gegenüber den Tatsachen, die für die billige Berschleuderung der Phoebus A.-G. an andere Filminteressenten als Ents schuldigung angeführt werden.
Auf der 15. Seite des Berichtes wird endlich erklärt, daß die Offenlegung des dritten Betätigungskreises des Kapitän Lohmann in einen Komplex hineinführt, dessen Borhandensein dem Ansehen der Reichsmarine besonderen Abbruch getan hat". Bon diesen Unter nehmungen wird behauptet, daß fie sämtlich ohne Wissen und Willen der Vorgesezten durch den Kapitän Lohmann ent ftanden seien. Es werden der Berliner Bankverein, die Berliner Bacon- Compagnie, die Neustädter Slip G. m. b. S., ein Hausspekulationsgeschäft in der Tiergartenstraße, eine Erzgewinnungsgesellschaft, eine Kohlenmühle für Staubfeuerungszwecke, die Beteiligung an einem Patent zur Her stellung eines Motorbetriebsstoffes und die Beteiligung an einer Bergungsstudiengesellschaft aufgezählt. Das ist alles! geellschaft aufgezähit. Das ist alles!
In dem Bericht fehlt völlig eine Zusammenstellung der Mittel, die insgesamt dem Kapitän Lohmann zugeflossen find. Es fehlt weiter völlig eine Zusammenstellung über die derzeitige Lage und den augenblicklichen laufmännischen Wert der Gesellschaften, Beteiligungen und Patente. Dagegen wird ausführlich erzählt, daß kaufmännisch im besonderen bei der ersten Tätigkeitsgruppe alles in Ordnung gemesen sei, Herr Lohmann habe sich nur überflüssigerweise zwei Autos geleistet und die eitle Hoffnung" gehabt, durch die Spekulation der Bacon- Compagnie wenigstens bei dieser wieder auf die Beine zu kommen.
Man fragt sich verwundert, was die verantwortliche Das ist alles!
Reichsregierung vom Hauptausschuß des Reichstages eigent lich annimmt. Hält sie ihn für noip oder hält sie ihn für oberflächlich? Nach unserer Auffaffung darf keine Volts vertretung, fein Parlament, das auf sein Haushaltsrecht irgendwelchen Wert legt, es gestatten, daß man es so wegwerfend behandelt, wie es mit diesem sogenannten Sämisch Bericht versucht wird. Die Entscheidungen des Hauptaus schusses werden draußen im Lande der Beweis dafür sein, wie die einzelnen Parteien die Gelder des Reiches verwaltet haben wollen. Zuzugeben ist, daß jetzt die Situation für die Bereinigung des Reichsmarinesfandals schwieriger ist als vor vier Wochen. Das liegt aber daran, daß es die Regierung nicht über das Herz bringt, die Wahrheit zu sagen. Je länger sie damit zögert, um so schwerer wird es ihr werden, um so skandalöser wird die Situation sein, um so größer der Schaden für diejenigen, die die Verzögerung unterstützen. Die Reinigung wird trok allem nicht aufzuhalten sein; sie muß noch vor den Wahlen erfolgen. Reine neue Regierung wird den unerledigten Skandal als Erbschaft übernehmen wollen.
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Landesverrat! Hochverrat!
In Leipzig beginnt heute vor dem Reichsgericht die Verhandlung gegen die Journalisten Friedrich Küster in Hagen i W., Redakteur der Zeitschrift Das andere Deutschland ", und Berthold Jacob Salomon , Herausgeber einer Korrespondenz in Berlin , megen versuchten Landesverrais. Beide hatten seiner zeit die Behauptung aufgestellt, unter den 81 Reichswehrsoldaten, die am 34. März 1925 bei einer Uebung in der Wefer ertranfen, hätten fidh fogenannte Beitfreiwillige" befunden. Die Reichs anmaltschaft geht von der Boraussetzung aus, daß diefe Behauptung richt ftimmt, anderenfalls wäre sie gegen die Angeklagten megen vollendeten Landesverrats vorgegangen. Das Delift, um das ca fich handelt, wird nach§ 92 des Strafgeseges mit Zuchthaus nicht unter zwei Jahren, wenn mildernde Umstände vorhanden sind, mit Festung nicht unter sechs Monaten bestraft.
Diese neueste Konstruktion des versuchten Landesverrats" führt zu eigenartigen Konsequenzen. Zunächst tommt der Angeklagte besser meg, wenn er die Unmahrheit, als menn er die Wahrheit gesagt hat. Dann aber wird durch die Anflageerhebung dem Ausland zur Kenntnis gegeben, ob die Behauptungen des Angeflagten wahr sind oder nicht. Bird wegen vollendeten Landesverrats geklagt, dann ergibt sich der zwingende Schluß, daß diese Behauptungen auf Wahrheit beruhen. Müßte da der Reichsanwalt nicht schließlich auf den Gedanken fommen, gegen fich selber Anflage zu erheben, weil er durch sein Borgehen selber zum Landesverräter" wird?
Im gegebenen Fall ist freilich die Frage, ob die Behauptungen der Angeklagten auf Wahrheit beruhen, vollkommen gegenstandsios. Denn daß es früher Zeitfreiwillige gegeben hat, pfeifen ja die Spaßen von den Dächern. Durch die Behauptung, daß sich unter den Soldaten, die vor drei Jahren in der Weser ertranfen, folche Leute befanden, fönnen deutsche Interessen nicht geschädigt werden. Sie merden aber sehr erheblich geschädigt, wenn im Ausland der Eindrud hervorgerufen wird, man versuche in Deutschland durch Drohungen mit dem Landesverratsparagraphen zu verhindern, daß etma noch vorkommende Berlegungen des Friedens vertrags aufgedeckt werden. Auch von dieser Seite betrachtet, erscheint die Reichsanwaltschaft als derjenige von beiden Teilen, der sich objektiv der schwersten Schädigung deutscher Intereffen schuldig macht.
Nicht minder bedenklich ist der Hochverratsprozeß gegen den kommunistischen Dichter Johannes R. Becher , der om Donnerstag in Leipzig beginnen soll. Die bochverräterischen HandLungen, die Becher begangen haben soll, bestehen in den lite rarischen Werfen, die er produziert hat. Man muß fchon ein Reichsanwalt sein, um auf den Gedanken zu kommen, daß die deutsche Republik durch die Verse Bechers mit Umsturz bedroht merben kann. Auch viel bessere würden das nicht zuwege bringen! In politisch unterrichteten Kreifen weiß außerdem jedermann, daß es heutzutage feinen deutschen Kommunisten gibt, der im Umsturz elmas anderes sieht, als eine in nebelhafter Ferne verschwimmende Möglichkeit. Benn sich ein Dichter für diese Möglichkeit in Bersen begeistert, so ist es eines freien Landes ganz unwürdig, ihn deshalb einzusperren. Bollen die Herren in Leipzig wirklich die Republik Schüßen, so mögen sie daran denken, daß die Freiheit des geistigen Schaffens zum Wesen der Republif gehört, mögen fie also die Freiheit des geistigen Schaffens und damit die gegen märtige Berfaffung des Deutschen Reichs schützen vor dem Reichsanmalt!
Der Prozeß gegen Becher hat in literarischen Streifen eine Bewegung hervorgerufen, die verständlich und berechtigt ist. Weniger verständlich ist, daß sich auch der russische Dichter Marim Gorti on ihr mit einer Protesterklärung beteiligt. Er, der gegen die fcham Tofefte Unterbrüdung jeder geistigen Freiheit in feinem eigenen Baterlande leider noch nie ein Wort gefunden hat, hätte beffer getan sufweigen.
Die Geschäfte des Kapitäns.
Das Ergebnis der amtlichen Untersuchung über die Geetransportabteilung.
Im Phoebus. Bericht heißt es, mie mir ergänzend mit teilen, u. a.:
Der Gesamtkompler der Transattionen, die Kapitän Loh. mann außerhalb des geschäftsordnungsmäßigen Bereichs der von ihm geleiteten Seetransportabteilung" vorgenommen hat, fäßt fidh hinsichtlich der Frage der Legitimation zur Ausführung dieser Handlungen in drei Gruppen zergliedern.
Der ersten Gruppe gehören diejenigen Maßnahmen an, die Kapitän Lohmann auf Grund und im Rahmen der ihm bei Sumeifung der Ruhrgelder von dem damaligen Chef der Marineleitung erteilten Generalermächtigung zur med. entsprechenden Bewirtschaftung und Verausgabung dieser Sondermittel getroffen hat.
Die zweite Gruppe bezieht sich auf die PhoebesAngelegenheit, bei der Kapitän Lohmann teilweise im Einverständ nis mit feinen Borgefeßten teilweise ohne deren Wiffen und Willen gehandelt hat. Die dritte Gruppe umfaßt diejenigen Geschäfte, die Kapitän zur See Lohmann ganz auf eigene Berantwor tung getätigt hat.
Bei der ersten Gruppe handelte es sich in der Hauptsache zunächst um die Beschaffung und Fortentwicklung von Motor booten. Phoebus!
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Die zweite Kategorie der Lohmann- Geschäfte bildet die Phoebus Film Angelegenheit. Kapitan Lohmann hat in der Zeit vom Jahre 1924 bis zum 10. August 1927 der Phoebus Film- A.- G. zu Lasten der Sondermittel mehrere zwischendurch teil weise wieder abgedeckte Darlehen zur Verfügung gestellt, die a m 10. August 1927 einen Saldo von 1057770 mt. zu Phoebus- Film- 2.- G. ausmachten. Außerdem hat Lasten der Kapitän Lohmann nominal 1620 000 Mt. Attien übernommen und dafür insgesamt 1750000 m. in bar entrichtet. Danach arbeiteten im Phoebes am 10. August 1927 2 807-770 m. CohmannMittel. Die Aktienübernahme feitens des Kapitans Lohmann er folgte, ohne daß bis zum August 1927 einer feiner Borgesetzten davon Kenntnis gehabt hätte. Ebensowenig hat er bis zu diesem 3eitpunkt seinen Borgesetzten davon Kenntnis gegeben, daß er auch den vorerwähnten Darlehensbetrag in die Phoebes- Film- A.- G. hineingegeben hatte.
Das Jahr 1927 machte sodann eine Sonderbeschaffung neuer die Vermittlung der Bankkredite und zwar in Höhe von Geldmittel notwendig. Kapitän Lohmann übernahm wiederum 3,5 millionen Mart und 920000 Mart..
Ein Jagdgut war auch dabei!
Mit der Angelegenheit betreffend den Jagdbefiß im Salzburgischen verhält es sich nach den Angaben des Direktors der Phoebus Film- A.- G., Corell, wie folgt: Es handelt sich um das Bauerngrundstück mit Bauernhaus Schredenberg bet Berfen in Salzburg , das C. persönlich für 12.000 Schilling erworben hat. Zahlung ist nach seiner Angabe durch Sched ber Phoebus A.-G. zu Lasten des Kontos C erfolgt. Die Erwerbung geschah auf Anregung einer Jagdgesellschaft, deren Mitglieder zusammen mit vier Hamburger Reedern beziehungsweise Kaufleuten Kapitän Lohman und Corell find. Als Corell in die Jagdgemein fchaft aufgenommen wurde, verpflichtete er sich, jederzeit Jagd genossen gegen Erstattung der Untoften in sein Bauernhaus auf zunehmen, wie das auch feitens anderer Mitglieder der Gesellschaft, hie ebenfalls Jagdhütten befizen, geschieht. Jedes Mitglied zahl
im übrigen feste Beiträge
Ein Auszug aus dem Grundbuch, aus dem sich ergibt, daß Direttor Corell Eigentümer der Befigung ist, hat legter er vorgelegt. Da Kapitän Lohmann felbft im Sommer 1927 nicht nach Streden berg reiffe, hat er die Jagogenoffen gebeten, den Chef der Marine. leitung ffatt feiner als Gaft einzuladen. Das sei geschehen, nachdem Admiral 3enfer erflärt hatte, die Einladung mur annehmen zu fönnen, wenn er für die entstehenden Untoften Erfaz leisten dürfe. Eine entsprechende Abrechnung sei erfolgt.
Zu der Angelegenheit betreffend die Frau Etmoff ist nach den Betundungen der für die Verhältnisse maßgebenden Auskunftsmöglichkeiten festzustellen, daß Kapitan Lohmann einen unberechtig: ten Einfluß weder in der Frage der Bezüge der Frau E. noch in der ihrer Unterbringung Lützowufer 3 ausgeübt hat.
Ueber die Emelfa- Intervention
heißt es in dem Bericht: Die Emelfagruppe übernimmt die im Besiz des Reichswehrminifteriums befindlichen Aftien der Phoebus- Film A.-G. und wird den Berleih und sonstige Attinen liquidieren. Sie zahlt einen Preis von vier Millionen, zahlbar in fünf Jahresraten zuzüglich Zinsen zum jeweiligen Reichsbantian, marimal 6 Broz. Die Bahlungen bayerischen Großbant und beginnen am 1. Juli 1928. Bon werden sichergestellt durch eine bestehende Bürgschaft einer biefem llebernahmepreis find 2,5 Millionen feft auf die Theater pachtverträge zu rechnen. wobei das Reich fich verpflichtet, für etwaige Berluste aus den ungünftigen Pachtverträgen beizusteuern. Die restlichen Aktiven werden liquidiert. Sollte der Betrag von 1,5 Millionen nicht eingehen, so hat der Fistus der Emelka die Differenz bis zu 500 000 m. zu vergüten. Ueberschreitet der Liqui dationserlös den Betrag von 1,5 Millionen, so wird der lleberichuß zwischen dem Fistus und der Emelka geteilt. Sache des Fistus ist es, die rückwärtigen Gläubiger der Phoebus- Film A.-G. bis zum 31. Dezember 1927 als Stichtag abzufinden. In Höhe von 500 000 m2. erfolgt die Entrichtung des llebernahmebetrages in Form von jungen Emelta- Aktien
„ Gesamtverluft".
Im Nachtragshaushalt für das Jahr 1927 werden zur Abwicklung der Phoebus. Berpflichtungen insgesamt 7 millionen erbeten, troßdem zu erhoffen steht, daß der Schaden unter diesem Betrage bleibt. Die Bewilligung eines nor läufigen Betrages in diefer Höhe ist jedoch nötig, weeil der erst in Raten eingehende Uebernahmepreis nicht schon jetzt in vollem Umfange zur Abdeckung der Verbindlichkeiten mit herangezogen werden kann.
Es kommt hinzu, daß die 3insen für die Banffrebite feit dem Eintritt ihrer Fälligkeit sehr ho find, so daß auch unter diesem Gesichtspuntie ein Interesse daran besteht, dicse Kredite mög lichit bald und in vollem Umfange abzudecken. Werden die erbetenen 7 Millionen zunächst voll in Ansas gebracht und den von Kapitän Lohmann schon früher aus den Sondermitteln in die Phoebus- Film .- G. investierten Beträgen noch 2 807 770 M. hinzugezählt, so ergibt fich danach ein Gesamtverlust von 9 807 770 m.
Bankgeschäfte.
Die Offenlegung des dritten Betätigungstreises des Rapitäns Lohmann führt in einen Kompler hinein, dessen Borhandensein dem Ansehen der Reichsmarine besonderen Abbruch getan hat.
ihm bei seinen geschäftlichen Verhältnissen daran gelegen gewesen, Einfluß auf die Geschäftsführung eines nicht zu großen, aber fich eines guten Rufes erfreuenden Bankinftitutes zu befihen.
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von rund
Bezüglich der in der Deffentlichkeit besonders beanstandeten Be teiligung bes Stapitans Lohmann an der Berliner Bacon Co. ( Fabrikation von Schinkensped) hat Kapitän Lohmann angegeben, daß bei seiner damaligen Entschließung insbesondere die ihm von dritter Seite unterbreiteten Erwägungen maßgebend gemefen find. Es ist zu hoffen, daß wenigstens ein Teil des vom Kapitän ohmann in diesem Unternehmen investierten Beträge 1 235 000 2. bei der Abwidlung des Falles wieder zurüd befommt. Die Gesellschaft hat sich auf Veranlassung des Reichswehrministeriums ebenfalls einer Prüfung durch die Deutsche Revisions= und Treuhand- Gesellschaft unterzogen. Dabei hat sich herausgestellt, daß der vorerwähnte Gesamtbetrag der Bacon- Co. nur buchmäßig daß voll in Anrechnung gebracht worden ist das aber tatsächlich ein Betrag von etwa 300 000 m. schon verloren war, bevor die Betliner Bacon- Co. ihren Schlachtbetrieb überhaupt eröffnet hatte.
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Wie die weiteren Feststellungen ergeben haben, hatte sich Rapitan Lohmann im Frühjahr 1926 an diefer mit banf und fommissionsmäßigen Vieh- und Fleischgeschäften befaßten Firma unter Einschaltung einer Mittelsperson mit einer Einlage 470 000 m. beteiligt, die einige Zeit danach zum erheblichen Teil in Verlust geriet.
D p: it
eine
Als Gegenleistung für diese Kapitalsanlage war Borwegverzinsung der Einlage in Höhe des jeweiligen deut schen Reichsbantdistontsatzes zugesagt worden, außerdem eine Beteiligung von 15 Broz am Reingewinn des Unternehmens. Es bedarf keinerlei Begründung, daß dieses rein spekulative Borgeschäft der Beteiligung an der Berliner Bacon- Compagnie als völlig abwegig zu bezeichnen ist. Da die Gründung der Bacon- Co. in einem ausgesprochenen Zusammenhange mit diesem Vorgeschäft steht, liegt der Rückschluß nahe, daß bei der Beteiligung auch an der Bacon Co. die eitle Hoffnung mitbestimmend war, die durch die erste Transaktion erlittenen Verluste im Wege der zweiten Beteiligung wieder wettzumachen. Es sind Erhebungen darüber ein
geleitet, inwieweit aus dem Borgeschäft noch Ersatzansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden können.
Als Berluftgeschäft hat sich auch die Beteiligung Kapitan Lohmanns an der Neustädter Slip G. m. b. 5. erwiesen. Kapitän Lohmann hat diesen Betrieb Ausgang 1925 unter Benuzung Don Dedfirmen erworben, und zwar, wie er angibt, daß dieser nahe der Hanseatischen Jachtschule gelegene Betriebe für den Bau fleinerer Fahrzeuge besonders geeignet erscheine.
Ein Geschäft fann dagegen der durch Kapitän Lohmann getätigte Ant auf eines Hauses in der Tiergartenstraße werden, da der heutige Wert des Grundstücks infolge der Steigerung der Bodenpreise von Experten um etwa 50 Pro3. höher geschäht wird.
Bon Unternehmen zu Unternehmen.
Inteiner Beife abjägbar ist zurzeit der Wert einer 26prozentigen Unterbeteiligung des Kapitans Lohmann an einer angeblich vor der Erschließung stehenden Erzgewinnungsgesellschaft. Die Abmidlungsstellen stehen diesem Unternehmen zunächst steptisch und abwartend gegenüber. Die Abwicklungsstelle bleibt weiter bemüht, zunächst den in dieses Unternehmen investierten Betrag von 340000. baldmöglichst wieder hereinzubekommen. Im übrigen wird sich der istus abwartend verhalten fönnen, da Zuschüsse nicht erforderlich find
m.
Feftgestellt wurde des ferneren eine Beteiligung an der uswertung eines Batentes, bas eine Mühle für Kohlenstaubfeuerungszwede betrifft Nach dem Gut achten mehrerer Experten ist es nicht ausgeschloffen, daß die in und ausländischen Bermertungsgesellschaften, bie erst noch im Auf bau begriffen find, fich rentabel gestalten werden. Der Gegenmert ber allerdings durch persönliche Bürgschaften geficherter Beteiligung von rund 500 000 m fann für den Fall eines derzeitigen Bertaufes vorläufig nur geringfügig eingeschätzt
werden
Batent betreffend Herstellung eines Betriebsstoffes für Die Berausgabung von 8000 M. aus der Beteiligung an einent bisher aus Spiritus hergestellten Betriebsstoffe vermeiden foll, ift Motoren aus einem Spiritusgemil, das die Nachteile der an die für deffen meitere Erprobung dieser Erfindung in Frage tommenden Amtsstellen abgegeben worden.
Die Beteiligung Kapitän Lohmanns an einer Bergungsstudiengesellschaft befand sich bereits in der Abwicklung, als Kapitän Lohmann noch im Dienst war. Der darin investierte Betrag von rund 80 000 m. muß als verloren angesehen werden. Soweit feststellbar, haben sich die Versuche mit dem sogenannien Kimullschen Eisbergungsverfahren zwar als entwicklungsfähig erwiesen, es wären jedoch derartig hohe Nachschüsse notwendig geworden, daß Kapitän 2ohmann in diesem Falle selbst von der Fortführung der Bersuche Abstand nahm.
Eine Beteiligung an den Dimi- Werfen besteht nicht. Kapitän Lohmann hatte sich dieser Firma nur als Decabreffe bedient. Der Inhaber der Firma hat für eine frühere Treuhändertätigkeit von Kapitän Lohmann eine Vergütung erhalten.
Berlegung des Etatsrechts.
Die von dem Kapitän Cohmann getroffenen Maßnahmen find zum Teil unter Berlegung von Bestimmungen der Reichshaushalts ordnung mit Mitteln bewirkt worden, die für andere Haushalts3wede bestimmt waren. Auch sind seinem Fonds Beträge zugeflossen. ble threr Herkunft nach Einnahmen des Reiches hätten zugefügt werden müssen.( So hat Kapitän Lohmann die Beträge, welche die Marine aus den dem Reichswehrministerium zur Abwehr der durch den Einbruch in das Rhein und Ruhrgebiet ent= stehenden Schaden überwiesenen Mitteln erhalten hatte, zum
Teil für die in Frage stehenden Unternehmungen verwendet.) Einnahmen, die dem Reich aus dem Verkauf von Brisenschiffen und Geräten zugeflossen sind, und Ersparnisse aus dem Fonds zur Heimbeförderung von Kriegsgefangenen find nicht den eigenen Einnahmen des Reiches zugeführt worden, sondern mit ihnen hat er die durch seine Maßnahmen notwendigen Ausgaben bestritten. Eine bis ins einzelne gehende zahlenmäßige Klarstellung aller Vorgänge ist bei der Undurchfichtigkeit der von Kapitän Lohmann getroffenen Maßnahmen noch nicht möglich gewesen.
Um für die Zukunft eine Wiederholung von Vorkommnissen der vorbehandelten Art auszuschließen, mird, wie bei den übrigen in Betracht kommenden Reichsministerien, auch im Bereich der Marineverwaltung der von dem Herrn Reichskanzler bereits angekündigte paritätisch aus Bertretern des Reichswehrministeriums, des Reichsminifteriums der Finanzen und des Rechnungshofes des Deutschen Reiches zusammengefeßte Ausschuß seine Tätigkeit binnen turzem aufnehmen.
Das Reichsfinanzministerium und der und der Recha nungshof des Deutfchen Reiches stehen in Erörterungen über die Frage, ob darüber hinaus durch Berwaltungsvor foriften ober organisatorische Maßnahmen innerbalb der Reichsrefforts meifere Sicherungen getroffen merben Jollen.
An der Spike der Unternehmungen dieses britten Kreises, in bie ich Rapitän Lohmann ohne Wissen und Willen seiner Borgelegten eingelassen hat steht seine geldliche Interesse nahme an dem Berliner Banfperein durch den Anfang Januar 1925 erfolgten Erwerb eines Attienpafetes von nominal 1.5 Millionen zum Kurfe von 110 Broz, für 1 650 000 M. 21s Grund für diefe Beteiligung gibt Rapitän Lohmann an, es feierfolgt.
Die Mittel des Fonds des Kapitans Lohmann sind ausgeschöpft. Im übrigen ist auch dafür Vorsorge getroffen, daß die Berausgabung fämtlicher Mittel im Geschäftsbereich des Reichsmehrministeriums munmehr in Zukunft unter der Kontrolle der Haushaltsabteilung