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Schutz der Frauen und Kinder.

Das kommende Strafgeset.

Im Bund der deutschen   Aerztinnen sprach Dr. jur. Mar. jarete Berent über die Stellung der Frau im tom= menden Strafgefeß. Dieser Strafgelegentwurf geht nach ibren Ausführungen auf das preußische Strafgefez aus dem Jahre 1850 zurüd und wurde besonders durch die Reformvorschläge des Genossen Radbruch beeinflußt. Diefem Strafgefeß wurde im Gegensatz zum früheren die sogenannte verminderte 3urech nungsfähigkeit eingefügt, die als strajmildernd bei den ein­zeinen Deliften wirken soll. Interessant ist, daß die Zahl der als so überous häufig angenommenen Serualbelifte vershwindend flein  gegenüber der Zahl der Eigentumsvergehen ist. Wesentlich ist, daß in dem neuen Entwurf auch die böswillige Vernachläfft gung non Rindern, Jugendlichen und Wehrlosen strafbar ist und darunter auch die seelische Mißhandlung als neues Delift fällt. Gerner gibt es in diesem neuen Strafgeleg allein 70 neue Bergehen und Verbrechen. Auf Grund des am 1 Ottober 1927 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten ist die Kuppeléi  , das heißt, die Gewährung von Wohnungen an Frauen, die berufsmäßig ihren Körper ver­taufen, wenn dabei reine Ausbeutung stattfindet nicht mehr strafbar. Ganz besonderen Schuß genießen Kinder und Jugendliche. Bei Kindern ist die Altersgrenze auf 14 Jahre, bei Sugendlichen auf 18 Jahre festgesetzt. Die Berführung von Mädchen unter 16 Jahren ist strafbar, wenn es sich um ein fogenanntes un­bescholtenes Mädchen handelt. llnbescholten" im Sinne des Gefezes ist ein Mädchen, wenn über sein feruelles Leben nichts in der Deffentlichkeit bekannt ge worden ist zu bemerken ist, daß sonst im ganzen Strafgeleg eniwurf nirgends der Ausbrud Mädchen vorkommt und man alle gemein nur von Frauen spricht. Wesentlich ist, daß die nötigung zum geschlechtlichen Verkehr und auch zum Duiden unzüchtiger Hand­lungen gegenüber Personen in abhängiger Stel­Iung unter Strafe fällt. Dieser Antrag wurde von den Organi fationen der weiblichen Angestellten zum Schuß gegenüber den Ar­beitgebern gestellt. Inzucht zwischen Männern ist, wie im alten Sirofgeies, ftrafbar. Die Frau bleibt, wie im früheren deuti hen Strafrecht, straffrei. Ferner wurde als ein neues Delift die unzüchtige Handlung von Kindern eingeführt. Mit vollem Recht führte die Referentin aus, daß die richterliche usm. Bernehmung der Rinder über dieses Delikt viel verheerender auf die Seele der Kinder wirken dürfte, als die unzüchtige Handlung an sich. Eine Be strafung für Ehebruch tann nicht stattfinden, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben war. Ber gehen bei finnlofer, felbft oerfuldeter Irunkenheit werden wie als im normalen Zustand begangen, bestraft. Hier dürfte das Gefes wohl dem früheren Militärfirafgefeßbuch an­geglichen fein. Ferner ist noch die Verabreichung von alto. bottichen Getränken an Kinder strafbar. Dagegen dürfen die Kinder noch immer für die Eltern Bier usw. aus Cast­wirtschaften holen. Auch die Verlegung der Unterhalts. pflicht aus Haß, Rache usw. find strafbar. Doch dürfte bei einer Untersuchung diefe Irsache schwer festzustellen sein. An das Referat schloß sich noch eine lange andauernde Aussprache.

Das Geständnis des Posträubers.

Er gibi über 20 schwere Einbrüche zu.

Der im Zuge München  - Berlin   festgenommene Rudoit Sarn hat geftanben, in Gemeinschaft mit ein den Bostraub in Ohligs   und den in lost erlausniß, den Geldschrant einbruch in die Bostagentur Jena   3wachen und über 20 fhwere Einbruchsdiebstähle, darunter allein 12 Geldichranfeinbrüche in Jena  , begangen zu haben. Bei den Geld­chranfeinbrüchen in Dornburg   und Beimar wurde Spreng­stoff verwandt. Bei der Berhaftung mar Lorn im Besize eines von thm selbst hergestellten Sprengförpers und einer modernen Pistole mit etwa 75 Schuß Munition. Er hatte nur eine verbältnismäßig geringe Geldsumme in seinem Befiz. Mach dem. Miltäter Hein wurde beim Einlaufen des Schnellzuges in Jena  erfolglos der Zug durchsucht. Larn will sich vor einigen Tagen von Hein getrennt haben.

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Mehrere gut bewaffnete mastierte Banditen versuchten einen Ueberfall auf die Stationstaffe tes Ortes 30mfomicze bei Rattomin in Polen  , der jedoch infolge der Wachsamfeit der Eisenbahnbeamten erfolglos bfleb. Die Spur der geflüchteten Ban­diten führte nach Eichenau  . Hier wurden die Verbrecher von der Woiwodschaftspolizei gestellt, und es tam zu einem regel rechten euergefecht, wobei der seit mehreren Monaten bere is gesuchte erbrecher Bielinfti, ferner ein gewisser Gefch eric offen wurden, während ein dritter Bandit namens 3cefajn shwer verlegt wurde. Ein vierter fonnte festgenommen werden.

Bandarbeiterparadies in Mecklenburg  .

Bie Landarbeiter behandelt werden, zeigt folgender Fall: Der Borichnitter K. baie in Hinrichshagen   in Medienburg 2 Jahre lang eine Borschnitterstelle inne. Er bezog bei Antritt feiner Stellung mit seiner Frau und seinen vier Kindern eine alte Stajerne, die seinem Brotgeber gehörte. Der Borschnitter Kertrantte im Herbst vorigen Jahres an offener Lungentuber. tulose und wurde zur Behandlung in die Heilstätte Stadt­forst in Rathenow   geschickt. Dort erhielt er in den ersten Lagen im Januar ein Schreiben seines Arbeitgebers, in dem ihm mitgeteilt wurde, daß er schleunigst die Wohnung räumen müsse. In dem Schreiben wurde betont, daß die Kaserne für Betriebszwecke benötigt wird und daß man aus derselben un­möglich ein Afnt für Obdachlose machen könne". Am Schluß des Schreibens wünscht der famose Brotherr seinem Arbeiter eine baldige Genesung. Gegen die Familie wird am 12. Januar über die Räu­mungsflage verhandelt. Ihr Ernährer liegt noch frank danieder. Die Frau mit den vier Kindern soll trotzdem aus der Wohnung geworfen werden. Aber der Genesungswunsch des sozialen Arbeit. gebers wird ihnen weiterhelfen... Man erfennt, wie gut es unseren Landarbeitern geht wenn sie nicht organisiert sind.

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Einigung in den Wurstfabriken.

Bereinbarung vor dem Schlichter.

Am Montag fanden vor dem Schlichier Berhandlungen statt über den Streif in den Wurstfabriken. Der Schlichter machte nach längeren Berhandlungen den Parteien den Vorschlag, über den Schiedsspruch hinaus die Lohnerhöhung von 7 Bf ftaft bis zum 31. Dezember nur bis zum 31. März 1928 in Kraft zu lassen und von da ab eine weitere Lohnerhöhung von 3 Pf. in der Spize, laufend bis 31. Dezember, festzusetzen.

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gleichen Hundertjaz. Der Manteltarif wird neu abgeschloffen, und zwar mit den von den Parteien vereinbarten Menderungen. Der Bersuch der Unternehmer, den paritätischen Arbeitsnachweis auszuschalten und die sozialen Bestimmungen sowie den Urlaub ab­zubauen, ist damit gescheitert.

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Für die Efha Werte, für die ein gesonderter Lohntaris. vertrag besteht, wurden die Löhne der Fleischergesellen erhöht ent­Dieser Borschlag wurde von den Unternehmern fofort abgefprechend der Lohnerhöhung, die für die Fleischergesellen in den lehnt, die erklärten, über den Schiedsspruch hinaus feine Zu geständnisse machen zu wollen.( Die Mitteilung der Roten Fahne", daß dieser Vorschlag von den Arbeitern abgelehnt worden sei, ist unzutreffend.) Da die Unternehmer die Berbindlichkeits­erflärung beim Schlichter beantragt hatten, lud dieser gestern die Parteien zu nochmaligen Berhandlungen ein, um vor der Entschei­dung über den Antrag der Unternehmer einen Einigungsverfuch zu machen. Die Verhandlungen zogen sich bis Mitternacht hin und endeten schließlich mit folgender Bereinbarung:

Die Löhne der Fleischergesellen in den Wurstfabriten werden ab 1. Januar 1928 um 7 Bf erhöht, gültig bis 30. Sep. tember 1928. Für die übrigen Gruppen tritt eine Erhöhung der Löhne für die gleiche Dauer von 5 Proz. ein. Ab 1. Oktober tritt für die Fleischergesellen eine weitere Lohnerhöhung um 3 Pf. ein, und für die übrigen Gruppen eine Lohnerhöhung im

Wie die Bankleitungen rechnen. Erhöhung der Beamtenbezüge Gehaltsreduzierung.

übrigen Berliner   Burstfabriken vereinbart wirde. Für die In. gelernten und Frauen, für die der Schiedsspruch keine Lohn­zulagen vorgesehen hatte, wurde vereinbart, daß ab 1. Januar 1928 für die männlichen Arbeiter eine Lohnzulage von 3 Pf., für die weiblichen Arbeiter von 2 Pf. erfolgt, und ab 1. Oktober eine Lohn­erhöhung im entsprechenden Hunderisah, um den die Löhne der Fleischergesellen erhöht werden.

Alle Kampfhandlungen sind von beiden Seiten sofort eint­zustellen. Maßregelungen finden nicht statt. Die Arbeit ist unver züglich wieder aufzunehmen. Das Arbeitsverhältnis gilt durch den Streif nicht als unterbrochen. Alle Arbeiter, die während des Streifs eingestellt wurden, müssen in spätestens 14 Zagen entlassen werden.

Damit ist der Streif in den Wurstfabrifen erfolgreich be­

endet

was thres Amies ist. Was aber sagt die Reichsregierung zu dem Standal der Verleihung von König- Karl- Medaillen?

Sie sagt gar nichts dazu. Die republikanische Regierung von Württemberg   wird gebildet con Deutschnationalen und Zentrümlern. Auch wenn sie wollte, tönnte natürlich der Reichs­bergische Bartelfreunde nichts unternehmen. Deshalb laffen fic es ruhig zu, daß mit der Verfassung Schindiuder getrieben wird und daß die württembergische Regierung dem Bolte das Beispiel ber Gesetzesverachtung gibt.

Im Rahmen der Besoldungsreform hat die deutsche Reichs­regierung den Abbau der örtlichen Sonderzuschläge und der Be- fanzler Marg und der Reichsjustizminister Hergt gegen ihre württem fagungszulage eintreten lassen. Es ist damit aber nicht die Absicht einer Einkommenminderung verbunden gewesen, da jeder Beamte, dessen Einkommen nach Abbau der örtlichen Sonderzuschläge geringer als vor dem 30. September 1927 fein sollte, den Unter­ledsbetrag als Zuschlag weiter erhält, bis sein Gehalt auf Grund der Neuregelung über den Stand vom 30. September 1927 hinaus gestiegen ist.

Quertreibereien in Oftoberschlesien.

Kattomih, 10. Januar  .( IU)

Die Regierungsmaßstätten perialien. Der Demobilmachungsfommis

Da den Bantangestellten laut Tarifvertrag örtliche Sonderzuschläge und Befagungszulagen im gleichen Aus­maße wie den Reichsbeamten gewährt werden, fündigt der Reichs­verband ber Banfleitungen jetzt eine kürzung der Bankangestellten­gehälter in den von der Besoldungsordnung beim Abbau der ört­lichen Sonderzuschläge berührten Orte an! nahmen, die den Beamten eine Erhöhung der Bezüge brachten, bringen auf der anderen Seite den Bankangestellten also eine Minderung des bisherigen Einkommens. Die Bank­attgefteiltenorganisationen haben sich mit diefem Schritt des Reichs verbandes der Banfleitungen natürlich nicht einverstanden erflärt und das Reichstarifamt angerufen. Auf Einladung des Allgemeinen Verbandes der Banfangestellten werden die an dem Tarif beteiligten Angestelltenorganisationen demnächst gemeinsam Stellung

nehmen.

Reichsfonferenz im 3d.

Zegtil, Bekleidungs- und Lederindustrie und Handel.

Eine Reichskonferenz der Angestellten der Tertil, Bekleidungs­und Lederindustrie und des Handels, soweit sie dem Zentralverband der Angestellten angehören, tagte am Sonntag in Berlin  . Vertreter aus faft alien Orten dieser Branchen waren erschienen.

Die Konferenz wurde vom Verbandsvorsitzenden Urban mit herzlichen Begrüßungsmorten an die Delegierten eröffnet.

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Dr. Mendelsohn Berlin hielt einen Vortrag über die mirtschaftliche Lage der drei Industrien. In ein gehender Aussprache berichteten die Kollegen über die Berhältnisse in ihrer Branche. Es zeigt sich, daß die Mitglieder des 3d2. alle wichtigen Borgänge des Wirtschaftslebens verfolgen und auch weiterhin alle Aufmertfamkeit darauf verwenden werden.

Ein Bericht über die sozialen Berhältnisse der An­gestellten und Anregungen über die Werbemaßnahmen unter den Angehörigen der Branchen vervollständigten die Tages­ordnung.

Das Ergebnis der Tagung wurde in einem Schlußmort, ver bunden mit dem Dank an die Vertreter, zusammengefaßt. Mit der Forderung, durch eifrigste Mitarbeit zum weiteren Aufbau der Dr­ganisation beizutragen, flang die ausgezeichnete Konferenz aus.

Die König- Karl- Medaille."

Der Freistaat Württemberg verleiht sie.

Zu unserer Notiz in der Sonnabend Abendausgabe liber die Berleihung von König Karl- Medaillen an Arbeiter der Firma Daimler- Benz   in Untertürkheim   erfahren wir, daß diese Medaillen richt von der Firma, sondern von der Re­gierung des Freistaates Württemberg verliehen worden find. Ist es an sich schon grotest, daß eine Republit König Kari Medaillen verleiht, so wird die Sache noch mert würdiger, weil nach der Berfassung die Verleihung von

Orden verboten ist.

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Die Durchführung des Acht stundentages in der oftober fclefifden Elenindustrie, die spätestens bis zum 9. Januar erfolgen follte, stößt in einzelnen Werfen auf große Schwierigkeiten. In einzeinen Betrieben hat die Arbeiterschaft am gestrigen Montag nach achtstündiger Arbeitszeit ihre Arbeits­far, der in einzelnen Fällen vermitteln muß, machte der Arbeiter. schaft von neuem Versprechungen, die jedoch wenig us. sicht für eine Durchführung haben. Es ist zu befürchten, deß diese willkürliche Arbeitsniederlegung zu einer allgemeinen Streifattion führt. Die Gewerkschaften sind bemüht, bei diesen Zwischenfällen vermittelnd einzugreifen und verhandeln noch. Zwischen der Zeilen dieser Meldung ist recht deutlich zu lesen, daß die Eisenindustriellen in Oberschlesien   den Achtstundentag genau so zu jabotieren juchen wie es in Rheinland- Westfalen   geschicht Ginge es lediglich nach dem Willen der Unternehmer, bann bestände allerdings wenig Aussicht für die Durchführung des Achtstundentages. Die Ruhrindustriellen wollen es nicht gewesen sein. Effen, 11. Januar  .( WTB.)

Zu den angeblichen Arbeitszeitfchwierigkeiten im Ruhrbergbats erfahren wir, daß die Zechenverwaltungen von Minister Stein   und Scharnhorst mit den Betriebsräten dieser Zechen wegen eventueller Weberarbeit entsprechend dem§ 3 der Arbeitszeitverordnung zwar Fühlung genommen haben, daß sie aber nicht beabsichtigen, von ihrem Recht auf Ueberarbeit   Gebrauch zu machen. Schwierigkeiten im Ruhrbergbau find gegenwärtig nicht zu befürchten.

Schiedsspruch in Oberschlesien  .

Gleiwih, 11. Januar. Der non der Schlichterfammer zur Regelung der strittigen Fra­gen des gefündigten Manteltarifs für die Angestellten der Schwer. industrie unterbreitete Manteltarif bezicht sich in der Hauptsache auf die Neuregelung der Arbeitszeit, der lieberstundenvergütung und der Berechnung der Jahressteigerungsfäße. Anschließend taran fällte der Shlichter einen Schiedsspruch, der ab 1. Januar 1928 cine Erhöhung der Gehälter um 6% Proz mit Wirtung bis 30. Sep. tember 1928 porschlägt. Die Stellungnahme der Parteien nmb bis 16. Januar erfolgen.

Neue Grundzüge für die Berwaltungsreform bringt ein foeben im Berlage des Allgemeinen Deutschen Beamtenbundes erschienenes Bert Die Berwaltungsreform als Aufgabe der Demofratte" von Bürgermeister Dr. Carl Herz. Berlin  . Wegen der besonderen Aktualität des Themas follten die von Herz organisationen mehr als bisher in den Kreis der Erörterung gezogen in seinem Buche dargelegten Gedankengänge von den Beamten­werden. Wenn die Beamtenschaft sich bei der Löfung der Frage der Berwaltungsreform ausschalten würde, bestünde die Gefahr einer einseitigen Erledigung der Reform durch die Berwaltungs­bureaukratie. Die Verwaltungsreform läßt sich nur im Zusammen­hang mit den großen politischen Fragen, insbesondere mit der Lösung der Frage des Einheitsstaates, verwirklichen.

Verantwortlich für Politik: Dr. Curt Gener; Wirtschaft: G. Alingelhäfer: Gewerkschaftsbewegung: 3. Sterner; Feuilleton  : R. 8. Discher: Lokales Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S.. Berlin  . und Conftiges: Frik Karstadt  : Anzeigen: Th. Glode. fämtlich in Berlin  Drud: Vorwärts- Budbrud ret und Berlansanftalt Baul Ginger u Co., Berlin   GB 68, Lindenfereke 3

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