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Wie aus Mosta u gemeldet wird, ist der neue ruffische Eis­brecher ,, Se d ow" nach dem Franz- Joseph- Land in See gegangen, um die Nachforschungen nach Amundsen und der Ballon= gruppe fortzufeßen. An Bord befindet sich ein Junkersflugzeug, das bereits am Donnerstag den ersten Erkundungsfug zur Auf­findung der Vermißten unternehmen soll. Wie weiter gemelbet wird, ist der Eisbrecher Malygin" in Archangelst eingelaufen. Der Expeditionsleiter, Professor Wiese, ist sofort nach Mostau weitergereift, um der Sowjetregierung persönlich Bericht zu er­ſtatten.

Wie aus Oslo gedrahtet wird, ist die Citta di Milano" mit Nobile und seinen Begleitern soweit fie gerettet find, an Bord in den frühen Morgenstunden des Donnerstag in arvif ein­getroffen.

Tragödie des Alters.

Wie man in den Garvenswerfen freue Dienste lohnt.

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In einem Kellerraum des Fabrifgebäudes in der Koch straße 67 wurde heute morgen eine graufige Entdeckung gemacht: Man fand den 70 Jahre alten Kaufmann Johann kramme, der seit über 40 Jahre in den Garvens­einer Fabrik für Pumpen und Wagen schäftigt war, erhängt auf. Der Tote muß in die traurige Reihe der Opfer eingereiht werden, die rüdfichtslose Unter­nehmerwillkür auf dem Gewissen hat. Mehrere Jahrzehnte hatte der Kaufmann Kramme feiner Firma, in die er durch seine Tüchtigkeit zu einer verantwortlichen Stellung aufgerückt war, treu gebient. Seiner Arbeitskraft und seiner Tüchtigkeit hat die Firma ihre Entwicklung und ihren Aufstieg mit zu verbanken. Jeßt, ganz unvermutet, wurde dem überraschten und erschreckten alten Herrn die Tür gewiefen als Dant für vierzigjährige Dienste! Warum? In der Leitung des Unter­nehmens soll ein Wechsel eingetreten sein. Den neuen Herren gefiel der Alte nicht sie warfen ihn auf den Schrotthaufen wie ein altes, verrostetes Eisen. Er aber war ein Mensch, der das nicht ertrug und der in seiner Berzweiflung zum Strid griff. In den

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Die Amnestierten.

WILLKOMMEN

Streifunruhen."

Wo Polizei und Unternehmer im Bunde sind.

Heute früh berichtete der Vorwärts", daß in der belgischen affenfabrit Herstal zwei Drittel der 5000 Arbeiter wegen Differenzen über Versicherungs- und Urlaubsfragen in den Streit geireten sind.

In Ergänzung dieser Mitteilung berichtet die TU.:

Mittwoch nachmittag versuchten die Streifenden, die Arbeitswilligen von der Arbeit abzuhalten und drohten mit Tätlichkeiten. Die Polizei schritt ein und ver haftete einen Streifenden. Daraufhin umringten die Streifenden unter Drohungen die Polizei. Nur mit Anwendung von Gummifnüppeln fonnte die Polizei sich aus der Umzinge lung befreien und die Streitenden auseinander. treiben.

die Arbeit ein, um ihren Forderungen Nachdruck zu geben, zieht Es ist immer wieder dieselbe Geschichte. Stellen die Arbeiter die Betriebsleitung Streitbrecher heran. Nun können die Streifenden unmöglich ruhig zusehen, wie ihnen die Streifbrecher ihre Arbeit wegnehmen und sich dazu gebrauchen lassen, die Strei­kenden um den Erfolg ihres Lohnkampfes zu prellen. Versuchen die Streifenden auch nur mit den Streitbrechern zu reben und sie auf das Unsinnige und Berwerfliche ihres Treibens hinzuweisen, dann fühlen sich die Streitbrecher in ihrem schlechten Gewissen sofort bedroht. Die Polizei steht auf Anruf zum Schußze der Arbeitswilligen" bereit, falls sie nicht schon zuvor von dem Unternehmer herangezogen wurde ,,, um Unruhen vorzubeugen", die fich dann auf jeden Fall bombensicher ergeben.

Die Berichte über die Borgänge werden entweder von den Unternehmern oder der Polizei in die Presse gebracht, einseitig gefärbt, um die Streifenden ins Unrecht zu setzen, so daß der kritisch betrachtende Leser nie weiß, was an der Schilderung der Ursache und des Verlaufs des Zusammenstoßes zwischen Streifenden und Polizei richtig, übertrieben oder erlogen ist.

So wird aus Helsingfors über einen Streit der Hafenarbeiter berichtet:

Die Streifunruhen aus Anlaß des Hafenarbeiterstreits dauern fort. Als ein 3ug mit Arbeitswilligen in Valton ein­lief, wurden diese von zwei Trupps Streifenden, etwa 100 Mann, mit Revolverschüssen empfangen. 15 bis 20 Arbeiter wurden töd­lich verlegt. Die Polizei hat Verstärkungen entsandt. Militär fteht zum Eingreifen bereit.

Was über den Eisenbahnerstreit in Südindien be richtet wurde, wobei die Polizei sich veranlaßt fah, auf die Menge zu feuern", geht auf feine Kuhhaut. Typisch ist fol gender Bericht:

MIJAGA aplanson@

Madras, 25. Juli. Die Lage auf den vom Streit be­troffenen Eisenbahnlinien war gestern im allgemeinen ruhig. Die Züge verkehrten nach dem für außergewöhnliche Fälle vorgesehenen Notfahrplan. 3 wei Führer der Aus­ständigen wurden in Trichinopoly in den Räumen der 3entralfommision der Eisenbahnergewerfa schaft verhaftet. Die Polizei nahm in den Woh nungen einiger Mitglieder dieser Kommission Haussuchungen vor.

Der neueste Bericht ist nicht minder lehrreich:

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London , 26. Juli. Nach Blättermeldungen aus Madras sind etwa 40 streitende Eisenbahner ver haftet worden, weil sie Züge zur Entgleisung gebracht und dadurch den Tod mehrerer Reisenden verursacht haben sollen. Außerdem wurden sämtliche Mitglieder des Streit­tomitees verhaftet.

An einer Straßenkreuzung bei Balatari fuhr eine Lokomotive in einen Autobus; 10 Fahrgäste wurden getötet und mehrere andere schwer verletzt. Da die Menge sich zusammenrottete und der Aufforderung der Polizei zum Auseinandergehen nicht Folge leistete, gab diese Gewehrschüsse ab, wodurch vier Personen ver wundet wurden.

Selbstverständlich muß von Streifenden strengste Disziplin geübt werden, so schwer dies auch bei hinterwäldleri schen Zuständen sein mag, wo die Polizei sich als Verbündete des Unternehmertums betrachtet. Doch wer sich zum Streifbrecher her. gibt und sich über das Berwerfliche seiner Rolle nicht belehren läßt, hat auch das Risiko dieses Berufes" zu tragen. Die Polizei muß mohl die Ordnung aufrechterhalten, doch darf sie nicht einseitig Partei ergriffen für die Unternehmer und ihre Aufgabe darin er­blicken, die Streifenden zu bekämpfen. Dann werden die meisten Unruhen" bei Streifs vermieden.

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Streif in der Hochseefischerei?

Durch die Preffe läuft die Nachricht, daß im Altonaer Hafen die Schiffsmannschaften der Hochseefischerei in den Streit getreten sind.

Wie uns von unterrichteter Seite mitgeteilt wird, besteht für den Zentralverband der Maschinisten und Heizer Deutschlands und den Deutschen Berkehrsbund ein Tarifverhältnis. Es fann daher für die Mitglieder dieser Gewerkschaft von einem Streit teine Rede sein. Alle anders lautenden Nachrichten müssen als falsch bezeichnet werden.

Es ist ja richtig: Ohne Hilfe der Sozialdemokraten hätten wir die Gefangenen nicht herausbekommen. Aber dafür hereinbringen tut fie unsere Zaftit ganz alleine."

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Abendstunden stieg er in den Keller des Hauses hinab und Feierabendstille in die Fabrik zog erhängte er sich. Heute früh fanden sie ihn tot, mit gebrochenen Augen, ein zerbrochener Mensch. Berbrochen an der Unbarmherzigkeit seiner " Brotherren", vielleicht mag er gar feine materielle Not vor fich gesehen haben vielleicht starb er als ein Mensch, dem der Dant für sein Schaffen, dem die menschliche Achtung versagt worden ist. Einem treuen Hunde gibt man das Gnadenbrot­stieß man hinaus. Und nun wiffen die anderen Angestellten, für was fie arbeiten für einen Strid.

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Zu wenig Waffer im Rhein .

Dampferstrandung bei Neuwied .

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Köln , 25. Juli. Der Dampfer Reg Rheni" mit etwa 800 Münchener Turnern an Bord erlitt am Mittwoch nachmittag gegen 3.30 Uhr bei Neu­mied einen unfreiwilligen Abschluß seiner Fahrt. Infolge des niedrigen Bafferstandes lief der Dampfer auf Grund. Dabei brach eine Steuerfettte. Da der Dampfer ste uerunfähig war, mußten die Insassen ausgebootet werden. Die Turner woll­ten gemeinsam in Köln eintreffen, daher wurde ihnen von Köln ein Sonderzug entgegengeschickt.

Straßenbahn gegen Laftauto.

Heute früh gegen 9 Uhr stieß an der Ede Linden und Jerusalemer Straße ein Straßenb'ahnwagen der Linie 73 mit einem Last auto zusammen. Dabei wurde der Border perron des Triebwagens e inged: ückt und der An­hänger des Lastautos umgeworfen. Drei Fahrgäste der Straßenbahn, die sich als verlegt meldeten, begaben sich zur

Ein falscher Advokat.

Obergerichtsanwalt" Jahn zu zehn Wochen Gefängnis verurteilt.

er einen Vorschuß von etwa 40 m. abzuziehen vergessen. In einem Falle der Untreue hat er einen am 15. Oftober 1924 fälligen Kundenwechsel über 1584 m., der ihm nur zum Zwede der Distontierung übergeben worden war, am 10. September 1924 in fein Depot bei dem Bankgeschäft seines Korpsbruders Paul Schmidt am Nollendorffplatz gegeben und sich darauf 300 und 200 M. aus= zahlen lassen, die er für sich verwandte, also zum Nachteile der zum Empfang berechtigten Firma über den Wechsel verfügt.

Wegen verschiedener in den Jahren 1924/25 begangener, und 3mal ohne Berhandlung vertagi worden war. Außerdem hatte Straftaten des versuchten Befruges, schwerer Blankettfälschung. Untreue in 3 Fällen und Untreue in Tateinheit mit Urkunden­fälschung hatte sich in zwölfftündiger Berhandlung vor dem Erweiterten Schöffengericht zu Lichterfelde der 42jährige schweizerische Obergerichtsanwalt" und Dof­fore" der Rechte der Universitäten Perugia , Zürich und Alexandria in Staate Virginia( USA .) Mag Jahn aus der Bajewaldtftraße 5 in 3 ehlendorf zu verantworten. Der Angeklagte, nach den Worten des Staatsanwalts, ber Typ einer dunklen Existenz", wurde aus der Strafhaft vorgeführt, die er wegen unbefugter Titelführung und anderer Ueber­tretungen als Ersatzstrafe für nichtgezahlte Geldstrafen verbüßt. Da er den gerichtlichen Ladungenjahrelang nicht Folge leistete, wurde er schließlich am 18. Juni 1928 auf Grund eines Steckbriefes in die Untersuchungshaft eingeliefert.

Jahn hat einen etwas ungewöhnlichen Entwidlungs­gang durchgemacht. Nach seinem Abgang aus der Prima des Leibniz- Gymnasiums in Berlin war er von 1903-1908 im mittleren Bolizeidienst hier tätig, indem er gleichzeitig von 1905-1908 mit der fleinen Matrifel an der Berliner Universität studierte und dem Korps Hasso Borussia angehörte. Dann war er als ge­prüfter Polizeisekretär in Essen angestellt, wurde jedoch entlassen, weil er seinen Chef wegen einer persönlichen Beleidigung geohrfeigt hatte. Nachdem er noch ein Jahr in Bonn studiert hatte, legte er in Zürich 1911 das Abiturienteneramen vor der schweizerischen Universitäts­reife- Rommiffion ab. Als Advokatenschüler war er dann in Lugano , Kanton Tessin , am Appellationsgericht tätig. Im Kriege, den er von 1915 ab einige Zeit mitmachte, wurde er mehrfach schwer ver: wundet. Nach dem Kriege war er bei der Reichsentschädigungskom mission juristischer Berichterstatter und als Geschäftsführer und juristischer Berater der Lebens- und Genußmittel- Großhandlung der Frau A. Ebel in der Dircksenstraße.

Des versuchten Betruges hatte sich der Angeklagte da­durch schuldig gemacht, daß er in einer Mieträumungsflage des Kauf manns Karl Budgenhagen diesem eine Kostenrechnung für Vertretung vorlegte, worin er unter Berufung auf die Rechtsanwalts- Gebühren ordnung 7 mal die Verhandlungsgebühr für 7 Ber handlungen in Ansah gebracht hatte, während er nur 2 mal Gebühren anrechnen durfte, da nur 2mal verhandelt

Nach stundenlangen 3eugenvernehmungen be­antragte der Staatsanwalt wegen vier Straftaten eine Gesamtstrafe von 5 Monaten Gefängnis unter Anrechnung von einer Woche erfittener Untersuchungshaft, und im übrigen Freisprechung. Ferner beantragte er Aufrechterhaltung der Haft, da der Angeklagte ganz dreist das Gericht brüsfiert und den Ladungen jahrelang feine Folge geleistet hat. Erst nach schwierigen Bemühungen war es auf Grund eines Steckbriefes gelungen, seiner habhaft zu werden.

Der Berteidiger, Rechtsanwalt Dr. Posener, plädierte auf Freisprechung, mißbilligte aber auch, daß sein Mandant den gericht­lichen Ladungen nicht gefolgt sei. Nach 1½stündiger Beratung ver­fündigte der Vorfigende, Landgerichtsdirektor Dr. Simon, folgen­des Urteil. Der Angeklagte wird wegen verfuchten Betruges und megen Untreue in einem Falle zu einer Ge­famtstrafe von zehn Bochen Gefängnis perurteilt; im übrigen wird er freigesprochen. Der Haftbefehl wird aufgehoben, da Fluchtverdacht angesichts des erkannten Strafmaßes nicht besteht. Der Angeklagte muß aber noch in Strafhaft bleiben. In der Urteils­begründung wurde u. a. ausgeführt, daß das Gericht eine Geld. strafe nicht für angebracht hält, da der Angeklagte eine öffentlich- rechtliche Stellung, die er sich mit dem ih m nicht zukommenden Rechtsanwalts- Titel anmaßte, zu unlauteren 3weden mißbrauchte. Nach der Auskunft des Appella­tionsgerichts in Lugano hat Jahn niemals die Berechti gung gehabt, sich Advokat zu nennen. Bezüglich der Ueberforderung für Vertretung vor Gericht ist es die Meinung des Gerichts, daß im Interesse einer reinlichen Rechtspflege verlangt werden muß, daß das Publikum geschützt wird gegen Ueberforde­rungen von Personen, die nicht der staatlich anerkannten deutschen Rechtsanwaltschaft angehören.

Rettungsstelle in der Kronenstraße, von wo sie ihren Weg| verhältnis sofort zu beenden. Der Gutsbesitzer war einverstanden fortseßen fonnten. Die Schuldfrage ist noch ungeklärt. und der Arbeiter wollte sich seine Papiere abholen.

Bald darauf ereignete sich in der Alten Jakobstraße ein ähnlicher Unfall, der glücklicherweise gut ablief. Kurz vor 10 Uh: paffierte ein mit Kohlen beladenes Lastauto im Zuge der Alten Jakobstraße die Kommandantenstraße. In diesem Augenblick fuhr ein Wagen der Straßenbahn, Linie 48, gegen den Lastkraftwagen. Dem Straßenbahnwagen wurde die Border plattform eingedrückt und einige Fensterscheiben demoliert. Fahrgäste wurden nicht verletzt.

Die Herren" und ihre Leute"!

In Großdinz im Kreise Nimptsch in Schlesien ist ein Land­arbeiter in besonders trasfer Weise mißhandelt worden. Ein beim Gutsbefizer Dirsch te beschäftigter Acer tutscher hatte sich über die schlechte Rost beschwert und schließlich ersucht, sein Dienst­

Als er auf dem Gutshof erschien, wurde er von seinem Dienst­herrn am Arm gepackt und ins Haus gezogen und hinter per schlossenen Türen dann von Dirschte und seinen beiden Söhnen so lange mit Faustschlägen trat. tiert, bis er blutüberströmt zusammenbrach und ins Krankenhaus geschafft werden mußte.

Tollgewordenes Strafgericht in Paris .

Der Geschäftsführer der kommunistischen Humanité" ist von der Pariser Straffammer 3 u 14 Jahren und 10 Monaten Ge­fängnis und zu 14 600 Franken Geldstrafe verurteilt worden wegen wiederholten Pressevergehens und Beleidigung des Offizier und Unteroffizierkorps der französischen Armee. Der Berurteilte hatte in mehrere Artikeln gegen schlechte Behandlung von Soldaten und Reservisten Protest erhoben.