fange Jahre hinaus von entscheidender Bedeutung schn njmiJ �urch den Sachnerständigenplan und die Londoner Mn,achunqen vom Jahre ff>24 ist es gelungen, das Reparationsproblem- des politischen Charakters zu entkleiden und aus ihm eine finanzielle und Wirt- schaftliche Frage zu machen. Seither ist die Durchführung des Sachverständigen Plans reibungslas erfolgt. Deutschland hat seine Verpflichtungen regelmäßig und pünktlich er- füllt. Die Sachverständigen selbst haben ihren Plan �>des nur als eine vorläufige Regelung bezeichnet und es als notwendig hingestellt, diese vorläufige Regelung durch eine endgültige zu erseßen, sobald die Verhältnisse dies ermöglichen. Die Durchführung des Plans während eines Zeitraums von nahezu vier Jahren hat die Erkennt- nis der allgemeinen Voraussetzungen für die endgültige Regelung in weitgehendem Maße gefördert. sMag der Zeitpunkt für die Jnan- griffnohme der Cndlösiing sich auch heute noch nicht genau über- sehen lassen, so ist doch die Entwicklung weit genug fortgeschritten, um in allen beteiligten Kreisen Raum für die Ueberzeugung zu schaffen, daß die baldige Herbeiführung dieser Endlösung__ nicht nur wünschenswert, sondern auch möglich ist. Der Erfolg aller Bemühungen um die endgültige Regelung des Reparationsproblems wird davon abhängen, daß sie von allen beteiligten Seiten mit dem erforderlichen Maß von ZLeitsicht angefaßt und daß dabei auf dem Wege der gegenseitigen Verständigung, nach den Methoden einer vernünftigen Wirtschaftspolitik und selbstverständlich unter Sich«- rung einer angemessenen Lebenshaltung des deutschen Volkes vorgegangen wird. Deutschland wird es seinerseits nicht an der loyalen Mitwirkung fehlen lasten, um eine Frage endgültig zum Abschluß zu bringen, die sowohl für die deut- sche Wirtschaft als auch für die Weltwirtschaft von größter Bedeu- tuna.ist.f/ Indem ich darauf verzichte, die sonstigen Ausgaben unserer Außenpolitik, wie sie sich aus unseren Beziehungen zu den einzelnen Ländern ergeben, besonders aufzuführen, wendr ich mich nunmehr den - Kragen der Innenpolitik zu. Ausführungen des Sachverständigenplans, Wiederaufbau der Weltwirtschaft und eigene Jnteresten der deutschen Volkswirtschaft fordern gleichermaßen Erleichterung und Pflege des Haichelsoer- kehrs. Die Reparationszahlungen können nach den eigenen Worten der Sachverständigen auf die Dauer nur aus wirklichen Heber- schüsien der deutschen Wirtschaft geleistet werden. Die Weltwirtschaft krankt am Protektionismus. Die deutsche Wirtschaft bedarf zu ihrer vollen Entfaltung der Eni- wickluna und Vertiefung ihrer weltwirtschastlichen Beziehungen. In- folgedessen wird die Rcichsregierung alle Bestrebungen zu welt- wirtschaftlicher Verflechtung unterstützen und selbst Ihre Kraft daran fegen, durch Pflege und Erweiterung der weltwirtschaftlichen Be- tängung die deutschen Wirtschaftskräfte zu stärken. Die neue Reichs- regierung nimmt die vorbehaltlose Anerkennung der Ergebnisse der Genfer W e l t w i r t s ch a s t s t o n s e r e n z durch die bisherige Reichsregierung auf. Sie wird zu ihrem Teil für ihre Verwirk- lichung sorgen/ sich insbesondere an den Arbeiten zur Senkung der nach dem Kriege fast überall erhöhten Zolltarife durch internatio- nale Vereinbarungen tatkräftig beteiligen. Neben den Genfer Ar- bciten, die auf Senkung der' Zölle hinzielen, sind nach wie vor Handelsverträge das vornehmste Mittel zur Beseitigung von Hinder- nisten int Austausch der einzelnen Volkswirtschaften. vi« Erweiterung unserer hondelsverlraglichen Beziehungen, in». besondere auch zu den östlich und südöstlich gelegenen Staaten sieht die Reichsregierung als«ine wesentliche Aufgabe an. Sie begrüßt«s, daß die Verhandlungen mit dem stammesverwand- ten O e st e r r e i ch zu einem endgültigen und abschließenden Hau- delsvertrag in Wien eingesetzt haben. Die. Reichsregierung wird auch bin dritten Weg handttspoliti. icher Betätigung einschlagen, d-n die Wcltwirtschaftskonsereiuz in ihrem»Streben noch Erleichterungen des Warenaustausches empfoh- len hat:' autonome Maßnahmen auf dem Gebiete das Zolltarifs. Sie wird daher die vom Reichswirtschaftsrat bereits beguwchieten Borschläge einer autonomen Zollsenkung für in chandelsver- trägen nicht verwertbar« industrielle Positionen des deutschen Zoll- rarlfs den gesetzgebenden Körperschaften zur Beschlußfastung vor- legen. Wichtig für die Gestaltung der Ausfuhr sowohl, als für dl« Sicherung eines angemessenen Reallohnes der w«rk° tätigen Bevölkerung ist die Preisgestaltung auf dem deut- scheu inneren Markt. Zu ihrer Beeinflussung dient neben einer eiif die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit zielenden Handels- Politik vor allem auch die richtige Einstellung des Staates zu den großen in Kartell-, Trust- und ähnlichen Können unser Wirtschaftsleben beeinflussenden monopolistischen Organisatio- neu. Die in diesen Gebilden der wirtschaftlichen Entwicklung wir- ke.nden, der Allgemeinheit nützlichen und die Leistung steigern- den Kräfte sind zu fördern, die nachteiligen hintan�u- halten. Dazu muß die Leitung eines Staatswesens den unbedingt nötigen Ueberblick und Einblick in diese Organismen er- halten, uni sich ein Urteil über Art und Auswirkungen ihrer B«- täiigimg bilden und ihre Maßnahmen entsprechend einstellen zu können. Diese Möglichkeiten der Staatsgewalt zu gewährleisten, liegt auch im wohlverstandenen eigenen Interesse sener Gebilde selbst, die alsdann bei der Allgemeinheit ein besteree Verständnis für ihre Maßnahmen und bei der Regierung das zu einem Zusammen- arbeiten erforderliche Vertrnuen finden werden. Dadurch kann die Anwendung gesetzlicher Maßnahmen gegen den Mißbrauch wirt- schasilicher Machtstellungen auf das unbedingt erforderliche Maß be- schränkt werden. Für diejenigen Fälle, in denen eine solcke Ge- meinschaftsarbeit nicht zu erzielen ist, bedarf die bisherige gesetzliche Grundlage einer Ergänzung, die der Regierung die notwendige Kon- »rolle, Sicherheit und die Möglichkeit gewährt, sachverständig« Fest- stellungen darüber zu treffen, ob die Tätigkeit dieser Gebilde dem allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritt zu dienen geeignet ist. Enlsprcchendc Vorschläge einer Erweiterung der Kor- Icll. und Monopolgesehgebung, insbesondere nach der Richtung einer Einbeziehung der deu Rlartt beherrschenden Grohuntcr nehmungen, werden nach ihrer Fertigstellung vorgelegt werden. Die Feststellungen der Enguetckommisfion, die sich gerade mit den Gebieten, bei denen derartige Organisationen bestehen, hesvnders eingehend befaßt hat, werden hierfür wertvolles Materiol bilden. Die Bestrebungen, den inneren Borgängen der großen Unter- nehmungen eine stärkere Oefsentlichrcit zu geben, wie sie u. a. im Rahmen einer Reform de» Aktienrechtes oerfolgt werden. dienen den Gesamtinteresten der Wirtschaft und der Kapltalbe- !ck»assuna. Mit besonderer Sorgfalt verfolgt die Reichsregierung die Entwicklung der Verhältnisse im Steinkohlenbergbau. Die hier bestehenden Schwierigkeiten beschränken sich nicht auf Deutschland , sondern stellen ein gemeinsames Problem aller an der Sieinkohlenförderung beteiligten Länder dar. Die deutsch « Regie- rung begrüßt es, daß die hiermit zusammenhängenden Fragen vom ökonomischen Komitee des Völkerbundes einer internatio- n a l e n Betrachtimg unterzogen werden und wird an dieser.zu ihnnn Teil bereitwilligst mitarbeiten. Für das Gedeihen der Wirtschaft ist die GeftalNing der Trans- p ort Verhältnisse und des öifeiitlichen Rochrichtcndienstos von ausschlaggebender Wichtigkeit. Die Reichsreglerunä wird an der bisherigen B e r k c h r s p a l I t i k- festbalien und bestrebt sein, durch organische Weiierentwicklung der verschiedenen Verkehrsmittel die günstigen Bedingungen zur Hebung des Absatzes zu schassen. Di« Reichs« gierung ist sich bewußt, daß weite Kreise des Mittelstandes uj
Handwerk. Handel und Gewerb« sich in schwerer Notlage befinden und— wie der Herr Prä- sident dieses Hohen Hauses hei Uebernahme seines Amtes kürzlich gesagt hat—»noch immer nicht«ine gesunde Grundlage für ihre Existenz haben finden können". Diesen mittelstäudischen Kreisen Schutz und Förderung angedeihen zu lasten, wie dies der Art. 164 der Reichsverfastung vorschreibt und einer durch die Bedürfnisse der Bevölkerung nicht gebotene Ausdehnung der Betätigung der öffentlichen Hand angemestene Grenzen zu setzen, wird sich die Reichsregisrung besonders angelegen sein lassen. Dem Handwerk gegenüber soll durch alsbaldig« Vorlage und Verabschiedung der Handwerkernooell« das gegeben« Versprechen der Regelung einiger wichtiger Organisationssragan eingelöst werden. Den genossenschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen von Handwerk rnch Gewerbe ist tatkräftige Förderung Zu verleihen. Die durch die Schas - nmg der Verdingungsordnung für Bauleistungen für«in beschränk- tes Gebiet getroffene Regelung soll unter Mitwirkung der beteiligten Kreis« auf dos gesamt« ösfenlliche Vergebungswesen zweckentsprechend ausgedehnt werden. Dabei sollen die mittleren und kleineren Be- trieb« besonders berücksichrigt werden. Di« Heranbildung eines ausreichenden Stammes an Facharbeiter« zu Qualitätsleistungen muß, insbesondere auch im Hinblick auf den Geburtenausfall der Kriegszeit und den infolgedessen.zu erwarte»- den Mangel an jugendlichen Arbeitskräften, durch«ine umsastend« Re g« l u n g der Berufsausbildung des Nachwuchses in Industrie. Handel und Handwerk Rechnung getragen werden. Ihre Durchführung ist unter gleichberechtigter Mitwirkung von Arbeit- gebern und Arbeitnehmern durch die zuständigen Berussvertretun- gen der Wirtschaft sicherzustellen. Diesem Zweck dient das Berufs- ausbildungsgesetz, das alsbald eingebracht wird. Artikel 165 der Reichsverfassung sieht die gleichberechtigte Mitwirkung der Arbeit- nehmer in Wirts chofts- und Soziolpolifik vor. Seiner weiteren Beranrklichung dient der Gesetzentwurf iiber den endgültigen Reichs- Wirtschaftsrat. der in n ä chst e r Zukunft den Reichstag beschäftigen wird. Eine der wichtigsten und ersten Aufgaben des endgültigen Reichst»! rtschasts-- rais wird es sein, Vorschläge zur weiteren Ausführung des Art. 165 mit dem Ziel einer steigenden Mit beteiligung der Ar- beitnehmer an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte zu beraten. Die Herstellung und Sicherung einer fruchtbaren Zusammenarbeit wird auf ollen Gebieten, di« einer solchen zugänglich sind. erstrebt werden. Auch im Verhältnis zu den deutschen G r e n z g e» bieten, die infolg« ihrer Lage einer Reihe besonderer Schwie- rigkeiten ausgesetzt sind und daher erhöhter Fürsora« bedürftig sind. muß dies geschehen. Es müssen die praktischen Folgerungen aus dem Gedanken gezogen werden, daß die Wirtschaft dieser Gebiet« mit der der günstiger gelegenen Landesteile eine für alle gleich wichtige Einheit bildet; es gibt keine isoliert« Wirt« schaft einzelner Bezirke, sondern nur eine ein- heitliche deutsch « Wirtschaft. Ebenso ist es Notwendig, den verschiedenen wirtschastlichen In. teressen, deren Betreuung innerhalb der Reichsregierung au« tech- nischen und agcrrnsatorischen Gründen verschiedener Ministerien zu- geteilt ist, einen angemessenen Ausgleich und eine Behandlung unter einheitlichen Gesichtspunkten zu sichern. Hierfür wird die Regie- rung durch Pflege einer engen Zusammenarbeit der einzelnen Regie- rungsstellen und durch Festhaltung einheitlicher Grundgedanken Sorge tragen. Dl« Rotlnge weiter Kreise und Gebiet« der dentsihen Landwirtschaft hält unvermindert km. Die Wiederherstellung der Rentabilität der landwirtschastlichgn.Betriebe ist. die Boraussetzung ihrer Erhaltung und damit der Erhaltung des deutschen Landvolles, dessen da» Deutschs Reich im Interesse seiner Wirtschost und eine« gesunden Aufbaues des deutschen Polles so unumgänglich bedarf. Eine dauernde Schwächung des Landes als Abnehmer aus dem inneren Markt würde nicht ohne Rückwirkungen aus Industrie und Gewerbe bleiben. Ebenso würde eine verstärkte Abwanderung vom Lande, welche die notwendige Folg« einer lange anhaltenden landwirtschasüichen Krise wäre, den städtischen Arfieitsmarkt Unerträglich belasten. Die Reichsregierung ist sich der Gesahr durch. aus bewußt, daß bei Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion unsere Ernährung im verstärkten Maße vom Auslande abhängig wird imd die dann nötige vermehrte Nahrungsnnttelelnfuhr unser« Handelsbilanz belastet._..„.. Zur Bekämpfung dieser Gefahren und zur Behebung der Not- läge der Landwirtschaft sind zunächst all« diejenigen Mittel an- zuwenden, die geeignet sind— ohne eine Belastung der Verbraucher herbeizuführen— zur Wiederherstellung der Rentabilität der Land- Wirtschaft beizutragen. Demgemäß sollen die Maßnahmsn des Reiches zur Förderung der Bodenverbesserung und zur Hebung der technischen Grundlagen der landwirtschaftlichen Erzeugung fortgeführt werden. Die Anwendung aller modernen Mittel zur Steigerung der Erträge und rationellen Ausnützung der natürlichen Kräfte des deutschen Bodens soll begünstigt werden. Neben die Verbesserung der Produktion muß aber treten Verbesserung der Markt- und AbsayverhSltniss« für die Er- Zeugnisse des deutschen Acker- und Gartenbau» und der deutschen Viehwirtschaft. Besonders wird Bedacht genommen werden auf eine Ausschaltung übermäßiger Schwankungen der Vieh-, Getreide- und Kartofselpreise, welche den Produzemen schädigen und dem Verbraucher nichts nützen. Auf der Grundlage des vom letzten Reichstag beschlossenen Hilfswerks sollen die Arbeiten zur Oualitäts- steigerung, zur Standardisierung wichtiger Produkte und zur Der- bessern na der Absatzorganisationen unter besonderer Berücksichtigung der Cdelerzeugnisse der bauerlichen Wirtschaft fortgeführt werden. Die Reichsregieruna vertraut darauf, daß diese Bestrebungen durch die lebendigen Kräfte der Selbsthtlse in der Landwirtschost idre unentbehrliche Ergänzung und Unterstützung finden. Sie wird deswegen unter Bekämpfung der Zersplitterung des land- wirtschaftlichen Genossenschaftswesen« sich die Stärkung dieser Einrichtungen der Selbschilf« angelegen sein lassen mit dem Ziel, der Landwirtschast einen sicheren Absatz dadurch zu schaffen, daß die Herstellung einer den Anforderungen de» Ver- brauchers entsprechenden guten Marktware ermöglicht wird. Gemeinsam mit den berufenen Stellen wird die Reichsregiening die Bestrebungen unterstützen, das Zentralinstitut der Genossenschaften leistiinasfahig zu erhallen und auszubauen, damit es feinen wachsenden Aufgaben nachkommen kann. Die vordringlichste Sorge bereitet die immer noch steigende landwirtschaftliche Verschuldung zu Zinssätzen, die auch i» besseren Zeiten nicht erwirlschastet werden können. Die Meng« kurzfristiger Kredite, die in dieser Verschuldung enthalten sind, gefährdet fortgesetzt die rationelle Führung der Be- triebe. Die Umwandlung dieser Kredite in langfristige Derschuldiing und die Senkung der Zinssäge aller landwirtschaftlichen Schulden wird angestrebt werden. Die ösfeMlichen Abgaben und Lasten hat die Landwirtschaft in den legten Jahren zu einem erheblichen Teil nicht aus den Erträgen der Wirtschaft bestritten, sondern durch eine Verschuldung der Betriebssubstanz gedeckt. Darüber hinaus ist die Belastung der Land» Wirtschaft bislang eine recht ungleichmäßige gewesen. Bei Ueber- prüsnng des öffentlichen Abgabewesens wirb überlegt werden, wie- weil eine Entlastung und gerechte Verteilung der Lasten erreicht werden kann. Die Reichsregiening wird die landwirtschaftliche Siedlung nachdrücklichst mit dem Ziele fördern, eine gesunde Verteilung der Bevölkerung und ihrer einzelnen Gruppen zwischen Stadt und Land zu erwirken, hierbei namentlich den dünnbevölker-
ten Grenzgebieten neue Kräfte zuzuführen und mSqKchst viefem tüchtigen Siedllingsanwärtern, auch solchen, die nur geringe An- Zahlungen leisten können, zu einer Siedlerstelle zu verHelten. Sie wird im Einvernehmen mit den Ländern insbesondere auf ein« Ver- Minderung der Kosten der Siedlung beim Bodenerwerb, und bei Herstellung der Gehöfte, sowie auf eine Vereinfachung und Ver- billigung des Verfahrens hinwirken. Der Beschaffung von Dauer- kredit für die landwirtschaftliche Siedlung wird die Reichsregierunz ihre besondere Sorge widmen. Oie Sozialpolitik der Nachkriegszeit ist eins der wichtigsten Probleme unserer inneren Politik, sie ist aber auch durch die internationale Sozialpolitik beeinflußt und wirkt ihrerseits weit über die Grenzen unseres Landes hinaus. Die Reichsregierung beabsichtigt die Ratifizierung des Washingtoner Abkommens über den Achtstundentag und wird in den internationalen Verhandlungen an der Beseitigung der hinsichtlich der Revision dieses Abkommens zurzeit bestehenden Ungewißheit und der seiner ollgemeinen Ratifizierung entgegen- stehenden Hindernissen mit allen Kräften mitarbeiten. Sie wird den bereits vom Reichsrat verabschiedeten Entwurf eines A r- beitsschutzgefctzes dem Reichstag alsbald vorlegen, ebenso auch den zu seiner Ergänzung erforderlichen Entwurf eines Berg- a r b e I t s g e s e tz e s. Die In diesen Gesetzen enthaltene Regelung der Arbeitszeit beruht auf der Grundloge des A ch t st u n d e n- t a g e s, vermeidet wirtschaftliche Unmöglichkeiten und soziale Ungerechtigkeiten und entspricht dem Washingtoner Uebereinkommen. Von den übrigen im Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes behandelten Gebieten verlangt besonders der sozialpolitische Schutz der Jugendlichen und die Regelung der Arbeitsaufsicht größte Aufmerksamkeit. Die Reichsregierung hall eine einheitliche Äiizgestaitung der Be- Hörden der Arbeitsaufsicht Und ihre gleichmäßige Tätigkeit unter einer mit den erforderlichen Befugnissen ausgestatteten fachlichen Zentralbehörde auch unter Beteiligung der Arbeitnehmer im Jnler- esse eines wirksamen Arbeitsschutzes für unerläßlich. Neben dem Arbeitsschutzgesetz wird vor allem die Neugestaltung der See- mannsordnung, des Tarifvertragsrecht« und de» allgemeinen Arbeitsvertragsrechts zu fördern sein, um das von der Verfassung verheißene einheitliche Arbeits- recht baldmöglichst zum Abschluß zu bringen. Tos Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeits- losenversicherung vom Sommer vorigen Jahres hat die Organisation des Arbeits- Marktes auf eine neue Grundlage gestellt. Die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslofenoersichentiig ist noch im Aufbau degrissen. Die örtlichen Arbeitsnachweise sind noch nicht eingegliedert. Auf dem Lande müssen sie vielfach neu geschaffen werden. Versäumnisse von Jahrzehnten find hier nachzuholen. Erst wenn das geschehen ist, werden sich die Wirkungen des neuen Gesetzes zuverlässig beurteilen lassen. Eine Frage, die rechtzeitig vor dem Winter geregelt werden muß, ist die Stellung der Saisonarbeiter in der Arbeitslosenversichei-ung, wozu die Organe der Reichsanstatt die nötigen Befugnisse haben. Sie«erden den sachgemäßen Gebrauch daödn machen, wie sie das in anderen nicht weniger schwierigen Fragen bereit» getan yavtn. � Di« Reichsregieftiftsi wirti sie nächdrüMch dabei unKrstützen. .. z-j« KrisenuntevstuUuug � ist bereits über den 1. Juli hinaus verlängert worden. Zugleich ist durch eine Reih« von Erweiterungen der Stockung auf dem Arbeit»-- markt, die sich neuerdings bemerkbar macht. Rechnung getragen worden. Die neue Reichsregierung wird m diesem Sinne fortfahren. Ferner soll die Dauer der Ärisenunterstützunq für die älteren Angestellten und Arbeiter über die gegenwärtige Grenze hinaus verlängert werden. Das kann»n Wege der Zlierordnung geschehen. Es wird weiter zu prüfen sein, ob rücksichtsloser Entlassung älterer An- gestellter wirksam gesteuert werden kann. Die Reichsregierung sieht in der Unterstützung der Arbeitslosen nur«in letzte« Hilssmitlel. Unvergleichlich wertvoller ist alles, was den Arbeitslosen zur Arbeit zurückführt. Die Reichsreaierung wird diese Bestrebungen auf jede möglich« Weis« fördern. Sie wird be» müht sein, dem Mangel an Arbeitskräften auf dem Land« entgegen- zuwirken und fle wird ihre ganz besonder« Aufmerksamkeit der großen Aufgab« widmen, in allen Zweigen der Wirtschast«inen au«- reichenden, gutgeschulten Rachwuchs an Arbeitern zu sichern. Dieser Ausgabe dient unter anderem das bereits erwährne BerufsausbUdungsgesetz. Unter diesem Gesichtspunkt werde» auch alle Bestrebungen zur' Umschulung von Arbeitsträsten und zur Er- leichterung der Freizügigkeit der Arbeiterschast. die durch die beuliaen Wohnungsverhöltnisse stark behindert ist, stets dl« nachdrücklichste- Förderung der Regierung finden. Im Rahmen der allgemein«» Sparmaßnahmen wird zu erwägen sein, wie die Reichsverficheruug einfacher, wirtsckiaftlicher> und infolgedessen«rtragssähigek gemacht werden kann. Dabei kommt ein Abbau der Sachleistungen oder eine Beschränkung der Selbst- Verwaltung nicht in Betracht. Es wird sogar zu prüfen sein, ob und inwieweit die Ersparnisse im Versicherungsberriebe durch ver- stärkte Sachleistungen den Versicherten und ihren Angehörigen wieder gutgebracht werden müssen. Namentlich werden die Verstcherungs- träger sich noch schärfer als bisher auf vorbeugende und verhütend« Maßnohmen einstellen können, insbesondere aus die Bekämpfung von Aolkskrankheiten und den Schutz gegen Arbeitsunfälle. Auch die Ausdehnung der Unfallversicherung auf»och nicht versichert« Berufskrankheiten dient dieser Ausgabe. Eine Lerordnung wird das Verzeichnis der Berufskrankhaiten, die für die Entschädigung den Arbeltsunfällen gleichstehen, aus Grund eines Gutachtens des Vorläufigen Reichswirtschostsrate« erweitern. Der Reichstag erhält sofort den schon vom Reichsrate verabs chiedeten Gesetzentwuri über Ausdehnung der Unfallversicherung aus weitere Betriebe. Ob und wie ein« Einbeziehung noch anderer Ärs.'se in die Unfallversicherung erfolgen kann, soll in einer dem Reichstag vor- zulegenden Denkschrift geprüft werden. Die Träger der Sozialoer» licherung müssen sich in den Dienst der BeoSlkerunaspolitt.' stellen, die den Schutz und di« Förderung der Famrli« be- tont. In diesem Zusammenhang« gewinnt di« Derflihevungspflicbt- grenze in der Kranken- unh Angestelltenversicherung eine besondere Bedeutung. Es wird daher zu erwägen fein, ob und irnvieweit die Grenzen zu erweitern sind. I« der internationale« Sozialversicherung. werden die bisher mit Erfolg beschrittenen Wege fortgesetzt. In Staatsverträgen und internationalen Abkommen werden den Der» sicherten auch beim Gebietswechsel di« Rechte au» der Dc�sicherunq gegenseitig gewahrt. Solche Verträge und Abkommen bild en zugleich die Brücke zwischen den Bersicherungen der einzelnen Lclnder und f ö r d« r» die R e ch t s a n g l e i ch u n g. Die enge Zlusammn- arbeit mit dem Internationalen Arbeitsamt,, die schon zu erfreulichen und l-edeutsainrn Ergebnissen für die d-nifiche wie auch die internationale Sozialpolitik geführt Hot, wird sor, gesetzt werden, sie verpflichtet auf der anderen Säte die Reich»regierung,