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Nr. 37545. Jahrgang

2. Beilage des Vorwärts

Freitag, 10. August 1928

Täglich Brot für Länder und Gemeinden.

Die Reichsfinanzstatistik über die Steuereinnahmen.

Die Reichsfinanzstatistit stedt noch in den Kinderschuhen. Aber| zelnen Länder und Gemeinden im Rechnungsjahr 1925/26 ver­wenn auch für den ständigen Kampf um den Finanzausgleich öffentlicht. Diese Arbeit gibt einen ausgezeichneten Ueberblid über zwischen Reich, Ländern und Gemeinden ein rascher Fortschritt in die Veränderungen, die das deutsche Steuerwesen nach dem Kriege der Beschaffung einheitlichen Zahlenmaterials dringend erwünscht erfuhr. Besonders interessant sind auch die Verschiebungen, denen ist, hat sich die Deffentlichkeit doch mit der Tatsache abzufinden, daß einzelne Steuern in ihrer Bedeutung als Einnahmequellen zunächst nur vorläufige Ergebnisse veröffentlicht werden. für Länder und Gemeinden unterworfen waren. Bei den mannigfachen Unterschieden in der Organisation der ein- Auch nach dem Kriege entfällt auf die Gemeinden Deutsch­zelnen Länder und Kommunen steht die Finanzstatistik bei dem lands wieder der größere Anteil an den Gesamtsteuerein Mangel an Vorarbeiten auf diesem Gebiet vor äußerst schwieri- nahmen der Länder und Gemeinden. Jedoch ist infolge der stärkeren gen Aufgaben. Beteiligung der Länder an den wichtigsten Reichssteuern der An­teil der Gemeinden im Verhältnis gefunten. Die Ge­famteinnahmen verteilen sich:

Um so eher war die Verordnung des Reichsrates vom 23. Juni 1928 zu begrüßen, die eine bedeutende Erweiterung des Arbeitsgebietes in der Finanzstatistik vorsieht. Besonders wichtig erschien in dieser Verordnung, der Passus, daß die Finanzstatistik nach den Bestimmungen der Reichsrats- Berordnung bis 1930 fest= gelegt wurde, so daß über die deutschen öffentlichen Finanzen 6 Jahre lang statistische Untersuchungen nach einheitlichen Grundsägen erfolgen werden. Auch die Bestimmung, daß Länder und Gemeinden mit mehr als 25 000 Einwohnern ihre Einnahmen und Ausgaben in amtlichen Organen monatlich und Gemeindeverbände vierteljährlich zu veröffentlichen haben, ist als ein erfreulicher Fortschritt zu bezeichnen.

Jetzt hat das Statistische Reichsamt die vorläufigen Ergebnisse der Finanzstatistik über die Steuereinnahmen der ein­

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Wiedereröffnung Freitag, den 17. August 1928

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Freitag, den 10. August Ausstattungsoperette.

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L 273 a

1913/14 1925 26

"

.$

9

Länder 35,34 43,04

Gemeinden

64,66 56,96

Dieses relative Sinten des Gemeindeanteils an den Steuern nach dem Kriege erstreckt sich bis auf eine Ausnahme auf alle Länder. Nur in Sachsen sind die Gemeinden nach dem Kriege stärker an den Gesamteinnahmen der Länder und Gemein­den beteiligt, als 1913/14. Da aber die Nachkriegsjahre bedeutende Beränderungen des Aufgabentreises für Länder und Gemeinden gebracht haben erwähnt sei nur die Aufgaben änderung in der Besoldung der Boltsschullehrer und die neue Auf­gabenverteilung beim Polizeiwesen, so läßt sich aus dem Sinten so läßt sich aus dem Sinken

-

des Steueranteils der Gemeinden allein auf eine Benachteiligung nicht schließen.

Bei der durchweg erfolgten Steigerung der Steuer­einnahmen verzeichnet Preußen eine Mehreinnahme von zusammen 2,2 Milliarden, Bayern von 290 Millionen, Sachsen pon 271 Millionen, Württemberg von 108 Millionen und Baden von 115 Millionen. Aber auch hier bedeutet die Er­höhung dieser absoluten Zahlen im Vergleich zur Vortriegszeit zunächst nicht viel. Die Steigerungen des Preisniveaus und die Vergrößerung der Aufgabengebiete nach dem Krieg machten natur­gemäß in jedem Land höhere Einnahmen notwendig. Daher gibt hier nur die prozentuale Steigerung der Steuereinnahmen gegen­über der Vorkriegszeit für einen Vergleich zwischen den einzelnen Ländern eine brauchbare Unterlage. Die Steigerung schwankt zwischen 50 und 150 Prozent und beträgt in Preußen etwa 150 Prozent, in Sachsen etwa 130 Prozent, in Baden etwa 110 Pro­zent, in Bayern und Württemberg etwa 100 Prozent.

Sehr verschieden haben sich die Mehreinnahmen aus den einzelnen Steuerarten entwickelt. Die äußerst starte Beteili­gung der Hauszinssteuer( Gebäudeentschuldungssteuer) drückt fich in ihrem prozentualen Anteil an dem Gesamtsteuer­auftommen deutlich aus. Sie betrug in

Preußen Bayern Sachsen Württemberg Baben Land. 31,4 27,0 24,5 9,2 10,8 Gemeinden 17,3 7,8 28,8 7,0 19,9 Benn auch nur ein Teil dieser Steuereingänge zur Dedung des allgemeinen Finanzbedarfs dient, läßt sich aus diesen Ziffern trozdem entnehmen, wie unentbehrlich diese Steuer­quelle für Länder und Gemeinden geworden ist.

Die Uebernahme der ertragreichen Landessteuern der Vorkriegszeit auf das Reich brachte in den Anteilen der

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