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Streifbeschluß im Fuhrgewerbe.

Heute nochmals Verhandlungen mit den Unternehmern.

In einer überfüllten Versammlung der Kraftwagenführer, 1 zu verharren. In den anderen Provinzorten wie Tilsit , Insterburg Schwer und Leichtfuhrwerksfutscher usw. am Mittwoch abend in und Elbing ist es zu einer Vereinbarung gekommen. Dort Bökers Festsälen in der Weberstraße erstattete John vom Deut- wird eine außertarifliche Zulage von 2,50 M. bewilligt. schen Verkehrsbund den Bericht über die Lohn- und Manteltarif­verhandlungen mit dem Innungsvorstand vor dem Schlichtungs­ausschuß.

In der sehr ausgiebigen Diskussion schälte sich die Auffassung der Versammelten dahingehend heraus, daß der Manteltarif angenommen, die Lohnfestsetzung, die eine Erhöhung von Proz. vorsieht, dagegen abgelehnt werden müsse. So wurde denn auch beschlossen: dem Manteltarif wurde zugestimmt. der Lohntarif in geheimer Abstimmung gegen 36 Stim­men abgelehnt.

Das bedeutet Streit; die Lohntommission erhielt jedoch Voll­macht, nochmals mit den Vertretern der Unternehmer zu verhan­deln; sie wird über das Ergebnis ihrer Bemühungen in einer Funk­tionärkonferenz am Dienstag, dem 10. April, abends 7% Uhr, bei König, Lange Str. 53, Bericht erstatten; dort wird auch beschlossen, ob der Streif am Mittwoch, dem 11. April, in Kraft tritt. Wie wir erfahren, finden die Verhandlungen mit den Unternehmern heute mittag statt.

Lohnabschluß der Bretterträger.

In einer gut besuchten Versammlung, die Dienstag abend in Böfers Festfälen stattfand, nahm die Gruppe Bretterträger im Deutschen Berkehrsbund zu dem vom Schlichtungsausschuß ge= fällten Schiedsspruch Stellung. Dieser sieht vor, daß sämt­liche Löhne um 9% Proz. erhöht werden; außerdem sind auch im Manteltarifvertrag wesentliche Verbesserungen schaffen worden.

Der Schiedsspruch wurde nach längerer scharfer Diskussion gegen eine starke Minderheit angenommen.

Auch die Unternehmer haben dem Schiedsspruch zugestimmt, so daß die erzielten Verbesserungen ab 1. April in Wirksamkeit treten. Lohnberechnungstabellen und Manteltarif sind beim Deutschen Ver­kehrsbund, Engelufer 24/25 gegen Mitgliedsausweis erhältlich.

Lohnvereinbarung der Fliesenleger.

Eine noble Dame.

3ahlen mag fie nicht, arbeiten will sie nicht.

Arbeiter ist und den für den Arbeiter gesetzlich vorgesehenen Schutz genießen muß. So sind z. B. bei Konkursen die Lohn­forderungen der Lohngewerbetreibenden von Gerichten als bevor­rechtigt anerkannt worden.

In einer Rundgebung des Deutschen Lohngewerbes in den ,, Musikerfestfälen" machte der Referent Arthur Szemlet diese Ausführungen und begründete mit ihnen die Forderung nach einer eindeutigen gesetzlichen Anerkennung der Zwischenmeister als Arbeit­nehmer. Es wird gefordert, daß durch eine Novelle zum Haus= arbeitsgesetz die Stellung der Lohngewerbetreibenden zum Unternehmer als richtiges Arbeitnehmerverhältnis charakterisiert wird. Die Lohngewerbetreibenden wüden damit gesetzlichen Lohn­schutz, Befreiung von der Umsatz-, Gewerbe- und Lohnsteuer und Lohnbevorrechtigung in Konkursen erlangen.

Der Staatsrat auf Reisen.

Koenen und der Reichsbahnschaffner.

Die Witme eines Oberbaurats, wohlgenährt und recht gut ge­fleidet, erscheint vor dem Arbeitsgericht. Der Richter: Die Klägerin, die als Hausangestellte bei Ihnen beschäftigt war, gibt an, sie habe den Lohn für zwei Monate nicht erhalten. Stimmt das?" Beklagte: Ja." Richter: Weshalb kommen Sie denn erst Der oppositionell- fommunistische Boltswille" in Suhl beob­hierher?" Betlagte( in hochfahrendem Ton): Das weiß ich achtet seine früheren KPD. - Genossen mit besonderer Schärfe. Des= nicht, das sollen Sie mir sagen, Sie haben mich doch vorgeladen." Richter: Wenn Sie fortfahren, in diesem Ton mit mir zu reden, halb hat auch die nachstehende kleine Geschichte von den kommu= dann werde ich Ihnen Gelegenheit geben, im Haftlokal darüber nach- nistischen preußischen Staatsrat Koenen den Reiz der zudenken, wie man sich vor Gericht zu benehmen hat. Warum Wahrscheinlichkeit für sich: haben Sie den Lohn nicht gezahlt?" Befagte: Weil ich nicht fann." Richter:" Dann arbeiten Sie." Beklagte( in höchfter Entrüstung): Was, ich soll arbeiten? Das habe ich nicht nötig." Richter: Glauben Sie denn, das Mädchen muß ohne Lohn für Sie arbeiten? Wer fremde Arbeitskräfte nicht bezahlen kann, der

muß seine Arbeit selbst machen. Warum können Sie den Lohn nicht zahlen? Wie hoch ist Ihre Pension?" Beklagte: 294 Mark monatlich; aber ich habe noch andere Schulden."

Im weiteren Verlauf der Erörterungen stellt sich heraus, daß der pfändbare Teil der Pension schon von anderen Gläubi­gern für längere Zeit in Anspruch genommen ist. Die Klägerin

würde also mit einem Urteil in Händen auch mit Hilfe des Gerichts­vollziehers nichts bekommen. Dadurch fühlt sich die Frau Ober­baurat so sicher, daß sie glaubt, sich vor der Lohnzahlung drücken zu können und sie bringt das so zynisch zum Ausdruck, daß ihr die dem Gericht beisitzende Hausfrau zurufi: An Ihrer Stelle würde ich mich schämen, so vor Gericht aufzutreten." Der Richter:" Leider gibt es kein Gesetz, wonach man solche Schuldner einsperren und zwingen kann, den schuldigen Lohn abzuarbeiten."

Den energischen Bemühungen des Gerichts gelingt es schließlich, einen Vergleich zustande zu bringen, wodurch sich die Beklagte verpflichtet, der Klägerin den Lohn in zwei Monatsraten zu zahlen und für den Fall der Nichtzahlung auf den gesetzlichen Pfändungsschutz zu verzichten.

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Im D- Zug Berlin - Frankfurt ( 2,40 ab Berlin ) beginnt bald nach der Abfahrt das Mittagessen. Hierzu wird durch die An­gestellten des Speisewagens abgerufen. Da durch die Ueberfied­lung einer größeren Zahl von Reisenden den Schaffnern die Kartenfontrolle erschwert wird, ersuchen diese die zum Speisewagen gehenden Reisenden höflich um Vorzeigung der Karte. Die meisten Reisenden zeigen die Karten auch anstandsios vor. Doch am 22. März entstand auf dem Gang großer Lärm. Ein Mann brüllt den Eisenbahnschaffner an: Was erlauben Sie sich, mir die Karte auf dem Gang abzuverlangen. Das habe ich gar nicht nötig, Ihnen die Karte auf dem Gang zu zeigen. Sie müssen zu mir ins Kupee tommen. Als der Beamte einmal Gelegenheit bekommt, dem aufgeregten Reisenden ins Wort zu fallen und darauf hinzuweisen, daß es doch auch im Interesse der Reisenden läge, wenn sie im Speisewagen vom Schaffner nicht belästigt würden, brüllt der besagte Reisende von neuem los: Was erlauben Sie sich! Ich bin das Staats­ratsmitglied Koenen! Ich werde Sie der Direffion melden!"

Ein Blick auf den Gang überzeugte mitreisende kommunisti= sche und sozialdemokratische Abgeordnete davon, daß der laute, dem Eisenbahnbeamten gegenüber geradezu provokatorisch auf­tretende Herr Staatsrat" wirklich der Kommunist" Koenen aus Merseburg war. Er hatte wohl die neueste Linie Stalinischer Beamtenpolitit ausprobieren

Das Suhler Oppofitionsblatt fügt der Geschichte hinzu, der von Koenen gegen den Beamten angeschlagene Ton sei der gleiche, der von den Stalinisten gegen jedes Mitglied der KPD. an geschlagen wird.

Wie wir wollen." bereits mitgeteilt haben, hatten die Berliner Fliesenleger einen Schiedsspruch abgelehnt, der ab 1. April eine Lohnzulage von 8 Pf. pro Stunde und ab 1. Oktober bis 31. März 1929 eine weitere Zulage von 4 Bf. vorsah. Nach mehrmaligen Verhandlungen vor dem Schlichter ist zwischen den Parteien eine Vereinbarung getroffen worden, wonach der Schiedsspruch dahin abgeändert ist, daß bereits ab 1. April eine Zulage von 10 Pf. pro Stunde gezahlt wird. Diese Vereinbarung gilt gleichfalls bis zum 31. März 1929.

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Der Buchdruckerstreif in Königsberg dauert fort. bisher bestehenden Gesetze und Bestimmungen bringt das bisher schlägen, im Süden Befferung, überall ziemlich fühl und im Norden

Königsberg , 5. April( Eigenbericht). Infolge des geringen Entgegenkommens der Buchdruckereibesitzer von Königsberg haben die Buchdrucker beschlossen, weiter im Streit

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