1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 272.
Buzug if fernzuhalten!"
Mittwoch, den 20. November 1895.
Wegen Veröffentlichung dieser Aufforderung ist bekanntlich der Redakteur der Zeitschrift Der Töpfer" vom Berliner Schöffengericht zu 14 Tagen Haft verurtheilt worden, weil er durch die Veröffentlichung groben Unfug" begangen. Der Töpfer" veröffentlicht jezt aus dem schriftlichen Urtheil die Gründe, mit denen das Gericht sein befremdliches Urtheil stüßt.
Sie lauten:
An der Spike der von dem Angeklagten als verantwort lichen Redakteur gezeichneten Nr. 20 der in Berlin erscheinenden periodischen Druckschrift„ Der Töpfer" vom 11. August 1895 ist in großer fetter Schrift folgende Bekanntmachung" veröffentlicht
worden:
2. Wahlkreis: Wilh. Mews, Mariannenftr. 18, vorn 4 Tr.; Ew. Krüger, Schöneberg , Kaiser Friedrichstr. 14. 3. Wahlkreis: Det. Mable, Ritterstr. 104, Sof 3 Tr.; Wilh. Hinz, Dresdenerstr. 48, Hof 3 Tr.
2
Tr.: Heinr. Faber, Friedrichsfelderstr, 31, v. 2 Tr. 4. Wahlkreis, O.: Ost. Blume, Thaerstr. 10, Hof
12. Jahrg.
wiederum leer ausgegangen sein. Der Bericht bürdet die Hauptschuld an diesem geringen Erfolge der Stellungsvermittelung den Bewerbern selbst auf. Die Ansprüche der Chefs würden immer größer( fremde Sprachen, Stenographie u. s. w.), aber den meisten Bewerbern fehle es an ausreichenden Kenntnissen. Daß auch die Chefs dafür verantwortlich zu machen sind, wird Es wäre jedoch zu in dem Bericht zwar ebenfalls gefagt. gewesen, daß man mit größerer Deutlich feit hervorgehoben hätte, wie die bekannte Lehrlings ausb- ildung nicht nur die Handlungsgehilfen in ihrem Fort fommen behindert, sondern sich schließlich auch an den Prinzipalen felber, wenn sie tüchtige Leute suchen, manchmal recht empfindlich rächt. Aber von den Freunden der Harmonieduselei ist freilich ein rückhaltloses Eintreten für die Interessen der Handlungsgehilfen nicht zu erwarten.
4. Wahlkreis, S.O.: Rh. Langner, Wienerftr. 28, 3 Tr.; R. Scholz, Wrangelstr. 32, v. part.; W. Jöchel, wünschen Röpnickerstraße 190, Stfl. 2 Tr., für Treptow.
v.
5. Wahlkreis: Späth, Weinstr. 28, v. part.; Busse, Sophienstraße 28/29. 6. Wahlkreis: Herm. Tauschel, Grenzstr. 4, v. part.; Max Peper, Buttligstr. 9, v. part.; Gustav Herrmann, Butt buferstr. 45, part.; G. Schulz, Kastanien- Allee 4, Seitenfl. 4 Tr. Buzug ist fernzuhalten wie bisher nach Bielefeld , Blume, Spät und Scholz. Den Ausschuß der Lokalkommission bilden die Genossen: Wilhelmshafen , Geschäft von Dähne, Wien , Firma Alle Briefsendungen resp. Anfragen in Lokalangelegenheiten 2. C. Hartmuth, nach München , Geschäft von Hausleiter, find an den Obmann Genossen Karl Scholz, Wrangelstr. 32, für Werkstubenarbeiter nach Nürnberg , Firma Kittler, weyen Lohnabzug und nach Hildesheim wegen Maß- v. part., zu senden. regelung. In Bukarest ist nur die Firma Beege gesperrt. Zur Lokalliste. Folgende Herren haben erklärt, daß sie Mitglieder des Verbandes, die jetzt in diesen Orten ihre Räumlichkeiten zu allen sozialdemokratischen und gewerkschaft Arbeit nehmen, werden aus dem Verbande ausgeschlossen." lichen Versammlungen hergeben wollen: E. Köhler, Teltower Das ist der einfache Sachverhalt, wie ihn die Hauptverhand- straße 38; A. Scheffer, Inselstr. 10; beide Berlin ; sowie Lange, fung ergeben hat. Treptow , Baumschulenweg .
"
Ein Paradies soll unsere Erde sein." Die unter diesem Titel Ende August erschienene Broschüre ist, wie wir damals mitgetheilt hatten, tonfiszirt worden. Jetzt hat der Verleger, Genosse Berthold Heymann , eine Anklage zugestellt erhalten, weil er durch dieselbe angeblich in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Ge waltthätigkeiten gegen einander öffentlich angereizt haben soll". Der Termin findet am 27. November vor der ersten Strafkammer des Landgerichts I ftatt.
in
jetzt Geheimrath Adolf
Der Gerichtshof, welcher von der Auffassung ausgegangen ift, daß auch durch die Presse mittelst Veröffentlichung beDer Vergnügungsverein Alpenrose soll im Artushof Die in Charlottenburg am Montag vollzogenen Stadt. unruhigender und den öffentlichen Frieden störender Zeitungs- 3 Moabit, einem den Arbeitern für Bersammlungen nicht frei verordneten Wahlen legen für den Fortschritt, den die artikel sehr wohl grober Unfug verübt werden kann, sieht in gestellten 20tale sein Vergnügen abhalten. Jit die Nachricht Sozialdemokratie in unserer Nachbarstadt gemacht hat, ein der vorgedachten öffentlichen Aufforderung zum Boykott die zutreffend, so kann der Verein Alpenrose selbstverständlich nicht rühmendes Zeugniß ab. Trotz des Zensuswahlsystems, das Thatbestandsmerkmale des groben Unfugs. Dieselbe ist zunächst aus zielbewußten Sozialdemokraten bestehen. gerade für unsere Partei außerordentlich ungünstig ist, sind die gerichtet gegen eine mehr oder weniger begrenzte Zahl von Der grobe Unfugsparagraph wird weiter zeitgemäß ge- auf die Kandidaten der Arbeiterpartei gefallenen Stimmen in Töpfermeistern Deutschlands und Desterreich Ungarns , welche handhabt. Am Montag hat unser Genosse Scholz, Wrangel zwei Jahren um fast hundert Prozent, nämlich von 885 auf 1701 gewachsen. Aber die Energie der Sozialdemokratie durch diese Maßregel in ihrem Gewerbebetriebe beeinträchtigt und straße 32, einer Einladung zum Polizeipräsidium Folge geleistet. geschädigt werden sollen, und welche infolge dessen wenn auch Dort wurde ihm eröffnet, daß in einer Lokalnotiz in unserem hat sich hier auch wiederum als die treibende, belebende und erwiesen ebenfalls den nur psychischbeunruhigt und belästigt werden müssen. Denn Blatte, in der er als Obmann der Lokalkommission einen Ver- Kraft Spießbürger wenn es auch dem einzelnen Gewerbetreibenden gleichgiltig sein fammlungssaal als gesperrt bezeichnet hatte, das Verbrechen des weit höherem Maße als ehedem aufgerüttelt. Während kann, ob dieser oder jener Arbeiter ihm seine gewerblichen Dienste groben Unfugs liege. Eine entsprechende Anklage wird die Folge 1893 noch einzig die Liberalen auf bürgerlicher Seite in betracht leihen will, so muß diese Gleichgiltigkeit schwinden und einer fein. Ob man im Ernst glaubt, daß durch eine derartige An- tamen, ist diesmal durch die Spaltung auf bürgerlicher Seite die gewiffen Beunruhigung oder gar Belästigung Plaz machen, wenn wendung des groben Unfug paragraphen diejenigen Wirthe, welche Haltlosigkeit des Liberalismus zur Evidenz erwiesen worden. durch öffentliche Aufforderung an große Mengen zum ihre Räumlichkeiten der sozialdemokratischen Arbeiterschaft ver- Die freifinnigen Kandidaten brachten es insgesammt auf 1867, Boykott dem Gewerbetreibenden die ernstliche Gefahr droht, die weigern, irgendwie beruhigt" werden? die Reaktionäre auf insgesammt 1817 Stimmen, während 1893 erforderlichen Arbeitskräfte entbehren und dadurch zur Einder Liberale 885 und ein in einem einzigen Bezirk aufgestellter Die Aufsehen erregenden Verfolgungen der Freinservativer Zählkandidat gar nur 42 Stimmen erhielt. Unfere schränkung beziehungsweise gänzlichen Einstellung seines Ge werbebetriebes greifen zu müssen. In dieser ihrer Wirkung religiösen Gemeinde bildeten einen Gegenstand lebhafter Er- Bateigenoffen werden es nicht an eifriger Agitation fehlen lassen, bleibt aber die öffentliche Aufforderung zum Boykott nicht auf örterung in der am Montag, den 18. d. M. stattgehabten be- um bei den Stichwahlen ihre Kandidaten in die Stadtvertretung diejenigen, gegen welche er zunächst gerichtet ist, beschränkt. schließenden Versammlung dieser Gemeinde. Der Vorsitzende, zu bringen. Sie greift vielmehr beunruhigend und belästigend auch auf die Herr Friderici, machte zunächst Mittheilung von dem amtlichen Schreiben, welches ihm seitens des fönigl. Provinzial Der deutsche Profeffor erhält eine liebliche Beleuchtung jenigen Gewerbetreibenden über, welche außerhalb des Boykotts im einzelnen Falle stehen, mögen sie dasselbe Ge Schulkollegiums zugestellt worden ist und das eine Straf durch einige Geschichten, die der„ B. B.-C." gelegentlich einer werbe oder irgend ein anderes treiben. Denn jeder von ihnen androhung auch für seine Person enthält, worüber wir bereits Erörterung über das Frauenstudium an der Berliner Universität muß sich sagen, daß, je nach der Laune und Wiltür der leitenden gestern berichtet haben. Herr Friderici hat, wie er weiter mit bringt. Während in anderen Ländern, u. a. selbst im stockfinsteren Personen, ihm zu jeder Stunde dasselbe Schicksal widerfahren theilte, demgegenüber sofort den Beschwerdeweg beschritten Rußland den Frauen der Weg zur Üniversität längst freigelegt und um Zurücknahme der erlassenen Verfügung ersucht. ist, werden hier den Damen, die nur als Hospitantinnen irgend kann, in öffentlichen Berruf gethan zu werden. Insofern ist die Das Provinzial- Schulkollegium ſtüße sich, wie aus dem welchen Vorlesungen beiwohnen möchten, die unglaublichsten vorgedachte öffentliche Aufforderung zum Boykott zugleich gegen Wortlaute der Verfügung zu ersehen sei, ersehen sei, auf die Schwierigkeiten bereitet. So wird gemeldet, daß Professor Erich die Allgemeinheit, das Publikum als solches gerichtet, welches Ergebnisse der vom hiesigen Polizeipräsidium angeordneten Er- Schmidt jetzt beim Kultusminister Schritte gethan haben soll, durch dieselbe gefährdet und ungebührlicherweise denn gerade mittelungen. Diese nun entsprächen nicht in allem dem that- tie bezwecken, daß die ministerielle Erlaubniß zum Besuch in der Anwendung des Mittels, der öffentlichen Aufforderung fächlichen Thatbestande, denn erstens habe er nicht einen selbst seiner Vorlesungen nicht weiter ertheilt werde. Sämmtliegt die Ungebühr belästigt wird( cfr. auch die Entständigen Vortrag gehalten, sondern nur einen in früheren Jahren liche Damen müssen unter genauer Angabe der Vorlesungen, die scheidungen des föniglichen Ober Landesgerichts zu Köln vom 15. Februar 1895 in Nr. 25 des„ Justiz- Ministerial- Blatts" von Dr. Wille in der Gemeinde gehaltenen Vortrag zur Verlesung sie zu belegen wünschen, die Erlaubniß des Kultus. und des Reichsgerichts vom 14. Juni 1895 in Nr. 30 daselbst). gebracht, und zweitens habe er auch nicht über die Grundfäße ministers einholen, außerdem nach Erlangung dieser Erder Freireligiösen Gemeinde unterrichtet. Infolge der ergangenen laubniß den Rektor der Universität Und wie durch die inkriminirte Aufforderung in der Richtung Verfügung des königlichen Provinzial- Schulkollegiums habe er Wagner, den höheren Damen auch nicht geneigt um ſeine gegen die selbständigen Gewerbetreibenden die öffentliche Ord- Veranlassung genommen, am verflossenen Sonntage nicht wieder Zustimmung und schriftliche Bestätigung bitten, und schließlich nung und Ruhe durch Gefährdung und Belästigung der Vortrag zu halten. An seiner Stelle habe vielmehr ein anderes als dritte Station, jedem Dozenten mit sämmtlichen gemeinheit verletzt wird, so gilt andererseits dasselbe gegenüber Gemeindemitglied gesprochen und es würden voraussichtlich die Papieren ihre persönliche Aufwartung machen, um auch dessen den Arbeitern, welche den gegebenen Weisungen nicht Folge fonntäglichen Frühvorträge auch fernerhin keine Unterbrechung er- Erlaubniß zum Besuch seiner Vorlesung zu erlangen. Biele, leiſten und zur Strafe dafür mit dem Ausschlusse aus den Ver- leiden. Wie das königliche Provinzial- Schulfollegium sich weiter zumal die älteren Professoren lehnen es vollständig ab, Damen bänden, denen sie angehören, öffentlich bedroht werden. Denn die gewünschte Erlaubniß zu ertheilen. Auch die anderen Herren hier wie dort wird durch das angewandte Mittel, nämlich die hin zu dieser Angelegenheit stellen werde, bleibe abzuwarten. öffentliche Bedrohung mit Nachtheilen, Beunruhigung und Be- versetzt werden, für ihre beanstandete„ Thätigkeit" in der Frei- schlechts, Fräulein Ida Altmann ist ebenfalls in die Zwangslage find nicht eben galant gegen die Vertreterinnen des schönen Gedie trotz aller Schwierigkeiten es versuchen, lästigung der Besonneneren und noch auf Selbständigkeit religiösen Gemeinde 100 m. Strafe zu zahlen, oder aber ihrer Wissenslust Genüge zu leisten. So hielt, wie achtenden Elemente der arbeitenden Klassen hervorgerufen und 10 Tage zu„ brummen". Ihre diesbezügliche Beschwerde ist berichtet wird, Professor von Treitschte jüngst mitten hier wie dort stellt sich die Anwendung dieses Mittels als gleich der des Abgeordneten Vogtherr, wie seinerzeit bein einer Vorlesung inne, als er eine Dame im Ungebühr dar. Auditorium vom erblickte, tam Katheder richtet worden ist, nachdem sie den Instanzenweg durchlaufen, dichtgefüllten Hiernach ist für festgestellt zu erachten: daß der Angeklagte im August 1895 zu Berlin als ver- abschlägig beschieden worden. Um Fräulein Altmann die Ge herab und führte die Dame am Arm hinaus. Privatim äußerte wir geben die Worte des Universitätsantwortlicher Redakteur der periodischen Druckschrift„ Der fängnißleiden zu ersparen, wurde dieser Dame vielfach nahe er zu einem Kollegen gelegt, die Strafe zu bezahlen und das diesbezügliche Lehrers gemildert:" Ich will das Weibervolt in meinen Töpfer" groben Unfug verübt hat. der Gemeinde anzunehmen. Fräulein Vorlesungen nicht mehr sehen! Ich werde mir den großen Bedell -Uebertretung des§ 360 Nr. 11 bes Straf- Gesetzbuches vor die Thür stellen, der fann sie hinauswerfen! in Berbindung mit§ 20 des Gesetzes vom 7. Mai 1874. und erklärte sich bereit, für ihre Ueberzeugung auch gefichts solcher Leistungen wird das Gerede von deutscher " Bei der Festsetzung der Strafe hat sich der Gerichtshof für ihre Freiheit einzusetzen, welche standhafte Erklärung die Bildung immer mehr dem nur zu berechtigten Spott der Nachbardie Verhängung von Freiheitsstrafe entschieden in der Ueberzeugung, daß Geldstrafen in Fällen der vorliegenden Art, in der freudigste Genugthuung bei den zahlreich versammelten Gemeinde- völker begegnen. Wie jammervoll stände es gegenwärtig um Regel aus der Redaktionskasse oder der allgemeinen sozial- mitgliedern hervorrief. Die Zahl dieser hat wiederum, wie Herr Deutschlands Ansehen, wenn nicht auch hier, wie auf allen demokratischen Parteikasse gedeckt zu werden pflegen nnd damit Friderici mitzutheilen in der Lage war, um 45 zugenommen. anderen Kulturgebieten die Sozialdemokraten das Panier demokratischen Parteifasse gedeckt zu werden pflegen nnd damit Derselbe gab sodann weiter bekannt, daß der Gemeindevorstand des Geistesfortschritts muthig hochhielte!!! den Strafzweck vereiteln. Bei Bemessung der Höhe der Freiheits die Frage der Errichtung einer Begräbniß- Unterstüßungskaffe für strafe ist berücksichtigt worden einerseits der Umstand, daß der die Gemeindemitglieder in reifliche Erwägung gezogen habe. Unter der Ueberschrift Des Kaisers tünstlerischer Mahnruf" Der Streit um das Bild des Professors Knackfuß. Angeklagte noch nicht bestraft ist, andererseits aber die große Sierüber wurde eingehend berathen, die Sache jedoch vorläufig brachte die„ Nordd. Allg. 3tg." vor etwa 14 Tagen eine aus Gefahr und die großen Nachtheile, welche mit jeder Boykottirung noch zurückgestellt. Zum Besten der Kinder wirthschaftlich schlecht führliche Beschreibung eines Bildes, das Wilhelm II. ente von größerem Umfange für das wirthschaftliche Leben und fituirter Gemeindemitglieder wird auch in diesem Jahre wieder namentlich für das Verhältniß der Arbeiter zu den Arbeitgebern ein Weihnachtsbazar veranstaltet werden und zwar in dem worfen und dann dem Kaiser von Rußland verehrt haben soll. verbunden sind. Gezeichnet ist das Bild nicht vom deutschen Kaiser, sondern europäischen Kulturvölker in allegorischen Gestalten, die sämmt Von Rechts Wegen." Von der Stellungslosigkeit unter den Handlungs: lich nach Osten blicken, von woher Unheil tommt dargestellt durch asiatische Horden, sowie Nach diesem Urtheil könnte ein deutsches Arbeiterblatt die gehilfen bekommt man aus dem vor einiger Zeit ausgegebenen Dieses wird Arbeiter nicht einmal vor dem Arbeitsantritt im Ausland lezten Jahresbericht des Vereins junger Kaufleute durch die Göttergestalt des„ in düsterem Rahmen thronenden" warnen. Allerdings hat das Gericht hierbei nur Desterreich von Berlin " leider genau dasselbe traurige Bild, wie aus Buddha, und ferner durch einen chinesischen Drachen. Ungarn angeführt, Rumänien nicht, und man könnte danach an- den bereits von uns besprochenen Berichten anderer faufmänni Es soll auf dem Bilde auch noch zu sehen sein pas christliche nehmen, daß es sich bei dem Urtheil nur um Staatsgebiete mit scher Vereine, die die famose Harmonie zwischen Prinzipal und Kreuz, die Burg Hohenzollern , der heilige Michael und das deutscher Sprache handle. Da aber schon Ungarn fein Staat Personal auf ihre Fahne geschrieben haben. Im Jahre 1894 wurden europäische Kulturland. Unter den Entwurf dieser llegorie hat deutsche Kaiser die Worte geschrieben: Ler mit deutscher Sprache ist, denn die herrschende Sprache ist dort bei der Stellenvermittelung des Vereins 1611 Bewerber der wahret Eure Güter. heiligsten die magyarische, und da es weiter auf ganzen eingetragen, wovon 72 ihre Bewerbung wieder zurückzogen oder Europa's , der Ueber die Bedeutung des merkwürdigen Erde Deutsche in mehr oder minder beträchtlicher Zahl vom Verein zurückgewiesen wurden( wegen Nichteinreichung Wilhelm I. R." giebt, so ist unserer Ansicht nach theoretisch der Fall ihrer Papiere oder wegen ungünstiger Auskunft), sodaß 1539 Be- Bildes ist in der bürgerlichen Presse sehr viel geschrieben bis man eine theilweise Lösung der vielen gegeben, daß ein deutsches Arbeiterblatt wegen groben Infugs" werber blieben. Davon waren bei der Eintragung in un worden, belangt werden fann, wenn es die Arbeiter bei Strafe des Aus- gekündigter Stellung 301, in gekündigter Stellung 533, aufgetauchten Zweifel durch eine Erklärung schlusses aus der Organisation davor warnt, fich z. B. als Ersatz außer Stellung 705(!). Diese Angaben, die wir in den Be- deutschen Allgemeinen" gefunden zu haben glaubte. für streifende Kulis nach Japan oder China anwerben zu lassen, richten anderer Vereine mit Stellenvermittelung vermißt haben, offiziöse Blatt schrieb von einer fünstlerischen That des Herrschers, denn die deutschen Gewerbetreibenden in Ostasien würden sich sind besonders werthvoll, weil aus ihnen hervorgeht, daß es die einzig und allein von dem Wunsche ausgehe, dem Unheil zu durch die Warnung selbstverständlich ebenso" beunruhigt" fühlen gänzlich falsch ist, anzunehmen, die Mehrzahl der Be- steuern und vor kommender Gefahr zu warnen:" Bölker Europas, müssen, als ihre Landsleute in der Heimath. werber befinde sich in gesicherter, ungekündigter Stellung wahret Gure heiligsten Güter." Die ganze Darstellung solle dem und melde sich nur in der Absicht, sich eventuell zu Beschauer zurufen, daß es Pflicht jedes einzelnen denkenden verändern. Beinahe die Hälfte der Bewerber war sogar Menschen sei, solche entfeßliche, alle Religion, Kultur, außer Stellung! Verfügbare Stellungen wurden 1137 ge- Gesittung und Wohlfahrt bedrohende Gefahr mit den meldet, wovon jedoch 305 wieder gestrichen, wurden( wegen zu Gebote stehenden Waffen aufs energischste zu be. Die sozialdemokratische Fraktion der Stadtverordneten - anderweitiger Besetzung oder anderer Dispositionen der Auftrag fämpfen. Nur auf diese Weise tönne der äußere und Alle Zweifel der Versammlung hat den dringenden Antrag eingebracht, den geber), so daß nur 832 blieben. Davon wurden durch den innere Frieden erhalten bleiben. aber auch durch diese, wie Magistrat um Auskunft über die Ursache der Berunreinigung Berein 574 besetzt, während für 258 geeignete Bewerber bürgerlichen Presse waren nicht vorhanden waren". Auf 1539 Bewerber tamen man meinen sollte, endgiltige Deutung nicht beseitigt; die des von den Tegeler Werken gelieferten Leitungswassers zu Wo nun eigentlich die ersuchen. Bugleich ersucht der Antrag um Mittheilung, welche mithin nur 574 Stellen! Nahe an 1000 Bewerber gingen leer Berl. 3tg." meinte z. B. nafeweis: Vorkehrungen der Magistrat zu treffen gedenkt, um die Wieder aus, trotz aller Harmonie zwischen Prinzipal und Personal!" Gefahr" steckt, ist uns noch nicht ganz flar geworden. Da aber Wie sich diese 1000 auf die drei Gruppen der in ungekündigter, unseres Wissens die Aussicht, daß der Buddhismus in nächster holung solcher Vorkommnisse zu vermeiden. gekündigter und außer Stellung Befindlichen vertheilten, wird in Zeit die europäische Kultur verfchlinge, ziemlich gering ist, wird dem Bericht leider nicht gesagt. Bei gleichmäßiger Vertheilung fich der bildnerische Ausruf wohl in der Hauptfache gegen den ein neues und eigenartiges würden z. B. von den 705, die sich bereits bei ihrer Meldung außer inneren Feind" richten sollen Stellung befanden, nur 263 untergebracht worden sein, 442 dagegen Mittel im Kampfe für Religion, Sitte und Ordnung."
Entgegenkommen Altmann behielt sich indessen ihre Entschließung
vor
"
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Ans
Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte nach§ 497 ständigen Versammlungslokal der Freireligiösen Gemeinde, Rosen von einem Professor Knadfuß in Kassel . Es zeigt die
Straf- Prozeß- Ordnung zu tragen.
Lokales.
Die Adreffen der Lokalkommissions Mitglieder sind: 1. Wahlkreis: Fr. Kubat, Neue Friedrichstr. 3, vorn 4 Tr.; Ost. Reutel, Stralauerstr. 54, v. Tr.
thalerstraße 38.
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