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1. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 254.

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vor Brausewetter.

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Mittwoch, den 30. Oktober 1895.

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12. Jahrg.

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Das

wahres Wort an diesen Vorwürfen ist! Nach Vorsitzender: Aus Anlaß der Erinnerungsfeier an die vor Sozialdemokratische Redakteure Erhebung der Anklage hat niemals eine Veränderung ftattge fünfundzwanzig Jahren errungenen Siege unb bei Gelegenheit funden und es ist eine ganz willkürliche Imputation, der Gedächtnißfeiern für den verstorbenen Kaiser Wilhelm I  Ein wenn das Gegentheil behauptet wird. anderes hie hat die besonders fozialdemokratische Presse und Die große Attion gegen die Redakteure des Vorwärts" und siges Blatt druckte auch diese Ausführung der Köln  . Zeitung, Borwärts" sowie das Voltsblatt" Artikel gebracht, welche des Voltsblattes" hat gestern sich zur Hauptverhandlung ver- ab und sagte: man muß neugierig sein, wie sich die Staats- unter Verlegung der heiligsten Gefühle des deutschen Voltes dichtet, die, wie wir von vornherein erwähnen wollen, allen anwaltschaft dazu stellen wird." In der That wäre ich auch und Herabwürdigung Kaisers verstorbenen Proteften zum Trok von Brause wetter und seinen Beisigern neugierig, wie sich ein Staatsanwalt herausreden würde, wenn und des jetzigen Herrschers diese Feiern in unwürdigster Weise geführt worden ist. das wirklich zuträfe, was in den Vorwürfen behauptet wird. besprechen und dagegen protestiren. Insbesondere sind in dieser Die Anklage wurde vom Ober Staatsanwalt Drescher So liegt die Sache aber absolut nicht. Hier hat einfach der Hinsicht die von Sr. Majestät angeordnete Feier des Sedantages, vertreten, die Vertheidigung führt Rechtsanwalt Heine. An- Vorwärts", indem er troß seiner Kenntniß von dem wirklichen die Einweihung der Kaiser Wilhelm- Gedächtnißkirche und die getlagt sind bekanntlich: 1. Der Redakteur des Vorwärts", Sachverhalt den Artikel der Köln  . 3tg." abdruckte, gef I unfert. Grundsteinlegung für das Nationaldenkmal in der maßlosesten Joseph Dierl, 2. der Redakteur Pfund Der Herr Vertheidiger behauptet gar nicht, daß hier nach Er- Weise behandelt. und 3. der Redakteur des sozialdemokratischen Boltsblattes" hebung der Anklage, sondern bei Erhebung der Anklage das Die Angeklagten bestreiten sämmtlich ihre Schuld. Präs.: ( Teltow  ), Joh. Rautmann. Dierl ist beschuldigt, den Kaiser, Rubrum verändert worden sei. Da muß ich doch kurz Sie müssen doch unzweifelhaft gewußt haben, daß das die Augehörigen und besonders die Offiziere des deutschen Heeres auf die Vorgeschichte des Prozesses hinweisen. Die Ver- Sedanfest auf Befehl Sr. Maj. des Kaisers in Szene und den Ober- Hofmeister der Kaiserin, Frhrn. v. Mirbach, be- anlassung zur Einleitung des ganzen Prozesses haben die Artikel gesetzt worden, und daß Se. Maj. die Seele der ganzen leidigt zu haben. Pfund ist der wiederholten Beleidigung des in der Sonntagsnummer des Vorwärts" gegeben, die dem An- Veranstaltung gewesen ist.- Angeklagter Dier!: Ich habe Kaisers beschuldigt, Rautmann der wiederholten Beleidigung geklagten Dierl zur Last fallen. Dann trat noch ein zweiter den Artikel nicht verfaßt, da ich mit dem Ressort der Politik des Kaisers und des Heeres. Artikel, der dem Angeklagten Pfund zur Last fiel, hinzu. Ich nichts zu thun hatte. Ich war auch schon seit zwei Monaten Unter den vorgeladenen Zeugen befinden sich der Ober- gebe zu, daß diese beiden Sachen an sich nichts mit einander zu garnicht mehr verantwortlicher Redakteur; diese einzelne Nummer Hofmeister Frhr. v. Mirbach und der Baurath Schwechten, thun hatten. Mit Rücksicht auf die damals nothwendig habe ich allerdings gezeichnet und werde die Berantwortung welche von der Vertheidigung geladen sind. erscheinende Beschleunigung der Sa che, habe ich, tragen. Eine Majestätsbeleidigung habe ich in den Artikeln Es handelt sich, wie bekannt, um verschiedene Artikel des um nicht dasselbe zweimal schreiben zu müssen, nicht gefunden, ebenso wenig haben die Richter zweier Vorwärts". Die von Dierl gezeichnete Nummer 204 enthielt die Anordnung wegen Verhaftung der beiden Angeklagten 2c. Instanzen eine solche darin gefunden. Der Angeklagte Rauta Den Leitartikel Sedan   und kein Ende", in welchem der Sedan gleich für beide Angeklagte gemeinsam ausgefertigt. mann schließt sich dem an und weist darauf hin, daß die rummel gekennzeichnet wurde. Die Verherrlichung St. Sedans, An eine Verbindung beider Sachen habe ich da Polizei zu einer Beschlagnahme der betreffenden Zeitungs­so hieß es u. a. in dem unter Anklage gestellten Artikel, sei ein mals gar nicht gedacht, es war vielmehr in Aussicht ge- nummern teine Veranlassung gesehen und erst das Brause. flets lahmer, sich dahinschleppender Triumphzug des Militarismus, nommen, die Sachen später zu trennen. Die spätere Trennung Kammergericht die Anklage veranlaßt hat. in dem die schneidig aufgeputzte Bourgeoisie selbstgefällig eine erübrigte sich aber, weil nachträglich noch eine dritte wetter: Die ganze Ausdrucksweise des Artikels deutet darauf Brunkrolle spiele. Diese Berherrlichung sei ein fnatternder und Sache Rautmann hinzutrat, welcher die Arhin, daß man dieses Fest, welches ganz Deutschland   mit Aus. knallender Beweis für die Heuchelei unserer modernen Kultur, titel des Vorwärts" nachgedruckt hatte. Nunnahme einer Anzahl von Leuten begeisterten Herzens Angefl. Rautmann: Ich welche Gebete zum Gott des Friedens lalle und dabei barbarische war eine Trennung nicht mehr nöthig, weil durch Nant- feierte, verhöhnen wollte. Jubelfeste anrichte, um blutige Siege über ihre Mitchriften und mann die Connexität gegeben war. Die gemeinschaftliche fann das nicht zugeben und bestreite, daß der Kaiser Mitmenschen zu feiern. Es wird dann von den unterschiedlichen Anklage mußte erhoben werden. Gegen die Connexität liegen gewissermaßen der Veranstalter des Festes iſt. Präs: Der Gesellen gesprochen, welche die Friedensliebe auf den Lippen nicht die geringsten Bedenken vor, der Zusammenhang ist ganz Sedanfest wird seit 25 Jahren gefeiert.. einen Stil, den eigentlich kein ge­führen und die Kriegsgier im Herzen tragen, die eklatant. Bezüglich Rautmann liegen diefelben Strafthaten Artikel zeigt doch Gier Anwendung nach Drden und Ehrenzeichen und nach fo- vor, wie bei Pfund und Dierl. Er ist das Binde bildeter Mensch bei solchem Anlaß in genanntem Kriegsruhm. Weiter wird das Sedanfest als glied zwischen den anderen. Die Connerität lag also vor. bringen wird, der vielmehr die Absicht kennzeichnet, daß der ein immer hohler werdendes Jubelfest des Militarismus ge- Dann war zu prüfen, welcher Angeklagte an die Spike gestellt Artikelschreiber dieses Fest, welches gewissermaßen unter geißelt. Ferner ist inkriminirt in derselben Nummer ein werden sollte. Da kommt nun der berühmte Vorwurf der Aegide Se. Majestät von statten ging, zu verhöhnen und schlecht anderer Artikel über das Sedansest, sodann der bekannte Artikel der Umnennung". Jeder Jurist wird wissen, daß bei einer zu machen sucht, wie das ja immer, was den Staat Vorwärts" geschieht, über die Kameel- Inschrift" in der Kaiser Wilhelms- Gedächtniß- Berbindung mehrerer Straffachen eine Umnennung nothgedrungen betrifft, täglich vom firche, welche Aegirtirche" genannt wird und über welche gesagt stattfinden muß. Die Eintragung der Namen im Vorverfahren lediglich um die Bevölkerungsklassen gegens wird, daß Frhr. v. Mirbach mit dem Bettelsack herumgegangen begründet doch noch nicht die Zuständigkeit einer Kammer! Die feitig zu verheßen. Angefl. Rautmann: Ich bleibe sei und seine Kontributionen erhoben habe. Dem Angeklagten ganze Frage reduzirt sich dahin: es hat eine im Laufe des Vor- dabei, daß der Kaiser mit der Sache nichts zu thun hat. Pfund fallen zwei Artikel vom 17. Auguft und 4. September verfahrens eingetretene Connexität dadurch Erledigung ge- Präs.: Jedermann weiß, daß Se. Majestät bei der ver zur Laft, in welchen gleichfalls das Sedanfest behandelt wurde. funden, daß schließlich eine gemeinsame Anklage dadurch geboten schiedensten Gelegenheit seine Friedensliebe betont hat wenn der Artikelschreiber die Friedensliebe als Auch in diesen Artikeln erblickt die Staatsanwaltschaft Majestäts- war. Für die Stellung des Angeklagten Dierl an der Spitze und beleidigungen. Das Voltsblatt für Teltow" hat diese Artikel der Angeklagten waren lediglich sachliche Gründe maßgebend. Heuchelei bezeichnet, so wird dadurch Se. Majestät beleidigt. übernommen und dafür ist der Angeklagte Rautmann verant Die Staatsanwaltschaft folgt bei der Entscheidung solcher Der Staatsanwalt giebt anheim, falls es bestritten werden wortlich. Fragen, gerade um den Verdacht der Tendenz zu vermeiden, sollte, daß Se. Majestät bei den verschiedensten Anlässen seine Vor Verlesung des Eröffnungsbeschlusses erbittet sich der gewissen Grundsätzen und nur aus besonderen Rücksichten ist das Friedensliebe betont hat, verschiedene diesbezügliche Kund­Wertheidiger Rechtsanwalt Heine das Wort zu folgenden Aus- Alphabet maßgebend. Alle diese Rücksichten mußten dahin führen, gebungen aus dem Reichs- Anzeiger" zu verlesen. Präs.: führungen: Im Namen der drei Angeklagten erkläre ich, daß niemand anders an die Spitze zu stellen, als Dierl.( Dauch in dem Artikel über die Kaiser Wilhelm Gedächtnißkirche, das Gericht nicht vorschriftsmäßig besezt ist und lege dagegen durch kam der Prozeß vor Brausewetter. 9. d. V.") Er ist in für welche Se. Majestät ein besonderes Interesse bekundet hat, Berwahrung ein. Diese Anklage ist zusammengesetzt aus zwei vorliegendem Falle als der Hauptthäter zu betrachten. Ihm fallen macht sich die beleidigende Absicht deutlich bemerkbar. Das zeigt ganz verschiedenen Strassachen. Die erste, welche das Rubrum fünf verschiedene Beschuldigungen in drei Artifeln zur Last, fich schon in dem Gebrauche der Bezeichnung Aegir- Kirche". Pfund und Genossen" trägt, richtet sich gegen Pfund und Pfund nur drei in zwei Artikeln. Auf Dierl ist die Entstehung Den Angeklagten muß bekannt sein, daß Se. Majestät den Dierl, in der zweiten Straffache ist der Angeklagte Rautmann des Prozesses zurückzuführen, denn gerade die Sonntagsnummer buchhändlerischen Ueberschuß der Komposition Sang an Aegir" beschuldigt, welcher in seinem Bollsblatt" die inkriminirten mit ihren drei Artikeln hat die Entstehung des Prozesses herbeis für die Kirche bestimmt hat. Empörend ist auch die Bu Artikel des Vorwärts" nachgedruckt hat. Diese beiden Sachen geführt und diese Sonntagsnummer erschien unter Dierl's Ver- fammenstellung der Aegir- Kirche" mit den Gratweil­Dann die rohe und thörichte find von dem Staatsanwalt zu einer Anklage zusammen gezogen, antwortlichkeit. Nur wenn die Staatsanwaltschaft im Zweifel sch en Bierhallen. obgleich gar keine Zusammengehörigkeit vorliegt. Wenn aber ist und jeden Verdacht eines tendenziösen Vorgehens ver- Behauptung, daß Frhr. v. Mirbach mit dem Bettelsac um­eine Verbindung als zulässig erachtet werden sollte, so ist nicht meiden will, entscheidet das Alphabet. Nun sage mir jemand, ob gegangen sei. Nur ein boshafter Mensch kann darüber zulässig, die Sache plötzlich anders zu benennen. Für den nicht gerade im vorliegenden Falle jede einzelne Rücksicht dazu spotten, wenn die Privatwohlthätigkeit für firchliche Zwecke in Angeklagten Rautmann ist nur die siebente oder die dritte Straf drängte, den Angeklagten Dierl an die Spitze zu stellen und nun Anspruch genommen wird. Solche Artikel rühren fammer zuständig, unter feinen Umständen ist, weil die Sache werfe man mir noch vor, tendenziös vorgegangen zu sein! immer von Leuten her, die nicht den Muth plößlich nicht mehr Pfund und Genossen", sondern Dierl und Freilich, ich darf nicht annehmen, daß die haben, ihre Schreibereien zu vertreten, sondern Genoffen" genannt wird, die zweite Straffammer zuständig. Sozialdemokratische Presse ihre Ansicht ändert, sich hinter anderen vertriechen, um selbst von Wenn die Staatsanwaltschaft ein Wahlrecht gehabt hat, ob sie aber ich hoffe dies von allen unparteiischen Beurtheilern. Strafe frei zu bleiben. die Sache Pfund oder Rautmann nennen will, so darf Gerade ich anders gehandelt hätte, dann würde Die Angeklagten erklären, daß in dem Feuilletonartikel doch nicht plöglich, nachdem Diert bis dahin an zweiter ich vielleicht den Verdacht der der Tendenz hervorgerufen nach ihrer Ansicht nur die ungeheuerliche Dreistigkeit Stelle geführt wurde, die Sache Dierl und Genossen" und den Schein erweckt haben, daß ich, um nur gegeißelt werden sollte, eine Kirche zum Ort eines beleidigenden umgenannt werden. Die Sache muß vor derjenigen ja den Herren Sozialdemokraten teinen Architektenscherzes zu machen. Sie wüßten ferner nur, daß die Kammer verhandelt werden, vor welche sie gehört. Die Be- Anlaß zu irgend einer Beschwerde zu geben, Gedächtnißkirche im Volksmunde Aegir- Kirche" genannt stimmungen des§ 62 des Gerichtsverfassungs- Gesetzes find völlig die Sache vor eine andere Straffammer als die jetzige gebracht werde, es sei ihnen aber nicht bekamit, daß der Kaiser den zwingender Natur. Es giebt zwar eine Reichsgerichts Enthätte. Damit hätte ich ein Gefühl der Schwäche und der Ueberschuß des Gesangs an Aegir" für die Kirche bestimmt scheidung, in welcher ausgeführt wird, daß diese Bestimmungen Furcht zu erkennen gegeben und diese Gefühle kenne ich nicht, habe. Auf Antrag des Ober- Staatsanwalts wird ein Artikel nur reglementäre" seien, das Reichsgericht hat sich aber in- am wenigsten den Sozialdemokraten gegenüber. aus dem Vorwärts" verlesen, der das Gegentheil darthun soll. zwischen schon selbst torrigirt, indem es Urtheile aus dem Grunde Rechtsanwalt Heine: Der Oberstaatsanwalt hat ja im Der Angeklagte Rautmann erkennt an, daß er für den aufgehoben hat, weil der Vorfih nicht vorschriftsmäßig wesentlichen sich nur gegen Ausführungen der Presse gewandt am 4. September d. J. im Volksblatt für Teltow" erschienenen. besetzt war. Welchen Werth der Gesetzgeber darauf mich hat der Herr Oberstaatsanwalt nicht widerlegt. Artikel mit der Ueberschrift Aegir" verantwortlich ist, derselbe gelegt hat, dem Staatsanwalt jeden Einfluß nach Nach der Meinung und dem Geiste des Gesetzes ist der Name sei wörtlich aus dem Vorwärts" entnommen. Auf eine Ver­diefer Richtung hin zu entziehen, zeigen die Verhandlungen entscheidend, der von vornherein in den Akten der lesung des Artikels wird allseitig verzichtet. in der betreffenden Kommission des Reichstages. Gneist, Laster Staatsanwaltschaft figurirt. Der Herr Oberstaatsanwalt Es soll der Oberhofmeister Freiherr v. Mirbach vere und Reichensperger erklärten darin ausdrücklich, daß eine ganz hat gewissermaßen offene Thüren eingerannt. Die nommen werden. Der Ober- Staatsanwalt Drescher betont vors fefte Norm geschaffen werden müsse, weil wie gerade Gneifi Umnennung diesem Falle nicht sachlich her, daß das Thema, über welches der Zeuge v. Mirbach ver­hervorhob Mißbräuche vorgekommen wären. Dem Geiste des geboten. Die Angeklagten haben ein Recht, vor nommen werden solle, in gar keiner Verbindung stehe, er sei aber § 62 würde es völlig zuwider sein, wenn eine solche Strafsache die Rammer zu kommen, vor welche sie nach Gesetz und mit dessen Bernehmung einverstanden, um jedem Vorwurf zu plößlich durch Umnennung zur Zuständigkeit einer anderen Geschäftsvertheilung gehören. Der Geist des Ge- begegnen, als solle etwas verheimlicht werden. Kammer gehören könnte. fetes steht höher, als alle anderen Rücksichten. Der Zeuge v. Mirbach erklärt zunächst, daß er als Vers Ober- Staatsanwalt Drescher: Es ist mir sehr erwünscht, Die Deduktionen des Staatsanwalts erscheinen nicht sehr glücklich, treter der Kaiferin zum Vorstande des Kirchenbauvereins gehöre, daß der Herr Vertheidiger mir Gelegenheit giebt, auf diese Frage denn der Buchstabe ist doch ein unsicherer Geselle und man braucht er habe als solcher theilgenommen an der Ueberwachung der näher einzugehen und damit gleichzeitig die Vorwürfe zurück nur daran zu erinnern, wie bei dieser Anklagesache Fortschritte bei dem Bau der Kaiser Wilhelm- Gedächtnißkirche, zuweisen, die feitens der sozialdemokratischen Presse erhoben und plöglich auf ältere 3eitungsartitel zurück- fowie der Geldsammlungen. Präs.: Haben Sie in dieser feitens einiger bürgerlicher Blätter weiter behandelt worden sind. gegriffen wurde. Mit einer gegentheiligen Praxis hätte Angelegenheit auch mit dem Reichstags- Abg. Singer ver Ich habe mich diesen Vorwürfen gegenüber zunächst ablehnend der Staatsanwalt kein Gefühl der Schwäche bewiesen, sondern handelt? 3euge: Jawohl, es muß Ende 1892 oder Anfang verhalten müssen, weil sich die Staatsanwaltschaft im Laufe sie wäre sa chlich richtiger gewesen. Vor Erhebung 18983 gewesen sein. Es war im Kirchenbauverein beschlossen einer Verhandlung unmöglich auf einen Krieg mit einzelnen der Auflage hat überhaupt niemand die Frage angeregt, die Um worden, mit der Stadt Berlin   in Verbindung zu treten, um eine Preßorganen einlaffen tann. Die Vorwürfe wurden nennung war eine vollständige Ueberraschung. Beihilfe zum Bau der Kaiser Wilhelm- Gedächtnißkirche zu er Ter Angeklagte Rautmann befireitet die Zuständigkeit aber schließlich so schwerwiegend, daß ich mich entschlossen eines eigenen habe, in diesem Falle einmal von der sonstigen Praxis abzusehen des Gerichtshofes, weil kein Zusammenhang zwischen den Straf die Stadt Berlin  und der Nationalzeitung" gegenüber zu erklären, daß ich in der thaten besteht. Denkmals für Kaiser Wilhelm I.   Abstand genommen hatte. Hauptverhandlung hoffentlich Gelegenheit finden würde, die er- Rechtsanwalt Heine: Der Angeklagte Rautmann meint, Ich hatte schon vertrauliche Besprechungen mit verschiedenen hobenen Vorwürfe zu widerlegen. Die Behauptungen der Ver- daß, wenn beispielsweise jemand am Spittelmarkt eine Magistratsmitgliedern gepflogen und hatte auch Fühlung mit den theidigung sind in jeder Beziehung unbegründet, ebenso natürlich Dhrfeige bekommt und er erhält in Moabit   noch eine Führern der verschiedenen Fraktionen der Stadtverordneten- Ber die laut gewordenen Vorwürfe, daß die Staatsanwaltschaft in von einem ganz andern, dies doch nicht dieselben sammlung genommen. Ich hielt es für meine Pflicht, auch den tendenziöser Weise und lediglich zu dem Zweck vorgegangen sei, Strafthaten feien. Stadtverordneten Singer zu besuchen, um nicht den Schein einer um eine Zuständigkeit der zweiten Kammer künstlich herbei- Oberstaatsanwalt Drescher: Dieser Vergleich ist wenig zurücksetzung zu erwecken. Ich wurde, wie ich offen be zuführen. Nach Erhebung der Anklage ist dieser Vorwurf zu juristisch. Eine Majestätsbeleidigung, verübt in einem Preßorgan fennen muß, freundlich von ihm empfangen. Ich sagte ihm, daß nächst in der sozialdemokratischen Presse erhoben und vom Vorwärts" und abgedruct in einem anderen Preßorgan, ist doch dieselbe er wohl nicht glauben würde, ich käme in der Absicht, ihn zit alsdann die bürgerliche Presse gewissermaßen provozirt Etrafthat. Ich fann übrigens die Vertheidigung mit dem meiner Ansicht zu bekehren. Sodann theilte ich ihm init, daß worden, zu der Frage Stellung zu nehmen. Ich unterschreibe" Vorwärts" selbst schlagen, der sich darüber aufgehalten hat, daß der Kirchenbau- Berein eine Petition an den Magistrat richten jedes Wort, was in dieser Beziehung von einzelnen bürgerlichen verschiedene Gerichtshöje über dieselbe That verschieden ab wolle. Wenn ich es nun auch für erklärlich halte, daß die fozialdemokratische Partei aus Prinzip gegen eine der= Blättern gesagt worden ist, namentlich was lehthin ein Artikel geurtheilt haben. der, Kölnischen Zeitung  " ausführte und behaupte, daß die Staats- Rechtsanwalt Heine: Ich kann, viel schlagender, artige Vorlage stimmen werde, so wolle ich ihn doch anwaltschaft auch in diesem Falle vollkommen gesetzmäßig und darauf erwidern: Wir haben bei Preßorganen wiederbolt erlebt, bitten, bei einer Verhandlung in der Stadtverordneten- Bersamm ihrer früheren Praxis entsprechend verfahren ist und den Verdacht daß je nach der Tendenz einer Beitung derselbe lung dahin zu wirken, daß möglichst sa chlich verhandelt und tendenziöser Gruppirung gerade dann hervorgerufen haben würde, Artikel als Majestätsbeleidigung angesehen das Andenken des Kaisers Wilhelm geschont werde. Es sei sehr wenn sie anders verfahren wäre. Die ,, Köln.3tg." sagt, dies Verfahren wird, während er von einer anderen Zeitung ruhig a b- tränkend zu bemerken, daß dies in den Artikeln des Vorwärts" der Staatsanwaltschaft sei sehr bedenklich; der Staatsanwaltschaft gedruckt werden kann. Dies zeigt doch, daß es ganz nicht geschehe. Herr Singer habe versprochen, seinen Einfluß fiehe es frei, bei Erhebung der Anklage zu entscheiden, welchen verschiedene Thaten sind, wenn von verschiedenen Zeitungen der in diesem Sinne geltend zu machen und damit sei die Unter­redung beendet gewesen. Nach einigen Tagen sei dann ein Angeklagten sie an die Spike stellen will, aber nach Erhebung selbe Artikel abgedruckt wird. der Anklage stehe ihr dies Recht nicht mehr zu." Das ist etwas Der Gerichtshof beschließt, in die Verhandlung ein Artikel im Vorwärts" erschienen, welcher in scharfer Weise ganz anderes, als der Vorwärts" behauptete, letzterer bruckte zutreten. Der Staatsanwalt erklärt, daß er einen Antrag gegen eine Zugabe zum Kirchenbau Stellung nahm, aber man müsse einräumen, daß der Artikel fachlich gehalten war. aber mala fide die Ausführung, die die Köln  . 3tg." bona fide   auf Ausschluß der Deffentlichkeit nicht stelle. Gin sehr bösartiges Blatt, welches wir hier gemacht hatte, ab. Ich habe nun zu erklären, daß kein

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wenn

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Von nun ab trat Brausewetter in Thätigkeit.

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langen. Man hoff von der Errichtung um so eher auf Erfolg, weil