hat zu unhaltbaren Zuständen geführt und zu Urteilen, die für dieselbe Veröffentlichung den Berfasser frei­fprechen, den veröffentlichenden Rebakteur aber bestrafen. Die Bersammlung ist der Ueberzeugung, daß die Sorge um das Alge­meinwohl ein mindestens ebenso hochwertiges Motiv ist wie die Sorge um private Intereffen, und sie fordert daher, daß die Rechtsprechung auch der Presse, wenn sie sich mit Angelegenheiten von öffentlicher Bedeutung befaßt, den Schutz des§ 193 zugesteht. Der Handelsrichter soll die Pressefreiheit beschränken!

Der Verleger der Nürnberger 3eitung" hat beim Handelsgericht Nürnberg   Klage gegen unser Parteiblatt, die Fränkische Tagespost", erhoben. Was er will, geht aus der unserem Parteiblatt zugestellten Klageschrift hervor: ,, Wir beantragen zu erkennen:

1. Die Bellagten haben bei Bermeidung einer vom Gericht festzusehenden Strafe zu unterlaffen, die Nürnberger Beitung" als fattsam befanntes fapitalistisches Organ und ihren Inhalt als minderwertig zu bezeichnen, zu he­haupten, ein in der Fränkischen Tagespost" erschienener Artikel schildere die megitanischen Berhältniffe beffer als der in Nummer 247 der Nürnberger Zeitung" erschienene Artikel Merikanische Märkte", endlich zu behaupten, es gebe eine Menge Menschen, die über den Inhalt der Nürnberger Zeitung den Kopfschütteln, das Beffere wie die ,, Nürn­berger Reituma zeige den Lefern die Fränkische Tagespoft" 2. Die Beklagten haben die Kosten gesamtverbindlich zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstrecbat.

4. Die Klagepartei ist befugt, den verfügenden Teil des Urteils binnen einer Frist von acht Lagen in der Nürnberger Zeitung" und in der Fränkischen Tagespost" öffentlich bekanntzumachen." Ein Zeitungsverleger will mit Hilfe des Handelsrichters die Breffefreiheit beschränken? Die Berufsorganisationen werden sich mit diesem Fall beschäftigen müssen.