Die Stellung des Gartenbaus.
Im Plenarjaal des Reichswirtschaftsrates fand am heutigen Bormittag eine Tagung des Reichsperbandes des deut schen Gartenbaues statt, die auch von mehreren Vertretern der Reichs- und Staatsregierungen begrüßt wurde. Im Mittelpunft der Tagung stand ein Referat des Oberbürgermeisters Dr Böß, der nach der Begrüßung des Präsidenten des Reichs: verbandes, M. Schetelig- Lübed, über die Förderung des Gartenbaues durch die Kommunen sprach. Als Berliner Maßnahmen zur Förderung des Gartenbaues nannte Dr. Böß u. a. die der Baltonprämiierungen, die Borgartenbewegung„ Grüne Beltstadt", alljährliche Blumenausstellungen, die Grüne Woche " der Moor versuchsstation Großbeeren und die Gewährung brauchbaren Gartenbaulandes. Berlin hat auf seinen Gütern bereits Tausende von Obstbäumen umgepfropft. Es hat auch Düngungs: versuche auf städtischen Gütern für Wirsingtohl und Kohlrabi unternommen. Die Forderung des Anbaues von Massenfrüh= gemüse ist besonders wertvoll, und der Gewächshausbau ermöglicht die Aufzucht von Jungpflanzen, die, ins Freiland verpflanzt, früher erntefähig sind als die Freilandfacten. Auch am Blumen und Pflanzenbau ist die Stadt zur Ausschmückung ihrer Part: anlagen start intereffiert. Eine möglichst enge Zusammenarbeit zwischen Erwerbsgartenbau und städtischen Gartenämtern als Ab. nehmern ist anzuftreben. Es soll daran erinnert werden, daß der Gartenbau Abnehmer aller Abfallprodukte ist. Die Ausfüllung großer Waffertümpel in der Umgebung Berlins mit Müll schafft einen äußerst fruchtbaren Boden. Die Gewinnung des Metall gafes, das von großer Reizwirtung für das Pflanzenwachstum ist, aus den der Stadt gehörenden Kläranlagen liegt gleichfalls in der Richtung der gezeigten Entwicklung. Großzügige Projefte auf diesem Gebiet sind bereits in Borbereitung.
Die Tagung schloß mit einem Referat des Prof. Gleisberg, der über die Förderung des Gartenbaues durch die Wissenschaft sprach.
Gemütliche Verhandlung.
„ Die Gesetze müssen umgestoßen werden." Eine junge Haus angestellte, die bei einem Restaurateur in Stellung war, flagt beim Arbeitsgericht auf 3ahlung des Lohnes für drei Wochen, me fie frant und arbeitsunfähig
mar.
Der Anspruch ist berechtigt, wollen Sie die Forderung anertennen?" fragt der Richter den Beflagten.- Diefer entgegnet: ,, Laffen Sie mich doch auch mal reben." Und dann redet er im Ton eines Biedermannes:
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Die Sache ist so: Das Mädchen hat tein Frühstück und fein Mittag gegessen. Sie jagte, fie muß alles ausbrechen. Da habe ich dann gesagt, na Trudchen, wenn Sie nicht effen, dann können Sie nicht arbeiten. Legen Sie sich zu Bett, vielleicht wird es dann besser. Am anderen Morgen, als meine Frau sie weden wollte, sagte ich: Laß fie man liegen, heut ist ja nicht viel zu tun, das fannst du ja allein machen. Also wir laffen fie liegen. Dann sagte sie, sie hat Stiche und hat gebrochen, es waren auch Blutfasern dabei. Ra, Mädelchen, sagte ich, Sie müssen ins Krankenhaus. Aber das wollte sie nicht. Sie sagte, da mird ihr der Magen ausgepumpt, und das will fie nicht, das hat fie schon mal burchgemacht. Dann habe ich an ihren Stiefvater telephoniert. Der fam auch und sagte. Baffen Sie das Mädchen aufstehen und arbeiten, bis es umfällt. Dann muß fie ins Krankenhaus. Sch mill fie nicht in meiner Wohnung haben."- Ra," sage ich, das geht doch nicht, das fann man doch nicht machen. Im weiteren Berlauf der Berhandlung ftelli fich heraus, daß das Mädchen schließlich doch im Haufe feines Stiefvaters Die Krankheit überftanden hat Der Richter: Für die Zeit der Kranfheit müssen Sie Lohn und Roftgelb abzüglich bes krantengelbes zahlen. Der Bettagte: Wie tomme ich benn bazu? Das Mädchen hat doch nicht arbeiten fönnen. Für mein Geld muß ich boch eine Gegenleistung haben. Der Richter: Sie müssen zahlen. Das bestimmt das Gefes,$ 616 bes Bürgerlichen Gesetzbuches, feit 1900 in Kraft. Das muß jeder missen. Der Betlagte: Aber ich betreibe mein Geschäft, da fann ich doch nicht die Gefeße studieren. Der Richter: Das macht nichts. Sie müssen doch nach dem Gefeß handeln. Der Betfagte: Was sind das für Gesetze. Die müssen umgestoßen werden. Der Richter: Da müssen Sie zum Rechtsausschuß des Reichstags geben. Bir können die Gefeße nicht umstoßen. Wir sind hier, um die Geseze anzuwenden. Der Richter fucht dem Beklagten begreiflich zu machen, daß er außer dem Lohn Das Koftgeld von 2,65 m. pro Tag zu zahlen habe. Mas, lagt Der Beflagte, auch no) Softgeld? Warum ist sie denn nicht ins Krankenhaus gegangen? Wozu bezahle ich denn das schwere Krankengeld? 2,65 Mart, das macht ja im Monat über 90 Mart. Wenn ich bei der Steuer fage, ich brauche für meine Familie 90 Mart für jede Person für das Effen, bann jagt mir das Finanzamt: Sie find mohl verrückt. Der Riter: Der Sag von 2,65 Mart ist vom Landesarbeitsamt festgefeht. Daran sind wir gebunden. Aber weil die Beflagte nicht ins Krankenhaus gegangen ist, fann sie von ihrer ForDie berung entwas ablaffen. Vergleichen Sie fich auf 40 Mart. Parteien sind damit einverstanden.
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SIGHT
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Der Beklagte zückt seine Brieftasche:„ Ja, Irudchen, ich habe blog 40 Mart bei mir. Eine Mart müssen Sie mir laffen, daß ich nach Hause fahren kann. Die eine Mart fönnen Sie sich abholen." Trudchen erklärt, dazu habe sie feine Zeit. Darauf der Beklagte: Aber Mädel, Sie tommen body mal vorbei, dann holen Sie sich die Mart, und alles ist wieder gut." Lächelnd stedt Iruddhen die 39 Mart ein und wendet sich nach der Tür mit dem hier wenig ange brachten Gruß:„ Auf Wiedersehen!" Darauf der Beklagte: Ja, Mädelchen, das fönnte dir mohl passen, morgen wiederkommen und nochmal 40 Mark friegen."
Unter allgemeiner Heiterkeit verlassen die Parteien in gutem Einvernehmen den Gerichtssaal.
Koblennot und Arbeiterrechte.
Wozu Unternehmer und Behörden die Kohlennot benutzen.
In einer Zuschrift sämtlicher zuständigen Gewerkschaften hung von Bertrag und Geseß, unter Androheg heißt es: von Nachteilen, noch zu zwingen, an
Mit dem Schlogmort: Große Rohlennot in Berlin , Kohlennot im Lande" wird auf den Werfen der Niederlausit der Bersuch unternommen, die vertraglichen Rechte der Braun. tohlenarbeiter autzuheben. Mit einem Schreiben des Reichstohlentommissars und einem Schreiben des Dftelbischen Braunkohlensynbitats werden diejenigen Betriebsvertretungen bedroht, die sich weigern, ver. tragliche und gefeßliche Rechte der Arbeitnehmer im Braunfohlen. bergbau preiszugeben.
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Was aber das Unerhörteste ist selbst die Bergpolizei. behörden genehmigen diese Bertragsverlegungen, mit dem Er. folge, daß die Bertsleitungen ohne Rücksicht auf Gesetz und Recht die Arbeiter, die sich weigern, vertragswidrig zu ar beiten, mit Entlassungen bebrohen. Die Berhältnisse haben sich schon so weit zugespitzt, daß sich Deputationen von
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Arbeitern nach dem preußischen Arbeitsministerium begeben haben, um gegen diese Zustände zu protestieren. Bis zum heutigen Tage haben die zuständigen Bergaufsichtsbeamten diese un gefeßlichen 3ustände geduldet.
Wir unterzeichneten Arbeitnehmerorganisationen sprechen den behördlichen Instanzen das Recht ab, eigenmächtig zugunsten der Unternehmer einzugreifen.
Wir verlangen vielmehr von diesen Instanzen und von der Regierung, daß sie die zwischen den wirtschaftlichen Organisationen getroffenen Tarifverträge, die gefeßlichen Bestimmungen des Arbeitszeitnotgesetzes und die sonstigen zum Schuße der Arbeiter erlaffenen Schutzbestimmungen
beachten und nicht aufheben.
Bom Reichskohlenkommissar und von den anderen Instanzen wird verlangt, daß, wenn wirklich eine Notlage vorhanden ist, sie die Unterlagen für diefe Notlage auch den wirtschaft lichen Organisationen der Arbeitnehmer unter breiten. Sonst können diese Stellen nicht erwarten, daß man die von ihnen behauptete Notlage ernst nimmt.
Für den mitteldeutschen Braunkohlenbergbau besteht ein Mehr arbeitsschiedsspruch, der für die Betriebe eine
11ftündige Schichtzeit
Dorsieht. Die Braunkohlenarbeiter arbeiten also schon täglich 1% Stunden länger, als die im§ 1 des Arbeitszeitnotgefeßes feftgelegte Arbeitszeit vorsteht. Diese Arbeiter unter Umge
die bei den Mujit- und Liedervorträgen, turnerischen und gymnastischen lebungen, Boltstänzen und Sprechchören, die dem Spiel geschicht eingeflochten sind, Berwendung finden fönnen.
Urania - Liquidation abgelehnt.
Durch Einspruch des Urania- Bereins murbe in der heutigen außerordentligen Generalversammlung, bie auf Beranlaffung eines Hauptaftionärs zum 3mede her uilofung der Gesellschaft einberufen war, ber Antrag zu Fall gebracht. Der Urania Berein stimmte mit 381 then pon ben in Summa vertretenen 567 Attien gegen eine Siquibation, ba er ber Meinung max, baß bie Biele ber alten Urania eventuell boch noch bei einem Berlauf des Grundftids an anderer Stelle mieber auf leben fönnten. Interessant ist die Tatsache, daß ber Urania- Berein, vertreten durch Juftigrat Becherer, weiterhin erflärte, einem Ber lauf des Grundstüds in der Taubenstraße nicht mehr mie bisher widersprechen zu wollen, da andere Möglichkeiten Gelb für die Gesellschaft zu beschaffen sich als aussichts Ios erwiesen haben. Allerdings ist die Cage bei der Urania burch das lange Hinausziehen dieser Beschlüsse sehr erschwert worden. Das günstige Kaufangebot des Deutschen Herold zu 700 000 m. provisionsfrei ist zurückgezogen worden. Ein auch nur annähernd ähnliches Angebot liegt nicht vor, während die Giro zentrale infolge ihrer Forderung von 40 000 m. an die trania auf schnellen Verkauf drängt.
Der Stand des Mieterschutzes.
In einer öffentlichen Mieterversammlung, die der Mieterverein des Groß- Berliner Westens einberufen hatte und die aus allen Teilen der Mietbevölkerung start besucht war, fprach der 1. Borfizende des Vereins, Rechtsanwalt Dr. Goegel, über den Stand der Mieterichuggefeßgebung. Er berichtete, daß troh der ab lehnenden Haltung des Reichsrats die Regierung hartnädig ihren absolut verfehlten Entwurf zur Abänderung des Mieterichungeleges dem Reichstag vorgelegt habe, und daß sich bei der ihr getreuen Wehrheit im Wohnungsausschuß des Reichstags tatsächlich eine Annahme der Bestimmungen hat erzielen faffen, die das Kündis gungsrecht des Hauseigentümers wieder einführen. Da, wenn auch mit furzer Frist, dem Mieter hiergegen ein Einspruchsrecht gegeben ist, so werden also Kündigungen nur dann zur Birtamfeit ge langen, wenn der Mieter unerfahren oder leichtfertig die Einspruchsfrist verfäumt. Diese Gefeßesnovelle ist also eine Spefulation auf Unerfahrenheit oder Beichtfertigteit, überdies aber eine Spekulation auf den einschüchternden Einbrud, den eine
Die Weltlichen." favebie!!! eflow fagt, das ganze jet eine„ Bereinfachung" des Kündigungsverfahrens.
In Adlershof tonnte man am Donnerstag abend einer einzigartigen Bremiere beiwohnen: Die Bereinigung der ehemaligen Schüler der weltlichen Schule zu Adlershof " führte im überfüllten Ecal des Lokales von Wöllstein das von dem Reftor Ernst Schmalz verfaßte Spiel„ Die Weltlichen" auf. Der Berfaffer nennt es„ Ein Spiel aus der Zeit des Entstehens der welt lichen Schule in Deutschland ". Zu dieser Uraufführung hatten sich die Freunde der weltlichen Schule aus Adlershof , Köpenid, Eich walde und Bohnsdorf überaus zahlreich eingefunden. Der Abend gestaltete sich nicht nur für den Berfaffer des Stüdes, fondern auch für den Gedanken der weltlichen Schulerziehung zu einem vollen Erfolg. In dem Spiel, das in sechs Bildern an dem Zuschauer rorüberzieht, werden mit treffender Charatterisierung die., Erzieher" einer tonfeffionellen Schule gezeigt, die den Schülern die Lehre Chrifti mit dem Brügelstod einbläuen. Auf unliebsame Weise werden dann die Kriegsbetstunben" der Anfang des Stüdes ist in die Kriegszeit zurüdverlegt und andere fegensreiche" Einrichtungen der Konfeffionellen durch die Beranstaltungen des„ roten Turnvereins", der freien Jugend und der sich bildenden Weltlichen Schule" gestört. Dem Verfasser ist es fast refilos geglückt, eine Handlung zu schaffen, die mit den Erfahrungen der Wirklich feit übereinstimmt. Daraus ergibt sich für biefes Spiel ein ganz feltener Propagandamert. Des weiteren hat es mit Hinblic darauf, daß es für Schüleraufführungen bestimmt ist, den Vorteil, daß für seine Aufführung etwa 35 handelnde Perfonen benötigt werden, zu denen noch beliebig piel andere Mitwirkende fommen,
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Sonntagen 12 bis 16 Stunden zu arbeiten, wie festgestellt worden ist, läßt sich unter feinen Umständen verantworten.
Im ostelbischen Braunkohlenbergbau sind unter Bruch einer zwischen den Tarifvertragsparteien gefchloffenen Bereinbarung noch 176 Bergarbeiter ausgesperrt und brotlos gemacht Bei dem geringsten Anlaß werden langjährige Braunkohlenarbeiter rüdsichtslos entlassen. Täglich finden Arbeiterentlassungen statt. werden stillgelegt,
Brifettfabriken
ja, selbst solche, die direkt an Wasserstraßen lagen. In den Betrieben selbst ist durch eine gewaltmäßige Rationalisierung die Belegschaft bis aufs äußerste abgebaut worden. Die Arbeiter müssen oftmals unter Außerachtlaffung selbst bergpolizeilicher Berordnungen mehrere Apparate bedienen. Durch berartige Zustände und Maßnahmen wird die Produktion nicht gehoben. Die behauptete
Kohlennot ist nur eine Folge dieser Zustände.
Es wird bezweifelt, daß es der Unternehmerschaft nur um der angeblichen Kohlennot zu tun ist, sondern darum, die wirtschaftlichen und vertraglichen Rechte ber Arbeiter zu befettigen.
Wir fragen: Ist es zu verantworten, daß in Zeiten einer Kohlennot in Städten und auf dem Lande die Produktion zu angeblich
niedrigen Preisen ins Ausland geht, darunter auch nach der Tschechoslowakei , in der gegenwärtig die Braunkohlenarbeiter im Streif stehen?
Benn also Kohlennot in Berlin und im angrenzenden Lande vorhanden ist, dann trägt darunter nur die
mangelnde Organisation der Kohlenzufuhr, die es zuläßt, daß die Kohlen an diesen Orten vorbei in andere Gebiete geht, die Schuld.
An die Betriebsvertretungen und an die Brauntohlenarbeiter aber richten wir das Ersuchen: verweigertjede produttive Sonntagsarbeit, die nicht mit euren wirtschaftlichen Organifationen vereinbart ist!... Den in Frage kommenden Stellen rufen wir zu: Hände weg von den gefehlichen und vertraglichen Rechten der Braunkohlenarbeiter!"
nommen werden, und zwar an den Kreuzungen Sieges allee und Charlottenburger Chaussee, sowie Wilhelm und Boßstraße. An diesen Ecken wurde bisher ber Berfehr mit Handwinkern geregelt.
Beängstigende Rochtfunden im öfflichen Schwarzwald . Lörrach , 27. Januar.
In der vergangenen Jacht, von 4,10 bis 4,15 Uhr, wurde im ganzen Oberrheingebiet und in Teilen des öftlichen Schwarzwaldes ein heftiges Crbbeben verspürt Stellenweise waren es mehrere Erdstöße, die in der Richtung Südwest- Nordoft verliefen. Die Erdstöße waren fo heftig, daß die Leute aus dem Schlafe aufschreckten, Häuser zitterten und Wände fnifferten.
Mailand , 27. Januar. In einem tostanischen Orte am Fuße des Monte Amiato wurde ein Erdbeben verspürt. Die Bevölkerung floh ins Freie. Einige Häuser wurden beschädigt.
Der Prinz als Scheckfälscher. Drei Monate Gefängnis- aber Bewährungsfrist.
Baris, 27. Januar. Die Straffammer von Melun perurteilte den Brinzen Ferdi rand von Bourbon, ber fürzlich von der Anflage der Landstreicherei freigesprochen worden war, megen Ausgabe von ungedeckten Schecks zu drei Monaten Gefängnis mit Bewährungsfrist, 100 arten Schadenerfah und Zahlung der Gerichtskosten. Der Bring suchte fich damit herauszureden, daß er seinen Freund, den inzwischen bei einem Dzeanflug verschollenen Flieger Hamilton beauftragt habe, eine Geldsumme bei der in Frage fommenden Lon doner Bant einzuzahlen, was dieser aber unerflärlicherweise unterlaffen habe. Das Urteil fiel außerordentlich milbe aus, weil die Berteidiser des Brinzen die bestimmte Zusicherung gaben, daß seine Schuld von seiner Schwester, der Prinzessin Maria Chriftine von Bourbon, gebedt merden mürbe, sobald der Brinz nach Spanien zurückgekehrt set. Der Brinz wurde jedoch vorläufig in haft behalten, da die Pariser Antlagetammer noch über einen Auslieferungsantrag der schweizerischen Regierung zu entscheiden hat.
In Hollywood brannten die Ateliers der Filmgesellschaft Warner Brothers nieder. Nur ein Bureaugebäude und eine darin untergebrachte Rabiostation fonnten von der Feuermehr gegen die Flammen geschüßt werden. Der Sachschaden übersteigt 200 000 Dollar.
von gerichtlicher Seite dem Mieter zugehende Kündigungszustellung ausüben muß. Daß eine ungeheure Mehrbelastung der Gerichte Feuer in Hollywood . dadurch eintritt, will die Regierung offenbar nicht sehen; denn sie Bum Reichsmietengele erwähnte der Borfizzende, daß zwar eine Reihe von Erklärungen von ministerieller Seite vora liegen, daß in absehbarer Zeit mit einer Erhöhung der gefeßlichen Miete nicht zu rechnen ist; die Mieterschaft habe aber auf Grund der trüben Erfahrungen, die sie bisher gemacht habe, im allgemeinen das Bertrauen zu derartigen ministeriellen Sufagen ver loren. Tatsächlich höhle man den Mieterschuhgedanken unter Aufrechterhaltung seiner Faffade immer mehr aus. Dadurch, daß man fünftighin die Sechszimmerwohnungen vom Reichsmietengefeh freigebe, legalifiere man zweifellos den mit Abstandsfummen und Mieterhöhungen getriebenen Mietwucher, gegen den der§ 49a bei der ihm vom Reichsgericht gegebenen Auslegung überhaupt keine Hilfe bietet.
In der Diskussion führte u. aj Reichstagsabgeordneter Genoffe Lipinski aus, daß die sozialdemokratischen Bertreter im Wohnungsausschuß alles getan hätten um die Durchlöcherung bes Mieterschutzgesetzes zu verhindern. Die neuen Bestimmungen des Kündigungsverfahrens durch den Gerichtsstreiber seien von feiten der Rechtsparteien mit dem Bewußtsein und zu dem 3med aeschaffen worden, die Unflarheit in die Bevölkerung zu tragen. mit der Aufforderung, in den fommenden Wahlen durch Stärkung unserer Partet dem Treiben der Mieterfeinde ein Ende zu be. reiten, schloß Genoffe Lipinski seine mit starkem Beifall aufge
nommenen Ausführungen.
Gefängnisstrafe für einen Ozeanflieger.
Der durch seine Teilnahme am Ozeanflug des Kommandanten Byrd befannte Flieger Bert Acosta wurde unter der Beschuldigung verhaftet, hem Berbot des Ueberfliegens von Städten in geringer Höhe zuwidergehandelt zu haben. Er wurde vom Gericht in Naugatud zu 5 Lagen Gefängnis verurteilt
Telephonnerkehr Amsterdam- New Bort. Am nächsten Dienstag wird ein funtentelephonischer Berfehr zwischen den großen holländischen Städten und 2 merita eingerichtet. Der Berkehr wird über England geleitet.
Deffentliche Vorträge über Geflügelzucht. Tom Dienstag, dem 31. Januar, ab finden an ben vier aufeinanderfolgenden Dienstagen in der landwirt. ichaftlichen Hochschule Berlin ( Envallbenstr. 42), und zwar abends 7,( 19 30) Uhr in Dorlaal VI, öffentliche Vorträge über Reuzeitliche( Beflügelzucht statt, die von Prof. B., Dürigen Berlin , Dr. einrotb. Berlin , Brof. Dr. Miegner Hannover, Prof. Dr. Rachtsbeim. Dahlem
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und Frau Ritterautsbel. C. von Eu a it- Bees gebatten und die verschie
beiten Fragen behandeln werden. Die Vorträge jind, aleich denen ber vorigen drei Winter, völlig gebührenfrei und jedem Geflügelfreund zue gänglich. Am 31. Januar spricht Geh. Mat Brot. Dr. Rehmann- Göl
Zwei neue Berkehrsampeln in der City. Im Laufe der nächsten Zeit werben zwei neue Berfehrsompeln in Betrieb gesingen über Fütterung und Maftung des Geflügels.