Kr. 17945. Jahrgang
2. Beilage des Vorwärtsg. 15. April 1928
Ruhrschiedsspruch.
8 Prozent Lohnerhöhung.- Unbefriedigende Arbeitszeit.
Gestern mittag wurde in Effen für den Ruhrbergbau folgender Schiedsspruch gefällt:
Die Arbeitszeitregelung, die in den tontinuierlichen Betrieben über Tage in zwei Etappen eine Berkürzung der Arbeitszeit von einer Stunde bringt, ist unbefriedigend. Aber schließlich fann fein Schlichter eine Gewerkschaft ersetzen.
Lohnabkommen in der Goldleistenbranche. Lohnerhöhung von 12 Pfennig.
1. Das Arbeitszeifabkommen vom 18. März 1927 wird vom 1. Mai 1928 ab mif folgender Maßgabe wieder in Kraft gefeht: 3u Ziffer 1 c: Die Arbeitszeit der Arbeiter über Tage, soweit sie unmittelbar mit der Förderung zu tun haben, beträgt a cht Stunden. Als an der Förderung unmittelbar beteiligt gelten Anschläger, Hilfsanschläger, Aufschieber und Abnehmer. Zu 3iffer 2c: Die tägliche Arbeitszeit in den übrigen durchgehen. Am 1. Juli vorigen Jahres wurde zwischen der Ortsverwaltung den Tagesbetrieben beträgt ab 1. mai 1928 9½ Stunden bei 11ftündiger Schichtzeit und vom 1. Auguff 1928 ab 9 Stunden des Holzarbeiterverbandes und der Unternehmervereinigung der bei 10stündiger Schichtzeit. Das Abkommen ist bis jum 28. Fe- Bilderrahmen- und Goldleisten industrie ein Lohnbruar 1929 unfündbar. Von da ab ist eine Kündigung mit zwei- tarif abgeschlossen, durch den der tarifliche Spizenlohn für über monatiger Frist am Monatsende zulässig. 22 Jahre alte Facharbeiter auf 1,13 M. festgesetzt wurde. Dieses Abkommen wurde zum 31. März gekündigt und eine Lohnerhöhung von 20 Proz. gefordert.
Den Parteien wird aufgegeben, zur Untersuchung der Frage, ob und in welchem Umfange eine Arbeitszeitverkürzung im Ruhrbergbau wirtschaftlich möglich und aus sozialen Gründen erforderlich ist, eine paritätische kommiffion aus je vier Mitgliedern zu bilden. Zum Vorsitzenden dieser kommission wird Mitgliedern zu bilden. Zum Vorsitzenden dieser Kommiffion wird Oberbergamtsdirektor Weise- Dortmund bestimmt. Die Kommisfion bestimmt über den Umfang und die Art der anzustellenden Untersuchung fowie über die Geschäftsordnung mit Stimmenmehrheit.
2. Das Lohnabkommen vom 26. April 1927 wird vom 1. Mai 1928 ab wieder mit der Maßgabe in Kraft gefeht, daß sich sämtliche Schichtlöhne und die Lehrlingslöhne um 8 Proz. erhöhen. Sollte in der Laufzeit des Cohnabkommens eine Erhöhung der Kohlenpreise eintreten, so ist die Kündigung des Lohnabkommens mit einmonatiger Frist am Monatsersten zulässig. Sonst ist es bis zum 31. März 1929 unfündbar, von da ab mit einmonafiger Frift.
Die Verhandlungen über den Neuabschluß des Lohnabkommens gestalteten sich genau so wie in den anderen Industrien des Holzscheitern. Die Unternehmer machten so unzureichende Angebote, baß gewerbes äußerst wierig und drohten wiederholt zu ein Rampf faft unvermeidlich schien. Nach dreimaligen Berhandlun gebot, ab 1. April die tariflichen Facharbeiterlohne um gen machte die Lohnfommission der Unternehmer schließlich das An8 Pf., also auf 1,21 m., zu erhöhen und ab 30. September bis 3. März 1929 um weitere 4 Bf., mithin auf 1,25 M. Die Afford tarife follen fich für die gleichen Zeiträume um 5% und 4% Broz. erhöhen. Neben dieser Erhöhung der Facharbeiterföhne waren die Unternehmer bereit, für die niedrigeren Altersstufen, insbesondere für die Jugendlichen, prozentual höhere Lohnzulagen zu
gewähren.
Die in der Rahmen- und Goldleiſtenindustrie beschäftigten Ar3. Die unter Ziffer 1 und 2 festgesetzten Abkommen fönnen beiter und Arbeiterinnen nahmen am 12. April in einer Mitjedes für sich angenommen und abgelehnt werden. gliederversammlung das Angebot nach eingehender Aussprache an, desgleichen auch die Unternehmer, so daß für die rund 1200 in dieser
Die Erklärungsfrist läuft bis zum 18. April abends 6 Uhr.
Die Unternehmer haben diesen Schiedsspruch, der gegen die Stimmen der beiden Parteien gefällt wurde, soweit er sich
auf die Löhne bezieht, in teiner Weise als eine tragbare
Lösung" bezeichnet. Ob die jetzt den Ruhrbergarbeitern trog außerordentlich gesteigerter Arbeitsintensivität sogar noch hinter den Reallöhnen der Borkriegszeit zurückbleibenden Löhne für die Bergarbeiter tragbar find, danach fragen die Bechenbefizer nicht. Sie belasten ihre Selbsttoften mit hohen Syndikatsbeiträgen zur Verschleuderung der Kohle nach dem Ausland und verlangen, daß die Bergarbeiter diese Beiträge durch Entbehrungslöhne zahlen follen.
Industrie Beschäftigten für ein Jahr die Löhne geregelt find.
ziemlich übertrieben, so daß fie nicht ernstlich in Frage fommert fonnten. Der Hinweis auf den Mindestlohn von 45 M. in Hame burg ließ den Unterschieb erkennen zwischen der Stärke der Dr ganisation der Gehilfen in Hamburg und Berlin . Die Tariftom. mission wurde neu gewählt und wird nunmehr den Inmun gen die Forderungen der Organisation unterbreiten.
Tarifgemeinschaft zur Aussperrung. Zum Streif der Wert und Kunststein- Gruppe.
Die Steinmetzen und Hilfsarbeiter der Werkstein- und Kunststeingruppe befinden sich bekanntlich seit dem 11. April im Streit. Die Unternehmer haben eine Tarifgemeinschaft" gegründet, der außer den Werkstein- auch die Marmorbetriebe und die Innungsfirmen angeschlossen sind. Diese Tarifgemeinschaft" ist augenscheinlich nur eine Gemeinschaft gegen die Arbeiter. der Unternehmer hat nun am 14. April nach vorheriger Anda die Löhne in allen Gruppen verschieden sind. Die Marmorgruppe drohung ihre Betriebe geschlossen und die Aussperrung durch-. geführt.
Schiedsspruch in der Textilindustrie.
Für die Norddeutsche Tarifgemeinschaft der Testilindustrie für die Provinz Brandenburg einschließlich Berlin , mit Ausnahme des Niederlaufiger Textilbetriebes, fand am 13. April die zweite VerSonderkammer über den Manteltarif, die Arbeitszeithandlung vor dem Schlichtungsausschuß statt. Es wurde vor einer regelung und den Lohntarif verhandelt. Nach stundenlanger Beratung wurde in später Nachtstunde ein Schiedsspruch gefällt, der wohl verschiedene Verbesserungen enthält, aber den berechtigten Forderungen der Arbeiterschaft nicht genügt. Am Diens tag abend werden die Funktionäre hierüber Beschluß fassen.
Arbeiter: und Angestellten- Betriebsräte! Gewertschaftshauses, Engelufer 24/25, Arbeitsrechtlicher InformaDienstag, den 17. April, abends 7 Uhr, im Saal 3 des fionsabend für Betriebsräte. Die Leitung des Abends liegt in den Händen des Kollegen Clemens Nörpel vom Vorstand des ADGB . Wichtige arbeitsrechtliche Themen können von den Besuchern felöst aufgeworfen und zur Besprechung gestellt werden.
Alle freigewerkschaftlich organisierten Arbeiter und Angestellten.betriebsräte werden gebeten, sich zahlreich zu beteiligen. Die Teil. nahme ist tostenlos.
Die Friseurgehilfen fündigen den Lohntarif. Restaurante und Caféangestellten mitteilt, ist die Sperre über
Aufgehobene Sperre! Wie uns der Zentralverband der Hotel, den Betrieb des Gastwirts Otto Schwanfe, Schönhauser Allee 118, aufgehoben. Die Differenzen find beigelegt.
In der letzten Versammlung des Arbeitnehmerverbandes des Friseur- und Haargewerbes referierte Ektorn über die Feier des 1. Mai, worauf beschlossen wurde, die Mitglieder zu verpflichDer Streit der Kraftwagenführer der Firma Stubb, Schöne ten, die Arbeit am 1. Mai nach Möglichkeit ruhen zu laffen. mission und beantragte, den 2ohn tarif mit 33 M. Mindeft- Bekanntlich stellt die Firma Stubb die Kraftwagen für die Tietzschen Hierauf berichtete Bumblat über die Tätigkeit der Tariftom- berg und Lehrter Straße , wird in verschärfter Form weitergeführt. wochenlohn zu tündigen. Die Aufstellung der notwendigen Warenhäuser und das KDW. Forderungen soll der neu zu wählenden Tariffommission überlaffen Die Schiedssprüche für die Textilindustrie Nord- und Südbleiben. Die von der„ Opposition" aufgestellten Forderungen waren bayerns find für verbindlich erklärt worden.
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