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Wirtschaftliche Reichsgliederung.

Die Abgrenzung der Arbeitsämter.

Der Borstand der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat in dieser Woche seine Beratungen| über die Abgrenzung der Arbeitsamtsbezirke abge­Ichlossen. Er ging dabei von Vorschlägen aus, die von den Ber­waltungsausschüffen der Landesarbeitsämter in enger Fühlung mit den örtlichen Stellen ausgearbeitet und von den obersten Landesbe­hörden gutachtlich geprüft worden waren.

Für die Fest segung der neuen Grenzen sollten nach dem Willen des Gefeßgebers wirtschaftliche Zusammen. hänge entscheidend sein. Es mußten also das Ausgleichsbe bürfnis des Arbeitsmartts in den einzelnen Bezirken geprüft, die besonderen Anforderungen charatteristischer Teil.

weitere wichtige Boraussetzung für die Eingliederung der öffent. lichen Arbeitsnachweise in die Reichsanstalt erfüllt, so daß nunmehr alsbald die Einführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung auch in organisatorischer Beziehung abgeschlossen sein wird.

Ein Erfolg der Textila: Seiter. Der Württemberger Schiedsspruch verbindlich. Stuttgart , 26. Mai. ( Eigenbericht.)

dieser Situation viel ernster erfaßt und beurteilt haben, als die tommunistischen Schwadroneure.

Wie sieht es nun mit der Phrase des Schlichtungs­schwindels" aus? Ganz abgesehen davon, daß auch die Kom munisten, wo sie die Führung der Gewerkschaften hatten oder haben, gern die Hilfe der Schlichtungsstellen in Anspruch nehmen, auch im fommunistisch regierten Rußland müssen diese einzigen prole­tarischen Klaffenlämpfer" den Apparat des Schlichtungswesens sich aufzwingen lassen. Und hier wird dieses Schlichtungswesen zur Schlichtungsguillotine.

nicht der Mühe wert. Darum darf keine Kollegin und kein Kollege

Auf die übrigen Anpreisungen des Flugblattes einzugehen, ist

in Berlin solchen Leuten seine Stimme geben. Alle Mitglieder wählen deshalb nachstehende Kandidaten: 1. Richard Arnold, 4. Mar Blankenburg, 6. Gustav Grohmann, 7. Billi Grohmann, 8. Richard Günther, 9. Mar Hofmann, 11. Hermann Klaus, 17. Paul Niz, 18. Karl Bohl, 19. Wilhelmine Runge, 21. Ostar Schäfer, 22. Ostar Stache, 23. Adolf Strahlendorff, 24. Hans Boß. Alle anderen find zu streichen!

arbeitsmartte berücksichtigt und schließlich auch die Berbin Textilindustrie ist beendet. Der im amtlichen Schlichtungs. Der Böttcherstreit erfolgreich beendet.

dung ausgesprochener Arbeiter wohngemeinden mit den wichtigen Beschäftigungsgemeinden gesichert werden.

Bon besonderer Schwierigkeit war die Abgrenzung der Arbeits­ämter für Berlin . Es bestanden tiefgehende Meinungsverschieden hetten darüber, in welchem Umfange die nicht zum politischen, aber zum wirtschaftlichen Gebiete Groß- Berlin gehörenden Wohn­gemeinden der Arbeiter und Angestellten in die Berliner Arbeits ämter einzubeziehen sind. Berlin ist ein Schulbeispiel dafür, daß die politischen Grenzen einer Stadt nicht ausschlaggebend fein Dürfen für die Abgrenzung der Arbeitsamtsbezirke. In vielen Ge meinden der angrenzenden Landkreise sind die Arbeiter und Ange stellten fast ausschließlich auf den Berliner Arbeitsmartt angewiefen, fo daß diese Gemeinden folgerichtig auch in diesen Arbeitsamtsbezirt einzubeziehen find.

Diese wirtschaftlich einzig tragbare Lösung ist leider nicht in vollem Maße gelungen. Es wurde vielmehr beschlossen, für Berlin neun Arbeitsämter zu errichten, denen zugeteilt werden: Birkenwerder , Hohenneuendorf , Stolpe , Fallenhagen, Segefeld, Stahnsdorf , Eichwalde , Klein- Schönebec, Schöneiche , Hoppegarten , Hönow , Meehrow, Ahrensfelde , Schönerlinde, Schönwalde , Mühlen

beck, Bühlsdorf und Basdorf . Es wird außerdem für den Kreis Teltow ein Arbeitsamt und für die Kreise Osthavelland und Niederbarnim ein Arbeitsamt errichtet, beibe haben ihren Gig in Berlin . Ein weiteres Arbeitsamt wird in Fürften. walde errichtet.

Diese Gesichtspunkte haben zu einer ftarten Zusammen. legung der bisherigen Arbeitsamtsbezirke geführt; auch poli. tische Grenzen mußten nicht selten überschritten werben. Während gegenwärtig im Reichsgebiet 887 öffentliche Ar­beitsnachweise bestehen, und zwar in der Regel für den Beairt jeber unteren Berwaltungsbehörde ein Arbeitsnachweis, ift die Zahl der Arbeitsämter nach den neuen Beschlüssen auf 362 feft gefekt worden. Diese verteilen sich auf 13 Landesarbeits­begirte wie folgt:

Ostpreußen 12( bisher 40), Schlesien 27( 65), Brandenburg 83( 82), Bemmern 11( 50), Nordmart 16( 58), Niedersachsen 28( 85). Bestfalen 34( 63), Rheinland 39( 55), Hessen 18( 40), Mitteldeutsch land 33( 76), Sachsen 34( 105), Bayern 41( 98) und Südwestdeutsch­land 36( 70). Mit der Abgrenzung der Arbeitsämter ist eine

Der Lohntonflitt in der württembergischen verfahren am 21. Mai gefällte Schiedsspruch wurde, nachdem Iam 25. Mai die Kündigungen der Arbeiterschaft abgelaufen waren. vom Landesschlichter am 26. Mai für verbindlich erklärt. Durch die Berbindlichkeitserklärung werden die Kündigungen, soweit fie noch nicht abgelaufen sind, unwirtsam. Dort, wo diefe bereits abgelaufen waren, wird die Arbeitsaufnahme un­verzüglich erfolgen. Maßregelungen aus Anlaß der Kündigungen dürfen nicht erfolgen. Das Arbeitsverhältnis gilt nicht als unter brochen.

Ein Erfolg der Einheitsorganisation.

Der Verband der Nahrungsmittel- und Geträntearbeiter, Sektion der Böttcher, Ortsgruppe Berlin , teilt mit, daß die lämpfenden Tarif­parteien am Freitag unter Borsiz des Schlichters eine mehrstündige Aussprache hatten, die mit folgendem Abschluß endete:

Gefellenlohn pro Stunde 1,23 M., für Bierfaßarbeit 1,27 m., für Lagerfaß und Botticharbeit 1,33 m. Ab 1. Oktober 1928 erfolgt eine Ein Erfolg! Der erste Schiebsspruch sah eine Lohnerhöhung weitere Zulage: auf 1,25 M. bzw. 1,30 m. bzw. 1,36 m. Jung­von 4 Bf. in der Spige vor, der zweite bringt 5 Pf.; ebenso ist gesellen und Hilfsarbeiter erhalten dieselbe Zulage. Bisher höhere jetzt in der Alfordlohnfrage eine Mindest grenze Don Löhne werden im gleichen Ausmaß erhöht. Maßregelungen fin 15 Broz. gesichert worden, während bisher 10 bis 20 Broz. gezahlt den nicht statt. Der Streif gilt nicht als Unterbrechung des Arbeits­werden fonnten, d. h. prattisch in den meisten Fällen über verhältniffes. Die Sektion der Böttcher im neuen Verband hat mit diesem 10 Proz. nicht gezahlt wurden. Im neuen Schiedsspruch ist bestimmt, daß nach Anhörung der Betriebsvertretung bis 51 Stunden furzen geschlossenen Kampf wieder die feit 1885 geschulte freigemert­und mit Zustimmung der Betriebsvertretung bis 54 Stunfchaftliche Disziplin bewiesen. Ein Erfolg, der im neuen Berband den gearbeitet werden darf bei 25 Prog. Zuschlag von der registriert wird. 49. Stunde ab. Im ersten Schiedsspruch war gestattet, eine Arbeits­zeitverlängerung nach Anhörung der Betriebsvertretung bis 54 Stunden und mit 3ustimmung der Betriebsvertretung bis 60 Stunden vorzunehmen. Schließlich ist im neuen Ab­tommen auch noch die Baufbauer türger.

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Wahlen bei den graphischen Hilfsarbeitern. Die, Opposition" marschiert auf.

In einem Flugblatt verfucht die fich verschämt Oppofition" nennende KPD - Fraktion für die Delegiertenwahl der graphischen Hilfsarbeiter und arbeiterinnen zum Berbandstag in Köln a. Rh. ihre vier Randidaten in empfehlende Erinnerung zu bringen. In ihrem Uebereifer begeht die Opposition" die Dummheit, das Schlichtungswesen mit bombastischen Worten zu verurteilen.

Als Ausgangspunft nimmt man die leßte Lohnbewegung im Buchdrud gewerbe. In einer impofanten Funktionärversammlung, die zum Schiedsspruch Stellung nahm, brachten es die Kommunisten jedoch nur auf elf Stimmen; für ihr Phrasengeschwall Beweis, daß die Funktionäre und die Mitgliedschaft Berlins ihre Aufgabe in

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Gegen die kommunistische Zerstörungsarbeit.

Der Berbondstag der Gewerkschaften der Bereinigten Ma­schinenbauer Großbritanniens hat mit einer Mehr beit von 4: 1 eine Entschließung angenommen, die sich in den dent. bar schärfften Worten gegen die Rommunistische Partei Großbritanniens und ihren gemertschaftlichen Ableger, die sogenannte Minderheitenbewegung, wendet. Der Borstand des Verbandes wurde ermächtigt, alle ihm nötig scheinenden Schritte zu unternehmen, um die Zerstörungsarbeit der Rommunisten im Reime zu erstiden.

GPD.- Metallarbeiter! Am Freitag, 1 Suni, 19 Uhr, Frattions. versammlung in den Mufferfalen. 1. Vortrag. 2. Wichtige Ber­bandsangelegenheiten. Bartei und Gewerkschaftsbuch legitimieren. Der Fraktionsvorstand.

Berantwortlich für Politik: Dr. Curt Geyer ; Wirtschaft: G. Alingelhöfer; Gewerkschaftsbewegung: 3. Steiner; Feuilleton : R. 8. Discher; Lotales und Sonstiges: Fri Karfiäbt; Anzeigen: Th. Glode; fämtlich in Berlin . Drud: Borwärts- Buchdruderet und Berlaasanstalt Baul Ginger u Co., Berlin GW 68. Lindenstrake 3. Sieran 3 Beilagen, Unterhaltung und wiffen und Jugend- Borwärts".

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