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Der Stettiner Prozeß.

Schluß der Beweisaufnahme.- Roßbach und v. Bodungen bleiben unvereidigt. Eine verunglückte Sachverständigen­

aussage.

Stettin , 2. Mai. ( Eigenbericht.)

In der Mittwochnerhandlung des Roßbacher Fememordprozesses murde zunächst der Gerichtsarzt Dr. Ripper als pinchiatrischer Sachverständiger über den Angeflagten Fräbel Der. nommen. Fröbel, so sagte der Sachverständige, sei nach seiner An­ficht schwachsinnig und ein phantastischer Lügner. Auch den An­geflagten Bär, der sein Geständnis schon acht Tage früher als Fräbel ablegte und dessen Aussagen in der Boruntersuchung über Die Schilderung der graufigen Mordtat mit dem ersten Geständnis Fräbels wesentlich übereinstimmten, wurde von dem Sachverstän­digen schon in der Dienstagverhandlung ebenso wie Vogt und Krüger als schwachsinnig bezeichnet, so daß das Gutachten den Anschein er meden tönnte, als habe die Roßbacher Truppe nur aus Schwach­sinnigen bestanden.

Zwischen dem Sachverständigen und dem Borsigenden fommt es miederum zu lebhaften Auseinandersetzungen, bis sich schließlich die Berteidigung zu der Erklärung veranlaßt sieht, fie habe den pein­lichen Eindruck, daß die Ausführungen des medizinischen Sachver stäubigen einem gewissen Unglauben des Gerichts begegnen. Der Borsigende antwortet darauf, er habe lediglich die Aussagen des Sachverständigen weitestgehend flären wollen.

Das tollste Stück leistet sich dieser Sachverständige, der Ge fängnisarzt in Stettin ist, indem er Fräbels Unglaub­würdigkeit damit dokumentieren wollte, daß dieser in Briefen aus dem Gefängnis in Hannover übertriebene Schilderungen des Ge­fängnislebens gegeben habe, obwohl doch der Aufenthalt im G2­fängnis eher mit dem Aufenthalt in einem Sanatorium zu ver­

gleichen sei. Auch der Umstand, daß der Angeklagte Fräbel Niehsche leje, jei schon allein verdächtig, da felbst er, der Sachverständige, sich über Nietzsche schon nicht recht einig fei.

Nationale Fechtbrüder.

DEUTSCH NATIONALE VOLKS PARTEI

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Bon dem wollen sie das Geld...

NATIONAL

DEUTSCH

PARIE

VOLKS

und von dem die Stimme haben!

Strafprozeß nach Wahlfieg.

Die Elsaß : Autonomisten vor Gericht.

Colmar , 2. Mai.

Vor dem Schwurgericht des Unterelfaß stehen 14 Elsässer, dar unter bekannte Politiker und Schriftsteller, auch soeben gewählte Abgeordnete, fast alle in aft, wegen Staatsverbrechen, begangen durch Propaganda für Selbstregierung ihres an Frankreich ge­Von dem Vorfizenden in die Enge getrieben, faßt Dr. Kipper langten Heimatlandes. 7 Angeklagte sind flüchtig. Unter den Ver­fein Gutachten in folgende klassische Formel: Ich halte den Anteidigern ist auch ein Pariser Kommunistenanwalt; je ein breto­getlagten so lange für unglaubwürdig, bis er nischer und flämischer Advokat, Wortführer dort spielender Auto­nicht durch die Aussage der Wahrheit das Gegen- nomiebestrebungen, haben sich den Angeklagten zur Verfügung gestellt.

teil beweist.

Ein weiteres Gutachten sollte dieser Sachverständige über den Borgang der Tötung abgeben, insbesondere darüber, ob Fräbel, der nach seinem früheren Geständnis auf das Genick des niedergeschossenen, am Boden liegenden Schmidt gestiegen ist, um ihn fill su machen", mit zu deffen endgültiger Tötung beigetragen habe. Das hält der Sachverständige für ausgeschlossen. Schmidt müsse, als er schon vier Schüsse erhalten habe, bereits tot gewefen sein. Es liege allerdings die Möglichkeit vor, daß Fräbel den Schmidt noch nicht für tot gehalten habe.

Als der Vorsitzende nach dem Sachverständigengutachten die Bemeisaufnahme schließen will, stellen die Verteidiger zwei neue Beweisonträge, die aber vom Gericht als wahr unterstellt abgelehnt

merden.

Auf Antrag des Oberstaatsanwalts werden die Zengen Ro­bach, v. Bodungen und Richter wegen Berdachts der An­ftiftung zum Morde und der Jeuge Robert Schulz megen Verdachts der Begünstigung nicht vereidigt.

Kein Zentrale- Prozeß. Sochverratsprozeß gegen Otto Broun wird durchgeführt. Ceipzig, 2. Mai.

Im Brozeß gegen die Mitglieder der fommunisti fchen Zentrale mar Berhandlungstermin vor dem 4. Straf fenat des Reichsgerichts am 9. Mai angefeht worden. Da sich die Angeklagten nach Auflösung des Reichstags nach Mostau begeben haben, ist der Termin aufgehoben worden.

Dagegen findet die für den 4. Mai angesezte Berhandlung gegen den Schriftsteller Otto Braun und Genossen wegen Borbereitung zum Hochperrat statt, obwohl die Hauptangeflagten Otto Braun und Olga Benario nach ihrer Flucht aus dem Moabiter Unter­fuchungsgefängnis noch nicht wieder ergriffen werden konnten. Die Anflage richtet sich nunmehr gegen den Mechaniker Otto Oldenburg ( Berlin ), den Nieter Gustav Dalisda( Bremen ), den Schreiner Wil helm Müller( Kaiserslautern ) und den Vertreter Georg Semmelmann ( München ). Für die Verteidigung merden u. a. Rechtsanwalt Dr. Barbajch Berlin , Rechtsanwalt Dbuch- Düsseldorf und Rechtsanwalt Dr. Samter Berlin erscheinen.

Trostlose Entlohnung!

Ein deutschnationales Eingeständnis. In großagrarischen Streifen wird fortgesetzt über die Band. flucht in Ostpreußen geflagt. Von Landarbeiterseite ist dem­gegenüber immer und immer wieder darauf hingewiesen worden, daß lediglich die schlechten Löhne Schuld an der starten Abwande rung sind. Der Kreistag in Gumbinnen hat sich dieser Auffassung jezt in einer einstimmig angenommenen Entschlie Bung angeschlossen. Er bezeichnete als einen der Hauptgründe für die Abwanderung vom Lande die trostlose Entlohnung Ser Bandarbeiter und forderte die Regierungsbehörden sowie die Ar­beitgeber. und Arbeitnehmer- Organisationen auf, diesen Zustand schleunigst in Verbindung mit der Stügungsaktion für die Land­wirtschaft durch eine Verbesserung der Entlohnung der landwirt­schaftlichen Arbeiter zu beheben. Den Reichs- und preußischen Staatsbehörden ist die Entschließung bereits zugegangen.

Die Resolution des Kreistages von Gumbinnen ist insofern be fonders interessant, als die Mehrheit dieses Kreistages deutsch­national ist. Die gleichen Leute, die sonst behaupten, aus­reichende Löhne zu zahlen, bestätigen jezt also, daß ihre trostlose Lohnpolitik die Landarbeiter zur Abwanderung zwingt. Gebt ihnen am 20. Mai die Quittung!

Schiedsspruch in Schlesien .

Breslau , 2. Mai. Jm Lohnffreit der folejiihen Textilindustrie wurde von der Schlichterkammer ela Schiedspruch gefällt, welcher Cohn­erhöhungen von fünfzehn bzw. zwölf Prozent bringt.

3m Hessischen Landtag erstattete die Regierung Bericht über die Auswirkungen der Unwettertateftrophe an der Bergstraße . Biele Häuser sind zertrümmert, die Fluren verwüstet und die Wein berge und Obftanlagen start beschädigt. Ein vorläufiger Betrag non 100 000 art soll den betroffenen Familien die erste Hilfe bringen. Ein Antrag um Unterſtügung an die Reichsregierung ist in Aussicht genommen.

französisch verständen, also die Zuziehung eines Dolmetfchers Als der Vorsitzende fragte, welche Angeklagten nicht genug gleichzeitig fast alle. forderten, um der Verhandlung folgen zu fönnen, erhoben sich

Als Erster wurde der soeben in Altkirch - Thann zum Deputierten gewählte Dr. Ridlin, früher lange Jahre deutscher Reichstags: abgeordneter und Vizepräsident des Landtages in Straßburg , ver­abgeordneter und Bizepräsident des Landtages in Straßburg , ver­

nommen.

rung von der Einführung der angekündigten Reform im Elsaß er warte, und was sie damit bezwecke. Anscheinend erwarte fie, die Bevölkerung deutschlandfreundlich stimmen zu können. Es jei aber Pflicht der elsässischen Boltsvertreter, trügerische Hoff­nungen nicht aufkommen zu lassen. Tatsächlich könne nichts, was gesichts des Stadiums, in das die elfälische Frage eingetreten Berlin und die neue Regierung in Straßburg unternähme, an­fet, eine wesentliche Aenderung der Volksstimmung herbeiführen. Die elsässische Frage sei eine internationale Frage geworden, deren Lösung nicht einmal dem Präsidenten Wilson, sondern dem Friedenskongreß zustehe.

Die französischen Beamten im Elsaß hätten sich für die die der Nationalrat abzugeben gewillt gewesen sei, gar nicht inter­Erklärung des Anschlusses Elsaß- Lothringens an Frankreich , essiert, sondern andere Sachen im Kopf gehabt. Für die Auf­wertung des Geldes hätte das Elsaß alle seine Freiheiten und Stimmrechte aufgeben sollen. Wenn er, Dr. Ricklin, Frankreich hätte Schwierigkeiten machen wollen, dann hätte er dazu Gelegenheit gehabt, indem er diejenigen unterstützt hätte, die auf Antreiben der deutschen Regierung ein unabhängiges Elsaß hätten Abg. Dr. Ridklin erklärte im weiteren, die elsässische Bourschaffen wollen. Er habe Frankreich , das soviel Blut geopfert habe, geoisie sei jetzt ebenso regierungstreu franzöfif Das Elsaß hätte 1918 erflären sollen: Wir sind nur Franzosen um Elsaß- Lothringen wieder zu erobern, das nicht antun wollen. gefinnt, wie sie vor dem Kriege regierungstreu deutsch gewesen sei. Rechtsanwalt Dr. Berthon protestierte dagegen, daß das Be: geworden unter der Bedingung, daß ihr unsere Sprache, unsere religiösen Institute, unsere Verwaltungseinrichtungen und lastungsmaterial in den Aften nicht ordnungsmäßig unter amtlichem Siegel zusammengeheftet und numeriert sei; es sei fo­unsere wirtschaftlichen Interessen respettiert. Daß die Elsässer mit gar teine kontrolle möglich, und niemand fönne Fehler gewesen, der sich heute ra che, und deshalb size er jetzt auf damals eine derartige Erklärung nicht abgegeben hätten, sei eint dafür einstehen, daß die bei den Athen befindlichen Schriftstücke der Anflagebant. mirtlich bei dem Angeschuldigten gefunden worden und nicht erst später in die Aften hineingetommen feien, wie man auch nicht wisse, ob etwas aus den Aften wieder ent fernt worden sei. Berthon beantragte die Aufstellung eines In­rentars für die Aften, die stoßweise auf der Erde aufge häuft den ganzen Plaz vor dem Tisch des Gerichtshofes eine nehmen.

Die Antlagejchrift behauptet, die Autonomiftenbewegung habe eine solche Tätigkeit entfaltet, daß man geradezu mit einer Gefährdung der nationalen Sicherheit habe rechnen müssen. Als Seele der Bewegung wird Dr. Ridlin bezeichnet. Er habe schon bei Kriegsbeginn erflärt, daß Elsaß- Lothringen deutsche Erde bleiben werde und habe nach dem Krieg die autonomistische Erde bleiben werde und habe nach dem Krieg die autonomistische Presse und die ganze autonomistische Bewegung organisiert. Alle Angeflagten hätten das Ziel verfolgt, mit allen ihnen zu Gebote Angeklagten hätten das Ziel verfolgt, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln die Staatsform eines Teiles von Frant­reich gewaltsam zu zerschlagen.

Dr. Ridlin

führte aus, er sei, obwohl früher deutscher Korpsstudent und Reserve offizier, ein Betämpfer der germanisatorischen Bestrebungen im Elsaß gewesen. Als Wilhelm II. furz vor dem Kriege gedroht habe, die elsässische Verfassung in Scherben schlagen zu wollen, falls die Bevölkerung nicht eine andere Haltung einnehme, habe er dagegen protestiert. Ridlin erinnerte auch daran, wie der Kaiser ihm einmal den Rüdendrehte, weil er nicht versprechen fonnte, daß der elsässische Landtag eine Subvention für die Einrichtung eines faiserlichen Jagdrepiers im Reuschtal gewähren werde. Er habe den Roten Adlerorden abgelehnt und nach der 8abernaffäre zur Berteidigung der Rechte der Elsaß- Lothringer die Liga der Elsaß- Lothringer gegründet. Auf der Friedenstonferenz 1914 in Basel habe er gegenüber Jaurès erklärt, daß man im Elsaß nur eine Klage hat, nämlich diejenige, daß die beuliche Re gierung dem elsässischen Bolt die vollständige Autonomie noch nicht gewährt hat. Auch fel er im Reichstag der Zentrumsfraktion nicht beigetreten, um dadurch gegen das Ausnahmerecht zu protestieren, das im Elsaß geübt wurde. Der Kriegsbeginn sei der pein­lichste Augenblick seines Lebens gewesen. Auf der einen Seite hätten die Berwandtschaftsbande nach der französischen Front hin be standen, auf der anderen habe er Pflichten als deutscher Staatsbürger

gehabt.

In Fortführung seiner Aussagen schilderte Dr. Ridlin, wie er sich im Kriege bei den deutschen Behörden dauernd zugunsten der Elfäffer eingesetzt habe, und verlas gelegentlich der Benennung von Beispielen für sein Verhalten Dankesbriefe französischer Damen, denen er die Heimkehr über die Schweiz ermöglicht habe.

Zum Beweis seiner Coyalität betonte Ridlin, erst als der Reichstag ihn vom Treueid entbunden, habe er sich für die Trennung des Elsaß von Deutschland ausgesprochen. Alsdann wurde auf Wunsch Ricklins ein Gerichtsurteil vom 16. Juli 1925 gegen den zu 10 Jahren Zuchthaus verurteilten Realschullehrer und Landtagsabg. Brogly verlesen. In dieser Urteilsbegründung steht u. a. der Satz, Ricklin und Brogly hätten bereits 1915 die Möglichkeit einer Einverleibung von Elsaß- Lothringen in Frankreich besprochen. Darauf schilderte Ridlin die Schritte, bie er gemeinfam mit dem Reichstagsabg. Dr. Hauß, dem Vater des jeßigen An getlagten Buchbruder Hauß, 1915 und 1916 in Berlin unternom men habe, um zu verhindern, daß Elfaß- Lothringen ein felbftän diges Fürstentum mit einem bayerischen oder anderen deutschen Prinzen als Landesoberhaupt werde. Er erklärte dazu, die Lothringer feien infolge ihrer Beziehungen mit dem Saar gebiet bereit gewesen, preußisch zu werden und hätten nicht verstanden, daß er als Gifäffer von anderen Erwägungen geleitet wurde. Ridklin verlas alsdann die Erklärung, die er am 23. Dt tober 1918 im Reichstag im Namen der elfäffischen Abgeordneten als Antwort auf die Erklärung des Reichsfanzlers Brinz Dar von Baden abgegeben hat, als dieser sich zum Grundsatz der freien Selbstbestimmung der Böller befannte und dem Elsaß die Autonomie versprach. In dieser Gegenerklärung Ricklins hieß es u. a., der Reichskanzler habe es unterlassen, auch nur mit einem einzigen Wort darauf hinzuweisen, was die deutsche Regie.

Wir sind überzeugte Franzosen und denken nicht daran, wieder deutsch zu werden; aber wir hassen bes­halb nicht das deutsche Wolf, mit dem uns unser Blut und unsere Nasse verbindet.

Die Elsässer und Lothringer deutscher Sprache find germanischer Raffe, nicht feltischer Raffe. Wir haben feinen Grund, in den deur fchen Bolt einen Erbfeind zu erblicken. Wir sind im Elsaß Pazifisten; wir wollen die aufrichtige Wiederversöhnung der beiden Bölfer, die gemeinsam nach dem Frieden und der Sivilisation der ganzen Welt streben müssen. Eine Schande ist es gewesen, daß Frankreich jene Rationalitätsprüfungsfommiffio nen einjete, um darüber zu befinden, ob dieser oder jener Elsässer im Lande verbleiben dürfe oder ausgewiesen werden müsse. Diese Kommissionen haben auf vageste und gehäffigste Denunziatio­nen hin Ausweisungen ausgesprochen.

Dramatischer Zwischenfall.

Zu einem ernsten Zwischenfall kommt es, als der Rechtsanwalt Abg. Berthon einen während der Verhandlungen ihm zuge­gangenen Einschreibebrief öffnet und verliest, der einen Auszug aus einem Artikel vom 18. Januar 1918 im Elfässer Kurier" enthält. Dieser Artikel behandelt eine Rede des damaligen Reserveleutnants Coen, der jetzt als Beisitzer hier dem Gerichtshof angehört. Der Artikel, den Berthon dann auszugsmeise berlieft, hat die Tendenz, die Anhänglichkeit des Elsaß an den Kaiser zum Ausdruck zu bringen und zu betonen, daß das Elsaß niemals zum Erb­feind" zurückommen wolle. Berthon fagt: Ricklin hat als Arzt im deutschen Heere gedient. Unter den richterlichen Be amtert, die über diesen Prozeß befinden, ist jedoch einer, der als Reserveleutnant die eben zitierten Aeußerungen getan hat. Hier ruft Generalstaatsanwalt Fachot: Ich erkläre, daß Coen feit dem Waffenstillstand ein guter Franzose geworden ist, und es ist mir eine Ehre, ihn zu meinen Freunden zählen zu tönnen. Nach diesen Worten streckt er dem Beisitzer Coen die Hände hin und der Vorsitzende tut das gleiche.

Ridlin" protestiert Berthon dagegen und sagt, der Staatsanwalt Als der Generalstaatsanwalt dann das Wort fallen läßt: ein fönne von einem Berurteilten mit diesen Worten ein Ricklin sprechen, aber nicht eher. Ridklin ist ebenso viel wie Sie, Herr Staatsanwalt ". Generalstaatsanwalt a chot erflärt, er merde Berthon zur Berantwortung ziehen wegen Beamten beleidi gung. Berthon erklärt hierauf: Ich habe Sie nicht beleidigen wollen. Der Gerichtsschreiber soll feststellen, was ich gesagt habe. -Auf Befragen des Präsidenten fann der Gerichtsschreiber feine authentische Auskunft über die gefallenen Worte geben.

Nach einer Pause sagt Ridlin zu dem Richter Coen gewandt, er münsche teine Untersuchung gegen Richter Coen wegen dessen Artikel. Denn alle Elsässer hätten eine derartige Entwicklung durchgemacht. Berthon beschreibt nochmals den Zwischenfall, der entstanden sei, weil der Staatsanwalt gesagt habe? 3wischen einem Manne wie Coen und einem Ridklin zögere ich nicht meine Wahl zu treffen. Darauf anspielend, daß der Generalstaatsanwalt gegen ihn, Berthon, eine Disziplinaritra fe beantragen molle, wegen Beamtenbeleidigung, erklärt Berthon zu den Geschworenen gewandt: Auch wenn ich jetzt das letzte mal reden würde, lege ich doch Wert darauf zu sagen, daß ich nicht zulaffe, daß man einen Zwischenfall, durch den ich den Staatsanwalt nicht beleidigen wollte, zum Bor. wand nimmt. Ich lasse nicht zu, daß man von einem" Ridlin spricht. Ein Angeklagter muß respettiert werden, zumal er Abgeordneter ist. Sind Sie, Herr Generalstaatsanwalt, nicht auch der Bertreter cines demokratischen Regimes? Generalstaatsanwalt fagi: Entschuldigen Sie sich oder entschuldigen Sie sich nicht?!" Berthen antwortet: Ja, wenn ich Sie beleidigt habe. Der Staatsanwalt erwidert: Das ist aber das letztemal, daß ich Ihre Entschuldigung annehme."

Der