Einzelbild herunterladen
 

1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 280.

Brüder

Förffer.

"

Sonnabend, den 30. November 1895.

-

-

den

-

"

-

in

12. Jahrg.

"

int

Der

Bei

die sozialdemokratischen Parteigenossen nicht die gefährlichen und fassungen hinzuweisen. Man freue fich, so fuhr der Majestätsbeleidigungs- Prozriert sein müssen. Auf eine Frage des Borsigenden aber angesichts der Wirkungen, die solche Reden verwerflichen Menschen seien, wie sie dem Träger der Staats- Vertheidiger fort, über die Redegabe unseres Kaisers, erklärt der Angeklagte, daß er nicht zugeben tönne, daß bei den Wolfe ausüben, müsse es gestattet sein, diese auch in scharfer Lesern der Ethischen Kultur" doch vielleicht eine andere Aus- Form zu kritisiren. Jeder, der den Angeklagten tenne, wisse, daß Der Majestätsbeleidigungs- Prozeß gegen den Redakteur und legung seiner Worte zu erwarten war. Dieses wissenschaftlich diesem nichts ferner liege, als Beleidigungen auszusprechen, daß Herausgeber der Ethischen Kultur, Wochenschrift für sozial- gehaltene Blatt, welches allerdings auch in Arbeiterkreise bringe, er mit fast zu großer Aengitlichkeit jedes heftige Wort ver­ethische Reformen" Dr. Fr. W. Förster aus Freiburg in Baden habe Leser, welche die Artikel nicht oberflächlich lesen und sich über meidet. Der Vertheidiger sucht dann des weiteren dar­gelangte heute vor der ersten Straffammer hiesigen Landgerichts I die Absichten des Verfassers nicht täuschen. Er wollte nur, daß solche zulegen, daß in keinem der inkriminirten Säße eine Beleidigung zur Verhandlung. Den Vorsitz führt Landgerichts Direktor zum Verständniß dienenden Ausführungen schließlich auch einmal des Kaisers enthalten sei und schließt mit dem Antrage, den Ried, die Anklagebehörde vertritt Staatsanwalt Opper- emporgetragen werden zur einsamen Höhe der Fürsten , die Angeklagten freizusprechen. Der Gerichtshof erkannte auf an a un, die Vertheidigung führt Rechtsanwalt Dr. v. Gordon. abgeschlossen sind von der Möglichkeit, selbst Einsicht zu gewinnen drei Monate Festungshaft und Vernichtung der Platten Unter den Zuhörern, die den kleinen Zuhörerraum füllen, be- von den in den unteren Kreisen lebendig wirkenden Kräften. und Formen. merkt man den Oberstlieutenant a. D. v. Egidy und den Vater Nach seiner Meinung habe Wilhelm II. nur auf grund un- Aus der Begründung des Urtheils heben wir folgendes des Angeklagten, Geh. Rath Prof. Dr. Förster. Es handelt richtiger Darstellung zu einer durch seine Worte bekundeten hervor: Nach Ansicht des Gerichtshofes sei es der Zweck sich um einen in der Nummer vom 14. September d. J. er falschen Auffassung über die Sozialdemokratie kommen können und des inkriminirten Artikels gewesen, die Kundgebung des Schienenen Artikel unter der Ueberschrift: Der Kaiser und er habe es als Pflicht der Bürger bezeichnen wollen, hineinzugehen Kaisers gegenüber den unerhörten Schmähungen" die Sozialdemokratie". Der Artikel bildet einen Protest in die Kreise der Sozialdemokratie und dafür zu sorgen, gegen das Andenken Kaisers Wilhelm I. zu brand marken gegen die Rede des Kaisers, die derselbe auf dem Paradediner daß auch an höchster Stelle das falsche Urtheil berichtigt und das deutsche Volk gegen diese Kundgebung zu verwahren. Des Sedantages gehalten. In dieser Rede war bekanntlich werde. Schließlich bestreite er, daß, wenn er am Schlusse des Das Vorgehen des Kaisers werde als ein unberechtigtes, pietät­Tie sozialdemokratische Partei als eine hochverrätherische Artikels in bezug auf die Rede des Bürgermeisters Kirschner loses und mit den Pflichten des Fürsten nicht zu vereinbarendes Schaar und als eine Hotte von Menschen bezeichnet, die gesagt habe:" Hier sei der rechte Ton getroffen, der Ton der dargestellt. Das gehe deutlich aus dem Schlußsah des Artikels nicht werth fei, den Namen Deutscher zu tragen. Es wird Pietät", er damit einen Gegensatz zu den Worten des Kaisers hervor, in welchem es mit bezug auf die Rede tes in dem Artikel dem tiefen Bedauern darüber Aus: habe herstellen wollen. Er habe sich vielmehr nur ganz allgemein Bürgermeisters Kirschner, die als Protest Protest gegen die druck gegeben, daß der Kaiser sich über eine große politische an das Bürgerthum und die Presse wenden wollen. Auf eine Kriegserklärung" bezeichnet worden, heiße: Hier ist der Partei seines Landes in Worten ausgelassen habe, wie man sie direkte Frage des Vorsitzenden erklärt der Angeklagte, daß er rechte Ton getroffen der Ton der Pietät, zu welchem die in der Weltgeschichte nur unmittelbar vor dem Ausbruch eines unparteiisch von allen Parteien und allen religiösen Betenntnissen Gebildeten und Besigenden das Beispiel geben müssen, Bürgerkrieges gehört habe. Nach einem Tadel der liberalen wirke und namentlich auch nicht der sozialdemokratischen Partei wenn sie in den Kundgebungen der Arbeiterschaft die Achtung Presse, die in ihrer erbärmlichen Knechtseligkeit nicht den Muth angehöre. vor ihren Idealen vermissen. Dieser Satz sei nicht, wie der habe, dem Monarchen die tiefe Betrübniß und Enttäuschung zu Der Staatsanwalt beantragt das Schuldig. Als die Angeklagte behaupte, auf die Allgemeinheit zu beziehen, sondern übermitteln, mit welcher alle vorwärts gewandten Elemente des 5. Strastammer der Ansicht des Amtsgerichts nicht beitrat, habe direkt auf den Kaiser. Nach Ansicht des Gerichts liege in diesem Volkes solche Reden aufnehmen müssen, wird ein förmlicher sich die Staatsanwaltschaft dabei nicht beruhigen können. Die Sage nicht eine Beleidigung Wilhelm II. , sondern nur eine Protest erhoben. Dieser Protest richtet sich dagegen, daß man Eröffnungs- Straftammer habe mit der Staatsanwaltschaft an- Verletzung der schuldigen Ehrfurcht vor dem Staats unsere sozialdemokratischen Volksgenossen, die zum großen genommen, daß Majestätsbeleidigungen vorliegen und die Ver- oberhaupte, welche nach unserem geltenden Strafrecht nicht mehr Theile mitgewirkt haben, das einige Deutschland zu erkämpfen, handlung könne keinen Zweifel darüber lassen, daß objektiv und strafbar sei. Anders sei es mit der Stelle, wo nach einer Glori­deren ehrliche Begeisterung für die idealen Güter der Menschheit subjektiv Majestätsbeleidigungen in dem inkriminirten Falle aus fitation der Sozialdemokratie, wie sie in blühenderen Worten eine erhebende Kundgebung echt deutschen Volksgeistes bildet, gesprochen worden sind. Die Beleidigungen seien sogar schwerer fanm möglich sei, lebhafter Protest dagegen erhoben wird, daß welche alltäglich in übermäßiger Arbeitszeit, ungefunden Räumen, Natur, denn es werde dem Kaiser vorgeworfen, daß er etwas" man" diese Volksgenossen mit Ausdrücken herabseße, die mur bedroht von Arbeitslosigkeit und schlechter Ernährung, ihr Leben fittlich unberechtigtes gethan habe und ohne jede Beranlassung gegenüber gemeingefährlichen und ehrlosen Individuen sittlich in die Schanze schlagen für den Ruhm des deutschen Gewerbe- gegen einen Theil seiner Unterthanen mit Gewalts- berechtigt seien. Hier werde Wilhelm II. geradezu vorgeworfen, fleißes, dessen Eroberungen diejenigen des deutschen Heeres an drohungen vorgegangen sei. Charakteristisch sei es, daß daß er sich einer Berleumdung der Sozialdemokratie fultureller Tragweite übertreffen daß man diese unfere Volts- der Angeklagte in dem Artikel mit feinem Worte der schuldig gemacht habe. Dies sei eine schwere Beleidigung. Die genossen mit Ausdrücken angreift, die nur gegenüber gemein Veranlassung 811 den Worten des Kaisers Erwähnung übrigen inkriminirten Stellen enthalten nach Ansicht des gefährlichen und ehrlosen Individuen berechtigt find." In gethan habe. Als unser deutsches Volk()" sich zu dem Gerichtshofes nur Verlegungen der schuldigen Ehrfurcht, dem Protest, welcher der musterhaften Ordnung und der Gefeßz- nationalen Jubelfeste im September rüstete, wurden in den aber keine direkten Beleidigungen. Es müsse allerdings lichkeit der Propaganda der Sozialdemokraten noch weiter sozialdemokratischen Versammlungen und in der sozialdemo: befremden, daß der Angeklagte dem Artikel fein rühmende Worte widmet, tommen verschiedene Stellen fratischen Presse die schmach vollsten Angriffe und Ver- Wort davon gefagt hat, wodurch der Kaiser zu dieser Rund­vor, in welchen gegen die Bedrohungen deutscher höhnungen gegen alles, was den Deutsch en heilig ist, und gebung veranlaßt worden, die begeisterten Wiederhall in durch Waffengewalt gekämpft wird, weil der namentlich auch gegen die Großthaten der Feldherren im fran- den weitesten und jedenfalls nicht in den schlechtesten Kreisen Patriotismus der Bedrohten desto mehr schwinden muß, je mehr zöfifchen Kriege und gegen die Person des allverehrten" Kaisers des Volkes gefunden habe. Bezeichnend für die ganze Tendenz sie das Gefühl bekommen, daß sie nicht im Vaterlande, Wilhelm geschleudert. Alles was patriotischen Herzen hoch und des Artikels sei auch eine Stelle, in welcher gesagt werde: Man sondern in Feindesland leben. Wir verzichten aus offen heilig ist, wurde auf das Niederträchtig fte mit Schmutz verlangt Uebermenschliches, wenn man von der Sozial­fundigen Gründen darauf, die fünf Stellen, die die Anklage beworfen und in den Koth gezogen. Das mußte jeden deutschen demokratie Pietät fordert für einen Herrscher( Wilhelm 1 .) deſsen als Majestätsbeleidigungen herausgeschält hat, hier wiederzugeben. Mann empören und man müsse es schmerzlich empfinden, edlere 3üge hier verlöscht sind durch die bittere Der Artikel spißt sich zu der Frage zu: Wann wird endlich das daß es fein gesetzliches Mittel gab, um solchen Schänd Erinnerung an die Kerterhaft, Landesverweisung, liebevolle Verständniß für das Seelenleben der anderen Klasse lichkeiten ein Ende zu machen. In der gesammten Brotlosigkeit und gesellschaftliche Aechtung, welche im Bürgerthum heranreifen und Vertrauen und Beruhigung bürgerlichen Presse habe sich der Unwille über ein solches jenes unselige Gese über das arbeitende Wolf emportragen bis zur einsamen Höhe der Fürsten ?" Als einen Gebahren deutlich fund gegeven. Jeden königstreuen Patrioten gebracht hat." Dem Angeklagten tönne es unmöglich fremd hoffnungsvollen Anfang zu solchem Verständniß preist der habe es daher mit Dant erfüllen müssen, daß endlich sein, daß Kaiser Wilhelm I. nur mit größtem ider­Artikel schließlich die Rede, die der Bürgermeister Kirschner- Berlin von der höchsten Stelle ein träftiges Wort der streben an die Erlaß dieses Gesetzes, welches den Veteranen am Sedanfeste gehalten hat. Diese Rede bilde einen Abwehr gesprochen wurde. Nur ein scharfes Wort Volksvertretung beschlossen habe, gegangen sei. wohlthuenden Gegensatz gegen die Kriegserklärung, mit welcher konnte treffen und das vom Kaiser gesprochene war um so be: Gerichtshof sehe also int dem einen angedeuteten man" die Haltung der Arbeiter am Sedantage beantwortet habe. rechtigter, als den Enkel die Beschimpfungen des Punkte eine Majestätsbeleidigung als vorliegend an. Wegen dieses Artikels wurde die betr. Nummer der Ethischen Großvaters doppelt empören mußten." Der Artikel habe der Abmessung der Strafe sei erwogen worden, daß Kultur" feinerzeit auf Antrag des Staatsanwalts, dem das Amts- aber auch verschwiegen, daß der Kaiser sich nicht gegen die der Zweck des Artikels nicht in erster Linie dahin gegangen gericht beitrat, beschlagnahmt. Die Beschwerdekammer hat die Sozialdemokraten schlechthin aufgelehnt hatte, sondern gegen die sei, Wilhelm II. zu beleidigen. Der Bertheidiger habe richtig Beschlagnahme wieder aufgehoben, weil nach ihrer Ansicht eine verheyenden Führer und diejenigen, die es wagen(!), bemerkt, daß der Angeklagte gewissermaßen unter einem fatego Majestätsbeleidigung nicht vorhanden sei. Die Eröffnungskammer die Errungenschaften der deutschen Nation zu schmähen und die rischen Imperativ der Pflicht gehandelt habe. Der Gerichtshof ( II. Straftammer) ist jedoch der Anschauung der Staatsanwalt- erhabene Person Kaisers Wilhelml. in den Staub zu ziehen. Wenn erkenne das ernste Streben des Angeklagten an, der kategorische schaft beigetreten, und so ist die Anklage wegen Majestäts- der Angeklagte trotzdem von der unerhörten, empörenden Imperativ sei aber bei ihm so start gewesen, daß er ihn selbst beleidigung erhoben worden. Herausforderung nichts erwähne, sondern im allgemeinen die vor einer Beleidigung des Kaisers nicht zurückschrecken ließ. Der Angeflagte ist am 2. Juni 1869 geboren und evangelischer Sozialdemokraten in überschwänglicher Weise als Muster der Der Angeklagte mußte das Bewußtsein Konfession. Er giebt zu, der Verfasser des Artikels zu sein, be- Gefittung und Ordnung preise, so zeige dies, daß es ihm darauf leidigenden Charakter seiner Aeußerungen, zum allermindesten Streitet aber, daß dieser Beleidigungen der Person des Kaisers ent- ankam, den wahren Sachverhalt zu verschleiern und es so darzu- aber davon haben, daß sie von dem lesenden Publikum im halte. Er habe den Artikel nicht aus irgend einer Parteistellung stellen, daß der Kaiser ohne jede Veranlassung einen Kampf gegen beleidigenden Sinne aufgefaßt werden konnten. Mit Rücksicht heraus geschrieben, sondern aus Interessen, die über allen Parteien verdiente Volksgenossen vom Zaune gebrochen habe. Zur Ethik darauf, daß der ganze Artikel nicht auf ein unehrenhaftes Motio stehen. Durch seine Studien ethischer Natur, namentlich über gehöre doch auch Gerechtigkeit und daß, wenn man jemand kritisirt, zurückzuführen und der Angeklagte noch jung und bisher unbe­die soziale Entwicklung in England, sei er zu der Ueberzeugung doch auch die Beweggründe und Veranlassungen seines Thuns in scholten sei, habe der Gerichtshof von dem ihm zustehenden gekommen, daß dort die soziale Verbitterung dadurch verhütet den Kreis der Betrachtung zieht. Schon der herab Rechte Gebrauch gemacht, nicht auf Gefängnißstraße, sondern auf worden, daß Geistliche und andere Personen hineingingen in die würdigende Gebrauch des Wortes ,, man" in bezug Feftungshaft erkannt und diese auf drei Monate bemessen. unteren Klassen, deren Denken und Fühlen kennen lernten und auf die allerhöchste Person deute darauf hin, Gleichzeitig sei auf Unbrauchbarmachung des Artikels und der eine Versöhnung der Klassen dadurch ermöglichten, daß sie, unab- daß der Angeklagte bestrebt gewesen sei, gegenüber der betr. Platten und Formen erkannt worden. hängig von jeder Parteistellung, das Unrecht auf beiden Seiten Verherrlichung der Sozialdemokratie den Kaiser herabzuwürdigen. erkannten und ehrlich für die Ueberbrückung der Kluft sorgten. Der Vorwurf, daß das Verhalten des Kaisers mit der Sitte und Er habe sich in den Dienst der ethischen Kultur gestellt dem Recht nicht im Einklange stehe, sei ein geradezu un­und praktische Bethätigung und Fühlung mit den Ar- erhörter, ebenso, daß dem Kaiser ein verfassungswidriges beiterfreifen gesucht und fich bestrebt, mäßigend ein Vorgehen, der Gedanke an einen Verfassungsbruch unterstellt zugreifen und in den oberen Klassen das Gefühl für wurde. Dem philosophisch gebildeten Angeklagten könne diese Die liberalen Blätter, allen voran die Berliner die Bedürfnisse der arbeitenden Bevölkerung zu erwecken. beleidigende Tendenz nicht entgangen sein. Es würde nur verwirrend 3eitung", reiben sich an den sozialdemokratischen Stadt­In diesem Sinne sei die Ethische Kultur" begründet wirken, wenn man eine derartige herabwürdigende Kritik aller verordneten, indem sie denselben vorwerfen, durch die Abgabe worden und er habe sich nie gefcheut, ebenso wie das Unrecht höchster Aeußerungen für statthaft und straffrei erklären würde; weißer Stimmzettel die Wiederwahl des Stadtraths Marggraf der besitzenden Klassen, auch das Unrecht der arbeitenden Klassen es würde die Autorität untergraben, wenn die Massen sehen, herbeigeführt zu haben. Die Berliner Zeitung " versteigt sich flarzulegen und zu bekämpfen. Gerade diese Stellungnahme daß ein von der Bildung und der Erziehung fogar zu der Behauptung, daß der Stadtv. Singer, der sich im auch gegenüber der Sozialdemokratie sei der Grund des Aus- des Angeklagten schon zu Majestätsbeleidigungen greift. Er Ausschuß gegen Herrn Marggraf ausgesprochen hatte, es bei scheidens der Frau v. Gizycki aus der Schriftleitung der beantrage neun Monate Gefängniß. seiner Frattion nicht durchzusehen vermocht habe, daß diese für Ethischen Kultur" gewesen. Als der Kaiser seine bekannte Rede Bertheidiger Rechtsanwalt Dr. Gordon führt in längerer den Gegenkandidaten eintrat. Hierdurch soll nach der Berliner am Sedantage gehalten, habe er den Eindruck erhalten, als ob Rede dem Gerichtshof das ganze ideale Streben des Angeklagten Zeitung" dem Stadtv. Singer von der sozialdemokratischen gerade diese Rede beitragen müsse, die in den besitzenden und dessen selbstloses Wirken für eine Versöhnung der Klaffen- Fraktion eine arge Niederlage bereitet worden sein. Selassen sich regenden Versuche zur Versöhnung im Reime gegensätze vor. In den politischen Auffassungen des Angeklagten Was doch der Aerger den freisinnigen Leutchen zu ersticken und das Gefühl zu erweden, daß die liege nicht die Tendenz der Majestätsbeleidigung, er habe sie, für possicliche Kapriolen abringt. Zur Beruhigung wollen Soziale Frage nur durch Gewaltmittel gelöst werden könne, wie er glaubwürdig betont habe, feineswegs beabsichtigt und wir Herrn Ullstein und seinen Freunden­und Volks Zeitung" Tageblatt", der ob gerade diese Rede dazu beitragen müsse, daß eine Straffammer habe ihm darin Recht gegeben, daß in dem Berliner misverständlich alle ethischen Bestrebungen als unnütz und Artifel teine Majestätsbeleidigung zu finden sei. Gerade bei" Boffischen Zeitung" attachirten Stadtverordneten können eben verfehlt anzusehen seien und daß in den Arbeiterklassen eine ver- feinem idealen Streben habe er die Mannespflicht in sich ge- falls davon Vermerk nehmen verrathen, daß der Stadt­zweifelte Stimmung und die Ansicht playgreifen müßte, daß ihre fühlt, nicht davor zurückzuschrecken, auch Wilhelm II. zu sagen, verordnete Singer bei seiner Fraktion beantragt hat, bei der berechtigten Bestrebungen durch Waffengewalt erstickt werden daß seine herbe Kritik der sozialdemokratischen Partei eine nicht Marggraf'fchen Wahl weiße Zettel abzugeben, und daß dieser sollten. Er habe gesehen, welchen Eindruck diese faiserliche Rede berechtigte sei. Der Angeklagte sei dazu durch den kategorischen Antrag einstimmig zum Beschluß erhoben wurde. Auch die auf die Arbeiterklasse gemacht habe und er habe es für seine Imperativ der Pflicht getrieben worden. Der Redner verweist Gründe dafür wollen wir den zornschnaubenden Freisinnigen Pflicht gehalten, auch dem Kaiser gegenüber seine Ueberzeugung auf die Betrachtungen der Presse der verschiedenen Parteien über nicht verhehlen. Die sozialdemokratischen Ausschußmitglieder frei und ungeschminkt zum Ausdruck zu bringen. Er sei der die Kaiserworte und die Bedeutung des Appells an hatten in den Verhandlungen die Ansicht gewonnen, daß der Meinung, daß gerade diejenigen, die eine ideale Repräsentation die Garden. Der Angeklagte habe jedenfalls annehmen Widerspruch gegen die Wahl Marggraf's nicht aus der Qualität des Gemeinwesens in der Monarchie erblicken, ein müssen, daß alle Sozialdemokraten als hochverräthe- seiner Leistungen herrührte, sondern daß man ihm vorwarf, nicht lebhaftes Interesse daran haben müssen, daß oben rische Schaar haben bezeichnet werden sollen, denn wegen der fonnivent genug gegen die Stadtverordneten zu sein. Inwieweit am Thron nicht nur unparteiische Rathgeber, sondern paar Redakteure des Vorwärts" werde doch die Gegnerschaft Marggraf's von dessen festem Auftreten gegen auch ein offenes, ehrliches, wenn auch warnendes und miß- wohl nicht an die Garden appellirt werden. Dem die Hausagrarier, deren Feindschaft er sich durch die Befür­billigendes Wort Gehör finden. Gerade die neueste Beit zeige Angeklagten sei es ernst mit seinen Bestrebungen und er habe auch wortung der Erhöhung der Kanalisationsabgabe zugezogen hat, Anzeichen dafür, daß sich parteiische Tendenzen an Wilhelm II. selbst in Arbeiterkreisen damit so große Erfolge erzielt, daß beeinflußt war, lassen wir dahingestellt. Jedenfalls ergaben die herandrängen und ihn zur Anwendung von Gewalt überreden die Sozialdemokraten die Wahl Freiburgs als nächsten Ort des Ausschußberathungen, daß die Widersacher des Herrn Marggraf wollen und deshalb habe er es für seine Pflicht gehalten, ein fozialdemokratischen Kongresses mit Rücksicht darauf abgelehnt mehr mit persönlichen als mit fachlichen Gründen kämpften. Für die offenes Wort an die Person des Kaisers zu richten. Die Absicht haben, daß Freiburg durch Förster zu sehr ethisirt sei".( Da sozialdemokratischen Stadtverordneten lag nun die Sache sehr einfach. der Beleidigung habe ihm fern gelegen. Er habe feineswegs ist der Herr Bertheidiger denn doch wohl ein wenig im Irrthum. Der als Ersatz für Marggraf präsentirte Kandidat besitzt nicht sagen wollen, daß Wilhelm II. an einen Verfassungsbruch auch D. R. ) Der Angeklagte wisse, daß in der Sozialdemokratie ein diejenigen Eigenschaften, welche ihm sozialdemokratische Stimmen mur denken könne, aber er habe darthun wollen, daß solche Worte ideales Streben lebe, daß die Arbeiter die fleißigsten Besucher zuführen könnten. Nur aus Gefälligkeit für die ein bischen nach Wir" links" schillernden Freifinnigen aber für einen Stadtrath zu ein dahingehendes Mißverständniß im Volte erwecken könnten und der Urania und anderer Volksbildungs- Institute feien. er habe nur ausdrücken wollen, daß er es schmerzlich bedauere, daß erfreuen uns"( so sagte der Wertheidiger), eines traftvollen Kaisers, ftimmen, so liebenswürdig sind nun die Sozialdemokraten nicht. Wilhelm II. aus seinen ernsten Entschließungen heraus diese Worte der nach dem Worte des Fürsten Bismarck sein eigener Kanzler sei." Es beweist daher nur die Naivetät der Herren, wenn sie sich gewährt habe. Er habe keineswegs eine sittliche Kritik an Einem solchen Fürsten gegenüber müsse es ehrlich strebenden Leuten darüber beklagen, daß die Sozialdemokraten sich nicht dazu her. den Worten des Raisers üben, sondern nur darthun wollen, daß gestattet sein, auch die Majestät auf irrthümliche Aufgaben, die Geschäfte der Freifinnigen zu machen.

als

"

Mann

"

"

Lokales.

"

-

von dem

be=

die dem

der