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Deutsch - estnischer Enischadigungsstreit. Aeußerungen der estnischen Regierung. Oeuffch-offiziöse Entgegnung. Der estnisch« Ztußenminister Redaiic Hot bei einem Ämpscmfl ausländischer Journalisten, auch relchsdeutscher, iiber die Schwierig- leiten gesprochen, die jinischen Estland und Deutschlond Weyen der Entschädigung der enteigneten Großgrundbesitzer deutsäier Staats- angehörigteit bestehen. Besoirdcrs hat er beanstandet, daß diese Frage von Deutschland mit dem Abschluß eines deutsch -estnischen Handelsvertrags in Zusammenhang gebracht wird und erklärt, Deutschland lege die estländischen Agrargesetze falsch aus. Dabei hat der Minister vor deutschen Hörern, die größtenteils an der deutsch -estnischen Differenz ganz unbeteiligt sind, eine Gegen- Uberstellung des Verbaltens anderer Negierungen und der deut- schen Regierung zur estnischen Agrarreform und der Entschädigung ihrer enteigneten Staatsangehörigen vorgenönrmen. Nun liegen ober, wie deutsch -osfiziös geschrieben wird, die umstrittenen Falle anders als die mit anderen Regierungen bereits geregelten! und zwar deshalb anders, weil die estnische Regierung zwar die Gleichstellung der Reichsdeutschen hinsichtlich der Zahlung von Agrarenischädigungen an sich zugesagt, aber nach ihrem eigenen Zu. gestondnis bisher nicht durchgeführt hat. Der deutsche Vor schlag, an Stelle solcher Elnzelentschodigungen ein« Pauschal a b f i n d u n g zu setzen, ist der estnischen Regierung vor etwa drei Monaten übermittelt worden, ol>nc daß bisher eine Antwort er- folgt wäre. Dagegen sind, was t» Rcbanes Darlegungen vor der Presse nicht zum Ausdruck kam, gerade im gegenwärtigen Augenblick Besprechungen über den gesamten Komplex der deutsch - estnischen Fragen im Gange, und die Reichsregicrung hat sich bereits mit dem Beginn von HanhclsvertrogsoerhaUdlungen einver- standen erklärt. Soweit überhaupt Streitpunkte vorliegen, ergeben sie sich aus einem Schriftwechsel, der im vorigen Jahr zwischen de» beiden Außenministern gepflogen wurde. Danach wollte die estnische Rc- gierung gegenüber den Entschädigungsansprüchen Reichsdeutscher eine Reihe Vorbehalte machen, so für Besitz, der erst durch Erbschaft erworben war, für Erbschaften, die nach dem Oktober 1919(Tag des Inkrafttretens der estnischen Agrar- reform) angetreten wurden usw. Dadurch wurden den meisten Ent- fchädigungeberechtigten nach estnischer Auffassung ihre Ansprüche genommen. Deutschland hat darauf erwidert, daß nach völker- rechtlichem Brauch eine Enteignung in keinem Falle ohne angemessene Entschädigung erfolgen dürfe, und daß auch nicht das Enteignungsgesetz vom Ist. Ottober 1919, sondern des estnische Eni- schädigungsgesetz vom 2. April 1926 als Stichtag für die Fest- Atzung der Ansprüche gelten müsse. Außerdem ist auf besondere Vergünstigungen hingewiesen worden, die anderen Ausländern, über den formen Rahmen der gesetzlichen Entschädigungsquote hinaus selbst dann gewährt werden. wenn dieseausländischc Staatsangehörigkeit erst nach dem Ist. Oktober Istist erworben wurde.-Gleiches Recht fordert die Reichsregierung auch fürgleichgelagerte* Ansprüche Reichsdeutscher, srweit sie vor Inkrafttreten des estnischen Cntschädigungsgesetzes die deutsch « Staatsangehörigkeit besaßen und ihre Ansprüche geltend gemacht haben. Der Vorschlag einer Abgeltung all dieser Ansprüche, insgesamt über 12st, durch eine Pauschaloergütung dient der Er- leicht erung dieser Abwicklung und nimmt Rücksicht sowohl auf die estnische Gesetzgebung, wie auf die finanziellen Möglichkeiten� zumal «in« bestimmt« Summ« nicht im voraus gefordert wird. Di« Auf- »Tähthe- der Handel»»« rtragsverhandkungen ist von dieser Regelung n i ch t abhängig gemacht worden, sondern lediglich der e nd- gültig« Abschluß von einer grundsätzlichen Einigung in der Eist- schädigungsfrage. Gegen höhere(knffchödigung Reichsdeutscher. Renal , Z. Juli. Die zum Teil geheim abgehallene Konferenz der Finanz- kommission der estländischen Staatsversammlung hat die Berichte des Außen- und des Landwirtschaftsministers über die Entschädi- gungsfrage entgegengenommen. Es wurde einstimmig eine Entschließung angenommen, die besagt, daß bei der Enffchödigungs- Zahlung an die rcichsdeutschen Gutsbesitzer, die bestehenden Ge- setze strikt einzuhalten sind, die Zahlung einer höheren Entschädigung an einzelne Personen oder Gruppen durchaus un- zulässig sei und daher gar nicht in Frage kommen könne. Jeder Versuch, Personen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Agrarreform in einer Staotszugehörigkeit eines anderen Staates cingeiroicn stnd, zu Ausländern zu stempeln, sei aufs schärsste zurückzuweisen. Eine merkwürdige Lnsormaiion. Oergute Eindruck" des Stahlhelms in Norwegen . Wie die ,K reuz- Z eit u ng* berichtet, hat die Filmzenfur- stelle den FilmStahlhelm- Rorwegensahrt 1928* frei- gegeben, nachdem vom Auswärtigen Amt förmlich versichert worden war, daß das Auftreten des Stahlhelms in lltorwegen einen ganz vorzüglichen Eindruck hervorgerufen habe. Zu diesem glänzenden Zeugnis für den Stahlhelm schickt uns ein republi- konisch gesinnter Reifeteilnehmer folgenden Beitrag, der gerade das Gegenteil von dem Urteil des Auswärtigen Amtes ist: Ich frage vor ollem das Auswärtige Amt. woher es denn eigentlich seine Informationen über denvorzüglichen Eindruck des Stahlhelms* bezogen hch. Wer mit offenen Augen und nicht durch die Brille des Stahlhelms die Stahlhelmer in Norwegen beobachtet hat. der ist schon ganz anderer Meinung über denausgezeichneten Eindruck*, den die Stahlhelmer in Norwegen erzielt haben sollen. Ist vielleicht das Tragen einer schwarzweißroten Kokarde an der Stahthelmmütze und das Dcmonstrierenmitfchwarz- w« i ß r o t e n Zl K z e i ch e n im Ausland« dazu angetan, einen wirklich vorzüglichen Eindruck zu erwecken? Oder ist gar das Um- herziehen mit schwarzweißroten F ah n e n, wie dies in Merok vorgekommen, auch dazu angetan, einen guten Eindruck über das republikanische Deutschland zu erzielen? Schwarzweißrot« Demonstrationen können wahrhastig nicht das An- sehen Deutschlands im Auslande fördern, und das Auswärtige Amt täte wahrhaftig gut, den von ihm bescheinigten guten Eindruck der Stahlhelmer in Norwegen etwas näher zu untersuchen. Zum Glück haben die Stahlhelmer ihre schon rzweißroten Aufführungen nur in kleinen Orten vollbracht. In.der zweiten Houpfftodt Norwegens , in Bergen, waren sie schon etwas vorsichtiger. Aber immerhin ist der Fall dazu angetan, daß das Auswärtig« Amt die Sache unter-- sucht und sich nicht in otnfeitiger Weise darüber berichten läßt und dann dem Stahlhelm ein« ausgezeichnete Zensur erteilt.

Die preußische Regierung wird den Regierungsparieien als Wahltag für die Kommunal wähl e n, die Kreis- und Vrovinziallandiagswahlcn den 2. Dezember in Vorschlag brin- gen. E» ist anzunehmen, daß die Regierungsparteien sich mit diesem Vorschlag ein verstanden erklären.

Badstieber, Krylenkos Kronzeuge. Eine vernichtende Eharakterisierung durch den Betriebsrat der Firma Knapp.

Die Anklage im Schachty -Prozeß. wie überhaupt in allen großen politischen Prozessen der Sowjet-Union in den letzten Jahren, man denke Ytur an das Verfahren gegen die Sozialrevolutionäre und gegen Wolscht und Kinder mann beruht offenkundig aufGeständnissen" von Lockspitzeln. Im Schachty -Prozeß waren einige An- gaben gewisserreumütiger" Angeklagten derart Hirn verbrannt, daß selbst Krylenko schließlich von ihnen abrücken mußte: Zum Beispiel im Falle des Monteurs Meyer, der durch einen gewissen B a s ch t i n beschuldigt wurde, ihm durch Mitbringen eines Hutes und eines Mantels aus Deutschland das Signal zur Ausführung von Sabotageakten gegeben zu haben; wobei der Hutkleine Sabotage", der Mantelgroße Sabotage" bedeuten sollte!! lieber diesen Irrsinn hoben sogar die snwjetgläubiqen Betriebsabord- nungen, die von der Regierung zur Teilnahme an dem Propagandaschauspiel im Gerichts-Theatersaal kommandiert waren, so laut gelacht, daß der Ankläger es nicht länger wagte, sich dieseGeständnisse" Baschkins zu eigen zu machen. Die Beschuldigungen gegen Otto und überhaupt gegen die deutschen Lieferungefirmen, insbesondere gegen die Maschinenfabrik Knapp beruhen fast ausschließlich auf den Angaben desangeklagten" Monteurs Badsttebsr. Auf 1000 Kilometer Entfernung stanken schon die ersten Aussagen Badstiebers nach GPU -Lockspitzelei. Der Strafantrag Krylenkos gegen Badstieber bestätigt restlos diese Vermutung, denn er lautet sozusagen auf schwere Be- strafung mit Strafaufschub. In Wirklichkeit, so verlautet schon jetzt, soll er als Belohnung für seine guten Dienste einen hohen Verwaltungsposten im Donez - Gebiet nach dem Prozeß erhalten. Interessant ist nun folgende Eharakterisierung des GPU-Kronzeugen Bad stieber durch den Betriebs- rot der Firma W. Knapp: 1. Badstieber ist nur zwei Jahre im Deutschen Werkmeisterverband organisiert gewesen: 2. hat sich derselbe sowohl in seiner Tätigkeit als Arbeiter wie später als Monteur nicht nur unkollegial, sondern darüber hinaus als ausgesprochener Kriecher und Angeber hervorgetan, was dazu führte, daß er von jedermann gemieden wurde. 3. In bezug auf Sowjetfreundlichkeit verdient der Ausspruch festgehallen zu werden, den Badstieber nach seiner ersten Rußlandmontog« im Jahre 1927 getan hat, und zwar:Man trifft dort nur Spitzbuben und Halunken, die sich gegenseitig das Geld entwenden, sowie sich die Kleider vom Leibe reißen, so daß niemand seines Lebens dort sicher ist." 4. Zu seiner Behauptung, wonach ihm der Betriebsratsoor- sitzende des Jahres 1927, Kirschbaum, wie auch der Schlosser Schütte gesagt haben sollen, es sei A l t m a t e r i a l zu den Maschinen verwandt worden, wird festgestellt, daß dieses glatt erlogen ist, da sich sonst Kirschbaum nicht selbst zur Montage nach Rußland gemeldet hätte. 5. Das die Behauptung Badstieber« anbelangt in bezug auf Bestechung durch die Firma Knapp, vor allem durch Herrn

Direktor C o« st e r, gab Herr Eoester der Belegschaft einen Einblick in die geschäftlichen Gepflogenheiten mit Ruß- land. Nachdem verschiedenerseit« diesbezüglich« Fragen aus der Versammlung an Herrn Eoester gestellt wurden, kommt die Beleg- schaft zu der Ansicht, daß die angeführt« Behauptung Badstieberz genau wie alles andere erlogen ist.* Sodann«endet sich die Erklärung des Belmbsraies mit detaillierten Angaben gegen die Behauptungen Bad- stiebers über die schlechte Qualität der gelieferten Moschinen und stellt fest, daß Badstieber «vom August 1923 bis Januar 1926 und von Mörz 192S bis Novem- der 1923 selbst Kontrolleur war und auch bei der Abnahme der Maschinen zugegen gewesen ist und hierbei nichts zu bemängeln hatte, da er sich sonst wohl geweigert hätte, mit diesen Maschinen aus Msntage zu gehen. Nach alledem hat es den Anschein, als ob Bodstieber, um den wahren Sachverhalt zu verdecken und seine Person rein zu waschen, die Firma belastet.* Der Beschluß des Betriebsrates schließt Mit dem Wunsche, .chaß bei Besetzung derart wichtiger Posten in Zukunft der Betriebsrat gehört wird.* Es hat in der Tat den Anschein, als ob die Fabrikleitung Badstieb er nur deshalb zum Kontrolleur bestimmt unb als Hauptmonteur nach Rußland entsandt hatte, weil er sich als Kriecher und Angeber" bei der Direktion beliebt gemocht und seine Arbeitskollegen denunziert und schikaniert hatte. Im übrigen kann Herr Krylenko , kann ganz Sowjet- rußland auf diesen Kronzeugen stolz sei« Er verdient nicht nur einen hohen Verwaftungs Posten im Donrevier, sondern sogar die Ehrenmitgliedschaft der Dritten Internationale mit- samt den höchsten neugeschaffenenroten" Orden. Oer letzte Akt. Nach Meldungen aus M o» k a u bildete die Dienstagsitzung den letzten Akt der Schachty -Tragödie. Die letzten der Angeklagten erhielten das Schlußwort, darunter auch die deutschen An- geklagten. Diese erklärten, daß sie unschuldig seien und verlangten die Freisprechung. Der Angeklagte R o b I n o w I t s ch er- klärte, er sei unschuldig und verlange seinen Freispruch. Einige der russischen Angeklagten zeigten gute Haltung und verzichteten auf ein Gnadengesuch. Der Vorsitzende des Gerichts wird nun in einer Zusammen- fassung da» ganz« Bild des Prozesses noch einmal entwerfen. Dann wird sich das Gericht zur Beratung zurückziehen. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet. Die GPU. -Wachen im Gc- richtssaal und um das Gebäude stnd verstärkt worden. Man nimmt an. daß das Gericht sich nicht zu 21 Todesurteilen entschließen werde, daß aber dennoch mit acht bis zehn solcher Urteil« zu rechnen sei. Als Todeskandidaten werden u. a. Baschkin. Rabinowitsch, Budny, Skorutti und Bratanowski genannt. Für die deutschen Angeklagten besteht die Zuversicht, ddß sie«u» der Sowset- union n üs g« w i e f« n werden. T

Frankreichs Floitenvermehrung. Parade vor te Havre . Paris . 3. Juli. (Eigenbericht.) Bei der seit langem angekündigten Parade der atlantischen und Mittelmeerflolle vor Le Havre , legt« der Präsident der Republik , Domergue . angesichts des ihn umgebenden militärischen Drucks, der stark an gewisse Veranstaltungen in der Vorkriegszeit erinnert, Wert auf die wiederholte Betonung, daß Frankreich , wenn es zur See rüste, einzig und allein den Ehrgeiz habe, dem Frieden zu dienen, und daß eine machtvolle Flotte zur Sicherung seiner Küsten und feiner Kolonien unbedingt notwendig sei. Der Marineminister verglich die Parade mit der vor drei Jahren in Cherbourg abge- halten«» und wies daraus hin, daß seither die Flotte vollkommen umgestellt worden sei. In der Tot sind von den 80 Einheiten, die an der Parade teilnehmen, die Hälfte Neubauten, vor ollem Kreuzer und Torpedoboote. Der Minister für öffentliche Arbeiten. T a r d i e u, erwähnte in seiner Ansprach«, daß aus den Dawes-Plan -Zahlungen 114 Milliarden für Neubauten des Hafens von Le Havre vorgesehen sind.

Generalsrat in Peking . Ohne Jengyuhsiang. Peking, 3. Juli. Zu der von der Nanting-Regierung angeregten Aussprache der Oberbefehlshaber der vier revolutionären Armeen. Tschiangkai- schek, Pensishan, Fengyuhsiang und Paischunghsi, in Peking ist heute morgen der Generalissimus Tschiangkaischek mit seiner Gattin und Litsungjen, dem Vorsitzenden der Hankauer Kuomintang-Provinzregierung eingetroffen. Auf dem Wege nach Peking hatten Tschiangkaischek und Fengyuhsiang ein« kurze Unter- redung. Der ursprünglich« Vorschlag der Nanklng-Regierung ist durch das Fernbleiben Feugyuhsiangs, der Tschiang­kaischek nach Peking nicht begleitet«, aus absehbare Zeit mißglückt. Es heißt, Fengyuhsiang werdc, angeblich wegen einer Erkrankung, erst fünf Tage später eintreffen. Er hätte inzwischen zur Milderung des ungünstigen Eindrucks, den seine Nichtteilnahine an der Kon­ferenz hervorruft, seinen Vertrauensmann, General L u t s ch u n g- l i n, nach Peking entsandt._ Russische Rachejustiz. Todesurteile für Kriegsverrat von 1920. Varschan. 3, Juki. Polnische Blatter meiden, daß vor einigen Tagen m Minsk sechs Polen sich vor dem Sowjetkriegsgericht zu oerantwortM hatten, und zwar unter der Anklage, daß sie vor Iahren während des polnisch. russischen Krieges 20 Kommunisten polnischen Feldgerichten ausgeliefert hätten. Nach den Meldung«« der polnischen Blätter sind die Angeklagten, obgleich sie ein Alibi erbringen konnten, dennoch schuldig gesprochen und zwei von ihnen zum Tode oerur teilt worden. An der polnisch-russischen Grenze bei Ehutory fanden polnisch« Grenzsoldaten eine Anzahl umgestürzter Grenzpfähle,

Di« polnischen Grenzbehörden glauben, daß betrunteme Sowjetgrenz- Wächter die Pfähle umgestürzt hätten, was schon öfter vorgekommen fein soll. Ruhm des russischen Minderheitenrechts. Moskau . 3. Juli. Die Sowjetpresse erinnert an die vor fünf Jahren erfolgte Bs- stätigung der Verfassung der Sowjetunion . Di« meisten Sowjet- blätter widmen ausführliche Betrachtungen der Nationalitätenpolitik und wessen die Minderheitsvölker in der Sowjetunion darauf hin, daß gerade f i e von dieser Verfassung besonders wichtig« vorteil« und Rechte erhalten hätten. Reichspräsident Kalinin äußert sich in diesem Sinn: die Arbeit der Sowjets ziele vor ollem darauf hin, innerhalb der Sowjetunion eine konununlstische Familie völlig gleichberechtigter Rationalität«, zu schaffen. Es s« den Minderheiten jede Mögtichteit zu kultureller Entwicklung und Pflege ihrer Eigenart und Sprache gewährt, aber man dürfe von ihnen auch verfangen,1 daß sie sich ein klares Bewußtsein ihrer Rechte und Pflichten als Angehörige des Gefamssowjetsstaates bewahren. Diese Warnung vor separatistischen Tendenzen und Eigenbrötelei kehrt in derselben ruhigen Tonart auch in anderen Presseäußerungen wieder. Zugleich wird natürlich die Gelegenheit benutzt, um den bürgerlichen Großstaaten, soweit sie nationale Minderheiten in ihrer Mitte haben, die Sowjetunion als l c u ch t« n- des Beispiel für die Lösung der Nationalitätenfrage entgegen- zustellen. Komsomol unterm Kantschu. Zwischen dem Komsomol(Iugendorgonssaston) und den Berufsverbänden und dem Kommissariat für Aufklärung ist wegen der Zensur der Jugendzeitung ein scharfer Kampf ausgebrochen. Der Iugendoerband erklärte, daß er von einer Zensur nichts wissen wolle und er«her die Herausgabe der Zeitung einstellen werde, als mit der seelischen Verseuchung der Arbeiterjugend einver- standen zu sein, dl« von den Berussverbänden systematisch betrieben werde. Der eisässische Senator General Bourgeois, der von dem Vorstand seiner Partei zur sofortigen Demission aus- gefordert wurde, erklärt« heute in einem Interview, er weigere sich, diesem Verlangen nachzukommen, denn das würde für ihn nicht» anderes«As Desertanon bedeuten. Zusammenstoß zwischen Arbeitern und Polizei in Tokio . Auf Grund des neuen japanischen Gesetze« zur Ausrechtcrhaltung des inneren Friedens sind 130 Personen verhastet iporden. In Tokio kam es zu einem Zusammenstoß zwischen Polizei und Arbeitern, die versuchten, eine Protestversammlung gegen das neue Gesetz zu»er- anstalten. 70 Personen wurden verhaftet. 3n der südslawischen Regierung gärt es: obwohl sie beschlossen hat, zu bleiben, soll der Fmanzminlster zurückgetreten sein. Die beiden Regierungsparteien, Radikale und Demokraten, wünstfim Konzentrationsregierung und deshalb gilt der Gssamirückiriii des Kabinett» Wukilschewilsch als beoorsteheich; es wäre so ciwa der fünfzehnte. venizelo», der Führer der griechischen Republikaner, ist mit der Neubildung der Regierung beaustvagt worden,,