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3. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Ur. 293.

Gerichts- Beitung.

Sonntag, den 15. Dezember 1895. R

12. Jahrg.

gesetzt worden sei. Neben den hier gegen die Bersuchsbühne" sind, geheirathet hatte und Vater von zweiundzwanzig Kindern erlaffenen Strafbefehlen sei auch noch eine generelle Verfügung aus den Ehen mit diesen Frauen war, wegen Bigamie zu sieben­Die Versuchsbühne vor Gericht. Die bekannte Straf- vom 18. April(?) ergangen, wonach den freien Bühnen fernere jährigem Zuchthaus verurtheilt. fache gegen die Leiter bezw. Darsteller des Vereins Versuch 3- Theatervorstellungen ohne polizeiliche Genehmigung untersagt Ueberschwemmungen in Rußland  . Aus Petersburg bühne" beschäftigte gestern die achte Straffammer in der Be- wurden. Hiergegen sei der Weg des Verwaltungs- Streitverfahrens rufungsinstanz. Es handelt sich um eine von der Versuchsbühne" beschritten worden und am 3. Januar werde das Ober- Ver- wird gemeldet: Amtliche Feststellungen haben ergeben, daß durch die letzten großen Ueberschwemmungen von der transkaspischen am 7. April im Central- Theater veranstaltete Borstellung, welche waltungsgericht als höchste Instanz darüber zu entscheiden Bahn 50 000 Rubitsaschenen Bahndamm fortgespült wurden. Die die Polizei als öffentliche" anfab und zu welcher die erforderliche haben. Da tönnte es dann leicht kommen, daß das Ober­polizeiliche Genehmigung nicht nachgesucht sei. Das Schöffen- Verwaltungsgericht zu gunsten der freien Bühnen ent- Schienengeleise wurden in einer Ausdehnung von über 12 Werst gericht hatte die sämmtlichen Angeklagten freigesprochen, weil es scheide, während vielleicht das Kammergericht als höchste Instanz fortgeriffen; 7 kleine und 5 große Brücken wurden fortgetragen, ein Stationsgebäude wurde zerstört; der Gesammtschaden wird die betreffende Vorstellung nicht als eine öffentliche" ansah, im Strafverfahren zu ungunsten der Angeklagten sich ausspreche. fondern als eine Vereinsvorstellung, die einer Zensur- Genehmigung Daraus würde ein Zustand entstehen, der für das öffentliche auf über 2 Millionen Rubel geschätzt. Wissenschaftliche Expedition nach Südarabien  . Einer nicht bedürfe. Den weiteren Einwand der Vertheidigung, daß Rechtsbewußtsein nicht förderlich sein könnte. Beide Vertheidiger die auf die Theater- Zensur bezügliche Polizeiverordnung vom bestritten ferner in längeren juristischen Ausführungen, daß Göteborger   Beitung zufolge hat der schwedische Graf Carlo Land­10. Juli 1851 nicht gefeßmäßig sei, hatte das Schöffengericht nicht objektiv eine Zensurpflicht vorlag und daß subjektiv die Ange- berg eine wissenschaftlicheExpedition nach Süd- Arabien ausgerüstet als richtig anerkannt. Gegen das freisprechende Erkenntniß flagten, selbst wenn man gegen sie den Verdacht des dolus und deutsche Forscher zur Theilnahme eingeladen. Die Ergedition hat die Staatsanwaltschaft die Berufung eingelegt. Die An- eventualis erheben möchte, nach der langen bisherigen Praxis geht heute Abend von dem Schloffe des Grafen Landberg in geklagten wurden wieder durch die Rechtsanwälte Dr. Rich. des Polizeipräsidiums unmöglich das Bewußtsein einer Rechts. Bayern   aus ab. Grelling und Jonas vertreten. Der Staatsanwalt be: widrigkeit haben konnten. Der Gerichtshof bestätigte nach In der Nähe von Teplitz   erfolgte Freitag früh fünf Uhr antragte die Verurtheilung der Angeklagten, da gar fein Zweifel furzer Berathung das freisprechende Urtheil erster in dem Franz- Josefs- Stollen( Wohontsch) ein Schwimmsand. darüber bestehen könne, daß hier nur der Name Verein" ge- Instanz, da auch er der Ueberzeugung Ausdruck gab, daß das Einbruch, welcher jedoch bereits zum Stilstand gelangt ist. wählt worden sei, um die Vorstellungen der polizeilichen Zensur Moment der Deffentlichkeit der betr. Theatervorstellung nicht Bersonen sind nicht verunglückt. Eine Veränderung der Erda  zu entziehen, während in Wirklichkeit quivis ex populo in der erwiesen sei. Es liege thatfächlich ein Verein" vor und die oberfläche ist nicht wahrzunehmen. Lage gewesen sei, den Theatervorstellungen beizuwohnen. Event. Vorstellung sei nicht jedermann zugänglich gewesen. beantragte der Staatsanwalt die Rückgabe der Akten an die Staatsanwaltschaft behufs Ergänzung des Beweismaterials. -Die Vertheidiger beantragten die Verwerfung der Berufung. Rechtsanwalt Dr. Grelling hob hervor, daß nachdem die Verfuchs­bühnen jahrelang unbehelligt sich ihres Daseins erfreuen konnten, erst unter dem Minister Köller hierin eine Schwenkung in Szene

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Vermischkes.

Ein Mann mit fieben Franen! Im Kriminalgericht zu London   wurde dieser Tage ein Handlungsreisender namens Henry Cadmann, der sieben Frauen, welche sämmtlich noch am Leben

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Pulverexplosion. In Arlon  ( Belgien  ) erfolgte Freitag Abend im Hause eines Waffenhändlers eine Explosion, durch welche dieser und drei Käufer schwer verwundet wurden. Seine Frau und die zwei kleinen Kinder blieben unversehrt. Durch das Plazen einer großen Zahl Patronen entstand beträchtlicher Scheden  . Das Haus des Waffenhändlers steht in Brand; in den Nachbar häusern wurden zahlreiche Fensterscheiben zerbrochen.

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